HFHS Höhere Fachschule für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialtherapie Dornach
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- Rudolf Hermann
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1 HFHS Höhere Fachschule für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialtherapie Dornach Berufsbegleitende Ausbildung Sozialpädagogik HF mit anthroposophischem Ansatz Leitlinien zur Praxisausbildung Stand: August 2007
2 1 1. Allgemeines Vorpraktikum Die Praxisausbildung... 2 Anstellungsvertrag für Sozialpädagogin/Sozialpädagoge in Ausbildung (SpiA) und Verbindlichkeit für die Ausbildung an der HFHS... 3 Ziele und Methode der Praxisausbildung... 3 Einführung in die Praxis, Ausbildungskonzept Die Praxisausbildnerin/der Praxisausbildner (PA)... 4 Berufliche Voraussetzungen... 4 Aufgaben der Praxisausbildnerin/des Praxisausbildners Beurteilung der praktischen Arbeit des SpiA Gegenseitige Verpflichtungen... 5
3 2 1. Allgemeines Die Praxisausbildung hat im Rahmen der Gesamtausbildung einen grossen Stellenwert. Der Ausbildungserfolg und damit die erfolgreiche praktische Tätigkeit der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen in Ausbildung (SpiA) hängen nicht zuletzt von einer gut abgestimmten gegenseitigen Zusammenarbeit von Ausbildungsstätte und Praxis ab. Um diese zu gewährleisten, sollen die unterschiedlichen Lernfelder gegenseitig transparent gemacht werden. Die HFHS erfüllt die Bedingungen des Rahmenlehrplans des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT, und sie orientiert sich am anthroposophischen Ansatz. Von der Praxisinstitution wird nicht erwartet, dass sie sich diesem Ansatz verpflichtet, jedoch bedeutet Offenheit eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 2. Vorpraktikum Entscheidend für die Berufswahl ist ein guter Einblick in die Berufspraxis. Diese ist sehr anforderungsreich. Eine Ausbildung in Sozialpädagogik erfordert Einfühlungsvermögen, Beweglichkeit, Durchhaltevermögen, Lernfähigkeit, Lernwille, kognitive und kommunikative Kompetenzen. Eine einfühlsame und kompetente Einführung und Begleitung in die Praxisfelder ist von nachhaltiger Wirkung auf die Berufsmotivation und für den Lernwillen. Das Vorpraktikum dient der persönlichen Erprobung der beruflichen Voraussetzungen und bietet zudem die Möglichkeit der Fremdbeurteilung durch eine Fachperson. Für die Teilnahme an der Ausbildung ist ein Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich von mindestens 800 Stunden (davon mindestens drei Monate ohne Unterbruch) Voraussetzung. Voraussetzung für die definitive Aufnahme ist ein positiver Praxis-Bericht der Institution. 3. Die Praxisausbildung Die Praxisausbildung erfolgt in einer Institution mit sozialpädagogischer Aufgabenstellung (Praxisanbieter). Der Praxisanbieter hat Kenntnis vom Konzept, vom Ausbildungs- und vom Prüfungsreglement der HFHS und erklärt sich damit einverstanden. Insbesondere erklärt er sich einverstanden mit den ausbildnerischen Anforderungen, wie sie in diesen Leitlinien zur Praxisausbildung formuliert sind und ist bereit, promotionsrelevante Qualifizierungsentscheide zu treffen.
