Öffentliche Ausschreibung nach VOL Vorhaben: Lieferung / Installation / Programmierung einer Telefonanlage inkl. Endgeräte für folgende Schule des Landkreises Bernkastel-Wittlich: - Cusanus-Gymnasium Wittlich - Auftraggeber: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich Planung/ Ansprechpartner: Volker Lippert Termin der Abgabe: Anschrift des Bieters: am 12.10.2015, 11.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Fachbereich 04, Revision/ Steuerungsunterstützung, Zimmer A 20 Firma: Ort: Straße: Telefon: Sachbearbeiter: Bankverbindung: Unterschrift: Das Angebot schließt ab mit (brutto) :... Angebotssumme nach der Prüfung in (brutto):... 1
Erklärung Für den Fall der Auftragserteilung werden vom Bieter voll und ganz anerkannt: Die Allgemeinen Erläuterungen und Bedingungen für die Abgabe eines Angebotes, die Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages, die Hinweise zur Leistungsbeschreibung und die Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer gehört folgenden Kassen an: a) Krankenkasse: b) Berufsgenossenschaft: Durch Unterschrift erklärt der Bieter, dass er 1. den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern, der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie seinen Verpflichtungen aus den Tarifforderungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachkommt und den Nachweis einer gültigen Versicherung gegen Haftpflichtschäden beibringen kann; 2. Bescheinigungen des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Erteilung öffentlicher Aufträge bestehen, sowie eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse und Unfallberufsgenossenschaft über die Erfüllung seiner Sozialbeitragspflichten auf Verlangen sofort vorlegen kann., den (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift) 2
Allgemeine Erläuterungen und Bedingungen für die Abgabe eines Angebotes 1. Vollständigkeit der Unterlagen Die dem Bieter übersandten Unterlagen sind von ihm auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. 2. Zuschlags-/Bindefrist Die Zuschlags-/Bindefrist endet mit Ablauf des 30.11.2015 3. Verschiedenes 3.1 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 3.2 Durch Abgabe des Angebotes erklärt und erkennt der Bieter an, dass er sich über alle Unklarheiten, sei es im Angebotstext, in den Vorbemerkungen usw., über sämtliche Leistungen, Lieferungen usw. restlose Klarheit verschafft hat. 3.3 Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Leistungen (VOL, Teil A). 3.4 Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgerichtsbeschluss herbeigeführt wird. 3.5 Die Lieferung und Installation erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber 3.6 Als Gerichtsstand gilt Wittlich als vereinbart. 3.7 Nachprüfstelle ist die ADD Trier, Willy-Brandt-Platz 3,Tel. 0651/ 94940 Wir weisen darauf hin, dass die Angebote bei der Submission nicht verlesen, Anbieter und Preise nicht bekannt gegeben werden. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; hierbei bitten wir zu beachten, dass uns die Änderungsmitteilung in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit Absende- und Ausschreibungsvermerk zugeht. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Rückfragen richten Sie bitte an: Herrn Lippert: 06571/ 142401, Zimmer A 126 Email: Volker.Lippert@Bernkastel-Wittlich.de 3
Allgemeine Bedingungen für den Abschluss des Vertrages 1. Vertragsgrundlagen Dem Vertrag/Angebot liegen folgende Bestimmungen zu Grunde: - Leistungsverzeichnis mit Hinweisen - Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) - Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen für die Abgabe eines Angebotes Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil und haben somit keine Gültigkeit. Veränderungen in den Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb und von der Vergabe führen. 2. Auftragserteilung Der Auftrag wird schriftlich erteilt. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist kein Zuschlag, so konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. Eine besondere Mitteilung ergeht grundsätzlich nicht. Will der Anbieter ausdrücklich über die Ablehnung seines Angebots informiert werden, so muss dies schriftlich beantragt werden. 3. Lieferung Der Bieter hat eine Lieferfrist anzugeben. 4. Vergütung/Zahlungsweise Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot zu fixieren. 5. Zuschlags- und Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien sind die Nichterfüllung der vorgegebenen Leistungsanforderungen. Dies gilt gleichermaßen für anzubietende Komponenten, als auch für den Anbieter selbst. Die wichtigsten Bewertungskriterien sind der Preis, ferner die Leistungsfähigkeit der angebotenen Komponenten und des Lieferanten. 4
Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die ausgeschriebenen Geräte sind für den Auftraggeber in Hinblick auf die erforderliche Leistung und die sonstigen Gegebenheiten optimal. Nebenangebote sind ausgeschlossen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, das heißt Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sollte der Bieter Fehler in technischer Hinsicht feststellen, so ist er verpflichtet, seinem Angebot die technisch richtige Lösung zugrunde zu legen und in einem separaten Schreiben auf diese Fehler und die richtige Lösung hinzuweisen. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Die einschlägigen DIN-Vorschriften, technischen Vorschriften, Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und EU-Bestimmungen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie sonstige behördliche Bestimmungen sind zu beachten. Alle ausgeschrieben Software ist betriebsfertig installiert Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang allein für die ordnungsgemäße und betriebsfertige Lieferung der Geräte und Kabel und für die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und DIN-Normen. Die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich einzuhalten. Alle Geräte/ Bauteile müssen in der neuesten Version geliefert werden. Der Bieter hat bei Bedarf der ausschreibenden Stelle eine kostenfreie Vorführung der angebotenen Konfiguration zu ermöglichen. Bei der Vergabe werden im Rahmen der geltenden Regelungen der VOL/A bei gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt, die Ausbildungsplätze bereitstellen. Als Nachweis ist auf Anfrage von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der zu bestellenden Komponenten frei zu bestimmen, einzelne Komponenten zu ändern oder vollständig entfallen zu lassen und die Ausstattung einzelner Arbeitsbereiche auszusparen oder die Integration von einzelnen Modulen zeitlich zu verlagern. Der Auftragnehmer ist für die Entsorgung des kompletten Verpackungsmaterials verantwortlich. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers eine Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme bei Auftragserteilung abzugeben. 5
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe an Ort und Stelle über alle die Kalkulation beeinflussenden Umstände zu informieren. Beanstandungen und Mängel an evtl. zu erbringenden Vorleistungen sind vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich dem Auftraggeber anzuzeigen. Ein CE-Prüfungszertifikat muss vorgelegt werden können. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang allein für die ordnungsgemäße und betriebsfertige Ausführung der gesamten Anlage und für die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und DIN-Normen. Die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich einzuhalten. Auf Abweichungen ist deutlich hinzuweisen. Die Einsatzbereitschaft der gesamten Anlage ist bei ihrer Übergabe zu gewährleisten, sofern der Auftrag die Installation und Inbetriebnahme umfasst. Die Programmierung erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers / Schule. Alle Handbücher sowie die Software, soweit nicht eine ältere Version ausdrücklich angefordert ist, müssen in der neuesten Version in deutscher Sprache geliefert werden. Alle angebotene Software ist für den Betrieb unter dem Betriebssystem Windows 7 bzw. Windows Server 2012 geeignet. Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ersatzlos zu streichen bzw. zu erweitern. 6
Gesamtkostenzusammenstellung Pos. Bezeichnung Summentitel in netto (ohne Mwst.) 1.1.0 TK-Anlage (VoIP) 1.1.1 Systemtelefone (VoIP) 1.1.2 Systemtelefon (Zentrale, VoIP) 1.1.3 Wandtelefone / Nottelefone (a/b) 1.1.4 Installations- / Programmierungspauschale 1.1.5 Kabelarbeiten pauschal 1.1.6 Störungsannahme und Entstörung 1.1.7 Geräteaustausch im Fehlerfall innerhalb 24 h 1.1.8 Gerätegarantie 24 Monate, gesamt Angebotssumme in netto zzgl. 19% Mwst. Angebotssumme in brutto abzüglich Nachlass Angebotsendsumme in Name des Bieters/ Firmenstempel: Datum, Unterschrift: Zahlung : Lieferung : Lieferzeit : Garantiezeit: min. 24 Monate 7
Bewertungskriterien sind: I. die Wirtschaftlichkeit (80%) II. die Qualität des/ der angebotenen Produkte (20%) Realisierungszeitraum Die Lieferung erfolgt zeitnah nach Auftragsvergabe und Rücksprach / Abstimmung mit dem Schulträger. Hersteller, Kompatibilität und Ausstattung Bei den angebotenen Systemen handelt es sich um Markengeräte anerkannter Hersteller, da hier die Gewissheit hinsichtlich CE-Zertifizierung und Kompatibilität sichergestellt ist. Seitens des Auftraggebers ist es wünschenswert, dass Geräte eines Herstellers angeboten werden. 8
