DJD Absolute Return Fund



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Transkript:

DJD Absolute Return Fund Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte (nachfolgend der Fonds") Vollständiger Prospekt 18. August 2011 Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:

I N H A L T S Ü B E R S I C H T 1 Eckdaten des Fonds... 3 2 Organisation... 4 3 Allgemeine Informationen zum Fonds... 5 4 Anlagegrundsätze... 6 5 Anlagevorschriften... 9 6 Risiken und Risikoprofile... 14 7 Beteiligung am Fonds... 17 8 Verwendung des Erfolgs... 21 9 Steuervorschriften... 21 10 Kommissionen und Kosten... 22 11 Informationen an die Anleger... 23 12 Dauer, Auflösung und Umstrukturierung des Fonds... 24 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache... 25 Vollständiger Prospekt - 2 -

1 Eckdaten des Fonds DJD Absolute Return Fund Grundinformationen Valoren-Nummer 1.775.689 ISIN-Nummer Als UCITS III Zielfonds geeignet Dauer des Fonds Kotierung Rechnungswährung 1 Mindestanlage LI0017756896 Nein Unbeschränkt Nein Schweizer Franken (CHF) 5 Anteile Erstausgabepreis CHF 1 000.-- Bewertungstag 2 Bewertungsintervall Annahmeschluss Anteilsgeschäft Abschluss Rechnungsjahr Erfolgsverwendung Montag wöchentlich Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00 Uhr (MEZ) 31. Dezember Thesaurierend Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger maximale Ausgabekommission 3 3% Rücknahmekommission 0.25% zugunsten des Fondsvermögens Kommissionen und Kosten zulasten des Fondsvermögens 4 maximale Verwaltungskommission 3 maximale Depotbankgebühr 3 1.2% p.a. zzgl. max. CHF 25'000.-- pro Jahr 0.125% p.a. oder min. CHF 15'000.-- p.a. Geschätzte indirekte Kosten auf Stufe der indirekten Anlagen Indirekte Anlagen höchstens 2% p.a. zzgl. einer allfälligen Performance-Fee 1 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fondsvermögens berechnet wird. 2 Falls der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein fällt, wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag in Liechtenstein verlegt. 3 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen. 4 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details finden sich in den Ziffern 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds). Vollständiger Prospekt - 3 -

2 Organisation 2.1 Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); www.fma-li.li. 2.2 Vertragsbedingungen Die Vertragsbedingungen legen das Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und der Verwaltungsgesellschaft fest. Der rechtlich relevante Inhalt des vereinfachten Prospekts bildet die Vertragsbedingungen und ist gleichzeitig als Treuhandurkunde im Sinne des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ausreichend. 2.3 Vermeidung von Interessenskonflikten Aufgrund der vielfältigen Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, ihrer Beauftragten und der mit diesen verbundenen Unternehmen können Interessenskonflikte auftreten. Bei der Verwaltung des Fonds sind die involvierten Parteien verpflichtet, durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen das Risiko der Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Interessenskonflikte möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, bemühen sich die involvierten Parteien, den Konflikt nach besten Kräften mit der gebotenen Sachkenntnis angemessen beizulegen bzw. ihn nach Recht und Billigkeit zu behandeln. 2.4 Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management Aktiengesellschaft, Austrasse 9, FL-9490 Vaduz, Öffentlichkeitsregister-Nummer FL-0001-532-594-8. Die IFM Independent Fund Management AG wurde am 29. Oktober 1996 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 26. November 1996 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu 100% einbezahlt. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentunternehmen findet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li. 2.4.1 Verwaltungsrat Präsident: Vizepräsident: Mitglied: 2.4.2 Geschäftsleitung Vorsitzender: Mitglieder: Fritz Kaiser, Gründer, Verwaltungsratspräsident und Chairman der Kaiser Partner Holding Anstalt, Vaduz Heimo Quaderer, Managing Partner der Principal Vermögensverwaltung AG, Vaduz S.K.H. Simeon von Habsburg, Erzherzog von Österreich, Managing Partner der Principal Vermögensverwaltung AG, Vaduz Luis Ott, Geschäftsführer Alexander Wymann, stv. Geschäftsführer Michael Oehry Vollständiger Prospekt - 4 -

