Standards setzen. Ergebnisse überprüfen. Qualität sichern. Informationen zur Qualitätsentwicklung im allgemein bildenden Schulwesen in NRW.

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1 Standards setzen. Ergebnisse überprüfen. Qualität sichern. Informationen zur Qualitätsentwicklung im allgemein bildenden Schulwesen in NRW.

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3 Inhalt Vorwort 4 I. Orientierung an den Ergebnissen 6 Ziele der Standardsetzung und Standardüberprüfung II. Bildungsstandards 10 Länderübergreifender Rahmen III. Kernlehrpläne 12 Umsetzung der Bildungsstandards in NRW IV. Maßnahmen zur Standardüberprüfung in NRW Standards und Standardüberprüfung im schulischen Bildungsverlauf 4.2 Parallelarbeiten 4.3 Zentrale Lernstandserhebungen 4.4 Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben Service 22 Internetadressen Impressum 3

4 Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, Ute Schäfer Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen die Qualitätsentwicklung schulischer Arbeit hat seit vielen Jahren in Nordrhein- Westfalen einen hohen Stellenwert. Unser Ziel ist eine umfassende Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sowie eine gezielte Förderung, die sich an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen orientiert und damit einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit und sozialer Integration leistet. Dieses Ziel erfordert selbstständigere Schulen, die mehr Freiräume erhalten sollen: Um die Qualität der Arbeit gezielt zu verbessern, benötigen die Schulen klare Ziele. Das heißt, es müssen klare Erwartungen an die Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern formuliert werden (Standardsetzung). Nötig ist aber auch eine regelmäßige und systematische Überprüfung der Lernergebnisse (Standardüberprüfung). Beide Elemente - Standardsetzung und Standardüberprüfung - helfen den Schulen, ihre pädagogische Arbeit und den Unterricht einzuschätzen und gezielt weiterzuentwickeln bzw. zu verbessern. Eine solche systematische Standardsicherung soll den zunehmend selbstverantwortlich arbeitenden Schulen helfen, pädagogische Freiräume so zu nutzen, dass sie Schülerinnen und Schüler noch wirksamer fördern können und bessere Lernergebnisse möglich werden. 4

5 Das in Nordrhein-Westfalen derzeit entstehende System einer solchen Standardsicherung schulischer Arbeit knüpft an die länderübergreifend vereinbarten verbindlichen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz an. Die Lehrpläne für die Grundschule und die Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I zeigen, wie die Zwischenstufen zu den Anforderungen am Ende des jeweiligen Bildungsgangs aussehen. Regelmäßige zentrale Lernstandserhebungen in den vierten und neunten Klassen ermitteln, inwieweit die Ergebnisse auch erreicht wurden. Sie geben den Lehrkräften Hinweise, wo besondere Stärken oder Schwächen der Schülerinnen und Schüler liegen und ermöglichen dadurch eine noch stärker zielgerichtete Förderung. Den Schulen liefern sie zudem Erkenntnisse darüber, wo sie im Vergleich zu anderen stehen, die unter ähnlichen Bedingungen arbeiten und geben Impulse für die schulinterne Qualitätsentwicklung. Die Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Aufgaben am Ende der Sekundarstufe I sichern die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Sie geben der Schule eine Rückmeldung über den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf definierte Ziele eines Bildungsgangs. Bei all diesen Maßnahmen geht es letzlich um den Dreischritt von Festlegung klarer Erwartungen - regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse - wirksame Förderung. Es geht darum, selbstverantwortlich arbeitende Schulen dabei zu unterstützen, ihre Arbeit im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern. Die Broschüre erläutert die Ziele und Wege der Standardsicherung im Zusammenhang eines umfassenden Qualitätssicherungssystems. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine anregende Lektüre. Ute Schäfer 5

