Aktuelle Veröffentlichung. Portfoliozertifizierung. Über dieses Dokument



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Transkript:

Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Landsberger Straße 98 D-80339 München phone +49 (0)89 461 391 70 fax +49 (0)89 461 391 79 mail@institut-va.de www.institut-va.de Über dieses Dokument Im vorliegenden Dokument werden die für Privatanleger investierbaren Portfolios von Banken und Sparkassen aufgelistet, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem Zertifizierungsverfahren der Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG unterzogen werden. Diese Auflistung soll Privatanlegern eine Orientierungshilfe beim Auffinden qualitativ hochwertig strukturierter Portfolios im Bereich der standardisierten Vermögensverwaltung geben. Ansprechpartner Dr. Gabriel Layes gl@institut-va.de Dr. Andreas Beck ab@institut-va.de Das vorliegende Dokument stellt keine Anlage- oder Steuerberatung, sowie keine Empfehlung, Aufforderung und kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zum Abschluss einer Portfolioverwaltung dar. Vor der Durchsicht der aufgelisteten Portfolios sollten zunächst die dargestellten fachlichen und rechtlichen Informationen über das Zertifizierungsverfahren zur Kenntnis genommen werden. Das Institut weist ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgende Auflistung zertifizierter Portfolios keine vollständige Darstellung qualitativ hochwertig strukturierter Portfolios im Bereich der standardisierten Vermögensverwaltung ist, da das Institut ausschließlich nach Aufforderung durch einen Portfolioanbieter einen Zertifizierungsprozess aufnimmt. Desweiteren weist das Institut darauf hin, dass es grundsätzlich nicht die Namen von Portfolios veröffentlicht, für die eine Zertifizierung aus fachlichen Gründen abgelehnt worden ist. Gründe für einen solchen fachlichen Ausschluss sind in der Regel (a) überdurchschnittlich hohe Gebühren, (b) mangelnde Diversifikation, oder (c) ein Risikoniveau im spekulativen Bereich. Das vorliegende Dokument richtet sich ausdrücklich an Privatanleger und schließt daher mit einem Kapitel, das einige allgemeine Hinweise für Privatanleger enthält. Dieses Kapitel soll Privatanleger unabhängig von konkreten Vermögensverwaltungslösungen für einige grundlegende Sachverhalte sensibilisieren, die bei der Delegation des langfristigen Vermögensaufbaus an einen Vermögensverwalter zu beachten sind. Stand: April 2015 Seite 1 von 13

Fachliche und rechtliche Hinweise Eine Zertifizierung wird ausschließlich im Auftrag des Portfolioanbieters vorgenommen. Im Zuge der Aufnahme eines Zertifizierungsprozesses verpflichtet sich der Portfolioanbieter dazu, (a) dem Institut mindestens einmal pro Quartal Daten über die Zusammensetzung der zu prüfenden Portfolios auf Einzeltitelebene zu übermitteln, (b) dem Institut das Gebührenmodell bei Investition in die zu prüfenden Portfolios zu nennen und über Anpassungen dieses Gebührenmodells zu informieren (c) den aufgenommenen Prüfungsprozess mindestens 12 Monate aufrecht zu erhalten. Vor der Aufnahme eines Zertifizierungsprozesses wird geprüft, ob sich das Gebührenmodell des s in einem vertretbaren marktüblichen Rahmen bewegt, da nur in diesem Fall eine Zertifizierung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang weist das Institut ausdrücklich darauf hin, dass Gebührenmodelle nicht absolut, sondern nur in Bezug auf bestimmte Anlagesummen bewertbar sind. Im Rahmen der Zertifizierung wird das Gebührenmodell in Bezug auf die Mindestanlagesumme des jeweiligen Portfolios bewertet. Es ist zu beachten, dass ein Gebührenmodell, das bei dieser Anlagesumme vertretbar ist, bei einer vielfach höheren Anlagesumme unangemessen hoch sein kann. Aus diesem Grund wird Privatanlegern empfohlen, im Falle einer Geldanlage das Gebührenmodell des s ins Verhältnis zur tatsächlich geplanten Anlagesumme zu setzen und auf dieser Basis noch einmal neu zu bewerten. Sofern das Gebührenmodell eines s kein Hindernis für die Aufnahme eines Zertifizierungsprozesses darstellt, berechnet das Institut auf Basis der vom gelieferten Daten für jedes Portfolio verschiedene quantitative Kennzahlen, mit Hilfe derer zu folgenden Punkten Aussagen getroffen werden: (a) das Risiko-Rendite-Profil (b) die im Mittel zu erwartende Wertentwicklung über 3 Jahre (c) die unter untergünstigen Bedingungen (95%-VaR) zu erwartende Wertentwicklung über 3 Jahre (d) das bedingte Verlustrisiko (CVaR) über 3 Jahre (e) die Streuung der Renditen um die im Mittel zu erwartende Wertentwicklung über 3 Jahre (f) die Sensitivität gegenüber bestimmten externen Risiken (g) die Anfälligkeit gegenüber den Stressszenarien, die von der BaFin verwendet werden Diese Aussagen werden zu einem Gesamturteil verdichtet, das eine Aussage über das grundsätzliche Risikoniveau des analysierten Portfolios trifft. Alle auf diese Art getroffenen Aus- Stand: April 2015 Seite 2 von 13

