Preis- und Leistungsverzeichnis. Fassung 27. Oktober 2015



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Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Das Preis- und Leistungsverzeichnis beinhaltet Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden sowie Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung, der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden, ergänzend zum Preisaushang oder anderen Aushängen. Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. INHALT I. Inhaltsverzeichnis 2 II. Abkürzungsverzeichnis 3 III. Erläuterungen zu verwendeten Begriffen 4 1. Allgemeine Informationen 4 2. Sparkonto 6 2.1 Allgemeine Entgelte 6 2.2 Wertstellungen 6 3. Privat- und Geschäftsgirokonto 6 3.1 Kontoführung 6 3.2 Kontoauszug 8 3.3 Sonstige Entgelte 8 3.4 Wertstellungen 8 4. Erbringen von Zahlungsdiensten für Privatund Geschäftskunden 9 4.1 Annahmefrist 9 4.2 Geschäftstag 9 4.3 Lastschriftverkehr 9 4.3.1 Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen 9 4.3.2 Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers 10 4.4 Überweisungsverkehr 10 4.4.1 Überweisungen innerhalb von Deutschland 11 4.4.2 Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 13 4.4.3 Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) 15 4.4.4 Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco 17 4.5 Kartengestützter Zahlungsverkehr 18 4.5.1 Debitkarten 18 4.5.2 GeldKarten 19 4.5.3 Kreditkarten 19 4.5.4 Ausführungsfristen bei Debit- und Kreditkarten 20 5. Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 21 5.1 Allgemein 21 5.2 Wertstellungen im Scheckverkehr innerhalb Deutschlands 21 5.3 Reiseschecks 21 7. Kontoüberziehungen 22 8. Kredite und Darlehen 22 8.1 Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und Darlehen 22 8.2 Sonstige Entgelte 22 9. Auskünfte 22 10. Safes/Verwahrstücke 22 11. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 23 11.1 Handel (An- und Verkauf) 23 11.2 Weitere Entgelte im Handel 23 11.3 Verwahrung und Verwaltung 24 11.4 Einlösung / Einzug 25 11.5 Lieferung 25 11.6 Optionen und Futures 25 11.7 Sonstige Entgelte 26 12. Auslandsgeschäft 27 12.1 Auslandsschecks 27 12.1.1 Scheckeinreichungen (Exportschecks) 27 12.1.1.1 Gutschrift E. v. ( Eingang vorbehalten ) 27 12.1.1.2 Gutschrift n. E. ( nach Eingang ) 27 12.1.2 Scheckbelastungen (Importschecks) 27 12.1.3 Ausstellung eines Bank-Orderschecks 27 12.1.4 Sonstige Entgelte 27 12.2 Währungskonten 28 12.3 Sorten 28 12.4 Dokumentengeschäfte 28 12.4.1 Inkassi 28 12.4.1.1 Exportinkassi (Inkassi in das Ausland) 28 12.4.1.2 Importinkassi (Inkassi aus dem Ausland) 28 12.4.2 Akkreditive 29 12.4.2.1 Exportakkreditive 29 12.4.2.2 Importakkreditive 29 12.4.3 Garantien 29 12.4.4 Sonstige Entgelte 29 13. Sonstiges 30 13.1 Edelmetalle 30 13.2 Zweitschrift einer Steuerbescheinigung 30 14. Außergerichtliche Streitschlichtung 30 6. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- und Geschäftskunden 21

II. Abkürzungsverzeichnis BIC BGB BLZ bzw. EAPS EDV ELV etc. ETF EU EUR EUREX Bank / Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl / Bank-Identifikationsnummer) Bürgerliches Gesetzbuch Bankleitzahl beziehungsweise Euro Alliance of Payment Schemes Elektronische Datenverarbeitung Elektronisches Lastschriftverfahren et cetera Exchange Traded Funds Europäische Union Euro European Exchange E. v. Eingang vorbehalten evtl. EWR GS HBCI HRA IBAN eventuell Europäischer Wirtschaftsraum Geschäftsstelle i. d. R. in der Regel IHS inkl. lfd. ISIN max. mind. MwSt. Home Banking Computer Interface Handelsregister Abteilung A International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) Inhaberschuldverschreibung inklusive laufende International Securities Identification Number maximal Mehrwertsteuer n. E. nach Eingang Nr. Nummer p. a. per annum PIN SEPA SMS SWIFT TARGET USD Personal Identification Number Single Euro Payments Area Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Trans-European Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer System US-Dollar z. B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 3

