Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie



Ähnliche Dokumente
Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

37. Plastische und Ästhetische Operationen (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie)

Facharzt für Anästhesiologie

Weiterbildungscurriculum Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Facharzt für Infektiologie

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Schwerpunkt Hals- und Gesichtschirurgie

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( ) II. Verhinderung eines Prüfers

ZUSATZ-WEITERBILDUNG PLASTISCHE OPERAT ION EN (MUN D-KIEFER- GES ICHTS CHIRU RGIE)

Elektroencephalographie (SGKN)

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

Evaluation der Weiterbildung

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Anhang 1 Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe. 2. Dauer und Gliederung und weitere Bestimmungen

Facharzt für Tropen- und Reisemedizin

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie

PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE

Plastische und Ästhetische Chirurgie in Westfalen-Lippe

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Weiterbildung zum Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates in der Schweiz

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Anhang 3 Schwerpunkt Urologie der Frau. 1. Allgemeines. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV)

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. AMV und der Verordnung vom 19. November über die Prüfungen für Ärzte

Handchirurgie. Patienteninformation

Weiterbildungskonzept. Interdisziplinäres Ambulatorium der Klinik Sonnenhof Bern

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

NEUE FRAUENKLINIK LUZERN. Brustzentrum Luzern. Herzlich willkommen. Kompetenz, die lächelt.

Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV)

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Anhang 1 Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe. 2. Dauer und Gliederung und weitere Bestimmungen

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Zertifizierungskriterien der Regionalen und Überregionalen Stroke Units in Deutschland. Präambel:

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Weiterbildung: Beurteilung durch die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Bericht der 19. Umfrage Bericht für die Weiterbildungsstätte (WBS):

Empfehlung / Kriterienkatalog des Bildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

vom 16. Januar/15. Februar 1995

Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung

Drittes Zürcher Adipositassymposium

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Facharzt für Rheumatologie

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

7.6 Facharzt / Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Plastischer und Ästhetischer Chirurg / Plastische und Ästhetische Chirurgin)

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

Gesundheit Institute für Ergotherapie und Physiotherapie Weiterbildungskurse Handtherapie

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Der Medizintourismus in den Augen der deutschen Ärzte

29. FEBRUAR DEKRET ZUR BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG DER IN DER LANDWIRTSCHAFT ARBEITENDEN PERSONEN

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

ZUSATZ-WEITERBILDUNG MEDIZINISCHE INFORMATIK

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

Leitfaden für stationäre Weiterbilder

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek

1. Einschreibekosten. 2. Anreise

Plastische Chirurgie und Handchirurgie

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

IHK-Fortbildungsprüfungen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Psychologe für Straffälligenarbeit

Schönheit ist nicht alles! DGPRÄC veröffentlicht Statistik zu ästhetischen Operationen

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom

Evaluation der Weiterbildung Ergebnisse der ersten Befragungsrunde

Künstlicher Hüftgelenksersatz

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Die minimal-invasive Operation bei lokalem Prostatakrebs mit dem Da-Vinci-System. Information für Patienten

Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik

Facharzt für Nuklearmedizin

Ergebnisse Ärzte in Weiterbildung St. Franziskus-Stiftung, Münster

Weiterbildung: Beurteilung durch die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte. Bericht der 16. Umfrage Bericht für die Weiterbildungsstätte (WBS):

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Version NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

PatientInnen-Information

DR. MED. PETER HOLZSCHUH

Psychologe für Straffälligenarbeit

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

Informationen zum PJ im Evangelischen Krankenhaus Göttingen Weende ggmbh. Sieglinde Voß ev. Krankenhaus Göttingen-Weende

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

Transkript:

SIWF ISFM Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 0 (letzte Revision: 1. Oktober 1) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 1. September 11 Letzte Änderung durch das EDI am 0. April 12 zustimmend zur Kenntnis genommen (Art. 1 Abs. 1 MedBG) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach 00 000 Bern 1 Telefon +41 1 9 11 11 Fax +41 1 9 11 12 siwf@fmh.ch www.siwf.ch

Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines 1.1 Die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die angeborenen und erworbenen chirurgischen Pathologien, die den Hautmantel und die darunter liegenden Schichten betreffen, jeglicher Lokalisation (Kopf, Rumpf, Extremitäten). Sie wird im speziellen als Wiederherstellung und Korrektur der äusseren Körperform inkl. Gesicht und Hände sowie der Wiederherstellung aller Funktionen definiert. Das Gebiet wird im Detail im Operationskatalog durch die geforderten Interventionen abgegrenzt. 1.2 Die Weiterbildung soll dem Kandidaten * ermöglichen, in eigener Kompetenz und Verantwortung eine fachärztliche Praxis für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie zu führen oder eine Kaderfunktion an einem Spital zu übernehmen, insbesondere die im Operationskatalog aufgeführten Eingriffe durchzuführen. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung 2.1.1 Die reglementarische Weiterbildung dauert 6 Jahre. Sie gliedert sich wie folgt: 2 bis Jahre allgemeine Chirurgie 2 bis 4 Jahre Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Monate Anästhesiologie oder chirurgische Intensivmedizin (kann an die allgemeine Chirurgie oder an die Optionen angerechnet werden) Bis maximal 2 Jahre Optionen 2.1.2 2 bis 4 Jahre Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Mindestens 2 Jahre müssen ununterbrochen an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A absolviert werden. Im Übrigen gilt: Eine experimentelle plastisch-chirurgische Forschungstätigkeit kann nach vorgängiger Genehmigung durch die TK bis maximal 1 Jahr angerechnet werden (wird nicht als Kategorie A angerechnet). Bis 6 Monate können als Praxisassistent bei einem Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (Kategorie C) absolviert werden, wenn die Kriterien gemäss Ziffer. erfüllt sind. 2.1. bis maximal 2 Jahre Optionen Die optionale Weiterbildung kann an entsprechenden Weiterbildungsstätten wie folgt absolviert werden: Bis maximal 2 Jahre Handchirurgie Bis maximal 1 Jahr andere chirurgische Spezialdisziplinen (Herz- und thorakale Gefässchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kinderchirurgie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Urologie, Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Gefässchirurgie, Thoraxchirurgie oder Viszeralchirurgie). * Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 2 / 1

2.1.4 Weiterbildung im Ausland Mindestens 2 Jahre der gesamten Weiterbildung müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in der Schweiz absolviert werden. Für die Anrechnung ausländischer Weiterbildung empfiehlt es sich, vorgängig die Zustimmung der Titelkommission einzuholen (Art. WBO). Die während der Weiterbildung im Ausland durchgeführten Operationen können in der Operationsliste für jede Kategorie und jeden Typ nur bis zur Hälfte angerechnet werden. 2.2 Weitere Bestimmungen 2.2.1 Logbuch Erfüllung des Operationskataloges gemäss Ziffer und Nachweis mittels Operationsprotokollen. Jeder Kandidat führt regelmässig ein Logbuch, welches die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden (inkl. Kurse, Fortbildungen, Operationen, etc.). Der Kandidat legt das Logbuch seinem Titelgesuch bei. Zur Komplettierung des Operationskataloges können fehlende Eingriffe auch im Rahmen von kurzzeitigen Aufenthalten an anerkannten Weiterbildungsstätten (Kategorie A, B, C) oder bei niedergelassenen Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie vorgenommen werden. Die niedergelassenen Fachärzte müssen einem Weiterbildungsverbund angehören. Die Modalitäten sind im Weiterbildungskonzept geregelt (vgl. Ziffer.1). 2.2.2 Weiterbildungskurse / Vorträge / Publikationen Teilnahme an Jahreskongressen (organisiert durch die SGPRAC) und 2 Weiterbildungskursen (anerkannt von der SGPRAC). Präsentation von zwei Vorträgen oder Poster an einer Jahresversammlung der SGPRAC als Erstautor. Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (peer-reviewed) auf dem Gebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie als Erst- oder Letztautor (in einer Fachzeitschrift oder als publizierte Dissertation). 2.2. Teilzeit Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit (mindestens 0%-Pensum) absolviert werden (Art. 2 WBO).. Inhalt der Weiterbildung Der allgemeine Lernzielkatalog, der einen Anhang zur WBO darstellt, ist für alle Fachgebiete verbindlich und dient als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Die Verbindlichkeit der einzelnen Lernziele ergibt sich aus dem Logbuch..1 Theoretische Kenntnisse Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in Epidemiologie, Ätiologie, Pathogenese und Prognose gewisser Erkrankungen und Verletzungen, die bezogen auf die Plastische und Wiederherstellungschirurgie wichtig sind; insbesondere: Physiopathologie, Beurteilung und Behandlung von Traumata und operative Behandlung von Frakturen, Missbildungen und Fehlentwicklungen des Gesichtsschädels und der Kopfweichteile, Haut- und Weichteiltumoren; Polytraumata, zusätzlich Verbrennungen, Verbrühungen und deren Spätfolgen; operative und konservative Behandlung von Frakturen, Luxationen, Gefäss- und Nervenverletzungen der oberen und unteren Extremität; Erkennung und Behandlung von Tumoren, Fehlbildungen und Erkrankungen des Brustkorbes, der Brust, der Hautanhangsgebilde, der äusseren Genitalien; SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch / 1

Beurteilung und Behandlung von Fragestellungen aus den Gebieten der ästhetischen Chirurgie von Gesicht, Brust, Stamm und Extremitäten; Allgemeine Diagnostik und Differentialdiagnostik (inkl. instrumentelle Untersuchungsverfahren von Krankheiten, Missbildungen und Verletzungen in der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie); Beurteilung prä- und postoperativer Röntgenuntersuchungen und anderer bildgebender Verfahren; Operationsindikation oder konservative Therapie von Krankheiten, Missbildungen und Verletzungen (siehe Operationskatalog); Fähigkeit, die psycho-pathologischen Zustände einer Kontraindikation einer Operation zu erkennen, insbesondere in der ästhetischen Chirurgie; Desinfektion und Asepsis; Lokale und regionale Anästhesie; Kenntnis von therapeutischen Hilfsmitteln (Verbände, Gips, Ruhigstellung, Schienen usw.); Konservative und operative Behandlung chirurgischer Infektionen,; Postoperative Behandlung (Rehabilitation durch Ergo- und Physiotherapie); Prinzipien der Begutachtung; Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten..2 Theoretische Kenntnisse Fähigkeit zur Anwendung der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen (z.b. Kontrastmittel) unter Berücksichtigung von Pharmakokinetik, Neben- und Wechselwirkungen, Alter, Organinsuffizienzen sowie ihres therapeutischen Nutzens (Kosten-, Nutzenrelation). Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste). Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz sowie die hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze. Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist.. Operationskatalog Versorgung von Weichteilverletzungen des Gesichtes - Lider - Nase - Lippen - Ohren - Andere Reposition und Fixation von Frakturen des Gesichtsschädels Stirnhöhle,frontobasal, Orbita, Mittelgesicht, OK und UK Rekonstruktionen am Kopf Behaarte Kopfhaut - Transplantat - Lappen - Expander Richtzahteur Opera- 0 0 Assistent 1 0 1 12 6 6 Schädelkalotte 2 1 1 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 4 / 1

Lider - Haut und Schleimhauttransplantat - Composite graft - Lappen - Wimpern - Entropium - Ektropium Nase - Hauttransplantat - Composite graft - Knorpeltransplantat - Knochentransplantat - Lokale Lappenplastik - Fern-Lappenplastik - Septumluxation - Nasenbeinfraktur - Vestibulumstenose - Rhinophym - Nasenfistel,-cyste - Nasenseptumdefekte - Nasenabszesse - Fremdkörperentfernung - Synechienlösung - Akute Blutungen - Septumplastik Lippen/Kinn - Hauttransplantat - Composite graft - Knorpeltransplantat - Knochentransplantat - Lappen Ohren - Hauttransplantat - Knorpeltransplantat - Composite graft - Lappen - Ohrmuschelrekonstruktion - präaurikuläre Fisteln Mund/Pharynx - Velopharyngeale Insuffizienz - Frische Verletzungen Hals - Transplantat - Lappen - mediane und laterale Halsfisteln - Glomustumor Richtzahl Operateur Assistent 18 9 9 12 6 6 6 12 6 6 6 12 6 6 6 12 6 6 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch / 1

