Beratungsstelle für Schwangere Jahresbericht Jahresbericht Beratungsstelle für Schwangere

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1 2011 Jahresbericht Beratungsstelle für Schwangere

2 Inhaltsverzeichnis zum 1 Angaben zur Beratungsstelle Standort Öffnungszeiten Ausstattung Mitarbeiterinnen Statistische Angaben Erfahrungen aus der Beratungspraxis Problemfelder und Trends innerhalb der allgemeinen Schwangerenhilfeberatung sowie Auswertung im Berichtsjahr Exkurs: Interkulturelle Kompetenz fachliche Voraussetzung für eine gelingende Beratungsbeziehung Drei Beispiele aus unserer Beratungspraxis Problemfelder und Trends in der Schwangerschaftskonfliktberatung Aktuelles und Auszüge aus unserem Beratungsangebot Erfahrungen im Berichtsjahr: Schwangerschaft und psychische Erkrankung Beendigung der Kurvermittlung Beratung bei Pränataler Diagnostik Online Beratung Projekt Gesundheitspräventive Beratung und Kompetenzvermittlung in den Bereichen Familie und Elternschaft für Flüchtlingsfrauen Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung Konzeption der Beratungsstelle Rechtsgrundlagen Ziele und Zielgruppen Profil und Beratungsverständnis Leistungsspektren Fachliche Standards und Qualitätsmerkmale Leistungsangebote Beratungstätigkeit nach 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz Beratungstätigkeit nach 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz Anträge Öffentlichkeitsarbeit/Gruppenarbeit Gremienarbeit/Vernetzung Fachliche Weiterbildungen

3 Beratungsstelle für Schwangere staatl. anerk. nach 219 Büchsenstrasse 34/ Stuttgart Tel: Fax: Angaben zur Beratungsstelle 1.1 Standort Die Beratungsstelle befindet sich im Haus der Diakonie der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.v. in der Büchsenstr. 34/36, zentral in der Stadtmitte von Stuttgart gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Der niedrigschwellige Zugang wird durch direkten und anonymen Zugang gewährleistet. Die Beratungsstelle ist in den Hauptsitz der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.v. eingebunden und verfügt über einen behindertengerechten und familienfreundlichen Zugang (Aufzug). Es besteht die Möglichkeit der telefonischen und persönlichen Anmeldung zu den Öffnungszeiten mit Terminvergabe für Schwangerschaftskonfliktberatung innerhalb von drei Tagen und zeitnaher Vergabe von Beratungsgesprächen für Beratung nach 2 SchKG. Außerdem stehen Termine für Abendsprechstunden bzw. Frühtermine zur Verfügung. Die Zusicherung möglicher Anonymität gegenüber den Beraterinnen ist auf Wunsch selbstverständlich möglich. Die Schweigepflicht, die Vertraulichkeit und der Datenschutz sind innerhalb der Beratung gewährleistet. Die Vielzahl der Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten im Haus der Diakonie erleichtert bei Bedarf wesentlich die Hinzuziehung weiterer Hilfen im Sinne eines ganzheitlichen psychosozialen Hilfeansatzes - (z.b. Suchtberatung, Aidsberatung). Darüber hinaus tragen kurze Wege zu weiteren Diensten innerhalb der eva (z.b. Internationales Beratungszentrum, Schuldnerberatung, Jugendhilfe) dazu bei, schnelle, umfassende und unbürokratische Hilfen zu koordinieren. 1.2 Öffnungszeiten Die Beratungsstelle ist geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Freitag Abendsprechstunden für Berufstätige, Frühtermine 1.3 Ausstattung Uhr und Uhr Uhr und Uhr Jede Beraterin verfügt über ein eigenes Beratungszimmer. Die Anmeldung der Ratsuchenden erfolgt in den Räumen des gemeinsamen Sekretariates des Dienstes für ältere Menschen und der Beratungsstelle für Schwangere. Für die KlientInnen der Beratungsstelle steht ein Wartebereich zur Verfügung, der mit Informationsmaterial sowie Spielmöglichkeiten für Kinder ausgestattet ist. Eine Toilette mit Wickelmöglichkeiten sowie eine behindertengerechte Toilette ergänzen das räumliche Angebot. Das Haus der Diakonie hält für Gruppen- und Informationsveranstaltungen diverse Räumlichkeiten je nach Bedarf und Größe der Veranstaltung bereit.

