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1 Übersicht der Förderprogramm Wärmeschutz im Altbau Förderung Antragsstellung / - Investitionszuschuss Programm 430* Baubegleitung Programm 431 Kredit Programme 151, 152 * Kredit Einzelmaßnahmen 152 Altersgerecht Umbauen 159 Land NRW NRW Bank, Gebäudesanierung Programmbereich a) Verbesserung Energieeffizient b) Denkmalgerechte Erneuerung - Investitionszuschuss Gefördert werden Bau- und Energiesparmaßnahmen von Ein- und Zweifamilienhäuser. Je nach erreichten KfW-Effizienzhausstandard beträgt der bis zu Euro pro Wohneinheit (WE). Zuschüsse pro Wohneinheit werden gewährt: Einzelmaßnahmen 10,0% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE KfW-Effizienzhaus ,0% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE KfW-Effizienzhaus ,5% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 15,0% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE 20,0% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE 25,0% der förderfähigen Kosten, bis zu pro WE Qualifizierte Baubegleitung während der Bauphase in Höhe von 50% der Kosten, max Euro pro Antragsteller Die Nutzung eines der KfW Förderprogramme 151/ 152/ 430 ist Voraussetzung Nur für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder mind. 2 Einzelmaßnahmen ; - Kredit *) Besonderheit Baudenkmal und besonders erhaltenswerte Gebäude: Im Förderprogramm - KfW Effizienzhaus (151), erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu pro Wohneinheit (Kombination von Einzelmaßnahmen). Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. -kombinationen - Programm 152: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwerttechnik, BHKW, Nah- und Fernwärme), einschließlich Umwälzpumpe EEK A, hocheffiziente Zirkulationspumpe, hydraulischer Abgleich. Ein Sachverständiger muss die Angemessenheit der Maßnahme bestätigen im Hinblick auf die Auswirkung auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik des gesamten Gebäudes und auf die Technischen Mindestanforderungen der Anlage zu dem KfW- Merkblatt. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von den erreichten Energiestandards nach der Modernisierung. Eine Kombination mit BAFA- oder 430 ist nicht Steuerliche Förderung gem. 35a Abs. 3 EStG sind ausgeschlossen. Gefördert werden alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten oder den Kauf neu umgebauter Wohngebäude. Die in den nachstehenden beschriebenen Baumaßnahmen können als Einzelmaßnahmen oder kombiniert werden. Wohnumfeldmaßnahmen und Wege zum Gebäude, Eingangsbereich (Haus- und Raumgeometrie, Anpassung von Sanitärräumen, Installation von Bedienelementen, Stützund Haltesystemen, Orientierungs- und Kommunikationssystemen, Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen. - gefördert werden: a) Private Hauseigentümer von selbst genutzten Ein-Familienhäusern (max. 2 - Familienhäusern). Verbesserung der Energieeffizienz, Umweltschutz sowie barrierefreier Umbau. b) Denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten. /430 /431 /151 KfW-Effizienzhaus oder /152 Einzelmaßnahmen Hotline: /152 /159 Beratungscenter Westfalen Zu b): Stadt- oder Kreisverwaltung Seit April 2012 fördert die KfW im Rahmen der Förderprogramme 151, 152 und 430 auch die Sanierung und den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude mittels vergünstigter Zinssätze bzw. Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10% der Investitionskosten. Voraussetzung ist eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs wobei z. B. eine komplette Fassadensanierung nicht zwingend notwendig ist (Nachweis durch einen Bausachverständigen erforderlich). Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Gebäude sind förderfähig, wenn Sie nach der Modernisierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160% eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der EnEV 2009) nicht überschreiten.