Obere Extremität Behandlung von Tumoren, Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen Haut-Transplantat - Hautlappen und fasziokutane oder Muskellappen - Expander - transaxilläre Rippenresektion - Halsrippenresektion - kindliche Fehlbildungen - Pollizisation - Syndaktylietrennung - Doppeldaumenkorrektur - Fasziotomie bei Kompartment-Syndrom Sehnen - Naht - Tendovaginitis stenosans - Tenolyse, Sehnenplastiken, Sehnentransposition, Synovektomie Knochen und Gelenke - Osteosynthese, Transplantat, Korrekturosteotomie, Kallusdistraktion, Exostosenresektion, Knochentumoren, Pseudarthrosen - Arthroskopische Operationen Handgelenk, Arthrodesen Finger und Handgelenk, künstlicher Gelenkersatz bei Rheumatikern, Gelenkganglion, Arthroplastik, Arthrolyse Bandverletzungen Hand, Mittelhand, Finger - Naht - Plastik Nerven - Naht eines Fingernerven, Naht eines Stammnerven - Dekompression und Neurolyse - Amputation und Stumpfrevision - Replantation - Dupuytren Fazialisparese - Chirurgie des N. facialis - Palliativeingriffe Kraniofaziale Deformitäten - LKG Spalten (primär, sekundär) - Kiefer (nicht verlangt werden Operationen zur Korrektur von Okklusionsstörungen) - Schädel-Orbita Thorax - Brustreduktion - Brustrekonstruktion: Prothese Lappen Areola-Mamille - Thoraxwandtumor - Mammakarzinom - Lymphadenektomie - Brustwand- und Sternumdeformitäten - Sternuminfekt 12 1 12 Richtzahl Operateur Assistent 1 0 0 0 40 40 1 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 6 / 1

Abdomen - Bauchwandhernie - Nabelhernie - Platzbauch - Narbenkorrektur - Folgen bariatrischer Chirurgie - Bodylift Äusseres Genitale - Frenulumplastik - Circumcision - Paraphimosenkorrektur - Penisprothese - Penisamputation bei Geschlechtsumwandlung - Penisrekonstruktion bei Geschlechtsumwandlung - Labienreduktionsplastik - Rekonstruktion des weiblichen Genitale nach Tumoroperation oder bei Geschlechtsumwandlung Untere Extremität - kutane und fasziokutane Lappen - Muskel- und Hautmuskellappen - Freier mikrovaskulärer Lappen (obere und/oder untere Extremität, Kopf/Hals) - Fasziektomie bei M. Ledderhose - Tenotomie - Sehnennaht - Sehnenverlängerung - Sehnenplastik - Ganglionentfernung - Amputation - Stumpfkorrektur - Operative Infektbehandlung - Neuromrevision - Replantation - Nervennaht Richtzahteutent Opera- Assis- Primäre Verbrennungsbehandlung - Debridement, Transplantat Grundweiterbildung - Mikrochirurgische Gefässnaht (Labor oder klinisch) - Narbenkorrektur - Spalthauttransplantat - Vollhauttransplantat - Z, V-Y und W-Plastik - Kleiner, lokaler Lappen - Muskel- und Hautmuskel-Lappen - Freier mikrovaskulärer Lappen Exstirpation bösartiger Hauttumoren - Lymphknotenausräumung 2 0 0 0 0 1 17 40 0 0 0 0 1 17 40 0 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 7 / 1

Ästhetische Chirurgie - Septorhinoplastik - Lidplastik - Face lifting - Ohrplastik - Brustvergrösserung, Mastopexie - Fettabsaugung - Abdominoplastik Richtzahl Operateur Assistent.4 Ethik und Gesundheitsökonomie Ethik Erwerb der Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienteninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Freiheitsentzug, Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Organentnahme) Gesundheitsökonomie Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Patientensicherheit Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist. 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Das Bestehen der Prüfung liefert den Beweis, dass der Kandidat die unter Ziffer des Weiterbildungsprogramms aufgeführten Lernziele erfüllt und somit befähigt ist, Patienten im Fachgebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie selbständig und kompetent zu betreuen. 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff entspricht dem Weiterbildungsprogramm und umfasst ausserdem theoretische Kenntnisse, die unter Ziffer.1 der diagnostischen Kenntnisse festgehalten sind sowie die prä- und postoperativen Massnahmen der Eingriffe, die im Operationskatalog aufgeführt sind (Ziffer.2). Das Beherrschen der Technik dieser Operationen und deren Ausführung sind integrierender Bestandteil dieser Anforderungen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 8 / 1

