Landkreis Teltow-Fläming

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Teltow-Fläming"

Transkript

1 Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt Am Nuthefließ 2, Luckenwalde Dezernat II Ansprechpartner: siehe unten Jugendamt Telefon: (03371) Stand: Merkblatt für Pflegeltern 1 Leistungen des Jugendamtes 1.1 Laufendes monatliches Pflegegeld ab Die laufende monatliche Pflegegeldzahlung beträgt für Minderjährige und junge Volljährige im Regelfall in Vollzeitpflege: Altersstufe des Kindes materielle Aufwendungen (in ) Kosten für Pflege und Erziehung pro Monat (in ) Kosten der Erziehung bei erweitertem Förderbedarf pro Monat (in ) Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Jugendliche vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 508,00 237,00 600,00 589,00 237,00 600,00 676,00 237,00 600,00 Junger Volljähriger über ,00 237,00 237,00 Die Pflegegeldbeträge umfassen den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf als Grundbetrag für die materiellen Unterhaltsaufwendungen und als Kosten der Erziehung einen Erziehungsbeitrag als Anerkennung für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern. Mit dem monatlichen Pflegegeld sind daher neben dem monatlichen Erziehungsbeitrag in Höhe von zurzeit monatlich 237,00 Aufwendungen insbesondere für - Verpflegung; Bekleidung - Reinigung, Körper- und Gesundheitspflege - Wohnung, Heizung, Beleuchtung; Hausrat - Schulbedarf, Bildung, Unterhaltung - Taschengeld, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, musische Bildung, Sport, - Freizeitgestaltung) abgegolten. Seite 1 von 7

2 Auf das Pflegegeld ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen das anteilige Kindergeld anzurechnen. Der anzurechnende Anteil des Kindergeldes beträgt bei einem Kind, dass - das älteste kindergeldberechtigte Kind in der Pflegefamilie ist, die Hälfte des Kindergeldes (zurzeit 50 % von 184,00 = monatlich 92,00 ). - nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind in der Pflegefamilie ist, zurzeit monatlich - 46,00 (zurzeit 25 % von 184,00 = monatlich 46,00 ). Kindergeld ist durch die Pflegeeltern bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse Berlin-Brandenburg) zu beantragen. Bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ist der Antrag beim Dienstherrn bzw. Arbeitgeber einzureichen. Kindergeldberechtigt sind Pflegeeltern nur im Fall einer auf Dauer angelegten Vollzeitpflege. Nachweis: Bescheinigung über Kindergeldzahlung erforderlich Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt in der Regel monatlich im Voraus. 1.2 Unfallversicherung Die laufenden Pflegegeldleistungen umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung der Pflegeperson. Näheres regelt die jeweils geltende Richtlinie über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Eingang des Antrages. 1.3 Rentenversicherung Die laufenden Pflegegeldleistungen umfassen auch die hälftige Erstattung der Kosten einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson. Höhe und Verfahren sind in der geltenden Richtlinie über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege geregelt. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Eingang des Antrages. 1.4 Krankenhilfe Wird Hilfe zur Erziehung nach 33 bis 35 oder nach 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SGB VIII gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Krankenhilfe muss den am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung orientierten notwendigen Bedarf in voller Höhe befriedigen. Für den Umfang der Hilfe gelten die 47 bis 52 SGB XII. Bevor Krankenhilfe nach 40 SGB VIII gewährt wird, ist stets zu prüfen, ob vorrangig Verpflichtungen anderer Leistungsträger namentlich der Krankenkassen bestehen. Kann der Krankenversicherungsschutz nicht aus der Familienversicherung gewährleistet werden, ist das Jugendamt verpflichtet, Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung zu übernehmen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen z. B. für Arznei-, Verband- und Heilmittel, Fahrtkosten, Zahnersatz, Sehhilfen oder kieferorthopädische Leistungen sind vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen. Dies gilt auch für Fälle, in denen Kinder/Jugendliche krankenversichert sind. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und deshalb vom Versicherten selbst zu tragen sind beispielsweise für eine medizinisch nicht notwendige, qualitativ bessere Ausführung von Zahnersatz oder sonstigen Prothesen, für die Inanspruchnahme eines nur auf Privatbasis abgerechneten Therapeuten oder für nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden sind keine Eigenleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) und werden auch im Rahmen der Krankenhilfe nach 40 SGB VIII nicht übernommen. Seite 2 von 7

