Effiziente Heiz systeme mit Geld vom Staat



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Effiziente Heiz systeme mit Geld vom Staat Leitfaden Förderprogramme Stand 03/2013

Gut informiert Nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen Neben dem Klima- und Ressourcenschutz wächst das Interesse, die jährlichen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser nachhaltig zu senken. Auf der Suche nach wirtschaftlich erschließbaren Energieeinsparmöglichkeiten möchten wir über die wichtigsten Förderprogramme auf Bundesebene informieren. Dazu einige Fakten Rund 40 % der gesamten Endenergie in Deutschland werden im Gebäude verbraucht. Ca. 85 % davon fallen auf die Gebäude beheizung und Warmwasserbereitung. Die durch Austausch veralteter Heizungs anlagen zu er zie len den Energie- und CO 2 -Einsparungen können bis zu 50 % betragen. Nach heutigem Stand der Technik kommen be son ders moderne Gasund Öl-Brennwert kessel, Holz- und Pelletkessel, Wär me pumpen sowie Mini-KWK-Anlagen zum Einsatz. Alle Technologien lassen sich mit solarthermischen Anlagen und Lüftungssystemen kombinieren. Bei der energe tischen Moder nisierung von Ge bäuden ist aber immer das Ge samtsystem von der Wärme erzeugung, -verteilung und -übergabe einschließlich dem Abgas system zu betrachten und aufeinander abzustimmen. INFO Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeinsparung, desto größer die Fördermöglich keiten und Zuschüsse. 2

Förderprogramme Das richtige Förderprogramm finden Diese Broschüre gibt einen Einblick über mögliche För der programme der KfW Bankengruppe und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).* Die Vor-Ort-Energieberatung durch einen zugelassenen Energie berater ist eine optimale erste Maß nahme. Diese wird von dem BAFA bezuschusst. * Stand März 2013, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderprogramme können sich jederzeit ändern, angepasst oder durch andere Programme ausgetauscht werden. 3

KfW-Förderprogramme KfW Bankengruppe Programme für Wohnimmobilien KfW-Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Was wird gefördert? Die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohngebäuden. Antragsberechtigt Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Träger von Investitionsmaßnahmen sind z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Kör perschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investoren). Förderung Zinsverbilligte Kredite (mit Tilgungs zuschuss) Finanzierungsanteil: 100 % der Bauwerks kosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000,- pro Wohneinheit INFO Kostenfreie Servicenummer: Telefon (08 00) - 5 39 90 02 Kontaktadresse für weitere Informationen: https://energiesparen.kfw.de 4

Förderfähige KfW-Effizienzhäuser Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 70 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 85 % des KfW-Effizienzhaus 55 1) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 55 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 70 % des KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus) 1) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 40 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) - Jahresheizwärmebedarf Q h : 15 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) KfW-Effizienzhaus 40 1) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 40 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 55 % des KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) 1) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 30 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) - Jahresheizwärmebedarf Q h : 15 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Tilgungszuschuss 5 % 5 % 10 % 10 % 1) Durchführung und Nachweis einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen erforderlich 5

KfW-Förderprogramme KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 151, 152, 167, 431) Was wird gefördert? Gefördert wird die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Einzelmaßnahmen 1) Förderfähige Gebäude Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. Antragsberechtigt bei Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Nr. 151, 152) Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Träger von Investitionsmaßnahmen sind z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investoren). bei Zuschussvariante (Nr. 430) Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zwei familienhäusern sowie Eigentumswohnungen Wohneigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohneigentümer Kostenfreie Servicenummer: Telefon (08 00) - 5 39 90 02 Kontaktadresse für weitere Informationen: https://energiesparen.kfw.de INFO 6 1) Erneuerung der Heizungsanlage, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Fenster/Außentüren, Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, Optimierung des Heizsystems bei bestehenden Heizungsanlagen

