Lutz Beyer. Nutzeffekte des Energiecontrolling in modernen Energiemanagementsystemen

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1 Lutz Beyer Nutzeffekte des Energiecontrolling in modernen Energiemanagementsystemen

2 Folie : 2 Besonderheiten bei der Energie-Beratung Wir stehen alle am Anfang (alle Berater, alle Unternehmen) Die En-Berater können keine verbindlichen Aussagen machen, vieles ist latent. Beispiele hierfür sind - DIN EN wird durch ISO ersetzt (Feb. 2012) - Einspeisevergütung von PV-Anlagen ab März 2012 um 1/3 gesenkt - neue EneV Senkung der Einspeisevergütung im Mai 2012 vom Bundesrat gestoppt - Erhöhung der EEG-Umlage auf geschätzte > 7,5 Ct/KWh (Okt. 2014) - erwartete Änderungen im EEG in 2014/ Eine Planbarkeit ist häufig nicht gegeben Der En-Berater agiert in einem Netzwerk mit externen Experten

3 Folie : 3 Der Umfang, die Module der EnM-Beratung Kälteerzeugung Lichttechnik Energiebeschaffung Wärmeerzeugung BHKW Energiecontrolling Windenergie Druckluft Solarenergie Bauphysik Geothermie Wärmebilder

4 Folie : 4 Warum Energiemanagement? Quelle : Energie Monitoring 2013 der Bundesnetzagentur

5 Folie : 5 Warum Energiemanagement? Energiemanagementsysteme gewinnen in KMU zunehmend an Bedeutung, da die Energiekosten permanent steigen.

6 Folie : 6 Wie setzt sich der Strompreis in 2013/2014 zusammen (Stand 10/2013) Erzeugung Netznutzung, Abrechnung, Messtellenbetrieb Konzessionsabgabe (KAV) Cent / KWh 4 ct 5 7 ct Je nach Gemeinde 1,32 2,39 ct Geld zurück EEG-Umlage (EEG) Stromsteuer (StromStG) Ökosteuer KWK-Aufschlag (KWKG) Umlage für entgangene Netzentgelte ( 19 StromNEV) Umlage für Off-Shore-Haftungsübernahme (Gesetz-Entwurf) Nettopreis MwSt. Bruttopreis 6,24 ct 2,05 ct Letztverbrauchergruppe A - C 0,025 0,064 ct Letztverbrauchergruppe A - C 0,025 0,151 ct 0,25 ct 22,18 ct 4,21 ct 26,39 ct

7 Folie : 7 Warum Energiemanagement? 27 28,5 3,592 5,277 6,24 50 % 50 % < 4,

8 Folie : 8

9 Folie : 9 Welche Faktoren treiben den Strompreis weiter nach oben Abschaltung aller AKW s bis 2022 diese waren für die Grundlastversorgung verantwortlich, wenn Deutschland die Energiewende nicht schafft muss teurerer Atomstrom aus Frankreich und Tschechien eingekauft werden Solar- und Windstrom schwanken wetterbedingt stark, deshalb müssen schnellanfahrbare Gaskraftwerke als Nothilfe zur Verfügung stehen dies sind aber unrentabel Jede neue PV-Anlage treibt die EEG-Umlage in die Höhe Ca deutsche Unternehmen wird die EEG-Umlage teilweise zurück erstattet, dafür zahlen die restlichen Unternehmen und Privathaushalte. PV- Analgen > 100 KWp werden über ein Einspeisemanagement automatisch abgeschaltet, wenn die EVU hohe eigene Kapazitäten besitzen Gute Stromspeicher existieren nicht, Strom wird nicht genutzt aber vergütet. Bis 2015 sollen ca. 850 km, langfristig sogar ca km neue Hochspannungsleitungen gebaut werden. FRAGE an das Auditorium : wer soll das bezahlen???

10 Folie : 10 Warum Energiemanagement? Diese Variablen beeinflussen die Energiekosten Energiepreis Einkauf Primärenergie, Transportkosten Nebenkosten + + Stromsteuer, EEG- Umlage, KWKG. OffShore, 19 Energieverbrauch Notwendiger Verbrauch Einsparung in der Beschaffung Ermäßigungen (StromStG, EEG, 19 StromNEV) Effizienz steigern (Verbrauch senken, Verschwendung vermeiden, Rückgewinnung) Wo sind die größten finanziellen Potenziale zu erwarten?

11 Folie : 11 Warum Energiemanagement? Diese Variablen beeinflussen die Energiekosten Energiepreis Einkauf Primärenergie, Transportkosten Nebenkosten + + Stromsteuer, EEG- Umlage, KWKG. OffShore, 19 Energieverbrauch Notwendiger Verbrauch Einsparung in der Beschaffung Ermäßigungen (StromStG, EEG, 19 StromNEV) Effizienz steigern (Verbrauch senken, Verschwendung vermeiden, Rückgewinnung)

12 Folie : 12 Tip 1 : Energiebeschaffung - Preisbildung durch Lastabwurf Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Spitzenlast Grundlast

13 Folie : 13 Tip 1 : Energiebeschaffung - Preisbildung durch Lastabwurf

14 Folie : 14 Tip 1 : Energiebeschaffung - Preisbildung durch Lastabwurf Lastabwurf Step 1 Lastabwurf Step 2 Spitzenlast (Peakload) Grundlast (Baseload)

15 Folie : 15 Lastabwurf bei 300 kw (Topologie) 300,00 kw Einspeisung 100,00 kw 100,00 kw 100,00 kw 0, 0,

16 Folie : 16 Für Mitarbeiter visualisieren, Fall A : Last zuschaltbar 200,00 kw Einspeisung 50,00 kw 100,00 kw 50,00 kw 0, 0,

17 Folie : 17 Für Mitarbeiter visualisieren, Fall B : nix zuschalten 300,00 kw Einspeisung 50,00 kw 100,00 kw 50,00 kw 100,00 kw 0,

18 Folie : 18

19 Folie : 19 Tip 1 : Energiebeschaffung Preisbildung über Benutzerstundenzahl > Benutzerstunden Netzentgelt-Reduktion > Benutzerstunden niedrigere Netzentgelte < 2500 Benutzerstunden Höhere Netzentgelte

20 Folie : 20 Tip 2 : Energiebeschaffung Preisbildung über Benutzerstundenzahl Energiepreis ,00 EUR reiner Energiepreis/Arbeitspreis kwh x 4,8 Ct./kWh = ,00 EUR Leistung (max) 792 kw Betriebsstunden 3788 h Netzentgelte (Preisblatt 2012) ,32 EUR Konzessionsabgabe kwh x 0,11 Ct./kWh = 3.300,00 EUR Arbeitspreis Netz APN kwh x 0,84 Ct./kWh = ,00 EUR Leistungspreis Netz LPN 792 kw x 110,21 EUR/kW/a = ,32 EUR Steuern und Zuschläge ,00 EUR KWK bis kwh kwh x Stromverbrauch 0,126 Ct./kWh p.a = (kwh) 126,00 EUR KWK über kwh kwh x 0,060 Ct./kWh = 1.740,00 EUR Stromsteuer kwh x 2,050 Ct./kWh = ,00 EUR Benutzerstundenzahl (h) = EEG-Umlage kwh x 5,277 Ct./kWh = ,00 EUR StromNEV bis kwh kwh x 0,329 Ct./kWh = 329,00 EUR StromNEV ab kwh kwh x Höchste 0,050 Ct./kWh Lastspitze = (kw) 1.450,00 EUR Offshore-Umlage bis kwh kwh x 0,250 Ct./kWh = 250,00 EUR Offshore-Umlage über kwh kwh x 0,050 Ct./kWh = 1.450,00 EUR gesamt ,32 EUR Mischpreis MP (Gesamtkosten netto / MWh) 161,16 EUR Dieser Wert ist über das Energiecontrolling beinflussbar

21 Folie : 21 Tip 3 : Energiebeschaffung Preisbildung über abweichendes Höchstlastfenster StromNEV 19; Sonderformen der Netznutzung (Absatz 2) Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf.

22 Folie : 22 Tip 4 : Energiebeschaffung Preisbildung über abweichendes Höchstlastfenster

23 Folie : 23 Tip 4 : Energiebeschaffung Preisbildung über abweichendes Höchstlastfenster

24 Folie : 24 Tip 4 : Energiebeschaffung Preisbildung über abweichendes Höchstlastfenster über das Energiecontrolling beinflussbar

25 Folie : 25 Give away

26 Folie : 26 Tip 4 : Energiebeschaffung Preisbildung über Zeitpunkt des Energievertrages MERKE: Nicht die Anzahl der eingeholten Angebote ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, wann die Angebote eingeholt werden

27 Folie : 27 Warum Energiemanagement? Diese Variablen beeinflussen die Energiekosten Energiepreis Einkauf Primärenergie, Transportkosten Nebenkosten + + Stromsteuer, EEG- Umlage, KWKG. OffShore, 19 Energieverbrauch Notwendiger Verbrauch Einsparung in der Beschaffung Ermäßigungen (StromStG, EEG, 19 StromNEV) Effizienz steigern (Verbrauch senken, Verschwendung vermeiden, Rückgewinnung)

28 Folie : 28 Allgemeines zur Steuerentlastung nach dem StromStG Die Stromsteuer wird nach Stromsteuergesetz erlassen, erstattet oder vergütet, wenn Strom durch Unternehmen des produzierenden Gewerbes aus betrieblichen Zwecken entnommen wird ( 10 StromStG). Die begünstigten Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zugerechnet werden sind genau definiert ( 9a StromStG) Ab wird eine Steuerentlastung nur noch gewährt, wenn das Antrag stellenden Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO oder Umweltmanagementsystem nach EMAS betreibt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auch alternative Systeme zur Energieeffizienz betreiben. Da die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems einen längeren Vorlauf benötigt kann die Stromsteuerentlastung (Spitzenausgleich) in den Jahren 2013 bis 2015 unter erleichterten Bedingungen beansprucht werden. Bisher gilt das StromStG vom Das BMWT hat mit der Verordnung Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung-SpaEfV vom , die Nachweisführung für die Einführung solcher Energie- oder Umweltmanagementsysteme festgelegt. Große Unternehmen KMU ISO EMAS DIN Altern. System Stromsteuerentlastung Wir versuchen im nachfolgenden Text die Komplexität etwas einfacher darzustellen und empfehlen unseren Kunden, sich auf die neuen Änderungen der SpaEfV einzustellen.

29 Folie : 29 Stromsteuerentlastung von Großen Unternehmen Ab dem Antragsjahr 2013 sind für die Gewährung einer Steuerentlastung von großen Unternehmen (> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio Jahresumsatz) folgende Nachweise zu führen Forderung gemäß StromStG (Ausgabe ) Nachweisführung gemäß SpaEfV - Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (Ausgabe ) Antragsjahr 2013 Antragsjahr 2014 Antragsjahr ) Gültiges DIN EN ISO Zertifikat oder Bericht des Überwachungsaudits, das frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde 1.) Gültiges DIN EN ISO Zertifikat oder Bericht des Überwachungsaudits, das frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde oder oder Energiemanagementsystem nach ISO Ein EnMS ist ein nachgewiesenes und wirksames Instrument, um die Energieeffizienz in einem Unternehmen zu steigern, den Energieverbrauch, den CO 2- Verbrauch zu senken, was letztlich eine Kostensenkung bewirkt 2.) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung ein Energiemanagementsystem nach ISO einzuführen und zu betreiben und eine natürlichen juristische int/ext. Person zum Energiebeauftragten zu benennen und Ermittlung des Energieeinsatzes und Energieverbrauches nach Kap a der ISO und Testat eines Zertifizierungsorgans über mind. 25 % des gesamten Energieverbrauchs 2.) Ermittlung des Energieeinsatzes und Energieverbrauches nach Kap a der ISO und Energetische Bewertung nach Kap b der ISO und Testat eines Zertifizierungsorgans über mind. 60 % des gesamten Energieverbrauchs Gültiges DIN EN ISO Zertifikat oder Bericht des Überwachungs-audits, das frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde Ermittlung des Energieeinsatzes und Energieverbrauches

30 Folie : 30 Stromsteuerentlastung von Großen Unternehmen Ab dem Antragsjahr 2013 sind für die Gewährung einer Steuerentlastung von großen Unternehmen (> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio Jahresumsatz) folgende Nachweise zu führen Erfassung und Analyse von Energie Aufteiling der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher Erfassung der Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen Drucklufterzeugung 1.) Gültige EMAS-Registrierung oder Bericht des Überwachungsaudits, das frühestens Punpen 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde oder Ventilatoren oder Antriebsmotoren Wärme- und Kälteerzeugung Ermittlung des Verbrauches durch kontinuierliche Messung Forderung gemäß StromStG (Ausgabe ) Umweltmanagementsystem nach EMAS Ein UMS ist ein nachgewiesenes und wirksames Instrument, um die Umweltschutz in einem Unternehmen zu steigern, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, den Energieverbrauch, den CO 2- Verbrauch zu senken, was letztlich eine Kostensenkung bewirkt Nachweisführung gemäß SpaEfV - Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (Ausgabe ) Antragsjahr 2013 Antragsjahr 2014 Antragsjahr ) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen und zu betreiben und eine natürlichen juristische int/ext. Person zum Energiebeauftragten zu benennen und Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger, der Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten und der Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle und Testat eines Zertifizierungsorgans oder eines Umweltgutachters über mind. 25 % des gesamten Energieverbrauchs 1.) Gültige EMAS-Registrierung oder Bericht des Überwachungsaudits, das frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde 2) Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten mit einer Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher, der Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen, für gängige Geräte ( Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung, sowie Beleuchtung, Bürogeräte) die Ermittlung des Verbrauchs durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (Stromzange, Wärmezähler; Schätzungen bei Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung müssen unter Verwendung von Methoden zur Temperaturbereinigung erfolgen) und nach-vollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten, und der Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle; und Testat eines Zertifizierungsorgans oder eines Umweltgutachters über mind. 60 % des gesamten Energieverbrauchs Gültige EMAS- Registrierung oder Bericht des Überwachungsaudits, das frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragsjahres ausgestellt wurde

31 Folie : 31 Stromsteuerentlastung von KMU-Unternehmen Ab dem Antragsjahr 2013 sind für die Gewährung einer Steuerentlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio Jahresumsatz) folgende Nachweise zu führen Forderung gemäß StromStG (Ausgabe ) Nachweisführung gemäß SpaEfV - Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (Ausgabe ) Antragsjahr 2013 Antragsjahr 2014 Antragsjahr 2015 Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz in KMU nach Anlage 1 der SpaEfV Bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen guten und strukturierten Einstieg um die energetische Situation im Unternehmen durch die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger, zu bewerten. Dabei sollen Energiesparpotenziale aufgedeckt um die Energiekosten nachhaltig zu reduzieren. 1.) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung ein alternatives Energiemanagementsystem nach ISO einzuführen und zu betreiben und eine natürlichen juristische int/ext. Person zum Energiebeauftragten zu benennen und Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger nach SpaEfV Anlage 2, Tabelle 1 und Testat eines Zertifizierungsorgans über mind. 25 % des gesamten Energieverbrauchs 1.) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung ein alternatives Energiemanagementsystem nach ISO einzuführen und zu betreiben und eine natürlichen juristische int/ext. Person zum Energiebeauftragten zu benennen und Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger nach SpaEfV Anlage 2, Tabelle 1, Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern nach Tabelle 2 und Testat eines Zertifizierungsorgans über mind. 25 % des gesamten Energieverbrauchs 1.) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung ein alternatives Energiemanagementsystem nach ISO einzuführen und zu betreiben und eine natürlichen juristische int/ext. Person zum Energiebeauftragten zu benennen und Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger nach SpaEfV Anlage 2, Tabelle 1, Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern nach Tabelle 2, Bewertung der Einsparpotenziale nach Tabelle 3 und Testat eines Zertifizierungsorgans über mind. 25 % des gesamten Energieverbrauchs Ermittlung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauches

32 Folie : 32 Die Forderungen der ISO 5001 bzw. der SpaEfV

33 Folie : 33 Daten erfassen und bewerten

34 Folie : 34 Daten erfassen und bewerten Bisheriger und aktueller Energieeinsatz (KWh/a) Heizöl Diesel Strom

35 Folie : 35 Daten erfassen und bewerten Bewertung des Energieeinsatz (berechnete Werte für 2012 ) Büros, PC, Drucker, Kopierer (Strom) EDV-Raum (Strom) Klimaanlagen (Strom) Licht (Strom) Heizung Labor (Strom) Kühlkreisläufe (Strom) Druckluftversorgung (Strom) Heizung im Büro/Produktion (Heizöl) 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% 0,5% 1% 3% 3% Mahl- und Mischanlagen (Strom) 5% LKW, PKW, Stapler (Diesel) 28% Extrusionsanlagen (Strom) 59% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% ANTEIL AM GESAMT-ENERGIEVERBRAUCH

36 Folie : 36 Daten erfassen und bewerten EnPi

37 Folie : 37 Energiemanagement nach ISO EnControlling 25 % 60 % EnEffizienz verbessern 2015

38 Folie : 38 Warum Energiemanagement? Diese Variablen beeinflussen die Energiekosten Energiepreis Einkauf Primärenergie, Transportkosten Nebenkosten + + Stromsteuer, EEG- Umlage, KWKG. OffShore, 19 Energieverbrauch Notwendiger Verbrauch Einsparung in der Beschaffung Ermäßigungen (StromStG, EEG, 19 StromNEV) Effizienz steigern (Verbrauch senken, Verschwendung vermeiden, Rückgewinnung)

39 Energetische Bewertung mit einem modernen EnControlling Folie : 39 Energie Neben-Produkte Rohstoffe Hilfsstoffe Unternehmen Produkte Betriebsstoffe Abfälle

40 Folie : 40 Der Energiefluss (E-Sankey)

41 Folie : 41 Der Energiefluss (E-Sankey)

42 Folie : 42 Der Materialfluss (M-Sankey)

43 Folie : 43 Der Kostenfluss (C-Sankey)

44 Folie : 44 Noch ein Vorteil des EnControllings

45 Folie : 45 Exakte Zahlen durch Energiecontrolling Früher

46 Folie : 46 Exakte Zahlen durch Energiecontrolling heute Wichtige Info

47 Folie : 47 Altes Beispiele aus der Praxis : Druckluft Erkanntes Problem: a. Die Druckluftverluste liegen bei ca. 11 % der Liefermenge des Kompressors. b. Die Druck liegt bei 8,5 bar Massnahme: a. Leckageverluste besonders an Maschinen- und Werkzeuganschlüssen abdichten, defekte Anschlussschläche ersetzen b. Druck auf 6,5 bar reduzieren Investition: ca EUR Einsparung: 176 MWh/a = 12,450 EUR/a CO2-Minderung ca. 52t/a Mit EnControlling

48 Folie : 48 Beispiele aus der Praxis : Privathaushalt Alte Geräte Neue Geräte Einsparung ca. 5 kw pro Tag = 1,30 EUR Einsparung p.a. = 475 EUR Invest = EUR Stat. Annuität = 4,2 Jahre

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