AC Audit & Consult GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aachen



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Transkript:

AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aachen Transparenzbericht 2015

A G1T & \rt hatlfung,ert<hft Kr2 AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aachen Transparenzbericht 2015

Inhaltsverzeichnis Seite A. Vorbemerkung 3 B. Unternehmensstruktur 3 1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 3 II. Netzwerkverbund 4 III. Leitungsstruktur 4 IV. Vergütungsgrundlagen 4 V. Finanzinformationen 4 VI. Nach 319a HGB geprüfte Unternehmen 5 0. Qualitätssicherungssystem 5 1. Allgemeine Praxisorganisation 5 1. Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit 6 2. Annahme: Fortführung und vorzeitige Beendigung von Prüfungsaufträgen 6 3. Qualifikation und Information von Mitarbeitern 7 4. Gesamtplanung aller Aufträge 8 5. Auftragsabwicklung 8 6. Nachschau 11 7. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen 1 1 II. Erklärung über die Erfüllung der FortbHdungspflicht 12 III. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO 12 D, Schlussbemerkung 12

A. Vorbemerkung Als Prüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne des 264d HGB unterliegt die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend auch kurz: Gesellschaft) einer besonderen Kontrolle der Qualität ihrer Tätigkeit und der Verpflichtung, diesen Transparenzbericht zu erstellen. Die Anforderungen an diesen Bericht ergeben sich aus 55c WPO. Dieser Bericht gibt unter anderem Auskunft über die Struktur der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie über die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung als auch über die Eigentumsverhältnisse und die nach 319a HGB geprüften Unternehmen. Der Zweck dieses Berichts besteht darin, der Öffentlichkeit einen Überblick über die Gesellschafts- und Aufsichtsstru ktur sowie die Qual itätskontrol lorganisation zu geben. Die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Berichtsjahr (01.01.2014 bis 31.12.2014) eine Konzernabschlussprüfung für eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des 264d HGB durchgeführt und unterliegt somit der Pflicht zur Erstellung eines Transparenzberichtes. B. Unternehmensstruktur 1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde mit Bestellungsurkunde vom 12 10.1989 als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 1508485 bei der Wirtschaftsprüferkammer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft registriert. Sie ist unter der Nummer HRB 4243 in Abteilung B des Handelsregisters des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Sie hat ihren Sitz in 52072 Aachen, Kackertstraße 20. Sie unterhält keine Zweigniederlassungen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.000,00 und ist voll eingezahlt. Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich wie folgt: Dipl-Dec. Dieter Johnen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 70,0% Dipl-Kfm. Lothar Kühnast, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 30,0%

N. Netzwerkverbund M itgl iedschaften in einem Verbund, vertrag! iche Kooperationen und sonstige Bindungen zu anderen WP-Praxen bestehen nicht. Das Zusammenwirken mit anderen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften basiert mandatsbezogen und wird im Einzelfall individuell geregelt. Hierzu steht aufgrund der langjährigen Berufserfahrung der Geschäftsführer ein breites kollegiales Umfeld an Beratern und Rechtsanwälten zur Verfügung. III. Leitungsstruktur Die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat gemäß den Vorgaben des GmbHG eine Gesel 1 schafterversamml u ng und ei ne Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Herren - Dipl.Oec. Dieter Johnen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Dipl-kfm. Lothar Kühnast, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wahrgenommen. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten. Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. IV. Vergütungsgrundlagen Die Vergütung der Gesellschafter für ihre Mitarbeit wird nach erbrachter Leistung vorgenommen. Die erbrachte Leistung bemisst sich dabei am Ergebnisbeitrag der verantworteten Aufträge. Eine gesonderte Vergütung für die Geschäftsführung ist nicht vereinbart. Darüber hinaus sind die Gesellschafter ihren Anteilen entsprechend am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Die Arbeit externer Mitarbeiter der Gesellschaft wird auf der Basis von Stundenverrechnungssätzen vergütet. V. Finanznformationen Im Kalenderjahr 2014 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1 14T realisiert. Die realisierten Umsatzerlöse verteilen sich nach den Kriterien des 285 Absatz 1 Nr. 17 HGB wie folgt: Abschl ussprüfu ngsleistu ngen TEU R 102 sonstige Leistungen TEUR 12

