Allgemeine Geschäftsbedingungen Tebio GmbH Stand April 2015



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1 Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. AGB genannt) und die ggf. zusätzlich vereinbarten Bedingungen in den Bestellformularen und den etwaigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und der jeweiligen produktspezifischen Preisliste (zusammen der Vertrag oder die Vertragsbedingungen ) gelten für alle Dienstleistungen, welche die Tebio GmbH (nachfolgend Tebio genannt) für den Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen in einem etwaigen Bestellformular, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und den produktspezifischen Preislisten gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Preisliste, Bestellformular, produktspezifische Leistungsbeschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Tebio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.2 Tebio hat das Recht, diese AGB zu ändern, soweit dadurch die wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung. Tebio kann außerdem Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vornehmen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzeslage ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. 1.3 Tebio ist berechtigt, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird und von dieser nicht maßgeblich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn auf dem Markt technische Neuerungen für die Dienstleistungen verfügbar sind, oder wenn Dritte ihr Angebot von Vorleistungen ändern, die für die Leistungen der Tebio erforderlich sind. 1.4 Nach den Ziffern 1.2 und 1.3 beabsichtigte Änderungen werden sechs Wochen nach Mitteilung an den Kunden wirksam. Alle übrigen Änderungen werden wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde in der Änderungsmitteilung hinzuweisen. 2 Zustandekommen des Vertrages 2.1 Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, kommt der Vertrag über die jeweilige Dienstleistung zustande, wenn ein verbindliches Angebot des Kunden durch Tebio mittels einer Auftragsbestätigung angenommen wurde. Das Angebot gilt spätestens als durch Tebio angenommen, wenn die Dienstleistung durch Tebio zur Verfügung gestellt wurde. 2.2 Zur Annahme eines Angebotes ist Tebio nicht verpflichtet. Der Kunde hält sich sechs Wochen an seinen Auftrag gegenüber Tebio gebunden. 3 Allgemeine Leistungsbeschreibung 3.1 Tebio stellt dem Kunden eine Prepaid- SIM Karte mit einer Rufnummer, einer persönlichen Identifikationsnummer ( PIN ) sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes ( PUK ) zur Verfügung (Starter-Paket). Des Weiteren vergibt der Kunde bei der Bestellung ein Hotline-Passwort, mit welchem er sich gegenüber dem Kundenservice legitimieren kann. Die von Tebio dem Kunden bereitgestellte Prepaid-SIM-Karte ermöglicht dem Kunden, das öffentliche Mobilfunknetz Seite 1

der E-Plus Mobilfunk GmbH über den Mobilfunkanbieter Ortel zu nutzen, indem der Kunde mit Ortel einen separaten Prepaid-Mobilfunkvertrag über die Aufladung der Prepaid-SIM-Karte und die Nutzung des Mobilfunknetzes auf Grundlage der von Ortel verwendeten Bestellvorgänge und AGB abschließt. Tebio selbst erbringt damit keine Netzzugangs- und Transportleistungen. Diesbezügliche Beschwerden sind unmittelbar an den vom Kunden genutzten Mobilfunkanbieter zu richten. Der Kunde bevollmächtigt Tebio mit Vertragsschluss, die Daten des Kunden zwecks Einrichtung der Prepaid-SIM- Karte an den Mobilfunkanbieter Ortel zu übermitteln. Durch diese Datenübermittlung wird zugleich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Mobilfunkanbieter Ortel aufgrund der dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Vertragsbedingungen (AGB) der Ortel begründet. Weitere Aufladungen erfolgen direkt online über Ortel. Benötigt der Kunde mehr als 2 SIM-Karten, bedarf es einer gesonderten 3.2 Vereinbarung mit Tebio. Die Rufnummer der SIM-Karte wird dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber Tebio veranlasst sind. 3.3 Der Kunde kann jederzeit die Übertragung seiner Tebio-Mobilrufnummer zu einem anderen Mobilfunknetzbetreiber über Ortel verlangen (sogenannte Rufnummernmitnahme oder Portierung). Die die mit der Portierung verbunden Kosten trägt der Kunde gemäß Preisleiste. Die Portierung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 3.4 Der Tebio Vertrag über das Starter-Paket kommt ausschließlich über den Onlineshop zustande. Damit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden, dass jegliche Kommunikation zwischen Tebio und dem Kunden ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen kann. 4 Zahlungsbedingungen 4.1 Der Kunde hat die Zahlungsarten zu nutzen, die von Tebio auf ihrem Onlineshop vorgegeben werden. 4.2 Tebio wird dem Kunden auf elektronischem Wege eine Rechnung zusenden. Alle Preise sind Endpreise in Euro. Die Preisangabe entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 4.3 Die Lieferung des Starter-Pakets erfolgt versandkostenfrei. 5 Pflichten des Kunden im Umgang mit der Prepaid-SIM-Karte 5.1 Die Prepaid-SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von Tebio und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen an Tebio zurückzugeben. Das Rückgabeverlangen hat Tebio spätestens mit der endgültigen Deaktivierung der Prepaid-SIM-Karte gegenüber dem Kunden auszusprechen. Tebio darf die Prepaid-SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen. 5.2 Die Prepaid-SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, sodass Missbrauch und Verlust vermieden werden. 5.3 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der Prepaid-SIM-Karte durch Dritte entstanden sind. Die gilt insbesondere für Dienste, die durch eine unbefugte Nutzung der Prepaid-SIM- Karte entstanden sind. 5.4 Der Kunde hat Ortel den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der ihm überlassenen Prepaid-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Ortel wird die Karte sodann unverzüglich sperren und dem Kunden eine neue Prepaid-SIM- Karte gegen das in der Preisliste ausgewiesenen Entgelt zur Verfügung stellen. 5.5 Der Kunde darf seine Prepaid-SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters ein- oder weiterzuleiten. Der Kunde darf seine Prepaid-SIM-Karte auch nicht zur Seite 2

Erbringung eines Telekommunikationsdienstes- oder telekommunikationsgestützten Dienstes einsetzen. Hierunter fällt beispielsweise der Versand von Werbe- SMS, Werbe-MMS und Werbe-E-Mails an Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, wenn dieser nicht manuell an einen Teilnehmer, sondern systemgesteuert an eine Vielzahl von Teilnehmern erfolgt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Prepaid- SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen: Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem Mobilfunknetz des Mobilfunkdiensteanbieters und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen, und/oder Einschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sogenannter GSM Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das Mobilfunknetz des Mobilfunkdiensteanbieters und/oder Einsatz von SIM-Karten in Vermittlungs- bzw. Übertragungssystemen von Telefonanlagen (z.b. PABX) und zu breitbandtechnischen Einrichtungen zur Übertragung von Viren, unzulässiger Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstiger belästigender Nachrichten zur Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Schutzrechten (z.b. Urheber- oder Markenrechten) zur Verletzung strafrechtlicher Vorschriften oder von Vorschriften zum Schutz der Jugend zur Herstellung von Voice over IP entgegen den Vorgaben des in Anspruch genommenen Mobilfunkdiensteanbieters. Schäden, die Tebio dadurch erleidet, dass der Kunde seine vorgenannten Pflichten schuldhaft verletzt, hat der Kunde zu ersetzen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen, steht Tebio ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter SIM-Karte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. In vorgenannten Missbrauchsfällen steht Tebio das Recht zur unverzüglichen Sperre ohne vorherige Abmahnung zu (Verdachtssperre). 6 Vertragsdauer, Kündigung 6.1 Soweit in den sonstigen Vertragsunterlagen nicht anders vereinbart, können Prepaid-SIM-Verträge von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform. 6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6.3 In Bezug auf die Mobilfunkdienstleistungen finden die Regelungen des Mobilfunkanbieters Anwendung. 7 Weitere Pflichten des Kunden 7.1 Der Kunde informiert Ortel unverzüglich über jede Änderung seiner bei Ortel hinterlegten Daten. 7.2 Der Kunde legt bei Vertragsschluss ein Kundenkennwort fest. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort und sämtliche PINS und PUKS nicht an unberechtigte Dritte gelangen können. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Sicherheitscode vor unbefugter Drittnutzung zu schützen. 8 Gewährleistung 8.1 Tebio gewährleistet die Erbringung ihrer Dienstleistung nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten nur nach Maßgabe der Vertragsbedingungen. 8.2 Tebio gewährleistet, dass die von ihr gelieferte SIM-Prepaid-Karte die Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen des Mobilfunkanbieters nach dessen Bedingungen ermöglicht. 9 Haftung 9.1 Für Vermögensschäden, die von Tebio, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haftete Tebio gegenüber ihren Kunden nach Maßgabe des 44 a TKG. Hiernach ist die Haftung der Tebio auf höchstens 12.500,00 je Kunde begrenzt, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische oder Seite 3

natürliche Person handelt, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt (sogenannte Endnutzer ). Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 2 in der Summe auf höchstens 10 Mio. begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe alle Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 2 bis 4 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug auf Zahlung von Schadensersatz entsteht. 9.2 In allen anderen Fällen haftet Tebio nur, falls der Schaden (a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder (b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle von (b) ist die Haftung der Tebio der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für Tebio vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für die Schadensumfang. Im Rahmen dieser Begrenzung gilt als vertragstypischer Schaden eine Haftungssumme bis zu einer Höhe von 2.500,00 pro Schadensfall und für mehrere Schadensfälle in einem Kalenderjahr eine Haftung bis zur Höhe von 5.000,00 pro Schadensfall. 9.3 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 9.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tebio. 10 Auskunftserteilung 10.1 Tebio ist berechtigt, Daten von Auskunftsteilen zu verwenden, um in Zweifelsfällen die Identität des Kunden/Antragstellers eindeutig feststellen zu können. Tebio ist Teilnehmer von Angeboten einschlägiger Dienstleister zum Zwecke der Bonitätsprüfung. Im Rahmen des Auskunftsverfahrens ist Tebio berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der abgeschlossenen Verträge zu übermitteln. 10.2 Der Kunde kann bei Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Auf Wunsch erhält der Kunde die Anschriften der jeweiligen von Tebio genutzten Auskunfteien sowie ein Merkblatt über den von der Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FBB), Schufa und Infoscore. 11 Schlichtung 11.1 Der Kunde kann im Streit mit Tebio darüber, ob Tebio eine in den 43 a, 43 b, 45 bis 46 und 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. 12 Anforderungen an Endgeräte 12.1 Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zu Grunde liegenden Bedienungsanleitung benutzen, die für die Nutzung in dem von dem Mobilfunkanbieter genutzten Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen in diesem Netz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Tebio darf Teilnehmerdaten zwecks Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber Tebio den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder Seite 4

einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen. 13 Datenschutz, Fernmeldegeheimnis 13.1 Tebio erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- ( 95 Abs. 1, 3 Nr. 3 TKG, 14 Abs. 1 TMG) und Verkehrsdaten ( 96 Abs. 1 TKG) sowie Nutzungsdaten ( 15 Abs. 1 TMG) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. 15.2 Im Übrigen gelten die auf der Internetseite der Tebio veröffentlichten bzw. die in den Auftragsformularen verwendeten besonderen Datenschutzbestimmungen. 14 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung 14.1 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. 14.2 Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn seine Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 14.3 Der Kunde darf Ansprüche gegen Tebio nicht an Dritte ohne Zustimmung von Tebio abtreten. 354 a HGB bleibt unberührt. 16 Sonstiges 16.1 Tebio ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit Tebio verbundene Unternehmen (vgl. 15 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. Tebio wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten. 16.2 Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.b. Online- Formular der Website der Tebio) abgegeben werden. 16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. 16.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. 16.5 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Tebio und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Düsseldorf, April 2015 Seite 5

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