2 Photovoltaikanlagen (PV-A) Förderung Antragsstellung / Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG , 274 Progress.nrw Einspeisevergütung für Dachflächen - abhängig von der Größe der PV-Anlage (ab ) - bis 10 kwp: 15,92 Ct/kWh; - bis 40 kwp: 15,10 Ct/kWh - bis kwp: 13,47 Ct/kWh - bis 10 MWp 11,02 Ct/kWh Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen: bis 10 MW 13,50 Ct/kWh Die Vergütungssätze sinken ab 1. Mai 2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat, vorausgesetzt der Zubauanteil (s. Degression * ) wird nicht überschritten. Bei Anlagen bis 10 kwp und bei Freiflächenanlagen bis 10 MWp erfolgt die Vergütung zu 100%. Bei Anlagen zwischen 10 kwp und 1000 kwp wird pro Jahr max. 90% der gesamten Strommenge vergütet. *) Degression: Die Höhe der Degression hängt vom Zubau ab, wobei die Degressionsschritte alle drei Monate angepasst werden. Der Zinssatz ist bonitätsabhängig Einspeisevergütung garantiert für 20 Jahre plus der restlichen Monate des Inbetriebnahmejahres - wird durch den Stromnetzbetreiber gezahlt. /270 /271 BHKW Förderung Antragsstellung / Förderungen BHKW - Kredit, Einzelmaßnahmen Programm 151 Bzw. - Investitionszuschuss (Programm 430) Energiesteuergesetz Bundesfinanzministerium Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2012 für Mini-KWK-Anlagen Förderungen Biomasse BHKW: - EEG Programme 270, 271, 274, 281 Rückerstattung der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) Für den eingesetzten Brennstoff in KWK-Anlagen mit einem Gesamtjahresnutzungsgrad von mind. 70 % Vergütung für den erzeugten Strom aus KWK-Anlagen, die nicht unter das Erneuerbare- Energien-Gesetz fallen. Darüber hinaus erhält der Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom den Preis des durchschnittlichen Baseload-Strom der Strombörse EEX in Leipzig jeweils vorangegangenen Quartal - zuzüglich dem Anteil der vermiedenen Nutzungsentgelte. Die Vergütung wird durch Stromnetzbetreiber gezahlt. Investitionszuschuss für Anlagen bis 20 kw Je nach der elektrischen Leistung erhalten z. B. Mini-BHKW s mit einer Leistung von 1kW el Euro, größere Anlagen mit 19 kw el max Es existieren zahlreiche Vergütungsvoraussetzungen und Vergütungssätze je nach Leistungsklassen Zinsgünstiges Darlehn (Standard, Nr. 270, 274) Zinsgünstiges Darlehn mit Tilgungszuschuss (Premium, Nr. 271,281) /151 /430 Hauptzollamt Adressen unter: Tel.: Tel.: Vergütung erfolgt vom Stromnetzbetreiber /270 /271

3 Solarthermieanlagen Förderung Antragsstellung / Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem gestellt worden sein. Basisförderung im Gebäudebestand: 90 je m² Kollektorfläche für Anlagen bis 40 m² Kollektorfläche kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Bereitstellung von Prozesswärme (auch bei Neubau) Solare Kälteerzeugung 90 je m² Kollektorfläche für Anlagen größer 40 m² Kollektorfläche Nur Ein- und Zweifamilienhäuser ab 41 m² Kollektorfläche mit 45 gefördert Pufferspeicher muss ein Volumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche haben 45 je m² zusätzlicher Kollektorfläche Erweiterung einer Solaranlage, Bonusförderung Bonusförderung Kesseltauschbonus: 500 Eine Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A muss eingebunden sein. Kombinationsbonus: 500 Förderfähige Biomasseanlage (Pellet/ Hackschnitzel) oder Wärmepumpe wurde installiert Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Effizienzbonus: 0,5 mal Basisförderung Bei besonders guter Wärmedämmung des Wohngebäudes Effizienzbonus und Kombinationsbonus sind nicht miteinander kumulierbar Effizienzbonus und Kesseltauschbonus sind nicht miteinander kombinierbar Solarpumpenbonus: 50 je Pumpe Effektive Solarkollektorpumpe Innovationsförderung im Gebäudebestand (Kollektorfläche von 20 m² bis 40 m²) > Energie > Erneuerbare Energien > Solarthermie Richtlinie -Downloads Anträge > Downloads Der Antrag auf Investitionsförderung ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt. Der Antrag auf Basisförderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich (max. 2-fache des gewährten Förderbetrages). Programm 271, 281 NRW.Bank.Programmbereich Verbesserung Energieeffizienz Progress.nrw Warmwasserbereitung : 90 je m² Kollektorfläche Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 180 je m² Kollektorfläche Prozesswärme: 180 je m² Kollektorfläche (auch beim Neubau) Solare Kälteerzeugung: 180 je m² Kollektorfläche + Solarkollektoranlagen ab 40 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung in Gebäuden mit mehr als 3 WE oder in Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² Nutzfläche oder zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung. + Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % bis 50 %. s. Wärmeschutz im Altbau Banken und Sparkasse Wärmeschutz im Neubau Förderung Antragsstellung / Energieeffizient Bauen Programm 153 für Wohngebäude Das Förderprogramm kann jeder nutzen, der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) baut oder einen entsprechenden Neubau kauft. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr Wohnobjekt erzielt. KfW-Effizienzhaus 55 (inkl. Passivhaus) 5 % Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 40 (inkl. Passivhaus) 10 % Tilgungszuschuss /153

