Beschlüsse der Personalversammlung der allgemeinbildenden Schulen in der Region Tempelhof-Schöneberg

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1 Beschlüsse der Personalversammlung der allgemeinbildenden Schulen in der Region Tempelhof-Schöneberg Ausstattung/Arbeitsbelastung Die Personalversammlung der Beschäftigten an den allgemeinbildenden Schulen der Region Tempelhof-Schöneberg bekräftigt ihre Forderung aus den letzten Jahren nach 110 %-iger Ausstattung der Schulen mit qualifiziertem, unbefristet eingestelltem Personal und lehnt jede Form zusätzlicher Arbeitsbelastungen oder Arbeitszeiterhöhungen ab. Wie schon in den vergangenen Jahren fordern wir stattdessen die Rücknahme der 2003 beschlossenen Arbeitszeitverlängerung, die Ausweitung der Altersermäßigung (mit 50: 1 Std., mit 55: 2 Std., mit 60: 3 Std.), Altersteilzeit und eine Absenkung der Pflichtstundenzahl. Die Personalversammlung unterstützt die Resolution, die auf der Teilpersonalversammlung der Erzieher_innen der Region Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg am beschlossen wurde, in der die Erzieher_innen ihre Konsequenzen aus der von Prof. Rudow vorgelegten Studie über die Arbeitsbelastungen von Erzieher_innen in der Arbeit an der Schule (BEAS) gezogen haben. Auch im Erzieher_innenbereich müssen analog zu den Lehrkräften PKB-Mittel für kurzfristige Vertretungen zur Verfügung gestellt werden. Willkommensklassen Die Personalversammlung fordert vom Senat und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, solche Bedingungen an den Schulen zu schaffen, die eine wirkliche Integration der Flüchtlingskinder gewährleisten. Die entsprechenden finanziellen Mittel müssen dafür langfristig in den Haushalt eingestellt werden. - Alle Lehrkräfte, die für die Arbeit in den Willkommensklassen eingestellt werden, müssen von Beginn an unbefristete Arbeitsverträge erhalten. - Für die Lehrkräfte, die keinen Lehramtsabschluss haben, müssen berufsbegleitende Weiterbildungsstudien konzipiert und angeboten werden, damit diese Lehrkräfte eine volle Lehrbefähigung erhalten. Unbefristet angestellte Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung, die das Fach DaZ/DaF unterrichten bzw. unterrichten möchten, müssen die Möglichkeit erhalten, die Lehrbefähigung für das Fach DaZ/DaF über berufsbegleitende Weiterbildungen zu erlangen. - Es müssen auch qualifizierte Sozialpädagog_innen und Schulhelfer_innen eingestellt werden, um die zusätzlichen Aufgaben und Probleme erfolgreich bearbeiten zu können. - Für die Ausgestaltung der VHG (Verlässliche Halbtagsgrundschule) und den Ganztagsbetrieb muss zusätzlich pädagogisches Personal an allen Schulformen eingestellt werden. - Es darf zu keiner Erhöhung der Frequenzen in den Regelklassen kommen.

