Barrierefreies Rheinland-Pfalz
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- Hinrich Gerd Schubert
- vor 8 Jahren
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1 Barrierefreies Rheinland-Pfalz Schulungen zum Schwerpunkt Verkehr Koblenz, 15. April 2010
2 Annerose Hintzke Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (Mainz)
3 Thema: Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung im Bereich ÖPNV und Bahn
4 Gliederung: 1.Bushaltestellen 2.Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen 3.Haltepunkte und Bahnhöfe
5 1. Bushaltestellen Formen von Bushaltestellen Formen von Busbahnhöfen Zugänglichkeit der Haltestellen Bewegungsräume an Haltestellen Höhe und Form der Bussteigkante Leit- und Orientierungssysteme für blinde und sehbehinderte Menschen Fahrgastinformation Ausgestaltung und Möblierung
6 Formen von Bushaltestellen Haltstelle am Fahrbahnrand: Bus hält direkt am rechten Fahrbahnrand (bei Parkverbot) Haltestellenkap: in den Straßenraum vorgezogener Haltestellenbereich ermöglicht gerades Anfahren an den Haltestellenbereich Busbucht: Haltestelle rechts neben der durchgehenden Fahrspur (Bus muss eine größere S-Kurve fahren, um parallel zum Haltestellenbereich halten zu können Wichtig für den barrierefreien Ein- und Ausstieg: Gerades und dichtes Heranfahren an den Bussteig!
7 Formen von Busbahnhöfen Insellösung mit innen liegender Mittelinsel Mittelinsel mit außen liegenden Haltestellen und Reservebussen Lösung mit parallelen Bussteigen
8 Zugänglichkeit der Haltestellen I stufenlose Erreichbarkeit -Treppen, Fahrtreppen und Fahrsteige sind als einziger Zugang nicht barrierefrei - höhenverschiedene Ebenen müssen immer auch über Rampen oder Aufzüge erreichbar sein - auf Über- und Unterführungen soll bei Neuplanungen verzichtet werden, im Bestand sind sie mittel- sowie langfristig durch niveaugleiche Zugänge zu ersetzen
9 Zugänglichkeit der Haltestellen II - grundsätzlich leichte und sichere Erreichbarkeit - saubere, beleuchtete, vom Fahrweg getrennte Fußwege - ausreichend breite barrierefreie Fußwege - Fußwege mit leicht befahrbaren, erschütterungsarmen und rutschhemmenden Bodenbelägen - Leit- und Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Personen - sichere Querungen ggf. durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen
10
11 Bewegungsflächen an Haltestellen I - ausreichende Bewegungsflächen neben der Bussteigkante in einer Breite von mindestens 2,50 m bis 3,00 m (an Haltestelleninseln mindestens 2,50 m) - bereitere Bewegungsflächen empfehlenswert z. B. bei Umsteigehaltestellen und/oder Ausstattungen mit Sitzmöglichkeiten - empfehlenswert eine Wartefläche mit ausreichender Bewegungsfläche beim Ein- und Aussteigen von 1,50 m² pro Fahrgast - Kopffreiraum über Bewegungsflächen von 2,30 m
12 Bewegungsflächen an Haltestellen II Mindestflächenbedarf für Rollstuhlfahrer einhalten: Bereich/ Situation Maß auf Verkehrsflächen (Breite) 150 cm zur Begegnung 180 cm x 180 cm für das Rangieren 150 cm x 150 cm in Durchgängen 90 cm Längs- und Quergefälle sind möglichst zu vermeiden Längsgefälle unter 3 % Quergefälle maximal 2,5 %
