Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e FAKTENBLATT NR. 4 2018 ZIELWERTE UND FONDSBESTÄNDE ZUR ERMITTLUNG DER MASSGE- BENDEN JAHRESBEITRÄGE FÜR DIE VERANLAGUNGSPERIODE 2017 BIS 2021 STAND 1. MAI 2018 Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Geschäftsstelle: ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, Postfach 1023, 3000 Bern 14 Telefon 031 380 79 61 Fax 031 380 79 43
Die Jahresrechnungen 2017 wurden von der Revisionsstelle geprüft. Die Genehmigung der Jahresberichte 2017 und die Jahresrechnungen 2017 werden von der Verwaltungskommission am 28. Juni 2018 zu Handen des Bundesrats behandelt. Die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgt in der Regel nach der Sommerpause. Stilllegungs- und Entsorgungskosten Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben des Eigentümers für jede Kernanlage berechnet. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu aktuell gültigen Marktpreisen (so genannten «Overnight-Kosten») gemäss der vom UVEK auf Basis der Kostenstudie 2016 verfügten voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten. (vgl. Faktenblatt 2). Gesamtkosten für die Stilllegung und Entsorgung zu aktuellen Marktpreisen 2) Beznau Gösgen Leibstadt Mühleberg Zwilag Total - Stilllegungskosten gemäss Kostenstudie 2016 985 894 1'129 611 160 3'779 - Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2016: a) durch die Werke bezahlte resp. zu bezahlende Kosten b) durch den Entsorgungsfonds sicherzustellende Kosten 1 943 2 373 2 404 799-7 519 3 143 3 386 3 902 1 549-11 980 Total 6 071 6 653 7 435 2 959 160 23 278 Gegen die Verfügung des UVEK haben die Betreiber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. 2) Preisstand per 1.1.2016 Zielwerte der Fondsbestände bei Ausserbetriebnahme der e und Äufnung der Fonds Die betreiber müssen bei der Ausserbetriebnahme eines es die notwendigen Beiträge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds so einbezahlt haben (Zielwerte), dass die zukünftig anfallenden Kosten unter Einbezug der erwarteten Teuerung von 1.5 % und eines Sicherheitszuschlags von 30% auf den Kosten sowie einer Rendite von 3.5 % auf den Fondsvermögen gedeckt sind. Die Zielwerte und die jährlichen Beiträge werden wie folgt berechnet: - Zuerst werden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten («Overnight-Kosten») im Rahmen der periodisch erstellten Kostenstudien (vgl. Faktenblatt 2) ermittelt. Da der überwiegende Anteil der Stilllegungs- und Entsorgungskosten nach der Ausserbetriebnahme der Werke anfällt, wird nebst der Berechnung der Höhe der Kosten auch abgeschätzt, wann diese anfallen. - Die «Overnight-Kosten» werden anschliessend mit einer jährlichen Teuerung von 1.5% (Art. 8a Abs. 2 Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung - SEFV) auf den mutmasslichen Zeitpunkt des Anfalls hochgerechnet (Ermittlung der zukünftigen Kosten). Anschliessend wird noch ein Sicherheitszuschlag von 30% hinzugerechnet. - Zur Berechnung der Zielwerte werden die ermittelten zukünftigen Kosten (inkl. Sicherheitszuschlag) schliesslich mit 3.5% auf den Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme des jeweiligen s abgezinst. Dieser Zinssatz entspricht der jährlichen Renditeerwartung auf dem Fondsvermögen vom Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme bis zum Anfall der Kosten, welche in der SEFV festgelegt ist. Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 2/10
- Die jährlichen Beiträge der Betreiber werden durch die Kommission im Rahmen der Genehmigung der Kostenstudie für die Dauer von fünf Jahren derart veranlagt, dass mittels gleichmässiger Beiträge und unter Berücksichtigung der Anlagerendite bis zur Ausserbetriebnahme einer Kernanlage der Zielwert pro Fonds erreicht wird. Gestützt auf der Kostenstudie 2016 veranlagte die Kommission die beitragspflichtigen Anlageinhaber für die Jahre 2017-2021 basierend auf den Bilanzwerten der Fonds per 31.12.2016 vorerst auf der ungeprüften Kostenstudie. Die zu leistenden jährlichen Beiträge sind somit provisorisch. Die definitiven Jahresbeiträge 2017 2021 können erst verfügt werden, wenn die SEFV revidiert ist und die Verfügung UVEK rechtskräftig ist. Funktionsweise der Fonds anhand eines vereinfachten Berechnungsbeispiels: Ein Kostenelement, welches per 1.1.2016 mit CHF 100 000 veranschlagt wird, jedoch erst in 10 Jahren anfällt, kostet in 10 Jahren unter Einbezug einer Teuerung von 1.5% und des Sicherheitszuschlags von 30% CHF 150 870. Zuerst werden die geschätzten Kosten während 10 Jahren mit der Teuerung aufgerechnet (CHF 100 000 * 1.015 10 = CHF 116 054), anschliessend wird ein Sicherheitszuschlag von 30% hinzugerechnet (CHF 116 054 * 1.3 = CHF 150 870). Ist die Ausserbetriebnahme des beitragspflichtigen s in 5 Jahren vorgesehen, muss der betreiber unter Berücksichtigung einer jährlichen Rendite von 3.5% beim Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme CHF 127 028 (CHF 150 870 : 1.035 5 ) in den Fonds einbezahlt haben. Der Differenzbetrag von CHF 23 842 (CHF 150 870 abzüglich CHF 127 028) entspricht der erwarteten jährlichen Anlagerendite von 3.5% auf dem Kapital von CHF 127 028 über einen Zeitraum von 5 Jahren. Unter der Annahme, dass das Fondsvermögen heute CHF 50'000 beträgt, müssen in den kommenden 5 Jahren bis zur ABN jährlich CHF 12 614 in den Fonds einbezahlt werden, um unter Berücksichtigung der erwarteten Anlagerendite von jährlich 3.5% im Zeitpunkt der ABN ein Vermögen von CHF 127 028 anzuhäufen. Illustrativ kann der Sachverhalt grafisch wie folgt dargestellt werden: Illustration Funktionsweise Fonds anhand des vereinfachten Beispiels Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 3/10
Funktionsweise der Fonds anhand eines konkreten Beispiels (Stilllegungskosten Gösgen): Im Gegensatz zum obenstehenden Beispiel fallen in der Realität die Stilllegungs- und Entsorgungskosten nicht in einem Jahr, sondern verteilt über mehrere Jahre an. Am konkreten Beispiel des s Gösgen und am Beispiel der Stilllegungskosten wird mit Kosten von 2030 bis 2062 gerechnet, wobei der Grossteil der Kosten in den ersten fünfzehn Jahren anfällt: Illustration Kostenanfall Stilllegung Gösgen Analog zum obenstehenden Beispiel resultiert aus den Stilllegungskosten ein Zielwert, der unter Berücksichtigung der jährlichen Beiträge und der Vermögenserträge im Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme im Stilllegungsfonds vorhanden sein muss. Die Fondsmittel werden über die Jahre eingesetzt, um die anfallenden Stilllegungskosten den Betreibern zurückzuerstatten. Ausgehend vom Zielwert und den künftigen Vermögenserträgen wird erwartet, dass die Stilllegungskosten durch die Fondsmittel vollständig finanziert werden können. Illustration Funktionsweise Fonds am Beispiel Stilllegung Gösgen Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 4/10
Für die einzelnen Kernanlagen präsentieren sich auf Basis der Kostenstudie 2016 (ungeprüfte Kosten) die Zielwerte bei Ausserbetriebnahme für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Zwilag nur Stilllegungsfonds) wie folgt: Zielwerte bei der Ausserbetriebnahme Beznau Gösgen Leibstadt Mühleberg Zwilag Modellannahme für Ausserbetriebnahme 2) 2020 2029 2034 2022 2031 - Stilllegungsfonds in (Basis: Kostenstudie 2016) 819.2 894.9 1 230.9 519.9 108.1 - Entsorgungsfonds in (Basis: Kostenstudie 2016) 1 662.8 2 235.6 2 740.5 891.4 - Bei den Zielwerten handelt es sich um den Nominalbetrag im Jahr der Ausserbetriebnahme. Da diese auf der Zeitachse zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, sind sie nicht direkt untereinander vergleichbar. 2) Jahr der Ausserbetriebnahme gemäss den Berechnungsgrundlagen der SEFV (Betriebsdauer von 50 Jahren). Ausgehend von den Fondsbeständen per Ende 2016, werden pro Kernanlage die Zielwerte ab dem Jahr 2017 bis zur Ausserbetriebnahme mit folgenden Vermögenserträgen auf dem Kapital sowie Beitragszahlungen der Betreiber in die Fonds erreicht: Stilllegungsfonds Beznau Gösgen Leibstadt Mühleberg Zwilag Modellannahme für Ausserbetriebnahme 2020 2029 2034 2022 2031 - Fondsbestand per 31.12.2016 754.4 474.4 545.4 434.8 30.0 - Erwarteter Ertrag auf dem Fondsvermögen bis zur Ausserbetriebnahme (3.5% Rendite) - Beitragszahlungen der Werke bis zur Ausserbetriebnahme (provisorische Beiträge) - Provisorische Zielwerte bei Ausserbetriebnahme im Stilllegungsfonds (Basis: Kostenstudie 2016) 108.8 297.0 525.3 98.3 33.1-44.0 123.5 160.2-13.2 45.0 819.2 894.9 1 230.9 519.9 108.1 Negativbeiträge werden im Rahmen der provisorischen Beitragsberechnung nicht zurückerstattet Entsorgungsfonds Beznau Gösgen Leibstadt Mühleberg Modellannahme für Ausserbetriebnahme 2020 2029 2034 2022 - Fondsbestand per 31.12.2016 1 576.0 1 320.2 1 185.9 633.4 - Erwarteter Ertrag auf dem Fondsvermögen bis zur Ausserbetriebnahme (3.5% Rendite) - Beitragszahlungen der Werke bis zur Ausserbetriebnahme (provisorische Beiträge) - Provisorische Zielwerte bei Ausserbetriebnahme im Entsorgungsfonds (Basis: Kostenstudie 2016) 225.2 777.6 1160.4 154.8-138.4 137.8 394.2 103.2 1 662.8 2 235.6 2 740.5 891.4 Jahr der Ausserbetriebnahme gemäss den Berechnungsgrundlagen der SEFV (Betriebsdauer von 50 Jahren). Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 5/10
Die Details zu den jährlichen Beitragszahlungen, den erwarteten Vermögenserträgen und der Entwicklung der Fondsbestände pro Werk für die beiden Fonds sind den nachfolgenden Grafiken zu entnehmen: a) Beznau Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 6/10
b) Gösgen Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 7/10
c) Leibstadt Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 8/10
d) Mühleberg Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 9/10
e) Zwilag Stilllegungsfonds für Kernanlagen Entsorgungsfonds für e Seite 10/10