Die Region ist unser Studio

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1 Die Region ist unser Studio

2 Sendergruppe Regio TV ist der private Fernsehveranstalter für Württemberg. Von unseren Sender-Standorten in Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen aus präsentieren wir den Menschen württembergweit tagesaktuelle Nachrichten mit Informations- und Servicethemen aus den einzelnen Regionen. Regio TV Stuttgart ist seit 2005 einhundertprozentige Tochter der Schwäbisch Media. Regio TV Schwaben und Regio TV Bodensee gehören seit 2006 der Gruppe an. Regio TV ist über die klassischen Empfangbarkeiten via Kabel (analog und digital) und über ASTRA Digital Satellit erreichbar. Die technische Reichweite der Regio TV- Gruppe liegt bei rund 4,8 Millionen Zuschauern. Die interessantesten Nachrichten, die lebendigsten Bilder und die spannendsten Beiträge all das zeigen wir unseren Sehern kompakt in informativen und unterhaltsamen 30 Minuten. Auch sportlich gesehen zeigt Regio TV die Hochkaräter aus den einzelnen Regionen den VfB Stuttgart, die TowerStars Ravensburg, die Ulmer Basketballer und andere. Wir sind für unsere Zuschauer und Werbekunden im wahrsten Sinne des Wortes täglich am Ball. Was können wir für Sie tun?

3 Stuttgart In der Sendergruppe zählt Regio TV zu den reichweitenstärksten und erfolgreichsten Regional-TV-Anbietern bundesweit. Für die Metropolregion Stuttgart produziert Regio TV täglich mehrere Ausgaben des 30-minütigen Regio TV Journal mit Nachrichten und Services von hier, die ab 18 Uhr über verschiedene Kabelstrecken und via Satellit in Stuttgart und alle umliegenden Landkreise der Metropolregion Stuttgart verbreitet werden. So können Zuschauer, quasi On- Demand, Informationen aus ihrem direkten Lebensumfeld über den ganzen Fernsehabend abrufen und Werbekunden generieren kumulierte Reichweiten. Sämtliche aus den nationalen Programmen bekannten Werbeformen sind buchbar vom TV-Spot, Programmsponsoring, Infomercial, Cut-In, Splittscreenwerbung oder Business-TV bis zur Produktion sämtlicher Videoprodukte und Anwendungen, z.b. Preroll, Podcast, Internet-Clip, etc.. Rund 40 Mitarbeiter aus Redaktion, Produktion, Technik und Mediaberatung sorgen in den Studios im Stuttgarter Römerkastell dafür, dass Programm und Werbeproduktionen optimal OnAir gehen. Was können wir für Sie tun?

4 Das Gesamt-Sendegebiet Regio TV Stuttgart Diese Regionen werden von Kabel-TV-Sendenetzen, sowie über digitalen Satellitenempfang versorgt: TV-Netz Mitte: Zuschauer TV-Netz Nord: Zuschauer TV-Netz Ost: Zuschauer TV-Netz Süd: Zuschauer SAT-Plus: Zuschauer Die technische Gesamtreichweite umfasst ca. 2,8 Mio. Zuschauer, von denen ca Haushalte via Kabel und ca Haushalte über Satellitenempfang erreicht werden. Die Reichweite der Regio TV Gruppe umfasst Zuschauer; über 50% der Reichweite liegen in der Metropolregion Stuttgart. Sekundenpreis ab 1,50 Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor

5 Das Teil-Sendegebiet Mitte Regio TV Stuttgart Technische Reichweite: Kabel-Zuschauer Kleinste Buchungseinheit: 12 garantierte Ausstrahlungen am Abend im Kabel Der Sekundenpreis für das Sendegebiet Mitte beträgt: 2,50 Beispiel: TV Spot 20 Sek x 12 Ausstrahlungen x 2,50 = 600,00 Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor

6 Das Teil-Sendegebiet Süd Regio TV Stuttgart Technische Reichweite: Kabel-Zuschauer Kleinste Buchungseinheit: 12 garantierte Ausstrahlungen am Abend im Kabel Der Sekundenpreis für das Sendegebiet Süd beträgt: 1,50 Beispiel: TV Spot 20 Sek x 12 Ausstrahlungen x 1,50 = 360,00 Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor

7 Das Teil-Sendegebiet Nord Regio TV Stuttgart Technische Reichweite: Kabel-Zuschauer Kleinste Buchungseinheit: 12 garantierte Ausstrahlungen am Abend im Kabel Der Sekundenpreis für das Sendegebiet Nord beträgt: 1,50 Beispiel: TV Spot 20 Sek x 12 Ausstrahlungen x 1,50 = 360,00 Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor

8 Das Teil-Sendegebiet Ost Regio TV Stuttgart Technische Reichweite: Kabel-Zuschauer Kleinste Buchungseinheit: 12 garantierte Ausstrahlungen am Abend im Kabel Der Sekundenpreis für das Sendegebiet Ost beträgt: 1,50 Beispiel: TV Spot 20 Sek x 12 Ausstrahlungen x 1,50 = 360,00 Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor

9 Kombis & Rabatte Regio TV Stuttgart Sendegebiet Preis pro Sekunde je Ausstrahlung Preis je Ausstrahlung für 1 Tag (20 Sek) Preis je Ausstrahlung für 1 Tag (30 Sek) Techn. Reichweite (Zuschauer) TV-Netz Mitte 2,50 600,00 900, Kabel TV-Netz Süd 1,50 360,00 540, Kabel TV-Netz Nord 1,50 360,00 540, Kabel TV-Netz Ost 1,50 360,00 540, Kabel SAT-Plus 1,50 360,00 540, SAT Kabel: Metropolkombi 5, , ,00 SAT: Gesamt: Gebietskombi-Rabatt TV-Netz-Kombi Nachlass 2 Teilsendegebiete 10 % 3 Teilsendegebiete 15 % 4 Teilsendegebiete 20 % 5 Teilsendegebiete SAT-Plus kostenlos Quelle: Kabel BW, Kabel Deutschland, SWU Telenet, SES ASTRA, Satelliten Monitor Volumen-Rabatt Auftragswert ab Nachlass Kundenbezogen pro Auftrag % % % % % %

10 MediaAnalyse Regio TV Stuttgart Bekanntheit* Zuschauer Altersstruktur Weitester Seherkreis* Seher gestern* Zuschauer Zuschauer 33,7% 49,8 % 14 bis 29 Jahre 30 bis 49 Jahre 50 und älter Stammseher* Zuschauer 16,6 % ø 45,5 Jahre * Quelle: Mediaanalyse Regional TV Baden-Württemberg, TNS Infratest Media Research 2009/2011 Nicht in der Studie: Zuschauer über Satellit Bekanntheit: Zuschauer, die das Programm schon einmal genutzt haben WSK: Personen, die das Programm innerhalb der vergangenen zwei Wochen gesehen haben Seher gestern: Anteil der Personen, die an einem ø Tag (Mo bis Fr) Regio TV einschalten Stammseher: Personen, die das Programm an mindestens 4 von 7 Wochentagen sehen

11 MediaAnalyse Sendergruppe Regio TV Technische Reichweite* Zuschauer Altersstruktur Bekanntheit* Weitester Seherkreis* Zuschauer Zuschauer 34 % 49,6 % 14 bis 29 Jahre 30 bis 49 Jahre 50 und älter Seher gestern* Zuschauer 16,4 % ø 45,5 Jahre Stammseher* Zuschauer * Quelle: Mediaanalyse Regional TV Baden-Württemberg, TNS Infratest Media Research 2009/2011 Funkanalyse Bayern 2009/2011 Nicht in der Studie: + 1,5 Millionen Zuschauer über Satellit Bekanntheit: Zuschauer, die das Programm schon einmal genutzt haben WSK: Personen, die das Programm innerhalb der vergangenen zwei Wochen gesehen haben Seher gestern: Anteil der Personen, die an einem ø Tag (Mo bis Fr) Regio TV einschalten Stammseher: Personen, die das Programm an mindestens 4 von 7 Wochentagen sehen

12 Kleinste Buchungseinheit: 12 garantierte Ausstrahlungen am Abend Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Die Regio TV Sendergruppe Kombinationen Quelle: Mediaanalyse Regional TV Baden-Württemberg, TNS Infratest Media Research 2009/2011 Funkanalyse Bayern 2009/2011 Regio TV Gesamtkombi A B C Technische Reichweite Sekundenpreis Haushalte Zuschauer 11,05 Kombi A B Technische Reichweite Haushalte Zuschauer Kombi A C Technische Reichweite Haushalte Zuschauer Kombi B C Technische Reichweite Haushalte Zuschauer Sekundenpreis 8,05 Sekundenpreis 9,00 Sekundenpreis 5,40 Lindau Lindau