3 Nicht um Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen handelt es sich hingegen, wenn im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung generell keine Leistung vorgesehen ist (z.b. für medizinisch nicht notwendige, zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen, qualitativ bessere aber nicht notwendige oder aber auf Privatbasis abzurechnende Leistungen), da das Leistungsspektrum der nach 40 SGB VIII zu erbringenden Krankenhilfe gem. 52 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nur dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Zur endgültigen Entscheidung über die Kostenübernahme der von (Zahnarzt/-ärztin) empfohlenen kieferorthopädischen Behandlung wird das Gesundheitsamt daher regelmäßig um eine Stellungnahme gebeten, ob die beantragte Leistung dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. 1.5 Einmalige Beihilfen (mit Antragsstellung) Über das laufende monatliche Pflegegeld hinaus können nachstehend aufgezählte einmalige Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe Beihilfen oder Zuschüsse und verdeutlicht damit, dass die entstehenden Kosten nicht immer in vollem Umfang übernommen werden, sondern auch Teilleistungen in Betracht kommen. Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse kommen für nachfolgende, nicht mit dem Pflegesatz abgegoltene Aufwendungen in Betracht und sind vor dem Ereignis zu beantragen: Beschaffung von Mobiliar - Erstausstattung bei Neuaufnahme und Ersatzbeschaffung Bei Unterbringung eines Kindes in Dauerpflege wird insgesamt eine einmalige Beihilfe in Höhe von maximal 500,00 gewährt. Sie wird im Rahmen dieser Höchstbetragsförderung auf den von der zuständigen Sozialpädagogischen Fachkraft des Jugendamtes als notwendig anerkannten Bedarf und Betrag begrenzt. Die Erstausstattung einer Pflegestelle erfolgt bei Bedarf einmalig. Im besonderen Bedarfsfall sind Ersatzausstattungen bis zu 300,00 zulässig. Die Erst- und Ersatzausstattung ist Eigentum des Landkreises. Einzelheiten regelt der zwischen der Pflegestelle und dem Jugendamt abzuschließende Mobiliarvertrag. Nachweis: aktuelle Rechnungsbelege Erstausstattung (Bekleidung) Nachweis: aktuelle Rechnungsbelege Kindergartenbeiträge/ Hort Kindergartenbeiträge/Hortbeiträge werden in voller Höhe zum monatlichen Pflegegeld gewährt. Trifft die Gemeinde/ die Stadt/ der Träger der Einrichtung über die Höhe des Elternbeitrages eine neue Entscheidung, sind die Pflegeeltern verpflichtet, dieses dem Jugendamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Nachweis: Festsetzungsbescheid und Betreuungsvertrag Seite 3 von 7

4 1.5.4 Erstkommunion/Konfirmation, Jugendfeier und Taufe Anlässlich der Ausstattung des Pflegekindes zur Erstkommunion/Konfirmation, Jugendfeier wird eine einmalige Beihilfe in Höhe bis zu max. 128,00 gewährt. Anlässlich der Ausstattung des Pflegekindes zur Taufe wird eine einmalige Beihilfe in Höhe bis zu max. 50,00 gewährt. Nachweis: Bescheinigung der Kirchengemeinde oder der Schule, aktuelle Rechnungsbelege Einschulung Für die erstmalige Einschulung wird eine einmalige Beihilfe in Höhe von max. 120,00 gewährt. Nachweis: Bescheinigung der Schule, aktuelle Rechnungsbelege f) Sehhilfen/Brillen: Für Brillen ist die Zahlung einer Beihilfe möglich. Die medizinische Indikation für die (Neu-) Anschaffung einer Brille muss durch eine ärztliche Verordnung bestätigt werden. Steht fest, dass eine Reparatur nicht möglich ist bzw. ist die Brille verloren gegangen, können auch für diese Ersatzbeschaffungen die Kosten übernommen werden. Aus der Rechnung des Optikers müssen sich folgende Positionen ergeben: - Kosten für die Fassung - Kosten für die Gläser - sonstige Kosten - Kassenanteil Kita-Abschlussfahrten, Klassenfahrten und Exkursionen Die Kosten für eine Kita Abschlussfahrt werden einmalig bis zur Höhe von max. 200,00 übernommen. Kosten für Klassenfahrten oder Exkursionen werden bis max. 200,00 pro Schuljahr übernommen. Für Kinder und Jugendliche in Förderschulen erfolgt die Abrechnung von Tagesfahrten der Schule ohne gesonderte Antragstellung auf Rechnungslegung. Nachweis: Bescheinigung der Schule, aktuelle Rechnungsbelege Startbeihilfe bei Verselbständigung Bei Bezug einer eigenen Wohnung im Rahmen der Verselbständigung wird in der Regel eine Beihilfe in Höhe von max ,00 gewährt. Ein Mietvertrag ist vorzulegen. Nachweis: aktuelle Rechnungsbelege Härtefallregelung Weitergehende Leistungen sind im Einzelfall möglich, soweit sie notwendig sind Besonderheiten bei der Hilfegewährung außerhalb des eigenen Jugendamtsbezirks Wird die Hilfe außerhalb des eigenen Jugendamtsbezirks gewährt, gelten abweichend von den vorstehenden Regelungen diejenigen des Jugendamtsbezirks am Sitz der Pflegestelle im Sinne des 33 SGB VIII. Einmalige Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vor Entstehung der Kosten zu stellen. Seite 4 von 7

5 1.6 Einmalige Beihilfe (ohne Antragstellung) Für folgende einmalige Beihilfen werden Beihilfen ohne Antragstellung und Nachweis erbracht: - Weihnachtsbeihilfe: Eine Weihnachtsbeihilfe wird in Höhe von 30,00 gewährt. - Geburtstagsbeihilfe: Eine Geburtstagsbeihilfe wird in Höhe von 30,00 gewährt. 1.7 Versicherungsschutz Pflegeeltern haben darauf zu achten, dass die Pflegekinder in eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Pflegefamilie aufgenommen werden. Sollte ausnahmsweise keine Privathaftpflichtversicherung bestehen, wird gebeten, sofort Kontakt mit dem zuständigen Sozialarbeiter/-in des Pflegekinderdienstes aufzunehmen. Kommt die bestehende Privat-Familienhaftpflichtversicherung für die Regulierung entstandener Schäden nicht auf kann unter bestimmten Voraussetzungen Deckungsschutz bei Kommunalen Schadenausgleich (KSA) als Rückversicherer des Landkreises Teltow-Fläming bestehen. Die Aufzählung der Voraussetzungen, unter denen die KSA für entstandene Schäden aufkommt, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Es wird daher auf das Merkblatt Versicherungsschutz bei der Aufnahme und Betreuung von Pflegekindern 1 verwiesen. 1.8 Sonderbedarfe In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit auch Beihilfen oder Zuschüsse für Bedarfstatbestände zu gewähren, die nicht in der Richtlinie über die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und Krankenhilfe nach 33 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) i.v.m. 39, 40 SGB VIII im Landkreis Teltow-Fläming aufgeführt sind. Dies können z.b. notwendige Kosten für die Aus- und Fortbildung von Pflegeltern aber auch die Übernahme von Gutachterkosten betreffen. Voraussetzung für die Übernahme bzw. Bezuschussung ist, dass die Notwendigkeit der Leistung im Rahmen der Hilfeplanung bestätigt wurde und Leistungen Dritter (wie z. B. andere Sozialleistungsträger, Schule) nicht greifen. 2 Leistungen Dritter: 2.1 Kindergeld (Anrechnung siehe unter 1) 2.2 Ausbildungsförderung und Berufsausbildungsbeihilfe Die Leistungen nach dem BAföG sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen. Antragsteller ist das Pflegekind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter. Die Leistungen sind vom Jugendamt zum teilweisen Einsatz der Aufwendungen zu beanspruchen. Berufsausbildungsbeihilfe sowie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (SGB III) sind bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Im Übrigen gilt hier Punkt Erhältlich beim Pflegekinderdienst oder unter in der Rubrik Merkblätter Seite 5 von 7

