Problemfelder in der Erzieher*innenausbildung

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Transkript:

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft // GEW BERLIN // // KINDER-, JUGENHILFE UND SOZIALARBEIT// Problemfelder in der Erzieher*innenausbildung Positionspapier: Stand 15.02.2018 www.gew-berlin.de

Impressum Herausgeber: GEW BERLIN, Verantwortlich: Vorstandsbereich Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Ahornstraße 5, 10787 Berlin, Tel.: (030) 21 999 3-0, E-Mail: info@gew-berlin.de, Internet: www.gew-berlin.de, April 2018

INHALT PROBLEMFELDER IN DER ERZIEHER*INNENAUSBILDUNG... 1 // 1. ERZIEHER*INNENAUSBILDUNG //... 4 // 2. LEHRKRÄFTE IN DER ERZIEHER*INNEN-AUSBILDUNG //... 8 // 3. VERHÄLTNIS ZWISCHEN SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT UND DEN STAATLICHEN SCHULEN //... 10 FAZIT... 13

1 PROBLEMFELDER IN DER ERZIE- HER*INNENAUSBILDUNG Für den notwendigen Ausbau der Berliner Kindertagesstätten und der Ganztagsbetreuung an den Schulen und vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Erzieher*innen im Land Berlin, werden dringend weitere pädagogische Fachkräfte benötig. Die Ausbildungskapazitäten wurden diesbezüglich intensiv ausgebaut. Doch zu welchem Preis? Das vorliegende Positionspapier der GEW BERLIN beleuchtet damit verbundene Missstände und fordert zugleich die politischen Verantwortlichen zum Handeln auf. Weiter hat die GEW BERLIN Lösungsvorschläge erarbeitet, um notwendige Strukturveränderungen mit zu gestalten. Im November 2017 befanden sich im Land Berlin insgesamt 8.947 Studierende an den Fachschulen für Sozialpädagogik in der Ausbildung zum*r Erzieher*in. Davon absolvieren 3.883 (43 %) Studierende das Fachschulstudium in Teilzeitform, also im Quereinstieg. Diese Ausmaße und die Form der berufsbegleitenden Ausbildung sieht die GEW BERLIN ledig-

2 lich als Hilfskonstruktion der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an, um schnell Personal zur Verfügung zu stellen. Von einer dualen Ausbildungsform ist dieses System weit entfernt. Auch werden den Auszubildenden Möglichkeiten verwehrt in verschiedenen Arbeitsfeldern Erfahrungen zu sammeln, denn im Quereinstieg fehlen unterschiedliche Praxisorte. Darüber hinaus entsprechen die Arbeitsverträge teilweise nicht den arbeitsrechtlichen Mindeststandards. So ist es keine Seltenheit, dass Studierende auf Basis eines Mini-Jobs angestellt sind. Insgesamt ist die Zahl der Studierenden alleine in den letzten 5 Jahren um ca. 2.000 Studierende angestiegen. Die steigenden Ausbildungszahlen gehen auf die intensiven Bemühungen des Berliner Senats zurück, dem bereits herrschenden und weiter anwachsenden Erzieher*innenmangel entgegen zu wirken. Doch parallel zu den Entwicklungen in den Bildungseinrichtungen, wo das Fachkräftegebot immer weiter ausgehöhlt wird, stellen wir auch bei dem expan-

3 siven Ausbau von Fachschulen für Sozialpädagogik erhebliche Qualitätsunterschiede fest. Mit Sorge betrachtet die GEW BERLIN die Situation an den staatlichen Fachschulen. An diesen sinken die Zahlen der Auszubildenden und zugleich haben sie Schwierigkeiten examinierte Lehrkräfte zu finden. Andererseits kommt der überhastete Ausbau der Fachschulen in freier Trägerschaft einem Wildwuchs gleich. Hier wird sichtbar, dass bei der Überprüfung und Kontrolle der jeweiligen Schulformen scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird. Staatliche Fachschulen müssen teilweise zusätzlich Verantwortung für die Schulen in freier Trägerschaft übernehmen. So dürfen zum Beispiel ausschließlich Schulen in freier Trägerschaft Vorbereitungskurse für die Nichtschüler*innenprüfung anbieten, alleine die öffentlichen Schulen müssen die Organisation der Abschlussprüfungen übernehmen. Für diese zusätzlichen Aufgaben der Organisation und Abnahme der Prüfungen werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen bereitgestellt. In intensiven Gesprächen mit Kolleg*innen und Studierenden an den Fachschulen hat die GEW BERLIN