13 Kleinste Buchungseinheit: 6 garantierte Ausstrahlungen am Abend Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Die Regio TV Sendergruppe Belegung Wir im Süden Quelle: Mediaanalyse Regional TV Baden-Württemberg, TNS Infratest Media Research 2009/2011 Funkanalyse Bayern 2009/2011 Gesamtgebiet Regio TV Gruppe Technische Reichweite Sekundenpreis Haushalte via Kabel Zuschauer via Kabel Haushalte via Satellit Zuschauer via Satellit 13,50 Ausstrahlungszeiten SAT täglich 18:00 Uhr 20:00 Uhr 22:00 Uhr 00:00 Uhr Kabel täglich 20:00 Uhr 22:00 Uhr Lindau Lindau

14 Die Regio TV Kontakt-Pakete Wählen Sie Ihr persönliches Kontakt-Paket zum Festpreis. Regio TV sendet Ihren Fernsehspot so lange, bis die gebuchten Zuschauerkontakte garantiert erfüllt sind. Risikolos und schwarz auf weiß belegbar. Bemessungsgrundlage sind die monatlich aktuellen Leistungswerte* der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Regio TV Kontakt-Pakete Zuschauerkontakte 1 Million (ca. 14 Sendetage) 2,5 Millionen (ca. 1 Monat) 5 Millionen (ca. 2 Monate) 10 Millionen (ca. 4 Monate) Preis (TKP 12,50 ) (TKP 11,50 ) (TKP 10,50 ) (TKP 9,50 ) Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer * Durchschnittliche Seher Baden-Württemberg pro Tag in Millionen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Lindau Lindau

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der REGIONAL-Fernsehen Böblingen/Stuttgart GmbH & Co. KG, Naststraße 25, Stuttgart (nachfolgend Regio TV genannt) und ihren Auftraggebern bezüglich der Produktion und Ausstrahlung von Werbespots und Sonderwerbeformen (nachfolgend Werbebeiträge genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Dies gilt auch, wenn REGIO TV diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrages durch Regio TV zustande Branchenausschluss kann nicht gewährt werden. 3. Sendezeit und Sendeform 3.1. Werbespots werden in festen Buchungseinheiten eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge können während zu den von Regio TV angebotenen Sendezeiten platziert werden. Zusagen für bestimmte Sendetage und -zeiten können nur unter Vorbehalt kurzfristiger Programmänderungen gegeben werden. Bei einer derartigen Programmänderung wird Regio TV den Auftraggeber benachrichtigen und einen anderen, möglichst gleichwertigen Sendeplatz wählen Bestimmte Positionen in einem Werbeblock werden nicht garantiert. 4. Sendeunterlagen 4.1. Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen und Materialien müssen Regio TV rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen werden. Terminverschiebungen oder Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungslängen sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Regio TV zulässig Die Motive sind vom Auftraggeber in einer sendefähigen Bild- und Tonqualität bereitzustellen Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher und technischer Hinsicht liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Regio TV behält sich die Ausführung des Auftrags nach Prüfung vor Der Auftraggeber ist verpflichtet, Regio TV gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere über Produzenten, Komponisten, Titel und Länge der Werbemusik usw., mitzuteilen Teilt der Auftraggeber die unter 4.4. beschriebenen Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden Wird Regio TV auf Grund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Verpflichtung gemäß 4.4. in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. 5. Urheberrechte 5.1. Mit Abschluss eines Werbevertrages zwischen Regio TV und dem Auftraggeber überträgt der Auftraggeber das Rundfunknutzungsrecht für den Werbebeitrag auf Regio TV in dem zeitlich, örtlich und inhaltlich für die Durchführung des Rundfunkwerbevertrages erforderlichen Umfang; darin eingeschlossen ist ein für die Ausführung des Auftrags eventuell erforderliches Bearbeitungsrecht. Das Rundfunknutzungsrecht wird in allen Fällen im Rahmen des Sendegebiets unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen des Rundfunks inklusive des Internets Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche, für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte mit Ausnahme der Senderechte für GEMA-Repertoire verfügt Bei Zustandekommen eines Auftrags überträgt der Auftraggeber sämtliche übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung sowie alle anderen unter 5.2. bezeichneten Rechte auf Regio TV, soweit dies für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlich ist Der Auftraggeber versichert, dass an den zur Ausführung des Auftrags übertragbaren Rechte und Sachen keine Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte Dritter bestehen und stellt Regio TV insoweit ausdrücklich frei Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Werbebeitrages und steht dafür ein, dass der Werbebeitrag nicht gegen werberechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstößt Für sämtliche Verstöße gegen werberechtliche Bestimmungen haftet der Auftraggeber gegenüber Regio TV. Gleiches gilt, falls der Inhalt des Werbebeitrags gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige Bestimmungen oder mit Rechten Dritter belastet ist Der Auftraggeber hat Regio TV sämtliche aus den vorgenannten Rechtsverstößen entstehende Schäden zu ersetzen Wird Regio TV wegen den in 5.5. und 5.6. genannten Rechtsverstößen von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen frei. 6. Haftung 6.1. Geht das vom Auftraggeber in technischer und inhaltlicher Hinsicht in Sendequalität zu liefernde sendefähige Material nicht bis spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Sendetermin bei Regio TV ein, so ist die Ausstrahlung für Regio TV am vereinbarten Sendetermin unmöglich. In diesem Fall ist Regio TV von seinen Leistungspflichten frei und der Auftraggeber hat die von ihm gebuchte Sendezeit zu dem vereinbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Regio TV infolge der Befreiung von der Leistung etwas erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Dies muss sich Regio TV im Falle des Nachweises anrechnen lassen Kann ein Werbebeitrag aus programmtechnischen Gründen, aus Gründen technischer Störung oder anderer von Regio TV nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgestrahlt werden, so wird die Ausstrahlung nach Möglichkeit auf einen anderen gleichwertigen Zeitpunkt verlegt. Gleiches gilt bei kurzfristigen Programmänderungen. Der Vergütungsanspruch von Regio TV bleibt in diesen Fällen ungemindert bestehen Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Regio TV für Personenund Sachschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Regio TV nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Personenschäden Unbeschadet von Ziffer 6.3. dieser AGB haftet Regio TV weder für Vermögensschäden noch für Mangelfolgeschäden Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Regio TV die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Regio TV nicht Gleiches gilt bei nicht vorhersehbarer oder bei nicht vermeidbarer Änderung des Programms von Regio TV, deren Ursache außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Regio TV liegt. 7. Änderung von Aufträgen Änderungen von Aufträgen müssen Regio TV spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Regio TV ist berechtigt, statt der gewünschten Änderungen eine vergleichbare Leistung zu erbringen, sofern diese den Leistungsumfang des ursprünglich erteilten Auftrages voll erfüllt. 8. Produktionskosten Etwaige Produktionskosten für Werbebeiträge gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 9. Preise Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird. 10. Zahlungsbedingungen und Verzug Die Abrechnung der Werbebeiträge erfolgt in der Regel monatlich im voraus. Rechnungen sind vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Abzug unmittelbar an Regio TV zu begleichen Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten an. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als rechtzeitig erfolgt, wenn der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung oder Zahlungsfristablauf ist Regio TV berechtigt, 5 % p. a. Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bzw. weiterer Ansprüche durch Regio TV bleibt unberührt Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist Regio TV berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EURO zu erheben, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist Regio TV ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Ausführung des Auftrags solange auszusetzen oder zu unterlassen, bis vom Auftraggeber der ausstehende Betrag bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten eingegangen ist. Außerdem hat der Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen Vertragsschluss unter Beteiligung von Mittlern und Werbeagenturen Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden mit der branchenüblichen Mittlerprovision vergütet. Produktionskosten und/oder sonstige anfallende Kosten bleiben hierfür unberührt. 11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Gegen Ansprüche von Regio TV kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Nebenabsprachen, salvatorische Klausel Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Böblingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist Die Vertrag- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Regio TV unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

16 REGIONAL-Fernsehen Böblingen/Stuttgart GmbH & Co. KG Naststraße 25, Stuttgart Telefon Fax:

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