III. Erläuterungen zu verwendeten Begriffen In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis gelten soweit nicht im speziellen Zusammenhang anders definiert die folgenden Begriffsbestimmungen: Drittstaaten Drittstaatenwährung Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) EWR-Währung Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der EU und des EWR. Eine Drittstaatenwährung ist die Währung eines Staates außerhalb der EU / des EWR (z. B. US-Dollar, Japanischer YEN, Australischer Dollar). Mitgliedstaaten des EWR sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Eine EWR-Währung ist die Währung eines Staates innerhalb der EU / des EWR. EWR-Währungen sind derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 1. Allgemeine Informationen 1 Name und Anschrift Stadtsparkasse München Anstalt des öffentlichen Rechts Postanschrift: Stadtsparkasse München 80791 München Zentrale: Sparkassenstraße 2 80331 München Verwaltungszentrum: Ungererstraße 75 80805 München Telefon: 089 2167-0 Telefax: 089 2167-900000 Internet: www.sskm.de E-Mail: kontakt@sskm.de BLZ: 701 500 00 BIC / SWIFT: SSKM DE MM Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 129272684 Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind nur die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das TelefonBanking zulässig. Einwendungen und Widerrufe sind nur in der jeweils vereinbarten Form (i. d. R. Schriftform) zulässig. 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 4 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Ralf Fleischer (Vorstandsvorsitzender) Joachim Ebener (Vorstandsmitglied) Marlies Mirbeth (Vorstandsmitglied) Dr. Bernd Hochberger (Vorstandsmitglied) Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) Eintragung im Handelsregister Stadtsparkasse München Anstalt des öffentlichen Rechts Amtsgericht München HRA 75459 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. Allgemeiner Hinweis Für die in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführten Tätigkeiten wird die Sparkasse ein Entgelt nur berechnen, wenn sie zu ihrer Erbringung nicht bereits gesetzlich oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist und wenn sie die Tätigkeit nicht im eigenen Interesse erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Erhebung eines Entgeltes gesetzlich zulässig ist und das Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben wird (Nr. 17 Abs. 4 AGB). Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 5

