Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Sport 1. Sitzung Beginn: 11.06 Uhr Ende: 11.44 Uhr Anwesenheit: siehe Anlage 1 Vorsitz: bis zur Wahl der Vorsitzenden: Herr Abg. Trapp (CDU) als ältestes anwesendes ordentliches Mitglied des Ausschusses; dann Frau Abg. Seidel-Kalmutzki (SPD) als gewählte Vorsitzende Vor Eintritt in die Tagesordnung Begrüßung der Ausschussmitglieder und von Herrn StS Statzkowski (SenInnSport). Das älteste Mitglied des Ausschusses Herr Abg. Trapp (CDU) erläutert, dass er gemäß 25 Abs. 1 Satz 2 GO Abghs die Sitzung bis zur Wahl der/des Ausschussvorsitzenden leiten wird. Punkt 1 der Tagesordnung Konstituierung des Ausschusses für Sport Der Ausschuss konstituiert sich mit folgenden Mitgliedern: Für die Fraktion der SPD: Dennis Buchner Björn Eggert Alex Lubawinski Robert Schaddach Karin Seidel-Kalmutzki Iris Spranger
Seite 2 Beschlussprotokoll Sport 17/1 Für die Fraktion der CDU: Gottfried Ludewig Sven Rissmann Dirk Stettner Peter Trapp Tim-Christopher Zeelen Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Felicitas Kubala Martin Beck Claudia Hämmerling Für die Fraktion Die Linke: Dr. Gabriele Hiller Marion Platta Für die Piratenfraktion: Andreas Baum Als beratendes Mitglied des Ausschusses wird Herr Abg. Herberg (Piratenfraktion) vorgestellt. Punkt 2 der Tagesordnung Der Ausschuss wählt gemäß Art. 44 Abs. 2 VvB in Verbindung mit 25 Abs. 2 GO Abghs die Ämter des/der Vorsitzenden, der/des stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin/des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin/des stellvertretenden Schriftführers nach dem im Ältestenrat festgestellten Verteilungsschlüssel gemäß 74 Abs. 1 GO Abghs durch Zuruf: Wahl a) der/des Vorsitzenden Die vorschlagsberechtigte Fraktion der SPD schlägt Frau Abg. Seidel-Kalmutzki für die Funktion der Vorsitzenden vor. Sie wird einstimmig gewählt, nimmt die Wahl an und übernimmt die weitere Leitung der Sitzung. b) der/des stellvertretenden Vorsitzenden Die vorschlagsberechtigte Fraktion der CDU schlägt Herrn Abg. Zeelen für die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden vor. Er wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.
Seite 3 Beschlussprotokoll Sport 17/1 c) der Schriftführerin/des Schriftführers Die vorschlagsberechtigte Fraktion der CDU schlägt Herrn Abg. Stettner in dessen Abwesenheit für die Funktion des Schriftführers vor und teilt mit, dass von Herrn Abg. Stettner eine schriftliche Einverständniserklärung zur Kandidatur vorliegt, in der er auch erkläre, im Falle einer Wahl diese anzunehmen (siehe Anlage 2). Er wird einstimmig gewählt. d) der stellvertretenden Schriftführerin/des stellvertretenden Schriftführers Die vorschlagsberechtigte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Frau Abg. Kubala für die Funktion der stellvertretenden Schriftführerin vor. Sie wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an. Punkt 3 der Tagesordnung Verfahrensfragen Beschlossen werden folgende Regularien: 1. Festlegung des regelmäßigen Sitzungstermins: Als Sitzungstermin wird Freitag in der Plenarwoche, 11.00 Uhr, festgelegt. 2. Sitzungsdauer: Die Sitzungsdauer soll grundsätzlich auf zwei bis zweieinhalb Stunden begrenzt werden. 3. Tagesordnung der nächsten Sitzung Gemäß 25 Abs. 3 GO Abghs beruft die Ausschussvorsitzende oder im Falle ihrer Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende den Ausschuss unter Angabe der Tagesordnung ein. Eine vorhergehende Abstimmung der Tagesordnung mit den Sprecher/innen der Fraktionen findet im Anschluss an die Ausschusssitzung statt. 4. Aktuelle Viertelstunde a) Es wird eine Aktuelle Viertelstunde zu Beginn jeder Sitzung durchgeführt. b) Jede Fraktion darf maximal eine Frage und eine Nachfrage stellen; Nachfragen anderer Fraktionen werden nicht zugelassen, es sei denn, sie lassen sich die Nachfrage als ihre eigene Frage in der Sitzung anrechnen. c) Die Themen können vor der Sitzung schriftlich im Ausschussbüro angemeldet werden, damit sich die Senatsverwaltung auf die Beantwortung vorbereiten kann. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.
