I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) II. Verhinderung eines Prüfers
I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) Zusammensetzung der Prüfungskommission Anzahl der Prüfer: 1 Vorsitzender und 3 Prüfer 1 Prüfer für Chirurgie 1 Prüfer für Innere Medizin 1 Prüfer Wahlfach 1 Prüfer übergreifendes Fach Anzahl der Prüflinge: bis zu 4
1. Prüfungstag Patientenzuweisung (vor der Prüfung) Zuweisung eines Patienten bzw. mehrerer Patienten für jeden Prüfling durch die Prüfungskommission oder Vorsitzender + Einzelprüfer (analog 15 Abs. 3 S. 3 ÄAppO) Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise mit Berichterstellung Abgabe des Berichts Abgabe des Berichts Abgabe des Berichts Abgabe des Berichts
Die interne Empfehlung ist: Jeder Student erhält einen Patienten zugewiesen Dabei sollen möglichst aus allen drei Fächern (Innere, Chirurgie und Wahlfach) Patienten gewählt werden Die Patientenuntersuchung soll am 1. Prüfungstag 5 Std vor Beginn der mündlichen Prüfung beginnen Von Patientenzuweisung bis Abgabe des PUB sollen dem Studenten 3 Std Zeit gegeben werden
Patientenuntersuchungsbericht (PUB) Die Prüfungskommission hat dem Prüfling vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling hat hierüber einen Bericht zu fertigen, der: enthält. ANAMNESE DIAGNOSE PROGNOSE BEHANDLUNGSPLAN EPIKRISE Der Bericht ist unverzüglich nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen. ( 30 Abs. 3 ÄAppO, vgl. hierzu auch Ziff. 8 und 9)
Beginn der mündlich-praktischen Prüfung mit der Fallabnahme am Krankenbett (grundsätzlich alle Prüflinge und alle Prüfer, nicht parallel) Fallabnahme am Krankenbett Fallabnahme am Krankenbett Fallabnahme am Krankenbett Fallabnahme am Krankenbett Nach Abschluss der Fallabnahme aller Studenten am Krankenbett: Fortsetzung der mündlich-praktischen Prüfung mit Beginn der Gruppenprüfung (Patienten-bezogen) Alle Prüfer sind anwesend Alle Prüflinge sind anwesend
Inhalt der Prüfung (1. Tag) patientenbezogene Fragestellungen über den zugewiesenen Patienten in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und in dem jeweiligen Wahlfach des Prüflings (nur am 1. Tag zulässig 30 Abs. 1 S.2) unabhängig vom zugewiesenen Patienten: (schwerpunktmäßig am 2. Tag) Klinisch-theoretische u. fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen aus den Querschnittsbereichen Praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern unter Einbeziehung von klinisch-theoretisch und fächerübergreifenden Fragestellungen sowie Fragestellungen aus den Querschnittsbereichen (also kein theoretisches Lehrbuchwissen ohne Fallbezug abfragen) Jeder Prüfer fragt aus seinem Fachgebiet bis auf den fächerübergreifenden Prüfer
Der Prüfling hat insbesondere nachzuweisen, dass er 1. 2. 3. 4. die Technik der Anamneseerhebung, der klinischen Untersuchungsmethoden und der grundlegenden Laboratoriumsmethoden beherrscht und dass er ihre Resultate beurteilen kann, in der Lage ist, die Informationen, die zur Stellung der Diagnose erforderlich sind, zu gewinnen und anzufordern, die unterschiedliche Bedeutung und ihre Gewichtung für die Diagnosestellung zu erkennen und im Rahmen differentialdiagnostischer Überlegungen kritisch zu verwerten, über hinreichende Kenntnisse in der Pathologie und Pathophysiologie verfügt, insbesondere in der Lage ist, pathogenetische Zusammenhänge zu erkennen, Die Indikation zu konservativer und operativer Therapie sowie die wichtigsten therapeutischen Prinzipien beherrscht und gesundheitsökonomisch sinnvollen Entscheidungen treffen kann.
5. 6. 7. 8. grundlegende pharmakologische Grundkenntnisse besitzt, die Pharmakotherapie, insbesondere die Anwendung medizinisch bedeutsamer Pharmaka, ihre Indikation und Gegenindikation, auch unter Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Aspekte, beherrscht und die Regeln des Rezeptierens sowie die für den Arzt wichtigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften kennt, die Grundlagen und Grundkenntnisse der Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation beherrscht sowie die Einflüsse von Umwelt, Gesellschaft, Familie und Beruf auf die Gesundheit zu verwerten weiß, die Notwendigkeit und die grundlegenden Prinzipien der Koordinierung von Behandlungsabläufen erkennt und die allgemeinen Regeln ärztlichen Verhaltens gegenüber dem Patienten unter Berücksichtigung insbesondere auch ethischer Fragestellungen kennt, sich der Situation entsprechend zu verhalten weiß und zu Hilfe und Betreuung auch bei chronisch und unheilbar Kranken sowie Sterbenden fähig ist.
Ergebnis: Dauer der Fallabnahme am Krankenbett + Gruppenprüfung 1. Tag 45 60 Minuten je Prüfling, Insgesamt 3 4 Stunden ( 30 Abs. 1)
2. Prüfungstag Entsprechend der ÄAppO sollte die Prüfung an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Die Durchführung kann auch am Freitag und am Montag oder am Montag und am Mittwoch erfolgen, wenn ein Feiertag dazwischen liegt. (offener Wortlaut von 30 Abs. 1) Beginn der mündlich-praktischen Prüfung Gruppenprüfung (nicht am zugewiesenen Patienten) Alle Prüfer müssen anwesend sein wie am 1. Prüfungstag ( 15 Abs. 3. S. 1) Alle Prüflinge sind anwesend
Inhalt der Prüfung (2. Tag, 28 Abs. 1) Klinisch-theoretische u. fächerübergreifende Fragestellungen Fragestellungen aus den Querschnittsbereichen Praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern unter Einbeziehung von klinisch-theoretisch und fächerübergreifenden Fragestellungen sowie Fragestellungen aus den Querschnittsbereichen (also kein theoretisches Lehrbuchwissen ohne Fallbezug abfragen) Alle Prüfer können wie am 1. Tag neben Fragen aus Ihrem Fachgebiet auch fächerübergreifende Fragestellungen und Fragestellungen aus den Querschnittsbereichen fragen ( jeder darf alles fragen )
Ergebnis: Dauer der Gruppenprüfung 2. Tag 45 60 Minuten je Prüfling, Insgesamt 3 4 Stunden
Verhinderung eines Prüfers am 1. Prüfungstag Stellvertreter kann einspringen ja nein Abnahme insgesamt durch Stellvertreter Neuansetzung des ganzen Prüfungstermins (2. Prüfungstermin fest- Stehend)
Verhinderung eines Prüfers am 2. Prüfungstag Weiterführung der Prüfung ist mit Stellvertreter nicht zulässig Prüfung ist zu unterbrechen Prüfung muss nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen erfolgen Prüfungskommission (Studiendekanat/LPA) bietet neue Termine für 2. Prüfungstag an Ausgangslage: Mögliche Vorgehensweise Prüfling möchte Prüfungsleistung vom 1. Prüfungstag beibehalten Nachholung 2. Prüfungstag organisatorisch leichter als die Neuansetzung der gesamten Prüfung