A N T R A G zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen

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Transkript:

Aktenzeichen: (Bitte nicht ausfüllen!) Posteingang: (beim Jugendamt) Landkreis Teltow-Fläming Tel: (03371) 608-3558 Dezernat II Fax: (03371) 608-9005 Jugendamt E-Mail: J.Klingberg@teltow-flaeming.de SG Jugend- und Familienförderung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde A N T R A G zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus. - Der Antrag ist vor Beginn der Ferienmaßnahme zu stellen. - I. Übernahme des Teilnahmebeitrages für: 1. Kind geb. am 2. Kind geb. am 3. Kind geb. am II. Antragsteller (Eltern oder andere Sorgeberechtigte) 1. Name, Vorname Anschrift (vollständig) Telefon / Handy 2. Name, Vorname Anschrift (vollständig) Telefon / Handy Bankverbindung Kontoinhaber IBAN (Wenn abweichend vom Antragsteller mit Adresse) BIC Name der Bank Seite 1 von 11

III. weitere im Haushalt lebende Personen Name, Vorname geb. am Verwandtschaftsgrad Einkommen in Name, Vorname geb. am Verwandtschaftsgrad Einkommen in Name, Vorname geb. am Verwandtschaftsgrad Einkommen in Name, Vorname geb. am Verwandtschaftsgrad Einkommen in IV. Sicherung des Lebensunterhaltes/ Wohngeld Empfangen Sie und/ oder Ihre Familie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne zusätzliches zu berücksichtigendes Einkommen bzw. Wohngeld? JA, Kopie des aktuellen Bescheides mit sämtlichen Berechnungsbögen beifügen! NEIN, Anlage Erklärung zum Einkommen ausfüllen! V. Inanspruchnahme von Bildung und Teilhabe Empfangen Sie für Ihr/e Kind/er Leistungen für Bildung und Teilhabe (Ferienfahrten) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming? JA, Kopie des Bewilligungsbescheides beifügen! NEIN, Kopie des Ablehnungsbescheides beifügen! Falls Sie diese Leistungen noch nicht beantragt haben und Empfänger/in von Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind, beantragen Sie bitte vorrangig Leistungen für Bildung und Teilhabe! VI. Erklärung / Einverständnis Die Richtlinie zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen des Landkreises Teltow-Fläming ist bekannt und wird anerkannt. Die Angaben in diesem Antrag (einschließlich aller Anlagen) sind vollständig und richtig und entsprechen der Wahrheit. Überzahlte oder zu Unrecht gezahlte Zuschüsse werden zurückgezahlt. Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme ist der erforderliche Verwendungsnachweis zu erbringen, anderenfalls ist der Zuschuss in voller Höhe vom Zuwendungsempfänger zurück zu erstatten. Unterschrift des Antragstellers VII. Erklärung zum Datenschutz Die beiliegenden Informationen zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift des Antragstellers Seite 2 von 11

Bestätigung des Veranstalters der Freizeit- und Ferienmaßnahme Das Kind bzw. die/der Jugendliche wohnhaft in Name, Vorname Anschrift ist für die Teilnahme an der Freizeit- und Ferienmaßnahme vom bis nach gemeldet. Die Teilnahmegebühr beträgt voraussichtlich (Euro) Zahlung fällig am: ================================================================ Es wird versichert, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die für alle Kinder offen angeboten wird. Stempel des Veranstalters Datum, Unterschrift des Veranstalters Besteht eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 8 a SGB VIII: + wenn ja, bitte diese Vereinbarung beilegen! + wenn nein, bitte Selbstverpflichtung (siehe nachfolgend) unterschreiben! Selbstverpflichtungserklärung Der Anbieter der Ferienmaßnahme verpflichtet sich, keine Personen hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich zu beschäftigen, die wegen einer Straftat gemäß 72 a SGB VIII rechtkräftig verurteilt worden sind. Stempel des Veranstalters Datum, Unterschrift des Veranstalters Seite 3 von 11

