Reform der Lehrerausbildung in NRW



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Transkript:

Reform der Lehrerausbildung in NRW Herausforderung für Schulen, Studienseminare und Universitäten Gemeinsame Fachtagung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) und Partner für Schule Mittwoch, 07.10.2009, 10.00 16.00 Uhr Universität zu Köln Informationen aus dem Ministerium VBE NRW Westfalendamm 247 44141 Dortmund t: 0231 42 57 57 0 f: 0231 42 57 57 10 www.vbe-nrw.de info@vbe-nrw.de

Neue Lehrerausbildung NRW Lehramt an Grundschulen Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Lehramt an Berufskollegs Lehramt für sonderpädagogische Förderung Staatsexamen Vorbereitungsdienst Master 4 Semester Fach 1, Fach 2 Bildungswissenschaften, Schulformbezug Darin: 1 Praxissemester Bachelor 6 Semester Fach 1, Fach 2 Bildungswissenschaften Orientierungspraktikum, außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum Eignungspraktikum an Schulen Für alle Lehramtsstudierenden Praxissemester unter Nutzung personeller Ressourcen aus dem Geschäftsbereich des MSW Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von heute 24 auf voraussichtlich 12 Monate in zwei Schritten: 18 Monate Vorbereitungsdienst in 2011, dann 6 Monate Praxissemester und ein mindestens 12- monatiger Vorbereitungsdienst ab 2015. Qualitätssicherung der Studiengänge durch Akkreditierung, unter anderem nach Vorgaben des Reformgesetzes und der Lehramtszugangsverordnung.

Leistungspunkte in der Lehrerausbildung Leistungspunkte werden nur in der universitären Phase der Lehrerausbildung vergeben. Im Praxissemester werden Leistungspunkte auch für die Fremdleistung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (heute: Studienseminare) vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Arbeitsstunden (workload). Für die Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, das bildungswissenschaftliche Studium (mit Ausnahme des bildungswissenschaftlichen Studiums für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung) sowie bei der Bachelor- und Masterarbeit sind Bandbreiten von +/ 3 Leistungspunkten vorgesehen. Der Gesamtwert von 300 Leistungspunkten darf jedoch nicht unterschritten werden. Lehramt an Grundschulen Leistungspunkte Lernbereich I Sprachliche Grundbildung 55 Lernbereich II Mathematische Grundbildung 55 Lernbereich III 55 oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches Vertieftes Studium des Lernbereichs I, II oder III oder des 12 Unterrichtsfachs Bildungswissenschaften / Grundschulpädagogik einschließlich 64 Praxiselemente Konzepte frühen Lernens und Konzepte vorschulischer Bildung Sonderpädagogik Sowie: Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit 6 Zuwanderungsgeschichte Praxissemester 25 BA-/MA-Arbeit 28 Summe 300 Als Lernbereich III sind zugelassen der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften oder Ästhetische Erziehung bzw. die Unterrichtsfächer Englisch oder Kunst oder Musik oder Sport oder Evangelische bzw. Katholische Religionslehre. An Stelle eines dritten Lernbereichs oder Unterrichtfachs kann das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte treten, in dessen Rahmen bis zur Hälfte des Studienumfangs auch eine Vorbereitung auf herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen kann. Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 80 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 80 Bildungswissenschaften / Entwicklung und Sozialisation im 81 Jugendalter, einschließlich Praxiselemente Sonderpädagogik 1

Sowie: Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) Lehramtsbezogener Profilbereich (etwa Arbeitslehre und Berufswahl/Berufsorientierung, wirtschaftliches Handeln in Unternehmen und im Privathaushalt, Sozialpädagogik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit 6 Zuwanderungsgeschichte Praxissemester 25 BA-/MA-Arbeit 28 Summe 300 Für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wird eine Kernfachbindung eingeführt: Eines der zu wählenden Fächer muss Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften sein. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 100 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 100 Bildungswissenschaften / Methoden wissenschaftlichen 41 Arbeitens einschließlich Praxiselemente sowie: Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit 6 Zuwanderungsgeschichte Praxissemester 25 BA-/MA-Arbeit 28 Summe 300 Kernfachbindung: Eines der beiden Fächer muss Biologie, Chemie Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch sein. Lehramt an Berufskollegs Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw. Große berufliche Fachrichtung (B) Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw. Kleine berufliche Fachrichtung (B) Bildungswissenschaften / Berufspädagogik einschließlich Praxiselemente Sowie: Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) Berufspädagogik Leistungspunkt e A B 100 140 100 60 41 41 2

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit 6 6 Zuwanderungsgeschichte Praxissemester 25 25 BA-/MA-Arbeit 28 28 Summe 300 300 Lehramt für sonderpädagogische Förderung Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 55 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 55 Bildungswissenschaften einschließlich 26 Praxiselemente Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit 6 Zuwanderungsgeschichte Erste sonderpädagogische Fachrichtung 50 Diagnose, Förderung, Prävention Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 55 Diagnose, Förderung, Prävention Praxissemester 25 BA-/MA-Arbeit 28 Summe 300 3

Häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung Inhaltsübersicht: I. Allgemeine Fragen zur Reform II. Vor dem Studium: Eignungspraktikum III. Neue Studiengänge IV. Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge V. Reformierter Vorbereitungsdienst VI. Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen VII. Seiteneinstieg VIII. Einstellungschancen I. Allgemeine Fragen zur Reform Warum gibt es eine Reform der Lehrerausbildung Die Qualität der Lehrerausbildung soll im Sinne der Ziele des neuen Schulgesetzes nachhaltig verbessert werden, eine verstärkte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlage bekommen und stärker als bisher die Diagnose und Individuelle Förderung schulischer Leistungen berücksichtigen. Berufsfeld -und Praxisbezug werden sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst intensiviert. Die fachliche und pädagogische Profilierung der künftigen Lehrkräfte wird damit gestärkt. Die Lehrerausbildung wird in den Bologna-Prozess eingepasst. Was ist der Bologna Prozess? Der Bologna-Prozess ist durch die Bildungsminister der EU im Jahre 1999 auf den Weg gebracht worden. Er ist charakterisiert durch gestufte Studiengänge (Bachelor und Master), durch Leistungspunkte und durch die Modularisierung des Studiums. Ziele sind die Schaffung eines europäischen Hochschulraums und darin die Erhöhung der Mobilität der Studierenden. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Das neue Lehrerausbildungsgesetz wurde am 7. Mai 2009 vom nordrheinwestfälischen Landtag beschlossen und ist am 26. Mai 2009 in Kraft getreten. Die neuen Studiengänge werden auf dieser Grundlage bis spätestens Oktober 2011 von den Hochschulen eingeführt. Der Vorbereitungsdienst wird schrittweise beginnend im August 2011 reformiert. Wer eine Ausbildung noch nach den alten Regelungen begonnen hat oder beginnt, kann sie nach den alten Regelungen beenden. Bestimmte Regelungen, etwa die zum Seiteneinstieg in den Schuldienst, gelten unmittelbar ab 2009. II. Vor dem Studium: Eignungspraktikum Was ist ein Eignungspraktikum? Das Eignungspraktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer werden wollen. Es bietet eine erste Gelegenheit, die Schülerinnen-/ Schülerperspektive durch einen intensiven Blick auf den Arbeitsplatz Schule abzulösen. Es ermöglicht eine aktive Einbindung in den Schul- und

