Fünf Optionen für unternehmerische Aktivitäten von Speditionsunternehmen in bzw. in A. Gründung einer eigenen Niederlassung B. Kooperationspartner C. Joint Venture D. Kauf eines Unternehmens E. Gründung einer Tochtergesellschaft A. Gründung eigener Niederlassung Vorteile: Gründung leicht, schnell, kostengünstig (siehe E: Gründung einer Tochtergesellschaft). Keine Kapitalausstattung erforderlich Gründungsaufwand unselbständiger Niederlassung mit dem Aufwand bei der Gründung einer Tochtergesellschaft vergleichbar, sonst siehe. Vertretung durch einen Niederlassungsleiter, der auch Ausländer sein und jederzeit abbestellt werden kann Nachteile: Unbeschränkte Haftung bei einer unbeschränkten Steuerpflicht der Niederlassung in. Intensiver Umgang mit bulgarischen Behörden auch hier nicht vermeidbar. Wie in 1
B. Kooperationspartner Zu empfehlendes Gestaltungsmodell: 1. Kooperationsvertrag (mit vereinbarten Kreditsicherheiten und detailliertem Abwicklungsschema) 2. Einzelne Speditionsaufträge Vorteil: Kaum oder kein intensiver Umgang mit bulgarischem Recht und bulgarischen Behörden. Nachteil: Keine unmittelbare Kontrolle über die Qualität der Leistungen des Kooperationspartners und die internen Abläufe bei ihm. Da die Unternehmenskulturen in und Deutschland u.u. sehr unterschiedlich sind, können sich daraus Haftungsrisiken im Verhältnis deutscher Spediteur-Kunde ergeben. Wie in Wie, Vorteil kann nur erreicht werden, wenn die Pflichten zur Abwicklung des Behördenverkehrs vertraglich klar definiert werden. Wie C. Joint Venture (Prämisse: gleiche Anteile) Joint Venture - kein rechtlicher Begriff. Normalerweise versteht man darunter in der Praxis eine Handelsgesellschaft bulgarischen Rechts, an deren Kapital sich mindestens ein ausländischer und ein inländischer Gesellschafter beteiligen. Dies ist nach bulgarischem Recht erlaubt. Siehe Ausführungen zu E. Vorteil: Partner vor Ort kennt die Verhältnisse und die Kundschaft Schwierigkeiten: Einheitliche Unternehmenskultur, Vertrauen unter den Partnern sehr wichtig! Keine eigene gesetzliche Regelung, gebräuchlich für Gemeinschaftsunternehmen, die im Übrigen nach den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen arbeiten. Grundsätzlich eine Beschränkung ausländischer Beteiligung, Ausnahmen im Speditionsbereich wohl kaum von Bedeutung. Wie Wie Wie 2
D. Kauf eines Speditionsunternehmens in bzw. Vorteile: Übernahme der Kundschaft und des Wie in Personals mit seinen Orts- und Vertriebskenntnissen sowie eingearbeitete Kommunikationswege zu den Behörden. Allerdings! rechtliche, technische, wirtschaftliche Prüfung (die sog. due diligence) des zu übernehmenden lokalen Unternehmens unerlässlich, da die Risiken aus seiner bisherigen Tätigkeit erheblich sein können. Je nach Art des Geschäfts und der Beteiligten Personen (wenn eine Umwandlung erforderlich ist) kann sich der Vorgang als zeitaufwendig erweisen, da neulich das bulgarische Umwandlungsrecht kompliziert novelliert wurde. Mögliche Nachteile dadurch, dass das gekaufte Spediteurunternehmen den Status einer bulgarischen juristischen Person genießt: Siehe dazu die Notizen zur Lizenzvergabe und Kabotage unter Punkt e). Risiken auch in erheblich (Immobilien, Steuern und Abgaben, Altlasten, vertragliche Vereinbarungen usw.) Änderung der Rechtsform ebenfalls vergleichbar aufwendig. dito 3
E. Gründung einer Tochtergesellschaft Meist verwendete Form: Die GmbH, auf bulgarisch OOD. Eine hundertprozentige GmbH-Tochter möglich, wird dann etwa unterschiedlich sprachlich bezeichnet, nämlich als EOOD. Mindestkapital: 5000 Bulgarische Lew = ca. 2500 EUR. Zur Eintragung müssen jedoch nur 3500 Lew (ca. 1750 EUR) eingezahlt werden, der Rest kann unproblematisch bis 2 Jahre lang offen bleiben. Sacheinlagen sind zulässig. Gründungsformalien: Erleichtert. Der Gesellschaftervertrag bedarf der einfachen schriftlichen Form. Keine Mitwirkung eines Notars erforderlich. Weitere erforderliche Urkunden: 1. Gründungsbeschluss mit Bestellung mindestens des/der Geschäftsführer/s (es gelten die Vorschriften betreffend die Muttergesellschaft, normalerweise reicht die einfache schriftliche Form aus). 2. Eigenhändig unterschriebene (keine Beglaubigung) Erklärung des bestellten Geschäftsführers, in der er versichert, dass ihm das Recht, Geschäftsführer zu sein, nicht entzogen ist. 3. Beglaubigtes Muster von der Unterschrift des Geschäftsführers (das sog. Specimen). Die Beglaubigung kann in von einem Notar oder im Ausland vorgenommen werden. Im letzten Falle gibt es zwei Möglichkeiten: (a) notarielle Beglaubigung + Versehen der Rumänische GmbH (Societate cu Raspundere Limitata, SRL), macht über 90% aller Gesellschaften aus. 250,- RON, ca. 70,- ; Sacheinlagen möglich, aber wesentlich aufwendigeres Verfahren; keine Forderungen als Einlagen. Soweit kein persönliches Erscheinen der Gesellschafter vom dem Handelsregister geplant ist, ist die notarielle Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Unterlagen (Auswahl): 1. Gründungsbeschluss bzw. Gesellschaftsstatut bei Ein-Mann- GmbH 2. Beglaubigte Unterschriftenmuster der Gesellschafter 3. Eidesstattliche Erklärung der Gesellschafter zur Geschäftsfähigkeit 4. Eidesstattliche Erklärung der Gesellschafter über das Nichtvorliegen von Steuerschulden gegenüber dem rum. Staat 5. Nachweis des Sitzes (Eigentumsnachweis bzw. Miet- /Pachtvertrag) zuzügl. Nachweis der steuerlichen Registrierung des Vertrages 6. Nachweis über die Freiheit der Unternehmensbezeichnung (Firma) 7. Erklärung über die beabsichtigten Tätigkeiten nach einem einheitlichen Code-System 8. Nachweis Kontoverbindung 4
Urkunde mit Apostille, (b) Beglaubigung der Unterschrift beim jeweiligen bulgarischen Konsulat oder in der Botschaft. 4. Bestätigungsbrief der Eintragungsbehörde über die Reservierung der gewählten Firma 5. Nachweise des erbrachten Kapitals 6. Beleg für entrichtete Eintragungsgebühr (ca. 80 EUR) Zu beachten: Bis vor kurzem lag die Eintragungszuständigkeit beim örtlichen Landgericht. Nachdem das neue Handelsregistergesetz in 2006 erlassen wurde, übernimmt die Verwaltung (die Eintragungsagentur, die auch für die Grundbuchführung zuständig ist) diese Aufgabe. Dadurch soll sich die Eintragungszeit von bisher Wochen (in Sofia wesentlich länger) auf wenige Arbeitstage (Ziel ist ein Arbeitstag) wesentlich verkürzen. Ermöglicht werden soll die elektronische Anmeldung von Handelsgesellschaften. Vertretung: Durch den/die Geschäftsführer (die Geschäftsführer können auch Ausländer sein), Gesamtvertretungsmacht möglich. Geschäftsführer kann jederzeit abbestellt werden. Zusammenfassung: 1. Gründung leicht, schnell und kostengünstig, Haftung beschränkt, Investition durch zwischenstaatliche Verträge garantiert. 2. Als bulgarische juristische Person unterliegt die Tochtergesellschaft 9. Nachweis der Einzahlung des Gründungskapitals 10. Nachweis über Entrichtung der Eintragungsgebühr Weitere Unterlagen in bestimmten Fällen erforderlich Eintragung erfolgt beim Büro des örtlichen Handelsregisters bei der Handelskammer Bei Vorlage aller Unterlagen in der vom HR gewünschten Form Frist von 3 bis 4 Wochen. Wie in Gründung üblicherweise unproblematisch, Verzögerungen bei unzureichender Vorbereitung möglich; sonst ähnlich 5
uneingeschränkt dem bulgarischen Recht (auch ist sie unbeschränkt steuerpflichtig in Bulgaren), intensiver Umgang mit bulgarischen Behörden unvermeidlich. 3. Möglicherweise Tätigkeitsbeschränkungen (Kabotage) durch die Übergangsfristen des EU- Beitrittsvertrags einschlägig. 4. Anpassung des bulgarischen Rechts an das EU-Recht: Investitionszwang für Spediteure und Transportunternehmer, Lizenzvergabe (durch Kraftwageninspektion beim Transportministerium) erst nach Nachweis finanzieller Stabilität. Schrittweise Erhöhung der Kriterien dafür bis 2010 (in 2010 endgültige Werte: 9000 EUR für erster KW und 5000 EUR für jeden nächsten KW). Quellen: : Stela Ivanova LL.M. (München), Anwaltszulassung in. Unterstützt die Tätigkeit von bnt Rechtsanwälte Nürnberg seit 2003. Wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für Ostrecht München. : RA Axel Bormann, Rechtsanwalt seit 2003; -Desk bei bnt rechtsanwälte, Nürnberg; Leiter Referat /Republik Moldau am Institut für Ostrecht München. Webseite des bulgarischen Transportministeriums: http://www.mtc.government.bg/ text/page.php?category=92&id=1036 (auf Bulgarisch). 6