VI. Nach 319a HGB geprüfte Unternehmen Im Kalenderjahr 2014 wurde der Konzernabschluss und Konzernlagebericht des nachfolgend benannten Unternehmens von öffentlichem Interesse im Sinne des 319 Absatz 1 Satz 1 HGB geprüft: Alexanderwerk AG, Remscheid. C. Qualitätssicherungssystem Die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die nach der WPO und der Berufssatzu ng der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer einzu haltenden Vorschriften sowie die nach der VO 1/2006 und den IDW Prüfungsstandards zu beachtenden Regelungen in einem Qualitätssicherungshandbuch beschrieben, in Organisationsrichtlinien umgesetzt und durch geeignete Maßnahmen deren Einhaltung und Aktualisierung sichergestellt. Das Qualitätssicherungshandbuch beinhaltet neben den Richtlinien zur Praxisorganisation auch andere fachliche und organisatorische Anweisungen zur Planung, Durchführung und Berichterstattung einzelner Prüfungsaufträge. Zur Umsetzung des risi koorientierten Prüfu ngsansatzes werden neben der Prüfu ngssoftware Audit Solutions auch Arbeitshilfen des Instituts der Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Verschiedent lich erfolgt eine sinngemäße Anwendung der Arbeitshilfen in eigenen Prüfungstools und Checklisten, 1. Allgemeine Praxisorganisation Die allgemeine Praxisorganisation berücksichtigt im Wesentlichen folgende Aspekte: (1) Allgemeine Berufspflichten a) Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit b) Gewissenhaftigkeit c) Verschwiegenheit d) Eigenverantwortl ichkeit e) Berufswürdiges Verhalten (2) Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen (3) Mitarbeiter a) Einstellung von Mitarbeitern b) Qualifikation und Information von Mitarbeitern c) Beurteilung von Mitarbeitern (4) Gesamtplanung aller Aufträge (5) Auftragsabwicklung a) Organisation der Auftragsabwicklung b) Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) c) Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und abschließende Durchsicht der Prüfu ngsergebni sse d) Auftragsbezogene Qual itätssicheru ng e) Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere (6) Nachschau (7) Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen,

