Forschung und Promotion im Bereich Soziale Arbeit 1
Ziel der Promotion: Forschungsfähigkeit Wesen der Promotion: sichere, komplexe Forschungsfähigkeit durch lange, kontinuierliche Fachsozialisation in der Identität einer akademischen Disziplin 2
Ziel der Promotion: 1. Eigenständige Weiterentwicklung der theoretischen Aufordnung von Weltwissen 2. Generierung von neuem Wissen durch Forschungspraxis 3
Wissenschaftsdidaktische Begründung Das ist eine wissenschaftsdidaktische, Perspektive auf das Promotionsverfahren 4
Zwei mögliche Ausrichtungen des Promotionsverfahrens: 1. Qualifizierung für eine Hochschullehrerkarriere in der Forschung 2. Qualifizierung für eine forschungsbasierte Führungsaufgabe in der pädagogischen Praxis 5
Konsequenzen: Zwei Wege 1. Formalisiertes Studienprogramm, etwa in Graduiertenkollegs zur Förderung höchstmöglicher Forschungskompetenz 2. Berufsbegleitende Qualifizierung ohne formale Festlegungen 6
Mindeststandards Promotionsstudienprogramm von vier Semestern Vier Veranstaltungen pro Semester oder Äquivalanz Postgraduales Niveau, deshalb exklusives und spezielles Lehrangebot erforderlich ggf. standortübergreifende Kooperation erforderlich 7
Position von Hochschulrektorenkonferenz und Allgemeinem : Keine Differenzierung in PhD forschungsbezogen Dr. professional praxisbezogen 8
Korrespondenzdisziplinen für Soziale Arbeit an Universitäten: 1. Sozialpädagogik als Subdisziplin der Erziehungswissenschaft 2. Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft, Ökonomie oder Sozialarbeitswissenschaft? 9
Zulassungsvoraussetzungen Erziehungswissenschaftliches Masterprogramm, das auf einem Bachelor mit Erziehungswissenschaft aufbaut Mindestens 150 Leistungspunkte in Erziehungswissenschaft, wobei auch benachbarte Studien voll angerechnet werden können (Psychologie, Soziologie etc.) Anderenfalls: nachholende Studien in Erziehungswissenschaft zu Theoriekonstruktion und erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden 10
Daraus ergibt sich: Lehrer können normalerweise nicht in Erziehungswissenschaft promoviert werden, ein Aufbaustudium ist erforderlich Fachhochschulabsolventen der Sozialpädagogik aus dem Masterstudium können zugelassen werden, wenn die 150 LP nachgewiesen werden 11
Promotionsstudium Keine formale Beschränkung Auch Fernstudium oder Teilzeitstudium soll möglich sein. 12
Kontrakte Zur Sicherung der Qualität: Kontrakte zwischen Promovierenden und BetreuerInnen Über: Ablauf, Betreuungsverlässlichkeit, Einbindung der Promovierenden in die Wissenchaftsgemeinschaft, akademische Karriereplanung. Damit sollen die Laufzeiten verkürzt und die Abbrüche verringert werden 13
Kooperation von Fachhochschulen und Universitäten in der Betreuung von Promotionen zur Sozialen Arbeit Bilaterale Promotionsbetreuung mit FachhochschullehrerInnen, die selbst forschen und ihre Forschungskompetenz unter Beweis gestellt haben 14
www.ewft.de 15