Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen und die Zinsen gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet. Für die Umrechnung benutzt man den Umwandlungssatz. Er ist vom Alter bei der Pensionierung abhängig. Beispiel: Eine versicherte Person wird in diesem Jahr im Alter von 65 Jahren pensioniert. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt aktuell 6,25 %. Bei einem Altersguthaben von CHF 500'000 erhält er von der PKE eine jährliche Altersrente von CHF 31 250 (CHF 500'000 x 6,25 %). Altersguthaben 65 CHF 500'000 x Umwandlungssatz 6.25% = jährliche Rente CHF 31'250 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 usw. Die Höhe des Umwandlungssatzes hängt insbesondere von diesen Faktoren ab: a. von der Lebenserwartung b. von den künftigen Erträgen auf dem vorhandenen Kapital. Das vorhandene Kapital wird nach der Pensionierung jedes Jahr um den Betrag der ausbezahlten Rente reduziert. Der Rest des Kapitals wird von der PKE angelegt und wirft Erträge ab. Bei Rentenbeginn werden diese Erträge geschätzt und bereits in die Rente mit eingerechnet. Da die zukünftigen Erträge nicht bekannt sind, muss die PKE eine Schätzung vornehmen. Aktuell werden für die Schätzung 3.5 % eingerechnet. Diese eingerechneten Erträge (3,5%) werden als technischer Zinssatz bezeichnet. Je höher der technische Zinssatz ist (also die eingerechneten Kapitalerträge), desto höher sind der Umwandlungssatz und die daraus errechnete Altersrente. Die folgende Tabelle zeigt den Umwandlungssatz und die jährliche Altersrente, die sich bei verschiedenen technischen Zinssätzen ergeben. Das bei Pensionierung angesparte Kapital beträgt in diesem Beispiel immer CHF 500'000. Eingerechnete Kapitalerträge = technischer Zinssatz Umwandlungssatz Alter 65 Jährliche Altersrente 0 % 4.10 % 20'500 1.5 % 5.00 % 25'000 2.5 % 5.65 % 28'250 3.5 % 6.25 % 31'250 18. Februar 2013 1/5
Weshalb senkt die PKE den Umwandlungssatz? Laufende Renten können heute gemäss gesetzlichen Bestimmungen nicht gekürzt werden. Wenn zu hohe Erträge in die Renten eingerechnet werden, dann entstehen der PKE Verluste bei den Rentenzahlungen. Das heisst, wenn ein zu hoher technischer Zinssatz angewendet wird, gibt die PKE für die Rentner mehr aus als sie Erträge auf dem Kapital der Rentner erwirtschaftet. Diese Verluste wurden in den vergangenen Jahren durch die Aktivversicherten getragen. Dies wurde dadurch erreicht, dass die Verzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten tief war und Reserven der PKE aufgebraucht wurden. Die tiefe Verzinsung bei den Aktivversicherten reduziert aber schleichend ihre künftigen Altersleistungen. Mit den beschlossenen Massnahmen will der Stiftungsrat dieser Entwicklung entgegenwirken. Die PKE schätzt heute die zukünftigen Kapitalerträge auf durchschnittlich 3.25 %. Davon werden jährlich 0.5 % zurückgestellt. Damit wird die steigende Lebenserwartung finanziert. Für die Kosten der Verwaltung benötigt die PKE lediglich 0.1 %. Unter Abzug dieser Aufwände ergibt sich ein gerundeter technischer Zinssatz von 2.5 %. Die neuen Umwandlungssätze (UWS) basieren auf diesem technischen Zinssatz und betragen: Alter Bisheriger UWS Neuer UWS 58 5.30% 4.70% 59 5.40% 4.80% 60 5.50% 4.90% 61 5.65% 5.05% 62 5.80% 5.20% 63 5.95% 5.35% 64 6.10% 5.50% 65 6.25% 5.65% Ihr vorhandenes Altersguthaben bei der Pensionierung ist auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich. Durch Einsetzen der neuen Umwandlungssätze können Sie Ihre künftige Altersrente berechnen. 650'308.30 x 6.25% 650'308.30 x 5.65% 18. Februar 2013 2/5