Seite 4 Beschlussprotokoll Sport 17/1 Anmeldung bis Mittwoch vor der Sitzung, 11.00 Uhr. Das Ausschussbüro gibt die Themen unverzüglich an die Fraktionen und an die Senatsverwaltung zur Information und Vorbereitung weiter. Wenn aktuelle Ereignisse nach diesem Anmeldetermin es erfordern, ist es auch möglich, eine mündliche Frage in der Sitzung zu stellen; in diesem Falle kann sich allerdings die Senatsverwaltung nicht auf die Beantwortung vorbereiten. Grundsätzlich gilt für die Aktuelle Viertelstunde: - Kurze Fragen kurze Antworten, keine Aussprache unter den Fraktionen - Anträge dürfen nicht gestellt werden - Beschlüsse dürfen nicht gefasst werden 5. Änderungsanträge zu Gesetzesvorlagen oder sonstigen durch das Plenum überwiesenen Anträgen Grundsätzlich sollen Änderungsanträge schriftlich wenn auch nur handschriftlich vorgelegt werden. 6. Benutzung von Handys Die Ausschussmitglieder werden gebeten, den Sitzungsablauf nicht durch den Gebrauch von Handys zu stören. Nach Möglichkeit sollten Handys ganz ausgestellt werden, weil auch eingehende Nachrichten bei stummgeschalteten Handys die Aufnahmen der Sitzung beeinträchtigen. 7. Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste wird nach Beschluss des Ältestenrats eine halbe Stunde nach Sitzungsbeginn eingezogen. Spätere Eintragungen sind nur bei mandatsbedingter Verspätung und mit Zustimmung der Vorsitzenden zulässig. Das Fernbleiben wegen Krankheit, Kuraufenthalts oder Mutterschutzfristen führt gemäß 8 Abs. 2 des Landesabgeordnetengesetzes nur dann nicht zu einer Kürzung der Kostenpauschale, wenn es durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen wird. Diese Bescheinigungen sind bei dem Diätenreferat (Herr Wesenberg, App. 1110, Raum 035) einzureichen. 8. Teilnahme von Mitgliedern des Senats Der Ausschuss erwartet, dass die zuständige Senatsverwaltung in den Sitzungen regelmäßig durch den zuständigen Fachsenator und im Vertretungsfall zumindest durch den zuständigen Staatssekretär vertreten wird. Sollte der Ausschuss die Teilnahme von Vertreter/inne/n anderer Senatsverwaltungen wünschen, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Abteilungs- oder Referatslei-
Seite 5 Beschlussprotokoll Sport 17/1 ter/innen ausreichen. Falls um persönliche Anwesenheit eines Senators/einer Senatorin oder einer/-s Staatssekretärin/-s gebeten werden soll, muss der Ausschuss oder die Sprecherrunde dies jeweils beschließen. 9. Verteilung der eingehenden Post Post, die an die Vorsitzende gerichtet ist, aber den Ausschuss als Ganzes betrifft, wird entweder an alle Ausschussmitglieder oder ausschließlich an die Vorsitzende und die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen verteilt. 10. Umgang mit Petitionen Schreiben, die an diesen Ausschuss gerichtet sind, materiell aber Petitionen enthalten, werden gemäß 4 Abs. 1 des Petitionsgesetzes an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Die Vorsitzende und die Sprecherinnen und Sprecher erhalten nachrichtlich Kopien. Petitionen, die der Petitionsausschuss diesem Ausschuss gemäß 4 Abs. 5 des Petitionsgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme zuleitet, werden an die Vorsitzende und die Sprecherinnen und Sprecher verteilt. Die Fraktionen stellen in der Reihenfolge ihrer Stärke reihum für die Petitionen einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin, der oder die in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil den Sachverhalt sowie den Entwurf einer Stellungnahme an den Petitionsausschuss vorträgt. 11. Unterlagen in elektronischer Form/ADOS-Datenbank Es ist erforderlich, alle Unterlagen, die an den Ausschuss gesandt werden, auch per E- Mail zu übermitteln. Der Ausschuss hat folgende E-Mail-Adresse: Sport@parlament-berlin.de Es gibt die Möglichkeit, auf der Internetseite www.parlament-berlin.de über die Datenbank des Ausschusses für Sport alle Einladungen sowie öffentlichen Vorgänge und Protokolle einzusehen und abzurufen. 12. E-Mail-Adressen Die Ausschussmitglieder werden gebeten, der Geschäftsstelle eine aktuelle E-Mail- Adresse mitzuteilen, damit elektronische Post weitergeleitet werden kann. Bei Änderungen wird um Benachrichtigung gebeten.
Seite 6 Beschlussprotokoll Sport 17/1 Punkt 4 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung über die Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger Drs. 17/0026 0001 Sport(f) +Haupt +StadtUm Die Vorsitzende weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes noch keine Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegt und mangels Ablauf der 6-Monatsfrist nach 32 Abs. 2 Satz 5 GO Abghs der Punkt zwar beraten, aber noch nicht abgestimmt werden dürfe. Der Ausschuss kommt überein, in dieser Sitzung keine Beratung der o.g. Vorlage zur Beschlussfassung durchzuführen. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes 1. Herr StS Statzkowski (SenInnSport) erläutert seinen geplanten Umgang mit den von ihm bisher ausgeübten Ehrenämtern (im Einzelnen siehe Inhaltsprotokoll) und legt eine diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügte Erklärung hinsichtlich des Sportclubs Charlottenburg vor. 2. In der Zeit vom 29.08. 09.09.2012 finden die Olympischen Spiele für Sportler mit Behinderung in London statt. Der Ausschuss hält eine Präsenz bei dieser Veranstaltung für wichtig, um dem Behindertensport die adäquate Bedeutung zukommen zu lassen. Er kommt überein, innerhalb der Fraktionen zu klären, ob eine Informationsreise des Ausschusses zu den Paralympics in die Partnerstadt London erfolgen soll und in der kommenden Sitzung einen Beschluss zu fassen. 3. Nächste (2.) Sitzung: Freitag, 13. Januar 2012, 11.00 Uhr. Die Vorsitzende Der Schriftführer Seidel-Kalmutzki Stettner