SPORT-KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG



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Transkript:

SPORT-KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG Besondere Vereinbarungen zur Sport-Kollektiv-Unfallversicherung des Landes Niederösterreich (Stand: 1. Jänner 2009) 1. Versicherungssummen und Leistungen des Versicherers: Die Versicherungssummen betragen je Person: Euro 4.000,- für den Todesfall Euro 30.000,- für dauernde Invalidität Euro 1.000,- für Unfallkosten/Heilkosten/Bergungskosten Euro 10.000,- für kosmetische Operationen Euro 300,- Rehab-Pauschale Euro 1500,- garantierte Sofortleistung Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 15% übersteigt. Für Invaliditätsgrade von 15% und darunter wird keine Leistung erbracht. Die daraus resultierende Versicherungsleistung in % der Versicherungssumme entspricht dem Invaliditätsgrad nach Art. 7 (Lineare Leistung 1:1). 2. Umfang der Versicherung Gerhard Hofbauer Büro: 3100 St. Pölten, Landhaus-Boulevard, Haus 7/15 Tel.: 02742/73386, Mobil 0664/3256026 E-mai.:gerhard.hofbauer@noevers.at Internet: www.noevers.at 2.1 Die Versicherung umfasst Unfälle, von welchen die versicherten Mitglieder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des eigenen Vereines oder anderer gleichartiger Vereine betroffen werden. 2.2 Für die versicherten Mitglieder erstreckt sich die Versicherung außerdem auf Unfälle bei der Ausübung des versicherten Sportes. 2.3 Unter die Versicherung fallen auch Unfälle der versicherten Mitglieder 2.3.1 Bei Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Veranstaltungen, an denen auf Veranlassung des Vereines teilgenommen wird, 2.3.2 Bei im Auftrag des Vereines verrichteten Besorgungen 2.4 Unfälle auf dem direkten Wege zu und von der versicherten Betätigung im Sinne der Punkte 2.1 bis 2.3 sind eingeschlossen. Der 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 1 von 6

Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn dieser Weg ohne Zusammenhang mit der versicherten Betätigung unterbrochen oder verlängert wird. 2.5 In Ergänzung zu vorstehenden Ziffern 2.1 bis 2.4 geltend für nachstehend angeführte Vereine folgende zusätzliche Vereinbarungen. 2.5.1 Jagd und Schützenvereine: Unfälle bei der Handhabung von Hand- und Faustfeuerwaffen sowie Präzisionsgewähren gelten mitversichert. 2.5.2 Skivereine: Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle bei Wanderungen und Bergtouren. 2.5.3 Touristenvereine: Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle bei Wanderungen und Bergtouren sowie Skilaufen. 2.5.4 Flugsportvereine: Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle der Mitglieder von Flugsportvereinen, sofern eine gültige Fluglizenz zum Zeitpunkt des Unfalles vorgelegen hat. 2.6 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle bei der Teilnahme an Landes,- Bundes- und internationalen Wettbewerben. 2.7 Für Mitglieder von Sportvereinen erstreckt sich die Versicherung auch auf Unfälle bei der berufsmäßigen oder entgeltlichen Ausübung des versicherten Sportes. 2.8 Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Erde. 3 Erweiteter Unfallbegriff 3.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die durch einen Herzinfarkt herbeigeführt werden und auf Unfälle infolge von Schlaganfällen sowie Geistes- und Bewusstseinsstörungen (jedoch nicht unter Alkohol- oder Suchtgifteinfluss). 3.2 Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 2 von 6

4 Unfallkosten (Heilkosten, Bergungskosten, Rückholkosten) 4.1 Heilkosten: Dies sind jene Kosten, die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet werden und nach ärztlicher Verordnung notwendig sind. Hierzu zählen auch die notwendigen Kosten des Verletztentransportes, der erstmaligen Anschaffung künstlicher Gliedmaßen und eines Zahnersatzes sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher erstmaliger Anschaffung. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch die Kosten einer kosmetischen Operation, die zur Behebung der Unfallfolgen vorgenommen wird. Kosten für Bade-, Erholungsreisen und aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines Zahnersatzes, künstlicher Gliedmaßen oder sonstiger künstlicher Behelfe werde nicht ersetzt. 4.2 Bergungskosten: Bergungskosten sind Kosten die notwendig werden, wenn der Versicherte a) einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss. b) Durch einen Unfall oder infolge Berg- und Wassernot den Tod erleidet und seine Bergung erfolgen muss. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach dem Versicherten und seines Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum Unfallort nächstgelegenen Spital. 4.3 Rückholkosten: Rückholkosten sind die unfallbedingten Kosten des ärztlichen empfohlenen Verletztentransportes des außerhalb seines Wohnortes verunfallten Versicherten von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus, in welches der Versicherte nach dem Unfall gebracht wurde, an seinen Wohnort bzw. zu seinem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt. 4.4 Höchstleistung: Die Höchstleistung für Heilkosten, Rückholkosten bzw. Bergungskosten zusammen beträgt maximal Euro 1000,- in jedem Versicherungsfall. 5 Rehab-Pauschale Wird innerhalb von sechs Wochen nach einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt eine stationäre Heilbehandlung ein einem Rehab-Zentrum notwendig, erfolgt dafür ein Zuschuss von Euro 300,-. 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 3 von 6