6 I. Orientierung an den Ergebnissen Ziele der Standardsetzung und Standardüberprüfung In Deutschland hat sich ein breiter Konsens im Hinblick auf die hohe Bedeutung einer systematischen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit herausgebildet. Internationale und nationale Schulleistungsstudien wie TIMSS, PISAoder IGLU haben gezeigt, dass Staaten, in denen Leistungserwartungen verbindlich festgelegt, Schülerleistungen systematisch überprüft und auf dieser Basis umfassende Fördermaßnahmen eingeleitet werden, diese Ziele besser erreichen als es in Deutschland bisher der Fall war. Die enge Verbindung von sechs Faktoren ist eine wesentliche Voraussetzung, die Qualität schulischer Arbeit im Interesse einer umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu sichern und zu entwickeln: klare Ergebnisorientierung: die verbindliche Festlegung von Erwartungen an Lernergebnisse (Standardsetzung) und ihre regelmäßige Überprüfung (Standardüberprüfung) Selbstverantwortung der einzelnen Schulen: Selbstständigkeit von Schulen mit einem hohen Gestaltungsfreiraum für die Wege zu den verbindlichen Ergebnissen systematische interne Qualitätssicherung: ein entwickeltes schulinternes Qualitätsmanagement mit Instrumenten wie Schulprogramm und interner Evaluation systematische externe Qualitätssicherung: u.a. durch zentrale Leistungsüberprüfungen, eine die Schule begleitende Schulaufsicht und eine externe Analyse und Bewertung der schulischen Arbeit (Schulinspektion) systematische Rechenschaftslegung: die regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit der Schulen sowohl auf der Ebene der einzelnen Schulen als auch auf der Ebene des Systems. 6

7 konsequente Nutzung der Erkenntnisse aus den Qualitätsüberprüfungen für eine gezielte Verbesserung der schulischen Arbeit im Interesse einer umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse haben in Deutschland die Kultusministerkonferenz (KMK) und viele Landesregierungen mit der Entwicklung von Bildungsstandards, Kernlehrplänen und Verfahren der zentralen Überprüfung der Lernergebnisse begonnen. Dabei gehen sie von folgenden Überlegungen aus: Schulen brauchen klare Orientierungen darüber, was von ihnen erwartet wird. Dies gilt insbesondere, wenn sie zunehmend selbst Verantwortung für erreichte Ergebnisse übernehmen sollen. Diese Orientierung sollen Bildungsstandards und Kernlehrpläne liefern. Eine Verbesserung von Lern- und Unterrichtsergebnissen stellt sich allerdings nicht von selbst ein. Dazu bedarf es auch einer geplanten Schulen brauchen klare Orientierungen doch der Erfolg kommt nicht von allein. 7

8 Der bildungspolitische Wandel Schul- und Unterrichtsentwicklung, die eine regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der eigenen Arbeit einschließt. Lernstandserhebungen und Abschlussprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben können den Erfolg der eigenen Arbeit an allgemein gültigen Kriterien messen und Informationen für eine zielorientierte Weiterentwicklung bereitstellen. Abschlussprüfungen sichern insbesondere die Aussagekraft der von den Schulen erteilten Berechtigungen. Sie stellen zugleich eine Rückmeldung an die Schule über den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf definierte Ziele eines Bildungsgangs dar. Mit Instrumenten und Verfahren der Standardsetzung und Standardüberprüfung verändert sich die Art der bildungspolitischen Steuerung: In der Vergangenheit sollte die Qualität der schulischen Arbeit vorrangig über zentrale Vorgaben von Lernzielen, Lerninhalten und der Ausgestaltung von Lernprozessen erreicht werden ("Inputorientie- rung"). Viel stärker als bisher müssen jedoch die tatsächlich erreichten Lernergebnisse in den Blick genommen und zum Maßstab erfolgreicher schulischer Arbeit werden. Nur mit Hilfe aussagekräftiger Informationen darüber, ob und in welchem Ausmaß die erwarteten Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern tatsächlich erreicht werden, lassen sich schlüssige Maßnahmen zur Verbesserung entwickeln ("Output-" oder "Ergebnisorientierung"). Dies gilt sowohl für die Ebene des Bildungssystems insgesamt als auch für die Arbeit in den Schulen. Instrumente und Verfahren der Standardsicherung haben zum Hauptziel, besser und zuverlässiger als bisher Stärken und Schwächen in bestimmten Bereichen des Lernens zu erkennen und zu beschreiben. Sie helfen Lehrerinnen und Lehrern, den Lernbedarf in ihren Klassen festzustellen und passgenaue Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Sie geben Hinweise auf 8