13 Höhe und Form der Bussteigkante Maximale Höhe und maximale Spaltbreite zwischen Bussteigkante und Fahrzeugeinstiegkante je 5 cm Fahrzeug Bussteig Nicht nur für Rollstuhlfahrer möglichst geringe Höhen und Spaltbreiten anstreben! Erleichterung und Sicherheit z. B. auch für - schwer gehbehinderte Menschen mit Gehstöcken und Unterarmstützen - Nutzer von Rollatoren
14 Nach EU-Busrichtlinie müssen Stadtlinienbusse mit fahrzeuggebundenen Einstieghilfen ausgerüstet sein. Bezogen auf einen 15 cm hohen Bordstein dürfen Rampen eine Steigung von maximal 12 % haben. Einstieghöhe: Buseinstieg mit Kneeling ca. 25 cm abzüglich Borsteinhöhe
15 Empfehlung: Möglichst hohe Bussteigkanten (16 cm, 18 cm, 21 cm, 24 cm) zur Minimierung des Höhenunterschieds zur Fahrzeugeinstiegkante Empfehlung: Besonderer Formstein Möglichst dichtes Anfahren minimiert die Spaltbreite zwischen Bussteigund Fahrzeugeinstiegkante
16 Leit- und Orientierungssysteme für blinde und sehbehinderte Menschen Orientierung mit dem Langstock an der inneren Leitlinie Orientierung mit dem Langstock an der äußeren Leitlinie
17 Bodenelemente von Leit- und Orientierungssystemen Element Bodenindikator Leitstreifen Aufmerksamkeitsfeld Auffangstreifen Begleitstreifen Definition Bodenelement mit einem hohen taktilen und visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag Streifen aus aneinandergereihten Bodenindikatoren, der den Verlauf einer Strecke kennzeichnet Fläche aus Bodenindikatoren, die auf etwas hinweist oder vor etwas warnt (z. B. Einstiegstelle oder Bahnübergang) Streifen aus Bodenindikatoren, der über die gesamte Breite einer Gehfläche verlegt ist. (Zeigt z. B. Beginn oder Ende eines Leitsystems an.) Ein- oder beidseitig zu einem Leistreifen angeordneter Streifen aus flachen Bodenelementen, der zur Verbesserung des taktilen, akustischen oder visuellen Kontrastes von Leitstreifen dient.
18 Auffangstreifen an einer Bushaltestelle führt zum Aufmerksamkeitsfeld, hier: Einstiegstelle
19 Aufmerksamkeitsfeld und Leitstreifen Aufmerksamkeitsfelder, Leit- und Begleitstreifen
20 Quelle: Nahverkehrsplan Mainz Fortschreibung
21 Fahrgastinformation Zwei-Sinne-Prinzip (Sehen, Hören, Tasten): grundsätzlich sollen immer zwei der drei Sinne angesprochen werden
22 Merkmale: Kontrast Beleuchtung Farbkombinationen Zeichengrößen Visuelle Information Anbringung: mittlere Sichthöhe z. B. für Hinweistafeln, Fahrpläne und Aushänge: 1,30 m Positionierung vorzugsweise in Fahrgastunterständen neben Sitzgelegenheiten Stationsname und Informationen zur Richtungsorientierung in Höhe von 2,30 m bis 3,00 m (abgestimmt auf einen Betrachtungsabstand von 10 m)
23 Akustische Information akustische Ansagen sind durch einen einleitenden Ton anzukündigen in ausreichendem Maße automatische Anpassung der Lautstärke von Ansagen an den Störschallpegel der Umgebung Taktile Information Informationen in Braille-Schrift und erhabener lateinischer Schrift taktil erfassbare (Übersichts-) Pläne/Reliefpläne
24 Ausgestaltung und Möblierung Achtung: Abfallkorb und Informationstafeln können von blinden Menschen mit dem Langstock nicht ertastet werden, Verletzungsgefahr! Lösung z. B. so: Tafel endet max. 10 cm 15 cm über dem Boden Kontrastreiche Sicherheitsmarkierungen auf den Glasflächen Achtung: zu niedrig, müssen in Sichthöhe angebracht werden! Kontrastreiches und taktil erfassbares Aufmerksamkeitsfeld markiert die Einstiegsstelle Achtung: Keine akustische Fahrgastinformation vorhanden!