2 - Für die Integration von Flüchtlingskindern in den SAPH-Klassen (Klassenstufen 1-3) ist es unbedingt erforderlich, dass eine zweite pädagogische Kraft im Unterricht mitarbeitet. - Für die Fortbildung des pädagogischen Personals müssen ausreichend Angebote entsprechend des steigenden Bedarfs geschaffen werden. - Geeignetes Unterrichtsmaterial muss zur Verfügung gestellt werden. - Ein gemeinsamer Rahmenlehrplan und ein Konzept für die Willkommensklassen sind notwendig. Es muss sichergestellt sein, dass ausschließlich pädagogische Gründe über eine Versetzung in die Regelklasse entscheiden. Die Begrenzung der Verweildauer der SuS in den sog. Willkommensklassen nach pauschalen Durchschnittszahlen pro Klasse auf maximal sechs Monate (50 % der Schüler_innen einer Klasse), auf maximal 12 Monate (90 % aller Schüler_innen einer Klasse) lehnen wir ab. Wir fordern die Bereitstellung von ausreichend Schulplätzen in den Regelklassen. - Schüler_innen der Willkommensklassen sollen auch bei einem Wohnungswechsel in einen anderen Bezirk die Möglichkeit erhalten, in der Willkommensklasse, in die sie eingeschult wurden, verbleiben, sofern dies dem Wunsch der/s Schüler_in und der Eltern entspricht. - Sprachvermittler müssen den Lehrkräften zur Verfügung stehen, v.a. bei der Durchführung von Elternabenden oder Elterngesprächen. - Die Schule muss ein sicherer Ort für alle Kinder sein. Deshalb fordern wir die regionale Schulaufsicht auf, sich eindeutig gegen die Abschiebung von Flüchtlingskindern aus den Schulen zu positionieren. QuereinsteigerInnen Die Personalversammlung der allgemeinbildenden Schulen fordert, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, damit die Quereinsteiger_innen auf ihren Beruf als Lehrkraft vorbereitet werden. - Die Unterrichtsverpflichtung muss bei einer vollen Stelle von 19 auf 16 Stunden reduziert werden. - Die Ausbildung der Quereinsteiger_innen muss auch in einem Teilzeitmodell möglich sein. - Der Einsatz der Quereinsteiger_innen darf nur in den beiden anerkannten Fächern, in denen sie ausgebildet werden, erfolgen. - Jede/r Quereinsteiger_in muss verbindlich Mentor_innen haben, die für ihre Anleitung zwei Mentor_innenstunden erhalten. Es muss sichergestellt werden, dass diese Stunden auch tatsächlich den Mentor_innen als eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung zukommen und die Mentor_innen auch eine entsprechende Qualifizierung erhalten. Hierzu muss für ausreichend Plätze in Qualifizierungskursen für Mentor_innen gesorgt werden bzw. müssen weitere Qualifizierungskurse eingerichtet werden. - Unbefristet eingestellte Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung, die noch keine Voraussetzung für berufsbegleitende Studien oder ein berufsbegleitendes Referendariat haben, müssen die Möglichkeit zur Weiterbildung und zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung erhalten. Bonus-Programm Die Personalversammlung fordert: Das Bonusprogramm darf nur zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben an Schulen eingesetzt werden. Wir wenden uns ausdrücklich gegen Pläne, die Sozialarbeiterstellen an drei Grundschulen unserer Region, die zur Zeit regelfinanziert werden, aus dem Bonus-Programm zu bezahlen.

3 Schulsekretär_innen Der Arbeitsaufwand für Sekretär_innen hat sich durch die vermehrte Aufnahme und Abmeldung (Wechsel an andere Standorte) von Schüler_innen in den Willkommensklassen und die aufwändige Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit beträchtlich erhöht. Die Personalversammlung der allgemeinbildenden Schulen fordert deshalb, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, durch die die Sekretär_innen entlastet und unterstützt werden. - Erhöhung des Zumessungsschlüssels für Sekretär_innenstunden an Schulen mit Willkommensklassen. - Unterstützung durch Dolmetscher_innen, die an die Schulen kommen und bei der Aufnahme und bei Gesprächen mit den Schüler_innen und ihren Eltern vermitteln. Förderliche Zeiten Die Personalversammlung fordert die Senatsverwaltung auf, auch beim nicht lehrenden pädagogischen Personal sowie bei den Betreuer_innen die einschlägige Berufserfahrung, ersatzweise förderliche Zeiten aus der Arbeit im Kita- und Pflegebereich, für die Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Zur Deckung des Personalbedarfs und zur Bindung von qualifizierten Fachkräften wird die Senatsverwaltung aufgefordert, eine Vorabgewährung von Erfahrungsstufen für Erzieher_innen analog zur Regelung im Bereich der angestellten Lehrkräfte zu veranlassen. Berufsbegleitende Ausbildung Erzieher_innen Die Personalversammlung fordert die Senatsverwaltung auf, den Kolleg_innen in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung ein/e Mentor_in zur Seite zu stellen. Zur Anleitung und Beratung müssen die Mentor_innen analog zur Kita (siehe Haushaltsentwurf 2016/17) wöchentlich zwei Abminderungsstunden für alle drei Ausbildungsjahre erhalten. Baulicher Zustand der Schulen Die Personalversammlung fordert das Bezirksamt auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Renovierungsstau an den bezirklichen Schulen abgebaut wird. - Die Abteilung Facility Management muss zeitnah mit einer ausreichenden Anzahl Bauleiter_innen ausgestattet werden. - Die in den Begehungen festgestellten Mängel (siehe Begehungsprotokolle des GBB) müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Personalstellen Die Personalversammlung fordert die Senatsverwaltung auf, die Personalstellen umgehend mit genügend Personal auszustatten. Freie Träger Die Personalversammlung fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, von dem Konzept, die Erzieher- _innenaufgaben an der Berliner Schule durch freie Träger durchführen zu lassen, Abstand zu

4 nehmen. Der schulische Bildungsauftrag ist eine öffentliche Aufgabe. Für die Durchführung der öffentlichen Aufgaben sind grundsätzlich Beschäftigte im öffentlichen Dienst einzusetzen. Gleiches Geld für gleiche Arbeit Die Personalversammlung der allgemeinbildenden Schulen der Region Tempelhof-Schöneberg unterstützt die Forderung der angestellten Lehrkräfte nach einem Eingruppierungstarifvertrag, der diesen Namen verdient. Die Personalversammlung unterstützt die Forderungen, die unter dem Motto gleiches Geld für gleichwertige Arbeit stehen. Hierzu gehören insbesondere: Eingruppierungsregelungen, die tarifliche Sicherheit schaffen und das einseitige Diktat des Arbeitgebers beenden. Die Entgeltgruppe 13 für alle Lehrkräfte mit voller Lehrer_innenausbildung und für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen. Die Gleichbehandlung von Lehrkräften ohne volle Lehrer_innenausbildung mit voll ausgebildeten Lehrkräften, wenn sie mindestens zwei Jahre die entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Eine tarifliche Eingruppierung auch der angestellten Lehrkräfte in Funktionsstellen. Die Eingruppierung von Lehrer_innen für Fachpraxis und Pädagogische Unterrichtshilfen in die Entgeltgruppe 10. Den Ausgleich statusbedingter Unterschiede in der Bezahlung von Angestellten gegenüber verbeamteten Lehrkräften durch tarifliche Entgeltgruppenzulagen. Die Personalversammlung fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf, den mit dem dbb vereinbarten Vertrag im Land Berlin nicht anzuwenden. Die Personalversammlung fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weiter auf, im Senat dafür einzutreten, dass die Senatsverwaltung für Finanzen sich zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Eingruppierung von Lehrkräften bereit erklärt. Einkommensverbesserungen für sozialpädagogische Fachkräfte Die Personalversammlung der Region Tempelhof-Schöneberg begrüßt die mit dem Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdient der Kommunen erzielten Einkommensverbesserungen für sozialpädagogische Fachkräfte. Die Personalversammlung der Region Tempelhof-Schöneberg fordert, dass auch die Einkommen der Erzieher_innen und Sozialpädagog_innen im Land Berlin verbessert werden müssen. Auch für sie muss es eine Aufwertung ihrer Arbeit geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Einkommensschere zwischen Kommunal- und Landesbeschäftigten weiter auseinandergeht.

5 Die Personalversammlung fordert das Land Berlin auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um deutliche Verbesserungen auch für die im Geltungsbereich des TV-Land beschäftigten Erzieher_innen und Sozialpädagog_innen zu erzielen. Die Personalversammlung fordert die Gewerkschaften GEW und verdi auf, sich ebenfalls dafür einzusetzen. Verbeamtung der Berliner Lehrkräfte Der Senat von Berlin wird aufgefordert, umgehend alle voll ausgebildeten Lehrkräfte, die eine Beschäftigung als Beamter wollen, zu verbeamten.

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