ahn ärzte blatt Baden- Württemberg /2015 Informationen Kieferheilkunde Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Leitartikel Titelthema Zahnärztekammer

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1 5/2015 ahn ärzte blatt Baden- Württemberg Informationen» aus mit der Informationen Zahn-, Mund- aus und der Kieferheilkunde Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Leitartikel Hierarchie und LEITARTIKEL Beteiligung: Der Governance-Ansatz Zukunftsfähige medizinische Versorgung Titelthema Wählermeinung/ Umfrageaktion zur EURO-Z-STUDIE Bundestagswahl 2005 Deutschland ist gut aufgestellt Zahnärztekammer Außerordentliche VV: Eine neue liberale Berufsordnung FORTBILDUNG Aktuelle Verfahren zur Kariesdiagnose Fortbildung Zahnerhaltung durch Wurzelspitzenresektion POLITIK SPD-Parteitag in Singen

2 Shield_White_2013 Für eine nachweisliche Verbesserung der Zahnfleischgesundheit Regelmäßige Zahnzwischenraumreinigung ist ein wichtiger Schlüssel für gesundes Zahnfleisch. Version October 2013 Zahnseide ist der bewährte Standard, aber kaum einer nutzt sie. Die wenigsten Patienten benutzen regelmäßig Zahnseide. 69 % der Deutschen ab 14 Jahren benutzen sie selten oder nie. 1 nie selten einmal pro Monat mehrmals pro Monat einmal pro Woche mehrmals pro Woche täglich 69% täglich mehrmals pro Woche Der neue Philips Sonicare AirFloss einmal pro Woche Ultra ist für mehrmals pro Monat gesundes Zahnfleisch nachweislich einmal pro so Monat effektiv wie seltener Zahnseide 2 jedoch einfacher zu nie benutzen LI-ION LI-IONI Einfache Benutzung Einfach zielen und Abdrücken Schnell Reinigt alle Zahnzwischenräume in nur 30 Sekunden Effektiv Entfernt bis zu 99,9 % Plaque in den Zahn zwischenräumen In Verbindung mit einer Handzahnbürste. A study to assess the effects of Philips Sonicare AirFloss Pro, when used with antimicrobial rinse, on gum health and plaque removal. Amini P, Gallob J, Olson M, Defenbaugh J et al. Data on file, 2014.) 3 Umfrage unter US-Patienten. 89 % der Befragten sagten, dass der Philips Sonicare AirFloss einfacher zu benutzen sei als Zahnseide.) 4 Laboruntersuchung, Ergebnisse der Direktanwendung können abweichen.

3 Editorial 3 Foto: Fotolia/Collage IZZ Foto: Potente» Europäischer Systemvergleich. Die Anfang März vorgestellte Euro-Z-II-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) betrachtet die Mundgesundheit im Spiegel der unterschiedlichen Gesundheitssysteme und hat sieben europäische Länder miteinander verglichen. Das IDZ geht davon aus, dass die Preisgestaltung zahnärztlicher Leistungen einen Einfluss auf die zahnärztliche Versorgung, die Leistungsmöglichkeiten der Praxen, die Kosten der Versorgung und die Patientennachfrage hat. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Preisunterschiede zwischen den europäischen Ländern im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Systeme. Die Haupterkenntnis der Euro-Z-II-Studie: Im europäischen Vergleich zeigt die Zahnmedizin in Deutschland ein sehr hohes Leistungsniveau und ist im gesundheitsökonomischen Vergleich gut und sicher aufgestellt. Die herausragende Mundgesundheit der Bevölkerung, die bereits in vielen Untersuchungen belegt wurde, weist darauf hin, dass die Bevölkerung in Deutschland eine garantierte, aber auch zeitgemäße zahnärztliche Versorgung erhält. Hier zeigt sich, dass die Aufteilung in einen überwiegend gesetzlich versicherten Teil (86 Prozent), ergänzt um einen privat versicherten Teil der Bevölkerung (11 Prozent), eine krisensicherere, aber innovations- bzw. investitionsfreudige Grundlage schafft, wie BZÄK und KZBV konstatieren. GKVversicherte Patienten sind außerdem im Vergleich zu anderen europäischen Ländern mit niedrigen Selbstbehalten belastet, was sich positiv auf die zahnmedizinische Versorgung auswirkt. Lesen Sie dazu die Beiträge Deutschland ist gut aufgestellt ab Seite 11 und Deutsche Patienten haben niedrigen Selbstbehalt auf Seite 18. Und wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Wie funktionieren deren Gesundheitssysteme? Im Artikel Back to Bismarck ab Seite 14 werden die europäischen Sozialsysteme miteinander verglichen. Und ab Seite 20 werden die Preise einzelner zahnärztlicher Leistungen in Deutschland, der Schweiz und Ungarn unter die Lupe genommen und gegenübergestellt.» GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Obwohl die aktuelle Euro-Z-II-Studie zeigt, dass die Patienten in Deutschland im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Vergleich die umfassendsten zahnärztliche Leistungen mit sehr guter Qualität erhalten, strebt die Bundespolitik druckvoll weitere Maßnahmen an. So soll das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Zukunft eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dies bezieht sich zwar in erster Linie auf die ärztliche Versorgung, wird aber in der Folge alle Heilberufe und somit auch die Zahnärzte miteinbeziehen. Der stv. Vorsitzende des Vorstands der KZV Baden- Württemberg, Christian Finster, sieht diese Entwicklung kritisch. Er zeigt in seinem Leitartikel auf Seite 7 auf, welche Gefahren diese bundespolitischen Eingriffe und Maßnahmen vor allem hinsichtlich Freiberuflichkeit und freier Arztwahl ergeben und ruft die Kollegenschaft dazu auf, der Politik die ordnungspolitischen Fehler und Defizite eines solchen Gesetzesvorhabens aufzuzeigen. Mit den Folgen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes beschäftigt sich auch der Beitrag Mehr Staat weniger Freiberuflichkeit? ab Seite 8.» Politischer Dialog. Schon alleine der Diskussionsbedarf zum GKV-VSG zeigt wieder einmal deutlich: Es ist wichtig, dass die Zahnärzteschaft Baden-Württemberg den stetigen politischen Dialog aufrechterhält bzw. eine regelmäßige Kontaktpflege zur Politik betreibt. Somit wurde das Forum Zahngesundheit Mitte März beim SPD-Landesparteitag in Singen dem Anspruch gerecht, Plattform des Meinungs- und Gedankenaustausches zu sein. Zahlreiche Delegierte, Medienvertreter und die Spitzenrepräsentanten von SPD und der Zahnärzteschaft BW trafen in Singen bei angenehmer Atmosphäre zu konstruktiven Gesprächen zusammen. Lesen Sie ab Seite 24, wer sich auf dem SPD-Landesparteitag in Singen blicken ließ.» claudia.richter@izz-online.de

4 4 Inhalt Leitartikel Politik 7 Christian Finster GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Stärkt die Politik das Gesundheitswesen oder ihren Einfluss? 24 Dr. Nils Schmid, Dr. Udo Lenke SPD-Landesparteitag in Singen Fortsetzung des Dialogs Titelthema Fortbildung 8 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Mehr Staat weniger Freiberuflichkeit? 27 Untersuchungsmethoden Aktuelle Verfahren zur Kariesdiagnose 11 Euro-Z-II-Studie beweist Deutschland ist gut aufgestellt Ein Fallbeispiel in Zusammenarbeit mit dem FFZ Freiburg Therapie einer schweren generalisierten chronischen Parodontitis Karlsruher Tag der Zahnmedizinischen Fachangestellten Eindrucksvoller Frühlingsbeginn 14 Europäische Sozialsysteme im Vergleich Back to Bismarck 18 Selbstbehalt 2013 im Vergleich Deutsche Patienten haben niedrigen Selbstbehalt 20 Deutschland, Schweiz und Ungarn Preisunterschiede im Vergleich 37 Walther-Engel-Preis-Verleihung 2015 Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler ausgezeichnet