2.5 Asset Manager Die Anlageentscheide für den Fonds sind an die DJD Partner TreuUnternehmen reg., Zweistäpfle 6, Postfach 140, FL-9496 Balzers, delegiert. Die DJD Partner TreuUnternehmen reg. wurde im Jahre 1999 gegründet und konzentriert sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für institutionelle und private Kunden. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und DJD Partner TreuUnternehmen reg. abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. 2.6 Vertriebsberechtigter Der Vertrieb für den Anlagefonds ist delegiert an die DJD Partner TreuUnternehmen reg., Zweistäpfle 6, Postfach 140, FL-9496 Balzers. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der DJD Partner TreuUnternehmen reg. abgeschlossener Vertriebsvertrag. 2.7 Depotbank Als Depotbank fungiert die LGT Bank in Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz. Die Depotbank führt das Anteilsregister. Die LGT Bank in Liechtenstein AG besteht seit 1921. Ihre Haupttätigkeit liegt im internationalen Private Banking. Per 31. Dezember 2009 betrugen die effektiven eigenen Mittel rund CHF 1.663 Mrd. Die Depotbank verwahrt das Vermögen des Fonds im Rahmen eines banküblichen Depotgeschäfts. Sie nimmt ferner alle Aufgaben wahr, die vom liechtensteinischen Gesetz über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 in der jeweils geltenden Fassung (IUG) vorgeschrieben werden. 2.8 Revisionsstelle des Fonds und der Verwaltungsgesellschaft Ernst & Young AG, Belpstrasse 23, CH-3001 Bern. Die Investmentunternehmen und Verwaltungsgesellschaften haben ihre Geschäftstätigkeit jedes Jahr durch eine von ihnen unabhängige und von der FMA anerkannte Revisionsstelle prüfen zu lassen. 3 Allgemeine Informationen zum Fonds 3.1 Fondsstruktur Der Fonds hat die Struktur eines Einzelfonds. Die Vermögenswerte des Fonds werden von der Verwaltungsgesellschaft im Interesse und für Rechnung der Anleger verwaltet. Das gesamte Nettovermögen steht in ungeteiltem Miteigentum aller, ihren Anteilen entsprechend gleichberechtigt beteiligten Anleger. Es ist vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Ansprüche von Anlegern und Gläubigern, die sich gegen den Fonds richten oder die anlässlich der Gründung, während des Bestehens oder bei der Liquidation des Fonds entstanden sind, sind auf das Nettovermögen dieses Fonds beschränkt. Die spezifischen Eigenschaften des Fonds werden im vorliegenden Prospekt definiert. Der Fonds hat am 23. März 2004 von der liechtensteinischen Regierung die Konzession erhalten und wurde am 30. März 2004 ins liechtensteinische Öffentlichkeitsregister eingetragen. Der Fonds wurde gemäss Art. 3 Abs. 2 des liechtensteinischen Gesetzes über lnvestmentunternehmen vom 3. Mai 1996 ( Gesetz vom 3. Mai 1996 ) als ein rechtlich unselbständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufge- Vollständiger Prospekt - 5 -

legt. Am 1. Juni 2007 hat die FMA den an die Anforderungen des liechtensteinischen Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (IUG) angepassten Prospekt genehmigt. Der vollständige sowie der vereinfachte Prospekt und die Vertragsbedingungen wurden beim liechtensteinischen Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt hinterlegt. Der vorliegende vollständige sowie der vereinfachte Prospekt und die Vertragsbedingungen wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA vom 18. August 2011 geändert. Die Änderungen wurden am 31. August 2011 im Publikationsorgan des Fonds veröffentlicht und sind mit Wirkung per 27. September 2011 in Kraft getreten. Die jeweils gültige Fassung steht auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li zur Verfügung oder kann bei der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank kostenlos bezogen werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis dieses vollständigen Prospekts sowie des letzten Geschäfts- und Halbjahresberichtes, sofern deren Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im vollständigen Prospekt oder in einem darin genannten Dokument enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. 3.2 Historische Performance (Wertentwicklung) Die historische Performance des Fonds ist auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li ersichtlich. Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. In der gezeigten Wertentwicklung sind die bei der Ausgabe und Rücknahme anfallenden Kommissionen und Gebühren nicht berücksichtigt. 3.3 Total Expense Ratio (TER) Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem Vermögen des Fonds belastet werden. Die TER des Fonds wird auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li sowie im jeweiligen Halbjahres- und Geschäftsbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen. 3.4 Retrozessionen Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den Fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Retrozessionen direkt oder indirekt dem Fondsvermögen zugute kommen. 4 Anlagegrundsätze 4.1 Anlageziel des Fonds Das Anlageziel des DJD Absolute Return Fund ist darauf ausgerichtet, bei begrenztem Kursrisiko an einer positiven Entwicklung des Aktienmarktes teilzuhaben. Es kann nicht garantiert werden, dass das Investmentunternehmen das Anlageziel erreichen wird. Der Fonds hat dabei zum Ziel, den Gesamterfolg durch eine dynamische Allokation zwischen risikolosen und riskanten Assets zu optimieren. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch den Einsatz eines mathematischen Modells und ist somit nicht emotional beeinflusst. Der DJD Absolute Return Fund wird nach dem CPPI-Modell (Constant Proportion Portfolio Insurance Model) gemanagt. In regelmässigen Zeitabständen wird die Gewich- Vollständiger Prospekt - 6 -

