Untersuchungsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Untersuchungsbericht"

Transkript

1 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 24. Oktober 2010 Ort: Luftfahrzeug: nahe Altenbeken Hubschrauber Hersteller / Muster: Robinson Helicopter Company / R 44 Raven II Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: vier Personen schwer verletzt Luftfahrzeug zerstört Flurschaden Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Im Rahmen einer Veranstaltung in einer Diskothek flog der Pilot mit drei Passagieren in einem Hubschrauber des Musters Robinson R 44 Raven II vom Verkehrslandeplatz Oerlinghausen zu dem ca. 14 nautische Meilen (NM) entfernten geplanten Außenlandeplatz bei der Ortschaft Altenbeken. Hier wurde der Hubschrauber bereits von mehreren Personen erwartet.

2 Der Landeanflug um ca. 17:27 Uhr 1 wurde von einem Zuschauer gefilmt. Laut Aufzeichnung überflog der Hubschrauber die geplante Landefläche, kurvte dann in einer Linkskurve in eine Art Queranflug und mit einer weiteren Linkskurve in Flugrichtung ca. 030 Grad ein. Nach der ersten Kurve reduzierte sich die Vorwärtsgeschwindigkeit und der Hubschrauber verlor langsam an Höhe. Bei der letzten Kurve hatte der Hubschrauber Probleme, koordiniert um die Hochachse die Richtung nach links zu ändern. Die Rumpfnase gierte nach rechts in den Wind. Nach Beendigung der Kurve stürzte der Hubschrauber nahezu ohne Vorwärtsfahrt zu Boden. Bevor es zu dem Aufschlag kam, hatte der Hubschrauber Baumberührung, einen Leitungseinflug in ein Telefonkabel und er hatte sich einmal vollständig um die Hochachse im Uhrzeigersinn (rechtsherum) gedreht. Nach Angaben des Piloten konnte er auf dem geplanten Landeplatz, dem Parkplatz vor der Diskothek, nicht landen, da sich dort bereits Menschen aufhielten und Autos standen. Deshalb wollte er den Bereich erst einmal überfliegen, um sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Entsprechend seiner Schilderungen flog er parallel zu einem Feldweg feldmittig in ft oberhalb der dortigen Stromleitungen. Beim Einkurven nach links in Richtung des Feldweges hörte er das Horn der Hauptrotor-Drehzahlwarnung und der Hubschrauber verlor an Höhe. Er hatte das Gefühl eines Strömungsabrisses ohne Vorwarnung. Der Hubschrauber kam auf der linken Rumpfseite zum Liegen. Drei Personen konnten selbstständig, schwer verletzt das Wrack verlassen. Eine schwer verletzte Passagierin musste von Rettungskräften aus dem Wrack geborgen werden. Angaben zu Personen Der 50-jährige Pilot war im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL(H)) nach JAR-FCL deutsch, erstmalig erteilt am , gültig bis , mit eingetragener Musterberechtigung für R 44, gültig bis und Nachtflugqualifikation. Er verfügte über ein Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2, gültig bis Die Gesamtflug- sowie Mustererfahrung betrug nach Auswertung eines Flugbuches des Piloten und der technischen Bordbücher der in Oerlinghausen betriebenen Hubschrauber ca. 325 Stunden. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 2 -