Versicherte, die in der Übergangsfrist in den Jahren 2014 bis 2017 pensioniert werden (siehe unten), haben einen höheren Umwandlungssatz. Hier können Sie den für Sie gültigen Umwandlungssatz abfragen. Durch Multiplikation des Umwandlungssatzes mit dem Altersguthaben, das Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis sehen, können Sie Ihre neue voraussichtliche Altersrente berechnen. Allfällige Einlagen, die Ihr Arbeitgeber einschiesst, sind dabei nicht berücksichtigt. Welche Ausgleichsmassnahmen können ergriffen werden? Um die Senkung des Umwandlungssatzes im Zeitpunkt der Pensionierung zu kompensieren, muss das bei Pensionierung vorhandene Altersguthaben um rund 11 % erhöht werden. Die genaue Erhöhung hängt vom Pensionierungsalter ab. Im Alter 65 beträgt sie 10.6 %, wie das folgende Beispiel zeigt. Beispiel: Vorhandenes Altersguthaben mit 65: CHF 650'308 Altersrente bisher: CHF 40'644 (650'308 x 6.25%) Altersrente neu: CHF 36'742 (650'308 x 5.65%) Erhöhung Altersguthaben um 10.6 %: CHF 719'367 Altersrente: CHF 40'644 (719'367 x 5.65%) Um die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes vollständig auszugleichen, haben Sie zwei Möglichkeiten: knapp zwei Jahre länger arbeiten (zum Beispiel Pensionierung neu mit knapp 65 statt mit 63). eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens um 11% und Einzahlen von höheren Sparbeiträgen bis zur Pensionierung von 2 bis 4 Lohnprozenten ab dem 1. Januar 2014. 18. Februar 2013 3/5
Die blaue Kurve zeigt die Entwicklung des Altersguthabens im bestehenden Vorsorgeplan. Um die gleiche Altersrente zu erhalten wie vor der Senkung, müssen Sie knapp zwei Jahre länger arbeiten (Sie bleiben auf der blauen Kurve) oder Sie wechseln auf die rote Kurve. Dazu ist eine Einlage von 11 % auf dem vorhandenen Altersguthaben (31. Dezember 2013) nötig und in Zukunft bezahlen Sie höhere Sparbeiträge (zwei bis vier Lohnprozente). Mit dieser Massnahme ist die Altersrente im Alter 63 wieder gleich hoch wie vor der Senkung des Umwandlungssatzes. Werden keine Massnahmen durch Sie ergriffen, so sinkt Ihre Altersrente um rund 10 %. Ausnahme: in den höheren Altern, in denen die Übergangsfrist greift. 18. Februar 2013 4/5
Wie sieht die Übergangsfrist für Versicherte mit Jahrgang 1959 und älter aus? Die Umwandlungssätze werden am 1. Januar 2014 nicht unmittelbar gesenkt, sondern in monatlichen Schritten über vier Jahre hinweg. Die neuen Umwandlungssätze (siehe Tabelle unten) gelten damit erstmals bei Pensionierungen im Dezember 2017. Versicherte mit Jahrgang 1960 und jünger können in der Übergangsfrist noch nicht in Pension gehen. Für sie gelten in jedem Fall die neuen Umwandlungssätze. Das heisst, die Umwandlungssätze in jedem Pensionierungsalter werden ab Januar 2014 jeden Monat um 0.0125 Prozentpunkte gesenkt. Nach 48 Monaten liegen die Umwandlungssätze auf dem neuen Niveau. Mit dieser Regelung bleibt der Umwandlungssatz von Versicherten, die am 1. Januar 2014 das 60. Altersjahr überschritten haben, während der Übergangsfrist immer gleich hoch. Durch Beiträge und Zinsen erhöht sich das Altersguthaben, wodurch letztlich trotz konstantem Umwandlungssatz eine höhere Rente resultiert. Beispiel: Geburtsdatum 11. August 1952 Pensionierung Rentenbeginn Alter Umwandlungs- Altersguthaben Altersrente satz 31.12.2013 1.1.2014 61 4/12 5.7 % 600'000 34'200 31.08.2014 1.9.2014 62 5.7 % 639'000 36'423 28.02.2015 1.3.2015 62 6/12 5.7 % 659'000 37'563 31.08.2015 1.9.2015 63 5.7 % 679'000 38'703 31.08.2017 1.9.2017 65 5.7 % 762'000 43'434 Die Pensionierung erfolgt immer auf das Ende eines Monats. Der Anspruch auf die Altersrente entsteht am 1. Tag des Folgemonats. Bei einer Pensionierung im Dezember 2013 ist deshalb noch der bisherige Umwandlungssatz gültig. 18. Februar 2013 5/5