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Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der VR GENOSSENSCHAFTSBANK FULDA eg VOLKSBANK RAIFFEISENBANK seit 1862 für VR-SBKonto 134 200 6.12 Seite 1 Stand: 15.10.2012

3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR-SBKonto Der Rechnungsabschluss erfolgt vierteljährlich. Monatliche Grundpreis bei einem vierteljährlichen Mindest-Haben-Umsatz von 2.40 ansonsten (bei Unterschreitung des vierteljährl. Mindest-Haben-Umsatzes) Überweisungen und Daueraufträge im Online-Banking Daueraufträge an SB-Technik Überweisungen an SB-Technik (4 Freiposten pro Monat) Bediente Barauszahlungen am Schalter (5 Freiposten pro Monat) Bediente Bareinzahlungen am Schalter (5 Freiposten pro Monat) Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto Löschung des Status Pfändungsschutzkonto 1,00 EUR 0,25 EUR 1 3.2 Kontoauszug Bereitstellung der Kontoauszüge in elektronischer Form Durch Kontoauszugdrucker auf Verlangen des Kunden je Auszugsnummer 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs in Papierform auf Verlangen des Kunden je Auszugsnummer 2 Postzustellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszuges auf Verlangen des Kunden 1,30 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 1,60 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 6.12 Seite 2 Stand: 15.10.2012

4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): VR Genossenschaftsbank Fulda eg Volksbank Raiffeinsenbank seit 1862 Straße: Bahnhofstrasse 1 PLZ/Ort: 36037 Fulda Telefon: 0661/289-0 Telefax: 0661/289-499 Internet: www.vrgenobank-fulda.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 7 Registergericht: Amtsgericht Fulda, Genossenschaftsregister 108 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende 24. und 31. Dezember Rosenmontag 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 8 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 9 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Jeweiliges Ende der Öffnungszeiten der Geschäftsstellen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 5 6 7 8 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 6.12 Seite 3 Stand: 15.10.2012

- Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 10 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 11 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 10 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 6.12 Seite 4 Stand: 15.10.2012

je Überweisung vom Girokonto Überweisungsmodalitäten je Überweisung per Zahlschein (Bareinzahlung zugunsten Dritter) als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Beleghafte/ Bediente Bearbeitung Datenträgeraustausch (DTA) * SB- Technik ** Online- Banking *** Dauerauftrag Formlose Erteilung **** Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister / 0,12 EUR 0,25 EUR / 0,12 EUR 0,25 EUR 5,00 EUR 1 15,50 EUR 15,50 EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 12,50 EUR -- -- 12,50 EUR 12,50 EUR 12,50 EUR ----- 5,50 EUR 5,50 EUR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister / 0,12 EUR 0,25 EUR / 0,12 EUR 0,25 EUR 5,00 EUR 1 15,50 EUR 15,50 EUR * Zzgl. je Diskette einmalig 2,50 EUR ** 4 Freiposten im Monat *** Überweisung per Telefon-Banking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). **** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefon-Banking. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 134 200 6.12 Seite 5 Stand: 15.10.2012

Höhe der Entgelte Zielland alle Länder bei TIPANET gem. TIPANET- Spezifikation Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR alle Beträge Nicht möglich bei 1 12,50 EUR 12,50 EUR TIPANET bei TIPANET im sowie 0,25%0 sowie 0,25%0 Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge Courtage Courtage zzgl. 17,50 EUR der AuslandsBank Nachbelastungen durch die Auslandsbank sind möglich, soweit gesetzlich zulässig und werden weiterberechnet. 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Bestellung von bedruckten Überweisungsvordrucken (Mindestbestellmenge 100 Stück) nach Aufwand, soweit gesetzlich zulässig 134 200 6.12 Seite 6 Stand: 15.10.2012

4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in alle Beträge --- Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in alle Beträge --- Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung alle Beträge 1 sowie 0,25%0 --- eines EWR-Mitgliedstaates lautet Courtage Überweisung mit IBAN/BIC in --- Euro innerhalb der Bank alle Beträge Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister alle Beträge --- 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 12 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 13 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 14 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 12 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 13 Z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 6.12 Seite 7 Stand: 15.10.2012

Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung alle Länder bei TIPANET gem. TIPANET- Spezifikation Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR alle Beträge Nicht möglich 1 12,50 EUR 12,50 EUR bei TIPANET bei TIPANET im sowie 0,25%0 sowie 0,25%0 Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge Courtage Courtage zzgl. 17,50 EUR der Auslandsbank Nachbelastungen durch die Auslandsbank sind möglich, soweit gesetzlich zulässig und werden weiterberechnet. Übrige Länder Bei USD-Zahlungen 25,00 EUR Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 134 200 6.12 Seite 8 Stand: 15.10.2012

Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung alle Länder und Währungen Schweiz/Euro mit IBAN/BIC bis zu EUR EUR alle Beträge 1 sowie 0,25%0; Courtage alle Beträge Bei Eingang im SEPA- Format: siehe Punkt 4.5.1.2 Andere Formate: 12,50 EUR Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen im Auslandszahlungsverkehr außerhalb des SEPA- Zahlungsverkehrssystems Unberechtigte Reklamationen / Korrektur von Zahlungsaufträgen 4 zzgl. ggf. Gebühren der Auslandsbank, soweit gesetzlich zulässig Ermitteln alter Empfängerdaten zur Ausführung neuer Zahlungen auf Wunsch des Kunden Daten bis drei Monate zurück Daten älter als drei Monate Separate Zahlungsbestätigung an den Zahlungsempfänger 7,50 EUR 15,00 EUR 7,50 EUR 134 200 6.12 Seite 9 Stand: 15.10.2012