tung der Assetklassen der Wertentwicklung des Portfolios angepasst. Befindet sich der Aktienmarkt beispielsweise im Aufwärtstrend, so wird verstärkt in Aktien und Aktienfonds investiert, um deren höhere Ertragschancen zu nutzen. Fällt der Aktienmarkt dagegen, wird der Obligationenteil des Portfolios in Form von Obligationenfonds, Obligationen, Einlagen bei Banken und Geldmarktinstrumenten ausgebaut, um weitere Verluste am Aktienmarkt zu vermeiden. Wichtigste Voraussetzung für den Erfolg dieser Strategie ist ein funktionierendes Risk-Management, auf Grund dessen Verlust-Trades schnell liquidiert, Gewinn-Trades hingegen fortgesetzt werden können. 4.2 Hinweise zum CPPI-Modell Das CPPI-Modell (Constant Proportion Portfolio Insurance Model) verfolgt eine zeitunabhängige, prozyklische Strategie, die als Ziel hat, Trendmärkte auszunutzen. Die Anleger werden darauf Aufmerksam gemacht, dass es bei einem allfälligen Seitwärtsmarkt zu häufigen Portfolioanpassungen und damit zu Renditeeinbussen infolge allfälliger Transaktionskosten (Gebühren, Kommissionen, Verluste aus Geld-Brief Spannen, usw.) kommen kann. 4.3 Anlagepolitik des Fonds Um das Anlageziel zu erreichen, kann der DJD Absolute Return Fund Anlagen in der ganzen Welt, in allen frei konvertierbaren Währungen und sämtlichen Wirtschaftssektoren vornehmen, welche sich nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft für die Wertsteigerung des Fondsvermögens besonders eignen. Für die Asset Allocation, d.h. bei der grundlegenden Strukturierung des Fondsvermögens nach Anlagemöglichkeiten, Wertpapierarten, Währungen, geografischen Lokationen, Laufzeiten, Branchen usw., bestehen folgende prozentualen Anlagebeschränkungen (in Prozent des Vermögens): 4.3.1 Begrenzungen nach Anlagekategorien: a) Traditionelle Direktanlagen in Wertpapiere und ähnliche Finanzinstrumente (vgl. 5.1.1 lit. a) keine (100%) b) Traditionelle indirekte Anlagen in Wertpapiere und ähnliche Finanzinstrumente (vgl. 5.1.1 lit. b) keine (100%) c) Indirekte Anlagen in Immobilien (vgl. 5.1.1 lit. c) 20% d) Alternative Anlagen (vgl. Ziffer 4.4 Begriffsbestimmungen: Alternative Anlagen sowie 5.1.1 lit. d) 20% e) Einlagen (vgl. 5.1.1 lit. e) keine (100%) f) Edelmetalle und Rohstoffe (vgl. 5.1.1 lit. f) 20% 4.3.2 Begrenzungen nach Anlageinstrumenten: a) direkte und indirekte Anlagen (über Anlagefonds, Indexzertifikate, Regionszertifikate, Baskets, ETF s, etc.) in Beteiligungspapiere und wertrechte 80% b) direkte und indirekte Anlagen (über Anlagefonds, Indexzertifikate, Regionszertifikate, Baskets, ETF s, etc.) in Forderungspapiere und -wertrechte keine (100%) Die Anlagen erfolgen vorwiegend in Vermögenswerte, die auf Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) und/oder US Dollar (USD) lauten. Daneben können auch Vermögenswerte, welche auf eine andere frei konvertierbare Währung lauten, gehalten werden. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf die Vollständiger Prospekt - 7 -

Rechnungswährung des Fonds lauten, vorübergehend oder dauernd abgesichert werden. Zur Umsetzung der Anlagepolitik kann der Fonds standardisierte und nicht standardisierte (massgeschneiderte) derivative Finanzinstrumente einsetzen. Er kann die Geschäfte an einer Börse, an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt oder auch direkt mit einem auf solche Geschäfte spezialisierten Bank- oder Finanzinstitut als Gegenpartei abschliessen (OTC-Geschäft). Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100% des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200% des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss IUV zulässigen Kreditaufnahme (Ziffer 5.5 Bst. b) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens nicht übersteigen. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen keinem Leerverkauf gleichkommen. Es gilt zu beachten, dass Anlagen neben den Chancen auf Kursgewinne und Ertrag auch Risiken enthalten, da die Kurse unter die Einstandspreise fallen können. Auch bei sorgfältiger Auswahl der zu erwerbenden Anlagen kann das Verlustrisiko durch Vermögensverfall nicht ausgeschlossen werden. Es gilt die fondsspezifischen und die allgemeinen Risiken in Ziffer 6 zu beachten. 4.4 Begriffsbestimmungen: Alternative Anlagen Alternative Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie tendenziell eine geringe Korrelation zu traditionellen Anlagen wie den an den führenden Aktien- und Obligationenmärkten gehandelten Wertpapieren anstreben. Dabei wird unter anderem versucht, Marktineffizienzen auszunützen. Als Alternative Anlagen sind direkte und indirekte Anlagen in Hedge Funds und direkte und indirekte Anlagen in Private Equity zulässig. Im Gegensatz zu traditionellen Anlagen, bei welchen der Erwerb von Wertpapieren mit eigenen Mitteln erfolgt (sog. Long Positionen), werden bei den alternativen Anlagestrategien von Hedge Funds Aktiven teils auch leer verkauft (sog. Short Positionen) und wird teils durch Kreditaufnahme und den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten eine Hebelwirkung erzielt. Viele Hedge Funds können uneingeschränkt derivative Finanzinstrumente (z.b. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und swaps sowie Zinsswaps) einsetzen und alternative Anlagestilrichtungen und Anlagestrategien (z.b. Relative Value, Event Driven, Equity Hedge und Directional Trading) verfolgen, was mit besonderen Risiken verbunden sein kann. Bei Fund of Hedge Funds und Hedge Funds, die nach dem Multi Manager-Prinzip verwaltet werden, werden diese Risiken durch eine angemessene Diversifikation gemildert. Indirekte Anlagen in Hedge Funds können überdies in Form strukturierter Produkte (z.b. Hedge Fund- bzw. Index-linked Notes ohne Kapitalgarantie) erfolgen. Private Equity Anlagen sind Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht kotiert sind oder nicht regelmässig gehandelt werden. Es handelt sich häufig um jüngere Gesellschaften oder Gesellschaften in einer Wachstumsphase, die mittelfristig an einer Börse eingeführt (pre-ipo stocks) oder im Rahmen eines Trade Sale veräussert werden sollen, wobei meist ein erheblicher Gewinn erwartet wird. Solche Gesellschaften befinden sich regelmässig in einer kritischen Phase ihrer Entwicklung. Die Risiken von Private Equity Anlagen sind deshalb beträchtlich. Private Equity Gesellschaften leiden aufgrund ihrer meist dünnen Eigenmitteldecke tendenziell stärker unter einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hinzu tritt die fehlende oder beschränkte Liquidität der Anlage. Kurzfristige Veräusserungen der Beteiligung können wenn überhaupt häufig nur mit massiven Abschlägen zum inneren Wert getätigt werden. Die Risiken von individuellen Private Equity Anlagen können durch Anlagen in risikostreuende Private Equity Fonds oder Equity Investmentgesellschaften gemildert werden. Vollständiger Prospekt - 8 -

In dem Umfang als der Fonds Investitionen in alternative Anlagen tätigt, besteht ein erhöhtes Verlustrisiko. 4.5 Rechnungswährung Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fonds berechnet wird. Die Rechnungswährung des Fonds wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. 4.6 Profil des typischen Anlegers Der DJD Absolute Return Fund eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, welche bei begrenztem Kursrisiko an einer positiven Entwicklung des Aktienmarktes teilhaben möchten. Das Anlageuniversum umfasst im Gegensatz zu traditionellen Portfolios nicht nur Geldmarktanlagen, Anleihen oder Aktien, sondern enthält auch noch zusätzliche Anlageklassen wie Hedge Funds, Private Equity Anlagen, Edelmetalle, Rohstoffe und Immobilien. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dabei durch den Einsatz eines mathematischen Modells (CPPI). In dem Umfang als der Fonds Investitionen in alternative Anlagen tätigt, besteht ein erhöhtes Verlustrisiko. 5 Anlagevorschriften Für die Anlagen des Fonds gelten im Übrigen folgende Bestimmungen: 5.1 Zugelassene Anlagen 5.1.1 Der Fonds kann sein Vermögen grundsätzlich in die nachstehend genannten Anlagen investieren: a) Traditionelle Direktanlagen in Wertpapiere und ähnliche Finanzinstrumente aa) Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte weltweit (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine etc.), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, von Gesellschaften weltweit; ab) Forderungspapiere und Forderungswertrechte (Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen, Optionsanleihen, Wandelanleihen, Fund- Index-linked Notes etc.), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, von privaten und öffentlichen Schuldners weltweit und die auf eine frei konvertierbare Währung lauten; ac) Geldmarktinstrumente, welche die Aufsichtsbehörde als Wertpapiere anerkennt, von privaten und öffentlichen Schuldners weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. ad) Privatplatzierungen (Aktien, Obligationen oder Notes, die ohne Publizität i.d.r. durch eine kleine Zahl von Banken oder Finanzinstituten platziert werden. Sie sind an keiner Börse kotiert und werden vorwiegend von institutionellen Anlegern übernommen). b) Traditionelle indirekte Anlagen in Wertpapiere und ähnliche Finanzinstrumente ba) Anteile von Anlagefonds liechtensteinischen Rechts (Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte, unter Ausschluss von Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko) und/oder Anteile (bzw. Aktien) von Anlagefonds ausländischen Rechts, welche durch die liechtensteinische Aufsichtsbehörde zum Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen in Liechtenstein berechtigt sind, unter Ausschluss von ausländischen Anlagefonds, deren Anlagepolitik derjenigen eines liechtensteinischen Investmentunternehmens für andere Werte mit erhöhtem Risiko ent- Vollständiger Prospekt - 9 -

spricht, und die im Wesentlichen in Anlagen gemäss lit. a oben anlegen; bb) Anteile (bzw. Aktien) von Anlagefonds aus Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie aus anderen Staaten, welche einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist, die aber nicht zum Vertrieb in Liechtenstein bewilligt sind, unter Ausschluss von Anlagefonds, deren Anlagepolitik derjenigen eines liechtensteinischen Investmentunternehmens für andere Werte mit erhöhtem Risiko entspricht, und die im Wesentlichen in Anlagen gemäss lit. a oben anlegen; bc) Anteile von sonstigen Anlagefonds aus einem OECD-Mitgliedstaat, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen, unter Ausschluss von Anlagefonds, deren Anlagepolitik derjenigen eines liechtensteinischen Investmentunternehmens für andere Werte mit erhöhtem Risiko entspricht, und die im Wesentlichen in Anlangen gemäss lit. a oben anlegen; bd) Indexzertifikate und Indexbaskets oder andere derivative Finanzinstrumente, deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird; be) Exchange Traded Funds ( ETF, auch Index Tracking Stocks genannt), denen Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen. Als ETF gelten in Verbindung mit den anlagepolitischen Bestimmungen dieses Prospekts Beteiligungen an Anlageinstrumenten (Gesellschaften, Unit Trusts, anlagefondsähnliche Strukturen), deren Anlagen einen Index widerspiegeln, und die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. ETF können je nach ihrer Ausgestaltung und ihrem Herkunftsland nach liechtensteinischem Gesetz über Investmentunternehmen als Anlagefonds qualifizieren oder nicht. c) Indirekte Anlagen in Immobilien Anteile von inländischen und von ausländischen Immobilienanlagefonds oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion aus einem OECD-Mitgliedstaat, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen, sowie Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Immobiliengesellschaften (einschliesslich REITs, Real Estate Investment Trusts) weltweit, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. d) Alternative Anlagen Im Einzelnen sind folgende alternative Anlagen zulässig: da) Hedge Funds und Fund of Hedge Funds daa) Anteile offener ausländischer Anlagefonds oder anderer offener Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, deren Anteile periodisch auf der Grundlage ihres Inventarwertes zurückgenommen oder zurückgekauft werden, und die nach dem Recht irgendeines ausländischen Staates errichtet wurden, dab) Anteile von Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko liechtensteinischen Rechts, dac) Strukturierte Finanzprodukte, Zertifikate und Baskets oder andere derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss dieser lit. da zugrunde liegen und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird, dad) Anteile von geschlossenen Anlagefonds, Investmentgesellschaften oder anderen geschlossenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die nach dem Recht Vollständiger Prospekt - 10 -