Unterrichtsalltag. Die frühen Praxiserfahrungen helfen, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudiums zu überprüfen. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt. Ist es Pflicht ein Eignungspraktikum abzuleisten? Ein obligatorisches Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung. Das abgeleistete Eignungspraktikum ist eine der Voraussetzungen für die spätere Aufnahme in den neuen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (=Studienseminare). Im Einzelfall können leitende Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit auf das Eignungspraktikum angerechnet werden. Muss das Eignungspraktikum zwingend vor Studienbeginn absolviert werden? Nein. Das Eignungspraktikum kann - muss jedoch nicht - in einem wesentlichen und zusammenhängenden Teil bereits vor Aufnahme des Studiums durchgeführt werden. Es soll vor Eintritt in das Orientierungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein. Ab wann gehe ich in ein Eignungspraktikum? Eignungspraktika werden von Schulen erstmals mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 angeboten. III. Neue Studiengänge Ab wann gibt es die neuen Studiengänge? Eine Einführung der neuen Studiengänge ist den Hochschulen ab dem Wintersemester 2009/2010 möglich. Spätestens zum Wintersemester 2011/2012 müssen alle lehramtsbezogenen Studiengänge umgestellt werden. Wie sehen die neuen Studiengänge aus? Die neuen Studiengänge haben für alle Lehrämter dieselbe Dauer, weisen jedoch entsprechend der Anforderungen an die einzelnen Lehrämter ein jeweils eigenes Profil auf. Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Die Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die darauf aufbauenden Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Die Studiengänge gliedern sich in Module. Während des ersten Studienjahres des Bachelorstudiums ist ein Orientierungspraktikum zu absolvieren. Daneben beinhaltet das Bachelorstudium ein außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum Das Masterstudium beinhaltet ein Praxissemester, welches im zweiten, spätestens im dritten Semester des Masterstudienganges absolviert werden soll. Welche Fächer kann ich studieren? Die Fächer, die -im Rahmen des Angebots der einzelnen Hochschule- studiert werden können, entsprechen grundsätzlich denen, die auch die Lehramtsprüfungsordnung 2003 (siehe www.schulministerium.nrw.de) zum jetzigen Zeitpunkt vorsieht. Neu hinzu kommen für das Lehramt an Grundschulen der

Lernbereich Natur -und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht), für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen die Fächer Russisch und Spanisch, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen die Fächer Chinesisch und Japanisch sowie für das Lehramt an den Berufskollegs die beruflichen Fachrichtungen Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik und Gesundheitswissenschaft/Pflege und die Unterrichtsfächer Informatik und Pädagogik. Für einige Lehrämter wird eine Kernfachbindung eingeführt: Für das Studium für das Lehramt an Grundschulen sind die beiden Fächer Deutsch und Mathematik Pflicht. Dazu kommt ein weiteres Fach bzw. ein Lernbereich. Für das Studium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist als eines der beiden Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften zu wählen. Für das Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist als eines der beiden Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch zu wählen. Für das Studium für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist als eines der beiden Fächer das Unterrichtsfach Deutsch oder das Unterrichtsfach Mathematik oder der Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder der Lernbereich Mathematische Grundbildung zu wählen. Die erste sonderpädagogische Fachrichtung muss der Förderschwerpunkt Lernen oder der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sein. Die Hochschulen können unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinausgehende Vorgaben für Fächerkombinationen durch Ordnung regeln. Deshalb ist eine zusätzliche Information über die jeweilige Hochschule geboten. Welche Studienleistungen muss ich erbringen? Für jedes Lehramt sind 300 Leistungspunkte zu erbringen. Die vorgesehene Verteilung der Leistungspunkte finden Sie auf der Seite des Ministeriums. Welchen Abschluss erwerbe ich? Nach erfolgreichem Bachelorstudiengang erwerben Sie den jeweiligen Bachelor (z.b. "Bachelor of Arts"); nach erfolgreichem Masterstudiengang erwerben Sie den "Master of Education". Was ist ein Bachelor? Der Bachelor stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der im Fall der neuen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erworben werden kann. Der Bachelor wird in zwei Fächern abgelegt, enthält bereits bildungswissenschaftliche Elemente und befähigt zum Eintritt in einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Was ist ein Master of Education? Der Master of Education ist ein vertiefender Studiengang und in vier Semestern zu absolvieren. In der neuen Lehrerausbildung wird der Bachelor an vielen Hochschulen stärker fachlich, der Master stärker fachdidaktisch und bildungswissenschaftlich ausgelegt werden.

