Sachbearbeiter Atemschutz Infoabend Rappl Wolfgang

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1 Sachbearbeiter Atemschutz Infoabend

2 Kurzüberprüfung Maskendichtheitsprobe Kleidung EN 469 Truppführer Kompressor Untersuchung Generalreinigung und Desinfektion Verbrennungen Allfälliges 2

3 Die Kurzüberprüfung ist die Lebensversicherung des Atemschutzträgers. Aus gegebenem Anlass gehe ich sie laut ÖBFV Vorschrift kurz durch 3

4 Erstens linke Flasche aufdrehen Druckkontrolle (min. 180bar od. min 270bar) Druck ablassen dabei Kontrolle des Rückzugswarner der bei 55bar +/- 5bar ansprechen muss bei 200bar sowie 300bar 4

5 Zweitens Flaschenventil aufdrehen min. 180bar bzw. bei Twin Pack 270bar Nach Kontrolle beide Flaschenventile voll öffnen Kurzüberprüfung sollte nicht am Rücken durchgeführt werden 5

6 Die Maskendichtheitsprüfung ist ebenfalls immer durchzuführen Maske aufsetzen und mit Handinnenfläche zum Anschluss des Lungenautomaten führen. Kontrolle ob Maske dicht sitzt auch bei Überdruckgeräten (bei Dräger: Überdruck-Dichtheitskontrolle nicht möglich) 6

7 7

8 Bitte geht das auch bei Euch zu Hause durch. Kameraden die nicht so oft erscheinen und untertags bei einem Atemschutzeinsatz mit Atemschutz gehen, bringen nicht nur sich, sondern auch das ganze Atemschutzteam in Gefahr 8

9 Kleidung für den Innenangriff laut EN 469 9

10 Die Diskussionen im Bezirk will ich somit aus der Welt schaffen. Einsatzkleidung verleitet nur in den ge- fährlichen Abschnitt eines Brennraumes zu gehen. Die Mannschaft begibt sich somit in einen Bereich den sie nicht erkennt weil die Ohren als Thermostat nicht mehr vorhanden sind. 10

11 11

12 12

13 Die Einsatzkleidung ist - sollte der Fall einer Rauchdurchzündung (Flasch Over) eintreffen - der Schutz zum Überleben. Die Sekunden der RDZ sollen dem Feuerwehrmann den Schutz dafür geben. 13

14 Truppführer 14

15 Die Praxis zeigt, dass die Truppführer die angegebenen Aufgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen. 15

16 Kontrolle auf richtigen Sitz der Ausrüstung Mitnehmen eines Funkgerätes Beim Innenangriff durchzählen Druckkontrolle Schlauchleitung nicht loslassen Durchfragen ob alles ok ist beim Trupp 16

17 Kompressoren Dienstanweisung

18 Werden bei Feuerwehren Atemluftkompressoren betrieben, trägt der Feuerwehrkommandant der Stationierungsfeuerwehr die Verantwortung für die einwandfreie Befüllung der Pressluftflaschen sowie die Einhaltung aller diesbezüglicher Vorschriften (siehe Kesselgesetz - Bundesgesetzblatt 211/92 und die bezüglichen Verordnungen, wie z.b. Versandbehälterverordnung - Bundesgesetzblatt 202/02 und EN 12021). 18

19 Der Feuerwehrkommandant der Stationierungsfeuerwehr kann sich zur Bedienung des Atemluftkompressors und zur Befüllung der Pressluftflaschen geeigneter Feuerwehrmitglieder (z.b. Atemschutzsachbearbeiter) bedienen. Dies entbindet den Feuerwehrkommandanten aber nicht von der Gesamt- und Letztverantwortlichkeit. 19

20 Pressluftflaschen dürfen nur befüllt werden, wenn sichergestellt ist, dass sowohl der Behälter als auch das Ventil in Ordnung sind und die gesetzlichen Vorschriften betreffend Prüffristen eingehalten werden. Im Füll- und Betriebsbuch der Füllstelle ist festzuhalten, wer, wann welche Pressluftflasche befüllt hat. 20

21 Das Füllstellenpersonal muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und des Qualitätssicherungssystems ausgebildet sein und wird von der Erstprüfstelle durch Anführen der Namen auf der Atemluftkompressor Zulassungsbescheinigung genehmigt. 21

22 Die nachträgliche Einschulung von zusätzlichem Füllstellenpersonal ist entsprechend den Vorgaben des Qualitätssicherungssystems durchzuführen. Das Füllstellenpersonal muss sich jährlich mindestens einmal einer Nachschulung unterziehen. Dies gehörte im F-Disk dokumentiert. 22

23 23

24 Ewiges Thema Untersuchungen 24

25 Empfehlung TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNGEN für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren 25

26 Erstuntersuchung Ergotest 6 Minuten mit 175 Watt als Blockbelastung 2 Minuten Nachbelastung Alternativ: stufenweise Belastung bis mindestens 200 Watt. Die jeweilige Untersuchung erfolgt unter ärztlicher Aufsicht. Für die Durchführung der Ergometrie gelten die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Ergometrie der Österreichischen kardiologischen Gesellschaft. 26

27 Spirometrie (FEV1): FEV1 mindestens 70%-80% Kein Vollbart, keine stärkere Gesichtsakne, glatte Haut im Dichtbereich der Maske (Maskendichtheit). Keine stärkeren Asymmetrien des Gesichtes. Keine größeren Zahndefekte, Zahnersatz muss fest sitzen. 27

28 Adipositas stellt einen Risikofaktor für ein akutes cardiales Ereignis unter Belastung dar entsprechende individuelle Entscheidung des untersuchenden Arztes ist notwendig. Diese Erstatemschutztauglichkeitsuntersuchung berechtigt zur Teilnahme am Modul Atemschutzgeräteträger und Schutzanzug praktisch (Untersuchung darf nicht älter als ein Jahr sein). Die Atemschutzeinsatztauglichkeit für den Atemschutztruppführer wird mit 18 Jahren festgesetzt. 28

29 Um im Rahmen von Übungen und Einsätzen Erfahrungen zu sammeln, besteht bereits für einen 16jährigen, bei körperlicher und geistiger Eignung, die Möglichkeit die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger zu absolvieren und bei Übungen und Einsätzen als Atemschutzgeräteträger, nicht als Truppführer, mitzuwirken. 29

30 Atemschutzgeräteträger Nachuntersuchungsintervalle bei Volltauglichkeit (WZ 1): Proband bis 50 Jahre: alle 3 Jahre Nachuntersuchung bei eingeschränkter Tauglichkeit (WZ 1a): (= Alter oder medizinische Gründe) 30

31 Nachuntersuchungsintervall wird vom Arzt festgelegt Proband Jahre: jährlich Nachuntersuchung bei vorübergehender Untauglichkeit (WZ 2a - c) Die Untersuchung erfolgt auf Wunsch des Probanden nach Wegfall der Untauglichkeitsgründe. 31

32 Auf Dauer untauglich (WZ 3) Untauglichkeitsgründe: Epilepsie, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, schweres Asthma, bekannte koronare Herzkrankheit, eingeschränkte all- gemeine Einsatztauglichkeit, Suchtkrankheiten 32

33 Generalreinigung und Desinfektion der Atemschutzgerätschaften 33

34 Die bei den Feuerwehren in Verwendung stehende Ausrüstung für den Atem- und Körperschutz ist einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen, damit die Funktionstüchtigkeit und die Betriebssicherheit jederzeit gewährleistet ist. 34

35 Die Überprüfung ist durch ein vom Feuerwehrkommandanten beauftragtes sachkundiges Feuerwehrmitglied (Atemschutzwart) durchzuführen. 35

36 36

37 Verbrennungen bei Einsätzen 37

38 Wenn die Kleidung fest mit der Wunde verbunden ist, nicht runterreißen Kleidung rundherum hinunter schneiden Kühlen mit reinem kalten Wasser Verbrennungen ab 10% Schockgefahr Rettung gegebenenfalls Notarzt Burn Shielt Tücher verwenden oder Verbrennungsgel 38

39 F-Disk Übungen eintragen Flaschen füllen Alle arten des Atemschutzes 39

40 Allfälliges 40

41 Wolfgang Rappl 0664/

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