irgendeines Staates errichtet wurden sowie Hedge Fund- bzw. Index-linked Notes. Bei den direkten und indirekten Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds wird es sich überwiegend um Zielfonds handeln, für die mangels gleichwertiger Aufsicht am Domizil keine Vertriebsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein erhältlich ist. db) Private Equity, Private Equity Fund, Funds of Private Equity Fund dba) Anteile offener ausländischer Anlagefonds oder anderer offener Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, deren Anteile periodisch auf der Grundlage ihres Inventarwertes zurückgenommen oder zurückgekauft werden, und die nach dem Recht irgendeines ausländischen Staates errichtet wurden, dbb) Anteile von Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko liechtensteinischen Rechts, dbc) Strukturierte Finanzprodukte, Zertifikate und Baskets oder andere derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss dieser lit. db zugrunde liegen und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird, dbd) Anteile von geschlossenen Anlagefonds, Investmentgesellschaften oder anderen geschlossenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die nach dem Recht irgendeines Staates errichtet wurden und die überwiegend in Private Equity anlegen. dbe) Direktanlagen in Private Equity-Gesellschaften e) Einlagen Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR oder in einem anderen Staat haben, wenn sie dort einer Aufsicht unterstehen, welche der liechtensteinischen gleichwertig ist. f) Edelmetalle und Rohstoffe fa) Edelmetalle in standardisierter Form (direkte oder indirekte Anlagen); fb) derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt Edelmetalle zugrunde liegen; fc) strukturierte Finanzprodukte und Zertifikate, denen direkt oder indirekt Edelmetalle zugrunde liegen, von Emittenten weltweit; fd) derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt Rohstoffe zugrunde liegen; fe) strukturierte Finanzprodukte und Zertifikate, denen direkt oder indirekt Rohstoffe zugrunde liegen, von Emittenten weltweit; ff) Anteile bzw. Aktien von geschlossenen Anlagefonds oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, einschliesslich Investment- bzw. Beteiligungsgesellschaften, von Emittenten weltweit, die direkt oder indirekt in Anlagen gemäss litt. fa bis fe oben anlegen; fg) Anteile bzw. Aktien von offenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss litt. fa bis fe oben anlegen. 5.1.2 Bei den Anlagen gemäss litt. daa und dac sowie dba und dbd oben wird es sich i.d.r. um Zielfonds handeln, für die mangels gleichwertiger Aufsicht am Domizil keine Vertriebsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein erhältlich ist. Vollständiger Prospekt - 11 -

5.1.3 Die Rechtsform der Anlageorganismen gemäss Ziffer 5.1.1 litt. ba, bb, bc, c, daa, dac, dba und dbc ist irrelevant. Es kann sich dabei namentlich um vertragsrechtliche Anlagefonds, Anlagefonds in gesellschaftlicher Form oder um Unit Trusts handeln. 5.1.4 Der Fonds darf Anteile anderer Investmentunternehmen erwerben, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. Im Umfang von solchen Anlagen darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung, den Rückkauf von Anteilen der anderen Investmentunternehmen oder die Konversion einzelner Segmente durch das Investmentunternehmen keine Gebühren berechnen. 5.2 Flüssige Mittel Der Fonds darf angemessene flüssige Mittel halten. 5.3 Anlagebeschränkungen Für den Fonds bestehen folgende Anlagebeschränkungen: a) Der Fonds darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 20% seines Vermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente des gleichen Emittenten bzw. in eine einzige indirekte Anlage (Anlagefonds, ETF s, etc.) anlegen; b) Einlagen bei ein und derselben Einrichtung dürfen 20% des Vermögens nicht übersteigen; c) bis höchstens 10% des Fondsvermögens können in Titel angelegt werden, die nicht kotiert sind oder nicht an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden (z.b. Privatplatzierungen, Private-Equity-Anlagen); d) Anlagen, die von einem Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters begeben oder garantiert werden, dürfen pro Emittent 35% des Vermögens nicht übersteigen; e) indirekte Anlagen in Immobilien gemäss Ziffer 5.1.1 lit. c oben dürfen 20% des Vermögens nicht überschreiten; f) Anlagen in Edelmetallen und Anlagen in Rohstoffe gemäss Ziffer 5.1.1 lit. f oben dürfen 20% des Vermögens nicht übersteigen; g) alternative Anlagen gemäss Ziffer 5.1.1 lit. d oben dürfen 20% des Vermögens nicht überschreiten; h) bei Umbrella-Anlagefonds (segmentierte Investmentunternehmen) gilt jeweils das einzelne Segment (Teilfonds, Sub-Fund) als Anlagefonds; i) bis insgesamt höchstens 35% des Vermögens dürfen in Anteile von Investmentunternehmen investiert werden, die von der gleichen oder einer mit ihr verbundenen Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden; j) Anlagen in derivative Finanzinstrumente müssen in die vorgenannten Beschränkungen miteinbezogen werden; k) zusätzlich zu den aufgeführten Beschränkungen gemäss dieser Ziffer sind allfällige weitere Beschränkungen in Ziffer 4 zu beachten. 5.4 Nicht zugelassene Anlagen Folgende Anlagen sind nicht zugelassen: a) Der Fonds darf sein Vermögen, unter Vorbehalt von Ziffer 5.1.1 litt. c und f, nicht in Immobilien und physische Waren (Rohstoffe, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder ähnliches) anlegen; b) Der Fonds darf keine Leerverkäufe und Konstruktionen, welche einem Leerverkauf gleichkommen, tätigen; c) die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten zu Spekulationszwecken; Vollständiger Prospekt - 12 -