sagen betreffen ausschließlich das analysierte Portfolio und stellen keine Bewertung des s dar. Die Berechnungen werden einmal pro Quartal durchgeführt, so dass Aussagen im Zertifikat zwischen zwei Analysezeitpunkten ihre Gültigkeit verlieren können. Die quantitativen Aussagen basieren auf historischen Kurs-, Volatilitäts- und Korrelationsdaten. Hierdurch sind keine sicheren Schlüsse auf tatsächliche zukünftige Renditen möglich, da die Kursentwicklung von Wertpapieren von vielen Faktoren abhängt, die teilweise in der Zukunft liegen. Die Kosten und Gebühren des s werden bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Ein Zertifikat dient ausschließlich Informationszwecken und stellt in keinem Fall eine Empfehlung, Aufforderung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zum Abschluss einer Portfolioverwaltung dar. Das Institut nimmt keinerlei Einfluss darauf, in welcher Weise ein Portfolioanbieter die Zertifikate fachlich, werblich oder vertrieblich einsetzt. Das Institut und die ihm assoziierten Gesellschaften haften unter keinen Umständen für irgendwelche Verluste sowie direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund der Verwendung der Zertifikate entstehen. Das Institut weist Privatanleger darauf hin, dass sich der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen ein Portfolio von einem Vermögensverwalter angeboten wird, zwischen verschiedenen Portfolios unterscheiden kann. Die Zahl der Vermögensverwaltungsportfolios, die auch oder ausschließlich innerhalb des rechtlichen Rahmens eines sogenannten vermögensverwaltenden angeboten werden, hat im Jahr 2008 stark zugenommen, da diese Rechtsform insbesondere im Vorfeld der 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerlich attraktive Lösung für Privatanleger darstellen konnte. Bei vermögensverwaltenden ist es häufig der Fall, dass die Fondsverwaltung und das Fondsmanagement bzw. die Anlageberatung von verschiedenen Gesellschaften ausgeübt werden. Dies stellt unter qualitativen Gesichtspunkten keinerlei Nachteil dar, es wird allerdings in der im nächsten Kapital dargestellten Tabelle aus Gründen der Transparenz dokumentiert. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass jeder vermögensverwaltende einen sogenannten Verkaufsprospekt veröffentlichen muss, in dem neben diesen rechtlichen Informationen auch alle fachlichen Informationen im Detail dargestellt werden. Privatanlegern wird empfohlen, sich vor einer Anlageentscheidung für einen vermögensverwaltenden mit den Einzelheiten des Verkaufsprospekts vertraut zu machen. Stand: April 2015 Seite 3 von 13