9 Förderbedarf und Fördermöglichkeiten. Sie zielen darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen erwerben und gleichzeitig besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler die notwendige Unterstützung für die Entwicklung ihres Potenzials erhalten. Das hat nach PISA in Deutschland eine besondere Bedeutung gewonnen. In Nordrhein-Westfalen bilden Kernlehrpläne, Bildungsstandards, Lernstandserhebungen, Parallelarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen zusammen mit der Schulprogrammarbeit sowie interner und externer Evaluation und der Arbeit der Schulaufsicht ein umfassendes schulisches Qualitätssicherungssystem. Die folgende Darstellung bezieht sich auf das allgemein bildende Schulwesen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Ziele der Standardsetzung und Standardüberprüfung Transparenz der Leistungserwartungen und Leistungsergebnisse gewährleisten Schülerleistungen insgesamt und insbesondere im unteren Leistungsbereich verbessern - Basiskompetenzen aller Schülerinnen und Schüler sichern Förderorientierung in den Schulen stärken Chancengleichheit verbessern Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse sichern Selbstständigkeit von Schule und systematische Rechenschaftslegung stärken Das nordrhein-westfälische System zur Qualitätssicherung 9

10 II. Bildungsstandards Länderübergreifender Rahmen Im Unterschied zu den traditionellen Darstellungen in herkömmlichen Lehrplänen weisen Bildungsstandards die erwarteten Lernergebnisse konkret aus und beschreiben diese so, dass sie sich mit Aufgaben überprüfen lassen. Bildungsstandards werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf und legen fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erworben haben sollen. Kompetenzen im Sinne der Bildungsstandards meinen das Wissen, die Fähigkeiten und die Bereitschaften, die Schülerinnen und Schüler haben müssen, um grundlegende Anforderungen bewältigen zu können. Sie sind mit zentralen Gegenstandsbereichen der schulischen Arbeit wie z.b. der deutschen Sprache, Mathematik oder Fremdsprachen verbunden. 10

11 Schulische Bildungsstandards bereiten auf das spätere berufliche und gesellschaftliche Leben vor. Kinder sollen in der Lage sein, Aufgaben und Probleme in unterschiedlichen Situationen erfolgreich zu lösen. In diesem Sinne zielen Bildungsstandards auf die Vorbereitung zur Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2003 Standards für den mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch bzw. Französisch) verabschiedet. Standards für weitere Fächer (Physik, Biologie, Chemie) sowie für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache) und für die Grundschule nach Klasse 4 (Deutsch, Mathematik) wurden im Jahr 2004 entwickelt. Die nationalen Bildungsstandards sind für alle Länder verbindlich. Sie verstehen sich als so genannte Regelstandards und beschreiben ein mittleres Anforderungsniveau. Sie sind abschlussbezogen d.h. die Standards gelten für alle Schulen, die einen entsprechenden Abschluss vergeben und sind deshalb schulformübergreifend angelegt, um das Niveau der Abschlüsse über die verschiedenen Schulformen und Ländergrenzen hinweg festzulegen. Die Bildungsstandards werden in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt. Sie sollen dann auch Kompetenzen auf verschiedenen Stufen ausweisen und beschreiben. Solche Kompetenzstufen fächern auf, in welchem Maße und in welcher Anspruchshöhe bestimmte Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern erreicht werden. Damit lassen sich Mindestanforderungen, die Schülerinnen und Schüler auf jeden Fall erreichen sollten (unteres bis hinreichendes Niveau), von Regelanforderungen (durchschnittliches Niveau) und Spitzenleistungen (gutes bis sehr gutes Niveau) unterscheiden. Das Erreichen der Bildungsstandards soll im Rahmen von repräsentativen Leistungsvergleichen überprüft werden, an denen sich alle Länder beteiligen. Dazu haben die Länder ein gemeinsames wissenschaftliches Institut an der Humboldt-Universität zu Berlin gegründet. Es berät und unterstützt die Länder bei der Umsetzung der Bildungsstandards und bei der Entwicklung eigener Maßnahmen zur Standardüberprüfung. Bildungsstandards im Internet: 11