6 Kosmetische Operation (bis Euro 10.000,-) Bis zu Euro 10.000,- werden die Kosten für kosmetische Operationen übernommen, wenn deren Notwendigkeit durch einen Unfall verursacht wurde (ausgenommen Zahnersatz). 7 Garantierte Sofortleistung Euro 1.500,- Nach einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt von mindestens 11 Tagen werden sofort Euro 1500,- als Vorauszahlung auf eine zu erwartende Entschädigung für dauernde Invalidität geleistet. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Nach Maßgaben der zugrundeliegenden allgemeinen und ergänzenden allgemeinen Bedingungen übernimmt die Versicherung die Befriedigung berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche. Vorsatz ist ausgeschlossen. Für den einzelnen Versicherungsfall steht die Versicherungssumme von Euro 1,453.458,- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden zur Verfügung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Erde, und zwar 1. Erweiterte Haftpflicht unter allen Mitgliedern pro Schadensfall 1200,-; Beschädigung von Eigentum 1200,- 2. allen Funktionären, Vorturnern, Übungsleitern, Trainern und dgl., 3. allen Vereinen für die Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen, Zuschauertribünen und Anlagen Einrichtungen und Geräten für die statutengemäßen Zwecke des Versicherungsnehmers (samt baugebundener Installation durch Feuer/Explosion oder Leitungswasser), 4. Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Innehabung oder Verwendung von Wasser- und Luftfahrzeugen (ohne gesetzlich vorgeschriebener Haftpflichtversicherung) wie Ruderboote, Kanus, Kajaks etc., Fallschirme, Paragleiter etc. 5. In Abänderung der Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung für Fach- und Dachverbände des Landes NÖ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Verwendung von Reitpferden und die Ausübung von Reit- und Fahrsportarten durch UNION-Mitglieder, sofern hierfür kein Versicherungsschutz besteht. 6. für die Durchführung von Veranstaltungen durch den Verein, 7. Beschädigung von Vereinseigentum durch Mitglieder (bis maximal Euro 1.200,-). Die Leistung durch den Versicherer setzt ein Verschulden des Mitglieds voraus, die Entschädigung erfolgt auf Zeitwertbasis, 8. Entschädigung für Schäden an beweglichen gemieteten oder gepachteten Sachen Euro 1.454,- 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 4 von 6

9. Entschädigung für Schäden an unbeweglichen gemieteten oder gepachteten Sachen Euro 72.673,- Selbstbehalt für Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen Euro 181,- je Versicherungsfall (für Punkt 8 und 9) 10. Zusätzlich besteht eine Haftungserweiterung auch auf Schadensfälle, die sich anlässlich der gemeinsamen sportlichen Betätigung der Mitglieder untereinander ereignen, ohne dass ein Verschulden gegeben ist (z.b. Zahn-, Brillenschäden und dgl.). Für Solche Schäden bietet die Versicherung Versicherungsschutz bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von Euro 1.200,- pro Versicherungsfall, ohne Selbstbehalt. Bei Sachschäden, z.b. Brillenschäden, Handys und dgl. erfolgt die Entschädigung auf Zeitwertbasis. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Die Rechtsschutzversicherung umfasst: STRAFRECHTSSCHUTZ für Mitglieder und Funktionäre: Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, strafbarer Handlungen eingeleitet wurde. Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes. SCHADENERSATZRECHTSSCHUTZ für Mitglieder und Funktionäre: Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (ausgenommen Kfz-Rechtsschutzangelegenheiten). BERATUNGSRECHTSSCHUTZ für den Obmann des Vereines: Beratung durch einen im Einvernehmen mit der Niederösterreichischen Versicherung bestimmten Anwalt bis zur Höhe von Euro 365,- pro Schadensfall, ausgenommen in Fragen des Steuerrechts. LENKERRECHTSSCHUTZ für Funktionäre und Vereinsmitglieder bei Verwendung eines Kraftfahrzeuges in Erfüllung einer statutenmäßigen Tätigkeit, Versicherungsschutz wird in ganz Europa geboten (Ausnahme: Beratungsrechtsschutz), Versicherungsschutz pro Schadenfall beträgt Euro 37.500,- Der Jahresbeitrag für das gesamte Versicherungspaket (Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz) beträgt nur Euro 2,91 pro Mitglied Die Anmeldung zur Sportversicherung erfolgt vereinsweise durch Bekanntgabe der Zahl der aktiv sportausübenden Mitglieder aller Altersstufen einschließlich der 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 5 von 6

Funktionäre mit beiliegendem Anmeldeformular. Die Versicherung ist pauschal und nicht namentlich abzuschließen (Im Ausnahmefall namentliche Meldungen möglich). Drucksorten erhalten sie im SPORTUNION-Landessekretariat bzw. unter noe.sportunion.at. In allen Versicherungsfragen steht Ihnen das Landessekretariat zur Verfügung. ANMELDUNG UND INFO S: SPORTUNION NÖ, Dr. Adolf Schärf-Straße 25, 3100 St. Pölten, Tel.: 02742/205 (Frau Isabella Grohs) 13.01.2009 Wir bieten Service für unsere Vereine Seite 6 von 6