Zertifizierte Portfolios von Banken und Sparkassen Die folgende Auflistung erfolgt rein alphabetisch und stellt somit in keinem Fall eine Rangfolge dar. Eine qualitative Unterscheidung zwischen zertifizierten Portfolios nimmt das Institut grundsätzlich nicht vor. Allen im folgenden aufgelisteten Portfolios bestätigt das Institut die Gütemerkmale, die im Rahmen der Zertifizierung überprüft werden (siehe fachliche und rechtliche Hinweise ). Stand April 2015 werden folgende Portfolios von Banken, Sparkassen und anderen Vermögensverwaltern zertifiziert: Allianz Global Investors Kapital Plus Bank Austria (Österreich) VermögensManagement 5Invest Konservativ Traditionell Ausgeglichen Dynamisch Progressiv Bethmann Bank AG Vermögensverwaltung International Plus Ertrag Wachstum BHF-Bank es Multi-Asset-Modellportfolio Stand: April 2015 Seite 4 von 13

Commerzbank AG Multi-Manager Vermögensverwaltung Strategie 25 Strategie 50 Strategie 75 Individuelle VV Wealth Management Vermögenserhalt Vermögensausbau Vermögenswachstum Individuelle Vermögensverwaltung Vermögenserhalt Vermögensausbau konservativ Vermögensausbau dynamisch Vermögenswachstum DC Bank (Schweiz) Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Ertrag -Kupon- Einkommen Plus Chance European Bank for Fund Services GmbH (ebase ) Max Heinrich Sutor ohg (Anlageberater) ebase Managed Depot Klassik DJE Kapital AG (Anlageberater) Balance Skandia PortfolioManagement GmbH (Anlageberater) Dynamik Max Heinrich Sutor ohg (Anlageberater) Substanz Hoerner Bank AG (Anlageberater) Rendite Stand: April 2015 Seite 5 von 13

Fidelity Worldwide Investment Fidelity Funds Target TM (Euro) Funds Fidelity Target 2015 Euro Fund Fidelity Target 2020 Euro Fund Fidelity Target 2025 Euro Fund Fidelity Target 2030 Euro Fund Fidelity Target 2035 Euro Fund Fidelity Target 2040 Euro Fund Fidelity Target 2045 Euro Fund Fidelity Target 2050 Euro Fund Frankfurter Volksbank FÜRST FUGGER Privatbank KG Fidelity Demografiefonds Musterdepots Renten/Aktien Fidelity Demografiefonds Konservativ Fidelity Demografiefonds Musterdepot Renten/Aktien 75/25 Musterdepot Renten/Aktien 50/50 Stabilität Ertrag Chance Welt-Depot R Welt-Depot A Stand: April 2015 Seite 6 von 13

Fürst Fugger Privatbank Asset Management GmbH Konservativ Defensiv Defensiv Plus IPConcept Fund Management S.A. Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg (Fondsadvisor) apobank Vermögensverwaltung Premium Privat Kreissparkasse Köln Sicherheit Ertrag Wachstum Chance Top-Select Maerki Baumann (Schweiz) Konservativ Max Heinr. Sutor ohg Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbh FÜRST FUGGER Privatbank KG (Fondsberater) FFPB Substanz Oppenheim Pramerica Asset Management S.à.r.l. FÜRST FUGGER Privatbank KG (Fondsberater) FFPB MultiTrend Plus FFPB MultiTrend Doppelplus Stand: April 2015 Seite 7 von 13

Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh UniCredit Bank AG (Anlageberater) HVB VermögensDepot privat Defensiv Balance Wachstum Chance Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh UniCredit Bank AG (Anlageberater) HVB PB Vermögensportfolio Klassik Klassik 50 Klassik 70 Klassik 100 HVB PB Vermögensverwaltung Max Max 0 Max 30 Max 50 Max 70 Max 100 HVB PB Vermögensportfolio Nachhaltig Nachhaltig A Nachhaltig B HVB PB Vermögensportfolio Trend Select Trend Select 50 HVB PB Vermögensportfolio Flex Select HVB PB Vermögensportfolio Flex Select 70 Raiffeisen Vermögensverwaltungsbank AG (Österreich) Raiffeisen Capital Management VIPclassic 35 (Fondsbasiert) Stand: April 2015 Seite 8 von 13

Sparkasse Essen Ertrag Plus Wachstum Chance Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Ertragsdepot Sparkasse KölnBonn Stiftungen Individual-Portfolios ChancePlus Ertrag ErtragPlus Wachstum SÜDWESTBANK AG TOP Vermögen AG Universal-Investment- Gesellschaft mbh Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg apobank Vermögensverwaltung Renten Privat Defensiv Privat Valiant Bank AG (Schweiz) Classique Ertrag CHF Classique CHF Classique Wachstum CHF Helvétique Ertrag CHF Helvétique CHF Helvétique Wachstum CHF Stand: April 2015 Seite 9 von 13

Weberbank AG Klassische Vermögensverwaltung Stabil Sicherheitsorientiert Konservativ Chancenorientiert Stand: April 2015 Seite 10 von 13

Allgemeine Hinweise für Privatanleger Gespräche mit Privatanlegern sind oft von der Erörterung sehr grundsätzlicher Fragen zum Vermögensaufbau und zur Bewertung entsprechender Angebote geprägt. Dabei zeigt sich, dass erfolgreicher Vermögensaufbau bei vielen Anlegern nach wie vor als geheimnisvoller Prozess gilt ein Klischee, für das mancher Vermögensverwalter durchaus dankbar ist, da es einen gewissen Schutz vor unerwünschter Transparenz bietet. Entgegen diesem Klischee ist es allerdings durchaus möglich, bestimmte Grundregeln für den erfolgreichen Vermögensaufbau zu nennen, die für jeden Anleger leicht nachvollziehbar sein sollten: 1) Früh anfangen, langfristig denken. Zeit ist Geld. So simpel dies klingt, so wahr ist es im Rahmen des Vermögensaufbaus. Jeder Monat fehlender Laufzeit bedeutet entgangenen Zins, jedes Jahr fehlender Laufzeit bedeutet entgangenen Zinseszins. Daher ist es so wichtig, möglichst früh zu beginnen, regelmäßig bestimmte Summen anzusparen. Wer für sein neugeborenes Kind beginnt, jeden Monat 100 EUR zu 3% p.a. anzusparen, wird ihm an seinem 18. Geburtstag bereits über 28.000 EUR zukommen lassen können. Wird dieses Kapital dann ab diesem Zeitpunkt für 6% p.a. angelegt, so verdoppelt es sich bereits nach weniger als 12 Jahren und wird sich bis zum Renteneintritt verachtfacht haben. Die frühzeitige Planung zeitlich weit entfernt liegender finanzieller Meilensteine im Leben zahlt sich in vielen Bereichen aus, so z.b. auch steuerlich. Man denke etwa an das Thema Erbschaft : Den eigenen Kindern kann im Rhythmus von zehn Jahren eine Schenkung von bis zu 205.000 Euro steuerfrei gemacht werden. Wer dies tut, senkt substanziell die Erbschaftssteuer und unterstützt seine Kinder massiv beim eigenen Vermögensaufbau. 2) Einen seriösen wählen in bezug auf Qualität, Gebühren, Rechtssicherheit. Ein seriöser einer zum langfristigen Vermögensaufbau geeigneten Geldanlage sollte belegen können, warum sein Angebot qualitativ hochwertig und kostenmäßig angemessen ist. Idealerweise erfolgt dieser Beleg durch den Verweis auf Prüfungen durch unabhängige Institutionen, denen sich der regelmäßig unterzieht. Wer so etwas vorzuweisen hat, wird dies in der Regel auch transparent kommunizieren und in diesem Zusammenhang auch offen über Kosten sprechen. Skepsis ist daher angebracht, wenn insbesondere über die Kosten der Geldanlage nicht oder nur sehr allgemein gesprochen wird. Renditen, die ihrer vertrieblichen Hülle entkleidet sind, bestehen im wesentlichen aus einem Inflationsausgleich plus einer Risikoprämie. Produkte wie fondsgebundene Lebensversicherungen, Hedgefonds oder geschlossene Fonds sind häufig mit so hohen Kosten versehen, dass das Risiko/Rendite-Verhältnis nicht mehr stimmt. Beispielsweise wird bei geschlossenen Fonds zusätzlich zum ausgewiesenen Agio von 5% an den Vertrieb oft noch eine verdeckte Abschlussprovision von bis zu 8% gezahlt. Der Anleger verliert damit zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung schon 13% seines Geldes an den Vertrieb. Stand: April 2015 Seite 11 von 13