6 2.3 Einkommen des Pflegekindes aus der Berufsausbildung /sonstige Einkommen Junge Menschen mit Einkommen werden aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu Kostenbeiträgen herangezogen. Die jungen Menschen haben ihr Einkommen (z.b. Ausbildungsvergütungen, Minijob, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.) nach Abzug von bestimmten Kosten in voller Höhe als Kostenbeitrag einzusetzen. Abziehbar sind: - auf das Einkommen gezahlte Steuern - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung - nach Grund und Höhe angemessene Beiträge zu öffentlichen oder privaten - Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, - Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Von dem so errechneten Nettoeinkommen werden gem. 94 Abs. 6 SGB VIII 75 % als Kostenbeitrag gefordert. Die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben, z.b. Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle oder Berufsschule, stellen in der Regel Kosten der Jugendhilfemaßnahme dar und sind vom Jugendamt zu übernehmen. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Ermittlung des Kostenbeitrages nicht als Einkommen berücksichtigt. Zusätzlich werden Fahrtkosten und Arbeitsmittel auf Nachweis in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit diese nicht durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt wurden. Bei Pflegeverhältnissen nach 33 SGB VIII sind Bekleidungsgeld und Taschengeld im Pflegegeld enthalten. Bei der Heranziehung des jungen Menschen für Leistungen nach 33 SGB VIII kann der Kostenbeitrag nach 94 Absatz 6 Satz 2 SGB VIII reduziert oder ganz von der Heranziehung abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient, insbesondere wenn das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund der Tätigkeit steht. 2.4 Rentenleistungen Rentenleistungen eines Pflegekindes (z.b. Halbwaisenrente) sind vom Jugendamt zum Ersatz seiner Aufwendungen zu beanspruchen. Das Jugendamt ist daher unbedingt von der Gewährung oder Bewilligung einer Rente zu unterrichten. 2.5 Krankenversicherungsschutz Der Krankenversicherungsschutz von Pflegekindern kann sichergestellt werden durch - Familienversicherung bei den Pflegeeltern - Familienversicherung bei den leiblichen Eltern - eine eigene Versicherung des Pflegekindes Soweit Schwierigkeiten beim Krankenversicherungsschutz für das Pflegekind auftreten, ist das Jugendamt unverzüglich zu benachrichtigen. In begründeten Fällen kann das Jugendamt auch die Kosten für einen Krankenversicherungsbeitrag übernehmen. Seite 6 von 7