Was sind Module? Module sind Einheiten (Lernpakete), in denen Lehrveranstaltungen thematisch mit dem Ziel, den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu ermöglichen, zusammengefasst sind. Was versteht man unter Leistungspunkten, was unter ECTS und was unter Workloads? Leistungspunkte beschreiben den angenommenen Arbeitsaufwand (workload) von Studierenden. Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden und umfasst dabei auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen. Was Leistungspunkte umfassen, ist in einer europaweit einheitlichen Weise im European Credit Transfer System (ECTS) festgelegt. Es macht die Leistungen der Studierenden vergleichbarer und leichter anrechenbar. Ein Semester wird danach üblicherweise mit 30 Leistungspunkten bewertet. Ein sechssemestriger Bachelor umfasst danach 180 und ein zweijähriger Master 120 Leistungspunkte. Was ist eine Akkreditierung? Die Akkreditierung ist eine vorauslaufende Qualitätsüberprüfung durch Experten. Die Studiengänge der Hochschulen werden durch eine staatliche, unabhängige Akkreditierungsagentur überprüft. Im Falle der neuen Lehrerausbildung ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung an der Bachelor-Akkreditierung als zentraler Arbeitgeber beteiligt. Bei der Master-Akkreditierung ist die Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erforderlich. Die Akkreditierung bescheinigt den lehrerausbildenden Hochschulen, dass die Studiengänge den Qualitätsanforderungen der Fachdisziplinen und den gesetzlichen Erfordernissen beim Zugang zum Vorbereitungsdienst (= Referendariat) entsprechen. Was ist mit Polyvalenz gemeint? Im Zusammenhang mit einem Studiengang bedeutet Polyvalenz, dass der durch den Studiengang erworbene Abschluss vielseitig verwendbar ist. In der neuen Lehrerausbildung soll der Bachelorstudiengang so ausgestaltet sein, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kompetenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder der Wissensvermittlung außerhalb der Schule eine Grundlage bieten. Was ist ein Portfolio? Das Portfolio ist (in der Regel) eine Mappe, in der Leistungsbelege, Zeugnisse und Dokumentationen gesammelt werden. Das Portfolio dokumentiert die einzelnen Stationen der mit dem Studium zusammenhängenden Praxisphasen und des Vorbereitungsdienstes. Ziel ist eine Ausbildung, die einen zusammenhängenden Kompetenzaufbau gewährleistet. Was ist ein Diplomzusatz (Diploma Supplement)? Der Diplomzusatz ergänzt die offiziellen Dokumente über die Hochschulabschlüsse. Es ist ein Dokument, welches einheitliche Angaben zur Beschreibung der Hochschulabschlüsse enthält, z.b. Zugangsvoraussetzungen, Kompetenzziele, Studieninhalte. Dadurch soll die Einstufung und Bewertung der Abschlüsse in anderen Bundesländern und auch außerhalb von Deutschland erleichtert werden. Im Diplomzusatz der Lehramtsstudiengänge werden insbesondere auch das lehramtsrelevante Profil des Studiums und die Praxiselemente dokumentiert. Wie komme ich in einen Master-Studiengang? Um in den Master-Studiengang zu kommen, müssen Sie sich an der Hochschule, die den entsprechenden Master-Studiengang anbietet, bewerben.