3) Die Hoheit über das eigene Geld behalten. Zu einer transparenten Aufklärung zählt nicht nur das offene Gespräch über Kosten, sondern auch das offene Gespräch über die mögliche Kündigung des Geschäftsverhältnisses. Ein guter ist sich stets dessen bewusst, dass er sich die Legitimation für die Verwaltung fremder Vermögen immer wieder aufs Neue erarbeiten muss. Er arbeitet daher so nachhaltig für seine Kunden, dass er über geringe Kündigungsquoten verfügt und entsprechend wenig Angst hat, auch über dieses Thema und die damit verbundenen Konditionen bei Vertragsabschluss offen zu sprechen. Klären Sie daher vor Vertragsunterzeichnung die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn Sie den Vertrag wieder kündigen wollen. Angebote, bei denen eine Kündigung nicht oder nur mit substanziellen Verlusten möglich ist, sind auf jeden Fall zu vermeiden. 4) Laufende Gebühren kritisch prüfen. Häufig vereinbaren Vermögensverwalter mit ihren Kunden eine pauschale Gesamtvergütung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass darüber hinaus nicht noch weitere Kosten entstehen können. So kann der Vermögensverwalter z.b. über Geld/Brief-Spannen bei Währungswechseln oder durch verdeckte Bestandsprovisionen bei Fonds und Zertifikaten zusätzliche Einnahmen zu Lasten des Anlegers generieren. Diese Einnahmen sind nicht unerheblich: Es gibt Anlageprodukte, die über 5% p.a. Bestandsprovision bezahlen natürlich auf Kosten des Anlegers. Die Unterschiede zwischen den laufenden Gebühren verschiedener Vermögensverwalter mögen auf den ersten Blick marginal erscheinen, und sind es auf ein einzelnes Jahr betrachtet vielleicht auch wirklich. Allerdings muss auch hier die langfristige Zeitkomponente bedacht werden: Wenn zwischen zwei Vermögensverwaltungen ein Kostenunterschied von 2% p.a. besteht (was durchaus nicht unüblich ist), dann klingt das zunächst undramatisch, macht allerdings bei einer Anlagedauer von 25 Jahren 50% des Anfangskapitals aus. 5) Laufende Ergebnisse kritisch prüfen: Woher kommt die Performance? Es gibt keinen Vermögensverwalter, dem es auf Dauer gelingt, seine Performance dadurch zu erzielen, dass er jede Wendung des Kapitalmarktes korrekt vorhersieht und die entsprechenden Wetten eingeht und gewinnt. Insofern gilt: Gerade beim langfristigen Vermögensaufbau muss auf eine breite Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen gesetzt werden, so dass Abwärtsbewegungen in einem Sektor durch Aufwärtsbewegungen in einem anderen Sektor kompensiert werden können. Ein guter Vermögensverwalter sollte diese Form des Risikomanagements nicht nur verinnerlicht haben, sondern durch den Einsatz zeitgemäßer Verfahren auch dazu in der Lage sein, es sachgerecht umzusetzen. Da das kontinuierliche Gewinnen gegen den Markt niemandem gelingen wird, ist auch eine gewisse Vorsicht gegenüber Performance-Ranglisten geboten. Solche Ranglisten betrachten oft lediglich die Performance der letzten 12 Monate. Wer in diesem kurzen Zeitraum einen Trend richtig vorhergesehen und auf ihn gewettet hat, der wird auch in der Rangliste ganz vorne stehen. Solche Wetten sind allerdings Spekulationen auf Kosten des Kunden, die natürlich auch schief gehen können. Dies zeigt sich spätestens dann, wenn die gleichen im nächsten Jahr am Ende der Rangliste auftauchen. Die Wetteinsätze trägt in jedem Fall der Kunde. Stand: April 2015 Seite 12 von 13