4. Prüfungskommission Die Prüfungskommission wird vom Vorstand der SGPRAC gewählt und setzt sich aus 6 ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft zusammen. Sie besteht aus: 2 freipraktizierenden Ärzten 2 Spitalärzten Mindestens 1 Mitglied der Prüfungskommission muss Vorstandsmitglied der SGPRAC sein und mindestens 1 Spitalarzt muss eine Fakultät vertreten. Sie konstituiert sich selbst und wählt den Präsidenten. Der Präsident muss über Prüfungserfahrung verfügen. 4.4 Prüfungsart Die Facharztprüfung besteht aus 2 Teilen: 4.4.1 1. Teil (chirurgisches Basisexamen) Allgemeine chirurgische Kenntnisse. Beantwortung von 1 MC-Fragen innerhalb von 4 Stunden. Bei dieser Prüfung handelt es sich um das chirurgische Basisexamen. Zuständig dafür die die SGC. 4.4.2 2. Teil (European Board) Absolvierung der mündlichen und schriftlichen Prüfung des European Board of Plastic and Reconstructive Surgery (EBOPRAS). Der Kandidat sendet den Operationskatalog mit allen Unterschriften der Leiter der Weiterbildungsstätten, an welchen er seine Operationen ausgeführt hat, dem Präsidenten der Prüfungskommission. Dieser wird von den Mitgliedern der Prüfungskommission überprüft. Die Prüfungskommission lässt danach der zuständigen Kommission des EBOPRAS ein Empfehlungsschreiben sowie die Anmeldeformulare zukommen. Die schriftliche Prüfung umfasst 1 MC-Fragen (Englisch). Kandidaten, welche diese bestanden haben, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die mündliche Prüfung umfasst die Besprechung von 6 verschiedenen Fällen aus dem gesamten Gebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie. 4. Prüfungsmodalitäten 4..1 Zeitpunkt der Prüfung 1. Teil (chirurgisches Basisexamen) Es empfiehlt sich, den ersten Teil in der Regel nach der zweijährigen Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren. 2. Teil (European Board) Zum 1. Abschnitt wird nur zugelassen, wer den ersten Teil mit Erfolg bestanden hat. Es empfiehlt sich zudem, diesen Abschnitt frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung sowie nach Erfüllung des Operationskataloges zu absolvieren. 4..2 Zulassung Zur Facharztprüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt. 4.. Zeit und Ort der Prüfung 1. Teil(chirurgisches Basisexamen) Der erste Teil der Prüfung findet einmal pro Jahr statt. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 9 / 1

2. Teil (European Board) Der schriftliche Teil wird einmal jährlich, der mündliche zweimal jährlich in einer europäischen Stadt durchgeführt. Der Prüfung wohnen 2 Experten aus der Schweiz bei. Datum, Ort und Zeit werden 6 Monate vorher in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert. 4..4 Protokoll Der Sekretär der Prüfungskommission EBOPRAS erstellt ein Protokoll der praktischen Prüfung. 4.. Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren werden von der SGC bzw. EBOPRAS festgelegt. 4.6 Bewertungskriterien Der 1. Teil sowie der 2. Teil der Prüfung werden gemäss den Bewertungskriterien des chirurgischen Basisexamens bzw. des EBOPRAS bewertet. Die Schlussbewertung aller Teile lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". 4.7 Wiederholung der Prüfung und Einsprache 4.7.1 Eröffnung Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen. 4.7.2 Wiederholung Die Facharztprüfung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss. 4.7. Einsprache Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 27 WBO).. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätte.1 Anforderungen an alle Weiterbildungsstätten (stationär, ambulant und Praxis) Die anerkannten Weiterbildungsstätten stehen unter der Leitung eines Weiterbildungsverantwortlichen, der den Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie trägt. Ausnahmsweise genügen gleichwertige Voraussetzungen gemäss Art. 9 Abs. 2 WBO. Der Leiter ist für die Einhaltung des Weiterbildungsprogramms verantwortlich. Der Leiter weist sich über die erfüllte Fortbildungspflicht aus (Art. 9 WBO). Es liegt ein Weiterbildungskonzept vor, das die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert (Art. 41 WBO). Das Weiterbildungskonzept muss realistisch und nachvollziehbar das Weiterbildungsangebot und auch die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definieren. Es beschreibt insbesondere die Ziele, die ein Assistenzarzt während eines Jahres erreichen kann (sowohl für die fachspezifische wie auch für eine fachfremde Weiterbildung). Es besteht ein institutionseigenes Sicherheitsmanagementsystem, welches den Umgang mit Risiken und Fehlern und deren Verhinderung regelt. Es steht ein klinikeigenes (bzw. abteilungseigenes, institutseigenes) oder ein durch die Fachgesellschaft bereitgestelltes Meldewesen für Fehler (u. a. Critical Incidence Reporting System, CIRS) zur Verfügung. SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch / 1

