Pressemitteilung Rechnungshof Baden-Württemberg 7661 Karlsruhe, 25.5.29 Postfach 11 11 52 Dienstgebäude: Stabelstr. 12, 76133 Karlsruhe Ihr Ansprechpartner: Dr. Stoermer Telefon: (721) 926-238 Telefax: (721) 24451 E-Mail: pressestelle@rh.bwl.de Rechnungshof: Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung dämpfen Dramatischer Anstieg der Betreuerausgaben von,3 Mio. Euro (1992) auf 44 Mio. Euro (28) Reform der Berufsbetreuervergütung führte zu erheblichen Mehrausgaben Einsparungen von 1 Mio. Euro jährlich ohne Qualitätseinbußen möglich Verstärkt für Vorsorgevollmachten werben und mehr ehrenamtliche Betreuer gewinnen Karlsruhe: Der Rechnungshof hat am 2.5.29 der Landesregierung und dem Landtag seine Beratende Äußerung Rechtliche Betreuung vorgelegt. Darin geht der Rechnungshof der Frage nach, wie die Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung gestoppt werden kann. Die demographische Entwicklung und die zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche führen dazu, dass die Zahl der Personen, für die eine rechtliche Betreuung notwendig ist, weiter zunehmen wird. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der betreuten Personen seit 1992 von 4. auf über 1. erhöht. Die Ausgaben des Landes hierfür sind in diesem Zeitraum von,3 Mio. Euro auf 44 Mio. Euro angestiegen. Die 25 eingeführte pauschale Berufsbetreuervergütung trug zu dem kräftigen Kostenschub erheblich bei. Aufgabe des Landes ist es, eine gute Betreuung sicher zu stellen und die ungebremste Kostendynamik in Dienstgebäude: Stabelstr. 12, 76133 Karlsruhe
- 2 - den Griff zu bekommen, so der Präsident des Rechnungshofs Max Munding. Dazu sei es unter anderem notwendig, verstärkt für Vorsorgevollmachten zu werben und mehr ehrenamtliche Betreuer einzusetzen. Dadurch könnten die Ausgaben um 1 Mio. Euro gesenkt werden. Wer seine Rechtsgeschäfte nicht selbst besorgen kann, für den bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Person rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht einen Dritten beauftragt, die Rechtsgeschäfte für sie wahrzunehmen. Wird eine Betreuung notwendig, sollen grundsätzlich ehrenamtliche Betreuer bestellt und die Betreuerkosten vom Betreuten selbst getragen werden. Tatsächlich werden jedoch in Baden- Württemberg zu einem Drittel teure Berufsbetreuer eingesetzt. Bei 75 % aller Betreuten trägt der Staat die Kosten, weil diese Personen mittellos sind. 25 wurde die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer eingeführt. Diese trug einerseits zu einer erheblichen Steigerung der Landesausgaben bei. Andererseits haben die Berufsbetreuer durch die Pauschalierung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Rechnungshofdirektor Dr. Martin Willke fordert deshalb, dass die Länderhaushalte an dieser Verwaltungsvereinfachung partizipieren sollen und die Berufsbetreuervergütung um 4 % gesenkt wird. In Baden-Württemberg könnten dadurch 1,5 Mio. Euro eingespart werden. Ehrenamtliche Betreuer würden leichter zusätzliche Betreuungen übernehmen, wenn der Bund die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung ausweiten würde. Diese Forderung der Länder hat der Bundestag bislang nicht umgesetzt. Deshalb müssen zu viele teure Berufsbetreuer eingesetzt werden. Wer beim Ehrenamt knausert, spart an der falschen Stelle und zahlt an anderer Stelle ein Vielfaches drauf, sagte Rechnungshofpräsident Munding. Dies gelte insbesondere dort, wo ehrenamtliche Arbeit öffentliche Haushalte entlaste. Baden-Württemberg hat zwar die niedrigsten Betreuerausgaben im Ländervergleich. Das Betreuungsrecht wird jedoch im badischen und im württembergischen Rechtsgebiet sehr unterschiedlich angewandt. Die Ausgaben im württembergischen Rechtsgebiet sind um 45 % niedriger. Die württembergischen Amtsnotare wirken traditionell stärker darauf hin, Vorsorgevollmachten zu erteilen. Dadurch werden Betreuungen vermieden. Weitere Einsparungen könnten erzielt werden, wenn weniger Berufsbetreuer bestellt würden. Der Rechnungshof hat für das badische und das württembergische Rechtsgebiet Zielgrößen in der Rechtsanwendung empfohlen, mit denen die Betreuerausgaben des Landes um 1 Mio. Euro gesenkt werden könnten. Bei der von der Landesregierung 218 vorgesehenen Notariatsreform dürfen die bisherigen Kostenvorteile im württembergischen Rechtsgebiet nicht verloren gehen. Für Betreuungen sind dann, wie im übrigen Bundesgebiet, die Amtsgerichte zuständig.
- 3 - Betreuungsvereine haben die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und zu begleiten. Das Land zahlt an 7 Betreuungsvereine jährliche Zuschüsse von 1,1 Mio. Euro. Laut Rechnungshofdirektor Dr. Willke bieten die derzeit gewährten Festbetragszuschüsse den Vereinen keinen finanziellen Anreiz, weitere ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Der Rechnungshof schlägt vor, die Landesförderung umzustellen und eine zusätzliche Förderung für neu gewonnene ehrenamtliche Betreuer einzuführen. Unabhängig davon ist es laut Rechnungshof notwendig, durch Informationen und Werbung darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen rechtzeitig einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dadurch würde nicht nur eine teure Betreuung vermieden, sondern auch die Selbstbestimmung des Betroffenen besser gewahrt. Das Justizministerium beabsichtigt, die Erkenntnisse des Rechnungshofs in die bundesweite Diskussion über die Betreuervergütung einzubringen. Auch die vom Rechnungshof vorgeschlagene Umstellung der Landesförderung für die Betreuungsvereine wird vom Ministerium für Arbeit und Soziales begrüßt. Weitere Informationen zur Finanzkontrolle Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter: http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de oder http://www.rh.bwl.de
Anlage zur Pressemitteilung Anhängige Betreuungen 1992 bis 27 in Baden-Württemberg 11. 1. 9. 8. 7. 6. 5. 4. 3. 2. 1. 4.315 45.833 49.43 53.142 58.289 6.979 63.515 68.121 72.97 79.776 82.962 87.1 88.22 94.633 98.76 12.842 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 Betreuerausgaben in Baden-Württemberg von 1992 bis 28 (in Mio. Euro) 5 45 4 37,2 4,8 44 35 3 25 2 15 1 5 31,6 27,2 25,3 21,4 18,6 15,7 13,7 11,2 8,6 6,2 3,9 2,3,8 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28
- 2 - Ländervergleich der Betreuerausgaben 26 (Ausgaben in Euro je Einwohner) 14 12 11,32 11,76 1 8 6,39 6,68 7,19 7,23 7,56 7,62 7,98 8,36 9,18 9,33 9,96 6 5,35 5,69 4 3,46 2 Baden- Württemberg Saarland Bayern Rheinland-Pfalz Schleswig- Holstein Niedersachsen Hessen Thüringen Nordrhein- Westfalen Bremen Sachsen Hamburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Mecklenburg- Vorpommern Berlin Bundesland Ø Deutschland Die Ausgaben je Einwohner in Baden-Württemberg unterscheiden sich in den Rechtsgebieten deutlich: - Baden 4,49 Euro - Württemberg 2,46 Euro