2. Sparkonto 2.1 Allgemeine Entgelte Verfügen über eigene Sparformen (bonusschädlich, vorzeitig)² Vormerkung einer Kündigung Vormerkung einer Verpfändung zugunsten des Vermieters bei Mietkautionen Vormerkung oder Änderung einer Kontosperre / Verfügungsbeschränkung - auf Kundenwunsch - von amtlichen Stellen veranlasst Reklamationen, Nachforschungen und Berichtigungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Einrichten eines Vertrages zugunsten Dritter Berichtigung von Kapitalertragsteuer 3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches pro Jahr - soweit als Kreditsicherheit Sparguthaben einziehen - durch organisationseigene Institute - durch organisationsfremde Institute Sparbucheinzüge (außerhalb des S-Umzugsservice) Kontoauszugs-Zweitschrifterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden - per ServiceTerminal - in der Geschäftsstelle per EDV (pro Auszugsnummer) - manuell anhand Archiv (pro Monat) 8,50 EUR 8,50 EUR zzgl. fremder Entgelte 17,79 EUR 20,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 1,00 EUR 4,00 EUR 2.2 Wertstellungen Bareinzahlung Barauszahlung am Tag der Einzahlung am Tag der Auszahlung 3. Privat- und Geschäftsgirokonto 3.1 Kontoführung Privatgirokonto Classic Grundpreis pro Monat - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre 4,95 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt am Schalter 0,75 EUR Überweisung beauftragt per TelefonBanking oder ServiceTerminal Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Löschung) am Schalter Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Löschung) per TelefonBanking, OnlineBanking oder ServiceTerminal Barauszahlungen am Schalter bzw. an der Kasse Barauszahlung am Geldautomat Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät (ab der 2. Einzahlung pro Kalendermonat) - für Schüler, Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre 5,00 EUR 1,50 EUR 2 Bei Abhebungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von ½ des zu vergütenden Habenzinses berechnet. Bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist für 90 Tage, Berechnungsgrundlage ist der Betrag, der 2.000,00 Euro pro Kalendermonat übersteigt. Bei sonstigen Spareinlagen für den vorzeitig verfügten Betrag für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. 3 nur bei Kundenverschulden (z. B. verspätete Vorlage einer NV-Bescheinigung) 6 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Privatgirokonto Direkt (gültig für Vertragsabschlüsse bis 29.10.2012) Grundpreis pro Monat - bei einem Durchschnittsguthaben ab 1.500 EUR im Monat 2,30 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt am Schalter 1,00 EUR Überweisung beauftragt per TelefonBanking oder ServiceTerminal 1,00 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per OnlineBanking Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per Beleg, per TelefonBanking 1,00 EUR oder per ServiceTerminal Daueraufträge löschen Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse (ab der 6. Barauszahlung im Monat) 1,00 EUR Barauszahlung am Geldautomat Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 5,00 EUR Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät 1,50 EUR (ab der 2. Einzahlung pro Kalendermonat) Privatgirokonto Direkt (gültig für Vertragsabschlüsse ab dem 30.10.2012) Grundpreis pro Monat - bei einem Geldeingang ab 1.250 EUR im Monat 2,30 EUR Überweisung Online beauftragt Überweisung beauftragt per ServiceTerminal 1,00 EUR Überweisung beauftragt am Schalter oder per TelefonBanking 2,50 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung, Löschung) per OnlineBanking Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) per ServiceTerminal 1,00 EUR Daueraufträge (Neuanlage, Änderung, Aussetzung) am Schalter oder per 2,50 EUR TelefonBanking Daueraufträge löschen (am Schalter, per ServiceTerminal oder per TelefonBanking) Barauszahlung am Geldautomat Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse (ab der 5. Barauszahlung im Monat) 2,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät 1,00 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse 2,50 EUR (ab der 2. Bareinzahlung im Monat) Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät (ab der 2. Bareinzahlung im Monat) 1,50 EUR Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 5,00 EUR Einreichung von Schecks am Schalter (pro Stück) 2,50 EUR Service Gebühr pro Buchungsposten beim An- und Verkauf von Sorten, Edelmetallen 2,50 EUR und Reiseschecks Geschäftsgirokonto Grundpreis pro Monat 10,00 EUR Buchungsposten 4 0,50 EUR Online-Auftrag (Überweisungen und Lastschrift-Einreichungen) 0,05 EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Barauszahlung am Schalter bzw. an der Kasse 4 0,50 EUR Barauszahlung am Geldautomat 4 0,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Schalter bzw. an der Kasse 4 2,50 EUR Bareinzahlung von Banknoten am Geldautomat bzw. SB-Gerät 1,00 EUR (ab der 5. Einzahlung pro Kalendermonat) 4 Bareinzahlung von Münzen an der Kasse (Safebag) 4 5,00 EUR Bareinzahlung von Münzen am Münzeinzahlungsgerät 4 1,50 EUR Nachttresoreinzahlungen (pro Kassette) 4 11,00 EUR Hinweis: Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde eine Umsatzsteuerberechnung vereinbart, gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 7

3.2 Kontoauszug Ausdruck am Kontoauszugsdrucker Bereitstellung zur Selbstabholung (pro Auszug) Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden Monatsauszug Tages- und Wochenauszug - bei Privatgirokonto (Classic und Direkt) - bei Geschäftsgirokonto Abholfach Zusendung - von Tages-, Wochen- oder Monatsauszügen - der am Kontoauszugsdrucker (nach 35 Tagen oder über 100 Buchungen) nicht abgerufenen Kontoauszüge Kontoauszugs-Zweitschrifterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Bereitstellung über OnlineBanking für Privatkunden - per ServiceTerminal (pro Auszugsnummer) - in der Geschäftsstelle per EDV (pro Auszugsnummer) - manuell anhand Archiv (pro Monat) 0,75 EUR 0,26 EUR 0,75 EUR Porto Porto 1,00 EUR 4,00 EUR 3.3 Sonstige Entgelte Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Vormerkung oder Änderung einer Kontosperre / Verfügungsbeschränkung - auf Kundenwunsch - von amtlichen Stellen veranlasst 3,00 EUR 8,50 EUR Zinsstaffel (auf Kundenwunsch) - erstellt per EDV - manuell erstellt durch GS (nach Aufwand) Bestätigungen und Bescheinigungen (soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben kostenfrei zu erstellen) Überweisungen gegen Bareinzahlung am Schalter (per Zahlschein) 5 (es gelten die unter Punkt 4.4 dieses Verzeichnisses genannten Ausführungsfristen) - auf ein Konto der Stadtsparkasse München - auf ein Konto bei anderen Kreditinstituten HBCI-Chipkarte (Erstausstattung) 1,02 EUR 50,00 EUR / Stunde, 25,56 EUR 8,50 EUR 10,00 EUR 12,00 EUR Bereitstellung von smstan - je smstan 0,09 EUR Kontowecker - Benachrichtigung per E-Mail - Benachrichtigung per Push-Nachricht (ab der 6. Nachricht im Kalendermonat) Bereitstellung von elektronischen Kontoinformationen über Servicerechenzentren (S-RZ) Freigabe von über Servicerechenzentren (S-RZ) übermittelte Aufträgen mittels Fax-Begleitzettel 0,05 EUR pro Nachricht 5,00 EUR pro Konto / Kalendermonat 7,50 EUR pro Vorgang zzgl. Buchungspostenentgelt Hinweis: Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde eine Umsatzsteuerberechnung vereinbart, gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.4 Wertstellungen Bareinzahlung und Barauszahlungen werden mit Wertstellung am Tag der Einzahlung bzw. am Tag der Auszahlung gutgeschrieben bzw. belastet. Die Gutschrifts- bzw. Belastungsbuchung erfolgt grundsätzlich an einem Geschäftstag (siehe Kapitel 4.2). 5 Wird beim Kreditinstitut der Überweisungsbetrag in bar ausbezahlt, können dort weitere Entgelte anfallen. 8 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

