Niederschrift über die Senatssitzung (III.8)

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1 Niederschrift über die Senatssitzung (III.8) Zu diesem Punkt der Tagesordnung, betreffend Schriftliche Kleine Anfrage 20/10905 der Abg. Heyenn ( Die Linke ) Warum werden Vorschullehrkräfte unangemessen eingestuft? Drucksache Nr. 2014/410, gibt Herr Staatsrat Dr. Voges das Ergebnis der Beratung in der Senatskommission für Große und Kleine Anfragen bekannt. Der Senat nimmt Kenntnis und beschließt: Antwort des Senats wie mit der Drucksache vorgeschlagen. Gr. Verteiler Für die Richtigkeit Meike Grönjes

2 25. Februar 2014 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats - Drucksache 20/ Betr.: Warum werden Vorschullehrkräfte unangemessen eingestuft? Siehe Anlage. Vorschulklassenleitungen sind Lehrkräfte. Sie werden nach den einseitig durch den Dienstherren festgelegten Richtlinien über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte eingruppiert. Im Gegensatz zu den SozialpädagogInnen in anderen schulischen Tätigkeitsfeldern, sind sie aus diesem Grund zwar in der gleichen Entgeltgruppe wie diese (E 9 TV-L) eingruppiert, allerdings mit längeren Stufenlaufzeiten und ohne die Stufe 5 (sog. kleine E9, mit der Möglichkeit der Beförderung in die reguläre E9 nach langer Wartezeit). Damit ist keine Berufsgruppe im Bildungsbereich so eklatant unangemessen eingestuft wie die der Vorschulpädagogen / Vorschulpädagoginnen. Diesem Befund einer krassen Fehleinstufung stimmt jeder Kenner der Szene zu. Eine Änderung der Eingruppierung ist überfällig. Sie wäre so plausibel, dass Dominoeffekte (Folgeforderungen anderer pädagogischer Berufsgruppen) nicht zu fürchten wären. Zudem wäre diese Änderung wegen der überschaubaren Zahl der Betroffenen auch finanzierbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Grundschulen gibt es in Hamburg? Wie viele haben ein, zwei, drei oder mehr Vorschulklassen? Bitte absolute und Prozentzahlen nennen. Keine Vorschulklasse Eine Vorschulklasse Zwei Vorschulklassen Drei und mehr Vorschulklassen Grundschulen in % 2. Bitte die Zahlen unter 1. weiter differenzieren nach Sozialindex. 3. Wie viele Vorschullehrkräfte gibt es in Hamburg? 4. Bitte die Zahlen unter 3. weiter differenzieren nach Stundenumfang. Zum 26. Januar 2014 waren insgesamt 423 Vorschullehrkräfte an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen einschließlich der REBBZ und der Sonderschulen beschäftigt. Der Umfang der individuellen Arbeitszeit der Vorschullehrkräfte verteilt sich wie folgt: Umfang Arbeitszeit (in %) Anzahl Vorschullehrkräfte unter 85% % 211 zwischen 85% und 36