12 III. Kernlehrpläne Umsetzung der Bildungsstandards in Nordrhein-Westfalen Kernlehrpläne konzentrieren sich auf zentrale fachliche Anforderungen. Sie bieten mehr Freiraum für den Unterricht. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Standards anzuwenden. Das bedeutet, dass sich die Unterrichtsvorgaben, die in den Lehrplänen formuliert werden, künftig an den Bildungsstandards orientieren müssen. Nordrhein-Westfalen hat deshalb auf der Grundlage der KMK-Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss Kernlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (ergänzend Latein und Französisch ab Klasse 5) in der Sekundarstufe I entwickelt. Sie zeigen, wie die Zwischenstufen zu den Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I aussehen und beschreiben deshalb neben einem Abschlussprofil für das Ende der Sekundarstufe I die Anforderungen, die am Ende der Klassen 6, 8 und 10 erreicht sein müssen. Die Kernlehrpläne sind schulformbezogen angelegt, um den Besonderheiten der Bildungsgänge von Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien gerecht werden zu können. In den Kompetenzbeschreibungen die wie die Bildungsstandards ein mittleres Anforderungsniveau beschreiben sind sie jedoch so abgestimmt, dass schulformübergreifend für gleiche Abschlüsse gleiche Anforderungen bestimmt werden. Die Kernlehrpläne bilden jeweils eine zusammenhängende Einheit mit den (bestehenden) Richtlinien für die einzelnen Schulformen, in denen fachübergreifend der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulformen sowie Prinzipien des Lehrens und Lernens und der schulischen Arbeit erläutert werden. Kernlehrpläne konzentrieren sich auf die zentralen fachlichen Anforderungen in den einzelnen Bereichen der Fächer. Dadurch erhält die einzelne Schule mehr Freiraum für die pädagogische und fachliche Gestaltung des Unterrichts. Die Lehrkräfte haben mehr Möglichkeiten zur individuellen Förderung und Lernbegleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Dabei ist es Aufgabe der einzelnen Schule, im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit die Freiräume konkret zu gestalten und entsprechende Unterrichtsplanungen vorzunehmen. Beginnend mit dem Schuljahr 2005/ 2006 ersetzen die Kernlehrpläne für die genannten Fächer stufenweise die bisher geltenden Lehrpläne. Zunächst werden sie verbindlich für die Jahrgänge 5, 7 und 9, im darauf folgenden Jahr auch für die Jahrgänge 6, 8 und

13 Struktur der Kernlehrpläne 1. Kapitel: Aufgaben und Ziele des Unterrichts im jeweiligen Fach Die allgemeinen Bildungsziele, die hier aufgeführt sind, stecken den Rahmen ab für die Konkretisierung fachbezogener Kompetenzen. 2. Kapitel: Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I Hier werden die verbindlichen Anforderungen am Ende der 10. Klasse, abgestimmt mit den Standards der Kultusministerkonferenz, als Abschlussprofil definiert. 3. Kapitel: Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 Sie markieren Stationen auf dem Weg zu den abschlussbezogenen Standards. 4. Kapitel: Aufgabentypen Sie konkretisieren die fachlichen Anforderungen und liefern Kriterien für die Feststellung, ob und in welchem Umfang die Kompetenzerwartungen von den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden. 5. Kapitel: Leistungsfeststellung Hier werden die Vorgaben und Hinweise zur Leistungsüberprüfung gegeben. Die Kernlehrpläne werden in Zukunft weiterentwickelt. Sie werden an neue Erfordernisse und Erkenntnisse aus der schulischen Praxis und der Fortschreibung der Bildungsstandards angepasst. Dafür sind die Ergebnisse der Lernstandserhebungen von besonderer Bedeutung. NRW-Kernlehrpläne im Internet: 13

14 IV. Maßnahmen zur Standardüberprüfung in NRW 4.1 Standards und Standardüberprüfung im schulischen Bildungsverlauf Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung ist es notwendig, die erreichten Ergebnisse im Laufe der schulischen Ausbildung regelmäßig zu überprüfen. Deshalb entsteht in Nordrhein-Westfalen eine gestufte Abfolge von Lernstandsüberprüfungen, die sich auf die Bildungsstandards beziehen. Damit treten neben die bereits vor einigen Jahren eingeführten Parallelarbeiten, die nur noch in der Klasse 7 verbindlich bleiben, zukünftig zentrale Lernstandserhebungen und schriftliche Abschlussprüfungen mit zentralen Prüfungsaufgaben. System der Standardsetzung und Standardüberprüfung im schulischen Bildungsverlauf Jahrgangsstufe Lernstandsüberprüfung Bezug zu den Standards Parallelarbeiten (auf freiwilliger Basis) 4 Zentrale Lernstandserhebungen Anforderungen am Ende der (1. Halbjahr) (Vergleichsarbeiten) in Deutsch Klasse 4 in den Grundschulund Mathematik lehrplänen, KMK-Bildungs- (ab dem Schuljahr 2004/05) standards Ende Klasse Anforderungen am Ende der Klasse 6 in den Kernlehrplänen 7 Parallelarbeiten (2. Halbjahr) (schulische Aufgabenstellung) in Deutsch, Englisch und Mathematik (seit dem Schuljahr 1999/2000) 8 Anforderungen am Ende der Klasse 8 in den Kernlehrplänen 9 Zentrale Lernstandserhebungen (1. Halbjahr) in Deutsch, Englisch und Mathematik (ab dem Schuljahr 2004/05) 10 Abschlussprüfungen mit zentralen Anforderungen am Ende der (2. Halbjahr) schriftlichen Prüfungsaufgaben Klasse 10 in den Kernlehrplänen, (ab dem Schuljahr 2006/07) KMK-Bildungsstandards 14

15 4.3. Zentrale Lernstandserhebungen Während Standards die erwarteten Lernergebnisse vorgeben, überprüfen zentrale, landesweite Lernstandserhebungen systematisch, ob und in welchem Umfang sie von den Schülerinnen und Schülern erreicht wurden. Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) bilden also die notwendige Ergänzung zu Bildungsstandards und Kernlehrplänen Parallelarbeiten Seit dem Schuljahr 1999/2000 werden in Nordrhein-Westfalen Parallelarbeiten zur Sicherung und Entwicklung der Unterrichtsqualität geschrieben. Parallelarbeiten sind Klassenarbeiten, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klassenstufe geschrieben und nach gleichen Maßstäben bewertet werden. Die Lehrerinnen und Lehrer verständigen sich über Aufgabenstellung und fachliche Anforderungen sowie über die Kriterien der Leistungsbewertung. Auswertung und Vergleich der Ergebnisse sind eine Grundlage für konkrete Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung. Planung, Durchführung und Auswertung der Parallelarbeiten liegen in der Verantwortung der einzelnen Schule. Sie orientieren sich dabei an vorgegebenen Aufgabenbeispielen, folgen dann aber im Wesentlichen schulinternen Kriterien, was die Auswahl der Aufgaben und die Bewertung von Ergebnissen betrifft. Eine Standortbestimmung über die einzelne Schule hinaus ist auf der Basis von Parallelarbeiten nur eingeschränkt möglich (zum Beispiel nur dann, wenn Schulen sich zu Netzwerken zusammenschließen und Parallelarbeiten gemeinsam planen). Innerschulisch fördern sie allerdings die fachliche Auseinandersetzung der Lehrkräfte untereinander und in den Gremien. Damit sind sie ein wichtiges Instrument der Qualitätsarbeit. Mit der Einführung der zentralen Lernstandserhebungen und der Abschlussprüfungen mit zentralen Aufgaben sind in der Sekundarstufe I nur noch die Parallelarbeiten in Klasse 7 verbindlich. Sie sollen als ein Instrument der auf schulischer Ebene selbstgestalteten Standardsicherung weiter gepflegt und unterstützt werden. Ein wesentliches Ziel dieser Überprüfung ist, dass die Schulen anhand der Ergebnisse der Lernstandserhebungen eine Standortbestimmung vornehmen können. Aufgrund des Vergleichs mit den aus einer Stichprobe ermittelten Durchschnittsergebnissen des Landes Nordrhein-Westfalen können die Schulen feststellen, wo sie in Bezug auf die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler stehen. Als Vergleichsgrößen stehen dabei nicht nur die Ergebnisse von Schulen einer bestimmten Schulform zu Verfügung, sondern auch schulformbezogene Ergebnisse von Schulen, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten. Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen liefern wichtige Informationen für eine gezielte Förderung. Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen geben den Lehrerinnen und Lehrern differenzierte Hinweise auf den Förder- und Lernbedarf der Schülerinnen und Schüler. Darin liegt ihre wesentliche Wirkungskraft und ihr unmittelbarer Nutzen für die einzelne Schule. Auswertung, Vergleich und Analyse der Ergebnisse von Lernstandserhebungen ermöglichen, gezielt Strategien für die Unterrichtsgestaltung zu entwickeln und insgesamt die Unterrichtsqualität zu verbessern. Aktuelle Informationen zur Standardsicherung und Standardüberprüfung in Nordrhein-Westfalen auf der Homepage des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder: sowie unter 15

16 In Nordrhein-Westfalen sind Lernstandserhebungen zum ersten Mal im Jahr 2004 durchgeführt worden: in der vierten Klasse aller Grundschulen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in der neunten Klasse aller Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Stärken und Schwächen in Lerngruppen besser erkennen Die Erhebungen finden jeweils möglichst früh im ersten Halbjahr statt, so dass Fördermaßnahmen noch im Laufe des Schuljahres wirksam werden können. Alle Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen nehmen verpflichtend an den Erhebungen teil, soweit sie nicht entweder sonderpädagogisch gefördert werden oder weniger als sechs Monate in Deutschland leben und daher die deutsche Sprache noch nicht hinreichend gut beherrschen. In diesen Fällen entscheiden die Lehrkräfte über die Teilnahme. Bildungsgänge des Berufskollegs, die auf den mittleren Schulabschluss vorbereiten, sowie Sonderschulen können im Laufe des Schuljahres mit den Aufgaben der Lernstandserhebungen probeweise arbeiten. Lernstandserhebungen sind in erster Linie zur Diagnose des Lernstands von Gruppen konzipiert. Sie ermöglichen aber auch eine Orientierung über den erreichten Lernstand einzelner Kinder und Jugendlicher, der den Lehrkräften und Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern selbst Anhaltspunkte für individuellen Lern- und Förderbedarf gibt. Im Sinne einer Bestandsaufnahme zeigen sie die Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der vierten bzw. neunten Klasse erworben haben. Sie beschränken sich auf ausgewählte Schwerpunkte eines Faches und machen deutlich, in welchen Bereichen eine Lerngruppe leistungsstark ist und wo sich Förderbedarf ergibt. Im jährlichen Wechsel werden andere Schwerpunkte gesetzt, so dass alle wesentlichen Bereiche eines Faches über drei bis vier Jahre gesehen erfasst werden. Diese Anlage der Standardüberprüfung zeigt auch, dass sie regelmäßig und kontinuierlich durchgeführt werden muss, um Trends in der Qualitätsentwicklung von Einzelschulen wie auch des Gesamtsystems Schule in Nordrhein-Westfalen aussagekräftig beschreiben zu können. 16

17 Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) in Klasse 4 Bei der Durchführung von Lernstandserhebungen in den Grundschulen kooperiert Nordrhein-Westfalen mit zurzeit sechs weiteren Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) im Projekt VERA (Vergleichsarbeiten). Das Projekt ist unter wissenschaftlicher Leitung der Universität Koblenz-Landau entwickelt worden. Sie wird die Durchführung, Auswertung und Entwicklung des Verfahrens auch weiterhin begleiten. Schulen können eigene Schwerpunkte setzen. Charakteristisch für dieses Konzept ist, dass eine Hälfte der Aufgaben zentral vorgegeben wird; die andere Hälfte wählt die Schule selbst aus einem Aufgabenpool aus. Das gibt Lehrerinnen und Lehrern einer Schule die Möglichkeit, im Rahmen der Standardorientierung eigene Schwerpunkte zu setzen und sich im Fachkollegium darüber abzustimmen. Die notwendigen Materialien Aufgaben, Lösungshefte und Lehrerhandreichungen werden den Grundschulen über eine Internet-Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt. Auch die Auswertung der Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) erfolgt über ein internetgestütztes Computerprogramm. Die Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten in Klasse 4 im Internet: Standortbestimmung in Mathematik ARITHMETIK Klasse 4a GEOMETRIE Klasse 4a SACH- RECHNEN Vergleichsgruppe Vergleichsgruppe Vergleichsgruppe Klasse 4a Lernstandserhebungen Klasse 9 Die Lernstandserhebungen in Klasse 9 sind ein eigenständiges Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufgaben und Verfahren wurden in Arbeitsgruppen des Landesinstituts für Schule in Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten entwickelt. Dabei wurde mit der schwedischen Schulbehörde Skolverket kooperiert, deren langjährige Erfahrungen mit Maßnahmen der Standardüberprüfung auch zur Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Lernstandserhebungen beitragen. In Klasse 9 werden alle Aufgaben der Lernstandserhebungen zentral gestellt. Eine zusätzliche Auswahl durch die Schulen wie im Projekt VERA gibt es nicht. Es werden zwei unterschiedliche Versionen erstellt, die sich in ihrem Anspruchsniveau unterscheiden. Neben einem gemeinsamen Aufgabenkern enthalten diese beiden Versionen je zusätzliche Aufgaben mit eher geringerem bzw. höherem Schwierigkeitsgrad, um unterschiedlichen Voraussetzung der Schülerinnen und Schüler in den Schulformen und Bildungsgängen gerecht zu werden. nicht auswertbar keine Originalwerte Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Computergestützte Auswertungen erleichtern die Ergebnisanalyse. Die Ergebnisse in den einzelnen Teilbereichen werden - wie in den Grundschulen - mit Hilfe eines Computerprogramms ausgewertet. Das Programm bereitet die Daten grafisch auf, so dass Ergebnisse einzelner Klassen, der Vergleich von Parallelklassen und die Ergebnisse im Landesdurchschnitt auch in Form von Diagrammen dargestellt und die Analyse und Beratung in den Gremien der Schule erleichtert werden. Die Lernstandserhebungen in Klasse 9 im Internet: 17

18 Umgang mit den Ergebnissen Im Unterschied zu Klassenarbeiten beziehen sich Lernstandserhebungen nicht (nur) auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterrichtsstoff, sondern auf Kompetenzen, die im längerfristigen Unterricht erworben wurden. Sie werden deshalb weder als Klassenarbeit bewertet noch sind sie in anderer Form Bestandteil der Leistungsbewertung. Unmittelbar nach der Auswertung der Lernstandserhebungen und der Eingabe aller Ergebnisse einer Schule in das Computerprogramm werden Schülerinnen und Schüler und Eltern darüber informiert, wie sie im Einzelnen abgeschnitten haben. Die Ergebnisse der beteiligten Klassen werden in der Lehrerkonferenz und den Fachkonferenzen der Schule erörtert, um daraus konkrete Maßnahmen für die Weiterentwicklung von Unterricht und Schule abzuleiten. Nach Auswertung der Ergebnisse gemeinsam über Konsequenzen entscheiden Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Qualität ihrer Arbeit trägt die Schule dafür Sorge, dass getroffene Entscheidungen mit dem Schulprogramm und den schulinternen Lehrplänen bzw. schuleigenen Arbeitsplänen verknüpft und umgesetzt werden. Über die Gesamtergebnisse und die notwendigen Konsequenzen wird in der Schulkonferenz zusammenfassend berichtet. Die Schulaufsicht erhält von den Schulen einen Bericht über die Ergebnisse sowie schulintern vereinbarte Konsequenzen. Eine zentrale Erfassung der Ergebnisse aller Schulen oder öffentliche Schul-Rankings wird es nicht geben. 18

19 Auf einen Blick: Was Lernstandserhebungen leisten Standardüberprüfung und Qualitätssicherung Für ausgewählte Bereiche eines Faches zeigen Lernstandserhebungen, inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Lehrplänen formulierten Anforderungen und Standards erreichen. Jede Schule kann ihre Ergebnisse in den einzelnen Teilbereichen mit landesweiten Durchschnittswerten ihrer Schulform sowie mit den Durchschnittswerten von Schulen, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten, vergleichen und so eine Standortbestimmung vornehmen. Feststellung von Lern- und Förderbedarf in den überprüften fachlichen Bereichen Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen helfen Lehrerinnen und Lehrern, die Lernstände und den Förderbedarf von Lerngruppen differenziert zu ermitteln. Sie erkennen zuverlässig Stärken und Schwächen innerhalb ihrer Klasse und können zielgerichtet Maßnahmen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler ergreifen. Stärkung der diagnostischen Kompetenz von Lehrkräften Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) bieten vielfältige Möglichkeiten zur Stärkung der diagnostischen Kompetenzen von Lehrkräften, wie beispielsweise der sicheren Einschätzung von Aufgabenschwierigkeiten oder der zutreffenden Beschreibung von Lernständen einzelner Schülerinnen und Schüler. Weiterentwicklung des Unterrichts Gemeinsam mit weiteren Ergebnissen schulinterner Evaluation (beispielsweise im Rahmen der Schulprogrammarbeit) stellen Lernstandserhebungen eine aussagekräftige Datengrundlage für die Schul- und Unterrichtsentwicklung dar. 19