1 Allgemeine Berufspflichten, hier: Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Die Geschäftsleitung ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Regelungen zur Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Sie informiert alle Mitarbeiter anhand eines Merkblattes zur Unterrichtung über die Berufsgrundsätze über die relevanten Regelungen. Darüber hinaus finden die Mitarbeiter im Qualitätssicherungs handbuch weitere Informationen dazu. Die Mitarbeiter dokumentieren auf Basis einer aktuellen Siegelliste zu Beginn des Jahres mit ihrer Unterschrift auf der jährlichen Erklärung zur berufsrechtlichen Unabhängigkeit, dass Sie über den aktuellen Stand der Regelungen sowie über die relevanten Mandate informiert worden sind. Bei Neueintritt von Mitarbeitern wird diese Dokumentation ebenso vorgenommen. Darüber hinaus wird zu Beginn des Prüfungsauftrags nochmals eine entsprechende Abfrage vorgenommen. Soweit Mitarbeiter Zweifel an der Unabhängigkeit hegen, wird die Geschäftsleitung informiert, welche darauf hin die berufsrechtliche Unabhängigkeit bzw. die Besorgnis der Befangenheit erneut prüft und eine Entscheidung darüber trifft, ob das Auftragsverhältnis fortgeführt werden kann. Die internen Überprüfungen auf Einhaltung der Regelungen zur berufsrechtlichen Unabhängigkeit haben im Berichtsjahr stattgefunden. 2. Auftragsannahme und fortführung sowie vorzeitige Beendigung von Aufträgen Die Entscheidung zur Annahme bzw. Fortführung eines Auftrags erfolgt grundsätzlich durch einen Geschäftsführer. Soweit ein anderes Mitglied der Geschäftsführung Bedenken gegen die Annahme oder Fortführung eines Auftrags hat, erfolgt eine Abstimmung innerhalb der Geschäftsführung. Bevor ein Auftrag vorzeitig beendet wird, werden von den Geschäftsführern insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: Dokumentation aller wesentlichen Sachverhalte sowie von eventuell bereits durchgeführten Besprechungen (mit dem Mandanten); Prüfung, ob bzw. inwieweit eine Erörterung des Sachverhalts und möglicher Handlungsalternativen mit dem Mandanten angebracht ist; Prüfung, ob eine rechtliche Pflicht zur Fortführung des Auftrags besteht; Prüfung, ob eine Berichterstattung über die Mandatsniederlegung aufgrund gesetzlicher Pflichten besteht. Wird ein Prüfungsauftrag durch Niederlegung oder Abberufung eines anderen Wirtschaftsprüfers beendet und auf die AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen, wird die Zustimmung des Mandanten zur Kontaktaufnahme r.it dem bisherigen Prüfer eingeholt und es wird versucht, auf eine Entbindung von der Schweigepflicht htnzuwirken. Lehnt der Mandant dies ab. so wird in der Regel der Auftrag nicht angenommen. Bei Zusttmmung. sollen md dem bishengen Prüfer die Gründe für den Wechsel besprochen und erört.ert werden, ob es aus berufsrechtiicher Sicht Gründe gibt, die. einer A.uftragsannahme entgegenstehen,

Unabhängig von der Art des Auftrags ist vor Annahme das Auftragsrisiko abzuschätzen. Hierbei holen wir im Vorfeld insbesondere Informationen über die Integrität der Unternehmensleitung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, unkalkulierbare unternehmerische Risiken sowie über mögliche gesetzliche Ausschlussgrü nde oder Interessenkonflikte ein. Dabei prüfen wir auch, ob in ausreichendem Maße Sach- und Fachkenntnisse vorhanden sind, um bei der Prüfungsdurchführung eine angemessene Qualität gewährleisten zu können. Des Weiteren werden durch den auftragsverantwort 1 ichen Wirtschaftsprüfer die personellen und zeitlichen Ressourcen sichergestellt. 3. Mitarbeiter a) Einstellung von Mitarbeitern Wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, so wird die Auswahl durch die Geschäftsführung gemeinsam unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils vorgenommen, das sich aufgrund des Aufgabengebietes ergibt, in dem der neue Mitarbeiter tätig werden soll. Der fachliche und persönliche Eindruck der Beurteilenden ist dabei wesentlich für die Einstellung. Es werden zwei Beurteilungen eingeholt, wobei die Einfügung in das vorhandene Team berücksichtigt wird. Die Einstellung erfolgt durch einen Anstellungsvertrag mit einer regelmäßigen Probezeit von sechs Monaten. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung von lnsider und U nabhängigkeitsregel n wird sichergestellt. b) Qualifikation und Information von Mitarbeitern Die Mitarbeiter unterliegen den Vorschriften der beruflichen Fortbildung. Dabei werden die Fortbildungsangebote diverser Institutionen wie z.b. des IDW in Anspruch genommen. Daneben erfolgt eine Ergänzung durch interne Seminare und durch Training on the Job, In den Seminaren werden Themen aus den Bereichen der nationalen Rechnungslegung und des Steuerrechts sowie der Prüfung und der Betriebswirtschaft behandelt. Das Training on the Job kommt bei speziellen fachlichen Themen im Rahmen der Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen zur Anwendung (z.b. Aspekte der Sanierungsprüfung). Einschlägige Gesetzestexte, Fachkommentare in aktueller Fassung sowie übliche Fachzeitschriften stehen zur Abrundung der internen Fortbildung zur Verfügung. Darüber hinaus können die Mitarbeiter uf Datenbanken wie z.b DATEV Lexinform oder Haufe Steuer Office zugreifen. Die Mitarbeiter haben ihre Teilnahme an außerbetrieblichen und internen Fortbildu ngsveranstaltu ngen unter Beifügung geeigneter Nachweise zu bestätigen. Die Erklärungen und Nachweise werden gemeinsam mit den Ausbildungsnachweisen aller Mitarbeiter aufbewahrt und durch die Geschäftsführung ausgewertet. Ferner wird in unterjährig stattfinc enden Gesprächen auf Berufsträgerebene das Thema Fortbildung behandelt. Über die Fortbiidungsrnaßnahrnen entscheid et die Geschäftsführung.