25 Ausgestaltung und Möblierung Achtung: Sitzgelegenheiten für gehbehinderte Menschen ungeeignet! Lösung: Arm- und Rückenlehnen zum leichteren Aufstehen und Hinsetzen. Geeignete Sitzhöhe beachten Ausreichende Bewegungsfläche vor dem Wartehäuschen und Stellfläche im überdachten Bereich für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, etc. Rutschfester und leicht befahrbarer Oberflächenbelag Erhöhter Bord zum erleichterten Einstieg
26 2. Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen Erhöhte Haltestelle am Fahrbahnrand Erhöhte Haltestelle in Mittellage
27 Die Haltestellenhöhe im Einstiegbereich sollte der Fußbodenhöhe des Fahrzeugs entsprechen. Fußbodenhöhe von Niederflurstraßenbahnen ca. 30 cm bis 35 cm Fußbodenhöhe von Hochflurstraßenbahnen: ca. 100 cm Niederflurstraßenbahn an erhöhter Haltestelle mit automatischer Rampe (neigungsarmer, spaltenloser Zugang)
28 3. Haltepunkte und Bahnhöfe DB-eigene Vorschriften Zugänge weitere Vorgaben der Ril 813 Vorgaben zu Bahnsteigbreiten Vorgaben zu Bahnsteighöhen Leit- und Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen Fahrgastinformation
29 DB-eigene Vorschriften unter Berücksichtigung geltenden Rechts erstellt vom Eisenbahn-Bundesamt als eisenbahntechnische Baubestimmung eingeführt gelten nur für DB-eigene Betriebsgelände Richtlinien Personenbahnhöfe planen (Ril 813) Modulgruppe Bahnsteige und ihre Zugänge planen
30 Zugänge Mindestens ein Zugang zum Bahnsteig muss barrierefrei gestaltet sein. Das gilt für: Stationen mit ab Reisenden pro Tag bei Neu- und umfassenden Umbauten (sofort) bei nachzuweisendem Bedarf auch bei geringeren Reisendenzahlen (sofort) ansonsten sollen bauliche Vorkehrungen für spätere Nachrüstungen getroffen werden, die dann ohne wesentliche Mehrkosten realisiert werden können
31 Barrierefreie Zugänge Kontrastreich gestalteter Übergang zu einem Mittelbahnsteig mit Anrampung und Blindenleitsystem im Bahnsteigzugang Überführung mit Treppen und transparentem Aufzug
32 Weitere Vorgaben der Ril 813, die über die Normen für barrierefreies Bauen hinausgehen z. B. für Rampen mit einer Regelbreite von 2,40 m Aufzüge mit transparenter Gestaltung Treppen mit Wetterschutz und bei (neuen)treppen kontrastreiche Markierung aller Stufen für beide Gehrichtungen sichtbar Längsgefälle nicht über 2 /oo (ansonsten besondere Griffigkeit des Bodenbelags) Quergefälle, wenn überhaupt, höchstens 2 %
33 Vorgaben zu Bahnsteigbreiten nach Ril 813 Mindestbreite für Außenbahnsteige Mindestbreite für Außenbahnsteige, wenn möglich (wg. Berücksichtigung fahrzeuggebundener Einstieghilfen mit einer Länge von bis zu 1,25 m) Mindestbreite für beidseitig nutzbare Mittelbahnsteige 2,50 m 2,75 m 3,40 m Geringere Mindestbreiten bei Einbauten, wie z. B. bei Treppen und Aufzügen, sind zulässig
34 Breite des Bahnsteigs mindestens 3,40 m Breite des Bahnsteigs mindestens 2,50 m, möglichst 2,75 m Außenbahnsteig Mittelbahnsteig
35 Vorgaben zu Bahnsteighöhen: 55 cm insbesondere für den Nahverkehr 76 cm insbesondere für den Fernverkehr Höhenunterschiede zwischen Bahnsteig und Fahrzeugeinstieg Bis 5 cm Höhe und 5 cm Spaltbreite (werden praktisch nur in geschlossenen Systemen, z. B. bei U- und S-Bahn erreicht) Bis maximal 20 cm Ab 20 cm Notwendige Einstieghilfen Spaltüberbrückung (bei praktischer Überschreitung der Höhe und Spaltbreite von je 5 cm) Automatische oder manuelle Rampe, falls Neigung im Bereich von max. 12 % und Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m am Rampenanfang und -ende Hublift
36 Leit- und Orientierungssystem für blinde und sehbehindere Menschen Außenbahnsteig Mittelbahnsteig
37 Leit- und Orientierungssysteme für blinde und sehbehinderte Menschen
38 Fahrgastinformation Zwei-Sinne-Prinzip einhalten! akustische Ansagen sind durch einen einleitenden Ton anzukündigen in ausreichendem Maße automatische Anpassung der Lautstärke von Ansagen an den Störschallpegel der Umgebung Visuelle Information: Zielanzeiger mit hohem Leuchtdichte und Farbkontrast Ausstattung mit Induktionsanlagen für schwerhörige Menschen
39 Taktil erfassbare Informationen Taktile Information an einem Poller Taktile Information an einem Handlauf Taktil erfassbarer Bahnhofsplan als Relief
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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