4 einzelne Probleme beleuchtet und Lösungsvorschläge erarbeitet. Drei wesentliche Problemfelder im Rahmen der Erzieher*innenausbildung wurden herausgearbeitet: Erzieher*innenausbildung Lehrkräftebedarf Verhältnis zwischen Schulen in freier Trägerschaft und den staatlichen Schulen // 1. ERZIEHER*INNENAUSBILDUNG // Problemlage: Sehr viele Studierende erhalten in Berlin kein oder ein halbiertes BAföG, da die Berliner Fachschulen nicht als echte Fachschulen anerkannt werden. An den Berliner Fachschulen werden auch Bewerber*innen ohne Berufsabschluss - also lediglich mit Abitur oder Fachhochschulreife aufgenommen, vor diesem Hintergrund erkennen die BAföG-Ämter die Berliner Fachschulen nur als Berufsfachschulen an. Lösung: Berlin muss verbindliche Regelungen schaffen und damit die BAföG-Ämter in die Lage

5 versetzen, einzelne Klassen der Fachschule als förderungswürdig anzuerkennen. Eine Voraussetzung wäre, dass in diesen Klassen dann ausschließlich Studierende mit Vorberuf unterrichtet werden. Problemlage: Die Form der berufsbegleitenden Ausbildung wurde intensiv ausgeweitet, um die Bildungseinrichtungen und hier insbesondere die Kitas schnell mit Personal zu versorgen. Die Studierenden haben einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Das birgt besondere Herausforderungen für die Studierenden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Ausbildungsstätte ergeben sich daraus überschneidende Forderungen. Die Studierenden können diesen vielfach nur durch Mehrarbeit gerecht werden, denn Lern- und Praxiszeiten überschneiden sich. Auch entstehen Überforderungen der Studierenden, da sie ab dem ersten Tag zu 100 % auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Mit dem ersten Tag ihrer Arbeitsaufnahme stehen sie in voller Verantwortung vor den Kindern, den Kolleg*innen und den Eltern.

6 Lösung 1: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sichert, dass die berufsbegleitende Ausbildung ein duales Studium wird, in der es einen gemeinsam vereinbarten Ausbildungsvertrag sowohl mit der Ausbildungsstätte als auch mit der Einsatzstelle gibt. Lösung 2: Die Studierenden werden erst nach dem ersten Ausbildungsjahr anteilig auf den Personalschlüssel angerechnet. Problemlage: Der Erzieher*innenberuf leidet unter fehlender Anerkennung, sowohl sozial als auch finanziell. Für junge Abiturient*innen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten, gibt es deutlich attraktivere Berufsfelder als zum Beispiel die Berliner Kindertagesstätten. Lösung 1: Berlin steht in der Verantwortung eine angemessene Bezahlung sicher zu stellen. Die Regelungen des TV-L sind auszuschöpfen und somit können Zulagen die Bezahlung der Erzieher*innen deutlich verbessern und Ungleichgewichte zum TVöD austarieren.

7 Lösung 2: Ein weiteres Problem sehen wir in der Kontrolle der freien Träger. Da Berlin einen sehr großen Teil der vorschulischen Bildung in freie Trägerschaft gegeben hat (80% der betreuten Kinder), fehlt es an Einfluss auf Tarifverträge und Bezahlungen. Durch Regelungen im KitaFöG und in den Rahmenvereinbarungen kann das Land Berlin sichern, dass auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet werden, die öffentlichen Mittel für Personalkosten zweckgebunden analog zu den Entgelten im TV-L an die Kolleg*innen weiter zugeben. Lösung 3: Die rot-rot-grüne Landesregierung trägt maßgeblich die Verantwortung, dass die Berufsgruppe der Erzieher*innen eine bessere öffentliche Wertschätzung erfährt. Erzieher*innen sind Pädagog*innen. Als Pädagog*innen in den ersten Bildungseinrichtungen der Kinder legen sie die wichtigste Grundlage für selbstständiges, eigenverantwortliches und lebenslanges Lernen. Problemlage: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in sind die Studierenden genötigt folgende Unterlagen direkt bei der Senatsbildungsverwaltung einzu-