d) die Verwaltungsgesellschaft darf jederzeit im Interesse der Anteilsinhaber weitere Anlagebeschränkungen festsetzen, soweit diese erforderlich sind, um den Gesetzen und Bestimmungen jener Länder zu entsprechen, in denen die Anteilscheine des Fonds angeboten und verkauft werden. 5.5 Aufnahme und Gewährung von Krediten Beim DJD Absolute Return Fund bestehen folgende Einschränkungen: a) Der Fonds darf weder Kredite aufnehmen noch Kredite gewähren oder für Dritte als Bürge einstehen. Die Wertschriftenleihe gilt nicht als Kreditgewährung; b) in Ausnahmefällen und wenn dies im Interesse der Anleger notwendig ist, darf der Fonds bis zum Betrag von höchstens 10% seines Nettovermögens befristet Kredite aufnehmen; und c) die zum Vermögen gehörenden Sachen und Rechte des Fonds dürfen nicht verpfändet werden, ausser für die zulässige Kreditaufnahme und für die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten. 5.6 Instrumente und Techniken 5.6.1 Derivative Finanzinstrumente Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte sind. Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungsund Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel des Fonds abgewichen wird und dabei die Vorschriften in Ziffer 5.1 bis 5.5 eingehalten werden. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100% des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200% des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss IUV zulässigen Kreditaufnahme (Ziffer 5.5 Bst. b) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens nicht übersteigen. 5.6.2 Risikomanagementverfahren Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanzinstrumente, und verwendet hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmethoden. Bei der Bemessung des Gesamtrisikos müssen sowohl sein Ausfallrisiko als auch die mit derivativen Finanzinstrumenten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt werden. Kombinationen aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren müssen diese Vorschriften ebenfalls zu jedem Zeitpunkt erfüllen. 5.6.3 Wertschriftenleihe (Securities Lending) Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Wertschriften ausleihen. Sie darf die Wertschriftenleihe über ihre Depotbank, über anerkannte Clearingstellen sowie über erstrangige Finanzinstitute, welche auf diese Aktivität spezialisiert sind, tätigen. Die Wertschriftenleihe darf aber nur für maximal 30 Kalendertage getätigt werden und der Wert der ausgeliehenen Wertschriften darf höchstens 50% des Wertpapierbestandes erreichen. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die Verwaltungsgesellschaft berechtigt ist, den Wertschriftenleihvertrag jederzeit zu kündigen und sofort über die ausgeliehenen Titel zu verfügen. Die Verwaltungsgesellschaft darf Wertschriften nur gegen Einräumung von Sicherheiten ausleihen, deren Wert jederzeit mindestens 105% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Wertschriften entsprechen muss. Diese Sicherheiten müssen Vollständiger Prospekt - 13 -

in Form von flüssigen Mitteln, Wertpapieren und/oder unwiderruflichen Akkreditiven, Garantien und Bürgschaften von Drittbanken, welche ein langfristiges aktuelles Rating einer von der FMA anerkannten Rating-Agentur von mindestens A-, A3 oder ein gleichwertiges Rating aufweisen, begeben werden und müssen bis zum Ablauf des Wertschriftenleihvertrages zugunsten des Fondsvermögens verpfändet oder diesem zu Eigentum übertragen sein. Ausgeliehene Wertschriften sind bei der Einhaltung der Anlagevorschriften weiterhin zu berücksichtigen. 5.6.4 Pensionsgeschäfte Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Pensionsgeschäfte. 5.6.5 Anlagen in andere Investmentunternehmen Der Fonds darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Vermögen ganz oder teilweise in andere Investmentunternehmen investieren. Dabei sind die Anlagebeschränkungen gemäss Ziffer 5.3 zu beachten. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Die Anleger werden insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Investition in indirekte Anlagen zusätzliche Kosten beim Kauf und Verkauf sowie bei der Verwaltung der Fund of Funds entstehen. Diese geschätzten indirekten Kosten sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten werden in der Form der TER jeweils im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen. Erwirbt ein Investmentunternehmen Anteile anderer Investmentunternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen der anderen Investmentunternehmen keine Gebühren berechnen. 6 Risiken und Risikoprofile 6.1 Fondsspezifische Risiken Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Der Absolute Return Fund wird nach dem CPPI-Modell (Constant Proportion Portfolio Insurance Model) gemanagt. Das CPPI-Modell verfolgt eine zeitunabhängige, prozyklische Strategie, die als Ziel hat, Trendmärkte auszunutzen. Die Anleger werden darauf Aufmerksam gemacht, dass es bei einem allfälligen Seitwärtsmarkt zu häufigen Portfolioanpassungen und damit zu Renditeeinbussen infolge allfälliger Transaktionskosten (Gebühren, Kommissionen, Verluste aus Geld-Brief Spannen, usw.) kommen kann. Aufgrund der möglichen Investition in Beteiligungs- und Forderungspapiere, in Immobilienwerte (indirekte Anlage) sowie in Edelmetalle und Rohstoffe (indirekte Anlage) besteht bei diesem Fonds sowohl ein Markt- und Emittentenrisiko als auch ein Zinsände- Vollständiger Prospekt - 14 -

rungsrisiko, welche sich negativ auf das Nettovermögen auswirken können. Daneben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Aufgrund der möglichen Investition in alternative Anlagen (Hedge Funds/Private Equity) besteht bei diesem Fonds zusätzlich ein erhöhtes spekulatives Risiko, ein operationelles, politisches, rechtliches und Regulierungsrisiko, Risiken betreffend die Depotstelle der alternativen Anlagen, ein Liquiditätsrisiko sowie Risiken, die aufgrund von Transparenzmangel entstehen, welche sich negativ auf den Anteilswert auswirken können. In dem Umfang als der Fonds Investitionen in alternative Anlagen tätigt, besteht ein erhöhtes Verlustrisiko. Insbesondere kann es bei diesen Anlagen bis hin zu einem Totalausfall des darin investierten Kapitals kommen. Der Fonds hat die Möglichkeit, sein Vermögen bis zu 20% in alternative Anlagen, bis zu 20% in Immobilienwerte (indirekte Anlagen) sowie bis zu 20% in Edelmetalle und Rohstoffe (indirekte Anlage) zu investieren. Die Verwaltungsgesellschaft darf ausserdem bis zu 35% des Fondsvermögens in Anteile anderer Anlagefonds anlegen, die von ihr selbst verwaltet werden. Es gilt zu beachten, dass die Wertentwicklung des DJD Absolute Return Fund markant von der generellen Entwicklung der zugrundeliegenden Märkten, in denen der Fonds investiert, abweichen kann. 6.2 Allgemeine Risiken Zusätzlich zu den fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des Fonds allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihensmarktrisiken, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Fonds unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden vollständigen Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des Fonds haben beraten lassen. Abwicklungsrisiko Risiko, dass die Gegenpartei ihren Lieferverpflichtungen aus einer Transaktion nicht nachkommt, nachdem der Fonds seine Verpflichtungen bereits erfüllt hat und das Geschäft nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Derivative Finanzinstrumente Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem Fondsvermögen ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine Gegenpartei ) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Dieses Risiko ist bei Vollständiger Prospekt - 15 -

Warrants, OTC-Optionen und -Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen, etc. besonders hoch. Domizilrisiko (Regulierungsrisiko) Bei den direkten und indirekten Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds wird es sich überwiegend um Zielfonds handeln, für die mangels gleichwertiger Aufsicht am Domizil keine Vertriebsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein erhältlich ist. Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko) Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilweisen Verlust des Vermögens. Gegenparteienrisiko Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des Vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Geldwertrisiko Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Hebelwirkung (Leverage) Einzelne Fonds haben die Möglichkeit, durch den Einsatz von Fremdkapital die Performance zu steigern. Es gilt zu beachten, dass der Hebel nur positiv wirkt, wenn die zusätzlich erzielten Erträge über den Kosten der Fremdfinanzierung liegen, ansonsten wirkt sich der Hebel negativ aus und etwaige Verluste werden vergrössert. Eine Hebelwirkung kann nicht nur durch Kreditaufnahme, sondern auch durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente erzielt werden. Konjunkturrisiko Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länderrisiko (Politisches Risiko) Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Liquiditätsrisiko Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können. Marktrisiko (Kursrisiko) Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Fonds verändert. Performance-Risiko Einzelne Fonds kaufen schwer zu bewertende oder illiquide Effekten und sonstige Anlagen mit hohen Markt-, Kredit- und Währungsrisiken. Vollständiger Prospekt - 16 -

Psychologisches Marktrisiko Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus. Settlement Risiko Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des Fonds, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von Fehlern im operationellen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Steuerrisiko Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen kann steuergesetzlichen Vorschriften (z. B. Quellensteuerabzug) ausserhalb des Domizillandes des Fonds unterliegen. Systemrisiko Risiko, dass das Funktionieren des Finanzsystems als Ganzes gestört wird (z.b. Zahlungsunfähigkeit eines Staates, Konkurs grosser Finanzinstitute, Zusammenbruch eines Zahlungsverkehrs- oder Abwicklungssystems, Anordnung von Kapitalverkehrskontrollen). Unternehmerrisiko Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten. Währungsrisiko Hält der Fonds Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist es (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. Zinsänderungsrisiko Soweit der Fonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält. 7 Beteiligung am Fonds 7.1 Verkaufsrestriktionen Der Fonds ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Fonds wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und können, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Vollständiger Prospekt - 17 -

Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen (possessions) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Release No. 33-6863 (May 2, 1990) zu werden. 7.2 Allgemeine Informationen zu den Anteilen Die Anteile werden nur buchmässig geführt. 7.3 Ausgabe von Anteilen Anteile können am Bewertungstag gezeichnet werden, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil, wobei dieser Nettoinventarwert am Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse berechnet wird, zuzüglich allfälliger Ausgabekommission und zuzüglich etwaiger Steuern. Die Bewertungsgrundsätze sind unter Ziffer 7.8 im Detail beschrieben. Die Höhe der maximalen Ausgabekommission, die in Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilen erhoben wird, wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Zeichnungsanträge müssen bei der Depotbank bis zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Zeichnungsantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er wie ein Antrag auf Ausgabe an dem unmittelbar darauf folgenden Bewertungstag behandelt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierte Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Die Zahlung muss innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach dem Bewertungstag eingehen, an dem der Ausgabepreis der Anteile festgesetzt wurde. Alle durch die Ausgabe von Anteilen anfallenden Steuern werden ebenfalls dem Anleger in Rechnung gestellt. Werden Anteile über Banken, die nicht mit dem Vertrieb der Anteile betraut sind, erworben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Banken weitere Transaktionskosten in Rechnung stellen. Die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Vertriebsberechtigten sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Falls die Zahlung in einer anderen Währung als der Rechnungswährung erfolgt, wird der Gegenwert aus der Konvertierung der Zahlungswährung in die Rechnungswährung, abzüglich der Gebühren, für den Erwerb von Anteilen verwendet. Die Mindestanlage, die von einem Anleger gehalten werden muss, wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Auf die Mindestanlage kann nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft verzichtet werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. 7.4 Rücknahme von Anteilen Anteile werden am Bewertungstag zurückgenommen, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil, wobei dieser Nettoinventarwert am Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse berechnet wird, abzüglich allfälliger Rücknahmekommission und etwaiger Steuern. Die Bewertungsgrundsätze sind unter Ziffer 7.8 im Detail beschrieben. Die Höhe der Rücknahmekommission, die in Zusammenhang mit der Rücknahme von Anteilen erhoben wird, wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Vollständiger Prospekt - 18 -