3 Angaben zum Luftfahrzeug Der einmotorige Hubschrauber R 44 Raven II des Herstellers Robinson Helicopter Company ist ein leichter Mehrzweckhubschrauber für bis zu vier Insassen. Das Grundmodell R 44 wurde 1992 nach FAR Part 27 zugelassen. Der Hubschrauber verfügt über ein Kolbentriebwerk Lycoming IO-540-AE1A5, einen Zweiblatthauptrotor, ein Kufenlandegestell und einen Heckrotor für den Drehmomentausgleich um die Hochachse. Die maximal zulässige Abflugmasse beträgt kg. Der verunfallte Hubschrauber, Baujahr 2008, hatte die Werknummer Das Betriebsleergewicht betrug 704 kg und die Abflugmasse in Oerlinghausen ca kg. Die letzte Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) wurde am bei 288 Betriebsstunden ausgestellt. Zum Unfallzeitpunkt hatte der Hubschrauber eine Gesamtbetriebszeit von ca. 353 Stunden. Meteorologische Informationen Nach der Routinewettermeldung (METAR) des ca. 27 km entfernten Verkehrslandeplatzes Paderborn-Lippstadt (EDLP) herrschten dort zum Unfallzeitpunkt Sichtweiten von mehr als 10 km, Wind aus 250 Grad mit 6 kt, keine Bewölkung unter ft GND und eine Temperatur von 5 C bei einem Taupunkt von 2 C. Der Luftdruck (QNH) betrug hpa. Nach Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) traten im Bereich Altenbeken teilweise Schauer auf. In Schauernähe konnte der Wind in Böen bis auf ca. 25 kt zunehmen. Der generell westliche Wind könnte in Schauernähe ca. 20 rechtsdrehend gewesen sein und es war mit leichter bis mäßiger Turbulenz in Schauernähe zu rechnen. Navigationshilfen An Bord des Hubschraubers befand sich ein GPS Flymap L. Der Flug wurde mit Unterstützung des GPS durchgeführt. Funkverkehr Nach dem Start in Oerlinghausen wurde kein Funkverkehr geführt

4 Angaben zum Flugplatz Als Außenlandeplatz war eine Wiese bzw. ein Parkplatz nordöstlich der Ortschaft Altenbeken in der unmittelbaren Nähe einer Diskothek geplant worden (siehe Anlage). Die Außenlandung für einen privaten Flug war bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt und von dieser unter Auflagen genehmigt worden. Auflage Nummer drei lautete: Das Start- und Landegelände ist erforderlichenfalls durch Absperrungen so zu sichern, dass niemand gefährdet wird. Eine Absperrung am geplanten Landeplatz war nicht vorhanden. Ein Einweiser war nicht vor Ort. Flugdatenaufzeichnung Der Hubschrauber war nicht mit einem Flight Data Recorder (FDR) oder Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Diese Aufzeichnungsgeräte waren nicht vorgeschrieben. Während des Fluges wurden Fotos von einem Passagier gemacht. Diese ließen Rückschlüsse über Flugverlauf, Fluggeschwindigkeit und Höhe sowie Leistungsdaten des Triebwerks während des Reiseflugs zu. Eine Auswertung des GPS Flymap L war nicht möglich. Da der Flug vom System nicht als abgeschlossen erkannt wurde, wurden die Daten nicht dauerhaft gespeichert und gingen beim Trennen der Stromquelle an der Unfallstelle verloren. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle befand sich ca. 800 nordöstlich der Ortschaft Altenbeken am westlichen Rand einer Baumgruppe auf einer Straße (siehe Anlage). Der Hubschrauber lag auf der linken Rumpfseite, das Heck ragte in die Bäume. Um den Heckrotor war ein Telefonkabel gewickelt. An der Steuerung gab es keine Hinweise auf eine Vorschädigung. Die Tanks waren beschädigt, es lief Kraftstoff aus. Der Hubschrauber wurde geborgen und anschließend untersucht. Hierbei ergaben sich keine Anzeichen für einen technischen Mangel

