BOOMREGION TÜRKEI RECHTLİCHE ASPEKTE Berlin 30.04.2013 KÖKSAL Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. jur. Mehmet Köksal www.koksal.av.tr mkoksal@koksal.av.tr
- Seit der Gründung der Republik besitzt die Türkei ein laizistisches Rechtssystem. - Die Legislative und Judikative sind getrennt. - Aufgebaut auf das Rechtsstaatsprinzip - Westlich orientiert. 2
Die Türkei hat seit 1995 ein sehr modernes Verbraucherschutzgesetz. Die Türkei hat 2001 das türk. ZGB reformiert. Das Arbeitsgesetzbuch wurde 2003 reformiert. Im gleichen Jahr wurde das ausländische Direktinvestitionsgesetz erlassen. Das Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung wurden 2005 neu geschrieben. Seit dem 1.10.2011 hat die Türkei eine neue moderne Zivilprozessordnung. Seit dem 01.07.2012 sind die neue Gesetzgebungen wie HGB und OR in kraft getreten. 3
BILDUNG 4
Chanchen im Bereich Bildung Aufgrund des enormen Bevölkerungswachstums ist die türkische Bevölkerung sehr jung. Etwa 25% der Bevölkerung ist im schulpflichtigen Alter und die Zahl der Schülerinnen und Schüler nimmt stetig zu. Für den Bildungssektor ergibt sich daraus die Notwendigkeit, einschneidende Reformen durchzuführen. Seit Jahren werden umfangreiche Bemühungen zur Modernisierung des zentralistischen und auf eher veralteten Methoden und überkommenen Strukturen beruhenden Bildungswesens unternommen, um sich dem Bologna Prozess der europäischen Staaten anzuschliessen. Das Schulsystem in der Türkei ist stufenförmig aufgebaut und weitgehend durchlässig. In der Türkei können prinzipiell alle Stufen Voraussetzung ist das Bestehen der entsprechenden Prüfungen bis zur Hochschule durchlaufen werden. 5
Bedarf an Fachkräften Nach einer Studie der türkischen Arbeitsagentur IŞKUR besteht ein hoher prognostizierter Bedarf bei -Energieingenieuren -Schienentechnikern -Softwareingenieuren -Atomspezialisten -Raumfahrtpiloten Besonders von der Regierung gefördert werden die berufliche Ausbildung von den Bereich -Computertechnik -Softwareentwicklung -Fahrzeugbau -Luftfahrttechnik Bei einer Umfrage der türkischen Stiftung für Wirtschaftsforschung (TEPAV) aus dem Jahre 2010 in zehn türkischen Provinzen ergab sich eine besonders starke Nachfrage für -CNC Dreher (gefragt in 6 von 10 Provinzen) -Diverse Schweißer (z.b. Schutzgasschweisser) (gefragt in 6 von 10 Provinzen) -Ingenieure sowie Fachkräfte in der Lebensmittel und Chemieindustrie (gefragt in 6 von 10 Provinzen) -Fachkräfte in verschiedenen Bereichen der Textilbranche (gefragt in 4 von 10 Provinzen) -Fachkräfte in Giesstechnik (in 3 von 10 Provinzen) -Maschinentechniker, Elektriker, Elektroniker sowie Elektrotechniker (in 9 von 10 Provinzen) 6
Anbieter von beruflicher Bildung In der Türkei kommen zahlreiche inländische Bildungsträger dem Bildungsauftrag im Bereich der beruflichen Aus und Weiterbildung nach, und zwar öffentliche und private Bildungseinrichtungen. Besonders zu erwähnen sind die Bildungszentren der Universitäten, die Arbeitsagentur IŞKUR, die Stadtverwaltungen (ISMEK), Gewerkschaften, NGOs und sogar Unternehmen, die ihre eigenen Bildungseinrichtungen gründen (bsp. Ford oder Mercedes). Die Handelskammern bieten grösstenteils kostenlose Kurse zu Berufs oder technischen Ausbildung an. 7
