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1 Ulrich Kessels Von: MBT Info Service Gesendet: Dienstag, 26. Februar :27 An: Betreff: MBT Info : EU Kommission legt neues Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket vor maschinenbautage Köln EU Kommission legt neues Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket vor Inhalt 26. Februar 2013 Alignmentpackage steht kurz vor dem Abschluss Neue Produktsicherheitsverordnung von der EU-Kommission vorgeschlagen Neue Marktüberwachungsverordnung von der EU-Kommission vorgeschlagen MBT Veranstaltungshinweise Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels, das MBT Konferenzteam hat wieder einige CE-Informationen für Sie zusammengestellt. Alignmentpackage steht kurz vor dem Abschluss Die Arbeiten am Alignmentpackage stehen nach 15 monatigen Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe kurz vor dem Abschluss. Neun EG-Richtlinien sollen mit dem Paket gleichzeitig an den EG-Beschluss 768/2008/EG und an die EG-Verordnung 765/2008 angepasst werden. Betroffen sind die folgenden EU Richtlinien: 1. Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2006/95/EWG 2. Richtlinie über Aufzüge: Richtlinie 95/16/EG 3. ATEX-Richtlinie: Richtlinie 94/9/EG (Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) 4. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit: Richtlinie 2004/108/EG 5. Richtlinie über einfache Druckbehälter: Richtlinie 2009/105/EG 6. Messgeräterichtlinie: Richtlinie 2004/22/EG 7. Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen: Richtlinie 2009/23/EG 1

2 8. Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke: Richtlinie 93/15/EWG 9. Pyrotechnische Gegenstände: Richtlinie 2007/23/EG In wesentlichen Punkten haben EU-Kommission und Mitgliedstaaten Einigung erzielt. So besteht etwa Einigkeit, dass die Eigenherstellung (wie z.b. bei der Aufzugsrichtlinie) von den 9 Richtlinien (o.a. Aufzählung 1. bis 9.) des Paketes nicht grundsätzlich erfasst wird. Letzter großer Streitpunkt ist die Frage, inwieweit die Gruppe der sektoriellen Experten in Normungs-, Auslegungs- und Marktüberwachungsfragen in den jeweiligen Richtlinien verankert wird. Hier kommt die EU-Kommission der Forderung der Mitgliedstaaten nach ausdrücklicher Nennung bislang nicht entgegen. Die Arbeiten am Alignmentpackage müssen allerdings bald abgeschlossen werden, da die EU- Kommission bereits ein neues Legislativpaket vorgelegt hat (s.u.). Das beschlossene Alignmentpackage wird auf den kommenden Maschinenbautagen am 23. Oktober 2013 von Richard Lawson, BSI London, vorgestellt: Maschinenbautage Köln 2013 Neue Produktsicherheitsverordnung von der EU- Kommission vorgeschlagen Die EU-Kommission hat ein neues Legislativpaket vorgelegt, das ab März zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt werden soll. Inhalt des Paketes ist zum einen eine neue Produktsicherheitsverordnung. Der Verordnungsvorschlag trägt den Titel: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on consumer product safety and repealing Council Directive 87/357/EEC and Directive 2001/95/EC Mit ihr soll die Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD, RL 2001/95/EG) abgelöst werden. Die Produktsicherheitsverordnung beschränkt sich wie die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie allerdings nur auf Verbraucherprodukte. Hier hätte man sich einen Schritt mehr von der Kommission gewünscht, indem sie wie in dem Vorschlag zu der neuen Marktüberwachungsverordnung (s.u.) auch die Industrieprodukte mit erfasst hätte. Beispielhaft hier einige Bausteine des Verordnungsvorschlags: In Abhängigkeit des Risikos, dass von einem Produkt ausgeht, muss ein Hersteller technische Unterlagen erstellen, die die notwendigen Informationen enthalten, um zu belegen, dass das Produkt sicher ist. Diese beinhalten auch eine Risikobeurteilung. Verbraucherprodukte, die den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der "CE- Richtlinien", wie z.b. der Maschinenrichtlinie, entsprechen, werden als sicher im Sinne der Produktsicherheitsverordnung angesehen. Die Wirtschaftsakteure müssen über Informationen verfügen, um die Rückverfolgbarkeit eines Produktes zu gewährleisten. 2

3 Europäische Normen sollen weiterhin die Anwendung der Sicherheitsanforderungen unterstützen. Das Verfahren zu Identifizierung solcher Normen, die die sog. Vermutungswirkung auslösen, soll aber vereinfacht werden. Alle Bestimmungen zur Marktüberwachung wurden herausgelöst und in die vorgeschlagene Verordnung zur Marktüberwachung (s.u.) transferiert. Die Verordnung gilt - wie schon die Produktsicherheitsrichtlinie - nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte Produkte, die gewerblich gehandelt werden. Die Produkte sollen Informationen tragen, die ihre Identifikation ermöglichen und auch die Identifikation des Herstellers. Soweit gegeben muss auch der Importeur genannt werden. Das Ursprungsland muss angegeben werden. Findet die Herstellung in einem EU- Mitgliedstaat statt, kann der Hersteller angeben: Europäische Union Die EU-Kommission hat hierzu am 13. Februar 2013 eine Pressemitteilung herausgegeben: Safer products and a level playing field in the internal market Auch der Verordnungsvorschlag ist im Internet veröffentlicht worden: Single market for goods Der Vorschlag zu einer neuen Produktsicherheitsverordnung wird sicherlich noch einige Diskussionen auslösen. In Deutschland dürfte etwa die Verpflichtung, das Ursprungsland des Produktes anzugeben (Artikel 7 des Vorschlags der neuen Produktsicherheitsverordnung) für einige Diskussionen sorgen. Neue Marktüberwachungsverordnung von der EU- Kommission vorgeschlagen Die EU-Kommission hat ein neues Legislativpaket vorgelegt, das ab März zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt werden soll. Neben dem o.a. Vorschlag zu einer neuen Produktsicherheitsverordnung enthält das Paket einen Vorschlag zu einer neuen Marktüberwachungsverordnung, die die bislang in den Einzelrichtlinien und in der EG-VO 765/2008 "Akkreditierung und Marktüberwachung" verstreuten Marktüberwachungsbestimmungen zukünftig an einer Stelle bündeln soll. Der Verordnungsvorschlag trägt den Titel: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on market surveillance of products and amending Council Directives 89/686/EEC and 93/15/EEC, and Directives 94/9/EC, 94/25/EC, 95/16/EC, 97/23/EC, 1999/5/EC, 2000/9/EC, 2000/14/EC, 2001/95/EC, 2004/108/EC, 2006/42/EC, 2006/95/EC, 2007/23/EC, 2008/57/EC, 2009/48/EC, 2009/105/EC, 2009/142/EC, 2011/65/EU, Regulation (EU) No 305/2011, Regulation (EC) No 764/2008 and Regulation (EC) No 765/2008 of the European Parliament and of the Council Beispielhaft hier einige Bausteine des Verordnungsvorschlags: Die Verordnung soll die Voraussetzungen schaffen, dass unsichere Produkte erkannt und gestoppt bzw. vom Markt genommen werden. 3

4 Gewissenlose oder sogar kriminelle Wirtschaftsakteure sollen bestraft werden. Die Überlappung von Marktüberwachungsregelungen und Verpflichtungen der Wirtschaftakteure in den verschiedenen Teilen der Europäischen Rechtsvorschriften (Produktsicherheitsrichtlinie, EG-Verordnung 765/2008 und sektorspezifische Harmonisierungsregelungen) soll beseitigt werden. Die Verordnung gilt sowohl für Verbraucherprodukte (B-to-C) wie auch für Industrieprodukte (B-to-B) Zurzeit bestehen zwei verschiedene Verfahren, über die unsichere / gefährliche Produkte der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten gemeldet werden: RAPEX (rapid alert system) und ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance). Beide Verfahren sollen vereinigt werden. Wenn Mitgliedstaaten sich nicht über Marktüberwachungsmaßnahmen einigen können, kann die EU-Kommission ggf. entscheiden. Der gesamte Prozess der Marktüberwachung wird chronologisch geordnet. Jeder Mitgliedstaat muss ein Marktüberwachungsprogramm aufstellen und dieses mindestens alle vier Jahre überprüfen und ggf. überarbeiten. Umfangreicher Katalog von möglichen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden. Kontrolle der Produkte schon beim Eintritt in den Binnenmarkt. Einrichtung eines EU-Marktüberwachungsforums (European Market Surveillance Forum - EMSF-) Bestimmung von Europäischen Referenzlaboratorien, die Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung vornehmen. Die EU-Kommission hat hierzu am 13. Februar 2013 eine Pressemitteilung herausgegeben: Safer products and a level playing field in the internal market Auch der Verordnungsvorschlag ist im Internet veröffentlicht worden: Single market for goods Die neue Marktüberwachungsverordnung wird sicherlich noch einige Diskussionen auslösen. So dürfte etwa die Ausdehnung des RAPEX-Systems auf jedes risikobehaftete Produkt für Diskussionen sorgen. Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen" Nächster Termin: Juni 2012 in Bonn Unsere Themen Gesamtheit von Maschinen im Spiegel des nationalen und des Binnenmarktrechts: o Wo sind die Grenzen? Maschinenanlagen, verfahrenstechnische Anlagen,... o Neues Anlageninterpretationspapier Bund/Länder o Inverkehrbringen von Anlagen o Anlagenbauteile rechtskonform einkaufen o Was gehört in den Anlagenvertrag o Umbau von Anlagen 4

5 o o Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen Integration von Gebrauchtmaschinen Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit unseren Experten, über Themen wie den Anlagenbegriff nach Maschinenrichtlinie, die Integration von Gebrauchtmaschinen in neue oder vorhandene Anlagen, die Anwendung der Inverkehrbringensvorschriften auf technische Anlagen im Chemie- und Kraftwerkbereich oder auch die wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen. Erfahren Sie auch, was in einen Anlagenvertrag hinsichtlich "CE" gehört. Ausführliche Informationen zum Seminar Seminar / Workshop "Risikobeurteilung" Nächster Termin: Juni 2013 in Bonn Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung hat die Gefahrenanalyse der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG seit dem abgelöst. Bei der Risikobeurteilung hat der Hersteller die konkreten Vorgaben nach Anhang I der neuen Maschinenrichtlinie zu beachten. Er muss die Grenzen der Maschine bestimmen Gefährdungen ermitteln Risiken abschätzen Risiken bewerten Risikobeurteilung dokumentieren Anforderung aus Anhang I ermitteln Relevante Normen bestimmen Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" Die Konferenz rund um das Thema "Gebrauchtmaschinen" Termin: 11. Juli 2013 in Bonn Das Thema "Gebrauchtmaschinen" gewinnt zunehmend an Bedeutung. Betroffen ist / sind z.b.: Handel Verleihen / Verleasen Verschenken Umbau / Veränderung Steuerungsanpassungen 5

6 Einsatz beim Neuanlagenbau Umgang mit vorhandenen Maschinen und Anlagen Die MBT hat ein Expertenteam für den Produktsicherheitstag zusammengestellt, das das Thema in Ihren Vorträgen und Diskussionen mit den Teilnehmern unter verschiedenen Aspekten behandeln wird. Näheres zu der Veranstaltung siehe: Produktsicherheitstag 2013 Seminar / Workshop "EN ISO / SISTEMA" Nächster Termin: April 2013 in Bonn Warteliste aktiv Juli 2013 in Bonn Der Maschinenhersteller muss für die Maschinensteuerungen insbesondere die Vorgaben des Anhang I, Nr "Steuerungen und Befehlseinrichtungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beachten. Die Anwendung einer harmonisierten Norm, wie für den Steuerungsbereich die EN ISO hilft ihm bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die Praxis und löst die sog. Konformitätsvermutung aus. Achtung: Die Vermutungswirkung der EN ist schon seit Ende 2011 endgültig ausgelaufen. Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop Maschinenrechtstag Köln 2013 Die Konferenz von Juristen für Juristen und Führungskräfte Leitung: RA Carsten Laschet, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Termin: 22. Oktober 2013 im Rahmen der Maschinenbautage Informieren Sie sich auf dieser Konferenz bei erfahrenen Juristen über die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen. Informationen zum Maschinenrechtstag Seminar Neue Maschinenrichtlinie 6

7 Nächster Termin: März 2013 in Köln Warteliste aktiv September 2013 Die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wirft immer noch viele Fragen auf. Seit dem ist sie ohne Übergangsfrist anzuwenden. Neben den Verantwortlichkeiten wird insbesondere das Thema unvollständige Maschinen diskutiert. Auch diskutiert wird die Anwendung der Maschinenrichtlinie in speziellen Branchen. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Seminar Maschinenbautage Köln 2013 Die Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie Maschinen und -Anlagen herstellen, handeln, umbauen Termine: Konferenz: Oktober 2013 Workshops: 25. Oktober 2013 Informationen zur Konferenz Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie Nächster Termin: März 2013 in Köln Warteliste aktiv November 2013 in Köln Seit dem gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Vieles ist "alt", manches ist "neu". Die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie ist auch mit der neuen Maschinenrichtlinie nicht einfacher geworden. Das gilt nicht nur für Newcomer. Auch "alte Hasen" können manche Frage nicht immer sicher beantworten. Im Grundlagenseminar klang noch alles ganz logisch und einleuchtend. In der Praxis stellt sich dann manches nicht mehr so einfach dar. Dazu kommen Wünsche / Forderungen von außen, die dem Gelernten -scheinbar- widersprechen. Was ist zu tun? Wie gehe ich vor? CE-Verantwortliche wie CE-Beauftragte, CE-Dienstleister, CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Einkauf- und Vertrieb,... stehen im Unternehmen häufig alleine vor den Fragen, die die praktische 7

8 Anwendung der Maschinenrichtlinie mit sich bringt. Der MBT-Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie bietet einen Rahmen für diejenigen, die sich mit den Grundlagen der Maschinenrichtlinie auskennen, sich mit Experten und "Mitstreitern" auszutauschen. Bringen Sie Ihre Fragen mit, die Ihnen auf der Seele brennen. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Erfahrungsaustausch Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter Ihr MBT-Team Tel.: 02208/ Fax: 02208/ Mail: Sollten Sie keine Informationen mehr von uns erhalten wollen, können Sie sich auf unserer Webseite austragen. Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff "Newsletter abmelden" an unsere Adresse 8

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