Verband der Lauftherapeuten e.v. (VDL) 28. September 2015. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit lieben lauftherapeutischen Grüßen



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Transkript:

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 am Samstag, den 14. und Sonntag, den 15. November 2015 Inhalt: Einladung und Tagesordnung JHV 2015 in Kassel Anlagen: Satzungsänderung Hotelliste diesmal im: Schwimmbad Wilhelmshöhe, Kurhausstraße 31, 34131 Kassel Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir laden euch laut 6.1 der Satzung des VDL ganz herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) 2015 ein. Die JHV beginnt am Samstag, den 14. November 2015 um 11:00 Uhr und endet am Sonntag, den 15. November 2014 um 13:00 Uhr. Tagungsstätte ist diesmal das Schwimmbad Wilhelmshöhe, Tagungsraum des Fördervereins (Adresse oben). Im Weiteren senden wir euch die Tagesordnung und ein Hotelverzeichnis. Die Zimmer bucht ihr bitte selbst. Es stehen Satzungsänderungen und viele wichtige Themen auf dem Programm, wir bitten deshalb um eine zahlreiche Teilnahme! Weitere Vorschläge für die Tagesordnung, Änderungswünsche bitte bis 10.10.2015 schriftlich an den Vorstand, damit eine geänderte Tagesordnung noch bekannt gegeben werden kann. Mit lieben lauftherapeutischen Grüßen Günther Bergs, für den Vorstand des VDL erband der uftherapeuten w.lauftherapie-vdl.de

am Tagesordnung Samstag, 15. November 2014 11:00 Uhr: Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden Begrüßungsrunde Erläuterung und Genehmigung der Tagesordnung (Günther Bergs) 11:30 Uhr: Berichte und Aussprache - Jahresbericht des Vorsitzenden Günther Bergs (mit Besuchen bei den Ausbildungsstätten) - Weiterbildungsbericht Axel Reisch - Bericht Auslandskontakte Wolfgang Schüler - Bericht Webseite Stephan Krause - Bericht QM Beauftragter Klaus Assenmacher - Kassenbericht Dirk Flöter - Bericht Kassenprüfung - Entlastung des Vorstandsgremiums 13 bis 13:30 Uhr: - Pause und viele informelle Gespräche 13:30 bis 13:45 Uhr: - Bericht vom 3. Patientenkongress Depression in Leipzig ( Dirk Flöter)

13:45 Uhr: Zusammenarbeit mit der BKK vor Ort (ab Oktober VIVITAL ) Bericht vom Besuch Axel Reisch und Günther Bergs am 08. September in Bochum. Vorstellung von und Beschlussfassung über das Konzept 15:30 bis 16:30 Uhr: Pause und Gespräche im kleinen Kreis 16:30 Uhr: Satzungsänderung des 3, Mitgliedschaft Diskussion und Beschlussfassung (Änderung in der Anlage 1) Ab ca. 19 Uhr: Abendessen und lauftherapeutische Gesprächsrunde (Restaurant)

28. September 2014 Sonntag, 15. November 2014 08:00 Uhr: Morgenlauf für Frühaufsteher - Organisation in eigener Regie 09:30 Uhr: Referat / Vortrag das Thema und die Dozenten stehen noch nicht fest. Entweder Frau Dipl. Psych. Ines Heinz, Vorstandsmitglied Bündnis gegen Depressionen - oder Lauftherapeut und Physiotherapeut Johannes Ruf Faszien und Laufen 11:00 Uhr Sommerakademie 2016 - Vorschläge / Programm / Aufstellen eines Teams (Axel Reisch) 12:30 bis Fazit der Teilnehmer und 13:00 Uhr Beendigung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 Ergänzender Hinweis zur Tagesordnung Auszug aus der Satzung des VDL, 26.11.2011 6.5 Die Mitgliederversammlung kann nur über die in der Tagesordnung bekanntgegebenen Punkte beschließen. Jedes Mitglied kann bis fünf Tage vor der Mitgliederversammlung einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. Eine Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn einer Mitgliederversammlung ist möglich, wenn die entsprechenden Anträge mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten angenommen werden. Die Wahl von Vorstandsmitgliedern, Satzungsänderung und Auflösung des Vereins sind jedoch Punkte, die nicht nachträglich zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Glanbrücken, den 23. September 2015 gez. Günther Bergs Anlagen