Beziehungen zu Deutschland im Bereich Bildung Türkisch Deutsche Universität Die Gründung der Türkisch-Deutschen Universität in der Türkei wurde zwischen Bundesforschungsministerin Professor Dr. Annette Schavan, dem damaligen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und dessen türkischem Amtskollegen Ali Babacanin Berlin 2008 vereinbart. Die Universität ist als Leuchtturmprojekt der deutsch-türkischen Hochschulkooperation konzipiert. Im Oktober 2010 wurde der Grundstein gelegt. Sie wird ihren Betrieb mit fünf Fakultäten und drei Instituten ab dem Wintersemester 2012/2013 aufnehmen. Das BMBF und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) sind auf deutscher Seite an der Umsetzung des Projektes maßgeblich beteiligt. 8
Die Türkei hat ein neues Investitionsförderungssystem 9
Änderungsanforderungen für das bestehende System Steuervorteile während des Investitionszeitraums Neue, regionale Landkarte Erhöhung der seit Ende 2011 sinkenden Unterstütungsraten und Zeiten Bewertung der Investitionsthemen, die gefördert werden Förderung von Investitionen, die sich in strategische und technische Investitionen umsetzen Die Erhöhung der Förderungsinvestitionen in den unterentwickelten Regionen 10
III. Neues Förderungssystem Neues Förderungssystem Allgemeine Förderungen Regionale Förderungen Förderung für Weitgreifende İnvestitionen Förderung für strategische Investitionen Befreiung von der Mwst Befreiung von der Zollsteuer Befreiung von der Mwst Befreiung von der Zollsteuer Steuervorteile Unterstützung für die Versicherungsprämie durch Arbeitgeberanteile Zuteilung von Investitionsstandorten Zinsvorteile Befreiung von der Mwst Befreiung von der Zollsteuer Steuervorteile Unterstützung für die Versicherungsprämie durch Arbeitgeberanteile Zuteilung von Investitionsstandorten Befreiung von der Mwst Befreiung von der Zollsteuer Steuervorteile Unterstützung für die Versicherungsprämie durch Arbeitgeberanteile Zuteilung von Investitionsstandorten Zinsvorteile Rückerstattung der Mwst * Für den 6. Bezirk gilt die Unterstützung bei der Einbehaltung der Einkommenssteuer und die Unterstützung bei den Anteilen der Versicherungsprämien für Arbeitnehmer 11
Neue Regionalkarte SEGE 2011 6. Region Regionen 12
Andere, wichtige und geförderte Investitionsbereiche Eisenherz und Braunkohle Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen Hauptindustrie von Kraftfahrzeugen Herstellung von raffinierten Erdölprodukten Hafen und in Hafendienste Herstellung von Luft-und Raumfahrzeugen und dessen Teilefertigung Metallproduktion Fertigung von Maschinen und Geräte (einschließlich der elektrischen Maschinen und Anlagen) Herstellung von Luft-und Raumfahrzeugen und dessen Teilefertigung Medizinische Instrumente, in Feinmechanik und in Optik Instrumente Herstellung von Bahn- Straßenbahn-Lokomotiven und/oder Waggons 13
Grunderwerb für Ausländer 14
Ausländische Personen,die Grundstück und die beschränkt dingliche Rechteerwerben können 1. Gruppe: Ausländische natürliche Personen Grundsätzlich Ja! Voraussetzungen dafür: Staatsangehörige von bestimmten Staaten Bilaterale Beziehungen und Landesinteresse Nicht mehr als 10% der gesamte Privateigentumsfläche in einem Provinzbezirk Nicht mehr als 30 Hektar pro Person 2. Gruppe: Ausländische juristische Personen Nur für die im Ausland gegründeten Handelsgesellschaften möglich Nur im Rahmen der Sondergesetze möglich, wie das Gesetz für Petroleum, Tourismus und Bodenschätze. 3. Gruppe: Ausländische Personen, die in der Türkei Gesellschaft oder Beteiligung haben Das Gesetz sieht für die in der Türkei gegründete Gesellschaften bzw. Beteiligungen an einer türk. Gesellschaft zwei Erwerbsmöglichkeiten: 1. Grunderwerb im Rahmen des Firmengegenstand und 2. Freie Grunderwerb. 15
Der Weg in den türkischen Markt scheint ja frei zu sein! 16
VIEL SPASS IN DER TÜRKEI 17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Av. Dr. Mehmet Köksal 18