Grundlagen / Voraussetzungen
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- Lothar Brandt
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildung Sprechfunker Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ /Kreis 4. Tag Uhr FKTZ/Kreis und der Hilfsorganisationen ~ Vollendung des 18. Lebensjahres im gleichen Kalenderjahr Die sollen befähigt werden, Nachrichten im Feuerwehrdienst mit Sprechfunkgeräten auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften zu übermitteln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.1 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
2 Ausbildung Sprechfunker Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ /Kreis 4. Tag Uhr FKTZ/Kreis und der Hilfsorganisationen ~ Vollendung des 18. Lebensjahres im gleichen Kalenderjahr Die sollen befähigt werden, Nachrichten im Feuerwehrdienst mit Sprechfunkgeräten auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften zu übermitteln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.1 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
3 Ausbildung Sprechfunker Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ /Kreis 4. Tag Uhr FKTZ/Kreis und der Hilfsorganisationen ~ Vollendung des 18. Lebensjahres im gleichen Kalenderjahr Die sollen befähigt werden, Nachrichten im Feuerwehrdienst mit Sprechfunkgeräten auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften zu übermitteln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.1 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
4 Ausbildung Sprechfunker Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ /Kreis 4. Tag Uhr FKTZ/Kreis und der Hilfsorganisationen ~ Vollendung des 18. Lebensjahres im gleichen Kalenderjahr Die sollen befähigt werden, Nachrichten im Feuerwehrdienst mit Sprechfunkgeräten auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften zu übermitteln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.1 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
5 Ausbildung Atemschutzgeräteträger FKTZ Großräschen 1. Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ 4. Tag :00 Uhr FKTZ 5. Tag Uhr FKTZ und der Hilfsorganisationen ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 ~ Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, bei Brillenträger Brille mit Brillengestell ~ Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Der/Die lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel, die Ihm/Ihr an der Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.2 ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Sprechfunkausbildung ~ Nachweis/Bestätigung des Trägers des Brandschutzes über Vorliegen der G 26.3 Tauglichkeit ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen ~ vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß 4.2 (BBK 2) gemäß BGI/GUV-I 8675
6 Ausbildung Atemschutzgeräteträger FKTZ Großräschen 1. Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ 4. Tag :00 Uhr FKTZ 5. Tag Uhr FKTZ und der Hilfsorganisationen ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 ~ Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, bei Brillenträger Brille mit Brillengestell ~ Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Der/Die lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel, die Ihm/Ihr an der Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.2 ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Sprechfunkausbildung ~ Nachweis/Bestätigung des Trägers des Brandschutzes über Vorliegen der G 26.3 Tauglichkeit ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen ~ vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß 4.2 (BBK 2) gemäß BGI/GUV-I 8675
7 Ausbildung Atemschutzgeräteträger FKTZ Großräschen 1. Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr FKTZ 4. Tag :00 Uhr FKTZ 5. Tag Uhr FKTZ und der Hilfsorganisationen ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 ~ Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, bei Brillenträger Brille mit Brillengestell ~ Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Der/Die lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel, die Ihm/Ihr an der Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.2 ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Sprechfunkausbildung ~ Nachweis/Bestätigung des Trägers des Brandschutzes über Vorliegen der G 26.3 Tauglichkeit ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen ~ vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß 4.2 (BBK 2) gemäß BGI/GUV-I 8675
8 Ausbildung Truppführer Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag :00 Uhr Ausbildungs- 5. Tag Uhr orte werden 6. Tag Uhr während des 7. Tag Uhr Lehrgangs 8. Tag :00 Uhr bekannt 9. Tag :00 Uhr gegeben ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Der/Die lernen, innerhalb einer Gruppe/Staffel/selbständiger Trupp fachlich richtig und selbständig nach Auftrag zu handeln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 2.2 ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Sprechfunkausbildung ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
9 Ausbildung Truppführer Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag :00 Uhr Ausbildungs- 5. Tag Uhr orte werden 6. Tag Uhr während des 7. Tag Uhr Lehrgangs 8. Tag :00 Uhr bekannt 9. Tag :00 Uhr gegeben ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Der/Die lernen, innerhalb einer Gruppe/Staffel/selbständiger Trupp fachlich richtig und selbständig nach Auftrag zu handeln. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 2.2 ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Sprechfunkausbildung ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
10 Ausbildung Maschinist f. Löschfahrzeuge Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag :00 Uhr Ausbildungs- 5. Tag :00 Uhr orte siehe 6. Tag :00 Uhr Stundenplan ~ entsprechende Führerscheinklasse für das mitgeführte Löschfahrzeug ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Der/Die werden befähigt, maschinell angetriebene Einrichtungen und sonstige, auf Löschfahrzeugen mitgeführte Geräte, zu bedienen. (Ausnahme -maschinelle Zugeinrichtungen) Weiterhin werden Kenntnisse und Verhaltensweisen für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten vermittelt. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.3 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
11 Ausbildung Maschinist f. Löschfahrzeuge Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag :00 Uhr Ausbildungs- 5. Tag :00 Uhr orte siehe 6. Tag :00 Uhr Stundenplan ~ entsprechende Führerscheinklasse für das mitgeführte Löschfahrzeug ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Der/Die werden befähigt, maschinell angetriebene Einrichtungen und sonstige, auf Löschfahrzeugen mitgeführte Geräte, zu bedienen. (Ausnahme -maschinelle Zugeinrichtungen) Weiterhin werden Kenntnisse und Verhaltensweisen für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten vermittelt. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.3 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
12 Ausbildung Maschinist f. Hubrettungsfahrzeuge Gerätehaus Feuerwehr Lauchhammer-West, LEAG Industriepark Schwarze Pumpe 1. Tag :00 Uhr 2. Tag Uhr 3. Tag :00 Uhr 4. Tag :00 Uhr Gerätehaus Lauchhammer West Gerätehaus Lauchhammer West LEAG Industriepark Schwarze Pumpe Gerätehaus Lauchhammer West ~ entsprechende Führerscheinklasse für das mitgeführte Hubrettungsfahrzeug ~ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge nach FwDV 2 ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 Der/die erwerben umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Beurteilung und Auswahl von Aufstellflächen, über den technischen und taktischen Einsatzwert der Hubrettungsfahrzeuge und praktische Einsatzmöglichkeiten. Die Notwendigkeit zur Nutzung eines Hubrettungsfahrzeuges wird intensiv anhand baurechtlicher Vorschriften erläutert. ~ Nachweis über abgeschlossene Ausbildung zum Maschnisten für Löschfahrzeuge ~ Nachweis über Höhentauglichkeit (G 41) ~ dem Hubrettungsfahrzeug entsprechende Führerscheinklasse ~ Die haben in persönlicher Schutzausrüstung zu erscheinen. ~ das Hubrettungsfahrzeug ist zur Ausbildung mitzuführen. ~ dieser Lehrgang ist kostenpflichtig!
13 Fortbildung Maschinist f. Löschfahrzeuge Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ ~ entsprechende Führerscheinklasse für das mitgeführte Löschfahrzeug ~ Ausbildung zum Maschinist für Löschfahrzeuge liegt länger als 3 Jahre zurück ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Festigung und Wiederholung bereits erworbener Kenntnisse zur Bedienung von Feulöschkreiselpumpen sowie auf Löschfahrzeugen mitgeführte Geräten. Weiterhin werden Kenntnisse und Verhaltensweisen für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten wiederholt. ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Maschinist für Löschfahrzeuge ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
14 Fortbildung Maschinist f. Löschfahrzeuge Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ ~ entsprechende Führerscheinklasse für das mitgeführte Löschfahrzeug ~ Ausbildung zum Maschinist für Löschfahrzeuge liegt länger als 3 Jahre zurück ~ (soll) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker nach FwDV 2 Festigung und Wiederholung bereits erworbener Kenntnisse zur Bedienung von Feulöschkreiselpumpen sowie auf Löschfahrzeugen mitgeführte Geräten. Weiterhin werden Kenntnisse und Verhaltensweisen für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten wiederholt. ~ Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Maschinist für Löschfahrzeuge ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen
15 Ausbildung Technische Hilfeleistung Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag Uhr Ausbildungs- 5. Tag Uhr orte siehe 6. Tag Uhr Stundenplan 7. Tag Uhr Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und der Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.4 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen ~ vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß 4.4 gemäß BGI/GUV-I 8675
16 Ausbildung Technische Hilfeleistung Tag Uhr FKTZ 2. Tag Uhr FKTZ 3. Tag Uhr weitere 4. Tag Uhr Ausbildungs- 5. Tag Uhr orte siehe 6. Tag Uhr Stundenplan 7. Tag Uhr Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und der Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs. Die Ausbildung basiert auf der Grundlage der FwDV 2., Teil II "Musterausbildungspläne, Ziffer 3.4 ~ Die haben in Feuerwehrdienstkleidung oder Einsatzkleidung zu erscheinen ~ vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß 4.4 gemäß BGI/GUV-I 8675
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