5 Inhalt 5 Kommunikation Versorgungsanstalt 48 Die VA informiert Zuzahlungsfrist Kultur 38 Forum Zahngesundheit Die besondere Initiative der Zahnärzteschaft 50 Markgraf Karl Wilhelm im Badischen Landesmuseum Karlsruhe Wein, Weib und Gesang 43 Dr. Jörg Wolf gewinnt Medienpreis Erfolgreiche Pressearbeit Soziales Engagement Rubrik 3 Editorial 45 Praxis 49 Termine 51 Namen und Nachrichten 52 Amtliche Mitteilungen 53 Personalia 56 Zu guter Letzt/ 56 Impressum Internet Koordinierungskonferenz Hilfsorganisationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Mehr Synergien wagen Praxis Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert Mundhygieneaufklärung in der GOZ Besuchen Sie auch die ZBW-Website» Dort finden Sie neben der Online-Ausgabe zusätzliche Informationen, Fotos, weiterführende Links sowie ein ZBW-Archiv ab dem Jahr Aktuelle Infos (dazu einfach den QR-Code scannen)» Kurzzusammenfassung EURO-Z-II 46 Klarstellung Einsatz von Patientenschutzmitteln bei der Erstellung von Panoramaschichtaufnahmen» GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

6 FORTBILDUNGSFORUM Eine Initiative der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg Kursprogramm Juni 2015 Die Zunge - Ein gemeinsames Arbeitsfeld, myofunktionelle Therapie im Wandel, funktionelle Aspekte in der Kooperation zwischen Therapie und Kieferorthopädie - Möglichkeiten und Grenzen Dr. h. c. Susanne Codoni, CH - Allschwil Kurs-Nr. 15FKT , (Zahnärztin / Zahnarzt) (für das Praxisteam) 9 Fortbildungspunkte 225, (ZFA / Mitarbeiter/-in) Update Kinderzahnheilkunde - Neue und bewährte Therapiekonzepte Prof. Dr. Till Dammaschke, Münster Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 8 Fortbildungspunkte Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) lesen, verstehen und erfolgreich einsetzen Dirk Nayda, Titisee-Neustadt Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 3 Fortbildungspunkte Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) - Ein Buch mit sieben Siegeln? Wie viel und welche Diagnostik ist nötig? Prof. Dr. Peter Ottl, Rostock Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 8 Fortbildungspunkte Vollkeramische Restauration auf Implantaten und natürlichen Zähnen incl. Management der Hart- und Weichgewebe Prof. Dr. Jürgen Manhart und Dr. Peter Randelzhofer, München Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 15 Fortbildungspunkte Okklusionsschienen bei CMD-Patienten: Warum und wie? Prof. Dr. Peter Ottl, Rostock Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) 7 Fortbildungspunkte Körpersprache in der Zahnarztpraxis - Der Königsweg der Kommunikation Betül Hanisch, Freiburg 255, (Zahnärztin / Zahnarzt) (für das Praxisteam) Kurs-Nr. 15FKT , (ZFA / Mitarbeiter/-in) 7 Fortbildungspunkte Strukturierte Fortbildung: PARODONTOLOGIE, Teil 1-3 Leitung Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg Kurs-Nr. 15FKZ , (für Zahnärztinnen / Zahnärzte) Juni 13. Juni 13. Juni 17. Juni 19. Juni 19./20. Juni 20. Juni Infos: Fortbildungsforum Freiburg, Merzhauser Straße , Freiburg Telefon oder -1 61, Telefax

7 Leitartikel 7 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Stärkt die Politik das Gesundheitswesen oder ihren Einfluss? Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zielt nach den Worten der Bundesregierung darauf ab, auch in Zukunft eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Die Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, der erleichterte Abschluss von Selektivverträgen, die Förderung der Versorgungsforschung, die Lockerung der Vorgaben für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die Einrichtung von Terminservicestellen bei den Ärzten sind nur einige der geplanten Regelungsbereiche. Im europäischen Vergleich genießt das deutsche Gesundheitssystem im Allgemeinen und die vertragszahnärztliche Versorgung im Besonderen einen exzellenten Ruf. Kaum ein anderes Land bietet im Rahmen eines gesetzlichen Krankenversicherungssystems so umfassende Leistungen auf einem solch hohen Niveau. Zudem belegt das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in seiner aktuellen EURO-Z-II- Studie, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten im Verhältnis zu den Versicherten anderer europäischer Länder hierfür relativ wenige eigene Mittel aufbringen müssen. Dennoch sieht die deutsche Gesundheitspolitik weiteren Verbesserungsbedarf im Gesundheitssystem, welchen sie durch zahlreiche, erkennbar nicht im Zusammenhang stehende ordnungspolitische Eingriffe und Maßnahmen erreichen will. Mit dem GKV-VSG, das bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten worden ist, konzentriert sich die Bundesregierung zwar schwerpunktmäßig auf die ärztliche Versorgung. So sind beispielsweise der Aufkauf von Arztsitzen zur Regulierung des Bedarfs und die geplante Einrichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Maßnahmen, die sich ausschließlich an die Ärzteschaft richten. Der damit verbundene staatliche Angriff auf die Freiberuflichkeit, die freie Arztwahl und die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist von generellen Reglementierungs- und Sozialisierungsideen getragen, die alle Heilberufe und damit auch die Zahnärzte treffen. Dies muss man ernst nehmen. Der freiberuflich tätige, sehr häufig in Einzelpraxis zugelassene Arzt, ist Garant und Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland. Für die zahnmedizinische Versorgung gilt dasselbe. Auch hier ist die überwiegende Mehrheit der Zahnärzte in Einzelpraxen tätig. Es ist daher nur richtig, dass die (Zahn-)Ärzteschaft Sturm gegen den gesetzgeberischen Angriff läuft, die Freiberuflichkeit und Selbständigkeit in diesem Bereich empfindlich einschränken zu wollen. Nebenbei gesagt: Es zeigt sich nicht nur an dieser Stelle, dass die Wahl einer Großen Koalition für die Heilberufe nicht immer mit positiven Entscheidungen verbunden ist. Die für den Sommer dieses Jahres geplante Einführung eines Korruptionsstraftatbestandes im Gesundheitswesen liefert des Weiteren ein gutes Beispiel dafür, dass die Politik wenig bis gar keine Kompromiss- bzw. Diskussionsbereitschaft (mehr) gegenüber den Zahnärzten und Ärzten zeigt. Doch nicht alles, was die Politik macht, ist schlecht: Die durch das GKV-VSG vorgesehenen Bestimmungen zur Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sind ein längst überfälliger Schritt zur Verhütung von Zahnkrankheiten bei dieser besonders schutzbedürftigen Risikogruppe. Wir haben die Politik beharrlich auf die fehlende Finanzierung zahnärztlicher Prophylaxe bei erwachsenen pflegebedürftigen GKV- Versicherten und Menschen mit Behinderungen hingewiesen (siehe dazu auch das Konzeptpapier von KZBV und BZÄK Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter ). Nicht nur, dass die Zahngesundheit von älteren, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen im Schnitt deutlich schlechter ist als die anderer Bevölkerungsgruppen ihre Behandlung ist auch wesentlich aufwendiger und teurer. Kritisch ist aber auch hier, dass die Politik wieder einmal den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Aufgabe betraut, das Nähere über Art, Umfang und Nachweis der individualprophylaktischen Leistungen festzulegen, statt selbst die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen. Auch wenn sich der Entwurf des GKV-VSG ganz überwiegend an die Ärzteschaft richtet, so sind auch wir dazu aufgerufen, der Politik die ordnungspolitischen Fehler und Defizite eines solchen Gesetzesvorhabens aufzuzeigen. Es geht schließlich um nicht weniger als die Verteidigung der Freiberuflichkeit gegenüber zunehmender staatlicher und europäischer Einflussnahme. Foto: Fotolia Christian Finster ist stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Baden-Württemberg.