8 reichen, um die staatliche Anerkennung zu beantragen: Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Fachschule für Sozialpädagogik, Erweitertes Führungszeugnis gemäß 30 a BZRG, das bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf. Die Beantragung der staatlichen Anerkennung ist ein zusätzlicher Akt, der zum einen zu einem hohen Verwaltungsaufwand führt und zum anderen die Studierenden mit zusätzlichen Kosten belastet. Lösung: Die staatliche Anerkennung wird in Verbindung mit der Übergabe des Abschlusszeugnisses ausgestellt. Ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) ist für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses unerlässlich und muss dann aktuell mit den Bewerbungsunterlagen bereitgehalten werden. // 2. LEHRKRÄFTE IN DER ERZIEHER*INNEN- AUSBILDUNG // Problemlage: Zugang zum Vorbereitungsdienst Lehramt (Referendariat) mit Lehramtsabschlüssen

9 aus anderen Bundesländern: Berlin erkennt Erste Staatsexamina Lehramt und Master of Education aus anderen Bundesländern für den Zugang zum Vorbereitungsdienst in Berlin (nur) an, wenn sie im jeweiligen Land der Bundesrepublik Deutschland zum Zugang zum Vorbereitungsdienst berechtigen und wenn die Fächer und das jeweilige Lehramt in Berlin ausgebildet werden. ( 14 abs. 1 Lehrkräftebildungsgesetz Berlin). Probleme entstehen vor allem dann, wenn Berlin in bestimmten Fächern im Vorbereitungsdienst (Referendariat) nicht ausbildet. Das betrifft die für die Fachschulen für Sozialpädagogik die unter anderem relevanten Fächer Pädagogik und Soziologie. Lösung 1: Berlin nimmt die Fächer Pädagogik und Soziologie als im Lehramt an beruflichen Schulen wählbare Ausbildungsfächer (berufliche Fachrichtungen) in 4 Abs. 4 der Lehramtszugangsverordnung auf. Parallel dazu richtet Berlin entsprechende Fachseminare für den Vorbereitungsdienst in diesen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen ein. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann dann auch an Fachschulen und Berufsfachschulen stattfinden.

10 Lösung 2: Die Universitäten öffnen diese Fächer für das Lehramtsstudium. Die Senatsverwaltung nimmt die Fächer Pädagogik und Soziologie als berufliche Fachrichtungen in die Lehramtszugangsverordnung auf (Psychologie ist bereits als wählbares allgemeinbildendes Fach für das Lehramt ISS/Gym und das Lehramt berufliche Schule in der Lehramtszugangsverordnung verankert wird aber bisher nicht lehramtsbezogen an den Berliner Unis angeboten). // 3. VERHÄLTNIS ZWISCHEN SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT UND DEN STAATLICHEN SCHU- LEN // Problemlage: Berlin ist durch die Änderung des Schulgesetzes zum Eldorado von Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft geworden. Die Zahl der freien Schulen übersteigt die Zahl der staatlichen Schulen um ein vielfaches (Verhältnis 37 zu 6). In Schüler*innenzahlen drückt sich das wie folgt aus: 3179 Schüler*innen an staatlichen Fachschulen und 5768 Schüler*innen an Fachschulen in freier Trägerschaft. Demnach sind 64 % der Schüler*innen an einer Fachschule in freier Trägerschaft.