3 99,9% 100% 133 Summe 423 Quelle: Auswertung aus dem Bezügeverfahren 5. Wer nach einem fordernden Studium als Dipl. Sozialpädagoge im Vorschulbereich beginnt, erhält nach jetziger Einstufung ein Bruttogehalt von 2026,89. a. Setzt sich der Senat dafür ein, dass die Eingruppierung von Vorschullehrkräften mit Blick auf die von ihnen geforderte Qualifikation und mit Blick auf die Nachwuchssicherung überprüft wird? b. Setzt sich der Senat für eine Änderung der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte ein, die den Vorschullehrkräften von Anfang an mindestens die Entgeltgruppe E9 groß zuweist mit der Option die Entgeltgruppe E10 nach Ablauf einer überschaubaren Bewährungszeit zu erreichen? Das Bruttoentgelt E 9, Stufe 1 beträgt seit dem 1. Januar ,57 bei Vollzeitbeschäftigung (entspricht 2.111,88 bei Teilzeitarbeit im Umfang von 85 % der Regelarbeitszeit). Die Eingruppierung von Vorschullehrkräften ist Gegenstand laufender Gespräche der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Tarifpartnern. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Mitglied der TdL hieran beteiligt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Im Rahmen der laufenden Gespräche hat der Senat sich mit der zukünftigen Eingruppierung von Sozialpädagoginnen und - pädagogen nicht befasst. 6. Die Einkommenssituation der Vorschullehrer/innen wird durch die seit mehreren Jahren verfügte Zwangsteilzeit (von 100% auf 85 %) zusätzlich verschlimmert. a. Setzt sich der Senat im Zuge einer Prüfung der Gehaltssituation der Vorschullehrkräfte dafür ein, auch eine Änderung der starren Regelung hinsichtlich der automatisierten Teilzeitverträge zu überprüfen? Der Vorschulklassenunterricht an den Grundschulen findet in der Regel von Uhr bis Uhr statt, so dass die Tätigkeit als Vorschulklassenleitung zwangsläufig auch auf diesen Zeitraum beschränkt ist. Die Arbeitszeit der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die als Vorschulklassenleitungen eingesetzt werden, richtet sich nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung). Entsprechend der Anlage zu 4 Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung beträgt der Faktor für den Vorschulklassenunterricht 1,30. Zuzüglich der weiteren Arbeitszeitanteile für Vertretung und Klassenleitungsfunktionen sowie unteilbaren Aufgaben ergibt sich bei 25 Unterrichtsstunden ein Arbeitszeitumfang von 85 %. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen haben die Möglichkeit, am Nachmittag auch andere geeignete Aufgaben zu übernehmen. Dementsprechend wurde bereits bei vielen Arbeitsverträgen der Arbeitszeitumfang aufgestockt (siehe auch Antwort zu 3. und 4.). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7. Vorschullehrerinnen und Vorschullehrer verharren in einzelnen Erfahrungsstufen über viele Jahre. Ein Bewährungsaufstieg, in dem man Erfahrungsjahre erstmalig und einmalig unter bestimmten Voraussetzungen überspringen kann, ist frühestens nach zehn Dienstjahren möglich, wird aber in der Praxis erst nach noch viel längerer Zeit realisiert. a. Setzt sich der Senat dafür ein, die Regelung des Bewährungsaufstieges der Vorschullehrkräfte zu überprüfen, mit dem Ziel, künftig zeitnah im Interesse der Arbeitsmotivation reagieren zu können?

4 Es gibt bei den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die als Vorschulklassenleitungen eingesetzt werden, keinen tarifrechtlichen Bewährungsaufstieg. Es sind hier die für die Beamten geltenden entsprechenden Regelungen sinngemäß anzuwenden. Diese Regelungen werden generell, ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte, überarbeitet. Im Übrigen siehe Antwort zu Hamburgs Vorschullehrkräfte suchen das direkte Gespräch mit den zuständigen Behördenvertretern. Zu solchen direkten Gesprächen gibt es bislang keine Möglichkeit. a. Ermuntert der Senat die Behördenleitung, mit einer Vertretung der Vorschullehrer/innen mindestens zweimal jährlich zu Gesprächen zusammen zu treffen? Die Vorschullehrkräfte werden wie die anderen Lehrkräfte durch den Gesamtpersonalrat für das pädagogische Personal vertreten. Innerhalb des Gesamtpersonalrats vertritt ein Mitglied die Berufsgruppe Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher. Im Rahmen der monatlichen Gespräche zwischen Vertretern der zuständigen Behörde (Leitungen des Amtes für Bildung und des Amtes für Verwaltung) besteht die Möglichkeit, in Bezug auf die Vorschullehrkräfte Informationen über aktuelle Entwicklungen zu erhalten, Probleme anzusprechen und Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch zwischen der Leitung der Behörde für Schule und Berufsbildung und dem Gesamtpersonalrat. Auch hier können bei Bedarf Themen, die die Vorschullehrkräfte betreffen angesprochen werden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

5 Anlage zu Drs. 20/10905 Staatliche Grundschulen und Grundschulabteilungen an Stadtteilschulen nach Anzahl der Vorschulklassen im Schuljahr 2013/14, differenziert nach Sozialindex Grundschulen (einschl. Grundschulabteilung an Stadtteilschule) ohne Vorschulklasse insgesamt Eine Vorschulklasse insgesamt Zwei Vorschulklassen insgesamt Drei und mehr Vorschulklassen insgesamt Sozialindex * Anzahl Anteil 4 2% % % % Schulen insgesamt % Quelle: Schuljahresstatistik 2013 * neuer Sozialindex der Grundschulen und Stadtteilschulen, Datenerhebung des IfBQ 2013

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