Fonds: ESF Aktions- Bogen 52.25.0 Formatiert: Links: 85,05 pt, Rechts: 42,5 pt, Oben: 56,7 pt, Kopfzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt, Fußzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt Aktion 52.25.0. Chancengleichheit/ Förderung von Frauen in Beruf und Bildung Aufstiegschancen für Frauen 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit/Förderung von Frauen in Beruf und Bildung 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MS Ministerium für Gesundheit und Soziales LSA Referat FuG Frauen und Gleichstellung 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Der Anwendungsbereich des Art. 87 Abs. 1 EGV ist nicht eröffnet, da hier die VO (EG) Nr. 68/2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gilt. 4. Beschreibung der Aktion Es können Projekte gefördert werden, die junge Frauen ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen. Zielgruppen sind Studentinnen an Hochschulen und Universitäten. Ihnen soll schon während ihrer Studienzeit das Thema Firma oder freier Beruf als Berufsalternativen zu abhängigen Beschäftigungsverhältnissen nahe gebracht werden. Neben Seminaren bzw. Workshops zu dieser Thematik könnte die Gründung studentischer Firmen eine Form der Vorbereitung auf eine Einstiegs- bzw. Aufstiegskarriere, aber vor allem auch die Voraussetzung für eine Unternehmensgründung bzw. die freiberufliche Tätigkeit nach dem Studium sein. Bereits während des Studiums soll die Selbständigkeit erprobt werden. Schlüsselqualifikationen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperativität, Entwicklung von Eigeninitiative, Selbstmotivation, Kritik- und Selbstkritikfähigkeit und bereitschaft sowie Risikobereitschaft sollen ausgeprägt, trainiert und gefestigt werden. Frühzeitig sollen Vernetzungsstrukturen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital hergestellt werden. Gültig ab: 10.03.2009 Seite 1 von 5
So sollen Projekte gezielt dazu beitragen, dass mehr Frauen dauerhaft erwerbstätig sind und durch den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit in Führungspositionen aufsteigen. 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Problemlage Der Frauenanteil an der Beschäftigungsquote in Sachsen-Anhalt liegt bei 47%. Die Erwerbstätigenquote der Frauen liegt (im Jahr 2005) bei 57, 2% und damit unter dem Bundesdurchschnitt. Ein großer Teil davon sind keine Vollzeitstellen; vielmehr entfallen 80 % der Teilzeitstellen auf Frauen. Folge der geringeren Arbeitszeit ist auch geringeres Verdienstniveau bei Frauen. Gerade Frauen sind somit von mangelnden Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten besonders betroffen, so dass diese aus Sachsen-Anhalt abwandern und wesentlich zum Bevölkerungsrückgang und Fachkräftemangel im Land beitragen. Auch die Selbständigkeitsquote bei Frauen liegt mit rund 5,4 % noch weit unter dem Bundesdurchschnitt (9,4%). In bestimmten Studienrichtungen und Ausbildungsgängen sind Frauen stark unterrepräsentiert. Weiterhin hindern oftmals gefestigte Strukturen in Betrieben und Institutionen Frauen am beruflichen Aufstieg, was sich u. a. daran zeigt, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit wachsender Betriebsgröße zurückgeht. Im Bereich der Anwendung von Gender Mainstreaming gibt es sowohl in Unternehmen und Institutionen sowie in der Verwaltung noch Nachholbedarf; vielfach fehlen geschlechtsspezifische und anwendungsreif ausgestaltete wissenschaftliche Erkenntnisse/Daten in diesem Bereich. Ziel Das Oberziel Chancengleichheit soll erreicht werden durch das Anstreben eines höheren Beschäftigungsniveaus bei Frauen, der Schaffung von Aufstiegschancen für Frauen. Die Genderkompetenz soll in der Wirtschaft und in der Verwaltung verbessert werden. Strategien Mit den vorgenannten Projekten soll erreicht werden, Frauen, durch ihre unternehmerische Selbständigkeit ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen zu ermöglichen. In ihrem beruflichen Werdegang werden die Frauen dabei in den verschiedenen Phasen, z.b. während des Studiums, durch Angebote wie Workshops, Coachings, Mentorings, Existenzgründungsseminare unterstützt. Erwartete Wirkung Folgende Wirkungen werden erwartet: - Förderung des Aufbaus und bessere Nutzung des Humankapitals von Frauen, - Existenzsicherung für Frauen - Entlastung der sozialen Sicherungsysteme Insgesamt werden für Frauen in Sachsen-Anhalt die Haltefaktoren verstärkt und dadurch dem demographischen Wandel entgegengewirkt. Gültig ab: 10.03.2009 Seite 2 von 5
Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl Die Träger der Projekte werden durch das Ministeriums für Gesundheit und Soziales, Referat FuG in einem Auswahlverfahren ermittelt, dem ein Ideenwettbewerb vorausgeht. Die Entscheidung über die für eine Förderung vorgesehenen Projekte erfolgt unter der Einbeziehung einer Jury in einem zweistufigen Auswahlverfahren durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachen-Anhalt. Im Anschluss an den Ideenwettbewerb stellen die Sieger einen formalen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Landesverwaltungsamt, Ref. 302. Zu den eingegangenen Projektvorschlägen erfolgt zunächst eine erste Prüfung durch das zuständige Fachreferat des Ministeriums für Gesundheit und Soziales auf der Grundlage von formalen (termingerechte Abgabe und Vollständigkeit der Unterlagen) und förderspezifischen Kriterien. Dazu gehören geeignete personelle, räumliche und technische Voraussetzungen der Bewerber, ihre Erfahrungen im Umgang mit Kooperationspartnern, wie den Agenturen für Arbeit, den Hochschulen des Landes, sowie den Kammern und Berufsverbände. Die Projektideen müssen zudem u. a. Angaben zu demografischen Aspekten der jeweiligen Region, Aussagen zu der projektspezifischen Zielgruppe unter Beachtung des gendersensiblen Ansatzes, der Methodik und Vorgehensweise der Durchführung des Projektes, Ergebnisse einer Bedarfsanalyse, sowie zur Zielsetzung des Projektes einschließlich seiner Erfolgskriterien der Nachhaltigkeit und zur Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Durch die Jury erfolgt im Rahmen der Konstituierung eine Bewertung der Projektvorschläge hinsichtlich der vorgenannten sowie weiterer Kriterien 7. Kategorien von Endempfängern Land nein Komm unen nein sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte ja private ja KMU ja 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnun g Landesverwaltungsamt, Referat 302 Straße/Hausnummer Kühnauer Str. 161 PLZ/Ort 06846 Dessau-Roßlau 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnun g Landesverwaltungsamt, Referat 302 Straße/Hausnummer Kühnauer Str. 161 Gültig ab: 10.03.2009 Seite 3 von 5
PLZ/Ort 06846 Dessau-Roßlau 10. Förderfähige Ausgaben Gefördert werden können Ausgaben für a) Ausbildungspersonal, b) Einkommen der Teilnehmerinnen, c) Verbrauchsausgaben (z.b. Kauf von nicht abschreibungsfähigen Verbrauchsgüter für das Projekt; Miete und Leasing von projektgebundenen Ausstattungsgegenständen), d) Sonstige Verwaltungsausgaben (z.b. Büromaterial, Post- und Fernsprechgebühren, Werbung für das Projekt, Miete für die Durchführungsräume und Räume des Projektpersonals). 11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung des EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1-2 (Haushaltstitel, Beträge, Beteiligungssätze)) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebiets und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlage 4 dem Aktionsbogen beigefügt. 15. Geltungsdauer 10.03.2009-31.12.2023 16. Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Gültig ab: 10.03.2009 Seite 4 von 5
17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Dimensionen nach DVO Anhang II, Teil A) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4 dem Aktions-Bogen beigefügt. Gültig ab: 10.03.2009 Seite 5 von 5