20 4.4. Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben Ergänzt wird das System der Standardüberprüfung durch schriftliche Abschlussprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben. Sie sollen in Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2006/2007 für Abschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) eingeführt werden. Diese Abschlussprüfungen haben die Funktion einer Abschlusskontrolle über die Lernergebnisse mit einer zertifizierenden Funktion für die Schülerinnen und Schüler und einer Rückmeldung über deren Lernerfolg an die Schule im Hinblick auf definierte Ziele eines Bildungsgangs. Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse sichern Die Abschlussprüfungen am Ende der Sekundarstufe I beziehen sich zunächst auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, die Fachoberschulreife in den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium und den Übergang in die gymnasiale Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (oder andere Fremdsprache ab der Klasse 5). Sie werden durch eine vierte Prüfungsleistung aus einer anderen Fächergruppe ergänzt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den Aussagen der Kernlehrpläne und orientieren sich dabei immer an den "Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I" (Mittlerer Schulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, direkter Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe). Im Zentrum stehen grundlegende fachliche Kompetenzen, die für die weitere schulische und berufliche Bildung von besonderer Bedeutung sind. 20

21 Die Korrektur der Prüfungsarbeiten erfolgt auf der Grundlage von Bewertungsvorgaben in den Schulen (Erst- und Zweitkorrektur). Aus den Ergebnissen der Prüfungsarbeiten und den erteilten Vornoten werden die Abschlussnoten in den schriftlich geprüften Fächern ermittelt. Bei Abweichungen zwischen Vornoten und Ergebnissen in den schriftlich geprüften Fächern sollen mündliche Prüfungen stattfinden. Der Abschluss sowie ein etwaiger Qualifikationsvermerk werden wie bisher nach den erreichten Noten in allen Fächern vergeben. Über die Vergabe der Abschlüsse entscheidet die Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Bestimmungen einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Erstmals im Abitur 2007: zentrale schriftliche Prüfungsaufgaben Die ersten Abiturprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben sollen im Jahr 2007 stattfinden. Sie werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Eine Lehrplanrevision ist nicht geplant. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf den Rahmen der jetzt gültigen Lehrpläne. Die Prüfungsarbeiten werden zunächst von der jeweiligen Fachlehrkraft korrigiert. Eine Zweitkorrektur erfolgt entweder durch eine Lehrerin oder einen Lehrer innerhalb der eigenen oder einer festgelegten anderen Schule. Anonymisierte Zweitkorrekturen sind nicht vorgesehen. Wie bisher haben die im Laufe der zweijährigen Qualifikationsphase erbrachten Leistungen einen hohen Stellenwert für die Abiturnote. 21

22 Service Internetadressen Homepage des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder der Landes NRW Nordrhein-Westfälischer Bildungsserver: Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Fokusthemen im schulischen Bildungswesen in Nordrhein-Westfalen, zur Schulund Unterrichtsentwicklung u.v.m. Arbeitsplattform des Bildungsservers mit zahlreichen Informationen sowie Texten und Materialien zum Download über die Elemente des nordrhein-westfälischen Qualitätssicherungskonzepts "VERA-Server" der Universität Koblenz-Landau mit Informationen über das länderübergreifende Kooperationsprojekt "VERA" (Vergleichsarbeiten in vierten Grundschulklassen) 22

23 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum: Herausgegeben vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße Düsseldorf, Tel.: (02 11) Fax: (02 11) poststelle@msjk.nrw.de MSJK 12/2004 Gestaltung: Elke Steinrötter, Visuelle Kommunikation, Düsseldorf Fotos: Dominik Asbach, Marco Fileccia, Timo Leuders, Schemmann Photographie, Banana Stock, Ute Grabowsky Druck: Ritterbach Verlag 23

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