5 Brand Es entstand kein Brand. Organisationen und deren Verfahren Der Pilot war Geschäftsführer einer GmbH, die Eigentümer des Hubschraubers war. Im Internet und mit Reklame am Flugplatz bot die Gesellschaft die Durchführung von Flugausbildung sowie Personen- und Materialtransporte aller Art an. Eine Genehmigung der Gesellschaft durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach JAR-OPS 3 bzw. der Landesluftfahrtbehörde nach 20 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für gewerbliche Flüge bestand nicht. Auf der Internetseite der GmbH wurde darauf hingewiesen, dass die gewerblichen Flüge durch einen Kooperationspartner durchgeführt würden. Dieser Kooperationspartner war ein vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigtes Luftfahrtunternehmen und der gemeldete Halter des Hubschraubers. Nach 33 Luftverkehrsgesetz ist der Halter verantwortlich für den Gebrauch und haftet ggf. für eintretende Schäden durch den Gebrauch des Luftfahrzeugs. Der Hubschrauber wurde im Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Halters geführt und unterlag den Regelungen des gewerblichen Flugbetriebs nach JAR-OPS 3. Zwischen dem Halter und dem Piloten bestand ein Chartervertrag vom und es existierte ein Übergabeprotokoll vom bezüglich des betroffenen Hubschraubers. Mit Schreiben vom wurde das Luftfahrtunternehmen vom Luftfahrt-Bundesamt aufgefordert, die Situation bei der Außenstelle Oerlinghausen zu klären, da dort kein Außenstellenleiter und Berufshubschrauberpilot mehr dauerhaft vor Ort tätig war. Weiterhin wurde in diesem Schreiben explizit darauf hingewiesen, dass jeglicher gewerblicher Flugbetrieb mit Privatpiloten zu unterbleiben hat. Hierauf meldete der Halter die Außenstelle Oerlinghausen beim Luftfahrt-Bundesamt zum ab. Der Hubschrauber blieb jedoch weiter in dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) des Unternehmens gemeldet. Für die Durchführung des Fluges wurde von dem Eigentümer des Hubschraubers eine Rechnung gestellt, die vorab durch den Kunden bezahlt wurde. Die Außenlandung für einen Privatflug war vom Unternehmen des Piloten bei der örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörde, der Bezirksregierung Münster, beantragt und von dieser genehmigt worden. Der Grund für die geplante Außenlandung war weder auf dem Antrag bzw. in der Genehmigung erwähnt. Auf Nachfragen der BFU - 5 -

6 gab die Behörde an, dass Anträge von Privatpersonen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung entschieden werden. Eine generelle Richtlinie für die Bearbeitung und Genehmigung gäbe es nicht. Außenlandungen in Zusammenhang mit Rundflügen und Personentransporten würden nur Unternehmen gestattet, bei denen ein Berufspilot als verantwortlicher Luftfahrzeugführer obligatorisch sei. Maßgeblich für die Genehmigung einer Außenlandung seien die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers sowie des zuständigen Ordnungsamtes, die Eignung des Geländes und die Erfahrung des Piloten. In der Vergangenheit gab es einen weiteren genehmigten Antrag des betroffenen Piloten für eine Außenlandung und mehrere Anträge für Rundflugaktionen, die aufgrund fehlender Unternehmensgenehmigung und Berufspiloteneigenschaft zuerst nicht genehmigt wurden und dann durch den Kooperationspartner durchgeführt wurden. Zusätzliche Informationen Der Hersteller des Hubschraubers warnt in der Safety Notice SN-22 Always Reduce Rate-of-Descent before Reducing Airspeed vor langsamen Landeanflügen mit hoher Sinkrate. Bei einem solchen Anflug kann es zu einem Wirbelringstadium (vortex-ringstate or settling-with-power) kommen. Weiter warnt der Hersteller in der Safety Notice SN-34 Aerial Survey and Photo Flights Very High Risk unerfahrene Piloten davor, den Überblick über Fluggeschwindigkeit und Windverhältnisse im Zusammenhang mit Film- und Fotoflügen nicht zu verlieren, da es sonst während des Fluges zum Verlust des Übergangsauftriebs kommen kann. Daraus folgend könnte der Hubschrauber in ein Wirbelringstadium gelangen und es ggf. aufgrund falscher Reaktion des Piloten zu einem Verlust der Hauptrotordrehzahl mit gleichzeitigem Verlust der Heckrotorwirkung kommen. Der Verlust der Drehzahl führt dann zu einem Abriss der Luftströmung an den Hauptrotorblättern und der Hubschrauber würde drehend um die Hochachse zu Boden fallen. Die amerikanische Luftfahrtbehörde (FAA) beschreibt in ihrem Rotorcraft Flying Handbook diesen aerodynamischen Zustand am Hauptrotor. Hierbei kommt es trotz angetriebenen Rotors aufgrund von sich ausbreitenden Wirbeln um die Rotorblattenden zu einer hohen Sinkrate, die trotz Leistungszufuhr mit dem kollektiven Verstellhebel (Pitch) nicht gestoppt werden kann. Die FAA beschreibt typische Beispiele, in denen es zu einem Wirbelringstadium kommen kann, u.a. beim Schweben außerhalb des Bodeneffekts mit Rückenwind. Generell sollte ein Pilot in einer solchen Situation - 6 -

7 versuchen, die Vorwärtsgeschwindigkeit zu erhöhen und den Pitch zu senken, um das Wirbelringstadium zu verlassen. Weiterhin beschreibt die FAA in dem Rotorcraft Flying Handbook und in dem Advisory Circular das Phänomen des loss of tail rotor effectiveness (LTE). Hierbei kommt es zu einer ungewollten Drehung um die Hochachse entgegen der Drehrichtung des Hauptrotors. Diese kann zum vollständigen Kontrollverlust über den Hubschrauber führen. Typische Beispiele für das Entstehen eines LTE sind Flüge, bei denen hohe Leistung vom Triebwerk abgefordert und entsprechend hohe Kräfte vom Heckrotor für den Drehmomentausgleich verlangt werden. Flüge außerhalb des Bodeneffekts mit geringer Vorwärtsfahrt unterhalb des Übergangsauftriebs, mit hohem Fluggewicht und ggf. Rückenwind sollten laut der FAA vermieden werden, um nicht in die Gefahr eines LTE zu gelangen. Beurteilung Der Pilot war im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz für Hubschrauber. Diese berechtigte nicht zur Durchführung von gewerblichen Flügen. Die Flugerfahrung des Piloten war gemessen an der Dauer seit Erlangen der Lizenz vergleichsweise hoch. Der geplante Flug und auch die geplante Außenlandung hätten im Rahmen der fliegerischen Befähigung des Piloten liegen müssen. Die Gegebenheiten vor Ort waren ihm nicht bekannt. Der Hubschrauber war entsprechend den bestehenden Vorschriften instand gehalten und zugelassen. Masse und Schwerpunkt lagen noch innerhalb der vorgegebenen Grenzen. Die Untersuchung vor Ort ergab keine Hinweise auf einen für den Flugunfall relevanten technischen Mangel. Das Wetter schränkte einen Flug nach Sicht nicht ein, jedoch konnten in Schauernähe Turbulenzen auftreten und die vorherrschende Windrichtung drehen. Die Genehmigung einer Außenlandung sollte aus Sicht der BFU neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers und des zuständigen Ordnungsamtes, der Abwägung der Eignung des geplanten Landeplatzes und der Flugerfahrung des Piloten auf den Ergebnissen einer Landeplatzbegehung und einem nachvollziehbaren Grund für die Außenlandung basieren. Im vorliegenden Fall war weder eine Landeplatzbegehung durchgeführt worden, noch war ein Grund für die Außenlandung im Antrag oder der Genehmigung vermerkt. Die Auflage in der Genehmigung in Bezug auf die Sicherung des Landeplatzes war ohne eine eingewiesene Person vor Ort, die die - 7 -

8 geplante Außenlandung des Hubschraubers am Boden absichert, nicht zu gewährleisten. Die Filmaufnahme eines Zuschauers und auch die Schilderungen des Piloten gaben Hinweise auf den Unfallhergang. Demnach flog der Pilot aufgrund des durch Autos und Personen blockierten geplanten Landeplatzes eine Art Hocherkundung, um einen geeigneten Ersatzlandeplatz zu bestimmen. Hierbei reduzierte sich die Vorwärtsgeschwindigkeit beim Einkurven in Richtung der Diskothek. Der Hubschrauber geriet außerhalb des Bodeneffekts unter die Geschwindigkeit des Übergangsauftriebs, gleichzeitig blies der Wind mit großer Wahrscheinlichkeit von hinten links auf den Hubschrauber. Dies führte zu einem Auftriebsverlust, möglicherweise zum Beginn eines Wirbelringstadiums. Der Hubschrauber begann trotz Leistungszufuhr und dem Erhöhen des Anstellwinkels der Hauptrotorblätter bis zum Ertönen der Low- RPM-Warning zu sinken. Die Reduzierung der Hauptrotordrehzahl hatte eine Reduzierung der Heckrotordrehzahl bei gleichzeitiger hoher Leistungsabforderung zur Folge. Dies führte mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem LTE, was wiederum den Hubschrauber während des Sinkens entgegen der Hauptrotordrehrichtung um die Hochachse drehen ließ. Aufgrund des Auftriebsverlustes und des Verlustes der Heckrotorwirkung stürzte der Hubschrauber drehend zu Boden, wobei es zur Hindernisberührung kam. Der gesamte Unfallhergang entspricht im Wesentlichen der Beschreibung der Safety Notice SN-34 des Herstellers. Schlussfolgerungen Der Flugunfall ist auf den Betrieb des Hubschraubers an der Leistungsgrenze zurückzuführen. Beigetragen haben: die hohe Abflugmasse nahe dem maximal zulässigen Wert die Fluggeschwindigkeit unterhalb des Übergangsauftriebs der Schwebeflug außerhalb des Bodeneffekts wechselnde Windverhältnisse in Richtung und Stärke in Schauernähe hubschrauberspezifische aerodynamische Effekte wie vortex-ring-state und loss of tail rotor effectiveness unzureichendes Situationsbewusstsein (situational awareness) des Piloten - 8 -

9 Untersuchungsführer: Untersuchung vor Ort: Axel Rokohl Thomas Brandes Braunschweig den: 9. Juni 2011 Anlagen Aufnahme aus dem Hubschrauber vom geplanten Landeplatz Foto: Passagier - 9 -

10 Hochspannungsleitungen Ursprünglich geplanter Landebereich (Parkplatz) Wind aus ca. 250 Hubschrauber Wrack Anflug Übersicht Außenlandeort Quelle: Google / BFU

11 Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str Braunschweig Telefon Telefax Mail Internet box@bfu-web.de

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 11. September 2010 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Datum: 21. September 2012. Heraklion auf Kreta. Hersteller / Muster: Boeing / B737-800

Datum: 21. September 2012. Heraklion auf Kreta. Hersteller / Muster: Boeing / B737-800 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 21. September 2012 Ort: Luftfahrzeug(e): Heraklion auf Kreta Flugzeug Hersteller / Muster:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 14. Dezember 2011 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 06. Februar 2010 Ort: Luftfahrzeug(e): nahe Flugplatz Stralsund Hubschrauber Hersteller /

Mehr

Zweefvliegenonline.nl. Zweefvliegenonline.nl. Northeim, Segelfluggelände Sultmer Berg

Zweefvliegenonline.nl. Zweefvliegenonline.nl. Northeim, Segelfluggelände Sultmer Berg Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 26. Juli 2014 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Aktenzeichen: Northeim,

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Theoretische Ausbildungseinweisung. - S c h n u p p e r k u r s

Theoretische Ausbildungseinweisung. - S c h n u p p e r k u r s Theoretische Ausbildungseinweisung - S c h n u p p e r k u r s - B i l d - Das HTC Schnupperpaket - exklusiv Detaillierte Einweisung (ca. 1h) bei einer Vorflugkontrolle am Hubschrauber - in Aerodynamik

