Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 1 von 6 Pensionskassen. Kostenneutrale Pensionsvorsorge für Unternehmen des IT-Kollektivvertrags. Ein Produkt der VBV-Pensionskasse AG. DIE ECKPUNKTE IM ÜBERBLICK: 1 Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglicht der IT-KV 2012 eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile für eine betriebliche Altersvorsorge. Damit kann das Unternehmen ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell einrichten (bzw. das Unternehmen spart sogar die Lohnnebenkosten dabei!). Die Arbeitnehmer können auf freiwilliger Basis am Pensionsmodell teilnehmen und brutto-für-netto vorsorgen! WIN-WIN -SITUATION FÜR UNTERNEHMEN UND MITARBEITER IM DETAIL: Für alle angestellten Mitarbeiter von Unternehmen, die dem IT-KV unterliegen (Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik), wurde 2012 erstmalig eine Möglichkeit geschaffen, im Wege von Gehaltsumwandlungen brutto-für-netto aus dem unversteuerten Einkommen vorzusorgen und somit deutlich günstiger als aus dem versteuerten Nettoeinkommen! Gleichzeitig kann das Unternehmen Lohnnebenkosten sparen! 19a Beiträge an Pensionskassen (Auszug aus IT-KV, gültig seit 1. 1. 2012): (1) Gemäß 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten. (2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen.
Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 2 von 6 DIE VORTEILE IM ÜBERBLICK: 2 Vorteile für Arbeitgeberin und Arbeitgeber: Höhere Attraktivität des Arbeitgebers durch ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungssystem! Ersparnis der Lohnnebenkosten für jene Gehaltsbestandteile, die im Rahmen der Gehaltsumwandlung nicht mehr bar ausbezahlt, sondern in die Pensionskasse einbezahlt werden! Einfache Abwicklung, da der administrative Aufwand bei der Pensionskasse liegt. Keine Aktivierungspflicht in der Bilanz für die Pensionskassenbeiträge. Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Eine attraktive Pensionsvorsorge zur Absicherung des Lebensstandards im Alter. Pensionskassen-Beiträge sind befreit von der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen es kann brutto-für-netto für die Pension angespart werden! KESt-freie Veranlagung durch die Pensionskasse! Die Einkommensteuer für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer wird erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogression in der Regel niedriger als beim Aktiveinkommen ausfällt. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Leistung direkt gegen die Pensionskasse und ist somit im Falle einer Insolvenz ihrer bzw. seiner Arbeitgeberin bzw. ihres bzw. seines Arbeitgebers geschützt.
Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 3 von 6 VERGLEICH PRIVATE VORSORGE AUS DEM VERSTEUERTEN EINKOMMEN VERSUS PENSIONSKASSE ÜBER GEHALTSUMWANDLUNG: 3 Arbeitnehmer männlich 30/40/50 Jahre alt, Bruttojahresgehalt EUR 48.000,. Jährlicher Fixbeitrag: Gehaltsumwandlung in die Pensionskasse EUR 2.400,. Verglichen mit einer privaten Vorsorge von EUR 1.175,50 (entspricht EUR 2.400, des Bruttogehalts). Beitragssteigerung jeweils 3 % pro Jahr. Vergleich Wie geht das? Private Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen Pensionskasse über Gehaltsumwandlung (Achtung: Nur für Unternehmen die IT-KV unterliegen möglich!) Aufwand Arbeitgeber Lohnnebenkosten Versicherungssteuer (2,5 %) EUR 3.148,80 EUR 748,80 EUR 0,00 EUR 2.400,00 Brutto-Gehaltsbestandteil EUR 2.400,00 EUR 0,00 EUR 58,53 EUR 2.341,47 als Pensionskassenbeitrag WIN für Arbeitgeber: Bis zu 31,2 % Lohnnebenkosten sparen! Ertrag Arbeitnehmer Brutto-Beitrag Abzüge (SV, LSt.) EUR 2.400,00 EUR 1.224,50 EUR 1.175,50 Netto-Gehaltsbestandteil Privat in eine Veranlagung mit 5 % (abzüglich KESt) EUR 2.341,47 KESt- und KÖSt-freie Veranlagung mit 5 % durch die Pensionskasse Alterspension zu Pensionsalter 65 mit einem Witwen-/Witwerübergang von 30 % Jahrespension Mann 30 Jahre Mann 40 Jahre Mann 50 Jahre bei Steuersatz von 43,2 % Mann 30 Jahre Mann 40 Jahre Mann 50 Jahre EUR 6.500,20 EUR 3.374,00 EUR 1.474,06 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 18.508,66 EUR 9.127,64 EUR 3.790,17 EUR 7.995,74 EUR 3.943,14 EUR 1.637,35 WIN für Arbeitnehmer: Mehr Pension als bei privater Veranlagung aus dem versteuerten Einkommen! Jahresnettopension Mann 30 Jahre Mann 40 Jahre Mann 50 Jahre EUR 6.500,20 EUR 3.374,00 EUR 1.474,06 EUR 10.512,92 + 62% EUR 5.184,50 + 54 % EUR 2.152,82 + 46 % Bitte beachten Sie die auf Seite 4 angeführten Hinweise zu dieser beispielhaften Vergleichsrechnung.
Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 4 von 6 Bei dem Vergleich auf Seite 3 handelt es sich um eine beispielhafte Gegenüberstellung einer privaten Veranlagung mit einem Pensionskassenmodell, bei welchem die Vergleichsrechnung auf Basis der im Geschäftsplan der Pensionskasse getroffenen Annahmen erstellt worden ist. Das Ergebnis kann nicht auf die konkreten Verhältnisse der Kundin bzw. des Kunden übertragen werden und ersetzt keine individuelle Beratung. Das konkrete Ergebnis ist unter anderem von der Laufzeit, von den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und der Wahl des privaten Veranlagungsprodukts abhängig. Alle dargestellten Leistungen sind Hochrechnungsergebnisse, bei denen aufgrund veränderter Sterblichkeitsoder Invaliditätsverhältnisse bzw. veränderter wirtschaftlicher Einflüsse Änderungen möglich sind. Ein Anspruch auf eine Leistung in einem bestimmten (Mindest)Ausmaß aufgrund dieser Vergleichsrechnung, die lediglich eine Orientierungshilfe darstellen soll, besteht nicht. Für die private Vorsorge wurden bei diesem Vergleich die gleichen Parameter zugrunde gelegt wie bei der Pensionskasse. Demgemäß können die Pensionen bei der Wahl unterschiedlicher Veranlagungsszenarien in der Pensionskasse schwanken, insbesondere da bei der Pensionskasse bei Umsetzung eines Lebensphasenmodells sowohl ein konservatives Portfolio (eher geringe Schwankungen bei den Veranlagungsergebnissen) als auch ein ausgewogenes oder dynamisches Portfolio (Veranlagungsergebnisse können stark schwanken hohe Volatilität) gewählt werden kann. So können Pensionen steigen, gleich bleiben, aber auch sinken. ES STEHEN VERSCHIEDENE UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN ZUR AUSWAHL: 4 Pensionskassen-Beitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung. Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse. Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z. B. Prämien, Bonuszahlungen). Die Umsetzung im Unternehmen erfolgt in wenigen Schritten die Spezialisten der Bank Austria und der VBV- Pensionskasse AG begleiten Sie dabei: Schritt 1: Das Unternehmen entschließt sich den Mitarbeitern die Teilnahme an der steuerbegünstigten Pensionsvorsorge zu ermöglichen. Schritt 2: Unternehmen und Betriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelvereinbarung abgeschlossen. Schritt 3: Die Mitarbeiter entscheiden individuell nach umfassender Information durch die Pensionskasse ob sie am Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsumwandlung teilnehmen wollen. Schritt 4: Das Unternehmen leistet Pensionskassenbeiträge für jene Mitarbeiter, die sich für eine Teilnahme an der Pensionskassen-Regelung entschlossen haben.
Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 5 von 6 KURZBESCHREIBUNG PENSIONSKASSE ALLGEMEIN: 5 Eine Pensionskasse ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen zur Abwicklung von Betriebspensionen. Diese werden für moderne Gehaltssysteme immer wichtiger und bedeuten für die begünstigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die optimale Ergänzung ihrer Altersvorsorge. Die Finanzierung erfolgt dabei über laufende Beiträge durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber, wobei alle oder ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Modell einbezogen werden können. Die Beiträge werden gewöhnlich als Prozentsatz vom Gehalt oder als Fixbeitrag definiert und zur Gänze als Betriebsausgabe anerkannt. Darüber hinaus müssen in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. In jedem Pensionskassenvertrag sind Kosten enthalten, deren detaillierte Aufgliederung Sie auf Seite 6 finden. Geht eine begünstigte Mitarbeiterin bzw. ein begünstigter Mitarbeiter in Pension, werden direkt von der Pensionskasse lebenslange Pensionszahlungen geleistet. Im Ablebensfall der Begünstigten bzw. des Begünstigten geht die Pension auf die im Vertrag definierten Hinterbliebenen über. Auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit wird vorgesorgt. WAS DIE BANK AUSTRIA FÜR SIE TUN KANN: Die Bank Austria bietet Ihnen als führende Bank Österreichs individuelle Beratung für Ihre überbetriebliche Pensionskasse. Unser Partner bei Pensionskassenprodukten ist die VBV-Pensionskasse AG. Für kundennahe Lösungen hat die Bank Austria österreichweit in jeder Region Kompetenzzentren eingerichtet. Damit bieten wir Ihnen dezentrales, rasch verfügbares Expertenwissen vor Ort in Ihrem Bundesland. VORAUSSETZUNGEN: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dem IT-Kollektivvertrag 2012 unterliegen. Definition der Lohn- und Gehaltsbestandteile, die in einen Pensionskassenbeitrag umgewandelt werden sollen. Die Beitragshöhe darf maximal 10% der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme der begünstigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betragen. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter müssen jedenfalls zusätzlich zu den Pensionskassenbeiträgen zur Auszahlung gelangen. ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER: Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer zur Verfügung. Informationen unter www.bankaustria.at.
Pensionskassen der VBV-Pensionskasse AG IT-Kollektivvertrag, Seite 6 von 6 DAS SOLLTEN SIE ALS ARBEITGEBERIN BZW. ARBEITGEBER BEI DER PENSIONSKASSE BEACHTEN/WICHTIGE RISIKOHINWEISE: Die Kosten der Pensionskasse werden zwischen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und der Pensionskasse verhandelt und sind im Pensionskassenvertrag anzuführen, wobei die Pensionskasse hier die Regelungen und Grenzen gemäß 16a des Pensionskassengesetzes einzuhalten hat. Die Pensionskasse verrechnet sogenannte laufende Verwaltungskosten, die jährlich vom Nettopensionskassenbeitrag (= laufender Pensionskassenbeitrag exkl. 2,5 % Versicherungssteuer) einbehalten werden. Abhängig von der Anzahl der in die Pensionskasse einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vom jährlichen Beitragsvolumen gelangt ein Verwaltungskostensatz zwischen 2 % und 9 % zur Anwendung. An die Bank Austria zu zahlende Vermittlerprovisionen (das sind 30 % der laufenden Verwaltungskosten als laufende Provision bzw. ein korrespondierender diskontierter Provisionssatz als Einmalprovision, welche die Pensionskasse aus Eigenmitteln vorfinanziert) sind bereits inkludiert und werden nicht gesondert im Sinne von Abschlusskosten verrechnet. Zusätzlich werden ebenfalls vom laufenden Nettopensionskassenbeitrag sogenannte Auszahlungskosten zwischen 1 % und 2 % verrechnet und von der Pensionskasse für die Administration der laufenden Pensionsauszahlungen in der Leistungsphase rückgestellt. Von den zur Auszahlung gelangenden Pensionen werden keine laufenden Kosten abgezogen. Für die Vermögensverwaltung hebt die Pensionskasse laufend zwischen 0,1 % und 0,5 % (abhängig von der gewählten Veranlagungsstrategie) vom angesparten Pensionskapital an internen Vermögensverwaltungskosten ein. Die entstehenden Kosten und Management Fees in den einzelnen von der Pensionskasse eingesetzten Investmentinstrumenten werden bereits innerhalb dieser Fonds abgerechnet und sind daher bereits in der jeweiligen Nettoperformance enthalten. Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen der Investorin bzw. des Investors abhängt und die Angaben über die Steuervorteile in diesem Flugblatt auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Bitte informieren Sie sich vor Abschluss eines Pensionskassenvertrages über die steuerlichen Auswirkungen und die arbeits- sowie sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Pensionszusage bzw. eines Pensionskassenvertrags. Die Auflösung der Pensionszusage bzw. eines Pensionskassenvertrags hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen, die je nach Unternehmen unterschiedlich sind. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Fragen einzugehen. Offene Fragen richten Sie bitte an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater und/oder Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihren Rechtsanwalt. Die vorliegenden Informationen zur Pensionskasse, die trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen, stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss. Partner bei Pensionskassenprodukten ist die VBV-Pensionskasse AG, Obere Donaustraße 49 53, 1020 Wien. Die Pensionskasse ist ein Produkt der VBV-Pensionskasse AG, Obere Donaustraße 49 53, 1020 Wien. Stand: September 2012 Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Dieses Flugblatt wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt.