ECOanlagecheck. ECOanlagecheck: juwi Bauzins Deutschland 1. nachhaltig investieren. Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Windkraftprojekten

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1 10 ECOanlagecheck 2013 nachhaltig investieren Die unabhängige Analyse ethischer und nachhaltiger Geldanlagen 11. Oktober Windräder von juwi in Wörrstadt (Rheinhessen) Quelle aller Bilder: juwi Gruppe ECOanlagecheck: juwi Bauzins Deutschland 1 Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Windkraftprojekten Sehr kurze Mindestlaufzeit und dazu feste Zinsen von 4,5 bis 6,5 Prozent: Das bietet die juwi Bau Festzins GmbH aus Wörrstadt in der Form eines Nachrangdarlehens an. Das Geld der Anleger soll die Bauphasen von Windenergieprojekten der juwi-gruppe in Deutschland finanzieren. Anleger können der juwi Bau Festzins GmbH ein Darlehen ab Euro gewähren. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot. zent pro Jahr ab dem dritten Beteiligungsjahr. Eine Kündigung des Nachrangdarlehens ist sowohl für den Anleger als auch für die Emittentin juwi Bau Festzins erstmals bereits zum 31. Dezember 2014 möglich, also schon in rund anderthalb Jahren. Danach kann der Anleger jährlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das geplante Emissionsvolumen liegt bei 30 Millionen Euro. Die fixen Nebenkosten (Erstellung der Anlegerbroschüre und Marketing) für die Ausgabe des Nachrangdarlehens belaufen sich laut Anlegerbroschüre auf Euro. Die platzierungsabhän- Die Verzinsung des Nachrangdarlehens beträgt 4,5 Prozent im ersten Beteiligungsjahr, 5,5 Prozent im zweiten Jahr und 6,5 Pro- 1

2 gigen Vermittlungsprovisionen kalkuliert juwi mit 7,0 Prozent des Emissionsvolumens. Der Nettoemissionserlös beträgt somit bei Vollplatzierung voraussichtlich 27,6 Millionen Euro. Die juwi Bau Festzins GmbH soll den Nettoemissionserlös nach umfangreicher Prüfung festgelegter Vorgaben als projektbezogene Darlehen an die juwi Energieprojekte GmbH weiterleiten. Diese wiederum soll mit dem Darlehenskapital bei einem Teil ihrer Windenergieprojekte in Deutschland die Baukosten zwischenfinanzieren. Beide Unternehmen sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der juwi AG, die laut Anlegerbroschüre über Ergebnisabführungsverträge auch mögliche Verluste ihrer Tochtergesellschaften ausgleicht. Unternehmensprofil juwi Bau Festzins GmbH Emittentin und Anbieterin der Anlagemöglichkeit für Nachrangdarlehen ist die juwi Bau Festzins GmbH aus Wörrstadt in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen wurde im Februar 2013 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der juwi AG mit einem Stammkapital von Euro gegründet. Es hat keine eigenen Mitarbeiter, sondern bezieht Dienstleistungen u.a. von der Muttergesellschaft. Zweck des Unternehmens ist die verzinsliche Darlehensausgabe an die juwi Energieprojekte GmbH zur Zwischenfinanzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten in Deutschland. Bei der vorliegenden Kapitalanlage juwi Bauzins Deutschland 1 ist die Mittelverwendung auf den Bereich Windenergie an Land in Deutschland beschränkt. Die juwi Bau Festzins GmbH gewährt der juwi Energieprojekte GmbH laut Anlegerbroschüre zahlreiche projektbezogene Darlehen mit einer Laufzeit von jeweils sechs, verlängerbar auf maximal insgesamt bis neun Monaten, um umsetzungsreife Windenergieprojekte zu realisieren. Die Darlehensvergabe ist an bestimmte Anforderungen geknüpft, die im nur teilweise in der Anlegerbroschüre abgedruckten Kreditrahmenvertrag dargestellt sind und deren Einhaltung einer externen Mittelverwendungskontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer unterliegt. Die Redaktion konnte den Kreditrahmenvertrag einsehen. Beispielsweise muss bei einer Darlehensgewährung zur Zwischenfinanzierung von Windenergieanlagen-Bestellungen das Windenergieprojekt in einem Windvorranggebiet liegen sowie die Leistungszusage am vorgesehenen Netzverknüpfungspunkt des zuständigen Stromnetzbetreibers vorliegen. Für die Darlehensgewährung zur Zwischenfinanzierung der Errichtungsphase ist dagegen das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung der Anlagen eine der Voraussetzungen. Zur (teilweisen) Absicherung der Ansprüche aus den Darlehen werden die Projektrechte an die jeweiligen Projektgesellschaften Der Vorstand der juwi-gruppe: Jochen Magerfleisch, Matthias Willenbacher, Fred Jung und Martin Winter (v.l.n.r.) übertragen und die Anteile an den Projektgesellschaften an die Emittentin verpfändet. Zudem hat die Muttergesellschaft juwi AG laut Anlegerbroschüre eine Patronatserklärung zugunsten der Emittentin abgegeben, wonach sie für sämtliche Ansprüche der Emittentin (Zinszahlung, Rückzahlung der Darlehen) gegenüber der juwi Energieprojekte GmbH für die Dauer der Darlehensausreichung einsteht. Die Darlehensnehmerin juwi Energieprojekte GmbH ist laut Anlegerbroschüre mit über 400 Mitarbeitern das größte Unternehmen innerhalb der juwi-gruppe. Nach einer 2013 erfolgten Neustrukturierung ist das Unternehmen für die Projektentwicklung in den Bereichen Wind, Solar und Bioenergie in Deutschland zuständig. Im Laufe des Jahres sollen sowohl die Solar-Technologietochter als auch die Bioenergie-Technologietochter in die juwi Energieprojekte GmbH integriert werden. Einen eigenen Lagebericht oder Jahresabschluss hat das Unternehmen nicht veröffentlicht, da es in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft juwi AG einbezogen ist. Die juwi-gruppe Die juwi-gruppe ist seit 1996 Jahren im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Ihr Kerngeschäft ist die Planung und die Realisierung von Projekten in den Bereichen Solar, Wind und Biogas. Nach der Fertigstellung verkauft juwi die Anlagen an Investoren und übernimmt deren Betriebsführung. Das Unternehmen hält in der Regel keine Anlagen langfristig im Eigenbestand. Anders ist das bei der juwi IPP, die allerdings keine Tochtergesellschaft der juwi AG ist. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Anlegerbroschüre hat juwi über Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von rund Megawatt (MW) und rund 660 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung 2

3 von ebenfalls rund MW realisiert. Davon wurden 124 MW in 2011 und 248 MW Windkraftleistung 2012 in Betrieb genommen plant juwi laut Anlegerbroschüre in Deutschland die Errichtung von rund 120 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 300 MW. Ein Teil des für die Bestellung der Anlagen und für den Bau der Windparks erforderlichen Kapitals soll über das hier vorliegende Nachrangdarlehen-Angebot finanziert werden. Nach Angaben von juwi sind darüber hinaus rund Windenergieanlagen (rund MW) in Planung. Für rund 400 dieser Anlagen wurden bereits die Flächen über Pacht- oder Kaufverträge gesichert und für weitere rund 240 Anlagen wurden nicht nur die Flächen gesichert, sondern auch schon deren Bau beantragt. Neben Deutschland ist juwi auch in Frankreich, Italien, Spanien, Tschechien, Griechenland, Polen, Bulgarien, Großbritannien, Indien, Singapur, Südafrika, Chile, den USA, Kanada und Costa Rica mit eigenen Teams vor Ort aktiv. Allerdings wurde laut Konzernlagebericht 2011 der Umsatz im Geschäftsbereich Wind in 2011 nahezu vollständig im Inland erzielt. Insgesamt betrug der Umsatz im Bereich Wind rund 245 Millionen Euro, während der Umsatz 2011 im Bereich Photovoltaik bei rund 697 Millionen Euro lag. Insgesamt erreichte der Konzern einen Umsatz von rund 983 Millionen Euro (2010: 773 Millionen Euro) und einen Jahresüberschuss von rund 13 Millionen Euro (2010: 30 Millionen Euro). Der Umsatz in 2012 betrug nach Angaben von juwi rund 1,1 Milliarden Euro. Damit lag er unter dem im Lagebericht des Vorjahres prognostizierten Umsatz von 1,4 Milliarden Euro für Der Jahresüberschuss 2012 lag laut juwi über dem Jahresüberschuss von 2011, bei einem operativen Ergebnis im mittleren zweistelligen Millionenbereich.Das Aktienstammkapital der juwi AG beträgt 30 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote der juwi AG lag Ende 2011 bei 20,0 Prozent (2010: 26,8 Prozent). Das Unternehmen ist nicht an der Börse notiert, sondern jeweils zur Hälfte im Besitz der beiden Gründungsgesellschafter Fred Jung (ju) und Matthias Willenbacher (wi) (Stand: Juli 2013). Bei den Kapitalmarktprodukten bei juwi wurden bisher im wesentlichen Projekte über Beteiligungsgesellschaften finanziert. Das ist letztlich nach Angaben von juwi auch die Idee hinter der RegioEnergie I Anleihe, die juwi Invest Anfang 2012 platziert hat. Die Anleger wurden nach Angaben von juwi pünktlich und vollständig mit Zinsen bedient. Eine Anleihe auf die juwi AG gibt es hingegen nicht. In der juwi-gruppe werden ca. 80 Publikumsfonds und etwa ebenso viele Betreibergesellschaften, in die institutionelle Anleger investiert haben, geführt. Leistungsbilanzen veröffentlicht juwi aber grundsätzlich nicht. Daher ist nicht bekannt, wie sich die 80 Publikumsfonds entwickelt haben. Nicht zur juwi Gruppe gehört die juwi IPP. Sie hat einen Genussschein begeben und nach Angaben von juwi alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Während die juwi IPP in ein großes Portfolio von konkreten Erneuerbare- Energie-Anlagen investiert hat, vor allem zusammen mit Stadtwerken und regionalen Stadtwerken Gemeinschaftsunternehmen gegründet hat (also Besitzer und Betreiber von Anlagen ist), geht es bei der festverzinslichen Kapitalanlage juwi Bauzins Deutschland 1 um die Bauzwischenfinanzierung von neuen Windrädern im deutschen Binnenland. Insofern ist der Genussschein der juwi IPP langfristiger angelegt. Laut Medienberichten aus dem Juli 2013 wird einem juwi-vorstand von der Staatsanwaltschaft Erfurt Vorteilsgewährung vorgeworfen. Bei dem Verfahren soll es dem Vernehmen nach um weiter zurückliegende Sachverhalte gehen, Kern des Vergehens desjenigen, der den Vorteil angenommen haben soll: Er soll als ehrenamtliches Beiratsmitglied einer Behörde Entscheidungen getroffen haben und zeitgleich Verdienste für (allerdings andere) Tätigkeiten für juwi erhalten haben. Gründe, die dafür sprechen, dass die Anklageerhebung gravierende Auswirkungen auf die Geschäfte der juwi AG haben könnte, erscheinen nicht gegeben. Ökologische Wirkung Die juwi-zentrale im rheinhessischen Wörrstadt. Rund Mitarbeiter sind hier tätig. Die Gebäude gehören zu den energieeffizientesten Bürogebäuden weltweit. juwi hat bislang über 2000 Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von Megawatt in Betrieb genommen. Die Anlagen produzieren zusammen jährlich ca. 4,5 Millionen MWh Strom, mit denen rechnerisch rund 1,3 Millionen Haushalte, somit ungefähr die Haushalte einer Stadt wie Berlin, versorgt wer- 3

4 den können. Die jährliche CO2-Ersparnis im Vergleich zum konventionellen Strommix liegt bei ungefähr 2,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Das Kapital der Anleger soll für jeweils sechs bis maximal neun Monate ausgeliehen werden, um die Bauphase von Windenergieprojekten zu finanzieren. Daher werden mit dem Kapital zahlreiche Windenergieprojekte an Land zwischenfinanziert, die eine positive ökologische Wirkung haben. Risiko Anleger des juwi Bauzins Deutschland 1 gewähren der Emittentin ein Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen werden häufig als so genannte unregulierte Finanzprodukte bezeichnet. Sie unterliegen nicht der Prospektpflicht und Prüfung durch die BaFin. Auch diese Darlehen müssen ansonsten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Allerdings beispielsweise nicht den Zulassungsvorschriften wie geschlossene Fonds; Anbieter von Nachrangdarlehen haben insofern etwas mehr Gestaltungsspielräume. juwi hat eine ausführliche Anlegerbroschüre mit umfangreichen Angaben veröffentlicht, die einem genehmigten Prospekt in vielen Punkten mindestens nahe kommt. Bei diesem Angebot erhält der Anleger eine Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr, die in der Regel bei geschlossenen Fonds nicht vorgesehen ist. Wenn Prospektumfang und auch Kompetenz von juwi auch einen geschlossenen Fonds ermöglich hätten, warum gibt das Unternehmen dann ein Nachrangdarlehn heraus? Das Unternehmen verweist hier neben der anderen Kündigungsmöglichkeit auf eine einfachere Handhabung, etwa bei der Verwahrung der so genannten Stücke (Urkunden). Zudem böten sich hier steuerliche Vorteile. Grundsätzlich sind die Zinszahlungen von der Bonität der Darlehensnehmerin juwi Bau Festzins GmbH abhängig. Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das (z. B. bei einer Insolvenz) erst nach den nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern bedient wird. Das Nachrangdarlehen ist nicht dinglich besichert. Ein Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Die Darlehensgeber (Anleger) haben keine Mitwirkungs- und Stimmrechte bei der Darlehensnehmerin. Laut Anlegerbroschüre will die Emittentin keine nicht nachrangigen Darlehen aufnehmen - vertraglich ausgeschlossen ist das allerdings nicht. Bei einer Aufnahme von nicht nachrangigen Darlehen oder der Ausgabe von Anleihen durch die Emittentin würde sich tendenziell die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Zins- und Rückzahlungen an die Nachrangdarlehensgeber nicht (vollständig) geleistet werden. Hingewiesen sei jedoch darauf, dass die Emittentin des vorliegenden Angebots, die juwi Bau Festzins GmbH, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Anlegerbroschüre keine weiteren Darlehen aufgenommen hatte. Die Emittentin hat mit der juwi AG einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Demnach gleicht die juwi AG Verluste bei der Emittentin aus, so dass die Emittentin bei einem Verlustjahr das folgende Jahr ohne eine Belastung durch einen Verlustvortrag starten kann. Auf der anderen Seite muss die Emittentin auch Gewinne abführen, so dass die Emittentin kein Gewinnpolster aufbauen und ihre Eigenkapitalbasis nicht stärken kann. Grundsätzlich ist es möglich, dass die juwi AG den Ergebnisabführungsvertrag aufkündigt. Der Ergebnisabführungsvertrag kann ordentlich erstmals zum Ende 2018 gekündigt werden, sodann jährlich. Über mindestens fünf Jahre sollen also auch potenzielle Jahresfehlbeträge durch die juwi AG ausgeglichen werden. Die Ergebnisabführungsverträge sind laut juwi auch steuerlich relevant, so dass die Mindestlaufzeit gemäß den Vorgaben des Körperschaftsteuergesetzes ( 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG) mindestens fünf Jahre beträgt. Der Ergebnisabführungsvertrag garantiert nicht, dass die Anleger bei Jahresfehlbeträgen der Emittentin ihre Zinszahlungen erhalten. Die juwi AG hat nicht nur Ergebnisabführungsverträge geschlossen, sondern auch eine Patronatserklärung zu Gunsten der Emittentin abgegeben. Diese beinhaltet laut Anlegerbroschüre, dass die juwi AG für die Darlehensverpflichtungen der juwi Energieprojekte GmbH einsteht. Die wirtschaftliche Situation der juwi Energieprojekte GmbH kann nicht beurteilt werden, da sie keinen eigenen Jahresabschluss veröffentlichen muss, sondern in die Konzernbilanz der juwi AG einbezogen ist. Im Zuge der radikalen Kürzungen der Einspeisevergütungen im Bereich Photovoltaik in Deutschland hat die juwi-gruppe nach eigenen Angaben in den letzten zwölf Monaten rund 150 Stellen abgebaut, im Wesentlichen bei der juwi Solar GmbH sowie der juwi Holding AG. Einige Mitarbeiter konnten in der zum neu gegründeten juwi Energieprojekte GmbH weiter beschäftigt werden. Diese Gesellschaft vereint alle Aktivitäten im Bereich Projektentwicklung für die Technologien Wind-, Solar- und Bioenergie. Der starke Rückgang im Bereich Photovoltaik Deutschland wird in etwa ausgeglichen durch die gestiegene Nachfrage nach Windenergie-Projekten in Deutschland, so dass juwi insgesamt 2013 ein Umsatzwachstum im Bereich Energieprojekte erwartet. Im August hat die juwi AG einen Kreditvertrag mit einem Bankenkonsortium über 252 Millionen Euro geschlossen. Dieser Vertrag kann als Hinweis auf das Vertrauen der Banken in juwi gewertet werden. Da es sich bei der juwi Energieprojekte GmbH um die größte juwi-gesellschaft handelt, besteht das Risiko, dass in dem Fall ihrer Insolvenz auch die juwi AG insolvent wird, so dass die abgegebene Patronatserklärung 4

5 für die Emittentin wertlos würde. Die juwi Bau Festzins GmbH vergibt die Darlehen projektbezogen. Sie reicht die Darlehen nicht an einzelne Windparks aus, sondern an die juwi Energieprojekte GmbH aus, so dass die Darlehen unabhängig vom Verlauf des einzelnen Projekts zurückzuzahlen sind. Die Risiken wirken sich gegebenenfalls mittelbar aus; zunächst trägt aber die juwi Energieprojekte GmbH die Risiken. Relevanter dürften bei der juwi Energieprojekte aufgrund der großen Projektreife eher die Risiken der Veräußerbarkeit der Windparks an Investoren sein, also die Frage, ob es eine weiterhin anhaltend hohe Nachfrage nach Energie bzw. solchen Investments geben wird. Allerdings besteht im Falle des Ausfalls der Darlehensverpflichtungen weiterhin noch die Möglichkeit für die Emittentin, die verpfändeten Anteile an den Projektgesellschaften zu verwerten. Ein wesentliches Risiko besteht in folgendem: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz könnte nach der Bundestagswahl in einem Maße geändert werden, das Investitionen im Bereich Windenergie an Land weniger rentabel werden lassen würde. Es könnte wie im Bereich Photovoltaik bereits geschehen zu einem Marktrückgang kommen. Dann wären geplante Windenergieprojekte eventuell nicht mehr realisierbar. Das Geschäft der juwi Bau Festzins GmbH ist bereits angelaufen. Sie hat Darlehen vergeben, teilweise sind diese laut Unternehmensangaben auch schon wieder zurückgezahlt worden. Bislang wurden demnach Windenergieanlagen für die Projekte Erbes-Büdesheim, Hungerberg, Oberhausen sowie für das Windpark-Projekt Lettweiler Höhe und das dazugehörige Umspannwerk Meisenheim (alle Rheinland-Pfalz) zwischenfinanziert. Außerdem Windenergieprojekte in Aldenhoven und Hangen-Weisenheim. Die Projekte Erbes-Büdesheim und Hungerberg seien verkauft und die Darlehen bereits an die Emittentin juwi Bau Festzins GmbH zurückgeführt, so das Unternehmen. Im Einzelnen: Der Windpark Erbes-Büdesheim (Gesamtleistung 27 MW) besteht aus neun Vestas V-112. Windpark Hungerberg (Gesamtleistung 30 MW): Zehn Vestas V-112. Windpark Lettweiler Höhe (Gesamtleistung: 35,4 MW): 14 General Electric (GE) Windpark Aldenhoven (Gesamtleistung 15 MW): Fünf Vestas V-112. Windpark Oberhausen (Gesamtleistung 6 MW): Zwei Vestas V-112;. Windpark Hangen-Weisenheim, Abschnitt 2 Eppelsheim: Zwei Vestas V-112. Fazit: Finanziell Das Anlegerkapital wird als Darlehen über die Emittentin an die juwi Energieprojekte GmbH weitergereicht, die mit dem Kapital Windenergieprojekte zwischenfinanziert. Die Muttergesellschaft juwi AG steht über eine entsprechenden Verpflichtung ( Patronatserklärung ) dafür ein, dass die juwi Energieprojekte GmbH die Darlehen an die Emittentin zurückzahlt. Zudem werden zur teilweisen Absicherung der Darlehen die juwi Energieprojekte GmbH zur Lieferung der Windenergieanlagen und der erforderlichen Projektrechte an die betroffenen Projektgesellschaften verpflichtet sowie die Anteile an den Projektgesellschaften anschließend an die Emittentin verpfändet. Trotzdem bestehen für den Anleger als Nachrangdarlehensgeber verschiedene Risiken, angesichts derer die Verzinsung erst ab dem dritten Jahr attraktiv erscheint. Positiv steht dem aber die kurze Laufzeit durch die jährliche Kündigungsmöglichkeit durch den Anleger gegenüber. Nachhaltigkeit Mit dem Kapital der Anleger wird der Bau zahlreicher Windenergieprojekte an Land finanziert. Die Windenergie an Land ist aufgrund der kurzen ökologischen Amortisationszeiten und der geringen Stromentstehungskosten ökologisch und volkswirtschaftlich sehr nachhaltig. -Empfehlung Eine nachhaltige Geldanlage, die aufgrund der sehr kurzen Mindestlaufzeit