8 8 Titelthema Foto: Fotolia GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Mehr Staat weniger Freiberuflichkeit? Selbst sein eigener Chef sein, alleinverantwortlich unternehmerische Entscheidungen treffen, das Vertrauen eines wachsenden Patientenstamms gewinnen für die meisten Ärzte und Zahnärzte ist die Freiberuflichkeit wesentlicher Teil ihres Selbstverständnisses. Für die Politik steht die Funktion des Heilberuflers im Vordergrund: Die Freiberuflichkeit (...) ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung, heißt es im Koalitionsvertrag von Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl. Gilt dieses Bekenntnis der Regierungsparteien zur Freiberuflichkeit noch in Zeiten zunehmender Versorgungsprobleme? Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz lässt Zweifel aufkommen. Offenbar trifft die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ihren Zeitungsanzeigen voll ins Schwarze: Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und er ist nicht mehr da. Der Slogan, der die massive Kritik der Ärzteschaft am geplanten Versorgungsstärkungsgesetz zum Ausdruck bringen soll, blieb auch der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann- Mauz (CDU) im Gedächtnis. Sie zitierte ihn bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im März im Bundestag und kommentierte, nicht ganz im Sinne des Erfinders: Genau das, meine Damen und Herren, ist das Problem und genau das gehen wir mit diesem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz an. Sicherungsbestreben. In einem Punkt sind sich alle Beteiligten einig: Es geht um die Gewährleistung einer wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung wird das Thema Versorgung ambulant und stationär, in Stadt und Land noch stärker auf unserer Tagesordnung stehen, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Lesung zum Bundeshaushalt Dabei liegt mir die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen besonders am Herzen. Auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bezeichnete es als Herausforderung, bei steigender Lebenserwartung der Bevölkerung und sinkenden Arztzahlen eine wohnortnahe Versorgung von hoher Qualität zu sichern. Allerdings gehen die Ansichten darüber, ob das Versorgungsstärkungsgesetz das geeignete Vehikel dafür ist, diametral auseinander. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind vom Großteil der vorgesehenen Regelungen etwa zum Aufkauf von Arztsitzen oder zur Einrichtung von Terminservicestellen (s. u.) nicht direkt betroffen. Andere Neuerungen, die in den Gesetzentwurf eingegangen sind, so die Einführung eines zahnärzt-

9 Titelthema 9 lichen Präventionsmanagements bei Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, werden aus standespolitischer Sicht sogar ausdrücklich begrüßt. Dennoch sorgt das Versorgungsstärkungsgesetz auch bei den zahnärzlichen Berufsvertretungen für einige Beunruhigung. Wie Christian Finster, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW, erläutert, könnten die längst überfälligen Verbesserungen, die das Gesetz bringen soll, mit einer Ausweitung staatlicher Einflussnahme auf Kosten der Selbstverwaltung erkauft werden: Was uns Sorgen macht, sind die generellen Reglementierungs- und Sozialisierungsideen, die alle Heilberufe treffen und die Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit in diesem Bereich empfindlich einzuschränken drohen. Strukturelle Verschiebungen. Verbessert werden soll auch das Klinik-Entlassmanagement, um die lückenlose Versorgung der Versicherten beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu gewährleisten. Dem Entwurf zufolge sollen Klinikärzte künftig beispielsweise Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verschreiben dürfen, wenn auch in begrenztem Umfang. Generell soll die Verzahnung des stationären mit dem ambulanten Sektor gefördert werden. So ist vorgesehen, dass Kliniken mehr ambulante Leistungen übernehmen. Weiter sehen die Autoren die Lockerung der Vorgaben zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Das Merkmal der fachübergreifenden Tätigkeit soll entfallen, und auch Kommunen können künftig als Gründer fungieren, mit deutlich erleichterten Voraussetzungen. Zukunftspläne. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sich die Strukturen im Gesundheitswesen noch weiter verändern: Geplant ist, einen Innovationsfonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung zu installieren. Um neue Versorgungsprojekte auf den Weg zu bringen sowie Effizienz und Effektivität zu Maßnahmenbündel. Um was geht es dabei konkret? Das Versorgungsstärkungsgesetz bündelt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die nach offiziellem Wortlaut die bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung weiter auf hohem Niveau sicherstellen sollen. Eine Regelung betrifft zum Beispiel die Terminvergabe. Zu einer guten Versorgung gehört, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website dazu erläutert, dass Versicherte nicht wochenlang auf einen Facharzttermin warten müssen. Terminservicestellen der KVen sollen hier Abhilfe schaffen. Die Wartezeit darf zukünftig im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten, sonst ist dem Versicherten ein ambulanter Termin in einem Krankenhaus anzubieten. Zu weiteren Neuregelungen, von denen Patienten unmittelbar profitieren sollen, gehört etwa das Zweitmeinungsmodell, das im zahnärztlichen Bereich längst Usus ist. Versicherte sollen vor planbaren Operationen nun auch einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird beauftragt, eine Liste mit den dafür infrage kommenden Indikationen zu erarbeiten. Foto: dpa Medizinische Versorgung. Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht die Lockerung der Vorgaben zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor.