4 1.4 Mitarbeiterinnen Fr. Höld (Bereichsleitung) Fr. Biesten (stellvertr. Bereichsleitung) Fr. Pickl Fr. Teodoru Fr. Flohr Fr. Hildebrand (Verwaltungsfachkraft) Fr. Müller (Praktikantin) Themenspezifische Fortbildungen, Fachtagungen, Konzeptions- und Klausurtage sowie Teamsupervision gehören zum fachlichen Standard der Beratungsstelle und garantieren die ständige fachliche Weiterqualifizierung. In diesem Jahr wurde die Auseinandersetzung mit den Veränderungen des Gendiagnostik- und Schwangerschaftskonfliktgesetzes fortgesetzt. Zwei Beraterinnen nahmen an einer 4-teiligen Fortbildung zum Thema Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik teil. Weitere Fachtage zu den Themen Trauerberatung, Tragödien in der Schwangerschaft sowie PID wurden absolviert. Somit ist der Erwerb von Grundkompetenzen für diesen speziellen Beratungsbereich bei allen Beraterinnen abgeschlossen. Im März besuchten uns Frau Hausen und Herr König vom Sozialministerium, um einen Einblick in die Praxis der Schwangerenberatung zu gewinnen. Die vielen Fragen und das große Interesse an unserer Arbeit freuten uns sehr und boten die Chance, auf Schwierigkeiten an einflussreicher Stelle hinzuweisen. Im Vorfeld beschäftigten sich die Beraterinnen mit der neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Anerkennung und Förderung der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen (VwV SchKG) vom 09. Dezember 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, und sammelten Anregungen zur Weiterentwicklung. Mit Abschluss des Jahres stand die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes bevor mit den Neuerungen und der Veränderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden wir uns im kommenden Jahr auseinandersetzen. Eine Beraterin schloss im Berichtsjahr ihre längerfristige berufsbegleitende Fortbildung am C.G. Jung-Institut in Stuttgart zum Thema Frühe Hilfen Bindungsgeschehen ab. Die Berufsausbildung und Qualifizierung der Beratungsfachkräfte entspricht den Richtlinien für die Anerkennung des Landes Baden Württemberg. Alle Kolleginnen weisen die erforderliche Qualifizierung für die Schwangerschaftskonfliktberatung in Form der mehrteiligen Basisqualifikation am Evangelischen Zentralinstitut Berlin (EZI) nach. Vier Mitarbeiterinnen verfügen über methodisch-therapeutische Zusatzausbildungen; eine Beraterin in Gestalttherapie, eine Beraterin in Gestaltberatung, eine Beraterin in personzentrierter Beratung nach Rogers und eine Beraterin in analytisch orientierter Sozialtherapie. Die Supervisionsgruppe zu PND wurde als Maßnahme zur Qualitätssicherung fortlaufend besucht. Eine Beraterin nimmt als Qualitätsbeauftragte der Beratungsstelle im Qualitätszirkel der eva teil. Das Team der Beraterinnen hat langjährige Unterstützung durch weitere Kompetenzen einer Frauenärztin, einer Psychologin und einer Rechtsanwältin in einem interdisziplinären Team. Die Beratungsstelle wird durch Mittel des Sozialministeriums des Landes Baden- Württemberg gefördert. 3

5 2 Statistische Angaben In diesem Jahr wurden mit 1637 so viele Beratungsgespräche wie nie zuvor geführt, was einer Steigerung um 3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit 687 Klientinnen suchten uns im Berichtsjahr genau so viele wie 2009 auf. Die Nachfrage nach Beratung bewegt sich ungebrochen auf sehr hohem Niveau und die Kapazitätsgrenze der Beratungsstelle wird trotz nochmaliger Steigerung der Sitzungen deutlich. Gegen den Trend der abnehmenden Schwangerschaftsabbrüche kamen mit 235 Frauen mehr Frauen zur Schwangerschaftskonfliktberatung als in den Jahren zuvor. Dies entspricht einem Zuwachs von 12%. Zur allgemeinen Schwangerenberatung kamen mit 452 KlientInnen annähernd gleich viele Frauen in die Beratungsstelle als im Vorjahr (1,5% weniger als 2010). Gesamtfälle (Erstgespräche) Konfliktberatung nach 5u6 SchKG Allg.Schw.beratung nach 2 SchKG Anzahl aller Beratungsgespräche Die gesamte Übersicht über die Zahlen 2011 findet sich im Anhang am Ende des Berichts wieder. 3 Erfahrungen aus der Beratungspraxis 3.1 Problemfelder und Trends innerhalb der allgemeinen Schwangerenhilfeberatung sowie Auswertung im Berichtsjahr Analog zum Vorjahr suchten mit 452 Frauen 1,5% weniger Frauen als in 2010 die allgemeine Schwangerenhilfeberatung auf. Allerdings bestätigen die Zahlen die Entwicklung der Vorjahre, dass pro Kopf noch einmal mehr Termine wahrgenommen wurden, so dass die Anzahl der Beratungsgespräche mit 1368 verteilt auf 452 Personen einen neuen Höchststand markiert. Mittlerweile nimmt jede Klientin im Durchschnitt 3,03 Gespräche pro Jahr in Anspruch, das entspricht einer Steigerung um 2,3% gegenüber

6 Verteilung der Sitzungsanzahl 2 SchKG Jahr absolut (Fälle) 2 Summe aller Sitzungen nach , , ,03 Annähernd gleichbleibende Trends wie im Vorjahr sind zudem: 5 Durchschnittliche Anzahl Sitzungen pro Klient Etwa ¼ aller KlientInnen befinden sich in Lebenssituationen, die mit komplizierten Multiproblemlagen beschrieben werden können Anliegen und Themen in der allgemeinen Hilfenberatung sind analog zu 2010 Kooperationen in über 29% aller Fälle nach 2 SchKG Psychosoziale Beratung zu Pränataldiagnostik wird zwar etwas häufiger, aber nicht in erwartetem Maße in Anspruch genommen Das durchschnittliche Alter der Frauen liegt bei 29 Jahren Wie im Vorjahr (77%) reichten in 76% der Fälle bis zu 3 Gespräche zur Bearbeitung von Anliegen aus, insgesamt knapp ein Viertel aller Frauen benötigte jedoch mehr als 3 Sitzungen im Jahr. Unter Berücksichtigung, dass etwa die Hälfte der Klientinnen nur ein Gespräch in Anspruch nimmt, wird sehr deutlich, dass die andere Hälfte mit komplexen Problemlagen, teils sehr komplizierten und ungesicherten Lebenssituationen an die Beratungsstelle herantritt. Insgesamt 24% der KlientInnen befinden sich in sehr umfassenden Problem- und Notlagen, welche für die Beraterinnen eine große Herausforderung darstellen suchten beispielsweise über 6% der Frauen die Beratungsstelle 8 Mal im Verlauf eines Jahres auf, 4% bis zu 15 Mal und 3 Frauen kamen analog zum Vorjahr über 20 (!) Mal zum Gespräch. Wieder bestätigt sich der Eindruck, dass der Informationsbedarf zu Schwangerschaft und Geburt sehr hoch ist, die rechtlichen Auseinandersetzungen intensiver geworden sind, die finanzielle Situation mit Kind(ern) eingeschränkt ist und die Wohnungssuche weiterhin ein zentrales Anliegen beim Aufsuchen der Beratungsstelle bleibt. Die Klärung der Sachlage, die Existenzsicherung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen erfordern oft einen extrem hohen Aufwand von den Beraterinnen. Darüber hinaus vermitteln sie frühe Hilfen, nutzen Kooperationspartner, bauen neue Netzwerke auf und etablieren verbindliche Unterstützungsmodelle um die materielle und soziale Not der Frauen, die uns aufsuchen zu mildern. Mit großem Einsatz, in jedem Fall auf individuelle Weise, angepasst an die Situation und unter Einbeziehung der Fähigkeiten und Ressourcen der Frauen bleibt diese Aufgabe wirklich ganzheitlich und anspruchsvoll. Auch in 2011 wurde in über 29% aller Fälle (Vorjahr 28%) in der allgemeinen Schwangerenberatung mit Ämtern/Behörden, sozialen Diensten, dem Gesundheitsbereich (Ärzte, Klinik, Gesundheitsdienste) und anderen aktiv kooperiert, um passgenaue Hilfen zu ermöglichen. Die Vernetzung, die über das Bundeskinderschutzgesetz eingefordert wird, praktizieren wir größtenteils bereits in unserem Beratungsalltag. Auffallend in diesem Jahr war die Häufung von Frauen ohne Krankenversicherung. Die Erfahrung in der Beratungsstelle für Schwangere zeigt, dass die Armutswanderung aus Osteuropa zunimmt. Die Voraussetzungen, Arbeit zu finden, sind für EU BürgerInnen aus diesen Ländern recht schwierig. Es kommt immer wieder zu prekären

7 Lebenssituationen, wenn schwangere Frauen nicht krankenversichert sind und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Alle Frauen, die in dieser Situation die Beratungsstelle aufsuchten, waren schwangere Migrantinnen. Die Frauen gerieten in Not, weil sie nicht zu Frauenärztinnen konnten und die Geburt stand bevor, ohne dass klar war, wer die Entbindungskosten trägt. Frauen hatten Probleme, in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und erfordert eigentlich schnelle Lösungen. Krankenkassen verlangten bei einer freiwilligen Versicherung hohe Nachzahlungen, fühlten sich jedoch für die Entbindungskosten nicht zuständig. Schwierig war auch, über die Sozialämter eine Finanzierung zu bekommen. Im Bereich der Frühen Hilfen leistet die Beratungsstelle dauerhaft umfangreiche Vermittlungs- und Motivationsarbeit mit dem Ziel, bestehende Angebote und Hilfen schnell, häufig und niedrigschwellig zu vermitteln. Mit Blick auf den Kinderschutz ist diese Arbeit in hohem Maße präventiv und bringt KlientInnen in eine Position, in der sie selbst Entscheidungen treffen können. Statt des Eindrucks, dass über sie bestimmt wird, bleibt das Gefühl der Selbstwirksamkeit bestehen und damit die Grundlage für ein gesundes Selbstwertgefühl. Mit dem Wissen, benötigte Hilfen auch annehmen zu können, werden Frauen und Familien gestärkt. Sie werden sich ihrer Ressourcen und Möglichkeiten bewusst und greifen darauf zurück, wenn sie wieder in eine unvorhergesehene Notlage geraten. Analog zum Vorjahr, aber mit einer nochmaligen Steigerung um 7% bei den Nennungen stellt die finanzielle Situation wie in jedem Jahr mit Abstand den größten Anlass dar, mit dem sich Schwangere und Familien an die Beratungsstelle wenden. Die Wohnungssituation jedoch wird nach dem konstant gebliebenen Informationsbedarf 8% häufiger genannt als im Vorjahr. Zum Positiven verändert hat sich, dass zwar die Wohnungssituation sehr häufig den Beratungsanlass bildet, es mittlerweile aber meistens gelingt, die Frauen/Familien bis zur Geburt ihres (nächsten) Kindes in einen passenden Wohnraum zu vermitteln. An vierter Stelle liegt die Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Behörden und Ämtern und auf Platz 5 die Nennung von Problemen bei Arbeitsplatz, Beruf und Ausbildung. Ebenfalls annähernd gleich geblieben ist: 44% der Frauen haben beim ersten Besuch der Beratungsstelle noch keine Kinder Knapp 4% der Familien haben 4 und mehr Kinder Der Anteil der alleinerziehenden Frauen liegt relativ konstant bei 21% Eine nur leicht erhöhte Vollzeitbeschäftigung bei Frauen (+4% gegenüber 2010) 6

8 Auch hier wie in den Jahren zuvor stellt die Existenzsicherung und sozialrechtliche Information mit 84% unverändert die zentrale Leistung in der allgemeinen Schwangerenhilfeberatung dar. An zweiter Stelle werden in den Beratungsgesprächen allgemeine und rechtliche Fragen zu Schwangerschaft und Geburt beantwortet und wie im Vorjahr stellt die Unterstützung bei Behördenkontakten, Antragstellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen den dritten Platz der Nennungen. Probleme mit JobCentern und anderen Behörden zählen genauso hierzu wie die Hilfe beim Formulieren von Widersprüchen, Anträgen oder der Gang vor das Sozialgericht. Im Jahr 2011 wurden 188 Anträge an verschiedene Stiftungen in Höhe von gestellt, wovon knapp bewilligt und ausbezahlt wurden. 113 Anträge wurden an die Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt, d.h. 75 Anträge an kirchliche und andere Stiftungen. Nachdem im letzten Jahr bereits eine Steigerung in der Antragssumme um 10% vorlag, lag diese 2011 noch einmal um 14% höher als im Vorjahr! Die Anrechnung des Elterngelds auf den Bezug von ALG II seit Anfang 2011 ist sicherlich ein Grund für die nochmalige Zunahme der Anträge. Ein weiterer Grund besteht in den unsicheren und niedrig bezahlten Arbeitsverhältnissen, in denen sich viele Familien befinden, die zu uns kommen. Mittlerweile liegen nicht nur Studentinnen, sondern eben auch Familien mit einem/r VerdienerIn innerhalb der Einkommensgrenzen der Bundesstiftung eine prekäre Verschiebung nach unten. Zusätzlich wurden Frauen wie in den Vorjahren mit Sachleistungen wie Kinderwägen, Babybekleidung, Lebensmittelgutscheinen und Fahrkarten aus Spenden und Mitteln der Evangelischen Gesellschaft unterstützt. Dies bedeutete für viele Frauen und Familien an der Armutsgrenze eine wichtige Leistung zur Existenzsicherung. An dieser Stelle ein herzliches danke! an alle, die uns 2011 wieder unterstützt haben!! Exkurs: Interkulturelle Kompetenz fachliche Voraussetzung für eine gelingende Beratungsbeziehung Veränderungen in der Beratungsarbeit lassen sich nur zum Teil in durchschnittlichen Zahlen abbilden. Unsere Beratungsstelle für Schwangere wird von Menschen aus vielen unterschiedlichen Kulturen aufgesucht. Vor diesem Hintergrund reflektieren die Beraterinnen immer wieder die Frage, welche anderen Ausgangsvoraussetzungen, Wertesysteme und Bedürfnisse Frauen und Familien mit Migrationshintergrund mitbringen und wie interkulturelle Beratung umgesetzt werden kann. Ein Erlebnis in einer Kindertageseinrichtung, in der die Mitarbeiterinnen sich wenig in die Situation einer alleinerziehenden Migrantin hineinversetzen konnten, die sich in einer sehr schwierigen persönlichen Situation befand und die die Bedürfnisse der Frau offensichtlich nicht wahrnahmen, war der Auslöser, die Statistik im Hinblick auf 7

9 KlientInnen mit Migrationshintergrund und KlientInnen ohne Migrationshintergrund genauer anzuschauen. Auch wenn die Verteilung derart ist, dass von 687 KlientInnen lediglich 181 Frauen ohne Migrationshintergrund sind, ergeben sich wie vermutet in einigen Bereichen signifikante Unterschiede. Im Folgenden werden KlientInnen mit/ohne Migrationshintergrund aus Gründen der Vereinfachung abgekürzt als KlientInnen m.m. und KlientInnen o.m. Die Gegenüberstellungen sind anhand der größten Unterschiede ausgewählt und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Beratungen nach 5/6 SchKG (Schwangerschaftskonfliktberatungen) Teilnahme an Beratungsgesprächen Klientin alleine Klientin mit Partner Klientin mit sonstigen Begleitpersonen KlientInnen ohne Migrationshintergrund 82% 9% 9% KlientInnen mit Migrationshintergrund 68% 16% 16% Auffallend war, dass bei KlientInnen m.m. im Berichtsjahr nur 68% alleine zur Konfliktberatung kamen. In 32% der Fälle brachten sie Angehörige und Freunde mit - in 16% war dies der Partner. KlientInnen o.m. suchten uns deutlich seltener in Begleitung auf. Nur 18% der Gespräche fanden im Beisein anderer Personen statt, davon lediglich 9% gemeinsam mit dem Partner. Mögliche Erklärungen hierfür sind bei Migrantinnen Sprachschwierigkeiten, das Bedürfnis nach Unterstützung in einer zunächst unbekannten Beratungssituation, die Bedeutung von Familie(nverbünden) sowie die fehlende Vertrautheit mit dem deutschen Sozialsystem. Beratungsanlässe Alter der Schwangeren fehlende Zukunftssicherung Familienplanung KlientInnen ohne Migrationshintergrund 35% 19% 19% KlientInnen mit Migrationshintergrund 24% 29% 30% 8