vor allem für unternehmerisch denkende Anleger interessant ist, die in den nächsten Jahren eine höhere Inflation und möglicherweise steigende Zinsen erwarten. Basisdaten Anbieterin und Emittentin: juwi Bau Zins GmbH, Wörrstadt Anlageform: Nachrangdarlehen Mindestzeichnungssumme: Euro Agio: 0 Prozent Emissionsvolumen: 30 Millionen Euro Laufzeit: jährliche Kündigungsmöglichkeit, erstmals zum 31. Dezember 2014 Verzinsung: 4,5 Prozent (1. Jahr), 5.5 Prozent (2. Jahr), 6,5 Prozent (ab 3. Jahr) Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen BaFin-Billigung: Nein Handelbarkeit: Keine Notierung an einer Börse ISIN: --- 5

6 Impressum Bitte sorgfältig beachten: Geldanlagen sind mit Risiken verbunden, die sich im Extremfall in einem Totalverlust der eingesetzten Mittel niederschlagen können. Die von uns bereit gestellten Informationen sind keine Kaufaufforderungen oder Anlageempfehlungen - denn wir kennen z.b. Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse und Ihr Anlegerprofil nicht. Zwischen Lesern und dem Verlag entsteht kein Beratungsvertrag, auch nicht stillschweigend. Die Redaktion recherchiert sorgfältig. Eine Garantie für die Richtigkeit und für richtige Schlussfolgerungen wird dennoch ausgeschlossen - auch uns kann einmal ein Fehler unterlaufen. Finanzdienstleister können sich also nicht allein auf unsere Informationen stützen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, auch für Folgeschäden, etwa Vermögensschäden. Unsere Texte machen in keinem Falle eine individuelle Beratung und Beschäftigung mit den Angeboten entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass sich zwischen unserer Recherche und Ihrer Lektüre Änderungen ergeben können. Weder die Veröffentlichung noch ihr Inhalt, Auszüge des Inhalts noch eine Kopie darf ohne unsere vorherige Erlaubnis auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden - andernfalls liegt ein strafrechtlich bewehrter Urheberrechtsverstoß vor. Ihre ECOreporter: für Sie da unter reporter@ecoreporter.de Herausgeber: AG vertreten durch Jörg Weber (Vorstand) Kirsten Prinz (Aufsichtsrat) Sitz: Semerteichstr Dortmund Tel.: 0231 / Fax: 0231 / info@ecoreporter.de USt-ID: DE (Handelsregisterlicher Sitz: Dortmund (HRB 20473) Redaktion: Jörg Weber (Verantwortlich i.s.d.p.), Jürgen Röttger, Philip Akoto, Ronald Zisser Layout: Hans-Martin Julius, ilt-julius.de ECOanlagecheck: die neutrale und unabhängige Analyse Seit dem Jahr 2000 analysiert die AG geschlossene nachhaltige Fonds. Die Analyse ist neutral und erfolgt nicht im Auftrag der Anbieter, die auch keinen Auftrag an ECOreporter erteilen. ECOreporter finanziert die eigene Arbeit hauptsächlich durch die Abo- Zahlungen der ECOreporter-Leser. ECOreporter ist bemüht, sämtliche nachhaltigen geschlossenen Fonds und Genussscheine des Marktes einem ECOanlagecheck zu unterziehen. Ein Anspruch auf einen solchen Check gibt es jedoch nicht. Anbieter und Initiatoren können der Redaktion gerne Prospekte und andere Unterlagen mailen oder senden. Anbieter, die einen ECOanlagecheck unabhängig von der Bewertung ihren Interessenten oder Partnern zur Verfügung stellen wollen, müssen dafür einmalig eine Lizenz erwerben. Unbefugte Weitergabe ist ein Gesetzesverstoß. ECOreporter befolgt eine eigene Analysemethode, die kontinuierlich verbessert wird. Der ECOanlagecheck ist keine Anlageempfehlung, sondern eine Einschätzung und Meinung der Redaktion insbesondere zu Chancen und Risiken des Beteiligungsangebotes sowie zu dessen Nachhaltigkeit. ECOanlagechecks beruhen auf Prospekten der Anbieter, auf Gesprächen und sonstiger Kommunikation mit ihnen sowie auf der Recherche in anderen Quellen jeweils bis zum Zeitpunkt des Erscheinens. Anleger sollten auf jeden Fall auch das von einem Wirtschaftsprüfer nach dem Standard IDW S 4 erstellte Prospektgutachten einsehen, das der Anbieter zur Verfügung stellen sollte, so er es in Auftrag gegeben hat. 6

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