4 Holzheizungen Förderung Antragsstellung / Programme 271, 281 NRW.Bank Bereich: Verbesserung der Energieeffizienz Basis-Förderung im Gebäudebestand Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem gestellt worden sein. Pelletofen mit Wassertasche: 36 je kw (min Pelletkessel: 36 je kw (min Auch Kombikessel - Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 l/kw: 36 je kw (min Auch Kombikessel - Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz Hackschnitzelanlage mit neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 l/kw): 1400 je Anlage (pauschal) Scheitholzvergaserkessel (besonders emissionsarm): 1400 je Anlage (pauschal) Bonusförderung im Gebäudebestand: Kombinationsbonus: 500 (ab dem ) Eine förderfähige thermische Solaranlage wurde eingebaut Effizienzbonus: 0,5 mal Basisförderung Bei besonders guter Wärmedämmung des Wohngebäudes Effizienzbonus und Kombinationsbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Innovationsförderung im Gebäudebestand Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefervertrags zu stellen. 750 je Maßnahme: Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelabscheider) Anlagen oder Einrichtungen zur Effizienzsteigerung (Brennwertnutzung) Zinsverbilligte Darlehn - gefördert werden: Automatisch beschickte Festbrennstoffanlagen mit mehr als 100 kw. Tilgungszuschuss (max je Anlage Grundförderung: 20 /kw Nennleistung (max je Einzelanlage) Bonusförderung: 20 /kw Nennleistung (niedrige Staubemissionen) Bonusförderung: 10 /kw Nennleistung (Pufferspeicher mit mind. 30 l/kw) Grundförderung und Bonusförderung sind kumulierbar. Siehe Wärmeschutz im Altbau und Ausfuhrkontrolle > Energie > > Biomasse > Richtlinie > Downloads > Anträge > Formulare Gerätelisten > Downloads Merkblätter und aktuelle Zinssätze Lüftungsanlagen Förderung Antragsstellung /

5 Wärmepumpen Förderung Antragsstellung / NRW.Bank.Gebäudesanierung Programmbereich: Verbesserung Energieeffizienz Programme: 271, 281 Basis-Förderung im Gebäudebestand Bauantrag für das Gebäude muss vor dem gestellt worden sein. Sole/Wasser- beziehungsweise Wasser/Wasser-Wärmepumpe 2500 Luft/Wasser-Wärmepumpe < 20 kw Heizleistung Für Anlagen größer 20 kw stehen zusätzliche Förderungen zur Verfügung. Die Wärmepumpe muss die Warmwasserbereitung und den Heizwärmebedarf des Gebäudes abdecken. Bei Nichtwohngebäuden muss die Wärmepumpe der Raumheizung dienen. Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) - bis 100 kw Nennwärmeleistung der WP + Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe JAZ > 3,8 bei elektrisch angetriebener WP (auch für WP über 100 kw) JAZ > 1,3 bei gasbetriebener WP JAZ > 4,0 bei Nichtwohngebäuden + Luft/Wasser-Wärmepumpe JAZ > 3,5 bei elektrisch angetriebener WP JAZ > 1,3 bei gasbetriebener WP Effizienzbonus: Kombinationsbonus: 500, Effizienzbonus: 0,5 mal Basisförderung siehe Wärmeschutz im Altbau Zinsverbilligte Darlehn - gefördert werden: Große effiziente Wärmepumpen mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung. Bereitstellung von Wärme und Heizung oder Warmwasser (Gebäudebestand) Bereitstellung des Kältebedarfs für Kühlung (Gebäudebestand) Bereitstellung von Prozesswärme (auch in Neubauten) und Ausfuhrkontrolle > Energie > > Wärmepumpe > Richtlinie > Downloads > Anträge > Formulare Gerätelisten > Downloads Beachten Sie: Rechtliche Ansprüche auf Förderungen bestehen nicht. Förderungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt (in der Reihenfolge der Antragseingänge). Die Förderungen ändern sich immer wieder. Fehler in dieser Zusammenstellung können nicht ausgeschlossen werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Halten Sie unbedingt die Reihenfolge bei der Antragsstellung ein und beachten Sie die Bearbeitungszeit. Diese kann unterschiedlich lang sein. Stand: 04/2013 Quellen: n

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