Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2018

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1 1 Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2018 der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren des Landes zugelassen. Andere Personen, insbesondere aus Werkfeuerwehren, können zugelassen werden. 2. Anmeldung Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz verteilt die zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze an die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Bedarfsmeldung. Übersteigt die Zahl der Bedarfsmeldungen die zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze, kann die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz bei der Zuteilung einen Verteilerschlüssel anwenden. Der Teilnehmer bestätigt nach Erhalt des Lehrgangsplatzes sofort seinen Lehrgangsbesuch bei der für die Beschickung zuständigen Stelle. Auf der Anmeldung sind von der für die Beschickung zuständigen Stelle die geforderten Lehrgangsvoraussetzungen durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Werden während des Lehrganges Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, so wird der Teilnehmer umgehend von der weiteren Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen. Kann die für die Beschickung zuständige Stelle keinen Teilnehmer für die zugeteilten Plätze benennen, hat sie die nicht benötigten Lehrgangsplätze umgehend der Schule zurückzusenden. Anmeldeschluss: Der Anmeldeschluss endet jeweils am Freitag vor einer Drei-Wochen-Frist. Die offenen Lehrgangsplätze werden am darauf folgenden Montag per an die für die Beschickung Verantwortlichen freigegeben. Den Zuschlag für einen freigegebenen Platz erhält der Landkreis oder die kreisfreie Stadt nach der zeitlichen Reihenfolge des Einganges einer namentlichen Anmeldung. 3. Teilnehmerinformationen Die Lehrgangsteilnehmer reisen bis spätestens eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn an. Der Unterricht beginnt am Eröffnungstag entsprechend den Angaben auf der Einberufung. Die Lehrgangsdauer ist dem Lehrgangsplan zu entnehmen. Es ist grundsätzlich die persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Das Parken mit dem Auto auf dem Gelände der LSBK ist möglich.

2 2 4. Lehrgänge A Laufbahnlehrgänge Freiwillige Feuerwehren Gruppenführer Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Zielgruppe: Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fassung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen. 1/ / / / / A 4 Zugführer Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen eines Zuges einschließlich eines erweiterten Zuges sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges A 4 1/ A 4 2/ A 4 3/ Zielgruppe: Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fassung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen bzw. es für sie aus fachlicher Sicht erforderlich ist. A 5 Leiter einer Feuerwehr Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. A 5 1/ A 5 2/ A 5 3/ Zielgruppe: Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsversorgung M-V in der jeweils gültigen Fassung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen.

3 3 B Funktionslehrgänge B 8 Grundlagenseminar Krisenmanagement für administrativ-organisatorische Stäbe Voraussetzung: Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsstabes eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Ziel der Ausbildung: Sicheres Agieren als Stabsmitglied in einer hochkomplexen, interdisziplinären und mehrdimensionalen Lage. Zielgruppe: Geschlossene administrativ-organisatorische Führungsgremien sowie der dazugehörigen Koordinierungsgruppe Stab (KGS) eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Es werden nur vollständig besetzte Führungsgremien eingeladen. Eine Teilnahme von Einzelpersonen ist grundsätzlich nicht möglich. B 10 Ausbilder in der Feuerwehr B 10 1/ Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Durchführung der Standort-, Amts- und Kreisausbildung in der jeweiligen Fachrichtung. Zielgruppe: Feuerwehrangehörige, die über solide Feuerwehrgrundkenntnisse, -fähigkeiten und -fertigkeiten in der jeweiligen Fachrichtung verfügen bzw. als Gruppenführer an der Standortausbildung beteiligt sind. Anmerkung: Um die Ausbildung fachgerecht durchführen zu können, ist für die verschiedenen Fachrichtungen zusätzlich folgende Mindestausbildung notwendig: Fachrichtung CSA-Träger Sprechfunker Maschinisten Atemschutzgeräteträger Technische Hilfeleistung CBRN-Einsatz Mindestausbildung CSA-Träger oder CBRN-Einsatz Sprechfunker Gerätewarte oder Fachkunde Maschinistenausbildung Atemschutzgerätewart oder Leiter des Atemschutzes Technische Hilfeleistung CBRN-Einsatz B 11 Gerätewarte Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer und erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Maschinisten. B 11 1/ Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungsund Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Zielgruppe: Feuerwehrangehörige, die für die Funktion Gerätewarte vorgesehen sind.

4 4 B 12 L Leiter des Atemschutzes und Atemschutzgeräteträger ; Ausnahmen sind möglich und im Einzelfall mit der Schule abzusprechen B 12 L 1/ B 12 L 2/ Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Überwachung des Aufgabengebietes Atemschutz, einschließlich der Führung von Nachweisdokumenten, Mitwirkung in der Atemschutzausbildung und Beratung des Wehrführers. Zielgruppe: Feuerwehrangehörige, die für die Funktion Leiter des Atemschutzes vorgesehen sind. B 19 Sicherheitsbeauftragter Zu diesem Lehrgang wird von der HFUK Nord einberufen B 19 1/ C Fortbildungslehrgänge und Seminare C 3 P/E Fortbildung für Gruppenführer C3 P/E 1/ Ziel der Ausbildung: Auffrischung der Kenntnisse in der Anwendung des Führungsvorganges im Planspiel und praktische Anwendung bei Einsatzübungen Zielgruppe: alle qualifizierten Gruppenführer; Gruppenführer mit wenig Einsatzerfahrung Es besteht die Möglichkeit, nach Wunsch diese Fortbildung mit einer Prüfung abzuschließen. Bei erfolgreicher Prüfung kann der Abschluss als gleichwertige Qualifikation zum früheren Gruppenführer (S) genutzt werden. C 7 Stabsübung für geschlossene operativ-taktische Stäbe Voraussetzung: Bestellung zum Mitglied eines operativ-taktischen Stabes eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Ziel der Ausbildung: Sicheres Agieren als Stabsmitglied in einer hochkomplexen, interdisziplinären und mehrdimensionalen Lage. Zielgruppe: Geschlossene operativ-taktische Führungsgremien eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Es werden nur vollständig besetzte Führungsgremien eingeladen. Eine Teilnahme von Einzelpersonen ist grundsätzlich nicht möglich.