7 3 Informationspflicht der Pflegeeltern Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Einkommen und Vermögen (bei Volljährigen) des Pflegekindes abhängig und wird daher unter Vorbehalt gleichbleibender wirtschaftlicher Verhältnisse gezahlt. Die Pflegeeltern sind gesetzlich verpflichtet, alle Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich und unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht müssen Sie mit einer Rückforderung zu Unrecht gewährter Leistungen rechnen. Bedeutende Änderungen können sein: - Wohnungswechsel - Gewährung von Renten oder Änderungen des Einkommens - Umstände, die zu einer Änderung des anzurechnenden anteiligen Kindergeldes führen(z.b. das Pflegekind wird das älteste kindergeldberechtigte Kind in der Pflegefamilie.) - Schulbescheinigung (bei Änderung) - Erbschaften sofern Ihr Pflegekind längere Zeit Ihren Haushalt verlässt. Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter des Jugendamtes gern zur Verfügung. Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes Bearbeiterin: Frau Bogdan Telefon: (03371) andrea.bogdan@teltow-flaeming.de Bearbeiterin: Frau Bürgel Telefon: (03371) Bettina.Buergel@teltow-flaeming.de Bearbeiterin: Frau Kuschnier Telefon: (03371) Sylke.Kuschnier@teltow-flaeming.de Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe Bearbeiterin: Frau Schulze Telefon: (03371) Petra.Schulze@teltow-flaeming.de Seite 7 von 7

Ab 01. Juli 2015 erfolgt in Abhängigkeit vom Alter des Pflegekindes eine Anpassung des aktuellen Pflegegeldes wie folgt:

Ab 01. Juli 2015 erfolgt in Abhängigkeit vom Alter des Pflegekindes eine Anpassung des aktuellen Pflegegeldes wie folgt: Informationsblatt für Cottbuser Pflegeeltern zu den finanziellen Leistungen laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27.05.2015, Vorlagen-Nr. III-001/15 und gemäß 39 SGB VIII Nebenleistungsrichtlinie vom 01.01.2006

Mehr

Beschluss Nr. 4/JHA/278

Beschluss Nr. 4/JHA/278 Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/278 vom 05.09.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für

Mehr

Richtlinie des Landkreises Nordsachsen

Richtlinie des Landkreises Nordsachsen Richtlinie des Landkreises Nordsachsen zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß 39 Abs. 3 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in stationärer Unterbringung sowie von

Mehr

Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Gewährung des notwendigen Unterhaltes und der Krankenhilfe gemäß 39 und 40 SGB VIII Kinder- und

Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Gewährung des notwendigen Unterhaltes und der Krankenhilfe gemäß 39 und 40 SGB VIII Kinder- und Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Gewährung des notwendigen Unterhaltes und der Krankenhilfe gemäß 39 und 40 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Stand: 1. Januar 2015 Gliederung 1. Einleitung

Mehr

Gemeinsame Richtlinien

Gemeinsame Richtlinien Gemeinsame Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Steinfurt sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine für die Wirtschaftliche Jugendhilfe einschließlich der Kostenheranziehung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt des jungen Menschen gemäß 39 SGB VIII sowie von Krankenhilfe nach 40 SGB VIII

Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt des jungen Menschen gemäß 39 SGB VIII sowie von Krankenhilfe nach 40 SGB VIII Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt des jungen Menschen gemäß 39 SGB VIII sowie von Krankenhilfe nach 40 SGB VIII Gemäß 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreis Dahme-Spreewald

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Beschluss Nr. 4/JHA/262

Beschluss Nr. 4/JHA/262 Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/262 vom 23.05.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für

Mehr

Richtlinie des Landkreises Rostock zur Finanzierung der Vollzeitpflege

Richtlinie des Landkreises Rostock zur Finanzierung der Vollzeitpflege Landkreis Rostock Jugendhilfeausschuss Richtlinie des Landkreises Rostock zur Finanzierung der Vollzeitpflege Die Grundlage der Finanzierung der Vollzeitpflege gemäß 33 SGB VIII bildet der 39 SGB VIII.