10 10 Titelthema Foto: dpa Reform. Nach Vorstellung der Regierungsparteien bringt das Versorgungsstärkungsgesetz allen nur Vorteile. stärken, soll der Gestaltungsspielraum der Krankenkassen vergrößert werden. In diesem Zusammenhang will der Gesetzgeber auch die Regelungen zu Selektivverträgen entbürokratisieren. Heftige Diskussionen löste vor allem der Passus des Gesetzentwurfs zur besseren Verteilung von Ärztinnen und Ärzten aus: Die Zulassungsausschüsse der KVen und Krankenkassen sollen in überversorgten Regionen frei gewordene Arztsitze aufkaufen, um die Überversorgung in der Stadt abzubauen und der Unterversorgung auf dem Land erfolgreich zu begegnen. In der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs sind dafür inzwischen zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. So können beispielsweise besondere Versorgungsgründe dafür sprechen, Arztsitze weiterhin nachzubesetzen. Auslaufmodell Praxis? Das Problem der Ärzteschaft mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sind nicht alleine die vielzitierten Terminservicestellen oder die drohenden Praxisschließungen in angeblich überversorgten Gebieten, wie die KBV auf einer Pressekonferenz im März erklärte. Es ist der allgemeine Duktus dieses Gesetzes, der da lautet: Wozu brauchen wir noch die Praxis um die Ecke, wenn wir die Patienten genauso gut in zentral organisierten Versorgungseinheiten wie Krankenhäusern oder MVZ behandeln können? Wozu brauchen wir noch eine Praxis auf dem Land, wenn die Patienten ins Kreiskrankenhaus fahren können? Wozu bedarf es noch freiberuflicher Ärzte in eigener Praxis, wenn auch angestellte Ärzte die Patienten versorgen können? Nach Vorstellung der Regierungsparteien indes bringt das Versorgungsstärkungsgesetz allen nur Vorteile. Zusammengefasst ist das eine Reform nicht gegen Ärzte, sondern das ist eine Reform für Ärzte und Patienten, betonte der Gesundheitspolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, bei der Ersten Lesung im Bundestag. Wir verbessern die Möglichkeiten für Ärzte, sich dort niederzulassen und dort zu arbeiten, wo sie unter den heutigen Bedingungen gerne arbeiten und wo ihre Arbeitszeiten ihren Lebensvorstellungen angepasst werden können. Verortung. Auch sein Kollege Jens Spahn von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat offenbar eine konkrete Vorstellung davon, wie der ärztliche Nachwuchs tickt : Wir machen es möglich, auch in anderen Bereichen angestellt tätig zu sein. Denn viele der jungen Ärztinnen und Ärzte wollen nicht auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht selbstständig und für die Praxis verantwortlich sein. Im Gesetzentwurf sei deshalb vorgesehen, den Kommunen das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren zu erleichtern. Nach Ansicht der ärztlichen Standesvertreter verwechselt die Politik hier Ursache und Wirkung: Es ist eben nicht so, dass alle jungen Ärzte nur noch angestellt arbeiten möchten und sich gar nicht mehr für eine eigene Praxis interessieren, konstatierte Gassen. Der Grund, weshalb junge Leute sogar lange Wartezeiten für einen Medizin-Studienplatz in Kauf nähmen, sei doch nicht, um hinterher in einer anonymen Gesundheitsfabrik Patienten abzuarbeiten wie der Fließbandarbeiter ein Werkstück. Was die Nachwuchsmediziner von der Niederlassung abhalte und verunsichere, seien die Rahmenbedingungen, in denen sich die Niedergelassenen zunehmend wiederfänden. Der Gesetzgeber tue hier ein Übriges: Statt die Freiberuflichkeit zu stärken, sende er die Botschaft an die Praxen: Ihr seid ersetzbar. Im Bundestag wurde dieser Kritikpunkt von Annette Widmann- Mauz aufgegriffen, die offensichtlich keinen Widerspruch zwischen Verstärkung der Anreize zur Niederlassung in Einzelpraxen und der Förderung von Praxisnetzen und erweiterten Möglichkeiten von medizinischen Versorgungszentren sah. Letzteres sei keine Abkehr von der niedergelassenen Praxis, keine Medizinindustrie oder gar eine Absage an den freien Arztberuf.» schildhauer@meduco.de

11 Titelthema 11 Euro-Z-II-Studie beweist Deutschland ist gut aufgestellt Im europäischen Vergleich steht Deutschland bei der Zahnmedizin gut da im Hinblick auf die Kosten der Behandlungen. Das ergibt die Euro-Z-II-Studie. Demnach befindet sich Deutschland im Mittelfeld. Deutschland, Hochpreisland? Von wegen. Der so oft geäußerte Vorwurf, die zahnmedizinische Versorgung sei für Patienten hierzulande besonders teuer, ist nicht haltbar. Das bestätigt die Euro- Z-II-Studie zum Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext, die das Institut der Deutschen Zahnärzte im März veröffentlicht hat. Demnach steht Deutschland im Mittelfeld der untersuchten Länder, wenn es um die Kosten für Zahnbehandlungen geht. Spitzenreiter mit den mit Abstand teuersten Behandlungen ist die Schweiz. Als Maßstab nehmen die Autoren der Studie sogenannte Kaufkraftparitäten. Dabei stellten sie die zahnärztlichen Leistungen in Relation zu anderen Kosten der Lebenshaltung, etwa den Einkommensanteil und errechneten einen Index, der einen Vergleich mit Deutschland ermöglichte. Während Deutschland im Gesamtindex und bei den konservierend-chirurgischen Leistungen im Jahr 2013 im Mittelfeld lag, sind hierzulande die prothetischen Leistungen im europaweiten Vergleich nach der Schweiz am teuersten. Dafür dürfen sich die Patienten in Deutschland allerdings über die geringste Selbstbeteiligung für zahnmedizinische Leistungen freuen Zweite Studie gab es die erste Euro-Z-Studie. In dieser Erhebung stellten die Autoren bei einzelnen zahnärztlichen Behandlungsanlässen zum Teil erhebliche Preisunterschiede zwischen den europäischen Ländern fest. Seitdem haben viele dieser Länder im Rahmen der Währungsunion den Euro eingeführt. Zudem gab es in manchen Staaten grundlegende Honorarreformen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung. Es wurde also langsam aber sicher Zeit für einen aktuellen Überblick über die Situation in den Ländern Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Schweiz und Ungarn im Vergleich mit Deutschland. Durchführung. Die Euro-Z-II- Studie zeigt, dass in Europa sehr heterogene Gesundheitssysteme bestehen. Die Autoren der Studie glauben, dass die Preisgestaltung der zahnärztlichen Leistungen einen Einfluss auf die zahnärztliche Versorgung, die Leistungsmöglichkeiten der Praxen, die Kosten der Versorgung und die Patientennachfrage haben kann. Um die Vergleichbarkeit der untersuchten Behandlungsanlässe zu gewährleisten, haben die Autoren der Studie verbindliche Vorgaben der zu versorgenden Zähne und der zu ver-

12 12 Titelthema wendenden Materialien gemacht. Die zahnärztlichen Berufsverbände der einzelnen Länder halfen bei der Umfrage. Insgesamt untersuchten die Autoren elf unterschiedliche Behandlungsfälle, bei denen sich unterschiedliche Divergenzen innerhalb der Staaten ergaben. Foto: ProDente Neupatientenberatung. Rund 45 Euro beträgt die Vergütung für die Beratung eines neuen Patienten für deutsche Zahnärzte. In den Niederlanden ist das Preisniveau nach der Kaufkraftparität bei dieser Leistung etwa gleich hoch. In Frankreich, Großbritannien und Ungarn ist es dagegen niedriger als in Deutschland. In Dänemark und der Schweiz ist es höher. Im Vergleich zu 1999 hat sich einiges getan. Die Preisunterschiede zwischen Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz sind geringer geworden. Das liegt vor allem am Preisanstieg, der in Deutschland und Dänemark am höchsten war. Seit dem Wegfall der Praxisgebühr ist Deutschland neben Ungarn im Jahr 2013 das einzige Land ohne Zuzahlung in diesem Bereich. Prophylaxe. 77 Euro gibt es für deutsche Zahnärzte für die individualprophylaktische Versorgung von Kindern. Der deutsche Preis liegt im Vergleich zu den anderen untersuchten Ländern im Mittel- Prophylaxe. Die Förderung der Prophylaxe bei Kindern ist wichtig. Im Fall der individualprophylaktischen Versorgung von Kindern liegt Deutschland preislich im Mittelfeld. feld. Mehr Honorar bekommen die Zahnärzte in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden. In der Schweiz zahlen die Patienten weniger für die Leistung. Am niedrigsten ist das Vergütungsniveau in Großbritannien und Ungarn. Zur Preisentwicklung zwischen 1999 und 2013 können die Autoren der Studie keine Angaben machen, weil 1999 noch kein allgemeingültiges Leistungsbündel für die individualprophylaktische Versorgung von Kindern definiert war. Neupatient. Bei der Beratung eines neuen Patienten liegt Deutschland etwa auf dem gleichen Preisniveau wie die Niederlande. Zweiflächige direkte Füllung. In Deutschland beträgt die Vergütung für eine zweiflächige direkte Füllung 55 Euro. Bis auf Frankreich und Ungarn liegt der Preis in allen Ländern nach Kaufkraftparitäten über dem deutschen Wert. Die Preise gehen seit 1999 immer weiter auseinander. Gesunken ist in dieser Zeit die Selbstbeteiligung in den Ländern Deutschland, Großbritannien, Ungarn und Dänemark. Subgingivale Kürettage. Den Behandlungsanlass der subgingivalen Kürettage haben die Autoren der Studie in den aktuellen Preisvergleich neu aufgenommen. In Deutschland erhalten die Zahnärzte dafür eine Vergütung von 170 Euro. Das Preisniveau hierzulande ist das gleiche wie in Dänemark. Höherhonoriert wird der Behandlungsanlass nach Kaufkraftparitäten in den Niederlanden. Frankreich, Großbritannien, die Schweiz und Ungarn liegen unter dem deutschen Niveau. Deutliche Unterschiede gibt es bei den Zuzahlungen. In Deutschland und Ungarn muss der Patient nichts zuzahlen. In der Schweiz und den Niederlanden zahlt er die Behandlung zu 100 Prozent selbst. Wurzelkanalbehandlung. In Deutschland erhalten Zahnärzte 231 Euro für diese Behandlung. Teurer ist sie nach Kaufkraftparitäten in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. In Frank-

