Nachholbildung berufsbegleitend Ausbildung Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Landwirt / Landwirtin EFZ Nachholbildung berufsbegleitend
Landwirt (in) EFZ NBH berufsbegleitend Die berufsbegleitende EFZ-Nachholbildung Landwirt (in) eignet sich für Erwachsene, welche bereits im Erwerbsleben stehen, aber über keine Erstausbildung verfügen und den landwirtschaftlichen Lehrabschluss berufsbegleitend nachholen wollen. welche über eine abgeschlossene nichtlandwirtschaftliche Erstausbildung verfügen, bereits im Erwerbsleben stehen und den landwirtschaftlichen Lehrabschluss berufsbegleitend nachholen wollen. Die berufsbegleitende Nachholbildung Landwirt (in) EFZ (BBG Art. 34, BBV Art. 32) dauert in der Regel 3 Jahre und schliesst mit der üblichen Lehrabschlussprüfung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ ab. Sie kann auch mit dem Zusatz «Spezialrichtung Biolandbau» abgeschlossen werden. Als berufsbegleitende und damit spezielle Form der Berufsbildung für Erwachsene verlangt die Nachholbildung an Stelle eines Lehrvertrages einen beglaubigten Praxisnachweis. BEDINGUNGEN WÄHREND DER AUS- BILDUNG Landwirtschaftliche Berufspraxis Während der Ausbildungszeit von in der Regel 3 Jahren wird eine berufsbegleitende Tätigkeit in der Landwirtschaft von mindestens 50% empfohlen.
Lerndokumentation Das individuelle Führen einer Lerndokumentation wird empfohlen. Diese dient als Grundlage für die Lehrabschlussprüfung sowohl beim Fachgespräch über den Betrieb als auch bei den praktischen Prüfungen auf dem Betrieb. Berufsfachschule Der Fachunterricht ist auf drei Jahre verteilt und wird im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung zum Besuch empfohlen. Allgemeinbildender Unterricht ABU Bei nachgewiesener Erstausbildung wie EFZ, KV, Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule oder Matura ist der Besuch freiwillig. Bei fehlender Erstausbildung wird der Besuch im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung empfohlen. Überbetriebliche Kurse ÜK Der Besuch wird empfohlen. Zeugnis und Noten Diese werden beim Besuch der Berufsfachschule offiziell ausgestellt. Die Erfahrungsnoten werden aber für die Lehrabschlussprüfung nicht angerechnet. Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren QV) Gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres wird ein erster praktischer Teil der Lehrabschlussprüfung (QV1) abgelegt. Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres folgt der zweite praktische und theoretische Teil der Lehrabschlussprüfung (QV2). Wer über keine abgeschlossene Erstausbildung verfügt, muss im Rahmen der Lehrabschlussprüfung nebst den berufskundlichen und praktischen Prüfungen auch die ABU-Prüfung absolvieren. Lehrpersonen Der Unterricht wird vorwiegend von Fachlehrpersonen erteilt, welche auch in der Beratung tätig sind. Wir legen Wert auf einen praxisbezogenen Unterricht.
Spezialrichtung Biolandbau Seit mehr als vierzig Jahren wird der Gutsbetrieb Ebenrain biologisch bewirtschaftet. Im Unterricht werden seither auch Inhalte des biologischen Landbaus angeboten. Am Ebenrain kann das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis mit Spezialrichtung Biolandbau erlangt werden! Details siehe Infoblatt «Spezialrichtung Biolandbau»! Weitere Informationen zur landwirtschaftlichen Ausbildung: www.agri-job.ch ZULASSUNGSBEDINGUNGEN ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG (QV) Die praktischen Prüfungen müssen auf einem anerkannten Landwirtschaftliche Lehrbetrieb absolviert werden. Über Ausnahmen befindet die Lehraufsicht Ebenrain zu Beginn der drei Ausbildungsjahre. 5 Jahre nachgewiesene Berufspraxis, davon 3 Jahre auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Diese entsprechen insgesamt 60, resp. 36 Monaten. Die verlangte Berufspraxis muss mit entsprechenden Arbeitsnachweisen belegt werden. Die Berufspraxis wird ab dem vollendeten 16. Lebensjahr angerechnet. Dabei zählen eventuelle Lehrjahre nur zu 50%. Beachten Sie auch den Info-Flyer Basis-Information Landwirt/Landwirtin EFZ
Berechnungsgrundlage für die Berechnung der landwirtschaftlichen Berufspraxis Bei gleichzeitiger Beschäftigung ausserhalb der Landwirtschaft wird der Anteil der landwirtschaftlichen Berufspraxis auf der Grundlage der branchenüblichen Arbeitszeiten ermittelt. Ausserhalb der Landwirtschaft wird mit 42 Stunden pro Woche, in der Landwirtschaft mit 55 Stunden pro Woche gerechnet: Vollzeit L andw. 55 Std. / W Anstellung ausserhalb = 42 Std. /W Berufspraxis anrechenbar 13 Std. /W 13 Std. Landwirtschaft pro Woche entsprechen 2,8 Monaten Landwirtschaft pro Jahr in Vollzeit. 55 Std. Landwirtschaft pro Woche entsprechen 12,0 Monaten Landwirtschaft pro Jahr in Vollzeit. Ein zusätzlicher Beschäftigungsgrad ausserhalb der Landwirtschaft von ergibt eine anrechenbare landwirtschaftliche Berufspraxis pro Jahr von 100 % 2,8 Monaten 80 % 4,7 Monaten 60 % 6,5 Monaten 50 % 7,4 Monaten 40 % 8,3 Monaten 20 % 10,2 Monaten 0 % 12,0 Monaten KOSTEN UND ANMELDUNG Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Baselland ist der Unterricht kostenlos. Unterrichtsmaterialien, Exkursionen und Verpflegung werden separat in Rechnung gestellt. Über die Kosten im Einzelnen gibt der Info-Flyer «Landwirt/Landwirtin EFZ» Auskunft! Vor Beginn der NHB muss beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain um ein individuelles Beratungsgespräch angefragt und anschliessend ein Gesuchsformular NHB eingereicht werden. Gesuchsformulare finden Sie auf www.eingangsportal.ch!
Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain