Datenschutz online: Was helfen Gesetze?



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Transkript:

Datenschutz online: Was helfen Gesetze? 11. Februar 2011 Rechtsanwalt Niko Härting HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de

Ein Zitat Meine Daten gehören mir. (Renate Künast, ZRP 2008, 201)

Nicht ohne meine Einwilligung Bewertungsportale: spickmich.de / meinprof.de / Ärzte / Anwälte Online-Archive: namentliche Berichterstattung Anwälte: wörtliche Zitate aus Abmahnschreiben / Schriftsätzen Google Street View: mein Haus Google Analytics und andere Tracking Tools Freunde finden bei Facebook

Meine Daten gehören mir? Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über seine Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann. (BVerfG vom 15.12.1983 Volkszählung) Publicness : Sozialbindung von Daten im globalen, demokratischen Informationsaustausch

BVerfG und EuGH zu Fragen der Publicness Hinweis, dass es zunächst vom Selbstbestimmungsrecht der Presse oder auch des journalistischen Laien als Trägers der Meinungsfreiheit umfasst ist, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen, und es daher nicht Aufgabe der Gerichte sein kann zu entscheiden, ob ein bestimmtes Thema überhaupt berichtenswert ist oder nicht. (BVerfG vom 9.3.2010, Fall Pieper) Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. (BVerfG vom 18.2.2010, Fall Schertz) Zweitens schließt die Tatsache, dass eine Veröffentlichung öffentlicher Daten mit der Absicht verbunden ist, Gewinn zu erzielen, nicht von vorneherein aus, dass sie als eine Tätigkeit angesehen werden kann, die allein zu journalistischen Zwecken erfolgt. Denn... möchte jedes Unternehmen mit seiner Tätigkeit einen Gewinn erzielen. Ein gewisser kommerzieller Erfolg kann sogar die unverzichtbare Voraussetzung für den Fortbestand eines professionellen Journalismus sein. (EuGH vom 16.12.2008 zum Medienprivileg )

38 b BDSG neu? Unzulässige Veröffentlichungen in Telemedien Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Telemedien durch Stellen im Sinne des 1 Absatz 2, wodurch ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen herbeigeführt wird, ist unzulässig, soweit nicht eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene ausdrücklich und gesondert eingewilligt hat oder ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Veröffentlichung besteht. Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liegt insbesondere vor, wenn in Telemedien personenbezogene Daten veröffentlicht werden, 1. 2. die den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden.

Datenschutz online: Was helfen Gesetze? Im nicht-öffentlichen Bereich ist das Verbot oder die Einschränkung der Datenverarbeitung im Normalfall mit einem Eingriff in Freiheitsrechte der datenverarbeitenden Person oder Stelle verbunden. Jede Reglementierung des Meinungs- und Informationsflusses im nicht-öffentlichen Bereich birgt die Gefahr eines Eingriffs in Art. 10 EMRK. Dies gilt auch dann, wenn die Reglementierung aus Gründen des Datenschutzes erfolgt Von einer Staatsferne bzw. Unabhängigkeit der Kontrollinstanz kann immer nur dann die Rede sein, wenn es um eine Kontrolle der staatlichen Datenverarbeitung geht.

Datenschutz online: Was helfen Gesetze? Das Einwilligungs-/Verbotsprinzip gehört bei Daten, die ein selbstverständlicher Bestandteil der alltäglichen Kommunikation sind, abgeschafft. Das Einwilligungs-/Verbotsprinzip darf nicht dazu führen, dass der soziale Interaktionsraum schleichend privatisiert und hierdurch die freie Kommunikation in einer demokratischen Gesellschaft behindert wird. Verstärkte Transparenzregeln und gesetzlich genauer geregelte Anforderungen an Datenschutzbestimmungen sollten in weiten Bereichen an die Stelle des Einwilligungs- /Verbotsprinzip treten.

Datenschutz online: Was helfen Gesetze? Despite Privacy Inquiries, Germans Flock to Google, Facebook and Apple (New York Times, 11.7.2010)

Rechtsanwalt Niko Härting www.haerting.de haerting@haerting.de