Von den folgenden 6 Fachzeitschriften stehen die aktuellen Ausgaben von mindestens den Weiterzubildenden jederzeit als Print- und/oder Volltext-Online-Ausgaben zur Verfügung: Plastic and Reconstructive Surgery, Journal of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery (JPRAS), Annals of Plastic Surgery, Clinics in Plastic Surgery, Handchirurgie, Mikrochirugie, Plastische Chirurgie, Annales de Chirurgie Plastique Esthétique, Aesthetic Plastic Surgery. Am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbaren Nähe steht ein PC mit leistungsfähiger Internetverbindung bereit. Für die an der Weiterbildungsstätte nicht verfügbare Zeitschriften- Artikel und Bücher besteht ein Zugang zu einer Bibliothek mit Fernleihe. Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärzten den Besuch der geforderten Kurse (Ziffer 2.2.2) im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen. Für ein allfälliges Weiterbildungsnetz oder einen allfälligen Weiterbildungsverbund gilt folgendes: Die in einem Weiterbildungsnetz zusammengeschlossenen Weiterbildungsstätten bilden einen Ausschuss, der die Weiterbildung der Kandidaten koordiniert und insbesondere die Rotationen in den verschiedenen Abteilungen organisiert. Ein Weiterbildungsnetz bietet die ganze Weiterbildung an oder einen genau definierten Teil davon. Verschiedene Kliniken, Institutionen oder Praxen können sich zu einem Weiterbildungsverbund zusammenschliessen. Alle angeschlossenen Einheiten gehören dann zu einer einzigen Weiterbildungsstätte mit einem Weiterbildungskonzept in der entsprechenden Kategorie. Voraussetzung ist, dass das Weiterbildungskonzept das Rotationssystem der Assistenzärzte und der Oberärzte im Rahmen des Verbundes regelt und dass der Leiter des Hauptzentrums die Verantwortung für die Weiterbildung übernimmt. Eine durch das Weiterbildungskonzept geregelte Delegation der Verantwortung für die assoziierten Einheiten ist möglich..2 Kategorien der Weiterbildungsstätten Die Weiterbildungsstätten sind in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie A ( Jahre) Kategorie B (1 Jahr) Kategorie C (6 Monate) Kategorie A ( Jahre) Kliniken für Plastische Chirurgie - eines Universitätsspitals (Kategorie A1 für Chirurgie) - eines Kantonsspitals (Kategorie A1 für Chirurgie) Vollamtlicher Leiter mit Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Weiterbildungskonzept Kategorie B (1 Jahr) Autonome Klinik oder Abteilung für Plastische Chirurgie Leiter mit Facharzttitel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Weiterbildungskonzept Kategorie C (6 Monate) Arztpraxis Der Inhaber ist Träger eines anerkannten Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und führt seine Praxis in eigener Verantwortung seit mindestens 2 Jahren. Er erfüllt zudem folgende Bedingungen: er weist neben den Konsultationen eine ausreichende operative Tätigkeit nach (mind. 0 plastisch-chirurgische grössere Eingriffe pro Jahr mit belegten Operationsberichten über zwei Jahren) er wendet anerkannte Methoden an er beschäftigt höchstens 1 Assistent SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 11 / 1