Rücknahmeanträge müssen bei der Depotbank bis zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Rücknahmeantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er wie ein Antrag auf Rücknahme an dem unmittelbar darauf folgenden Bewertungstag behandelt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierten Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Da für einen angemessenen Anteil an liquiden Mitteln im Fondsvermögen gesorgt werden muss, wird die Auszahlung von Anteilen innerhalb von drei Bankgeschäftstagen nach Berechnung des Rücknahmepreises erfolgen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich gemäss gesetzlichen Vorschriften wie etwa Devisen- und Transferbeschränkungen oder aufgrund anderweitiger Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Depotbank liegen, die Überweisung des Rücknahmebetrages als unmöglich erweist. Bei grossen Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, einen Rücknahmeantrag erst dann abzurechnen, wenn ohne unnötige Verzögerung entsprechende Vermögenswerte des Fonds verkauft werden können. Ist eine solche Massnahme notwendig, so werden alle am selben Tag eingegangenen Rücknahmeanträge zum selben Preis abgerechnet. Die Depotbank und/oder die Verwaltungsgesellschaft können jederzeit selbständig die Rücknahme von Anteilen durchführen, wenn diese von Anlegern gehalten werden, die zum Erwerb oder zum Besitz dieser Anteile nicht berechtigt sind. Falls die Zahlung auf Verlangen des Anlegers anstatt nach freiem Ermessen der Depotbank in einer anderen Währung erfolgen soll als in der Währung, in der die betreffenden Anteile aufgelegt sind, berechnet sich der zu zahlende Betrag aus dem Erlös der Konvertierung von der Rechnungswährung in die Zahlungswährung, abzüglich der Gebühren. Nach Zahlung des Rücknahmepreises wird der betreffende Anteil ungültig. 7.5 Market Timing Die Depotbank und/oder die Verwaltungsgesellschaft erlauben kein Market Timing (das unlautere Ausnutzen von Wertunterschieden bei Investmentunternehmen durch den kurzfristigen und systematischen Handel mit Fondsanteilen). Die Depotbank und/oder die Verwaltungsgesellschaft behalten sich daher das Recht vor, die nach ihrem Ermessen verdächtigen Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge abzulehnen sowie angebrachte, zum Schutz der übrigen Anleger dienende Massnahmen zu ergreifen. 7.6 Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes sowie der Ausgabe und der Rücknahme von Anteilen Die Verwaltungsgesellschaft kann die Berechnung des Nettovermögenswertes und/oder die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen aussetzen, a) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Fondsvermögens bildet, unerwartet geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen; oder c) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den Fonds undurchführbar werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt den Aufschub unverzüglich der FMA, der externen Revisionsstelle und in geeigneter Weise den Anlegern mit. Vollständiger Prospekt - 19 -

Ist eine ordnungsgemässe Bewertung des Vermögens nicht möglich, hat die Verwaltungsgesellschaft unverzüglich die FMA zu informieren und Vorschläge über geeignete Massnahmen zu unterbreiten. 7.7 Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei Die inländischen Vertriebsberechtigten sind gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die im Fürstentum Liechtenstein geltenden Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie die Richtlinien der FMA in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Sofern die inländischen Vertriebsberechtigten Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, sind sie in ihrer Eigenschaft als Sorgfaltspflichtige verpflichtet, nach Massgabe des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung den Zeichner zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu befolgen. 7.8 Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis Der Nettoinventarwert (der NAV, Net Asset Value) pro Anteil des Fonds wird von der Verwaltungsgesellschaft am Ende des Rechnungsjahres sowie am Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls berechnet. Falls der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein fällt, wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag in Liechtenstein verlegt. Informationen zum Bewertungstag und zum Bewertungsintervall sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Der NAV eines Anteils ist in der Rechnungswährung des Fonds ausgedrückt und ergibt sich aus dem Fondsvermögen, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf 0.01 CHF gerundet. Das Vermögen des Fonds wird folgendermassen bewertet: a) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden in der Regel zum Schlusskurs des massgeblichen Ausgabe- und Rücknahmetages bewertet. Wenn eine Anlage an mehreren Börsen oder Märkten gehandelt wird, ist der Kurs jenes Marktes massgebend, der der Hauptmarkt für diese Anlage ist. Vorbehalten bleibt Bst. b unten; b) bei Anlagen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten kann die Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden und eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt; c) bei Open-Ended-Fonds entspricht der Verkehrswert dem Nettoinventarwert (Net Asset Value); d) Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist, und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Bst. a, b und c oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird; e) die liquiden Mittel werden grundsätzlich auf der Basis des Nennwertes, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, bewertet; und f) die Anlagen, die nicht auf die Rechnungswährung des Fonds lauten, werden zum Mittelkurs zwischen Kauf- und Verkaufspreis der in Liechtenstein oder, falls nicht erhältlich, auf dem für diese Währung repräsentativsten Markt erhältlich ist, umgerechnet. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Prinzipien zur Bewertung des Vermögens anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewer- Vollständiger Prospekt - 20 -