Name des Antragstellers: Aktenzeichen: Posteingang: (beim Jugendamt) ERKLÄRUNG ZUM EINKOMMEN (nicht auszufüllen für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne zusätzliches Einkommen - gültiger Nachweis hier der aktuelle Leistungsbescheid) I. Einkommen (monatlich) Hier sind alle Einkünfte der Familienmitglieder, die im Haushalt leben, anzugeben. Sämtliche Angaben sind in Kopie nachzuweisen! Antragsteller Ehegatte/Partner (sorgeberechtigte Person) Nettoeinkommen (Lohn, Gehalt der letzten 3 Monate) Arbeitslosengeld I nach SGB III Arbeitslosengeld II nach SGB II Sozialgeld nach SGB II Sozialhilfe nach SGB XII BAB, BAföG Renten (z. B. Halbwaisen- oder Erwerbsminderungsrente) Kindergeld Kinderzuschlag Elterngeld Unterhaltsleistungen Wohngeld Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit sonstiges Einkommen (aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, Steuerrückerstattung) Seite 4 von 11

II. Ausgaben / Belastungen (monatlich) Hier sind die Ausgaben und Belastungen der Familienmitglieder, die im Haushalt leben, anzugeben. Alle Angaben sind mittels Kopien der Originalbelege nachzuweisen. Kosten der Unterkunft (zur Miete wohnend): Lassen Sie die Anlage Mietbescheinigung ausfüllen, sie wird Bestandteil des Antrages. Kosten der Unterkunft (selbst genutztes Wohneigentum): Füllen Sie die Anlage Kosten der Unterkunft aus, sie wird Bestandteil des Antrages. weitere Ausgaben: Arbeitsmittel (nur bei Erwerbstätigkeit, z. B. Arbeitskleidung) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (öffentliche Verkehrsmittel oder einfache Strecke mit Pkw, Bestätigung des Arbeitgebers) Beiträge zu Versicherungen (Welche?) (z. B. Privathaftpflicht-, Hausratversicherung) freiwillige Krankenversicherung geförderte Altersvorsorge ( Riesterrente ) Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unterhaltsverpflichtungen sonstige Ausgaben Kontrollieren Sie bitte, ob Sie für die gemachten Angaben auch die erforderlichen Belege/ Kopien beigefügt haben! Die Angaben in dieser Einkommenserklärung sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Überzahlte oder zu Unrecht gezahlte Zuschüsse werden zurückgezahlt. Unterschrift des Antragstellers Einverständniserklärung in die Erhebung und Verarbeitung von Daten Hiermit versichert der Unterzeichnende, der Erhebung und der Verarbeitung seiner Daten durch den Landkreis Teltow Fläming zuzustimmen und über seine Rechte belehrt wurden zu sein: Unterschrift des Antragstellers Seite 5 von 11

Aktenzeichen: (Bitte nicht ausfüllen) Posteingang: (beim Jugendamt) Landkreis Teltow-Fläming Dezernat II Jugendamt SG Jugend- und Familienförderung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 / 608-3558 Fax: 03371 / 608-9005 E-Mail: J.Klingberg@teltow-flaeming.de* Mietbescheinigung (zur Vorlage beim Jugendamt) - vom Vermieter/Mieter auszufüllen ausgestellt für Name, Vorname (Hauptmieter) Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben Name, Vorname (Mitmieter) Wohnanschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk) Mietbeginn Wohnungsfläche in m² davon untervermietet in m² Gebäudefläche gesamt in m² unter 100 100-250 251-500 501-1000 über 1000 Die Grundmiete (ohne Nebenkosten) beträgt monatlich seit (Datum der letzen Mietfestsetzung). Nur für Mieter auszufüllen, die in Ludwigsfelde wohnen: In welchem Sanierungsstand ist das Wohngebäude? teilsaniert überwiegend saniert vollsaniert Baujahr des Gebäudes bis 1948 1949-1960 1961-1969 1970-1989 ab 1990 *E-Mail Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Seite 6 von 11