13 Titelthema 13 reich zahlen die Kassen weniger. Deutlich weniger ist es in Großbritannien und Ungarn. Im Vergleich zu 1999 wurde die Vergütung in Dänemark, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden deutlich angehoben. In Großbritannien und Ungarn kam es zu einem Preisrückgang. In Dänemark und Ungarn mussten die Patienten im Zeitraum von 1999 bis 2013 weniger zuzahlen. Zahnextraktion. Die Vergütung der Extraktino des Zahns 31 beträgt in Deutschland lediglich 27 Euro. Mit diesem geringen Satz steht Deutschland im europäischen Vergleich beinahe allein da. Mit Ausnahme Ungarns, wo das Preisniveau sogar noch deutlich geringer ist, liegt der Preis für die Extraktion des Zahns höher. Die Preise streben seit 1999 immer weiter auseinander, während die Zuzahlung konstant bleibt. Nur in Großbritannien hat sie sich etwas erhöht. Verblendete Krone. In Deutschland erhält ein Zahnarzt für die verblendete Krone einschließlich der Materialkosten 496 Euro. Damit ist das Niveau in Deutschland vergleichbar mit dem in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden. Deutlich höher ist es in der Schweiz, deutlich niedriger in Großbritannien und Ungarn. Im Vergleich zu 1999 hat sich vor allem in den Ländern Großbritannien und Frankreich einiges getan. Während unser westliches Nachbarland die Vergütung deutlich reduziert hat, erhöhten die Briten sie stark. Dort nahm auch die Zuzahlung in den vergangenen Jahren zu, ebenso wie in Deutschland. Implantatsetzung Regio Euro kostet solch ein Einzelimplantat in Deutschland. Damit liegt die Bundesrepublik preislich im europäischen Mittelfeld. Niedriger ist das Preisniveau in Dänemark, Frankreich und Ungarn. Teurer ist das Implantat in Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz. Die Kosten für die Behandlung muss der Patient in allen Ländern selbst tragen. Prothetik. Auch bei einer totalprothetischen Versorgung liegt Deutschland preislich im Mittelfeld im europäischen Vergleich. Vollverblendete Brücke. Die Vergütung für die bukkal und okklusal verblendete Brücke von Zahn 45 bis Zahn 47 beträgt in Deutschland 1673 Euro. Nur die Schweiz hat im Vergleich dazu nach Kaufkraftparitäten ein höheres Preisniveau. Dänemark und Frankreich liegen knapp unter dem deutschen Niveau. Vor allem Großbritannien liegt deutlich darunter. Eines fiel den Autoren der Studie bei der Entwicklung zwischen 1999 und 2013 auf: Die Werte aus Dänemark und Frankreich glichen sich an die aus Deutschland an. Modellgussprothese. Für eine Modellgussprothese bekommt ein deutscher Zahnarzt 689 Euro. Die höchsten Preise finden sich im Vergleich nach Kaufkraftparitäten in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. Deutschland liegt mit seiner Vergütung auch diesmal im mittleren Bereich. Deutlich darunter liegen Frankreich, Großbritannien und Ungarn. Im Vergleich zum Jahr 1999 gab es vor allem in den Niederlanden und Ungarn einen starken Anstieg der Preise. In Frankreich sank das Niveau im selben Zeitraum. Totalprothetische Versorgung. Die Vergütung für die Totalprothese liegt in Deutschland bei 1241 Euro. Am höchsten ist die Vergütung nach Kaufkraftparitäten in der Schweiz. Auch Frankreich ist vergleichsweise hochpreisig. Unter dem deutschen Niveau liegen in diesem Fall Dänemark, die Niederlande, Ungarn und Großbritannien. Ergebnisse. Es fällt auf, dass sich die Vergütungen in den Jahren seit 1999 nahezu in jedem Bereich und in jedem Land verändert haben. Das liegt nach Aussage der Autoren der Studie am medizinisch-technischen Fortschritt, der die Produktivität einer zahnärztlichen Praxis stark bestimmt und sich damit auch auf die einzelnen Leistungen auswirkt. Dadurch ergeben sich sowohl Kostenvorteile als auch höhere Kosten durch technische Neuerungen. Aussagen zur Qualität der zahnärztlichen Leistungen lassen sich anhand der Ergebnisse des Preisvergleichs nicht ableiten. Dazu, heißt es in der Studie, wäre ein anderes Erhebungsdesign erforderlich. Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, glaubt trotzdem, dass der europäische Vergleich Vorteile hat: Ich bin sicher, dass uns das in der gesundheitspolitischen Debatte in Deutschland, die meist sehr national geführt wird, gut tut, sagte er. Und der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, fügt hinzu: Deutschland muss sich im europäischen Vergleich der Gesundheitssysteme nicht verstecken. Christian Ignatzi» Fotos: Fotolia

14 14 Titelthema Foto: Fotolia Europäische Sozialsysteme im Vergleich Back to Bismarck Die Euro-Z-II-Studie bietet neben handfestem Zahlenmaterial auch spannende Einblicke in die zahnmedizinische Versorgung in Europa. Die ausgewählten sieben Länder weisen unterschiedliche nationale Gesundheitssysteme auf, die sich als Folge historischer Entwicklungen und geografischer oder kultureller Eigenheiten herausgebildet haben. Ein Blick in den Berichtsband des IDZ. Betrachtet man die europäischen Gesundheitssysteme im 20. Jahrhundert, kann man drei Modelle unterscheiden: das Bismarck-Modell der sozialen Krankenversicherung, das Beveridge-Modell des Nationalen Gesundheitsdienstes und das Semaschko-Modell, ein staatlicher Gesundheitsdienst sowjetischer Prägung. Die noch jungen Sozialversicherungssysteme der Staaten Mittel- und Osteuropas haben sich aus diesem nach 1945 etablierten Modell des staatlichen sowjetischen Gesundheitssystems herausgebildet und sich dabei vor allem an westlichen Modellen orientiert. Als vorherrschendes Organisationsprinzip wurde die Bismarcksche Pflichtversicherung eingeführt, wobei der steuerfinanzierte Anteil nach wie vor hoch ist. Vorbild waren nicht allein westeuropäische Modelle, denn in der Geschichte der meisten Länder Mittelosteuropas gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts Krankenversicherungssysteme, auf die man partiell zurückgreifen konnte. Beveridge-Modell. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts orientierten sich zahlreiche westeuropäische Länder an dem 1942 veröffentlichten Beveridge-Report, der zur Grundlage des Aufbaus der sozialen Sicherungssysteme im Großbritannien der Nachkriegszeit und vor allem des National Health Service wurde. William H. Beveridge war ein britischer Ökonom und liberaler Politiker, dessen Vorstellungen großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme in Großbritannien und in nordeuropäischen Ländern, in späteren Dekaden auch in Italien oder Spanien hatten. Sie bestehen im Wesentlichen aus einer mit Steuermitteln finanzierten, staatlich organisierten, relativ egalitären Einheitsversicherung mit niedriger Leistung, die alle Bürger erfasst. Back to Bismarck. Der deutsche Sozialstaat dagegen, der seine Wurzeln in der Bismarckschen Sozialgesetzgebung hat, besteht aus vielfältig gegliederten, sich selbst verwaltenden Sozialversicherungen, deren Leistungen aus Beiträgen finanziert werden, deren Höhe vom Arbeitseinkommen abhängt und die sich in starkem Maße an der jeweiligen Bedürftigkeit orientieren. Bei allen Bestrebungen Back to Bismarck, einem Schlagwort, das vor allem für Mittel- und Osteuropa galt, als man sich vom Joch des sowjetischen Modells befreien wollte, sollte man

15 Titelthema 15 nicht vergessen, dass die Krankenversicherung des Eisernen Kanzlers keine Arztkostenerstattung vorsah, sondern lediglich eine Überlebenshilfe darstellte für die Zeit des Verdienstausfalls während der Krankheit des Haupternährers. Ungarn. Über das System der zahnärztlichen Versorgung in Ungarn, dem Ziel so mancher Dental- Touristen, weiß man bei uns wohl am wenigsten. Dabei hat die Transformation des Gesundheitssystems dort schon in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre eingesetzt wurde ein vom staatlichen Budget getrennt organisierter Gesundheitsversicherungsfonds eingeführt. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten für private Leistungserbringer ausgebaut. So brachten die politischen Umbrüche 1989 keine massiven Änderungen im Gesundheitswesen mit sich, vielmehr wurde das Gesundheitsreformprogramm fortgesetzt und intensiviert. Daher stand es den in den 1990er-Jahren privatisierten Zahnkliniken auch frei, neben einheimischen auch ausländische Patienten zu behandeln, zunächst waren das vor allem Patienten aus Österreich. Deutsche Kennzahlen 2011 In Deutschland kamen 0,84 Zahnärzte auf Einwohner bzw. ein Zahnarzt versorgte im Durchschnitt Einwohner. Die Pro-Kopf-Ausgaben beliefen sich im Berichtsjahr auf 212 Euro und betrugen 0,7 Prozent des BIP. Durchschnittlich gingen die Deutschen 2,4 Mal pro Jahr zum Zahnarzt. Dezentral organisiert. Die erste Hälfte der 1990er-Jahre war außerdem durch Dezentralisierung und die Einführung von Vertragsbeziehungen zwischen den Akteuren im Gesundheitssektor charakterisiert. Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden vom staatlichen Eigentum an die Lokalregierungen transferiert. Außerdem wurde 1993 die Selbstverwaltung des Gesundheitsversicherungsfonds eingeführt waren in Ungarn Zahnärzte tätig, in freier Praxis oder als Angestellte in Gemeindepraxen. Das ergibt ein Zahnarzt-Patienten-Verhältnis von 1:1.902 oder einen Durchschnitt von 0,53 Zahnärzten pro Einwohner. Die Honorierung erfolgt nach einem Mischsystem aus einem Festbetrag und einer Einzelleistungsvergütung mit einem Punktesystem. Die niedrigen Pro-Kopf-Ausgaben von 40 Euro (0,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf) beziehen wohl nur die einheimischen Patienten mit ein, die nur 0,7 Zahnarztbesuche im Jahr absolvieren. Frankreich hat ebenfalls ein Sozialversicherungssystem Bismarckscher Prägung, das weitgehend durch einkommensabhängige Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern finanziert wird und dessen Gesundheitsleistungen unter staatlicher Aufsicht meist privat erbracht werden. Dennoch unterscheidet sich das System von unserem, indem es keine sozialen Krankenkassen gibt, die im Wettbewerb miteinander stehen und keine Pflichtgrenze, die bei höherem Einkommen eine private Versicherung ermöglicht. Da die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten übernehmen, sind Zusatzversicherungen (privat oder auf Gegenseitigkeit) in 96 Prozent der Haushalte vorhanden gab es in Frankreich behandelnde Zahnärzte in freier Praxis, rund 0,63 Zahnärzte pro Einwohner. Fast alle Zahnärzte praktizieren im Rahmen der Convention, einer zwischen der Zahnärztegewerkschaft Beveridge-Modell und Bismarck-Modell des Wohlfahrtsstaats Versicherte Person Finanzierung Geldleistungen Sachleistungen Verwaltung Versicherungsmodell (Bismarck-Modell) Gruppe der versicherten Arbeitnehmer (Erwerbstätige) Beiträge nach Löhnen/Gehältern Bemessung auf der Grundlage der ausgefallenen Löhne/Gehälter Sachleistungen der Versicherung oder im Wege der Kostenerstattung Zum Teil privat, häufig paritätisch (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) Fürsorgemodell (Beveridge-Modell) Gesamte Bevölkerung Steuern Einheitliche Pauschalleistungen Kostenlos Transferintensität niedrig hoch Öffentlich Modelle. Sozialversicherungssysteme nach dem Beveridge-Modell, die in Europa neben Großbritannien vor allem die skandinavischen Länder auszeichnen, setzen auf eine Grundversorgung für alle, die durch Eigenleistungen ergänzt werden sollte. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Quelle: Schmid, Alfons (2002): S. 89 Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/2.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2009,