4. Erbringen von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Annahmefrist Für die Berechnung der Ausführungsfristen ist die Annahmefrist des jeweiligen Geschäftstages maßgeblich. Die Annahmefrist für Zahlungsaufträge läuft an allen Geschäftstagen der Sparkasse für Zahlungsaufträge bis 14.30 Uhr. Für Aufträge, die danach eingereicht werden, gilt für die Berechnung der Ausführungsfristen der darauffolgende Geschäftstag als Annahmetag. 4.2 Geschäftstag Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Samstage sowie 24. und 31. Dezember. 4.3 Lastschriftverkehr Dieses Kapitel gilt für folgenden Lastschriftverkehr: - SEPA-Express-Lastschrift (SEPA COR 1) - SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) - SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) 4.3.1 Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Ausführungsfristen Art der Lastschrift SEPA-Express-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift Eingang des Lastschriftsbetrages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am Fälligkeitstag am Fälligkeitstag am Fälligkeitstag Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer - SEPA-Express-Lastschrift - SEPA-Basis-Lastschrift / SEPA-Firmenlastschrift Zweitschrift eines Belegs (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Adressanfrage von Händlern bei Rücklastschriften im ELV-Verfahren (wird dem anfragenden Händler in Rechnung gestellt) 1,90 EUR 1,90 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 9

4.3.2 Sparkasse als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Einreichungsfrist Für die SEPA-Express-Lastschrift (SEPA COR1) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst-, Einmal- und Folgelastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift Für die SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst- bzw. Einmallastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 6 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift. - Bei der Folgelastschrift frühestens 14 Kalendertage, spätestens 3 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. Für die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) gelten folgende Einreichungsfristen: - Bei der Erst-, Einmal- und Folgelastschrift beträgt die Frist frühestens 14 Kalendertage, spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der Lastschrift. Erfolgt die Einreichung von SEPA-Express-Lastschriften/SEPA-Basis-Lastschriften/SEPA Firmenlastschriften nach der vereinbarten Ein reichungsfrist, so dass die Ausführung zum angegebenen Fälligkeitstermin nicht gewährleistet werden kann, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung seitens der Sparkasse besteht jedoch nicht. Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. 4.4 Überweisungsverkehr Dieses Kapitel gilt für folgenden Überweisungsverkehr: - Überweisungen innerhalb von Deutschland - Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes - Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) - Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco Annahmefrist Es gilt die unter Punkt 4.1 genannte Annahmefrist. Ausführungsfristen (gelten nicht für Zahlungen in Drittstaaten) Frist zur Bearbeitung und Annahme eines Zahlungsvorgangs, der innerhalb der Annahmefrist der Sparkasse zugegangen ist. 1 0 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Überweisungen in Euro Elektronisch übermittelter Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag Zugangstag plus max. ein Geschäftstag (unter Beachtung der Annahmefrist) Zugangstag plus max. zwei Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Überweisungen in anderen EWR-Währungen Elektronisch übermittelter Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag Zugangstag plus max. drei Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Zugangstag plus max. vier Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Überweisungen in Drittstaatenwährung sowie Überweisungen in Drittstaaten werden baldmöglichst bewirkt. Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. 4.4.1 Überweisungen innerhalb von Deutschland Dieses Kapitel gilt für Überweisungen an einen Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb von Deutschland oder für Überweisungen von einem Zahlungsdienstleister innerhalb Deutschlands zugunsten eines Zahlungsempfängers bei der Stadtsparkasse München. Ausführungsfristen Es gelten die unter Punkt 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Bei Überweisungen in Euro oder in einer EWR-Währung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahlungsempfänger und Überweisender die von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung). Für Überweisungen, die mit einer Währungsumrechnung verbunden sind oder die weder auf Euro noch auf eine andere EWR-Währung lauten, sind folgende, abweichende Vereinbarungen möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (das von der Sparkasse in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 6 Überweisungsauftrag per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 1 1

Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 7 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 8 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen innerhalb Deutschlands mit Kontonummer/IBAN und Bankleitzahl /BIC in Euro Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.3 Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Nicht möglich Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Nicht möglich Überweisung innerhalb Deutschlands in Drittstaatenwährung 7,50 EUR, da - rüber Nicht möglich Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisung innerhalb Deutschlands mit Kontonummer /IBAN und Bankleitzahl / BIC in Euro Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR- Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb Deutschlands mit IBAN und BIC in einer EWR- Währung, bei der eine Währungsrechnung stattfindet Überweisung innerhalb Deutschlands in Drittstaatenwährung Punkt 3.1 Punkt 12.2 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 7 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 8 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) 1 2 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf (nur bei Überweisungen in Euro mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) 10,00 EUR zzgl. fremder Entgelte Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer 1,90 EUR Überweisung oder eines Dauerauftrages Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist 7,50 EUR i. d. R. in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden 7,50 EUR Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu 3,00 EUR vertretende Umstände verursacht) Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt 12.1.3 4.4.2 Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes Dieses Kapitel gilt für Überweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. des Überweisenden innerhalb des EWR ansässig ist. Ausführungsfristen Es gelten die unter Punkt 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Bei Überweisungen in Euro oder in einer EWR-Währung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahlungsempfänger und Überweisender die von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung). Für Überweisungen, die mit einer Währungsumrechnung verbunden sind oder die weder auf Euro noch auf eine andere EWR-Währung lauten, sind folgende, abweichende Vereinbarungen möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (das von der Sparkasse in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 1 3

Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 9 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 10 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in Euro Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Punkt 3.1 Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Punkt 12.2 Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Nicht möglich Überweisungen innerhalb des EWR in Drittstaatenwährung Nicht möglich Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisung innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in Euro Punkt 3.1 Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung (ohne Euro), bei der keine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb des EWR mit IBAN und BIC in einer EWR-Währung, bei der eine Währungsumrechnung stattfindet Überweisungen innerhalb des EWR in Drittstaatenwährung Punkt 12.2 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR 9 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 10 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) 1 4 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf / SEPA-Recall (nur bei Überweisungen in Euro 10,00 EUR zzgl. fremde Entgelte mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer 1,90 EUR Überweisung oder eines Dauerauftrages Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist i.d.r. 7,50 EUR in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden 7,50 EUR Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu 3,00 EUR vertretende Umstände verursacht) Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt 12.1.3 4.4.3 Grenzüberschreitende Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten) Entgelte bei Überweisungsausgängen Bei einer konventionellen Auslandsüberweisung trägt der Auftraggeber die Entgelte bei seiner Sparkasse und der Begünstigte die übrigen Entgelte (=SHARE-Regelung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung BEN-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 11 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 12 je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungen in Drittstaaten in allen Währungen Nicht möglich 11 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 12 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 1 5

Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung OUR-Überweisung BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt Entgelte bei seiner Sparkasse Überweisender trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisungen aus Drittstaaten in allen Währungen 0,10 % des es, 10,00 EUR, maximal 125,00 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung 1,90 EUR einer Überweisung oder eines Dauerauftrages Clearingprovision (fällt an, wenn weder der nationale Bankcode dieser ist 7,50 EUR i. d. R. in der IBAN enthalten noch der BIC der Bank des Begünstigten angegeben werden) Ausführung zusätzlicher Weisungen des Kunden 7,50 EUR Avis an begünstigte Bank 10,00 EUR Avis an Zahlungsempfänger Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Aus- führung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu 3,00 EUR vertretende Umstände verursacht) Fremdkostenpauschale bei OUR-Überweisung 35,00 EUR Ausstellung eines Bank-Orderschecks Punkt 12.1.3 1 6 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