Die Betriebskosten betragen insgesamt: Bitte legen Sie die Betriebskostenabrechnung mit bei. Sollte keine Betriebskostenabrechnung vorliegen, sind diese einzeln aufzulisten. Betriebs- und Nebenkosten (pro Monat) Wassergeld / Abwassergebühren Grundsteuer (Haus) Gebühren für Kanalisation sonstige öffentliche Abgaben Müllgebühren Wohngebäudeversicherung Schornsteinfegergebühren Kosten für Grubenleerung Straßenreinigungskosten sonstige Aufwendungen Heizkosten Heizkosten insgesamt Beinhalten die Heizkosten einen Anteil für Warmwasser? ja / nein wenn ja, Kosten der Warmwasseraufbereitung Sollten die Kosten für Warmwasser nicht separat ermittelt werden können, werden die Kosten vom Jugendamt pauschal ermittelt. Brennstoffart: Heizöl Elektrizität Erdgas Fernwärme Flüssiggas Braunkohlebriketts Steinkohle Koks Holz Die Gesamtmiete (inkl. Nebenkosten) beträgt monatlich seit (Datum der letzen Mietfestsetzung). Die Angaben dienen zur Ermittlung der Wohnbelastung des Mieters. Die Daten werden ausschließlich für das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming erhoben. Belegen Sie alle Angaben mit den entsprechenden Abrechnungen! Angaben, die nicht belegt werden, können nicht berücksichtigt werden. Stempel / Unterschrift Bestätigung der Angaben durch Unterschrift des Mieters Seite 7 von 11

Aktenzeichen: (Bitte nicht ausfüllen) Posteingang: (beim Jugendamt) Landkreis Teltow-Fläming Dezernat II Jugendamt SG Jugend- und Familienförderung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: (03371) 608-3558 Fax: (03371) 608-9005 E-Mail: J.Klingberg@teltow-flaeming.de* Kosten der Unterkunft (zur Vorlage beim Jugendamt) - vom Eigentümer des Hauses/des Wohneigentums auszufüllen (nicht auszufüllen für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne zusätzliches Einkommen und Empfänger von Wohngeld) Name, Vorname (Haupteigentümer) Name, Vorname (Miteigentümer) Anzahl der Personen, die in der Wohnung/dem Haus leben Wohnanschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk) Wohnfläche in m² davon an andere Personen untervermietet in m² Gebäudefläche gesamt in m² unter 100 100-250 251-500 501-1000 über 1000 Nur von Eigentümern auszufüllen, die in Ludwigsfelde wohnen: In welchem Sanierungsstand ist das Wohngebäude? teilsaniert überwiegend saniert vollsaniert Baujahr des Gebäudes bis 1948 1949-1960 1961-1969 1970-1989 ab 1990 Schuldzinsen und Tilgung (pro Monat) (1) Höhe der Darlehenszinsen oder Zinsen des Baukredites (1) Höhe der Tilgungsbeträge des Darlehens oder des Baukredites (2) Höhe der Darlehenszinsen oder Zinsen des Baukredites (2) Höhe der Tilgungsbeträge des Darlehens oder des Baukredites *E-Mail Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Seite 8 von 11

Betriebs- und Nebenkosten (pro Monat) Wassergeld / Abwassergebühren Grundsteuer (Haus) Gebühren für Kanalisation sonstige öffentliche Abgaben Müllgebühren Wohngebäudeversicherung Schornsteinfegergebühren Kosten für Grubenleerung Straßenreinigungskosten sonstige Aufwendungen zur Bewirtschaftung des Wohneigentums/des Hauses Sonstiges Sonstiges Es sind nur Kosten anzugeben, die unmittelbar mit dem Wohneigentum in Verbindung stehen. Investitionen, die den Wert der Eigentumswohnung/des Hauses erhöhen, werden nicht berücksichtigt. Heizkosten Heizkosten insgesamt Beinhalten die Heizkosten einen Anteil für Warmwasser? ja / nein wenn ja, Kosten der Warmwasseraufbereitung Sollten die Kosten für Warmwasser nicht separat ermittelt werden können, werden die Kosten vom Jugendamt pauschal ermittelt. Brennstoffart: Heizöl Elektrizität Erdgas Fernwärme Flüssiggas Braunkohlebriketts Steinkohle Koks Holz Gesamtkosten (Betriebs-, Neben- und Heizkosten): Raum für ergänzende Bemerkungen Belegen Sie alle Angaben mit den entsprechenden Abrechnungen! Angaben, die nicht belegt werden, können nicht berücksichtigt werden. Unterschrift der/des Eigentümer(s) Seite 9 von 11