Mitarbeiter werden regelmäßig beurteilt. Auf dieser Basis wird deren individuelle Entwicklung dokumentiert, anhand derer die weitere Förderung festgelegt werden kann. Darüber hinaus erfolgen permanente Rückmeldungen über den laufenden ermöglicht. können. Arbeitseinsatz und die Qualität in der Umsetzung der laufenden Aufgaben an die Geschäftsführung. c) Beurteilung von Mitarbeitern 4. Gesamtplanung aller Aufträcie 5. Auftragsabwicklung b) Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) ordnungsgemäß und zeitgerecht abgewickelt werden können. führenden Aufträge. Art und Umfang der Gesamtplanung bestimmen sich nach den Gegebenheiten der die Voraussetzungen dafür, dass die übernommenen und erwarteten Aufträge Die Geschäftsführung schafft durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge Aufträge, die eine personelle und zeitliche Abstimmung mit den übrigen Aufträgen Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und zeitgerechten Abwicklung der Aufträge Gesellschaft sowie der Anzahl, dem Volumen und dem Schwierigkeitsgrad der durchzu a) Organisation der Auftragsabwicklung erfolgt bei ü berschaubarem Auftragsbestand ei ne EDV-gestützte Terminplanu ng der verantwortliche Wirtschaftsprüfer unsicher ist in Bezug auf eine Frage, die Wirtschaftsprüfer vor. Dieser beurteilt und dokumentiert, ob Gefährdungen für die vorliegen könnten und welche Maßnahmen zu einer Risikominimierung führen Abschlussprüfung. Die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenzen erfolgt anhand einer Die Regelungen zur Auftragsabwicklung sehen einen auftragsverantwortlichen Arbeitshilfe. dokumentieren. Diese enthält die sachliche, zeitliche und personelle Planung der durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer koordiniert. Aufbauend auf den Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten bei der Durchführung des Auftrags schätzung der einzeinen Prüffelder ist die Prüfungsstrategie festzulegen und zu Die Festlegung der zeitlichen Ressourcen und fachlichen Hilfsmittel wird ebenfalls Ergebnissen einer allgemeinen Risikobeurteilung und der Wesentlichkeitsein Unabhängigkeits oder sonstigen SEchverhalten einzuholen, wenn sich der Fachhcrier Rat ist be wesenthchen Rechnungslegungs-, Prüfungs-. Benchts-.