Können alle, die einen lehramtsbezogenen Bachelor haben in einen Lehramts-Master-Studiengang wechseln? Das hängt von den vorhandenen Kapazitäten und der Ausgestaltung der Bachelor- Studiengänge und -abschlüsse (einschließlich ihres berufsqualifizierenden Charakters) an den einzelnen Hochschulen ab. Hochschulen können ihre Bachelor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschiedene Lehrämter geeignet sind; das erhöht die Anschlussfähigkeit für die Absolventinnen und Absolventen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder Hochschulwechsel in Kauf genommen werden. Kann ich mit einem Bachelor, der schon auf ein bestimmtes Lehramt zugeschnitten ist, in den Master für ein anderes Lehramt wechseln? Dies entscheidet - wie bei allen übrigen Studiengängen auch - die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den anderen Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht. Kann ich mit einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelor in den Lehramts- Master einsteigen? Dies entscheidet die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht. Kann ich mit einem lehramtsbezogenen Bachelor in einen fachwissenschaftlichen Master wechseln? Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelorstudienganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Kann ich mit einem in einem anderen Bundesland erworbenen lehramtsrelevanten Bachelor in einen nordrhein-westfälischen Lehramts- Master einsteigen? Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt auch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z.b. den sog. Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.6.2005), ist davon auszugehen, dass ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich sein wird. Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Bachelor in einen nordrheinwestfälischen Lehramts-Master einsteigen? Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Kann ich mit einem FH-Bachelor in den Lehramts-Master einer Universität und danach in den Vorbereitungsdienst einsteigen? Generell ist dies nicht möglich; im Spezialfall für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts-Master aber ermöglichen. Ein Zugang zum Vorbereitungsdienst ist dann möglich, sofern der Master-Abschluss

ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird. Anderen Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglichkeit, Ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelorstudienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird. Wie kann ich ein zweites Lehramt erwerben? Eine weitere Lehramtsbefähigung können Sie wie bisher durch den Erwerb des für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. Wie kann ich eine Befähigung für ein drittes Lehrfach erwerben? Eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach können Sie durch weitere Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule erwerben. Was ist ein Praxissemester? Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester der Masterphase des Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; ausbildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (bisherige Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungsprojekte der Lehrer ausbildenden Universitäten (vor allem aus der Schulpädagogik und der allgemeinen Didaktik) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste berufliche Handlungskompetenzen als Lehrerin/Lehrer vermitteln sowie in den nachfolgenden Studienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen. Wo und wann muss ich dieses absolvieren? Das Praxissemester soll frühestens ab dem Sommersemester 2013 angeboten werden. Wo und wann bewerbe ich mich für das Praxissemester? Dieses wird den Lehramtsstudierenden der Studiengänge nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz an den jeweiligen Lehrer ausbildenden Hochschulen bekannt gemacht werden. Geplant ist seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, dass die Bewerbung für das Praxissemester an der Hochschule online über ein Praktikumsportal erfolgen soll. Dort könnte eine Praktikumsschule entsprechend dem Lehramt und den studierten Fächern gebucht werden. Mit der Wahl einer Praktikumsschule würde automatisch auch die Zuweisung zu einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgen. IV. Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge Bis wann und wo kann ich mich noch für einen Studiengang einschreiben, der zur Ersten Staatsprüfung führt? Grundsätzlich ist eine Einschreibung für Studiengänge, die zur Ersten Staatsprüfung führen, noch bis zum Sommersemester 2011 möglich. Den Hochschulen steht es jedoch frei ihr Studienangebot schon ab dem Wintersemester 2009/2010 auf die neuen Studiengänge umzustellen und keine Studienanfänger in Studiengänge, die zu einer Ersten Staatsprüfung führen, aufzunehmen. Sie sollten sich daher bei der jeweiligen Hochschule informieren, an der für Sie ein Studium in Betracht kommt.

Bis wann werden Erste Staatsprüfungen noch abgenommen? Einen konkreten Stichtag für alle Studierenden gibt es nicht. Sofern Sie sich am 30. September 2011 noch in einem Studium nach den Vorschriften des Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 2002 oder nach der Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs (VO-B/M) befinden, müssen Sie das Staatsexamen oder den Master bis spätestens vier Semester nach Ablauf der jeweiligen Regelstudienzeit ablegen. Was ist besser? Master oder Erste Staatsprüfung? Die beiden Abschlüsse sind gleichwertig. Der Masterabschluss orientiert sich am Bologna-Prozess und erfährt als international gängiger Abschluss im Ausland unter Umständen zukünftig eine bessere Akzeptanz als die Erste Staatsprüfung. Die neuen Studiengänge zeichnen sich durch Ihre konsequente inhaltliche Studienreform aus. Durch seine polyvalenten Elemente bietet der lehramtsrelevante Bachelorstudiengang die Möglichkeit einer leichteren beruflichen Umorientierung im Studium. Ich befinde mich in einem Studiengang nach der LPO 1994; bis wann kann ich mein Studium abschließen? Sie können Ihr Studium nach den Vorschriften der LPO 1994 abschließen, soweit Sie sich bis zum 31. Oktober 2012 vorschriftsmäßig zur Ersten Staatsprüfung melden. Ich befinde mich in einem Studiengang nach der LPO 2003; bis wann kann ich mein Studium abschließen? Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befinden, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des LABG 2002 und der LPO 2003 beenden, soweit Sie spätestens vier Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit Ihr Staatsexamen abschließen. Ich befinde mich im Modellversuch BA/MA nach der VO-B/M 2004; bis wann kann ich mein Studium abschließen? Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befinden, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften der VO-B/M 2004 beenden, soweit Sie spätestens vier Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit den Masterabschluss im Modellversuch ablegen. Ich befinde mich in einem Studiengang nach den bisherigen oder älteren Vorschriften. Kann und soll ich in die neue Lehrerausbildung wechseln? Ob Sie in einen Studiengang der neuen Lehrerausbildung wechseln können und inwieweit erbrachte Studienleistungen hierbei angerechnet werden, entscheidet die jeweilige Hochschule. Ob ein Wechsel in die neue Lehrerausbildung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt zum einen vom jeweiligen Lehramt ab, welches Sie studieren; zum anderen hängt dies von dem Stadium ab, in dem sich Ihr Studium befindet. Sie sollten sich vor einem Wechsel ausführlich an Ihrer Hochschule, z.b. am Zentrum für Lehrerbildung, und vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen beraten lassen. V. Reformierter Vorbereitungsdienst Ab wann gibt es den neuen Vorbereitungsdienst? Der Vorbereitungsdienst wird im August 2011 in einem ersten Schritt auf 18 Monate verkürzt. Ab dem Jahr 2011 kann - mit Wirkung etwa ab 2015 - eine

weitere Verkürzung bis auf 12 Monate erfolgen, ist aber abhängig von einer vorlaufenden Evaluation des 18 monatigen Vorbereitungsdienstes. Reicht ein 18-monatiger bzw. ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst aus? Ja! In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der KMK-Vorgabe (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) gesichert. Welchen Abschluss muss ich mitbringen, um in den neuen Vorbereitungsdienst zu gelangen? Erforderlich ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.b. aus einem Praxissemester. Kann ich mit einem "alten" 1. Staatsexamen in den "neuen" Vorbereitungsdienst ab 2015? Ja. Sofern allerdings schulpraktische Anteile der Hochschulausbildung im Umfang von 6 oder mehr Monaten nicht nachgewiesen werden können, kommt lediglich der Eintritt in einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst in Betracht. Kann ich mich mit einem Abschluss (1. Staatsexamen oder Master of Education) aus einem anderen Bundesland ohne weitere Voraussetzungen für den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst bewerben? Nein. Ihr Abschluss muss wie bisher hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst als gleichwertig anerkannt werden. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz (z.b. den sog. Quedlinburger Beschluss vom 2.6.2005 und der Beschluss der KMK vom 28.02.2007) berücksichtigen, ist davon auszugehen, dass eine Anerkennung in Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich sein wird. Können keine dem Praxissemester entsprechende schulpraktischen Ausbildungsteile nachgewiesen werden, kann die Anerkennung jedoch vom Nachholen schulpraktischer Ausbildungselemente abhängig gemacht werden. Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Master ohne weitere Voraussetzungen in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eintreten? Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden können. Wie unterscheidet sich der neue gestraffte Vorbereitungsdienst inhaltlich von der aktuellen Lehrerausbildung? Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums (s. "Praxissemester") bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Der Vorbereitungsdienst bisheriger Prägung muss zunächst schulpraktische Basis- Kompetenzen aufbauen, weil die Referendare keine Erfahrungen aus einem Praxissemester mitbringen. Wo findet die Ausbildung statt?

Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ehemalige Studienseminare) geleistet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte. VI. Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen Wenn ich meine Lehramtsbefähigung in einem anderen Bundesland erwerbe, kann ich dann in Nordrhein-Westfalen als Lehrer eingestellt werden? Wird mein Abschluss anerkannt? Ihre in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähigung wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel als Befähigung zu einem entsprechenden Lehramt anerkannt. Wenn ich die neue Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen absolviere, kann ich dann in anderen Bundesländern als Lehrer tätig werden? Wird mein Abschluss in den anderen Bundesländern anerkannt? Dies hängt zunächst von den einzelnen Regelungen in den anderen Bundesländern ab. Die Vorschriften zur neuen Lehrerausbildung erfüllen jedoch die gemeinsamen Vorgaben der Länder in der Kultusministerkonferenz, so dass mit einer Anerkennung in den anderen Bundesländern im Regelfall zu rechnen ist. Wenn ich meine Lehrbefähigung im Ausland erwerbe, kann ich dann auch in Nordrhein-Westfalen unterrichten? Die Lehramtsbefähigung kann wie bisher im Einzelfall für ein entsprechendes Lehramt anerkannt werden. Für Lehramtsbefähigungen aus dem EU-Ausland und dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten dabei die großzügigeren Vorschriften der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich vom 22. Oktober 2007" (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt, GV.NRW. S. 430). Weitere Informationen und Hinweise zur zuständigen Behörde finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de unter dem Stichwort "Lehrerausbildung" und "Anerkennungsverfahren". VII. Seiteneinstieg Kann ich meinen Hochschulabschluss, z.b. Diplom oder Master, weiterhin als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt anerkennen lassen? Nein. Das Anerkennungsverfahren wird spätestens zum 1. Oktober 2011 auslaufen. Warum ist dies nicht mehr möglich? Eine Erste Staatsprüfung wird es nur noch auslaufend geben. An ihre Stelle tritt der Master of Education. Diesen Abschluss können nur die Hochschulen vergeben. Kann ich meinen Hochschulabschluss, z.b. Diplom oder Master of Science, als Master of Education anerkennen lassen? Nein.

