Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr

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1 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Raik Nowka Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/3574 Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom : Die Freiwilligen Feuerwehren sind im Land Brandenburg die Garanten für einen flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz. Deshalb ist es wichtig, dass die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gut ausgebildet sind. Seit einigen Jahren gibt es jedoch eine Differenz zwischen dem Ausbildungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehren in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Lehrgangsangebot an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wird im Land Brandenburg der Ausbildungsbedarf bei den Freiwilligen Feuerwehren durch das Lehrgangsangebot an der Landesfeuerwehrschule gedeckt? 2. Wie viele Lehrgangsplätze für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg hat die Landesfeuerwehrschule jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 angeboten (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Welchen Bedarf an Lehrgangsplätzen haben die Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 beantragt (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Welcher Bedarf an Lehrgängen für Führungskräfte bei den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren (also Gruppenführer aufwärts) wurde aus den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gemeldet? Welche Quote ist davon erfüllt worden? Ist diese Erfüllungsquote aus Sicht der Landesregierung ausreichend, um dem enormen Bedarf an Führungskräften in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren nachhaltig zu decken? 5. Stehen die Lehrgangsangebote für Berufsfeuerwehren wegen der begrenzten Kapazitäten in einem Konkurrenzverhältnis zu den Angeboten für die Freiwilligen Feuerwehren? Geht dies zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehren? 6. Wie viele Lehrgänge hat die Landesfeuerwehrschule jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 abgesagt (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 wie viele und welche zusätzlichen Ausbildungsmaßnahmen auf Kreisebene durchgeführt? 8. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben wie viele Ausbildungslehrgänge durchgeführt, die in die Zuständigkeit der Landesfeuerwehrschule fallen?. Dok.-Nr.: 2016/032899

2 9. Werden die Landkreise und kreisfreien Städte für diese Übernahme von Pflichtaufgaben des Landes bei der Ausbildung von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehr angemessen entschädigt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 10. Warum werden nicht ausreichend Ausbildungslehrgänge durch die Landesfeuerwehrschule angeboten? 11. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Lehrgangsangebot in der Landesfeuerwehrschule an den Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren anzupassen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird im Land Brandenburg der Ausbildungsbedarf bei den Freiwilligen Feuerwehren durch das Lehrgangsangebot an der Landesfeuerwehrschule gedeckt? zu Frage 1: Die Ausbildungsinhalte werden gegenwärtig an die veränderten Bedürfnisse angepasst. Insbesondere besteht eine verstärkte Nachfrage nach Angeboten im Katastrophenschutz, im Krisenmanagement und im hauptamtlichen Bereich der Feuerwehr. Diese Nachfrage bindet mehr Kapazitäten als die klassische Ausbildung von Führungs- und Spezialkräften der Freiwilligen Feuerwehr. Momentan können deswegen in mehreren Lehrgangsarten nicht alle Bedarfe gedeckt werden. Frage 2: Wie viele Lehrgangsplätze für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg hat die Landesfeuerwehrschule jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 angeboten (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 2: Eine differenzierte Erfassung der zugeteilten Lehrgangsplätze nach den Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung gemäß 2 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz erfolgt nicht. In der folgenden Tabelle werden die Gesamt- Lehrgangsplätze pro Kalenderjahr dargestellt: Anzahl der angebotenen Lehrgangsplätze Frage 3: Seite 2 von 5

3 Welchen Bedarf an Lehrgangsplätzen haben die Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 beantragt (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 3: Bezüglich der Bedarfsmeldungen wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: Welcher Bedarf an Lehrgängen für Führungskräfte bei den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren (also Gruppenführer aufwärts) wurde aus den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gemeldet? Welche Quote ist davon erfüllt worden? Ist diese Erfüllungsquote aus Sicht der Landesregierung ausreichend, um dem enormen Bedarf an Führungskräften in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren nachhaltig zu decken? zu Frage 4: Bezüglich der Bedarfsmeldungen wird auf die Anlage verwiesen. Die Erfüllungsquote stellt sich wie folgt dar: Lehrgangsart Erfüllungsquote (Angebot) in % F III F IV F V F VI Langfristig muss die Erfüllungsquote im Bereich der Führungsausbildung der Freiwilligen Feuerwehren gesteigert werden. Frage 5: Stehen die Lehrgangsangebote für Berufsfeuerwehren wegen der begrenzten Kapazitäten in einem Konkurrenzverhältnis zu den Angeboten für die Freiwilligen Feuerwehren? Geht dies zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehren? zu Frage 5: Die Angebote für Berufsfeuerwehren binden auf Grund ihrer Lehrgangsdauer Kapazitäten, welche somit für andere Lehrgänge nicht zur Verfügung stehen. Frage 6: Wie viele Lehrgänge hat die Landesfeuerwehrschule jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 abgesagt (bitte auch aufschlüsseln nach den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten)? Seite 3 von 5

4 zu Frage 6: Eine differenzierte Erfassung der abgesagten Lehrgänge und deren avisierten Lehrgangsplätze für die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung gemäß 2 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz erfolgt nicht. In der folgenden Tabelle werden die Gesamtzahlen der abgesagten Lehrgänge pro Kalenderjahr dargestellt: Kalenderjahr Anzahl abgesagter Lehrgänge Frage 7: Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 wie viele und welche zusätzlichen Ausbildungsmaßnahmen auf Kreisebene durchgeführt? Frage 8: Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben wie viele Ausbildungslehrgänge durchgeführt, die in die Zuständigkeit der Landesfeuerwehrschule fallen? zu den Fragen 7 und 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Gemäß 24 Absatz 7 Satz 3 BbgBKG obliegt dem Land Brandenburg die Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Sonderausbildung. Alle übrigen Aus- und Fortbildungen sind durch die amtsfreien Gemeinden, Ämter, kreisfreien Städte und Landkreise durchzuführen ( 24 Absatz 7 Satz 1 und 2 BbgBKG). Frage 9: Werden die Landkreise und kreisfreien Städte für diese Übernahme von Pflichtaufgaben des Landes bei der Ausbildung von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehr angemessen entschädigt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 9: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und welche in die Zuständigkeit des Landes fallende Lehrgänge auf Kreisebene durchgeführt wurden. Frage 10: Warum werden nicht ausreichend Ausbildungslehrgänge durch die Landesfeuerwehrschule angeboten? Seite 4 von 5

5 Frage 11: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Lehrgangsangebot in der Landesfeuerwehrschule an den Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren anzupassen? zu den Fragen 10 und 11: Auf Grund des aktuell dezimierten Personalbestandes des Lehrpersonals kann der Bedarf nicht vollumfänglich abgedeckt werden. Gegenwärtig werden Maßnahmen umgesetzt, um das Lehrpersonal wieder zu verstärken. So ist für den 01. April 2016 die Ernennung von zwei Lehrkräften des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zu Beamten auf Probe geplant. Zum Abarbeiten von Bedarfsspitzen erfolgt in Kürze die befristete Einstellung von zwei Ausbildungsassistenten; das Auswahlverfahren ist bereits abgeschlossen. Seite 5 von 5

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