Aktenzeichen: (Bitte nicht ausfüllen) Posteingang: (beim Jugendamt) Landkreis Teltow-Fläming Dezernat- II - Jugendamt- SG Jugend- und Familienförderung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 / 608-3558 Fax: 03371 / 608-9005 E-Mail: J.Klingberg@teltow-flaeming.de Bestätigung des Arbeitgebers (zur Vorlage beim Jugendamt) - über den Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte - Ich / Wir bestätigen, dass Herr / Frau Ausbildungsverhältnis zu der unten genannten Firma steht. in einem Arbeits- oder Anschrift der Arbeitsstätte: Anschrift der Wohnung: Fahrtstrecke / Fahrtweg: eigener PKW oder öffentliche Verkehrsmittel Die einfache Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte beträgt: Der Arbeitnehmer absolviert die Fahrstrecken durchschnittlich an: km Der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet: Nein Ja, in Höhe von monatlich: Euro Stempel/Unterschrift des Arbeitgebers Seite 10 von 11

Information zum Datenschutz bei der Bearbeitung von Anträgen zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen Jeder hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung und auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die Behörde ist daher verpflichtet, im Zuge der Bearbeitung gesetzlicher Ansprüche folgende Informationen zum Datenschutz an betroffene Personen zu geben. Wer ist für die Erhebung personenbezogener Daten verantwortlich? Verantwortlich ist der Landkreis Teltow-Fläming, die Landrätin, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde. Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming ist unter der genannten Anschrift zu erreichen. Die Aufgaben werden vom Jugendamt wahrgenommen. Warum werden personenbezogene Daten erhoben und nach welchen Rechtsgrundlagen? Für die Bearbeitung von Anträgen zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen müssen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Rechtsgrundlagen finden sich in 35 Sozialgesetzbuch Erster Teil (SGB I), 67 bis 85a Sozialgesetzbuch Zehnter Teil (SGB X) und sowie 11 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz). Was geschieht wenn die notwendigen Daten nicht bereitgestellt werden? Werden die notwendigen Daten nicht bereitgestellt, kann der Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen nicht bearbeitet werden und wird abgelehnt. Werden bei der Bearbeitung der Aufgaben Daten weitergegeben und an wen? Für die Auszahlung des Zuschusses werden personenbezogene Daten an den Bereich Haushalt des Jugendamtes und die Kämmerei des Landkreises weitergegeben. Dabei handelt es sich um den Namen, Vornamen des Empfängers und des Kindes, den Auszahlbetrag und die Bankverbindung. In den Fällen, in denen die Ferienmaßnahme kurzfristig beginnt, werden die vorgenannten Daten dem Träger der Maßnahme übermittelt. Weiterhin werden persönlichen Daten zu Prüfungszwecken dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises offengelegt. Können auch Daten bei Dritten erhoben werden? Es werden keine Daten von Dritten erhoben. Wie lange werden die Daten gespeichert? Die Daten werden bis zur Erfüllung der Aufgaben gespeichert. Welche Rechte haben Betroffene? Betroffene können jederzeit Auskunft über ihre Daten sowie deren Löschung verlangen. Sie haben weiterhin Berichtigungs-, Einschränkungs- und Widerspruchsrechte sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Bis zum Widerruf bleibt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung unberührt. Betroffene haben auch ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Zuständig ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de. Seite 11 von 11