2.6 Tariftreueerklärung nach 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) Auftragsnummer: fb11/ cusanus-gymnasium-09-15 Vergabestelle: Fachbereich 04 / Landkreis Bernkastel-Wittlich Leistung: Lieferung/ Installation einer neuen Telefonanlage für das Cusanus- Gymnasium Wittlich Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu: Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit, 1. den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach der jeweils geltenden Landesverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach 3 Abs. 2 Satz 3 des Landestariftreuegesetzes zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen und Änderungen des Mindestentgelts aufgrund Rechtsverordnung der Landesregierung nach 3 Abs. 2 Satz 3 LTTG während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen ( 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 LTTG). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen, 2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können; 3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach 4 bzw. 3 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, 4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen. (Firmenadresse, Stempel) (Rechtsverbindliche Unterschrift und Datum) 9
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Vorbemerkung: Das Cusanus-Gymnasium verfügt über eine TK-Anlage, die für die zukünftigen Anforderungen (insbesondere Anbindung neue Mensa) nicht mehr ausreichend ist. Aus diesem Grund soll die gesamte TK-Anlage inkl. der Endgeräte ersetzt werden. Der Standort der derzeitigen TK-Anlage ist nicht mehr optimal. Die neue TK-Anlage soll zentral im Serverraum montiert werden (19 -Rackversion), sodass zentrales verwalten und einfaches patchen der Anschlüsse möglich wird. Hierzu ist die jetzige Verteilung / Kabelführung zu verlängern. Bauseits wurde bereits ein 50 DA-Kabel inkl. LSA-Verteiler verlegt. Der Anbieter hat den Aufwand für die Kabelarbeiten in seinem Angebot zu pauschalisieren. Die Amtsanschlüsse (2 Stück, NTBA) sind bereits in den Serverraum verlegt worden. Das Cusanus-Gymnasium verfügt über eine strukturierte Verkabelung (CAT 5) zu den einzelnen Arbeitsplätzen (ausgenommen Nottelefone Fachräume). Die Anschlüsse sind als simplex-versionen ausgeführt. D.h., es steht in der Regel nur ein LAN-Anschluss zum Anschluss von PC und Telefon zur Verfügung. Aus diesem Grund verfügen die angebotenen Telefone über einen integrierten, hochwertigen Gbit-Switch. Alle Netzwerkswitche (HP 1810 / 1820) im Netzwerk verfügen über das Merkmal VLAN und QoS bzw. können durch ein Update von Hewlett-Packard dieses Merkmal erhalten. Die Nottelefone in den Fachräumen / Turnhalle sind mit Zweidrahttechnik angeschlossen und müssen mit angebunden werden (4 Stück). Zusätzlich werden zwei neue Geräte benötigt (Chemie, Werken). Weiterhin ist die Türsprechanlage (potentialfreier Kontakt) und das zentrale Faxgerät mit einzubinden. Der Anbieter hat alle notwendigen Softwarelizenzen, Adapter, Kabel etc. in sein Angebot mit einzurechnen. 11
Leistungsverzeichnis: Telefonanlage Cusanus-Gymnasium Wittlich Pos. Menge Bezeichnung 1.1.0 1 TK-Anlage (VoIP) Herstellername: Modell: Typ: Gehäuseausführung: 19 Anzahl T0-Schnittstellen (min. 4-Kanäle): Anzahl möglicher analoge Amtsleitungen: Anzahl möglicher IP-Telefone: Administrationssoftware inkl.: VoIP: Vorhandene Schnittstellen IP-Telefone (min. 24): Vorhandene Schnittstellen analoge Endgeräte (min. 12): Voice Mail-Funktion integriert: Computer-Telefon-Integration für Windows (CTI) integriert: Fernwartungsmöglichkeit: Administrierbar über http: Installation und Programmierung inkl. Freie Modulsteckplätze: Sonstiges: Gesamtpreis Pos. 1.1.0 in netto: 1.1.1 16 Systemtelefone Großes beleuchtetes Grafikdisplay: VoIP: frei programmierbare Funktionstasten (min. 12): Ja/ Anzahl: Anschlussmöglichkeit Headset: 12
Eigene Spannungsversorgung: Integrierter LAN-Gbit-Switch: Farbe: Gesamtpreis Pos. 1.1.1 in netto: 1.1.2 1 Systemtelefon (Zentrale) Großes beleuchtetes Grafikdisplay: VoIP: Anzahl dargestellter Grafikzeilen im Display: Frei programmierbare Funktionstasten (min. 24): Ja / Anzahl: Headset inkl.: Freier Modulsteckplatz: Integrierter LAN-Gbit-Switch: Anrufbeantworter integriert: Farbe: sonstiges: Gesamtpreis Pos. 1.1.2 in netto: 1.1.3 2 Wandtelefone / Nottelefone Kurzwahltasten: Direktwahlzieltasten: Farbe: Gesamtpreis Pos. 1.1.3 in netto: 13
Serviceleistungen: Pos. Bezeichnung Gesamtpreis in netto: 1.1.4 Installations- /Programmierungspauschale, gesamt 1.1.5 Kabelarbeiten pauschal 1.1.6 Störungsannahme und Entstörung Mo.-Fr., 8.00-17.00 Uhr 1.1.7 Geräteaustausch im Fehlerfall innerhalb 24 h 1.1.8 Gerätegarantie 24 Monate, gesamt 14