11 Die staatlichen Schulen werden durch Schulaufsicht und Schulinspektion engmaschig kontrolliert und müssen ein Qualitätsmanagement nachweisen. So haben die staatlichen Schulen jeweils eine*n QM- Beauftragte*n und eine Schulentwicklungsgruppe, die zum Beispiel Schulentwicklungsprojekte vorantreibt und regelmäßig evaluiert. Auch eine regelmäßige Schüler*innenbefragung des Netzwerkes Berliner Schulen für interne Evaluation gehört zum Qualitätsmanagement. Die Schulaufsicht der Schulen in freier Trägerschaft dagegen beschränkt sich lt. Schulgesetz lediglich auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen. Ist die staatliche Anerkennung einmal gewährt, können diese Schulen nahezu unbeobachtet und ungehindert agieren. Eine Qualitätskontrolle, wie sie die staatlichen Schulen durchlaufen ist schon deshalb nicht möglich, weil die Schulaufsicht berufliche Schulen in freier Trägerschaft personell ungenügend ausgestattet ist. Beispiel: Die staatlichen Schulen müssen Prüfungsvorschläge durch die Schulaufsicht genehmigen lassen, während die Genehmigung der Prüfungsvorschläge der freien Schulen den Schulleitungen der

12 staatlichen Schulen im Rahmen ihres Hauptamtes auferlegt wird. Die öffentlichen Schulen übernehmen diese Arbeit, ohne dass sie dafür zusätzlich entlastet werden. Die Schulleitungen müssen darüber hinaus nicht nur Prüfungsaufgaben bearbeiten, sie übernehmen häufig auch mehr als einen Prüfungsausschussvorsitz. Ein weiteres Problem stellt sich beim Personal dar. Die staatlichen Schulen beschäftigen in aller Regel voll ausgebildete Lehrkräfte und zahlen die Tarife des öffentlichen Dienstes, das bleibt bei den freien Schulen offen und ist nach unseren Kenntnissen nicht Standard. Fast alle Verträge von voll ausgebildeten Lehrkräften an staatlichen Schulen sind unbefristet, die Schulen in freier Trägerschaft stellen nach Auftragslage und Bedarf ein. Das bedeutet vielfach Befristungen und Teilzeitarbeitsverträge. Eine konsequente Anwendung der geltenden Gesetze (Schulgesetz und Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Privatschulen und den Privatunterricht) ist hier dringend geboten und würde Abhilfe schaffen. Lösung: Berlin behandelt staatliche und freie Schulen vergleichbar: - Gleiche Ausbildungsstandards und Bezahlung der Lehrkräfte

- Übereinstimmendes Qualitätsmanagement - Schulinspektionen auch an den Schulen in freier Trägerschaft - Identische Anforderungen an Studierende 13 FAZIT Das Land Berlin benötigt dringend gut ausgebildete Erzieher*innen, um dem steigenden Bedarf an Kitaplätzen und Ganztagsplätzen auch mit entsprechend qualifiziertem Personal gerecht zu werden. Jedoch werden zunehmend Nichtfachkräfte eingestellt. Ohne ausreichend ausgebildetes Fachpersonal können die qualitativen pädagogischen Standards nicht gehalten werden. Eine qualitative Weiterentwicklung wird es unter diesen Voraussetzungen nicht geben. Die Umsetzung der Berliner Bildungsprogramme ist so nicht zu gewährleisten. Durch die zunehmende Integration von Quereinsteiger*innen erfahren die Fachkräfte in den Einrichtungen eine zusätzliche Belastung und müssen parallel immer mehr Verantwortung in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der Anleitung und Unterstützung der Nichtfachkräfte übernehmen. Die gestiegenen Belastungen der Kolleg*innen in den Bildungseinrich-

14 tungen führen zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Das Land Berlin ist in Aktionismus verfallen. Beim Handeln der Senatsbildungsverwaltung steht die Steigerung der Ausbildungszahlen im sozialpädagogischen Bereich im Vordergrund. Eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards findet nicht statt. Die benannten Probleme im Bereich der sozialpädagogischen Ausbildung im Land Berlin treffen demnach nicht nur die Studierenden, die unter den schwierigen Bedingungen ausgebildet werden. Auch die Schulen selbst kommen ihrem Bildungsauftrag nur schwer nach. Hinzu kommt die Gruppe der zum Teil unsicher angestellten Lehrkräfte an freien Schulen. Das hat letztlich negative Auswirkungen auf die gesamte Berliner Bildungslandschaft. Die GEW BERLIN ist bereit an diesen Themen mitzuarbeiten, um den Bildungsstandort Berlin weiterzuentwickeln.