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Lichtbrechung an Linsen

Lichtbrechung an Linsen Sammellinsen Lichtbrechung an Linsen Fällt ein paralleles Lichtbündel auf eine Sammellinse, so werden die Lichtstrahlen so gebrochen, dass sie durch einen Brennpunkt der Linse verlaufen. Der Abstand zwischen

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Wie macht man einen Web- oder FTP-Server im lokalen Netzwerk für das Internet sichtbar?

Wie macht man einen Web- oder FTP-Server im lokalen Netzwerk für das Internet sichtbar? Port Forwarding Wie macht man einen Web- oder FTP-Server im lokalen Netzwerk für das Internet sichtbar? Server im lokalen Netzwerk können für das Internet durch das Weiterleiten des entsprechenden Datenverkehrs

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr

Flugplatz Bohmte-Bad Essen BFU 3X August 2013

Flugplatz Bohmte-Bad Essen BFU 3X August 2013 Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Art des Ereignisses: Unfall Datum: 4. Mai 2013 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Aktenzeichen:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 29. November 2011 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Untersuchungsziel Ziel der Untersuchung war es zu ermitteln, worauf die Autofahrer beim Kauf eines Autos besonderen

Mehr

Elektronisches Frühwarnsystem bei Bränden

Elektronisches Frühwarnsystem bei Bränden W e ttbe w e rb s be itr ag Projekt: Elektronisches Frühwarnsystem bei Bränden Schule: Apian-Gymnasium, Ingolstadt Team:, und, alle besuchen die 6. Klasse. Projektbeschreibung: Der Mittelpunkt unserer

Mehr

Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen

Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen Flyer, Sharepics usw. mit LibreOffice oder OpenOffice erstellen Wir wollen, dass ihr einfach für eure Ideen und Vorschläge werben könnt. Egal ob in ausgedruckten Flyern, oder in sozialen Netzwerken und

Mehr

EMIS - Langzeitmessung

EMIS - Langzeitmessung EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Luftfahrzeugführer tödlich verletzt

Luftfahrzeugführer tödlich verletzt Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 5. August 2012 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Reifferscheid (Eifel)

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Allianz Global Corporate & Specialty AG (089) 3800-0 Fax (089) 3800-4838 Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Luftfahrt-Kasko-Schaden-Nr.: Policen-Nr.: Versicherungsnehmer / Firma / Verein Versicherungsnehmer

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Gefahr erkannt Gefahr gebannt Ihre Unfallversicherung informiert Toter Winkel Gefahr erkannt Gefahr gebannt Gesetzliche Unfallversicherung Die Situation Liebe Eltern! Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, weil LKW-Fahrer

Mehr

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28

Mehr

Sollten während der Benutzung Probleme auftreten, können Sie die folgende Liste zur Problembehebung benutzen, um eine Lösung zu finden.

Sollten während der Benutzung Probleme auftreten, können Sie die folgende Liste zur Problembehebung benutzen, um eine Lösung zu finden. 12. Problembehebung Sollten während der Benutzung Probleme auftreten, können Sie die folgende Liste zur Problembehebung benutzen, um eine Lösung zu finden. Sollte Ihr Problem nicht mit Hilfe dieser Liste

Mehr

Mathematik Serie 1 (60 Min.)

Mathematik Serie 1 (60 Min.) Aufnahmeprüfung 011 Mathematik Serie 1 (60 Min.) Hilfsmittel: Taschenrechner Name... Vorname... Adresse...... ACHTUNG: - Resultate ohne Ausrechnungen bzw. Doppellösungen werden nicht berücksichtig! - Die

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0

Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 In dieser Anleitung möchten wir Ihnen den Medienwechsel für einen bestehenden HBCI-Schlüssel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 erläutern.

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr