1. Steuerliche Freibeträge frühzeitig nutzen



Ähnliche Dokumente
Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die 5 besten Steuertipps

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Wörterbuch der Leichten Sprache

CheckPoint Berufseinstieg

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

Staatliche Förderungen kassieren

Unsere Riester-Rente. Und wie viel bekommen Sie?

Wir denken an Sie. Jahr für Jahr!

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Was ist das Budget für Arbeit?

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

1. Weniger Steuern zahlen

Vorteile für Sie. Keine Kontoführungs- und Darlehensgebühren. Guthabensverzinsung fest: 1 % taggenau. Darlehenszins: 2%, effektiv: 2,25% Seite 1

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Ihre Riester-Förderung

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Geschenke vom Staat: mehr, als Sie denken. WohnSparen mit Wüstenrot

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Ihre Riester-Förderung

Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan

Ihr Einkommensteuertarif:

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Anlage R: Speziell für Rentner

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Pflegekosten Steuerliche Entlastung bei Heimunterbringung und Pflege zuhause

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Gewinnbringend Bausparen.

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Riester Rente ab 2009

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Sollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.


Was ist clevere Altersvorsorge?

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

Die Antworten von der SPD

Eigenheimrente stärkt die private Altersvorsorge Riester-Förderung erleichtert den Weg in die eigenen vier Wände

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen.

CheckPoint Studium. Wir wünschen viel Erfolg von Anfang an. Sparkassen-Finanzgruppe

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Studieren- Erklärungen und Tipps

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anmeldung boniup Portal bei bestehendem BackOffice

Schnellstart - Checkliste

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Jetzt kann ich nicht investieren!

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Was ist die Pendlerpauschale? Das komplette Material finden Sie hier:

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

Online Trennungsfragebogen

Finden Sie das Girokonto, das zu Ihnen passt.

Die Antworten von DIE LINKE

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

Besser leben in Sachsen

Bürgerentlastungsgesetz

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

»10 Jahre Sparen«Sparen Bauen Wohnen. Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eg ehem. Berliner Spar- und Bauverein

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Finanzdienstleistungen

Transkript:

Seite 1 von 6» Start» Recht & Steuern» Steuererklärung» Steuertipps zum Jahresende Steuertipps SO NUTZEN SIE STEUERVORTEILE ZUM JAHRESENDE 05.11.2014 Von: Andrea Wekenborg Das Wichtigste in Kürze Mehr Netto zu Weihnachten: Lassen Sie sich jetzt noch Ihre Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Die Freibeträge des kompletten Jahres wirken sich auf das Dezember-Gehalt aus. Haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungs-, und Krankheitskosten sowie den Handwerkerlohn können Sie bündeln und Zahlungen am Jahresende günstig terminieren, um Höchstbeträge auszuschöpfen oder die jeweiligen absetzbaren Höhen zu erreichen. Anleger und Sparer sollten sich noch im Dezember um Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen kümmern, die Höhe ihrer Riester-Beiträge prüfen und die Wohnungsbauprämie beantragen. Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember aufs Standesamt gehen: Es lockt der Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr. Haben Sie schon einmal für ein gefühltes Vermögen Ihre Wohnung renovieren lassen und konnten trotzdem nur einen Teil der Handwerkerkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen? Oder ärgern Sie sich, weil Sie Steuern zahlen, die Sie sich über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen müssen? Wir zeigen Ihnen in zehn Tipps, was Sie bis zum Jahresende noch tun können, um steuerliche Vorteile und Förderungen richtig zu nutzen. 1. Steuerliche Freibeträge frühzeitig nutzen Über das Jahr zahlen viele Arbeitnehmer mehr Lohnsteuer als sie tatsächlich müssten. Denn die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung und wird direkt vom Monatsgehalt abgezogen. Wie viel Sie dem Finanzamt jedoch tatsächlich schulden, erfahren Sie erst viel später in Ihrem Steuerbescheid. Wer übers Jahr weniger Steuern zahlen will, kann sich bestimmte laufende Belastungen als Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie noch bis zum 30. November bei Ihrem Finanzamt stellen. Der komplette Freibetrag für dieses Jahr wird dann auf den verbleibenden Zeitraum des Jahres aufgeteilt. So ist Ihr Dezember-Gehalt richtig hoch und Sie haben mehr Bares für Weihnachtsgeschenke. Freibeträge können zum Beispiel Werbungskosten aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sein. Hier ein paar Beispiele:

Seite 2 von 6 Sie können sich Ihre Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten eintragen lassen, wenn diese über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich liegen. Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner oder Betreuungskosten für Kinder fallen steuerlich unter Sonderausgaben, der Behinderten- und der Hinterbliebenenpauschbetrag unter außergewöhnliche Belastungen. Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben müssen allerdings über 600 Euro im Jahr liegen, damit sie als Freibetrag gelten. Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Sie müssen ihn allerdings meist jährlich neu beantragen. Doch die Mühe lohnt sich: Haben Sie einmal den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung abgegeben und Freibeträge erhalten, müssen Sie im Folgejahr nur noch den vereinfachten Antrag ausfüllen. Das Finanzamt verlangt dann auch keine neuen Nachweise über Ihre Aufwendungen, wenn Sie versichern, dass sich nichts Wesentliches geändert hat. Wird Ihnen ein Freibetrag gewährt, sind Sie in den meisten Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr Details zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Lohnsteuerermäßigung. 2. Handwerker sofort zahlen oder später? Ob Tapetenwechsel, neue Fenster oder ein renoviertes Bad diese Handwerkerarbeiten sollten Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent des gezahlten Lohns können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Gesamtrechnung von 6.000 Euro. Auch die Anfahrts- und die Gerätekosten fallen darunter. Wenn Sie einen Handwerker gegen Jahresende beauftragen, prüfen Sie, wie weit Sie Ihre Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits ausgeschöpft haben. Liegen die im laufenden Jahr gezahlten Handwerkerrechnungen nah am steuerlich Absetzbaren oder schon darüber, sollten Sie den Auftrag zumindest das Bezahlen auf das kommende Jahr verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Zahlung, nicht das der Arbeiten oder der Rechnung. Beispiel: Sie haben im laufenden Jahr die komplette Wohnung für 4.000 Euro renovieren lassen und wollen am Jahresende das Bad neu gestalten, das kostet nochmals 4.000 Euro. In diesem Fall sollten Sie versuchen, mit Ihrem Handwerker eine Teilzahlung zu vereinbaren und die Hälfte der Rechnung ins neue Jahr zu schieben, um den Steuervorteil auf zwei Jahre zu verteilen. Wenn Ihre Handwerkerrechnungen im Herbst aber noch weit unter der Höchstgrenze von 6.000 Euro liegen, kann es sinnvoll sein, eine anstehende Reparatur im aktuellen Jahr zu beauftragen und zu zahlen. So bleibt Ihnen im kommenden Jahr der gesamte Höchstbetrag. Welche Handwerkerleistungen Sie wie absetzen können, lesen Sie in unserem Ratgeber Handwerkerkosten. 3. Haushaltsnahe Dienstleistungen günstig verteilen Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sollten Sie auf das Datum der Zahlung achten. Das betrifft beispielsweise Kosten für die Pflege eines alten oder kranken Menschen in Ihrem Haushalt, eine private Kinderbetreuung und den Lohn für eine Putzhilfe. Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 20.000 Euro können Sie zu einem Fünftel in der

Seite 3 von 6 Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich von Ihrer Steuerschuld. Auch Hilfe im Garten oder der Winterdienst zählen dazu. Je nachdem, ob Sie den Höchstbetrag schon im laufenden Jahr erreicht haben oder noch weit darunter liegen, kann es sich lohnen, eine aktuelle Rechnung noch in diesem Jahr zu begleichen oder auf den Januar zu schieben. Tipp: Als Mieter können Sie die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung in der nächsten Steuererklärung geltend machen, beispielsweise die Hausreinigung oder den Winterdienst. Achten Sie darauf, dass die Posten in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeschlüsselt und Ihrer Wohnung zugeordnet sind. Wenn nicht, fragen Sie Ihren Vermieter nach einer entsprechenden Bescheinigung. Wie Sie diese Tätigkeiten genau absetzen, lesen Sie in unserem Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen. 4. Krankheitskosten bündeln Brauchen Sie Zahnersatz, eine neue Brille oder sogar eine Augen-Laser-OP? Dann sind dies Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen können. Allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbare Belastung überschreiten. Ihre individuelle Belastungsgrenze ermittelt das Finanzamt. Je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamtverdienst liegt diese bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte. Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 54.000 Euro eine zumutbare Belastung von 4 Prozent, also 2.160 Euro. Das ist viel umso wichtiger, alle Ausgaben für gesundheitliche Maßnahmen zeitlich gut zu planen, denn: Auch hier entscheidet das Datum der Zahlung, für welches Jahr das Finanzamt die Kosten anerkennt. Eine neue Brille kann schnell ein paar Hundert Euro kosten, Zuzahlungen von der Krankenkasse gibt es kaum und auch beim Zahnersatz zahlt der Patient einen großen Eigenanteil. Deswegen sollten Sie immer darauf hinwirken, dass Ihnen planbare hohe Ausgaben möglichst in einem einzigen Kalenderjahr entstehen. Statt einer Rechnung im Dezember und einer zweiten im Januar sollte der Zahnarzt Ihnen die gesamten Kosten noch in diesem Jahr in Rechnung stellen. Je höher die gebündelten Kosten, desto eher kommen Sie über Ihre Belastungsgrenze. TIPP Auf der Webseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen können Sie Ihre zumutbare Belastung selbst berechnen. Da Sie immer erst am Jahresende wissen, ob Ihre Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen, sollten Sie schon im laufenden Jahr alle Rechnungen sammeln. Zu den absetzbaren Krankheitskosten zählen auch die Ausgaben für eine Kur oder eine naturheilkundliche Behandlung in der Regel muss jedoch die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen von einem Arzt bescheinigt werden. Tipp: Neben den Krankheitskosten zählen auch Bestattungskosten und Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Hausrat, beispielsweise nach einer Überschwemmung, zu den

Seite 4 von 6 außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Man kann diese Ausgabenarten zusammenfassen, um die Belastungsgrenze zu erreichen. Noch mehr Informationen dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen. 5. Werbungskosten richtig einsetzen Beruflich verursachte Ausgaben können Sie als Werbungskosten geltend machen und auch hier kann das Datum der Zahlung entscheiden, wie viel der Fiskus anerkennt. 1.000 Euro werden jedem Arbeitnehmer pauschal als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Erst die Ausgaben, die darüber liegen, machen sich richtig bezahlt. Haben Sie einen langen Arbeitsweg, müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen oder möchten Sie eine Weiterbildung machen, die Sie beruflich endlich weiterbringt? Dann bietet sich auch hier die Möglichkeit, die Ausgaben geschickt so zu terminieren, dass Sie über den Arbeitnehmer- oder Werbungskostenpauschbetrag kommen. Liegen Sie mit Ihren beruflichen Fahrtkosten, mit Fachliteratur oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer im aktuellen Jahr knapp unter 1.000 Euro, dann planen Sie eine anstehende Weiterbildung so, dass Sie die Rechnung noch im laufenden Jahr zahlen können. Anderseits sollten Sie Ihre Weiterbildung vielleicht erst im Januar zahlen, wenn Sie fürs kommende Jahr weitere berufsbedingte Ausgaben planen, so können Sie vielleicht dann den Pauschbetrag knacken. Was Sie als Werbungskosten absetzen können, lesen Sie in unserem Ratgeber Werbungskosten. 6. Riester-Zulage: Prüfen Sie Ihr Gehalt Wenn Sie im letzten Jahr den Job gewechselt haben oder endlich die Gehaltserhöhung bekommen haben, die Ihnen zusteht, dann müssen Sie eventuell Ihre Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen. Der Beitrag, den Sie jährlich mindestens einzahlen müssen, um Ihre Zulagen zu erhalten, liegt bei vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttos inklusive der Förderung. Gehen Sie nach einer Gehaltserhöhung am besten zu Ihrem Riester-Anbieter. Er wird Ihnen helfen, die neuen Beiträge zu berechnen und Ihre Zahlungen anzupassen. Ist die Differenz sehr hoch, können Sie auch für das laufende Jahr noch eine Nachzahlung leisten. Der Staat fördert Riester-Sparer, die beispielsweise in eine Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan investieren, mit einer Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, das bis 2008 geboren wurde, gibt s eine Zulage von 185 Euro, für jüngere Kinder erhalten Sie 300 Euro. Wer noch nicht riestert und einsteigen will, muss schnell abschließen. Bis zum 31. Dezember können Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, um die staatliche Förderung für dieses Jahr zu erhalten. Tipp: Wer keinen Dauerzulagenantrag abgegeben hat, kann seine Riester-Zulage zwei Jahre rückwirkend beantragen. Sie können also beispielsweise 2014 noch die Zulagen von 2012 retten, indem Sie jetzt den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über Ihren Riester-Anbieter einreichen.

Seite 5 von 6 Auf welche Weise Sie riestern können und wie viel Geld Sie investieren müssen, lesen Sie in unserem detaillierten Ratgeber zur Riester-Rente. 7. Wohnungsbauprämie nicht vergessen Sind Sie Bausparer? Dann sollten Sie Ihre Wohnungsbauprämie nicht vergessen, den Antrag erhalten Sie jährlich von Ihrer Bausparkasse. Ehepaare mit einem Jahreseinkommen bis 51.200 Euro, Alleinstehende bis 25.600 Euro haben Anspruch auf diese Förderung. Voraussetzung ist, dass Sie die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Ledige können maximal 45,06 Euro im Jahr erhalten, Verheiratete das Doppelte. Rückwirkend können Sie einen Antrag auf Wohnungsbauprämie bis zwei Jahre nach dem Sparjahr bei Ihrer Bausparkasse stellen. So können Sie sich beispielsweise noch 2014 die Prämie für 2012 sichern. Geben Sie den Antrag bei Ihrer Bausparkasse ab, dort leitet man ihn an Ihr Finanzamt weiter. Viele nützliche Tipps zur Wohnungsbauprämie und weiter Fördermöglichkeiten für Sparer lesen Sie in unserem Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen. 8. Freistellungsaufträge rechtzeitig prüfen Viele Sparzinsen werden zum Jahresende ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, zahlt auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer, plus Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Ist die Abgeltungssteuer erst einmal abgeführt, müssen Sie bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen. Doch wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Wer Konten bei verschiedenen Banken hat, kann seinen Freistallungsauftrag aufteilen und den Vorteil besser nutzen. Sie sollten also prüfen: Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei welchem Geldinstitut und welche Kapitalerträge erwarten Sie? Ist die Aufteilung sinnvoll oder sollten Sie den Freibetrag doch besser anders splitten? Sie können einen Freistellungsauftrag beliebig oft im laufenden Jahr ändern sogar noch am letzten Bankarbeitstag im Dezember. Tipp: Es reicht, wenn Sie pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots erteilen. Die frühere Aufteilung pro Konto und Depot ist nicht mehr nötig. Mehr lesen Sie in unserem Artikel Freistellungsauftrag. 9. Verluste bescheinigen lassen Für Anleger gibt es Höhen und Tiefen. Erzielen Sie Gewinne über dem Sparerpauschbetrag, müssen Sie diese versteuern. Immerhin ein kleiner Trost, wenn man mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen kann. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer. Verluste und Gewinne, die Sie als Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Haben Sie jedoch Depots oder Konten bei verschiedenen Geldinstituten,

Seite 6 von 6 sollten Sie jetzt handeln. Sie müssen sich den Verlust von der einen Bank bescheinigen lassen, wenn Sie ihn mit einem Gewinn bei einer anderen verrechnen wollen. Die sogenannte Verlustbescheinigung können Sie bis zum 15. Dezember beantragen und in der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen. Ohne Bescheinigung geht beim Finanzamt leider nichts. 10. Hochzeit: Schnell noch Ja sagen Das ist jetzt zwar nicht besonders romantisch, aber finanziell betrachtet durchaus eine Überlegung wert: Sie können die gemeinsame Veranlagung mit Ehegattensplitting für das komplette zurückliegende Jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie noch bis zum 31. Dezember heiraten. Es muss aber eine standesamtliche Hochzeit sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Paare, die stark unterschiedlich hoch verdienen. Und das gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können außerdem durch eine günstige Kombination ihrer Steuerklassen ihr Nettoeinkommen optimieren. So fallen auch Lohnersatzleistungen günstiger aus, die sich aus dem Nettogehalt ergeben. Tipp: Wenn Sie bereits verheiratet sind und über eine Trennung nachdenken: Wenn es irgendwie geht, warten Sie damit noch bis zum Januar. Dann können Sie das Ehegattensplitting das komplette kommende Jahr lang nutzen. Trennen Sie sich vorher, fällt diese Möglichkeit weg. Denn im Jahr nach der Trennung gibt es für beide Partner nur noch die getrennte Veranlagung. Mehr zum Steuerklassenwechsel lesen Sie in unserem Beitrag Mehr Netto im Monat.