12 Zeitliche Abgrenzung Der Unternehmenserfolg ist sowohl für die Besteuerung, als auch für die Gewinnbeteiligung der Anteilseigner wichtig. Daher ist beim Jahresabschluss darauf zu achten, dass auch Aufwendungen, deren Höhe und/oder Fälligkeit noch nicht feststehen, die jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, erfasst werden. Darüber hinaus darf nur der Aufwand und Ertrag berücksichtigt werden, der im Geschäftsjahr entstanden ist (Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Zum Zwecke der zeitlichen Abgrenzung enthält die Bilanz fünf Posten: Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten, die zwar dem Grunde, nicht aber der Höhe und/oder Fälligkeit nach am Bilanzstichtag feststehen, werden durch die Bildung von Rückstellungen ( 249 HGB) erfasst. Bei einer Rückstellung geht es darum, noch nicht gebuchten Aufwand des abgelaufenen Jahres periodengerecht auf einem entsprechenden Konto zu erfassen. Die Gegenbuchung erfolgt auf einem Rückstellungskonto, welches als passives Bestandskonto über die Bilanz abgeschlossen wird. 87
Arten von Rückstellungen Zusätzlich zur periodengerechten Erfolgsermittlung liegt die Bedeutung der Rückstellungen im vollständigen Schuldenausweis in der Bilanz (Vorsichtsprinzip). Die Verpflichtung zu ihrer Bildung ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung, wonach mögliche Verluste in der Bilanz auszuweisen sind. Sie sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 249 Abs. 1 und 2 HGB schreibt genau vor, für was Rückstellungen zu bilden sind. 88
Sie führen zu einer Verschiebung des Ergebnisses und verhindern somit die Ausschüttung des Gewinnanteils an die Eigentümer (Dividende), die sich ohne ihre Bildung ergeben hätte. Zugleich vermindern sie den Gewinn und damit die zu zahlenden Ertragsteuern und haben daher eine positive Auswirkung auf die flüssigen (liquiden) Mittel des Unternehmens. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund für ihre Bildung entfällt oder die erwartete Schuld der Höhe nach feststeht. Auflösung der Rückstellung 89
Auflösung der Rückstellung bei Buchverlust Auflösung der Rückstellung bei Buchgewinn 90
Sonstige Verbindlichkeiten Im Gegensatz zu den Rückstellungen, bei denen die Höhe und/oder die Fälligkeit der Verpflichtung nicht genau bekannt sind, ist das bei den sonstigen Verbindlichkeiten nicht der Fall. Hierbei handelt es sich um Zahlungen im neuen Jahr, deren Erfolg aber ganz oder teilweise dem alten Jahr zuzurechnen ist. Die Höhe des Zahlbetrages muss dabei bekannt sein, dieses Merkmal unterscheidet sie von den Rückstellungen. Da grundsätzlich im Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs gebucht wird, sind wir bisher davon ausgegangen, dass alle Erfolgsbuchungen, die im Geschäftsjahr angefallen sind, auch während des Jahres mit der Zahlung gebucht wurden. Am Beispiel der Dezemberlöhne wird deutlich, dass es Aufwand gibt, der im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden ist, aber erst im neuen zu einer Zahlung führt. 91
Solche Aufwendungen sind nach dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen und als sonstige Verbindlichkeit gegenüber den Gläubigern in der Schlussbilanz auszuweisen. Neben dem Aufwand ist selbstverständlich auch die Ertragsseite am Jahresende zu prüfen. Sonstige Vermögensgegenstände 92
Wenn ein Mieter die Dezembermiete erst im Januar überweist, gehört der Ertrag wirtschaftlich ins abgelaufene Jahr. Dieser ist erfolgswirksam zu buchen und als sonstige Forderung gegenüber unserem Mieter auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Rückstellungen, sonstige Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände werden als antizipative Rechnungsabgrenzungsposten (antizipieren lat. = vorwegnehmen) bezeichnet, da sie zukünftige Zahlungen bereits vorwegnehmen. 93
Die Problematik der periodengerechten Erfolgsermittlung betrifft aber nicht nur Fälle, bei denen die Zahlung erst in der folgenden Periode der wirtschaftlichen Verursachung erfolgt, sondern auch bei Zahlungen der abgelaufenen Periode, obwohl der Vorgang erfolgsrechnerisch zum Teil oder vollständig die folgende Periode betrifft. Diese Fälle werden als transitorische Posten (transire, lat. = hinübergehen) bezeichnet, da mit ihrer Hilfe die Zahlungen des alten Jahres in das neue Geschäftsjahr hinübergeführt werden. Aktive Rechnungsabgrenzung Überweisung der Vierteljahresmiete am 01.11.2008 über 1.200,-- Euro Der Teil des gebuchten Aufwands, der das neue Geschäftsjahr betrifft, ist mit einer entsprechenden Buchung zu korrigieren. 94
Nach 250 Abs. 1 und 2 HGB sind solche Korrekturen, die keine Vermögensgegenstände oder Schulden darstellen, als Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz auszuweisen. Transitorische Posten liegen auch vor, wenn Erträge auf Grund rechtlicher Verpflichtungen als Vorauszahlungen eingegangen sind. Passive Rechnungsabgrenzung 95
Gutschrift der Vierteljahresmiete am 01.11.2008 über 1.200,-- Euro In diesem Fall erfolgt am Ende der Geschäftsperiode die Korrektur über die passive Rechnungsabgrenzung. 96
97