er kommt der Fortbildungspflicht nach er erstellt ein Weiterbildungskonzept. Kriterienraster Kategorien A B C Eigenschaften der Weiterbildungsstätte Zentrumsfunktion (Universitäts- oder Zentrumsspital) + - - Grundversorgung (Primärversorgung) + + - Poliklinik / Ambulatorium + + + Ärztlicher Mitarbeiterstab (Minimum) Vollamtlicher Leiter*, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie + + + Stellvertretung durch Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie + + - Oberarzt-/Facharztstellen 1 1 - Weiterbildungsstellen mindestens** 2 1 1 Operationstätigkeit Anzahl grösserer Operationen pro Jahr 1'00 1'000 0 Praktische Weiterbildung Erfüllung des gesamten Lernzielkatalogs (gemäss Ziffer des Weiterbildungsprogramms) + - - 24-Stunden Notfalldienst in Plastischer Chirurgie + + - Replantationszentrum, inkl. freie mikrovaskuläre Gewebetransplantation + - - Gewährleistung einer 24-stündigen kontinuierlichen Überwachung + - - Mikrochirurgisches Trainingslabor + - - Klinische Visiten mit dem Leiter oder dessen Stv. (Anzahl pro Woche) 1 1 1 Klinische Visiten mit einem anderen Kaderarzt [Plastische, Rekonstruktive und Ästhethische Chirurgie] 2 1 - (Anzahl pro Woche) Theoretische Weiterbildung Interne Fallvorstellung (Anzahl Std./Woche) + - - Journal Club (Anzahl Std./Woche) + - - Strukturierte Weiterbildung im Fach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (Anzahl Std./Woche) 2 1 Möglichkeit zu wissenschaftlicher Tätigkeit + - - Vermittlung der praktischen Anwendung der medizinischethischen und gesundheitsökonomischen Prinzipien + + + Der Umgang mit Risiken und Fehlern wird im Weiterbildungskonzept geregelt. Dazu gehören u. a. ein Zwischenfallerfassungssystem ("CIRS"), ein Konzept über die Vorgehensweise gegenüber den meldenden Personen, eine regelmässige systematische Bestandesaufnahme zu Untersuchungen und Behandlungen zur Überprüfung von Zwischenfällen sowie aktive Teilnahme an deren Erfassung und Analyse + + + * Der Leiter kann mit demjenigen einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B für Handchirurgie identisch sein. ** Die Zahl der Weiterzubildenden in Plastischer und Wiederherstellungschirurgie darf in einer Weiterbildungsstätte die Zahl der weiterbildenden Ärzte nicht übersteigen. Als weiterbildende Ärzte gelten Chefarzt oder Leitender Arzt sowie Oberärzte, welche vollamtlich SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 12 / 1

in der Weiterbildungsstätte tätig sind und Träger des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sind. 6. Übergangsbestimmungen Das vorliegende Weiterbildungsprogramm wurde vom Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) am 1. Juli 0 in Kraft gesetzt. Wer die Weiterbildung (inkl. Operationen) gemäss altem Programm bis am 0. Juni 08 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Titels nach den Bestimmungen vom 1. Januar 01 verlangen. Bitte beachten Im neuen Weiterbildungsprogramm wurden insbesondere am Operationskatalog (Ziffer.) Änderungen vorgenommen. Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO): 29. März 07 (Ziffer 2.2.2,.1 und.4; genehmigt durch KWFB) 6. September 07 (Ziffern.1 und.4, Ergänzung Patientensicherheit; genehmigt durch KWFB) 1. November 07 (Ziffer 2.1.2; genehmigt durch Büro KWFB) 11. September 08 (Ziffern 4., 4.4, 4. und 4.6; genehmigt durch KWFB) 1. Oktober 09 (Ziffer 2; genehmigt durch SIWF) 28. Oktober (Ziffern.2,.4,., 4.1, 4..2,.1 und.; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF) 1. Oktober 1 (Ziffer 2.1.1 (redaktionelle Anpassung); genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF) Bern, 11.11.1/pb WB-Programme/Plastische Chirurgie/1/plastische_chirurgie_version_internet_d.docx SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 1 / 1