Mehr

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich: Diese Richtlinien gelten für finanzielle Hilfen, die nach den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen. Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Richtlinie des Landkreises Bautzen. Směrnicy Budyskeho wokrjesa

Richtlinie des Landkreises Bautzen. Směrnicy Budyskeho wokrjesa Richtlinie des Landkreises Bautzen zur Gewährung von Leistungen, einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen nach 39 SGB VIII sowie bei Leistungen nach 13 Abs. 3, 19, 41 SGB VIII und bei Inobhutnahmen nach 42

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Landkreis Uckermark. - Jugendamt - Richtlinie

Landkreis Uckermark. - Jugendamt - Richtlinie Landkreis Uckermark - Jugendamt - Richtlinie zur Gewährung von Leistungen zum Unterhalt und zur Krankenhilfe gemäß 39 und 40 SGB VIII der Kinder oder Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht

Mehr

Merkblatt: Leistungen an Pflegeeltern

Merkblatt: Leistungen an Pflegeeltern Merkblatt: Leistungen an Pflegeeltern In Anlehnung an die Richtlinie zur Gewährung von Leistungen an Pflegeeltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Potsdam (RBeihilfen) 1. Leistungen an

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Landkreis Teltow-Fläming Der Landrat. Amt für Jugend und Soziales. Richtlinie. zur Gewährung von Nebenleistungen

Landkreis Teltow-Fläming Der Landrat. Amt für Jugend und Soziales. Richtlinie. zur Gewährung von Nebenleistungen Richtlinie zur Gewährung von Nebenleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) im Landkreis Teltow-Fläming Stand: 17. September 2008 Inhaltsverzeichnis I. Inhalt und Zweck 3 II. Definition

Mehr

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 495 2009 Ausgegeben am 12. Mai 2009 Nr. 59 Inhalt Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Pflegeeltern

Mehr

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG der Grundsatzkommission Sitzung: 08.10.2013 Beschluss-Nr.: B-05/13 (mit Bezug auf B-03/13-1; geänderte Fassung des Beschlusses B-6/04 vom 22.04.2004) Gegenstand:

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Im Gesundheitsbereich setzt der Gesetzgeber immer stärker auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Leistungen, die noch vor Jahren zur Grundsicherung gehörten, werden

Mehr

Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen im Rahmen der Vollzeitpflege gem. 39 Abs. 3 SGB VIII

Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen im Rahmen der Vollzeitpflege gem. 39 Abs. 3 SGB VIII Seite 1 von 6 Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen im Rahmen der Vollzeitpflege gem. 39 Abs. 3 SGB VIII 1. Leistungen für die Erstausstattung Eine Erstausstattung gehört zur

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Die Empfehlungen (DV 20/14) wurden nach

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten Wir prüfen auf Antrag, ob das Jugendamt die Kostenbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagespflege bezuschussen kann. Voraussetzung

Mehr

des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich III Bildung und Jugend Berliner Straße 49 19348 Perleberg

des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich III Bildung und Jugend Berliner Straße 49 19348 Perleberg Richtlinie zur Gewährung von Leistungen zum Unterhalt gemäß 39 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Vollzeitpflege sowie Krankenhilfe nach 40 SGB VIII Beschluss des Jugendhilfeausschusses

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Folgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt

Folgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

AG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren

AG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren AG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren vorgestellt am Beispiel des Stadtjugendamtes Düsseldorf Referent: Andreas Sahnen, Jugendamt Düsseldorf Sachgebietsleiter, Pflegekinderdienst Vom Pflegekinderwesen

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Merkblatt für Pflegeeltern

Merkblatt für Pflegeeltern Merkblatt für Pflegeeltern (Stand: 01.01.2019) A. Leistungen des Jugendamtes 1. Laufendes monatliches Pflegegeld ab 01.01.2019 Die laufende monatliche Pflegegeldzahlung beträgt für Minderjährige und junge

Mehr

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Normabkürzung Normtitel KigaBO Kindergarten- BeitragsO Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber Verkündungsstand: 08.01.2009in Kraft ab: 16.07.2008 BRE Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Diese Richtlinien gelten sowohl für jede/jeden Minderjährige(n) als auch für junge/ jungen Volljährige(n).