4 3 Ausbildungsvertrag für Sozialpädagogin/Sozialpädagoge in Ausbildung (SpiA) und Verbindlichkeit für die Ausbildung an der HFHS Die arbeitsrechtliche Anstellung der SpiA ist Sache des Praxisanbieters. Der Anstellungsumfang beträgt mindestens 50% (ohne die Ausbildungszeit an der HFHS) und maximal 70-75%. Die Zusammenarbeit mit dem Praxisanbieter wird für die HFHS dann verbindlich, wenn der Ausbildungsvertrag von SpiA, Praxisanbieter und HFHS unterschrieben ist. Voraussetzungen für die Unterschrift seitens der HFHS sind: - die/der SpiA hat die Aufnahmeprüfung bestanden - die HFHS hat die Zusage zur Teilnahme an der Ausbildung ausdrücklich erklärt - der Praxisanbieter hat den SpiA zum Ausbildungsgang Sozialpädagogik angemeldet (Formular: Anmeldung zum Ausbildungsgang Sozialpädagogik) - ein Ausbildungskonzept der Institution liegt vor - der PA erfüllt die Anforderungen gemäss Ziff. 4. Ziele und Methode der Praxisausbildung In der Praxisausbildung werden die für die berufliche Aufgabenstellung erforderlichen Handlungs-, Erkenntnis- und Sozialkompetenzen erworben und übend vertieft. Dies geschieht in einer reflexiven Praxis, d.h. das erlernte Fachwissen wird in der Praxis erprobt und vertieft, andererseits werden die komplexen und teils widersprüchlichen lebenspraktischen Situationen reflektiert und in den Lernprozess einbezogen. Diese Methode des lernenden Arbeitens bzw. des arbeitenden Lernens wird im Ausbildungskonzept der HFHS als ein kreativ-künstlerischer Prozess verstanden. Einführung in die Praxis, Ausbildungskonzept Da die sozialpädagogischen Arbeitssituationen sehr komplex und veränderlich sind und von den Fachpersonen in vielerlei Hinsicht grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, zeichnet sich eine fruchtbare Ausbildung durch eine sorgfältige Einführung in die Aufgabenfelder und durch einen systematischen und überschaubaren Aufbau aus. Dies trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Berufsmotivation und zur Vertrauensbildung zwischen Praxisausbildnern/Institution und SpiA bei. Die HFHS setzt deshalb vom Praxisanbieter ein Ausbildungskonzept voraus, in welchem folgende Bereiche beschrieben werden:
5 4 Aufbau und Gliederung der Ausbildung (Ziele, Inhalte) personelle und strukturelle Verankerung der Ausbildung in der Institution zu erwerbende Handlungskompetenzen der SpiA sowie Instrumente zur Feststellung des Lernerfolges 4. Die Praxisausbildnerin/der Praxisausbildner (PA) Für die kompetente Einführung und Begleitung in die sozialpädagogische Praxis werden von der Begleitperson (Praxisausbildnerin/Praxisausbildner) sowohl in Bezug auf Fachlichkeit wie auch in Bezug auf erwachsenenbildnerische Kompetenzen hohe Anforderungen gestellt. Um auf diese Anforderungen gut vorbereitet zu sein, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Berufliche Voraussetzungen Diplom in Sozialer Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziokulturelle Animation) bzw. Diplom als Heilpädagogin/Heilpädagoge oder eine vergleichbare Ausbildung (die Äquivalenz wird durch die HFHS beurteilt) Eignung für den Beruf als PA Bereitschaft, die Kenntnisse über Erwachsenenbildung zu erwerben und zu vertiefen Abschluss einer PA-Zusatzqualifikation bzw. die Bereitschaft, eine PA-Zusatzqualifikation in der Zeit der Praxisbegleitung des SpiA zu erwerben Die/der PA anerkennt das Ausbildungskonzept der HFHS und ist bereit, den SpiA entsprechend diesem Konzept zu unterstützen. PA stehen in der Regel im direkten Arbeitszusammenhang mit dem SpiA. Aufgaben der Praxisausbildnerin/des Praxisausbildners Die/der PA ist dafür besorgt, dass die Ausbildungsaufgabe entsprechend dem Ausbildungskonzept der Institution in die Praxis umgesetzt wird. Sie/er ist in der Regel Kontaktperson für die HFHS. Die Aufgabe gliedert sich in:
6 5 Übernahme der Ausbildungsverantwortung in der Praxis 1 Regelmässige Gespräche mit dem SpiA (z.b. ½ bis 1 Stunde pro Woche); an diesen Gesprächen werden Ziele und Abmachungen für die Ausbildung in der Praxis vereinbart, wird ein Bezug zu aktuellen Unterrichtsthemen hergestellt sowie Rückmeldungen über Lernfortschritte gegeben. Zusammenarbeit mit der HFHS und Auseinandersetzung mit den Inhalten Teilnahme am jährlichen Treffen der PA Verfassen eines jährlichen, promotionswirksamen Qualifikationsberichtes z.hd. der HFHS Bei ungenügenden Leistungen oder die Ausbildung beeinträchtigende Konfliktsituationen am Arbeitsplatz Information an die HFHS. Die Aufgaben eines PA nehmen jährlich rund 80 bis 100 Arbeitsstunden in Anspruch. 5. Beurteilung der praktischen Arbeit des SpiA Eine promotionswirksame Einschätzung der praktischen Arbeit durch die Praxisausbildnerin/den Praxisausbildner geschieht jährlich im Mai. Hierfür wird das Formular Praxisqualifikation am Ende des Ausbildungsjahres verwendet. Aus der Gesamtbeurteilung wird ersichtlich: Situationsadäquate Förderung im Alltag bzw. Führung und Begleitung der Klienten sowie der soziale Bezug (bei Kindern und Jugendlichen auch der pädagogische Bezug) Zusammenarbeit im Team Einsatz, Lernbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit Fähigkeit zur Selbstreflexion Bearbeitung administrativer Aufgaben Anregung: Gegenüberstellung in Form von Selbst- und Fremdeinschätzung durch die/den SpiA. 1 Beinhaltet z.b. die Anleitung beim Ordnen und Verstehen praktischer Erfahrungen, das gemeinsame Erarbeiten und Festlegen von Arbeitszielen und Arbeitsabläufen, die Hilfe und Unterstützung beim Erkennen eigener Belastungsgrenzen bzw. nicht ausgeschöpfter Ressourcen, ferner die Begleitung des schulischen Ausbildungsprozesses und die Unterstützung bei der Umsetzung des Gelernten in die Praxis.
7 6 6. Gegenseitige Verpflichtungen Die HFHS übernimmt folgende Aufgaben gegenüber der Institution Durchführen der Veranstaltungen zur schulischen Qualifikation der SpiA Transparenz bezüglich Ausbildungsanforderungen Einhaltung der Vereinbarungen Die HFHS übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem SpiA Transparenz über den Ausbildungsverlauf Transparenz über die Praxisaufgaben und - Qualifikationen Aufzeigen von Zusammenhängen des zu Lernenden gegenüber der Praxis Die HFHS übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem PA Besuche in der Institution und beim PA Ein jährliches Treffen der PA an der HFHS Angebot für Unterrichtsbesuche für PA Transparenz über die Promotionsentscheide der HFHS Die Institution übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem PA Der/dem PA mind. 80 Stunden pro Jahr zur Erfüllung seiner Ausbildungsfunktionen zur Verfügung stellen Übertragung der Kompetenz zur Qualifizierung des SpiA im Rahmen des HFHS Lehrganges Der PA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem SpiA Regelmässige Gespräche mit dem SpiA zum Festlegen der Ziele und Vereinbarungen, sowie zur Rückmeldung über die Lernfortschritte Jährliche Beurteilung der Qualifikation Die Institution übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem SpiA Mindestens 50%-Anstellung Gewährung der Zeit für die regelmässigen Gespräche mit dem PA Ermöglichung von Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten zur Erfüllung des Ausbildungsauftrages Die Institution übernimmt folgende Aufgaben gegenüber der HFHS Entwicklung eines Ausbildungskonzeptes und Umsetzung in der Ausbildungspraxis Gewährleistung einer offenen und transparenten Zusammenarbeit mit den Vertretern der HFHS Die/der SpiA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber der HFHS Besuch des Unterrichtes an der HFHS. Aktive Beteiligung am Unterricht und Erarbeitung der Qualifizierungselemente gemäss Promotionsreglement Regelmässige Zahlung des Schulgeldes Der PA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem HFHS Erfüllung der Aufgaben gemäss Ausbildungskonzept der Institution Besuch des jährlichen Treffens der PA an der HFHS Verfassen der Qualifikationsberichte Der PA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber der Institution Regelmässige Information der Institution über die Zusammenarbeit mit der HFHS und den Verlauf der Ausbildung des SpiA Der SpiA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber dem PA Zusammenarbeit mit dem PA Bereitschaft zur Reflexion der praktischen Arbeit Mögliche Auseinandersetzung über die Lerninhalte der HFHS Der SpiA übernimmt folgende Aufgaben gegenüber der Institution Einhaltung der im Arbeitsvertrag für SpiA festgelegten Verpflichtungen Bereitschaft zur Erfüllung der von der Praxis geforderten Aufgaben und im angemessenen Rahmen Übernahme von Verantwortung
8 7 HFHS Höhere Fachschule für anthroposophische Heilpädagogik CH-4143 Dornach, Ruchti-Weg 7 Telefon 061/ , Fax 061/ Website: info@hfhs.ch Postcheck Basel
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