4.4.4 Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro in die Schweiz und nach Monaco Ausführungsfristen Es gelten die unter 4.4 genannten Ausführungsfristen. Entgelte bei Überweisungsausgängen Folgende Vereinbarung ist möglich: SHARE-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte bei seiner Sparkasse und Begünstigter trägt alle übrigen Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungsart Überweisungen in die Schweiz und nach Monaco in Euro mit IBAN und BIC Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 13 per Dauerauftrag bei formloser Erteilung 14 je Überweisung per Zahlschein Nicht möglich als Eilüberweisung zusätzlich Sonstige Entgelte Überweisungsrückruf / SEPA-Recall (nur bei Überweisungen in Euro mit Kontonummer / Bankleitzahl bzw. IBAN / BIC) Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Ablehnung der Ausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrages Entgelt bei Ausführungsart Eilig (hierunter fallen auch Aufträge, die Weisungen enthalten, die erkennbar eine kurzfristigere bzw. eine unmittelbare Ausführung vorsehen, auch wenn sie keine ausdrückliche Eiligweisung enthalten (z. B. Ausführung per TARGET, gleichtägige Valuta, Zahlung direkt an die endbegünstigte Bank etc.) Zweitschrift eines Beleges (pro Beleg) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 EUR zzgl. fremder Entgelte 1,90 EUR 3,00 EUR Hinweis: Alle übrigen Entgelte ergeben sich aus Punkt 4.4.3 dieses Verzeichnisses. 13 Überweisung per ServiceTerminal, TelefonBanking, OnlineBanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 14 z. B. Faxauftrag, soweit im Einzelfall akzeptiert (bei zugrunde liegender Vereinbarung) Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 1 7

4.5 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5.1 Debitkarten SparkassenCard für Privatkunden SparkassenCard für Firmenkunden (pro Karte und Jahr) - bei Umtausch der SparkassenCard in SparkassenCard mit Sondermotiv und bei einem Motivwechsel Botenkarte für Firmenkunden (einmalig bei Kartenantrag) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit der SparkassenCard am Geldautomaten - bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt 15 erheben: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 16 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS und Maestro/Cirrus in Euro - bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus-System Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR in Euro - im EWR bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlungen in einem Land außerhalb des EWR unentgeltlich 5,00 EUR 9,00 EUR 5,00 EUR unentgeltlich unentgeltlich 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR 1,00 % des Auszahlungsbetrages, 5,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet unentgeltlich 1,00 % des Kaufbetrages, mind. 0,80 EUR, maximal 4,00 EUR 1,00 % des Kaufbetrages, mind. 0,80 EUR, maximal 4,00 EUR Umrechnung von Debitkartenumsätzen in fremder Währung Kapitel 6 dieses Verzeichnisses. Verfügungsobergrenzen mit der SparkassenCard Täglicher Verfügungsrahmen 17 (soweit nichts anderes vereinbart wurde) - Abheben von Bargeld an eigenen / fremden 18 Geldautomaten - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen bis 1.000 EUR bis 2.200 EUR Verfügungsobergrenzen mit der Sparkassen-Kundenkarte Täglicher Verfügungsrahmen (soweit nichts anderes vereinbart wurde) - Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten bis 1.000 EUR 15 Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 16 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 17 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene SparkassenCard. Änderungen des Verfügungsrahmens durch die Sparkasse werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine oder Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 18 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 1 8 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

4.5.2 GeldKarten Taschenkartenlesegerät Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Dienstleistungen - an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 6,97 EUR unentgeltlich 4.5.3 Kreditkarten Jahrespreise für Privatkarte Basis Kreditkarte Basis Kreditkarte ausgestattet mit Bild aus Galerie oder individuelles Motiv MasterCard X-TENSION MasterCard X-TENSION ausgestattet mit Bild aus Galerie oder individuelles Motiv MasterCard Standard - Zusatzkarte - für Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- oder Zivildienstleistende bis zum 27. Lebensjahr (gilt nur bis zum 20.08.2005 beantragte Karten) MasterCard Gold - Zusatzkarte Betragsstaffel für die (Teil-) Erstattung des Jahrespreises der MasterCard Gold (jeweils nach Ablauf von 12 Monaten) - bei Jahresumsatz ab 6.200 EUR - bei Jahresumsatz ab 9.200 EUR - bei Jahresumsatz ab 12.300 EUR MasterCard Platinum (inkl. Bonusprogramm Miles&More) - Zusatzkarte Visa Card - Zusatzkarte Visa Card ohne Versicherungsschutz - Zusatzkarte Jahrespreise für Privatkarten im Doppelpack (MasterCard und Visa Card) Paket MasterCard Standard und Visa Card - Zusatzkarte Paket MasterCard Gold und Visa Card - Zusatzkarte Jahrespreise für Firmenkarten Business Card Business Card Gold 20,00 EUR 25,00 EUR 17,00 EUR 21,00 EUR 16,00 EUR 6,00 EUR 66,50 EUR 61,50 EUR 25% des Jahrespreises 50% des Jahrespreises 100% des Jahrespreises 250,00 EUR 100,00 EUR 20,45 EUR 15,34 EUR 19,43 EUR 14,32 EUR 36,34 EUR 31,34 EUR 81,84 EUR 76,84 EUR 25,00 EUR 70,00 EUR Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 1 9