Förderung Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen (mit Tilgungszuschuss) Basis: 100 % der förderfähigen Investitionskosten max. 75.000,- pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW- Effi zienzhaus max. 50.000,- pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen Fördersätze Anforderungen Tilgungszuschuss bei Kredit- Zuschuss varianten Einzelmaßnahmen 0 % 10 % (max. 5.000,- pro Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 115 - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 115 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 130 % des 2,5 % 10 % (max. 7.500,- pro Wohneinheit) 1) KfW-Effizienzhaus Denkmal 2) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 160 % des 2,5 % 10 % (max. 7.500,- pro Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 100 - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 100 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 115 % des 1) 5 % 12,5 % (max. 9.375,- pro Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 85 - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 85 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 100 % des 7,5 % 15 % (max. 11.250,- pro Wohneinheit) 1) KfW-Effizienzhaus 70 - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 70 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 85 % des 12,5 % 20 % (max. 15.000,- pro Wohneinheit) 1) KfW-Effizienzhaus 55 2) - Jahresprimärenergiebedarf Q p : 55 % des - Transmissionswärmeverlust H T : 70 % des 1) 17,5 % 25 % (max. 18.750,- pro Wohneinheit) 1) Höchstwert nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV darf nicht überschritten werden 2) Durchführung und Nachweis einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen erforderlich 7

KfW-Förderprogramme Antragstellung vor Vorhabensbeginn Kredit und Tilgungszuschüsse: über eine Hausbank Ihrer Wahl Zuschuss: direkt bei der KfW Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Nr. 431) In diesem Rahmen wird folgende Maßnahme gefördert: die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sach verständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, aber max. 4.000,- je Antragsteller und Investitionsvorhaben Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Nr. 167) Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und kann in Ergänzung zu Zu schüs sen aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung von Maß nahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des BAFA genutzt werden (siehe S. 9 13). Kombination mit anderen Förderprogrammen KfW- Maßnahme Förderung Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Errichtung/Herstellung eines KfW-Effizienzhauses Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 151) ja Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 152) Heizungserneuerung als Einzelmaß nahme konventioneller Energieträger in Kombination mit erneuerbarer Energie Energieeffizient Sanieren (Nr. 130, 152) nein Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme erneuerbarer Energien Energieeffizient Sanieren (Nr. 167) ja Ergänzungskredit für Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme mit erneuerbaren Energien Kostenfreie Servicenummer: Telefon (08 00) - 5 39 90 02 Kontaktadresse für weitere Informationen: https://energiesparen.kfw.de BAFA Förderung ja nein 1) ja ja 2) ja 2) ja ja INFO 8 1) nur Innovationsförderung 2) gleichzeitige Förderung über KfW und BAFA für dieselbe Heizungskomponente ist nicht möglich

BAFA-Förderprogramme Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr kontrolle (BAFA) Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien Das BAFA fördert Maßnahmen zur Nutzung er neuer barer Energien mit Investitions zu schüssen z. B. von: S o lar anlage n (mehr Infos S. 10/11) Wärmepumpen (mehr Infos S. 12) Biomasse-Anlagen (mehr Infos S. 13) Die Förderung erfolgt in Zuschüssen ohne Rückzahlung. Eine Kumulierung mit den vorgenannten KfW-Förderprogrammen ist zum Teil zulässig. (mehr Infos S. 8) Antragstellung BAFA-Zuschüsse Bei der Basisförderung sind die Anträge bei der BAFA innerhalb von 6 Mo naten nach Herstellung der Be triebs bereitschaft der Anlage zu stellen. Bei der Innovationsförderung sind die Anträge vor Vorhabens beginn zu stellen. Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung werden nur in Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen (Gebäudebestand). Besonders innovative Technologien, welche unter die Innovationsför derung fallen, werden auch bei der Errichtung im Neubau gefördert. Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden. 9

Marktanreizprogramm BAFA Förderung von Solarkollektoranlagen 1. Basisförderung Anlagenart Errichtung von Anlagen bis 40 qm Brutto kollektorfläche zur komb. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 5) Errichtung von Anlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur solaren Kälteerzeugung Errichtung von Anlagen bis 20 qm Bruttokollektorfläche zur solaren Bereit stellung von Prozesswärme Errichtung von Anlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche zur komb. Warmwasserbereitung und 1) 5) Heizungsunterstützung Erweiterung von bestehenden Anlagen um bis zu 40 qm 4) Beträge 90,- je qm mind. 1.500,- 90,- je qm mind. 1.500,- 90,- je qm mind. 1.500,- 90,- je qm für die ersten 40 qm a), 45,- je qm für die weiteren qm mind. 1.500,- 45,- je qm zusätzlicher Fläche Mögl. Bonusförderung KB1, KB2, KB3, EB, SPB KB1, KB2, KB3, SPB KB1, KB2, KB3, SPB KB1, KB2, KB3, EB, SPB 2. Innovationsförderung Anlagenart Beträge Errichtung von Anlagen für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude ab 20 qm bis 100 qm Bruttokollektorfläche bei - Warmwasserbereitung 2) - Komb. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 2) Errichtung von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 qm bis 1.000 qm Bruttokollektorfläche 3) Errichtung von Anlagen zur solaren Kälteerzeugung ab 20 qm bis 100 qm Bruttokollektorfläche 3) 90,- je qm 180,- je qm max. 50 % der Nettoinvestitionskosten 180,- je qm 1) nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Pufferspeichervol. von mind. 100 l/qm erforderlich 2) kundenspezifisch gefertigte Anla gen mit besonderen Qualitäts anforde rungen zur Raum heizung oder Warm wasser bereitung in Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden mit mind. 500 qm Nutzfläche 3) kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen Qualitätsanforderungen 4) gilt nicht für Anlagen, die nur der Warmwasserbereitung dienen 5) Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage und der Einsatz einer Umwälzpumpe im Heizwasserkreislauf der Effizienzklasse A 10 oder mit dem Energieeffizienzindex EEI von 0,27

