Statuten The Pirates Bikers & Friends



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Transkript:

Statuten The Pirates Bikers & Friends 1 Name, Sitz und Zweck 2 2 Organisation 2 2.1 Mitgliedschaft 2 2.2 Neueintritte 2 2.3 Ehrenmitgliedschaft 2 2.4 Haftung 2 2.5 Austritte 2 2.5.1 Streichung 2 2.5.2 Ausschluss 2 2.5.3 Stellung ausgeschiedener Mitglieder 3 2.5.4 Vereinsjahr 3 3 Verfassung und Leitung des Vereins 3 3.1 Organe 3 3.2 Generalversammlung 3 3.2.1 Aufgaben der Generalversammlung 3 3.2.2 Beschlussfassung 3 3.3 Vorstand 3 3.3.1 Finanzielle Kompetenz des Vorstandes 4 3.3.2 Vertretung des Vereins nach aussen 4 3.3.3 Der Präsident 4 3.3.4 Der Vizepräsident 4 3.3.5 Der Kassier 4 3.3.6 Der Aktuar 4 3.3.7 Beisitzer 4 3.4 Die Revisoren 4 4 Finanzierung und Vereinsvermögen 4 4.1 Mitgliederbeiträge 4 4.2 Vereinsvermögen 4 5 Statutenänderung und Auflösung 5 5.1 Änderung der Statuten 5 5.2 Auflösung des Vereins 5 6 Schlussbestimmungen 5

1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen The Pirates Bikers & Friends besteht mit Sitz in Hinwil ein Verein, der folgenden Zweck hat: Zusammenschluss interessierter Motorradfahrer (Selbstfahrer und Mitfahrer) gemeinsame Ausfahrten und Pflege der Kameradschaft Erhöhen der Verkehrssicherheit durch Organisation von Sicherheitstrainings und Weiterbildung im Strassenverkehr Möglichkeit der Vergünstigung bei Anlässen durch gemeinsames Auftreten als Vereinigung Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. 2 Organisation 2.1 Mitgliedschaft Aktivmitglied (Selbstfahrer) des Vereins kann jede/r MotorradfahrerIn mit einem Motorrad ab 500 ccm werden. Passivmitglied (Mitfahrer) kann jede/r werden. Aktiv- und Passivmitglieder sind an der GV gleich stimmberechtigt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder werden in einem separaten Mitgliederreglement, welches von jedem Mitglied zu unterzeichnen ist, geregelt. 2.2 Neueintritte Neueintritte von Mitgliedern können jederzeit erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann eine Neuaufnahme ablehnen, wenn die Interessen des Vereins verletzt würden. Der Vorstand kann Entscheide über Neuaufnahmen auch an die Generalversammlung verweisen. In diesem Fall entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. 2.3 Ehrenmitgliedschaft Mitglieder, welche sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können an der Generalversammlung durch Mehrheitsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese geniessen die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder. 2.4 Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der aufgelaufenen Mitgliederbeiträge. 2.5 Austritte Der Austritt kann erfolgen durch: a) Schriftlichen Bericht an den Präsidenten b) Durch Streichung c) Durch Ausschluss 2.5.1 Streichung Gestrichen werden Mitglieder, welche mit der Bezahlung des laufenden Mitgliederbeitrages im Rückstand sind und diesen trotz Mahnung nicht entrichtet haben. 2.5.2 Ausschluss Auf Antrag des Vorstandes können Mitglieder ausgeschlossen werden, die sich in oder ausserhalb des Vereins unehrenhaft benehmen, oder solche, die gegen die Vereinsinteressen verstossen, bzw. sich gegen die Statuten oder das Mitgliederreglement vergehen. Die Ausschlussbeschlüsse erfolgen durch die Generalversammlung mit Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder in offener oder geheimer Abstimmung.

2.5.3 Stellung ausgeschiedener Mitglieder Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Recht auf das Vereinsvermögen. Aus- bzw. Rücktritte müssen jeweils spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Generalversammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden. 2.5.4 Vereinsjahr Das Vereinsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober. Die GV wird im Normalfall im November abgehalten. 3 Verfassung und Leitung des Vereins 3.1 Organe Die Organe des Vereins sind: a) die Generalversammlung b) der Vorstand c) die Revisoren 3.2 Generalversammlung Die Generalversammlung ist das erste Organ des Vereins. Sie findet jeweils im letzten Kalendervierteljahr statt. Auf dringendes Verlangen oder bedingt durch dringende Geschäfte, kann vom Verein eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder, oder 3 Vorstandsmitglieder dies verlangen. 3.2.1 Aufgaben der Generalversammlung Die Generalversammlung behandelt folgende Geschäfte a) Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten, des Protokolls der letzten GV sowie die Jahresrechnung b) Wahl des Vorstandes und der Revisoren c) Revision, bzw. Abänderung der Statuten d) Beschlussfassung über Auflösung des Vereins e) Eventuelle Abänderung des Jahresbeitrages f) Ehrungen 3.2.2 Beschlussfassung Bei allen Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet: Bei Wahlen das Los bei anderen Abstimmungen der Stichentscheid des Präsidenten. Alle Mitglieder haben in der Versammlung das gleiche Stimmrecht. 3.3 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und wird jeweils an der Generalversammlung gewählt. 1. Präsident 2. Vizepräsident 3. Kassier 4. Aktuar 5. Beisitzer (Anzahl variabel)

3.3.1 Finanzielle Kompetenz des Vorstandes Der Vorstand ist ermächtigt, jährliche Ausgaben zu tätigen, die das Vereinsvermögen nicht übersteigen. 3.3.2 Vertretung des Vereins nach aussen Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident zusammen mit dem Kassier, im Verhinderungsfalle der Vizepräsident anstelle des Präsidenten und ein Vorstandsmitglied anstelle des Kassiers. 3.3.3 Der Präsident Die Einladung zu den Vorstandssitzungen und zur Generalversammlung bestimmte der Präsident und der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlussfähig. Der Präsident leitet die Vorstandssitzung und die Generalversammlung und fasst den Jahresbericht ab, welchen er an der Generalversammlung vorlegt. 3.3.4 Der Vizepräsident Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten in seiner Abwesenheit und unterstützt denselben bei seiner Arbeit. 3.3.5 Der Kassier Der Kassier führt das Rechnungswesen und legt der Generalversammlung einen jährlichen Bericht vor. 3.3.6 Der Aktuar Der Aktuar führt das Protokoll der jeweiligen Versammlungen, besorgt die Einladungen zu den Versammlungen und anderen wichtigen Anlässen, sowie alle übrigen schriftlichen Arbeiten. 3.3.7 Beisitzer Die Beisitzer unterstützen den Vorstand in allen Belangen der Vereinsführung. Die Anzahl der Beisitzer ist variabel, wobei der Vorstand im Minimum 1 Beisitzer enthält. Die Wahl des Beisitzers kann durch den Vorstand erfolgen. 3.4 Die Revisoren Zwei Revisoren, welcher jeweils an der GV gewählt werden, haben die Kasse und den Bericht sorgfältig nachzuprüfen und der GV Décharge zu erteilen. 4 Finanzierung und Vereinsvermögen 4.1 Mitgliederbeiträge Die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge wird jeweils an der Generalversammlung festgesetzt. Die Ansätze für Aktiv-, Passiv oder Ehrenmitglieder wird in einem separaten Regelement geregt. Die Beiträge werden den Mitgliedern via LSV oder Einzahlungsschein (Rechnung) belastet. 4.2 Vereinsvermögen Das Vereinsvermögen bildet sich wie folgt: Mitgliederbeiträge Spenden Sponsoring Einnahmen aus Anlässen

5 Statutenänderung und Auflösung 5.1 Änderung der Statuten Eine Änderung der Statuten kann nur anlässlich einer Generalversammlung durch Mehrheitsbeschluss erwirkt werden. 5.2 Auflösung des Vereins Die Auflösung erfolgt: a) von Gesetzes wegen b) wenn der Verein zahlungsunfähig ist c) wenn der Verein nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann. Bei Auflösung des Vereins wir das Vereinsvermögen unter den zum Zeitpunkt der Auflösung noch vorhandenen Mitgliedern zu gleichen Teilen ausbezahlt. 6 Schlussbestimmungen Führt der Verein einen Anlass durch, so haben sich die Mitglieder an die Bestimmungen der separaten Reglemente zu halten. Die Mitglieder verpflichten sich, die Statuten, sowie Beschlüsse und Anordnungen zu respektieren, bzw. zu befolgen. Sollten die vorliegenden Statuten in irgendeinem Punkt Unklarheiten schaffen, so finden automatisch die entsprechenden Artikel betreffend das Vereinsrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch Anwendung. Die Statuten wurden an der GV vom 5. März 2007 (sowie 1. Revision an der GV vom 24. November 2010) durch die Mitglieder genehmigt und treten ab sofort in Kraft. Der Präsident Josef Calanda Gisler Der Aktuar Clemi D!ldo Aepli