Behält die auf Grundlage des gegenwärtigen LABG erteilte Anerkennung meines Diploms als Erste Staatsprüfung Ihre Wirksamkeit? Eine volle Anerkennung als Erste Staatsprüfung behält im Rahmen der Bedingungen, unter denen sie erteilt wurde, ihre Wirksamkeit. Zu beachten sind die im Anerkennungsbescheid ggf. aufgeführten Fristen. Komme ich mit einer "alten" Anerkennung über 2009 hinaus noch in den regulären Vorbereitungsdienst? Ja, sofern die in der Anerkennung aufgeführten Bedingungen erfüllt werden. Wenn es keine Anerkennung mehr gibt, wie kann ich dann zukünftig als Seiteneinsteiger/in eine Lehrbefähigung erwerben? Es wird eine reformierte berufsbegleitende Ausbildung geben, die mit einer Staatsprüfung abschließt und zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung führt. Welche Voraussetzungen muss ich im Rahmen der Lehrerausbildung für einen Seiteneinstieg mitbringen? Voraussetzung für den Zugang zum Seiteneinstieg und zur berufsbegleitenden Ausbildung sind: o o o ein an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln erworbener Hochschulabschluss eine mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums und die Einstellung in den Schuldienst des Landes. Gibt es eine Altersbeschränkung für den Seiteneinstieg? Nein. Nach Beendigung der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Verbeamtung bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Ansonsten wird die Beschäftigung im Tarifbeschäftigungsverhältnis fortgesetzt. Wie lange dauert die berufsbegleitende Ausbildung? Die reformierte berufsbegleitende Ausbildung hat nach wie vor eine Dauer von 24 Monaten, um den besonderen pädagogischen Qualifizierungserfordernissen gerecht zu werden. Sie endet mit einer Staatsprüfung und dem Erwerb einer Befähigung für ein Lehramt. In welchen Fächern werde ich ausgebildet? Sie werden im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst grundsätzlich in zwei Fächern ausgebildet. Die Fächer werden im Rahmen der Einstellung in Orientierung an Ihrem Hochschulabschluss festgelegt. In welchem Stundenumfang werde ich ausgebildet? Durchschnittlich werden Sie in einem Umfang von 7 Stunden pro Woche ausgebildet. Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen? Zunächst müssen Sie vor Ende des ersten Ausbildungsjahres eine besondere Prüfung in Bildungswissenschaften ablegen, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Im Rahmen der Staatsprüfung werden Sie dann die Prüfungsleistungen erbringen müssen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.

Bis wann kann ich noch am "alten" berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OVP-B teilnehmen? Dies wird noch bis zum Inkrafttreten einer Verordnung zur neuen berufsbegleitenden Ausbildung, voraussichtlich im Herbst 2009, möglich sein. VIII. Einstellungschancen Wie groß ist der Lehrerbedarf in der Zukunft? In welchen Lehrämtern und mit welchen Fächern habe ich gute Einstellungschancen? In den Jahren 2006 bis 2020 werden in NRW an öffentlichen und privaten Schulen voraussichtlich rund 85.000 Stellen neu zu besetzen sein. Dies entspricht deutlich mehr als der Hälfte aller Lehrerstellen. Bezogen auf die unterschiedlichen Schulformen kann prognostiziert werden, dass die Schulen im Bereich der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) die besten Einstellungschancen bieten. An Grundschulen und Förderschulen ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausgeglichen. An Gymnasien und Berufskollegs werden vor allem für Lehrkräfte mit mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern bzw. Fachrichtungen die Einstellungschancen gut sein. Einzelheiten der Bedarfsprognose können auf der Internetseite des Schulministeriums eingesehen werden unter http://www.schulministerium.nrw.de/zbl/chancen/prognosen.pdf. Wie kann ich mich in Nordrhein-Westfalen auf eine Stelle im Schuldienst bewerben? Da der überwiegende Teil der Lehrerstellen von den Schulen selbst ausgeschrieben und besetzt wird, ist das Online-Ausschreibungsverfahren inzwischen der Regelfall. Über das Portal LEO - Lehrereinstellung-online können Interessierte das Stellenangebot sichten und sich online bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum Schulhalbjahresbeginn, aber auch - bei Bedarf - während des laufenden Schuljahres. Über diese direkte Bewerbungsmöglichkeit hinaus können Interessierte sich in ein Listenverfahren einschreiben. Über das Listenverfahren sollen die Stellen besetzt werden, die durch das Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. Weiter Informationen finden Sie unter: http://www.schulministerium.nrw.de/bp/leoangebote und http://www.schulministerium.nrw.de/zbl/wege/einstellung/index.html Wie viel Geld verdiene ich als Lehrkraft? Dies hängt im Einzelfall von vielen Faktoren ab: Angestellter oder Beamter, Art des Lehramtes, verheiratet oder ledig, Zahl der Kinder usw. Die Besoldungstabellen, die über die Internetseite des Schulministeriums zugänglich sind, geben hier Auskunft (vgl. nachfolgenden Link). http://www.schulministerium.nrw.de/zbl/besoldung/index.html