16 16 Titelthema Einführung der Sozialversicherungen Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Deutschland Dänemark Belgien Österreich Großbritannien Frankreich Schweden Niederlande Italien Japan USA Schweiz Wohlfahrtsstaat. Die Entwicklung des modernen Wohlfahrtsstaates in Westeuropa hat vor über 130 Jahren mit der Einführung staatlicher Sozialversicherungssysteme begonnen. Die im Deutschen Kaiserreich geschaffenen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen waren weltweit die ersten Leistungen dieser Art. Quelle: OECD und der Nationalen Krankenversicherung ausgehandelten Honorarvereinbarung. Einen öffentlichen zahnärztlichen Gesundheitsdienst gibt es nicht. Großbritannien hat seit 1948 ein staatlich finanziertes zahnärztliches Versorgungssystem, in dem Zahnärzte überwiegend frei praktizieren. Koordiniert und vergütet werden die Allgemeinzahnärzte, was die Behandlung der durch den nationalen Gesundheitsservice Versicherten angeht, durch kommunale Vergabekommissionen. Schulkinder und gesellschaftliche Randgruppen werden durch einen öffentlichen zahnärztlichen Dienst der Gemeinden versorgt. Eine Zahnarztdichte von 0,53 Zahnärzten pro Einwohner und 0,8 Zahnarztbesuche im Jahr, bei denen Leistungen in Höhe von 124 Euro in Anspruch genommen werden, kennzeichnen die Situation. Zuzahlungen, deren Anteil gestiegen ist, werden über private Zusatzversicherungen kompensiert. teilweise Regionale Unterschiede. Die Honorierung der zahnärztlichen Leistungen weist regionale Unterschiede in Schottland, Wales und Nordirland auf: Höher ist die Vergütung in Regionen mit Zahnärztemangel wurden die vorher rund 400 Einzelleistungen in drei Leistungskomplexe (Units of Dental activity) zusammengefasst, sodass nur nach drei Gruppen unterschieden wird: Diagnose und Behandlungsplan, einfache und komplexe Behandlung. An der zahnärztlichen Versorgung nehmen auch Dentalhygieniker teil, die nur unter Aufsicht eines Zahnarztes praktizieren dürfen. Auch Zahntherapeuten, die weitergehende Aufgaben übernehmen, sind zur Patientenversorgung zugelassen. In den Niederlanden, wo 2006 ein neues Krankenversicherungssystem private und gesetzliche Krankenkassen zusammengeführt hat, bilden Dentalhygieniker einen eigenen zugelassenen Berufsstand, der unabhängig von einem Zahnarzt in eigener Praxis arbeiten kann. Das gilt auch für Prothetiker, die in unabhängigen Praxen Behandlungen in der Mundhöhle durchführen sowie Teil- und Vollprothesen anfertigen können auf Anweisung eines Zahnarztes. In den Niederlanden kommen 0,48 Zahnärzte auf Einwohner bzw. ein Zahnarzt versorgt im Durchschnitt Patienten, von denen jeder 2,3 Mal pro Jahr seine Praxis aufsucht und Leistungen in Höhe von 164 Euro in Anspruch nimmt. Die Zahl von Zahnärzten in Praxen zeigt den Trend zu größeren Praxen. Anfang 2012 konnten die Zahnärzte die Preise für ihre Leistungen selbst festlegen, die bei Erwachsenen grundsätzlich durch den Versicherten selbst zu tragen sind. Da es durch diese Liberalisierung zu starken Preisanstiegen und ho-

17 Titelthema 17 hen Zahlungen für die meist privat zusatzversicherten Patienten kam, wurden inzwischen von Regierungsseite wieder Maximaltarife festgelegt, die durch eine Zentralstelle überwacht werden. Die Schweiz nimmt eine Sonderstellung bei der zahnärztlichen Versorgung ein, da sie im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung weitgehend auf das Prinzip der Eigenverantwortung setzt. Bis auf wenige Ausnahmen werden keine zahnärztlichen Leistungen durch die Sozialversicherung übernommen. In dieser allgemeinen Pflichtversicherung muss jede Person individuell versichert sein, der Versicherte kann frei wählen, die Krankenkasse dagegen muss ihn akzeptieren, ungeachtet seines Risikos. Risikoabhängig gestaltet sind dagegen die Prämien für die Zusatzversicherungen, die nicht nur zahnärztliche Leistungen abdeckt, sondern auch andere medizinische Behandlungen. Kinderund Jugendzahnpflege ist in der Regel Aufgabe der Gemeinden, die die Eltern an den Kosten des schulzahnärztlichen Dienstes beteiligen können. Der Großteil der zahnärztlichen Versorgung wird durch frei praktizierende Zahnärzte erbracht, wobei in jüngster Zeit ein Trend zu Großpraxen und Praxisketten unverkennbar ist. Die Zahnärzte in der Schweiz ergeben eine Zahnarztdichte von 0,52 Zahnärzte pro Einwohner. Die Pro-Kopf-Ausgaben von 260 Euro betragen 0,66 Prozent des BIP pro Kopf. In Dänemark ist seit 1973 ein staatlicher Gesundheitsdienst für die Versorgung der Bevölkerung zuständig. Der Patient hat ein Recht auf freie Zahnarztwahl. Für Personen bis zum 18. Lebensjahr und für in Ausbildung Befindliche steht ein öffentlicher Dienst der rund 100 Gemeinden zur Verfügung, der alle Behandlungen, auch die Kieferorthopädie, abdeckt. Spezielle Gruppen wie Behinderte und Pflegebedürftige werden ebenfalls von diesem Öffentlichen Gesundheitsdienst versorgt. Erwachsene werden ausschließlich von niedergelassenen Zahnärzten behandelt, wobei die Honorierung auf einem Einzelleistungstarif beruht, den die Regionen im Rahmen einer Gebührenordnung festlegen. Rund 80 Prozent der Bevölkerung hat eine private Zusatzversicherung, die einen wählbaren Versicherungsschutz für zahnärztliche Leistungen anbietet. Derzeit versorgen rund Zahnärzte die 6 Millionen Dänen, frei praktizierend, angestellt. Arbeitgeber sind neben frei praktizierenden Zahnärzten in privaten Kliniken vor allem Gemeinden, Krankenhäuser und Institutionen. Dorothea Kallenberg» info@zahnaerzteblatt.de Anzeige 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e. V Juni 2015 Congress Centrum Maritim Hotel Ulm Workshopprogramm Aktuelle Stiftverankerungssysteme Einzelzahn-Sofortversorgung in der Implantologie Vorteile durch das ChairsideCAD/CAM-System Klammerprothese Kommunikative Strategien bei somatoform- und schmerzgestörten Patienten Psychisch auffällige Patienten* Umgang mit Angstpatienten* Veneers von A Z Wie Sie mit Hilfe des digitalen Workflows und geringer Behandlungsbelastung Patienten gewinnen Workflow im Praxis-Team beim Einsatz von intraoraler Digitalisierung und CAD/CAM Technologie* Wurzelidentische Replicate-Hybrid-implantate *speziell für das Praxis-Team Vorträge, Redner, Firmenausstellung, Registrierung und weitere Informationen:

18 18 Titelthema Selbstbehalt 2013 im Vergleich Deutsche Patienten haben niedrigen Selbstbehalt Ein Thema bei Zahnarztpatienten, ob am Stammtisch, beim Kaffee oder im Internet, ist die Eigenbeteiligung. Dass man hierzulande im Verhältnis zu den Versicherten anderer Länder mit vergleichsweise niedrigen Selbstbehalten belastet wird, zeigt die Euro-Z-II-Studie ebenfalls. Als Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung wird der Anteil der Gesundheitsausgaben bezeichnet, der vom Versicherten selbst zu tragen ist, ehe die Erstattungspflicht des Versicherers eintritt. Selbstbeteiligungen können in den einzelnen Systemen unterschiedlich ausgestaltet sein und als prozentualer Anteil an den Leistungskosten oder als Absolutbetrag pro Abrechnungszeitraum erhoben werden. Prothetik. Dr. David Klingenberger vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Köln, einer der Autoren der Euro-Z-II-Studie, betonte, dass ein Schwerpunkt der Untersuchung darin bestand, die Eigenbeteiligung der Patienten in den verschiedenen Gesundheitssystemen miteinander zu vergleichen. Das nimmt sicher manchen Kritikern hierzulande den Wind aus den Segeln. So erfährt man beispielsweise, dass in manchen Nachbarländern Leistungen im Bereich der Prothetik überhaupt nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der nationalen Gesundheitsdienste gehören. Für den Patienten bedeutet das, er muss seinen Zahnersatz vollständig selbst bezahlen. Implantate. Dabei verfolgen die einzelnen Länder unterschiedliche Konzepte bei der Ausgestaltung des Selbstbehalt der Patienten im Jahr 2013 Zahlen in Prozent der Behandlungskosten (ohne private (Zusatz)-versicherung). Behandlungsanlass DK DE FR GB NL CH HU 1. Eingehende Untersuchung u Beratung eines neuen Patienten 2. Individualprophylaktische Versorgung von Kindern 3. Zweiflächige direkte Füllung an Zahn Subgingivale Kürettage Wurzelkanalbehandlung an Zahn Extraktion des Zahnes Verblendete Krone auf Zahn Implantatsetzung regio Vollverblendete Brücke von Zahn 45 bis Modellgussprothese Totalprothetische Versorgung im Ober- und Unterkiefer Niedriger Selbstbehalt. In Deutschland sind über die GKV gegen Krankheitsrisiken abgesicherte Patienten im Verhältnis zu den Versicherten anderer Länder vergleichsweise gering belastet. Quelle: IDZ/Grafik:IZZ Eigenanteils. Manche setzen auf einen umfangreichen Leistungskatalog, verlangen aber für viele Leistungen eine mehr oder weniger hohe Selbstbeteiligung. Andere konzentrieren sich bei den öffentlich finanzierten Leistungen auf einen schlanken Katalog mit nur geringer Selbstbeteiligung. Während in der Schweiz und in den Niederlanden der Patient bei praktisch allen zahnmedizinischen Leistungen die Kosten vollständig zu tragen hat, trifft dies in Deutschland nur auf die Implantatversorgung zu. Die ist aber auch in keinem anderen der Vergleichsländer Bestandteil des Leistungskatalogs. Kronen. Betrachtet man den Selbstbehalt 2013 bei einer verblendeten Krone auf dem Zahn 21 sieht man zwar, dass die Zuzahlungen in Deutschland und Großbritannien seit 1999 gestiegen sind, die Patienten in Deutschland mit 72 Prozent aber immer noch am wenigsten Zuzahlungen zu leisten haben. In Frankreich betragen die Eigenleistungen des Patienten 82 Prozent, in Großbritannien 89 Prozent. Die Patienten in den übrigen Länder der Vergleichsstudie müssen diese Krone ganz aus eigener Tasche bezahlen. Kinder. Die individualprophylaktische Versorgung von Kindern wird in sechs Ländern zuzahlungsfrei angeboten, lediglich in Frankreich wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 Prozent erhoben. Bei den konservierend-chirurgischen Behandlungen sieht die Sache schon ganz anders aus: Diese zahnärztlichen Leistungen sind lediglich in Deutschland sowie in Ungarn für unter 18-Jährige generell zuzahlungsfrei. In Dänemark, Frankreich und Großbritannien wird eine Eigenbeteiligung der Patienten gefordert, die je nach Behandlungsanlass zwischen 20 und 90 Prozent der Behandlungskosten betragen kann. Sonderregelungen für Härtefälle sind in den meisten Ländern jedoch vorgesehen. Dorothea Kallenberg» info@zahnaerzteblatt.de

19 RKI-konforme TRINKWASSERAUFBEREITUNG in Zahnarztpraxen KEINE CHEMIE KEINE BIOFILME KEINE LEGIONELLEN UrSpring Medical Filterleistung Spitzenlast: 40 l/min Dauerlast: 16 l/min Abmessungen (B / T / H): 14,9 cm / 14,9 cm / 126,8 cm Virex Medical Filterleistung Spitzenlast: 80 l/min Dauerlast: 27 l/min Abmessungen (B / T / H): 35,8 cm / 26,5 cm / 136,8 cm Seccua-Anlagen arbeiten mittels Ultrafi ltration. Sie verhindern den Eintritt aller Krankheitserreger ins Praxisnetz und entziehen dem Trinkwasser die Nährstoffe für Biofi lme. Seccua Medical GmbH - Bereich Vertrieb Im Förstergrund Kelkheim Tel. (06195) Fax (06195) info@seccuamedical.com

20 20 Titelthema Deutschland, Schweiz und Ungarn Preisunterschiede im Vergleich Zur besseren Übersichtlichkeit stellten die Autoren der Studie keine absoluten Beträge für die Leistungen dar, sondern nutzten einen Index nach Kaufkraftparitäten, die den regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen des Statistischen Amtes der Europäischen Union entnommen sind. Demnach sind die Preise in den einzelnen Ländern, zu denen in Deutschland im Verhältnis gesetzt. Der Index in Deutschland liegt dabei immer bei 100. Daneben haben die Autoren eine zweite Preisberechnung anhand von Einkommensverhältnissen in den unterschiedlichen Ländern aufgestellt. Denn der Einkommensanteil, der für die zahnmedizinischen Leistungen erbracht werden muss, ist entscheidend für die Patienten, heißt es in der Studie. Da Kaufkraftparitäten und Einkommens- verhältnisse oftmals nur gering auseinandergehen, konzentriert sich diese Zusammenfassung auf Kaufkraftparitäten. Betrachtet werden Deutschland, die Schweiz als teuerstes Land und Ungarn als preisgünstigstes Land. Grundlagen. In der zahnärztlichen Versorgung nimmt man grundsätzlich an, dass Untersuchung und Beratung die Grundlage für die Durchführung anderer Leistungen ist. Deshalb haben die Autoren der Studie anhand von Gesprächen geklärt, ob sich die einzelnen Behandlungseckpunkte der Untersuchung undberatung ändern, je nachdem, ob es sich nachfolgend um eine individualprophylaktische, konservierend-chirurgische oder prothetische Leistung handelt. Die Untersuchung ergab, dass das in der Regel nicht der Fall ist. Bei den einzelnen Behandlungsanlässen haben die Autoren dagegen landesspezifisch deutliche Unterschiede festgestellt.» Die Preisunterschiede im Vergleich Länder Deutschland Schweiz Ungarn Neupatientenberatung In Deutschland ist die Untersuchung von Neupatienten die Grundlage für andere zahnärztliche Leistungen. Hierzulande enthält sie neben der extra- und intraoralen Untersuchung Röntgenaufnahmen. Für Anamnese, Dokumentation und Behandlungsplanung existieren keine eigenen Gebührenpositionen. Im Vergleich zu 1999 hat der Preis um 168 Prozent zugenommen, was vor allem an der Umstrukturierung des BEMA-Z zum 1. Januar 2004 liegt. In der Schweiz gelten bei der Neupatientenberatung die Angaben für einen Privatpatienten. Nach Kaufkraftparitäten weist die Schweiz einen Index von 84 auf und liegt damit im Mittelfeld war eine Neupatientenberatung noch deutlich teurer als in Deutschland. Der Index lag zu diesem Zeitpunkt bei 229. Seit 1999 ist der Preis für diese Leistung in unserem südlichen Nachbarland aber nur um 36 Prozent gestiegen. In Ungarn finanziert die nationale Krankenkasse die Untersuchung und Beratung eines Neupatienten. Mit einem Index von 41 ist die Untersuchung in keinem der beobachteten Länder günstiger. Auch 1999 war das schon so, wenn der Unterschied zu Deutschland mit 78 auch geringer war. Seit 1999 stieg der Preis um 36 Prozent.

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