Diese Richtlinien gelten sowohl für jede/jeden Minderjährige(n) als auch für junge/ jungen Volljährige(n). Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Wipperfürth für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) (gültig ab 01.01.1999) (Beschluss des

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Richtlinien. Hilfe zur Erziehung. der. Stadt Datteln

Richtlinien. Hilfe zur Erziehung. der. Stadt Datteln Richtlinien Hilfe zur Erziehung der Stadt Datteln gültig ab dem 01.01.2014 Seite 1 von 15 Seiten 1. Inhalt 2. Vorwort... 4 3. Allgemein... 4 4. 34 SGBVIII: Heimerziehung... 4 4.1 Allgemeiner Bedarf...

Mehr

Als eine Form der Hilfen zur Erziehung gewinnt die Unterbringung von Kindern in anderen Familien immer mehr Bedeutung ( 33 KJHG).

Als eine Form der Hilfen zur Erziehung gewinnt die Unterbringung von Kindern in anderen Familien immer mehr Bedeutung ( 33 KJHG). Richtlinie für die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfe bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder)

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und wie

Mehr

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II Arbeitshinweise für die nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II (Einmalige Sonderbedarfe) Stand: 01.01.2014 Seite 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 24 Absatz

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

I Erstantrag. Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege inklusive der

I Erstantrag. Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege inklusive der Seite 1 von 3 Empfänger: Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege inklusive der I ab: I Erstantrag Verpflegungskosten Antrag auf Geschwisterermäßigung

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Unterstützungsleistungen

Unterstützungsleistungen Musterrichtlinien für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren) Vorbemerkungen Unterstützungsleistungen werden durch die /den

Mehr

Kinder von 6 bis unter 12 Jahren. Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren

Kinder von 6 bis unter 12 Jahren. Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren Informationsblatt für Cottbuser Pflegeeltern zu den finanziellen Leistungen laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27.05.2015, Vorlagen-Nr. III-001/15 und gemäß 39 SGB VIII Nebenleistungsrichtlinie vom 01.01.2006

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Betreuung von Tagespflegekindern

Betreuung von Tagespflegekindern Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach 11.03.2010 G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Landkreis Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Rechtliche Grundlagen SGB II 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen

Mehr

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG. KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG Leistungsvergleiche GKV und ARAG. Gesetzliche Krankenversicherung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Vorsorgeuntersuchung und medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner

Mehr

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A.

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A. Kindergeld für volljährige behinderte Kinder weiterbewilligt! Barbetrag (Taschengeld) gekürzt oder gestrichen? Bekleidungspauschale gekürzt oder gestrichen? - Argumentationshilfe für Eltern volljähriger

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),

Mehr

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung / tägliche Betreuungszeit

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung / tägliche Betreuungszeit - 1 - An Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) (Oderturm, Logenstr. 8, 18. Etage, Zi. 18.12 Telefonnr.: 552-5045 oder 552-5119) Eingangsdatum: Vervollständigt am: Name der Kita: Name der Tagespflegeperson

Mehr

Richtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Richtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Richtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Fassung vom 01.08.2015) Die Förderung von Kindern in Tagespflege ist nach 2 Abs. 2 Ziff. 3

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) 1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Warum entscheiden Sie nicht selbst, wie

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten

Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten Eingang: Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten Uns / mir ist bekannt, dass wir / ich bei Beginn der Betreuung zu einem Kostenbeitrag nach 90 Abs.1 /III SGB VIII herangezogen

Mehr

R i c h t l i n i en

R i c h t l i n i en R i c h t l i n i en des Landkreises Alzey-Worms über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß 33 i. V. m. 39 SGB VIII I. Grundsatz Gemäß 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII ist den Personensorgeberechtigten

Mehr

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser).

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser). Um Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten zu können senden Sie bitte die beiliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte fügen Sie über die von Ihnen genannten Einkünfte und Ausgaben Belege

Mehr