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, für alle wesentlichen Prüfungshandlungen das Prüfungsergebnisse zusammen, die unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Qualifikation und wesentliche Auswirkungen auf den Prüfungsverlauf, das Prüfungsurteil, die dokumentieren. Beziehung zum Mandanten oder die Prüfungsgesellschaft haben könnte. setzt sich aus einem mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und Mitarbeitern c) Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und abschließende Durchsicht der praxisinternen Regelungen erfolgt. Prüfungsaufträge in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, berufsrechtlichen und trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Auftrags und bildet sich Berufserfahrung mit entsprechenden Aufgaben betraut werden. Der Die Auftragsabwicklung erfolgt in der Regel mit einem Prüfungsteam. Dieses Team Vier-Augen-Prinzip sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Abwicklung der durch Teilnahme an der Prüfung sowie durch seine Überwachungsmaßnahmen ein mandatsverantwortl iche Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich in die gesamten eigenverantwortliches Urteil. Prüfungsarbeiten eingebunden und während der gesamten Prüfungsdauer Voraussetzung für die Überwachung der Prüfungsabwicklung sind sorgfältig geführte Rahmen der Auftragsabwicklung, was in den Arbeitspapieren dokumentiert wird. Er mitarbeitend und leitend tätig. Darüber hinaus überwacht er die Mitarbeiter im erfolgen, so dass bedeutende Sachverhalte, die mit wesentlichen Fragen behaftet und geordnete Arbeitspapiere. Die Durchsicht der Prüfungsergebnisse hat sind, noch geklärt werden können. rechtzeitig vor Abschluss der Prüfung und der Auslieferung der Prüfungsberichte zu externer fachlicher Rat eingeholt, soweit dies bei pflichtgemäßer Beurteilung nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich ist. Ziel ist hierbei die Erlangung eines angemessenen Prüfungsurteils hinsichtlich zu beurteilender Bilanzieru ngs-, ergeben, so sind für die Klärung die erforderlichen Zuständigkeiten und Arbeitspapieren zu dokumentierenden Konsultationsprozesses werden daher Bei Zweifelsfragen, die für das Prüfungsergebnis bedeutend sind, wird interner oder Wirtschaftsprüfer) eingeholt. Sollten sich dabei Meinungsverschiedenheiten Meinungen geeigneter Spezialisten (z.b. Berufskollegen, institut der Prüfungs- und/oder Berichterstattungsfragen. Im Rahmen des bei den Kompetenzen geregelt. Umfang und Zeitpunkt der Durchsicht der Prüfungsergebnisse sind zu

d) Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die auftragsbezogene Qual itätssicheru ng besteht entsprechend den Empfehlungen des IDW Praxishandbuches zur Qualitätssicherung einerseits aus der (grundsätzlich verpflichtenden) Berichtskritik und andererseits aus der (nur im Rahmen von Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach 319a Absatz 1 1 HGB verpflichtenden) auftragsbegleitenden Qual itätssicheru ng. Satz Vor Auslieferung der Prüfungsberichte an den Mandanten ist bei der Gesellschaft grundsätzlich eine Berichtskritik durchzuführen. Dadurch wird auf Basis des Prüfungsberichtes und der Arbeitspapiere eine Prüfung auf formelle Ordnungsmäßigkeit und materielle Richtigkeit des Konzern- bzw. Jahresabschlusses und des Lageberichts ohne zusätzliche eigene Prüfungshandlungen ermöglicht. Darüber hinaus obliegt es dem Berichtskritiker, den Prüfungsbericht und das Prüfungsurteil dahingehend durchzusehen, ob diese Informationen im Einklang mit dem Konzern- bzw. Jahresabschluss und dem Lagebericht stehen und in sich ohne Widerspruch sind. Die Berichtskritik wird durch einen an der Prüfung nicht wesentlich beteiligten Wirtschaftsprüfer oder einen fachlich entsprechend qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt, der dazu auch persönlich geeignet ist. Ergänzend unterliegen Prüfungsaufträge, die bei Unternehmen des öffentlichen Interesses durchgeführt werden ( 319a HGB), einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung durch fachlich und persönlich geeignete Personen, die an der Prüfungsdurchführung nicht beteiligt und daher unabhängig und unbefangen hinsichtlich des betroffenen Mandats sind. Die hierzu bestehenden Regelungen bestimmen unter anderem die vom Qualitätssicherer durchzuführenden Beurteilungen und Aktivitäten sowie die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Qualitätssicherer und verantwortlichem Wirtschaftsprüfer einzuhaltenden weiteren Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind während der Abwicklung des gesamten Auftrages vorzunehmen und in den Arbeitspapieren zu dokumentieren. Die Regelungen zielen auch darauf ab, dass die Berichterstattung erst nach Freigabe durch den Qualitätssicherer an den Mandanten ausgeliefert wird, Dabei werden die Regelungen zur internen Rotation berücksichtigt. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst auch die Berichtskritik, Zur Dokumentation der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung ist eine gesonderte Checkliste zu verwenden,

von Aufträgen. der Fristen, die sich an den Regelungen des IDW PS 460 orientieren, Arbeitspapiere in elektronischer Form sind ausreichende Maßnahmen zur Datensicherung getroffen. Die in Papierform vorhandenen Arbeitspapiere werden zentral archiviert: für abgeschlossen. Die Auftragsdokumentation wird zeitnah nach Beendigung des Auftrags innerhalb e) Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere 6. Nachschau 7. Umnann mit Beschwerden und Vorwürfen durch die Geschäftsleitung, die auch entscheidet, ob rechtlicher Rat einzuholen ist. Angemessenheit des Qualitätssicherungssystems und dessen Einhaltung in der Praxis. regelmäßigen Nachschau. Diese Regelungen dienen der Beurteilung der der abgewickelten Prüfungsaufträge stehen. Die Nachschau der Auftragsabwicklung der Checklisten des IDW PH 9.140 durchgeführt. Die Ergebnisse der Nachschau werden sowie der sonstigen Elemente des Qualitätssicherungssystems wird unter Zuhilfenahme vorgesehenen Prüfungsaufträge in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtumfang Das Qualitätssicherungshandbuch beinhaltet Regelungen zur Durchführung einer dokumentiert. Die Nachschau wird nach einem festgelegten Plan in sachlicher, zeitlicher und Der Umfang der Nachschau erstreckt sich auf die Praxisorganisation und die Abwicklung Wirtschaftsprüfer sind gemäß 24c Berufssatzung WPIvBP verpflichtet, Beschwerden personeller Hinsicht vorgenommen. Dabei soll der Umfang der zur Nachschau oder Vorwürfen von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten nachzugehen, wenn sich aus sicherzustellen. ergeben. Die Untersuchung und Weiterverfolgung begründeter Beschwerden tragen dazu ihnen Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder fachliche Regeln bei, die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems unserer Wirtschaftsprüferpraxis Haftungsanspruch, ist er verpflichtet, die Geschäftsleitung unverzüglich davon zu unterrichten. Diese nimmt, eventuell gemeinsam mit weiteren Personen. eine vorläufige Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere der Begründetheit und Bedeutung der Erhält ein Mitarbeiter Kenntnis von einer Beschwerde. einem Vorwurf oder einem Beschwerde vor. Erscheint die Beschwerde begründet, erfolgt eine weitere Untersuchung

II, Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems Die Geschäftsführung erklärt, dass das bei der AC Audit & Consult GmbH eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass sich die aus dem System ergebenden Vorgaben im abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon hat sich die Geschäftsleitung in geeigneter Weise überzeugt. III. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO Die zuletzt von der Wirtschaftsprüferkammer ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach 57a Absatz 6 Satz 7 WPO datiert auf den 14. Juli 2011. Die Bescheinigung ist bis zum 16. Juli 2017 befristet. D. Schlussbemerkung Diesen Transparenzbericht erstatten wir gemäß 55c WPO, Wir haben damit die in 55c Absatz 1 Satz 2 Nr. 1-7 und Satz 3 Nr. -3 WPO vorgeschriebenen Angaben offengelegt. Wir veröffentlichen diesen Transparenzbericht im Interesse unserer Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit, die auf die Qualität unseres Prüfungsurteils vertrauen. Aachen, den 30. April 2015 AC Audit & Consult GmbH W irtschaftsprüfu ngsgesell schaft /7 Qietbr Johnen \haftsprüfer Loth4Ktibnast Wirtschaftsprüfer