1) Satzungsänderung 3 2) Hotelliste Anlagen zur Jahreshauptversammlung 2014 3.1 Ordentliche Mitgliedschaft 1. Satzungsänderung des 3 1. Ordentliches Mitglied zu werden, kann beantragen, wer eine lauftherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat. Näheres regelt die Verbandsordnung. Text neu: ordentliches Mitglied zu werden kann beantragen, wer eine vom VDL anerkannte lauftherapeutische Ausbildung mit Abschluss Lauftherapeutin/Lauftherapeut erfolgreich abgeschlossen hat. Näheres regelt die Verbandsordnung. 2. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich an das Vorstandsgremium gerichtet werden. Das Vorstandsgremium entscheidet über den Aufnahmeantrag. Der Absatz wird gestrichen 3. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Über die jeweilige Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandsgremiums. Der Mitgliedsbeitrag wird von den Mitgliedern des VDL per Einzugsermächtigung erhoben. Beitragsermäßigungen regelt die Verbandsordnung. Der Absatz wird gestrichen 4. Die Mitgliedschaft endet durch: a) Freiwilligen Austritt. Der Austritt ist dem Vorstandsgremium schriftlich anzuzeigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist ausschließlich zum Ende des Kalenderjahres möglich. Eine Erstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht. b) den Tod des Mitgliedes. c) Nichtbezahlen des beschlossenen Mitgliedsbeitrages nach schriftlicher Mahnung d) Förmliche Ausschließung. Diese kann auf Vorschlag des Vorstandsgremiums durch die Mitgliederversammlung dann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder aus einem anderen wichtigen Grund. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied ist vor Beschlussfassung anzuhören. Die Ausschließung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Ein Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen besteht bei Austritt oder Ausschluss nicht. Der Absatz wird gestrichen

noch Satzungsänderung 3.2 Ehrenmitgliedschaft Der Paragraph wird gestrichen Hinzugefügt wird: 3.2 Basismitgliedschaft. Die Basismitgliedschaft kann erhalten, wer nach lauftherapeutischen Grundsätzen arbeitet, jedoch keine vom VDL anerkannte Ausbildung mit Abschluss Lauftherapeut/Lauftherapeutin hat. 3.3 Fördermitgliedschaft. Abs. 1 Fördermitglied kann werden, wer sich der Lauftherapie verbunden fühlt und keine entsprechende Ausbildung vorweisen kann. 3.4 Ehrenmitgliedschaft Ehrenmitglied kann werden, wer durch ein Vereinsmitglied vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag muss schriftlich an das Vorstandsgremium erfolgen und begründet werden. Die Ehrenmitgliedschaft wird vergeben, wenn Zweidrittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei der Mitgliederversammlung dem Antrag zustimmen.

Anlage 2 Hotelliste Hotel Burgfeld, Burgfeldstraße 1, 34131 Kassel ab 65,- Euro EZ http://www.hotel-burgfeld.de Biohotel Wilhelmshöher Tor, Heinrich-Schütz-Allee 24, - 79,50 Euro EZ http://www.wilhelmshoehertor.de Hotel Palmenbad, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel 90,- EZ, 120,- Euro DZ http://www.palmenbad.de Hotel am Brasselsberg, Konrad-Adenauer-Str. 31, 34132 Kassel 35,- Euro EZ http://www.hotel-am-brasselsberg.de/ In den Hotels lässt sich natürlich Geld sparen, wenn sich 2 Personen ein Doppelzimmer teilen. Die Liste ist nicht vollständig, ein Blick ins Internet lohnt sich immer