Eine Aktion für Familiengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

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1 Eine Aktion für Familiengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

2 Seit 20 Jahren wird in Deutschland heftig über Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit debattiert. In dieser Zeit nahm die Armut von Familien und Kindern dramatisch zu. Die Hauptursachen dieser Entwicklung sind im Steuer- und Sozialrecht zu finden. Besonders hart treffen Familien dabei die Beitragslasten zur Sozialversicherung, die keinerlei Rücksicht auf Unterhaltsverpflichtungen nehmen. Bei zwei und mehr Kindern rutschen selbst überdurchschnittlich verdienende Arbeitnehmer/innen unter das Existenzminimum. Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Trümmerfrauenurteil von 1992 dem Gesetzgeber den bindenden Verfassungsauftrag erteilt hatte, die Lage der Familien mit jedem Gesetzgebungsschritt in allen Bereichen des Steuer- und Sozialrechtes zu verbessern, hat sich die Situation der Familien weiter verschlechtert hat das Bundesverfassungsgericht dann zur Pflegeversicherung entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil der den Geldbeiträgen gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Dem Gesetzgeber wurde unter Fristsetzung bis auferlegt, auch das Recht der Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu überprüfen. Bereits 1996 hatten sich drei Familien mit drei, vier und fünf Kindern gegen die Beitragslast zur Rentenversicherung gerichtlich zur Wehr gesetzt: Alle drei beantragten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), aus der Beitragspflicht entlassen zu werden und erhoben nach erfolglosem Vorverfahren Klage gegen die BfA bei den Sozialgerichten. Die Sozialgerichte luden die Krankenversicherungen zum Verfahren bei und wiesen die Klagen der Familien ab. Die Berufungen blieben erfolglos, jedoch sahen sich die Landessozialgerichte nach dem Pflegeurteil aus Karlsruhe, welches die Argumentation der Kläger im vollen Umfang bestätigte, gezwungen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren die Revision beim Bundessozialgericht zuzulassen. Am hatte das Gericht die Kläger im Fünfzehn- Minuten-Takt geladen und im Namen des Volkes ein Urteil geprochen, das weder das Volk noch die Fachleute verstehen. Zwar haben sich die Richter des Bundessozialgerichtes nicht grundsätzlich um eine Entscheidung gedrückt, sondern ein Urteil gesprochen. Aber nicht in der Sache, sondern eine rein formale Entscheidung: Die BfA ist die falsche Beklagte, zuständig hierfür seien die Krankenkassen. Damit beginnt der Weg durch die Instanzen (Krankenkasse, Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht und endlich das Ziel: Bundesverfassungsgericht) von vorn. Die Kläger werden auf jeden Fall weitermachen. Sie werden das Urteil des BSG zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung bringen, denn sie sehen in dieser Rechtswegblockade des BSG einen Verstoß gegen ihren grundrechtlich verbrieften Anspruch auf effekti- Zur Vorgeschichte

3 Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 3. April 2001 (1BvR1629/94) Leitsatz: Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und ven Rechtsschutz und ein faires Verfahren. Die drei Kläger sind entschlossen, ihr Recht notfalls auch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu suchen. Im Moment verbleibt nur ein bitterer Beigeschmack: Wie soll ein Bürger noch an ein rechtsstaatliches Verfahren glauben, wenn er von Anfang an sowohl Krankenkasse als auch BfA in das Verfahren einbezogen hat? Wenn nach sieben Jahren das Ergebnis lautet: Das Ganze noch einmal von vorne? Das Urteil des Bundessozialgerichtes hat nicht nur die Kläger selbst, sondern Tausende von Müttern und Vätern erschüttert; in der Öffentlichkeit hat es bundesweit Empörung ausgelöst. Hintergründe damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssytems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Auszüge/Zitate aus der Begründung dieses BvR-Urteils: (56) Die Erziehungsleistung versicherter Eltern begünstigt innerhalb eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems, das der Deckung eines maßgeblich vom Älterwerden der Versicherten bestimmten Risikos dient, in spezifischer Weise Versicherte ohne Kinder Wird ein solches allgemeines, regelmäßig erst in höherem Alter auftretendes Lebensrisiko durch ein Umlageverfahren finanziert, so hat die Erziehungsleistung konstitutive Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses Systems. Denn bei Eintritt der ganz überwiegenden Zahl der Versicherungsfälle ist das Umlageverfahren auf die Beiträge der nachwachsenden Generation angewiesen. (58) Damit erwächst Versicherten ohne Kinder im Versicherungsfall ein Vorteil aus der Erziehungsleistung anderer beitragspflichtiger Versicherter, die wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Vermögensbildung verzichten. (67) Die gleiche Belastung mit Versicherungsbeiträgen führt zu einem erkennbaren Ungleichgewicht zwischen dem Gesamtbeitrag, den Kindererziehende in die Versicherung einbringen und dem Geldbeitrag von Kinderlosen. Hier liegt eine Benachteiligung von erziehenden Versicherten, die im Beitragsrecht auszugleichen ist (69) Im Interesse der Rechtssicherheit und im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber prüfen muss, welche Wege zur Herbeiführung einer verfassungskonformen Rechtslage tragfähig und finanzierbar sind, ist es im vorliegenden Fall geboten, die Weiteranwendung bis zum 31. Dezember 2004 zuzulassen Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Bei der Bemessung der Frist hat der Senat berücksichtigt, dass die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen sein wird.

4 Die Aktion Familiengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) legt den Finger in die Wunde unseres derzeitigen Rentensystems. betont die Gleichwertigkeit von Erziehungsleistung und Beitragszahlung für die GRV. knüpft an richtungsweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familiengerechtigkeit unserer Sozialversicherunssysteme an. sagt Eltern konkret, was sie tun können. Keine Angst auch wenn Sie bei unserer Aktion mitmachen, bleibt Ihnen selbstverständlich der volle Krankenund Rentenversicherungsschutz erhalten. Genauso bekommen Rentner und Rentnerinnen weiterhin ihre wohlverdiente Rente. Ausdrücklich hatdas Bundesverfassungsgericht mehrfach gefordert, die Nachteile der Familien, die aus dem Rentenrecht resultieren, mit rentenrechtlichen Mitteln nicht durch Steuern auszugleichen.

5 Was Eltern tun können Nicht nach uns die Sintflut sondern Widerspruch einlegen! Alle Eltern! Egal ob sie aktuell Kinder erziehen oder Kinder erzogen haben (die also bereits erwachsen sind), können einen Antrag stellen, solange sie in der GRV versichert sind. Der Antrag richtet sich an die eigene Krankenkasse (obwohl diese nur Einzugsstelle ist; egal ob AOK, DAK, TK, BKK oder eine private Krankenversicherung), entsprechend dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts. gestern RV Eine Familie mit drei Kindern zahlt bei Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers: 1. Kinderkosten für 20 Jahre: 3 x 12 x 20 x = Kinder x Monate x Jahre x steuerl. Existenzminimum Rentenanspruch pro Monat für 3 Kinder (vor 1992 geboren*): 3x 26,134 = 78,39 4 Kinder x akt. Wert eines Entgeltpunktes Rente 2. Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung: 20 Jahre Beiträge eines alleinverdienenden Elternteils (bei Durchschnittseinkommen und 19,5 % Beitragssatz, davon die Hälfte): x 12 x 20 = Beitrag Monate x Jahre x Rentenanspruch pro Monat: 20 x 26,13 4 = 522,50 4 Jahre x akt. Wert eines Entgeltpunktes Rente

6 Bei gleicher Bewertung von generativem Beitrag und Beitragsleistung müsste nur für die Erziehung von drei Kindern eine Rente von Euro im Monat fällig werden (zusätzl. die 522 Euro wg. Beitrag aus Erwerbstätigkeit). Damit wird klar: In der jetzigen Form der GRV werden Eltern massiv benachteiligt! Natürlich haben alle Beitragszahler/innen Eltern denen niemand die Solidarität entziehen will aber nicht alle Rentenempfänger/innen haben Kinder. heute RV Durch massenhafte Anträge und Widersprüche erhält das Anliegen großes Gewicht und erhöht den Handlungsdruck auf Gerichte und Politiker/innen. *Für ab 1992 geborene Kinder sollen 3 Erziehungsjahre angerechnet werden. Rechnerisch wäre dann die Rente für Erziehung (nach heutigen Werten): 3 x 78,39 4 = 235,17 4 Ob dieser ungedeckte Wechsel ab ca wenn die Mütter in Rente gehen eingelöst werden kann, darf bezweifelt werden.

7 Konkret: 1. Schritt: Antrag an die Krankenkasse An die Krankenkasse Name Anschrift der KK Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, auf die Beitragserhebung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Hilfsweise beantrage ich einen Beitragsnachlass. Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Neben meinem Geldbeitrag erziehe ich auch... Kinder / habe ich auch... Kinder erzogen und bin damit gegenüber dem ausschließlichen Geldbeitrag von Kinderlosen benachteiligt, was innerhalb des Beitragsrechts auszugleichen ist. Unterschrift(en) Wenn von der Krankenkasse der ablehnende Bescheid gekommen ist, muss zur Sicherung der Ansprüche binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. 2. Schritt: Widerspruch einlegen (4 Wochen Frist!) 3. Schritt: Klage beim Sozialgericht An die Krankenkasse Name Anschrift der KK Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den ablehnenden Bescheid vom... lege ich Widerspruch ein. Zur Begründung verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (Aktenzeichen BvR 1629/94), das in seiner Bedeutung auch auf die Rentenversicherung anzuwenden ist. Im übrigen verweise ich auf die Begründung in den Verfahren, die am vor dem Bundessozialgericht verhandelt wurden (Aktenzeichen B12RA7/01R und andere) und nun erneut über die jeweilige Krankenkasse eingebracht wurden. Ich bin damit einverstanden, dass mein Verfahren bis zur Entscheidung in diesen Klageverfahren ruht. Unterschrift(en) Wenn viele tausend Familien mitmachen, wird dieser Schritt der Einzelklagen nicht mehr notwendig sein. Die Verfahren können bis zur Entscheidung der Musterklagen, die schon vor dem Bundessozialgericht standen, zum Ruhen gebracht werden.

8 Bittere Wahrheiten die uns Antrieb zum Engagement sind von Prominenten auf den Punkt gebracht: Prof. Dr. Paul Kirchhof:,,Den Generationenvertrag des Sozialstaates halten nur die Eltern ein. Dass gerade sie an diesem Vertrag kaum beteiligt werden, ist ein rechtsstaatlicher Skandal.,, Prof. Dr. Franz-Xaver Kaufmann:,,Ohne die Einsicht, dass die bisherige sozialstaatliche Entwicklung einseitig zu Lasten der Eltern gegangen ist und dass daher massive Umverteilungen innerhalb des Sozialbudgets das Gebot der Stunde sind, wird sich nichts ändern.,, Dr. Jürgen Borchert:,,Die Freiheit für einen Lebensentwurf ohne Kinder ist selbstverständlich, darf aber von der Verantwortung für dessen Folgen nicht abgekoppelt werden.,, Kardinal Prof. Dr. Karl Lehmann:,,Es geht bei der Generationensolidarität wirklich um einen kulturübergreifenden Grundwert, der allgegenwärtig ist. Wir brauchen dessen Erneuerung auch da, wo wir es vielleicht gar nicht vermuten, z.b. angesichts der Reform unserer Sozialversicherungssysteme, nicht zuletzt der Rentenprobleme.,, Prof. Dr. Roman Herzog In einem Interview zum Trümmerfrauenurteil,,Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was hier steht blutiger Ernst ist und dass wir zwar gegenüber dem Gesetzgeber großzügig sind, dass wir uns aber im Interesse der Familien nicht alles gefallen lassen,,. Diese Aktion * wird unterstützt von Okenstraße Freiburg Tel. 0761/ *Eine Aktion der genannten Verbände im Rahmen der Gesamtkampagne: Nach uns die Sintflut!...jung und alt in einem Boot! G.Z.Freiburg, Dezember 2003

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