Sonstige Entgelte Zusatzfunktion Miles&More (MasterCard und Visa Card) - für Privatkarten - für Business Card / Business Card Gold Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 19 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Unberechtigte Zahlungsreklamation Kurierkosten Einsatz der Kreditkarte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raumes Barauszahlung mit Kreditkarte (MasterCard/VISA Card) am Schalter - im Inland und Ausland 20,04 EUR 30,00 EUR Portokosten 8,50 EUR 8,50 EUR 1,75 % des Umsatzes 1,75% des Umsatzes 3% des Auszahlungsbetrages, 5,11 EUR Barauszahlung mit Kreditkarte (MasterCard/VISA Card) am Geldautomaten 2% des Auszahlungsbetrages, - im Inland und Ausland 20 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder Währung Kapitel 6 dieses Verzeichnisses. Barverfügungsobergrenzen für Kreditkarten Kartenart Deutschland Ausland MasterCard Standard und Visa Card Standard 500 Euro pro Tag 2.000 Euro in 29 Tagen MasterCard X-TENSION 500 Euro pro Tag 2.000 Euro in 29 Tagen MasterCard Gold und MasterCard Platinum 1.000 Euro pro Tag 4.000 Euro in 29 Tagen Business Card und Business Card Gold 1.000 Euro pro Tag 4.000 Euro in 29 Tagen Geschäftstag Kapitel 4.2 dieses Verzeichnisses. 4.5.4 Ausführungsfristen bei Debit- und Kreditkarten Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen in Euro im EWR Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 19 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20 Für Auslandsverfügungen mittels MasterCard X-TENSION fällt unser Entgelt nicht an. 2 0 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

5. Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks Unterrichtung über die sachlich gerechtfertigte Scheckrückgabe Einholung von Scheckeinlösungsbestätigungen per Telefax (Direktvorlage) 25,00 EUR 1,90 EUR 10,23 EUR 5.2 Wertstellungen im Scheckverkehr innerhalb Deutschlands Bei Gutschriften Scheckeinreichung bei eigenem Kreditinstitut Buchungstag + ein Geschäftstag Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers Buchungstag (= Belastungstag der Sparkasse) Buchungstag (= Belastungstag der Sparkasse) 5.3 Reiseschecks Rückkauf unverbrauchter Reiseschecks (bei Erwerb in unserem Hause gegen Vorlage einer Kaufquittung) Einlösung von Reiseschecks (die nicht im Hause erworben wurden) Bearbeitung von Sonderfällen bei Reiseschecks (Bestellung, Namensänderung, Umtausch, Rückgabe, Todesfall) 1,00 % vom Nennwert /, 6,00 EUR 20,00 EUR 6. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen erfolgen, sofern vorhanden, zu dem Devisenverkaufskurs des Buchungstages, der auf der Basis des von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenzkurses ermittelt wird. Umrechnungen von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum entsprechenden Devisenankaufskurs. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card und wird auf der Internet-Seite www.firstdata.de/fremdwaehrungskurse veröffentlicht. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/cbd-kursinformation abrufbar. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 2 1

7. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 8. Kredite und Darlehen 8.1 Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und Darlehen Schätzung von auswärtiger Sparkasse sowie von externen Gutachtern Preis für grundbuchmäßige Erklärungen, Pfandfreigaben, Rangrücktritte, Gleichrangeinräumungen, Zustimmungs- und Verteilungserklärungen, Abtretungserklärungen (nach Aufwand) Abwicklung von Treuhandaufträgen fremde Entgelte 50,00 EUR / Stunde 100,00 EUR 150,00 EUR 8.2 Sonstige Entgelte Zweitschriften von Darlehensauszügen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Entgelt für die Einholung und Erteilung von Bankauskünften an Kunden 21 - Bankauskünfte schriftlich und per Fax - Kreditkartenauskünfte - Anfragen Leasingunternehmen Telegrafische Darlehensauszahlung Handelsregisterauszüge (pro Anforderung) 21 - Bayern (online) - Schriftliche Anforderung Verwahren und Verwalten von Kfz-Briefen für Kfz-Händler (pro Brief) Avalgeschäft / Prüfung fremder Bürgschaftsurkunden Versand von Jahresauszügen (pro Darlehensvertrag) 8,50 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 8,00 EUR 25,00 EUR 100,00 EUR Porto Hinweis: Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde eine Umsatzsteuerberechnung vereinbart, gelten die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 9. Auskünfte Auskunftsanforderungen durch öffentliche Institutionen im Auftrag des Kunden bei der Stadtsparkasse München Auskunft aus dem Melderegister 8,50 EUR 12,00 EUR 10. Safes/Verwahrstücke Mietpreise für Safes pro Jahr (inkl. MwSt.) Mietfachhöhe außen ab 5,0 cm 50,00 EUR Mietfachhöhe außen ab 10,0 cm 75,00 EUR Mietfachhöhe außen ab 20,0 cm 135,00 EUR Mietfachhöhe außen ab 20,0 cm (doppelte Breite) 3 Sb-Safe 5,0 cm bis 7,5 cm 90,00 EUR 21 Inklusive Fax- bzw. Telefongebühren 2 2 Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015

11. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 11.1 Handel (An- und Verkauf) Wertpapierart Wertpapierorder Standard Wertpapierorder Direkt 22 Festverzinsliche Wertpapiere sowie Sonderformen festverzinslicher Wertpapiere Aktien, Kuxe, Genuss-, Liquiditätsscheine sowie Optionsscheine und Zertifikate Bezug junger Aktien Handel mit Teil- und Bezugsrechten - bis 5,00 EUR - bis 50,00 EUR - ab 50,00 EUR Nachträgliche Verwertung Investmentanteile (über Börse) Investmentanteile (außerbörslich) ETF und Zertifikate (Anspar-/Auszahlplan) 0,50 % vom Kurswert, 27,50 EUR zzgl. fremder Entgelte 1,00 % vom Kurswert, 27,50 EUR zzgl. fremder Entgelte bis 4.999,99 EUR ab 5.000,00 EUR ab 10.000,00 EUR ab 15.000,00 EUR ab 40.000,00 EUR bis 4.999,99 EUR ab 5.000,00 EUR ab 10.000,00 EUR ab 15.000,00 EUR ab 40.000,00 EUR 0,375 % vom Kurswert, 17,50 EUR 0,275 % vom Kurswert, 17,50 EUR 0,25 % vom Kurswert 0,20 % vom Kurswert pauschal 80,00 EUR 0,75 % vom Kurswert, 17,50 EUR 0,55 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert 0,40 % vom Kurswert pauschal 160,00 EUR 1,00 % vom Kurswert, 27,50 EUR zzgl. fremder Entgelte Ein Auftrag, der den Bezug verschiedener Aktiengattungen beinhaltet, kann mehrere einzeln abgerechnete Orderausführungen zur Folge haben. fremde Entgelte 3,00 EUR zzgl. fremder Entgelte 1,00 % vom Kurswert, 13,00 EUR zzgl. fremder Entgelte 1,00 % vom Kurswert, 27,50 EUR zzgl. fremder Entgelte 1,00 % vom Kurswert, 27,50 EUR zum jeweiligen Ausgabe- / Rücknahmepreis 1,00 % vom Kurswert zzgl. 1,00 EUR bis 4.999,99 EUR ab 5.000,00 EUR ab 10.000,00 EUR ab 15.000,00 EUR ab 40.000,00 EUR - organisationseigene Investmentfonds - organisationsfremde Investmentfonds Nicht möglich 0,75 % vom Kurswert, 17,50 EUR 0,55 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert 0,40 % vom Kurswert pauschal 160,00 EUR zum Ausgabe- / Rücknahmepreis, aber pauschale Halbierung des Ausgabeaufschlages zum Ausgabe- / Rücknahmepreis, aber voller Ausgabeaufschlag Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in zwei oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Bei taggleichen Teilausführungen werden die Entgelte der Orderausführung nur einmal berechnet, fremde Entgelte fallen dagegen pro Teilausführung an. Kommt es zu Teilausführungen an verschiedenen Tagen, so wird jede wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 11.2 Weitere Entgelte im Handel Fremde Gebühr bei ausländischen Werten Erteilung, Änderung, Streichung eines Limits, sofern die Order nicht am Tag der Auftragserteilung ausgeführt wird Streichung eines limitierten Auftrages fremde Entgelte 2,56 EUR 2,56 EUR 22 Preise zzgl. 3,00 EUR bei telefonisch erteilten Orders. Stadtsparkasse München Preis- und Leistungsverzeichnis Fassung 27. Oktober 2015 2 3