Aspekte einer gelingenden Kooperation Mögliche weitere Kooperationspartner beim Übergang Kita Grundschule
Regionale Arbeitsstelle Frühförderung und Frühkindliche Bildung Bereich Frühförderung und Schulkindergarten Ansprechpartnerin für den Kreis Biberach: Bereich Frühförderung und Schulkindergarten Ansprechpartnerin für den Alb-Donau- Kreis: Bereich Frühförderung und Schulkindergarten Ansprechpartnerin für den Stadtkreis Ulm: Birgit Kutter Birgit.Kutter@ssa-bc.kv.bwl.de Erreichbar: SSA Biberach, 07351-5095-181 ( 9:00-12:00 (Mo: Schwarzbachschule BC ( AB ) 07351-349723 Doris Schiedel Doris.Schiedel@ssa-bc.kv.bwl.de Erreichbar: Schmiechtaschule Ehingen 07391-770020 Michaela Hitzigrath Michaela.Hitzigrath@ssa-bc.kv.bwl.de Erreichbar: Fr. von Bodelschwingh- Schule ( AB ) 0731-1613947
Weitere Kooperationspartner - mit Einverständnis der Eltern können sein SP FF Inklusion Beauftragte IFF AS Koop. Eingliederungshilfe FD Gesundheit EB
Im Bereich des SSA Biberach 4
Sonderpädagogische Frühförderstellen SSA BC Laichingen Blaubeuren IFF Dornstadt Ulm E G K Sp Langenau IFF Ehingen G K IFF Munderkingen Laupheim Burgrieden K (Außenstelle) Dietenheim Riedllingen G (Außenstelle) Biberach G K Sp Schöneburg E Ochsenhausen Erolzheim G/K (Außenstellen) Bonlanden Frühförderstelle an der: E - Schule für Erziehungshilfe G - Schule für Geistigbehinderte K - Schule für Körperbehinderte Sp - Schule für Sprachbehinderte rderschule IFF Interdisziplinäre Frühförderstellen Berkheim G (Außenstelle) Stand: Oktober 2012
Frühförderung Angebot für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten, drohender oder bereits bestehender Behinderung sowie deren Eltern Ab Geburt bis Eintritt in einen Schulkindergarten oder in die Schule Ausschließlicher Auftrag durch Eltern Kostenfrei, rezeptfrei, niederschwellig Schweigepflicht, Datenschutz 6
Aufgaben der Frühförderung Spezifisches Angebot an das Kind und seine Eltern/Bezugspersonen Unterstützung bei der Suche nach dem geeigneten rderort Begleitung der Familie Beratung /Information der Familie Kooperation mit anderen Institutionen/ Fachleuten (Einzelfallbezogen nur mit Einverständnis der Eltern)
Arbeitsformen der Frühförderung Einzelförderung (zu Hause oder an der Beratungsstelle) Spielgruppe Psychomotorik Vorschulgruppe Schwimmen rdergruppe im Kindergarten (Ausnahme) Elternberatung Beratung im Kindergarten
Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFFS) im Alb-Donau-Kreis an den Standorten: Ehingen Blaubeuren Langenau Für die Angebote in unserer Einrichtung entstehen den Familien keine Kosten; die IFFS werden über den Landkreis, das Land und den Träger finanziert. Für bestimmte Maßnahmen kommen die Krankenkassen auf.
Aufgaben: Erstgespräch Entwicklungsdiagnostik (standardisierte Tests) rderung im Einzel- und Gruppensetting Ergotherapie Heilpädagogik Psychologie Elternberatung Interdisziplinärer Austausch, Kooperation mit anderen Institutionen
Lernortklärung Aufgabe der Grundschule, ggf. in Kooperation mit der Sonderschule/mit dem SSA Frühförderung beteiligt sich, bei Kindern, die ihr bekannt sind, mit Einverständnis der Eltern. Erstellt einen Entwicklungsbericht über das Kind. KooperationslehrerInnen können mit Einverständnis der Eltern den Kontakt zur Beratungsstelle herstellen Entwicklungsbeurteilung im Hinblick auf die Einschulung ist nicht Aufgabe der FF
Eingliederungshilfe Ist möglich für Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf okörperlich und geistig behinderter Kinder nach den 53 und 54 SGB XII (bisher 39 und 40 BSHG) oseelisch behinderter Kinder nach 35a SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Ziel der Eingliederungshilfe in Kindergärten Zentrales Ziel ist eine gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen im Kindergarten. Gelingt dies, werden gleichzeitig individuelle rderziele erreicht z.b. Gruppenfähigkeit, Entwicklung von Handlungskonzepten Fortschritte in der Wahrnehmung und Motorik.
Ablaufplan zur Bewilligung Absprach zwischen Eltern und Kindergarten ihrer Wahl Antrag auf Eingliederungshilfe im Dezernat Jugend und Soziales (LRA) Dieses beauftragt den Fachdienst Gesundheit mit der Prüfung einer drohenden Behinderung im Sinne der Gesetzeslage Bei Befürwortung Gesamtplan zur Eingliederung in Zusammenarbeit von Eltern, ASD (allgem. Sozialer Dienst) und Kita Vertrag zwischen Dezernat Jugend und Soziales und Kita - Träger Kita Träger trägt die Verantwortung für die Integration und schließt einen Vertrag mit einer Integrationsfachkraft ab ASD überprüft jährlich die im Gesamtplan festgelegten Eingliederungsziele
Aufgaben der Integrationsfachkraft Kooperation/ Planung mit der Gruppenleiterin Begleitung des Kindes im Freispiel, Unterstützung bei Gruppenaktivitäten, Vermittlung zwischen Kindern Beobachtung des Kindes und deren Dokumentation Planungsgespräche zur rderung des Kindes Punktuelle Teilnahme an Teamgesprächen Organisation und Durchführung von Kleingruppenangeboten mit dem beeinträchtigten Kind Regelmäßige Elterngespräche in Absprache mit der Gruppenleitung Auf Grund dieser intensiven Arbeit mit dem Kind und den Eltern, kann die Integrationsfachkraft ein kompetenter Berater im Übergang Kindergarten Grundschule sein (das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt).
Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt Biberach Beratung - Information Vermittlung - Vernetzung
Das Team der ASKO Biberach Dr. Norbert Nitsche Schulrat für SoS ASKO-Schulrat Esbeth Janami (OSRin BS) 2 Wochenstunden Berufliche Schulen Timo Klein (OSR Gym) 2 Wochenstunden Gymnasium Monika Koddebusch (SLin) 9 Wochenstunden Wolfgang Michel (SL) 15 Wochenstunden
Unsere Aufgaben (1)
Beauftragte für Gemeinsamen Unterricht Veronika Goller Schulrätin GS Dr. Norbert Nitsche Schulrat für SoS Edith Ackermann (Dipl. Päd.; SL in) 13 Wochenstunden Christoph Wörn (RL) 13 Wochenstunden
Homepage SSA BC: Übersicht Unterstützung und Beratung