5 5 Nr. am C 12 W Fortbildung für Atemschutzgerätewarte-Werkstatt Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgerätewarte Werkstatt B12 W Ziel der Ausbildung: Information über die Aktualisierung der Prüfunterlagen von Atemschutzgeräten, Hygiene und Desinfektion in Atemschutzwerkstätten, Änderungen in rechtlichen Grundlagen und Erfahrungsaustausch C 12 W 1/ Zugelassen sind: hauptamtliche Atemschutzgerätewarte der Feuerwehrtechnischen Zentralen, der Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren C 19 Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte Zu diesem Lehrgang wird von der HFUK Nord einberufen C 19 1/ C 19 2/ Nr. am C 50 Fortbildung für Trainer Brandübungshaus Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Trainer Brandübungshaus D 50 Ziel der Fortbildung: Vermittlung von Neuerungen in der Brandbekämpfung und technische Erweiterungen des Brandübungshauses. C 50 1/ C 50 2/ C 50 3/ Zielgruppe: Ausgebildete Trainer, die im aktuellen Jahr in Brandübungshausseminaren eingesetzt werden. D Sonderlehrgänge D 33 Jugendfeuerwehrwart Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Arbeit als Jugendfeuerwehrwart durch Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Jugendpflege, Pädagogik und Bildungsarbeit. Der Lehrgang berechtigt zum Erwerb der Jugendleiter-Card. D 33 1/ D 33 2/ D 33 3/ Zielgruppe: Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter

6 6 D 41 E CBRN-Einsatz Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann und Atemschutzgeräteträger, einschließlich CSA- Ausbildung. D 41 E 1/ Der G26-Nachweis muss der LSBK mit der Anmeldung vorgelegt werden (Kopie des Untersuchungsberichtes)! Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung eines Gerätewagen-Gefahrgut. Zielgruppe: Mitglieder aus Feuerwehren, die gemäß Alarm- und Ausrückeordnung für den Einsatz der Geräteausstattung eines GW- P/G vorgesehen sind. D 45 CBRN-Dekontamination P/G Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang CBRN- Einsatz D 41 E D 45 1/ Der GW-Dekon P/G ist von einem Standort zu stellen. Die Absprache erfolgt durch die LSBK. Der G 26-Nachweis muss der LSBK mit der Anmeldung vorgelegt werden (Kopie Untersuchungsbericht)! Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten CBRN-Dekontamination Personen und CBRN-Dekontamination Geräte Zielgruppe: Mitglieder von Feuerwehren mit GW-Dekon P/G D 46 CBRN-Erkundung Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang CBRN- Einsatz D 41 E Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des CBRN-Erkundungskraftwagens Zielgruppe: Mitglieder von FFw mit CBRN-Erkundungskraftwagen D 46 1/ D 46 2/ D 46 3/

7 7 D 51 Seminar Brandübungshaus Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann/Truppführer und Atemschutzgeräteträger Der G 26-Nachweis muss der LSBK zusammen mit der Anmeldung zugesandt werden (Kopie des Untersuchungsberichtes). Ziel der Ausbildung: Befähigung zur richtigen gefahrenminimierenden taktischen Vorgehensweise bei der Innenbrandbekämpfung, bei der Suche von Personen in verrauchten Räumen etc. Zugelassen sind: nur Kameraden mit eigener oder vom jeweiligen Landkreis bereitgestellter Atemschutzausrüstung (außer Atemluftflaschen) sowie der kompletten persönlichen Schutzausrüstung für die Innenbrandbekämpfung. (Nach DIN / Vorgabe HFUK) Die Ausbildung erfolgt in Stufen. Seminar I: Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung, taktisch richtiges Vorgehen bis zum Brandraum, Erkundung und Einschätzung der Lage im Brandraum Nr. am D 51 1/ D 51 2/ D 51 3/ D 51 4/ D 51 5/ D 51 6/ D 51 7/ D 51 8/ D 51 9/ D 51 10/ D 51 11/ D 51 12/ D 51 13/ Seminar II: Orientierung und Absuchen in brennenden und verrauchten Räumen, Personensuche Seminar III: Brandbekämpfung in Gebäuden, Gefahren durch Flash-over, Rauchschichtdurchzündung und Druckgefäßen unter Wärmeeinwirkung Seminar IV: Verhalten in Notsituationen mit Sicherstellen der Atemluftversorgung vor Ort, Ausrüstung und Einsatz Sicherheitstrupp (Zugelassen sind nur Kameraden, die mindestens das Seminar I und II absolviert haben.) Zielgruppe: Atemschutzgeräteträger, die im Innenangriff zum Einsatz kommen können. Lehrgänge Berufsfeuerwehren BF 2 Laufbahnprüfung 1.LG, 2.EA BF LLG BF LLG BF 3 Gruppenführer der Berufsfeuerwehr BF 3 1/

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