6) Laufend die Risiken prüfen: Welche Verluste können im ungünstigsten Fall auftreten? An den Kapitalmärkten werden Renditen durch das Eingehen von Risiken erkauft. Jeder Vermögensverwalter, der mit Ihnen über Rendite spricht, muss daher auch im selben Zug das Thema Risiko ansprechen und hierbei auch den Worst Case thematisieren. Wer dies unterlässt und Ihnen stattdessen suggeriert, hohe Renditen ohne nennenswerte Risiken erzielen zu können, der handelt unseriös. Bedenken Sie, dass sich für nahezu alles schöne Grafiken produzieren lassen, wenn Kennzahlen unsachgemäß angewendet werden. So haben beispielsweise Hedgefonds bei ihrem Markteintritt in Deutschland werblich suggeriert, permanent positive Renditen zu liefern, da sie einfach je nach Marktumfeld die dazu passenden Finanzinstrumente zum Einsatz bringen. Diese Zielsetzung erfordert unter anderem das Eingehen großvolumiger Derivatepositionen und die damit verbundenen spezifischen Handelspraktiken. Dies wiederum führt dazu, dass beispielsweise das klassische Maß zur Beurteilung des Risikos eines Fonds die Volatilität bei Hedgefonds nicht zur Risikobeurteilung geeignet ist, da die klassisch berechnete Volatilität das tatsächliche Risiko von Hedgefonds unterschätzt. 7) Disziplin wahren bei der Anlagestrategie. Erfolgreicher Vermögensaufbau ist schließlich auch davon abhängig, wie diszipliniert die oben genannten Grundregeln eingehalten werden. Dies beginnt damit, dass auch in finanziell schwierigeren Zeiten die Sparpläne nicht aufgelöst werden, und reicht bis zur Beibehaltung grundsätzlicher Strategien, wenn ein gewisser Grundstock aufgebaut worden ist. Auch eine gute Anlagestrategie wird Höhen und Tiefen durchlaufen. Man sollte allerdings weder im positiven Fall in Euphorie noch im negativen Fall in Panik verfallen. Entsprechende Vorsicht ist geboten, wenn ein Vermögensverwalter beispielsweise während einer Hausse vorschlägt, das Portfolio insgesamt offensiver auszurichten. Auch während einer Hausse gilt, dass höhere Renditechancen nur durch das Eingehen höherer Risiken erkauft werden können. Man muss sich daher immer fragen, ob das offensivere Portfolio noch zur eigenen Risikobereitschaft passt. Zumal in einer Hausse auch immer die Gefahr besteht, in Trends und Moden zu investieren, die bereits wieder am abflauen sind. 8) Grundsätzliche Faustregeln beachten. - Vorsicht bei Angeboten, die zweistellige Renditen versprechen. - Vorsicht bei Verträgen, die seitens des Investors nur bedingt kündbar sind. - Vorsicht bei Steuersparmodellen. - Im Zweifelsfall eine zweite Meinung vor Vertragsunterzeichnung einholen. Stand: April 2015 Seite 13 von 13