KB1 a) (Kesseltauschbonus) Kombination mit Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brenn wertnutzung durch Brenn wert technik, 500,- je Anlage (nicht mit EB kumulierbar) KB2 a) (Kombinationsbonus erneuer bare Energien) Kombination mit geförderten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und geförderten, effizienten Wärmepumpen, 500,- je Anlage (nicht mit EB kumulierbar) KB3 a) (Anschluss an ein Wärmenetz) Beim Anschluss der Solaranlage an ein Wärmenetz, 500,- je Anlage (nicht mit EB kumulierbar) EB (Effizienzbonus) Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T -Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung SPB (Solarpumpenbonus) Einbau von besonders effizienten Solarkollektorpumpen (Pumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise), 50,- pro Pumpe a) Fördervoraussetzung ist der Nach - weis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage und der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A oder mit dem Energieeffizienz index EEI von 0,27 11

Marktanreizprogramm BAFA Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Gebäudeheizung bis 100 kw 1. Basisförderung a) Anlagenart Mögl. Bonusförderung Luft-/Wasser-Wärmepumpen (JAZ 3,5) zusätzlich 500,- pro Anlage, wenn neuer Pufferspeicher von mind. 30 l/kw installiert wird Gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen (JAZ 1,3) Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser- Wärmepumpen (JAZ 3,8 bei Wohngebäuden, JAZ 4,0 bei Nichtwohngebäuden) JAZ = Jahresarbeitszahl Beträge pauschal 1.300,- pro Anlage bis 20 kw pauschal 1.600,- pro Anlage > 20 kw bis 100 kw siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten KB2, EB KB2, EB KB2, EB Förderbeiträge für Sole-/Wasser-, Wasser-/Wasserund gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen Anlagenart bis 10 kw von > 10 kw bis 20 kw von > 20 kw bis 100 kw Beträge pauschal 2.800,- pro Anlage pauschal 2.800,- pro Anlage zzgl. 120,- je kw Nennwärmeleistung über 10 kw pauschal 2.800,- pro Anlage zzgl. 100,- je kw Nennwärmeleistung über 10 kw zusätzlich 500,- pro Anlage, wenn neuer Pufferspeicher von mind. 30 l/kw installiert wird 12

Förderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung 1. Basisförderung a) Anlagenart Errichtung von automatisch beschickten Holzpelletanlagen und Pellet-Kombinationskesseln von 5 kw bis 100 kw - bei Pelletöfen mit Wassertasche - bei Pelletkesseln - bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern 1) Errichtung von automatisch beschickten Hackschnitzelanlagen von 5 kw bis 100 kw Errichtung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln von 5 kw bis 100 kw Beträge 36,- je kw Nennwärmeleistung mind. 1.400,- mind. 2.400,- mind. 2.900,- pauschal 1.400,- pro Anlage 1) pauschal 1.400,- pro Anlage 4) Mögl. Bonusförderung KB2, EB KB2, EB KB2, EB 2. Innovationsförderung Anlagenart Beträge Errichtung und Nachrüstung von Anlagenteilen zur Effizienzsteigerung 2) und/oder Emissionsminderung 3) an automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse bis 100 kw pauschal 750,- pro Anlage (Gebäudebestand) bzw. pauschal 850,- pro Anlage (Neubau) 1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kw 2) Brennwertnutzung durch im Kessel integrierte oder im Abgasweg nachgeschaltete Abgaswärmetauscher oder -wäscher 3) Sekundäre Abscheidung durch elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider, Abscheider als Abgas wäscher (ohne Brennwertnutzung) 4) nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m 3 (Typprüfung) sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 55 l/kw erforderlich a) Fördervoraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage und der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A oder mit dem Energieeffizienz index EEI von 0,27 KB2: Kombinationsbonus in Verbindung mit einer förderfähigen Solar kollek toranlage oder einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung, 500,- je Anlage EB: Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T -Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung 13

Förderung Mini-KWK BAFA Was sind KWK-Anlagen? Mini-KWK-Anlagen sind stromerzeugende Heizungsanlagen. Durch diese Kombination kann die eingesetzte Energie z. B. Erdgas oder Heizöl sehr effizient genutzt werden. CO2-Reduzierung und die Einsparung von Primärenergie sind die Hauptvorteile. Gasturbine / Generator Gasmotor / Generator Biogas Erdgas Bioheizöl Brennstoff KWK-Aggregat Strom Heizöl / Diesel Biomasse Wärme Dieselmotor / Generator Dampfturbine / Generator INFO Kontaktadresse für weitere Informationen: www.bafa.de 14

Fördermaßnahmen über BAFA Vergütung für den Strom aus KWK-Anlagen, der in das Stromnetz eingespeist und selbst genutzt wird Investitionszuschuss für den Kauf von Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 20 Kilowatt KWK-Vergütung Für den in das Netz eingespeisten und selbstgenutzten Strom erhält der Betreiber der KWK-Anlage vom örtlichen Netzbetreiber eine auf Grundlage des KWK-Gesetzes festgelegte Vergütung. Diese setzt sich aus dem vom Netzbetreiber gezahlten üblichen Preis je kwh, dem geldwerten Vorteil, den dieser durch die dezentrale Einspeisung hat (vermiedenes Netznutzungsentgelt) und dem KWK-Zuschlag zusammen. 15

Investitionszuschuss Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Fördersätze je installierter kw el sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt. Basisförderung je installiertem kw el für die jeweiligen Leistungsbereiche Leistung Min [kw el ] Leistung Max [kw el ] Förderbetrag je kw el kumuliert über die Leistungsstufen 1) > 0 1 1.500,- > 1 4 300,- > 4 10 100,- > 10 20 50,- Berechnungsbeispiel einer KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 6,0 kw el Förderung für das erste kw el : 1 x 1.500,- = 1.500,- Für weitere 3 kw el : 3 x 300,- = 900,- Für weitere 2 kw el : 2 x 100,- = 200,- Zuschuss = 2.600,- Fördervoraussetzungen für Mini-KWK-Anlagen: Installation in Bestandsgebäuden (Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt) Lage außerhalb von Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme Einsatz eines Energiezählers zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung im KWK-Prozess Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A Auflistung in der BAFA-Liste Liste der förderfähigen KWK- Anlagen bis einschließlich 20 kw el www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung 16 1) ist bereits ein Wärmespeicher vorhanden, der älter als 5 Jahre ist, verringert sich der Förderbetrag um 10 %

Info-Adressen Ministerien Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) www.bmwi.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) www.bmu.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) www.bmvbs.bund.de Energieberatung und Infos Deutsche Energie Agentur GmbH Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin www.dena.de Hotline: (0 80 00) - 73 67 34 (kostenfrei) BINE Informationsdienst FIZ Karlsruhe Büro Bonn Kaiserstr. 185 197, 53113 Bonn www.bine.info 17

Förderprogramme vom Bund KfW Bankengruppe https://energiesparen.kfw.de/ Hotline: (08 00) - 5 39 90 02 (kostenfrei) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29 35, 65760 Eschborn www.bafa.de Hotline: (0 61 96) - 90 86 25 (Marktanreizprogramm) (0 61 96) - 90 87 98 ( Investitionszuschuss Mini-KWK-Anlagen) 18

19

Herausgeber: Interessengemeinschaft Energie Umwelt Feuerungen GmbH, Frankfurter Straße 720 726, 51145 Köln Frankfurter Straße 720 726 51145 Köln Tel.: (0 22 03) - 9 35 93-0 Fax: (0 22 03) - 9 35 93-22 E-Mail: info@bdh-koeln.de Internet: www.bdh-koeln.de