10 Frauen o.m. deutlich häufiger als Problem im Zusammenhang mit der Fortsetzung einer Schwangerschaft. Bei Frauen m.m. werden andere Faktoren möglicherweise als belastender hinsichtlich einer möglichen Schwangerschaft empfunden, das Alter scheint nicht im Vordergrund zu stehen. Leistungen der Beratung Familienplanung Lebensplanung KlientInnen ohne Migrationshintergrund 49% 57% KlientInnen mit Migrationshintergrund 72% 38% Sehr deutliche Unterschiede traten beim Thema Familienplanung auf, sowohl beim Anlass als auch bei den Leistungen der Beratung. Verhütung und Familienplanung nahmen einen zentralen Bestandteil in der Konfliktberatung von Migrantinnen ein. Dies deutet darauf hin, dass sie einerseits über weniger Kenntnisse bzgl. Verhinderung/ Vermeidung von Schwangerschaften verfügen, andererseits unsichere Verhütungsmethoden praktizieren, die für die Entstehung einer ungeplanten/ungewollten Schwangerschaft verantwortlich sind. Eine Rolle spielt vermutlich auch, dass Klientinnen m.m. zum Zeitpunkt der Konfliktberatung deutlich häufiger mehr Kinder hatten: 58% der Frauen m.m. hatten bereits Kinder, davon in über 8% bereits 4 und mehr Kinder (gegenüber 32% mit maximal 1-3 Kindern bei den KlientInnen o.m). In der allgemeinen Schwangerenberatung lassen sich ebenfalls Unterschiede feststellen: Beratungen nach 2 SchKG (allgemeine Schwangerenhilfeberatungen) Ort der Beratungen Beratungsstelle am Telefon KlientInnen ohne Migrationshintergrund 59% 34% KlientInnen mit Migrationshintergrund 72% 27% 9

11 Frauen m.m. kamen öfter persönlich zu Gesprächen in die Beratungsstelle, aufgrund der Verständigung fanden im Vergleich weniger Gespräche am Telefon statt Frauen m.m. waren im Berichtsjahr deutlich häufiger verheiratet. Manchmal ist eine Heirat für Familienangehörige die einzige Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen oder hier zu verbleiben. Das Aufenthaltsrecht spielt bei Migrantinnen eine zentrale Rolle, manchmal lässt sich ausschließlich über den Vater des Kindes und eine Heirat ein gemeinsamer Entwurf für eine Lebensperspektive mit Kind realisieren. Frauen o.m. benannten häufiger gesundheitliche Probleme/psychische Überforderung. Ein Erklärungsversuch ist, dass Frauen m.m. es evtl. als schwieriger erachten, diese Themen anzuschneiden und sich die finanzielle Situation für sie als selbstverständlicheres Einstiegsthema eignet. Frauen o.m. kamen im Berichtsjahr nicht ausschließlich anlässlich ihrer finanziellen Situation, sondern benötigten auch allgemeine, rechtliche Informationen zu Schwangerschaft und Geburt. Dies begründet sich möglicherweise aus der Tatsache, dass Schwangere o.m. beim Besuch der Beratungsstelle häufiger ihr erstes Kind erwarteten und daher noch mehr offene Fragen zu Schwangerschaft und Geburt hatten als Frauen mit (mehreren) Kindern. Allerdings wurde auch bei Frauen o.m. die Existenzsicherung und sozialrechtliche Beratung in den Gesprächen öfter in Anspruch genommen als hinsichtlich der Beratungsanlässe zu vermuten war. Möglicherweise haben Frauen o.m. aus Angst vor Stigmatisierung mehr Hemmungen, direkt zu äußern, dass sie kein Geld haben. Migrantinnen ist Armut aus ihren Herkunftsländern vertraut und nicht so schambesetzt, weshalb die finanzielle Situation als erstes Anliegen benannt wird. Die unterschiedliche Bewertung von Armut in verschiedenen Kulturen wird hier deutlich. Insgesamt aber gilt für alle gleichermaßen: Mehr Kenntnis der Rechtslage verhilft offensichtlich zu mehr finanzieller Absicherung! Kinder Keine 1 Kind Mehr als 2 Kinder KlientInnen ohne Migrationshintergrund 55% 26% 19% KlientInnen mit Migrationshintergrund 40% 27% 33% Klientinnen m.m. suchten häufiger auch nach Geburt die Beratungsstelle auf. Hier spiegelt sich die Situation von Migrantinnen wider, die öfter bereits Kinder haben und deswegen aber keinerlei Spielraum mehr in ihrem familiären Budget. Zudem benötigen sie Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche und 10

12 auch mal beim Ausfüllen von Anträgen (z.b. Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld). Viele Migrantinnen kennen weniger Anlaufstellen im Sozialsystem, so dass sie gerne die bekannte Gesprächspartnerin aus der Schwangerenberatung aufsuchen, zu der sie bereits Vertrauen gefasst haben. Auffallend war im Berichtsjahr, dass mehr Frauen o.m. aus umliegenden Gemeinden unsere Beratungsstelle aufsuchten, und zwar unabhängig davon, ob zur Schwangerschaftskonfliktberatung oder zur allgemeinen Schwangerenhilfenberatung. Mögliche Erklärungen könnten sein: Evtl. höherer Wunsch nach Anonymität, wenn die Beratungsstellenlandschaft im eigenen Bezirk eher übersichtlich ist. Höhere Mobilität von Auswärtigen (?) Beratungen gesamt Regionale Herkunft Lokale Bürgerin auswärtige Bürgerin ohne Angaben KlientInnen ohne Migrationshintergrund 83% 15% 2% KlientInnen mit Migrationshintergrund 93% 7% Zusammenfassend lässt sich feststellen: Insgesamt lag das durchschnittliche Alter der Frauen etwa bei 29 Jahren und zwar unabhängig von Migration. Der Anteil an stattgefundener Kooperation ist in keiner der beiden verglichenen Gruppen signifikant höher Die Zusammensetzung unserer Klientel ist im Vergleich zum Vorjahr ähnlich Der überwiegende Anteil der Migrantinnen stammt aus Nicht-EU-Ländern. Jede 4. Migrantin besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft Die bisherige Gegenüberstellung beschränkt sich v.a. auf Zahlen. Die kulturellen Unterschiedlichkeiten, die nicht messbar sind, sind für das Verständnis von Frauen m.m. in der Beratung allerdings noch wichtiger. Anhand unten stehender Tabelle wird ebenfalls nur exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit noch einmal deutlich, warum interkulturelle Kompetenz so wichtig für unsere Beratungsarbeit ist. Fehlt sie, kommt es zu Missverständnissen und Nicht-Verstehen, was die Beratungsbeziehung entweder sehr belastet oder gar den Kontaktabbruch nach sich zieht, da die Rat- Suchenden das Gefühl haben, ihr Anliegen wird überhaupt nicht verstanden. 11

13 Merkmale bzgl. Frauen/Familien mit Migrationshintergrund Auswirkungen in der Beratungsarbeit im Vergleich zu Frauen / Familien ohne Migrationshintergrund 1. Status Entscheidet über Leistungsansprüche und demnach, wie Möglichkeiten/Perspektiven aussehen können kein rechtmäßiger Aufenthalt, keine familienpolitischen Leistungen Unterscheidung nach Grund des Aufenthalts, z.b. 16 AufenthG nur Leistungen über die Bundesstiftung möglich Flüchtlingsfrauen (z.b. mit Duldung) haben andere Biografien, d.h. andere Themen 2. Sprache Beratungsdauer: länger, da 3. Selbstverständnis/Kultur häufig klassisches/tradiertes Rollenverständnis Männer sehen sich sehr stark als Ernährer/Versorger der Familie Männer kommen auch allein zur Beratung (weniger Männer o.m. kommen allein zur Beratung) und regeln die Geschäfte Männer können oft besser deutsch als ihre Frauen (Berufstätigkeit) 4. Unterscheidung innerhalb der MigrantInnen Keine homogene Gruppe Unterscheidung nach Nation und Gebieten 5. Vermittlung in weiterführende Hilfen Keine Kenntnis des Hilfesystems Soziale Arbeit aus Herkunftsland nicht bekannt, keine Idee der Hilfsangebote verfügbar Bedarf bei Frauen manchmal geringer, da Unterstützung durch Familie /Großfamilie als Netz vorhanden, z.b. oft Einreise von weiblichen Verwandten bei Geburt eines Kindes und Hilfe bei der Versorgung (weibliche Solidarität) Versorgungsrolle und Mutterschaft von Frauen in den Familien ist selbstverständlicher (Familienmittelpunkt) o o o o o Verständigungsschwierigkeiten größerer Erklärungsbedarf öfter Begleitpersonen zur Übersetzung Dolmetscher / Kooperation mit dem Internationalen Beratungszentrum der eva Beratungsangebot in englischer Sprache Rücksicht/Kenntnis der Kultur/Rollen/Bräuche/Werte Vereinbarungen im Hinblick auf Selbstverständnis treffen Zusammenbringen der Kulturen auch bei unterschiedlichen Traditionen/Rechten (Heirat Moschee versus Standesamt was hat in welchem Bezugsrahmen Gültigkeit?) Kenntnis der unterschiedlichen Bräuche Gibt es eine Vernetzung (community)?/ressourcen Detaillierte Information über Angebote Erklärungsbedarf/Motivation Misstrauen gegenüber Behörden vermitteln, informieren, aufklären 6. Schwangerschaftskonfliktberatung Geheimhalten der Schwangerschaft ist manchmal aufgrund befürchteter Sanktionen in der Familie überlebensnotwendig Bewusstsein für unterschiedliche, kulturell geprägte ethische Sichtweisen (z.b. Osteuropa/Indien) 12

14 Herausforderung /Spagat zwischen Werten/Lebensweisen in Deutschland und Werten der Herkunftskultur Sensibilität / Wissen um die Situation / interkulturelle Kompetenz 7. Zugang Häufiger Beratungsanlass: finanzielle Situation 8. Kooperationspartner Wertschätzen der Kultur Zugang über Rolle der Frau und Anerkennung ihrer Leistung in der Familie Anerkennung und Akzeptanz, wie sie ihre Rolle leben d.h. die Lebensentscheidungen begleiten Warming-Up dauert länger dies als Voraussetzung dafür, dass überhaupt Kontakt zustande kommt - Vertrauensverhältnis Insgesamt längere Beratungsdauer oft länger als 1 Stunde Andere als bei Frauen o.m. Internationales Beratungszentrum der eva Ausländerbehörde / Fachstelle Migration Sozialamt Rechtsanwälte Gericht Rosa /Yasemin /FIZ Drei Beispiele aus unserer Beratungspraxis In diesem Jahr stellen wir anhand von drei unterschiedlichen Kurzdarstellungen die Vielfalt unserer Arbeit in der allgemeinen Schwangerenhilfeberatung vor. 1. Familie S: Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Hörgeschädigte des Diakonischen Werk Württembergs, Stuttgart Ausgangssituation: Zusammen mit einer Mitarbeiterin des DWW Württemberg kam Anfang Januar 2011 Familie S. mit dem Anliegen nach Beratung in der Schwangerschaft und finanzieller Unterstützung zu uns. Geburtstermin war Ende Februar Frau S. ist hörgeschädigt. Im Frühjahr vor einigen Jahren heiratete sie in Serbien ihren ebenfalls hörgeschädigten und sehbehinderten Ehemann. Aufgrund dieser Behinderungen war Herr S. zum damaligen Zeitpunkt auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Er wohnte im Haushalt seiner Eltern und lebte von ALG II. Wegen seiner Vermittlungshemmnisse war zu befürchten, dass er auf unabsehbare Zeit von ALG II leben muss und nicht in der Lage sein wird, sich selbst oder seine Ehefrau zu unterhalten. Im Jahr 2009 hatte daher der Vater von Herrn S. gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dass er bereit ist, die Ehefrau seines Sohnes P. zu unterhalten. Daher konnte Frau S. im Sommer 2009 in die BRD einreisen. Allerdings bekam sie trotz ihrer Schwangerschaft kein ALG II, insofern auch keine Schwangerenbekleidung. Unterstützung und Perspektive Mit Hilfe der Gebärdendolmetscherin haben wir für Herrn S. zunächst beim JobCenter einen Antrag auf Babyausstattung gestellt, der bis auf die Schwangerenbekleidung auch genehmigt wurde. Nach Antragstellung durch die Beratungsstelle bewilligte die Bundesstiftung Mutter und Kind für Frau S. 250 für Schwangerenbekleidung. Anfang März bekam die Familie ihr 1. Kind, das vollkommen gesund ist. Ende Dezember 2011 gingen die Eltern von Herrn S. zurück nach Serbien. Herr und Frau S. übernahmen die Wohnung und haben nun ihre eigene 3-Zimmer-Wohnung. 13

15 2. Das Ehepaar A. freizügig in Deutschland: Herr und Frau A wenden sich an unsere Beratungsstelle, da sie sich in einer prekären Lebenslage befinden. Das Paar kommt aus Rumänien. Sie besitzen eine Freizügigkeitserlaubnis EU. Das Paar ist zur Arbeitssuche nach Deutschland eingereist, da in ihrem Land die Armut groß ist. Frau A. ist hochschwanger. Sie erwartet bald ihr erstes Kind. Die Schwangerschaft ist ungeplant. Der Ehemann hat sozialversicherungspflichtig mehrere Monate in der Gastronomie gearbeitet, allerdings ohne Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber hatte ihn über diese Voraussetzung nicht informiert und nun aus Angst vor Schwierigkeiten gekündigt. EU- Bürger aus Rumänien, Bulgarien haben keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Es ist ganz selten, dass EU- Bürger aus diesen Ländern eine Arbeitserlaubnis erhalten. Viele wissen das nicht und arbeiten in Deutschland folglich illegal. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das strafbar! Herr A. hat ein neues Arbeitsangebot gefunden. Für dieses hat die Agentur für Arbeit ihm die Arbeitserlaubnis erteilt. Herr A. erhält in ca. vier Wochen sein erstes Gehalt vom neuen Arbeitgeber. Frau. A. ist wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht mehr reisefähig. Das Paar ist mit einer Monatsmiete im Rückstand, sowie mit Zahlungen an die EnBW. Der Lebensunterhalt ist bis zum Monatsende nicht gesichert und außer ein paar Strampler habe sie für das Baby noch nichts kaufen können. In einem Kriseninterventionsprozess wurde folgender Hilfeplan entwickelt: Aus Mitteln eines diakonischen Fonds wurde die rückständige Miete und die Zahlung an den Energieversorger übernommen, sowie eine finanzielle Beihilfe für den Lebensunterhalt gewährt. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wurden über einen Antrag der Beratungsstelle für Schwangere bei der Bundesstiftung Schutz des ungeborenen Lebens 1200,- für die Babyerstausstattung bereitgestellt. In Kooperation mit der Fachstelle für Migration wurden die sozialrechtlichen Ansprüche nach Geburt des Kindes für EU-Bürger nach dem SGB II abgeklärt. Ein Anspruch auf Kindergeld und Eltergeld besteht. Die weitere Perspektive der Familie ist davon abhängig, ob der Ehemann weiterhin in Arbeit bleibt. 3. Frau O. eine Schwangere afrikanischer Herkunft Ausgangssituation Frau O. kam Anfang April 2011 in die Beratung. Sie war zu diesem Zeitpunkt schon in den letzten Wochen ihrer ersten Schwangerschaft. Frau O. stammt aus einem afrikanischen Land, ist 20 Jahre alt und war vor zwei Jahren mit Visum in die Bundesrepublik eingereist. Sie arbeitete in der Folge an verschiedenen Au-Pair-Stellen, zuletzt in Österreich. Durch die Arbeit hatte sie bis jetzt ihren Aufenthalt begründet. In Österreich stellte Frau O. fest, dass sie schwanger ist. Der Vater des Kindes lebt jedoch hier in Stuttgart und folglich kam Frau O. wieder zurück nach Stuttgart, um mit dem Vater des Kindes zu beraten, wie alles weitergehen kann. Frau O. wusste bis dahin nicht, dass der Vater ihres Kindes verheiratet ist. Alles war offen und ihr Aufenthalt wurde zu dem Zeitpunkt überprüft. Bis zum Beginn des Mutterschutzes konnte Frau O. dann bei Freunden leben. Einen Antrag beim JobCenter hatte sie schon gestellt; er war noch nicht beschieden. Das Ausländeramt hat ihr zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, denn die gesamte aufenthaltsrechtliche Situation war von der Geburt des Kindes, einer möglichen Vaterschaftsanerkennung und einem Kontakt vom Vater zu seinem Kind abhängig. Unterstützung und Perspektive Fr. O. hat auf Anraten der Beratungsstelle für Schwangere diesbezüglich eine Beistandschaft nach 1712 BGB beim örtlichen Jugendamt beantragt. Der Vater des Kindes ist Staatsbürger eines anderen afrikanischen Landes; er hat hier einen festen Aufenthalt, kann jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes begründen. Die Voraussetzungen liegen nicht vor. Zunächst stellte die Beraterin einen Antrag bei der Bundesstiftung für die Babyausstattung und bewirkte eine schnelle Entscheidung des JobCenter-Antrags. Dies war beides in kurzer Zeit möglich, mit der Folge, dass Frau O. auch wieder krankenversichert war. Das Kind kam früher zur Welt- die kleine Tochter war glücklicherweise gesund! Jetzt mussten die Kindschaftsverhältnisse geklärt werden. Nach langen zähen Verhandlungen hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, so dass mit dem Ausländeramt bezüglich des Aufenthaltes von 14

16 Mutter und Kind neu verhandelt werden konnte. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Das JobCenter hat die Hilfe nach der Mutterschutzzeit eingestellt und Frau O. ist bis heute auf die Gastfreundschaft von Menschen aus der Afrikanischen Community angewiesen. Es zeichnet sich allerdings ein Weg ab, dass der Vater des Kindes nicht nur Unterhalt zahlender Vater ist, sondern eine echte Beziehung zum Kind aufbauen möchte. Der Vater akzeptiert seine Tochter und möchte Kontakt zu ihr haben, hat jedoch enorme Schwierigkeiten, diese Umstände mit seiner Ehefrau zu vereinbaren. Frau O. ist sehr daran gelegen, mit ihrer Tochter hier in Deutschland zu bleiben, denn sie möchte, dass ihr Kind mit einem Vater aufwachsen kann. Darüber hinaus ist es ihr Ziel, eine Ausbildung zu machen, um für sich und ihr Kind eine eigene Existenz aufzubauen. 3.2 Problemfelder und Trends in der Schwangerschaftskonfliktberatung Mit 235 Frauen suchten 12% mehr Frauen die Schwangerschaftskonfliktberatung auf als im Vorjahr. Nachdem in Kapitel die Konfliktberatung bereits beleuchtet wurde, werden an dieser Stelle die gesamten Ergebnisse für die Schwangerschaftskonfliktberatung noch einmal kurz zusammengefasst. Auffallend war in diesem Jahr, dass Verhütung/Familienplanung deutlich häufiger Thema sowohl beim Beratungsanlass als auch bei der Leistung der Beratung war als im Vorjahr (+15%) deutlich häufiger als im Vorjahr medizinische/gesundheitliche Gründe in der Beratung nach 5/6 SchKG eine Rolle spielten (+13%) nur noch jede 8. Konfliktberatung im Beisein des Partners stattfand (2010 noch jede 5. Konfliktberatung) im Durchschnitt 10% mehr Frauen verheiratet waren als im vergangenen Jahr mehr Frauen über 36 Jahre die Beratung im Schwangerschaftskonflikt in Anspruch nahmen als in 2010 (+ 9%) Annähernd gleichbleibend war im Vergleich zum Vorjahr das durchschnittliche Alter von etwa 29 Jahren. Auch die Anzahl der Kinder, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt bereits mitbringen, unterscheiden sich im Vergleich der Jahre nicht wesentlich. Beratung nach 219 (StGB), 5, 6 (SchKG) Keine Kinder 46% 43% 46% 1 Kind 18% 22% 20% 2 Kinder 22% 21% 20% Die häufigsten Themen in der Beratung nach 5/6SchKG (Mehrfachnennungen) Wie in 2009 trat im Berichtsjahr die psychische/physische Überforderung als häufigstes Thema in der Schwangerschaftskonfliktberatung mit 68% wieder an die erste Stelle der Nennungen, direkt gefolgt von der Partner- und Familienproblematik (65%). 15

17 Viele Frauen sind so belastet in ihrer Lebensrealität, der Sorge um die Existenz, der Gesundheit, des Arbeitsplatzes, dass für die Frauen lediglich die weitere Belastung und nicht die mögliche Bereicherung durch ein Kind vorstellbar ist. Häufig total erschöpft vom Alltag ihres Lebens wünschen sie sich beispielsweise Rückhalt vom Vater des Kindes, der aber häufig nicht im erforderlichen Umfang möglich ist, Entlastung in der Kinderbetreuung oder eine stabile Gesundheit. Neu im Berichtsjahr war, dass neben Problemen mit Arbeitsplatz, Beruf, Ausbildung, die wie in den Vorjahren den dritten Platz belegten mit nur einem Prozent weniger Nennungen die medizinischen/gesundheitlichen Probleme benannt wurden. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass in diesem Jahr mehr Frauen, die psychisch erkrankt waren und Frauen, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen waren, die Beratungsstelle im Konfliktfall aufsuchten. (siehe auch Kap. 4.1). Beratung nach 219 (StGB), 5, 6 (SchKG) (Mehrfachnennungen) Psychische/physische Überforderung 73% 67% 68% Partner- und Familienproblematik 55% 69% 65% Probleme mit Arbeitsplatz, Beruf oder Ausbildung 38% 34% 33% Medizinische/gesundheitliche Gründe 20% 19% 32% Kein Kinderwunsch 22% 29% 26% Hier eine kleine Auswahl von Schwangerschaftskonflikte auslösende Faktoren im Jahr 2011 außerhalb der bekannten wie, Verhütungspanne, schwanger trotz Gebrauchs eines Verhütungsmittels, zu jung zu alt für ein Kind, kein Kinderwunsch, Familienplanung abgeschlossen: Immer wieder fällt auf, das junge Frauen, Paare in jungen Jahren, Paare mittleren oder auch fortgeschrittenen Alters usw. unerwünscht schwanger werden, trotz umfassender Kenntnisse über Verhütung. Viele Verhütungspannen in diesem Berichtsjahr. Immer wieder fällt auf, dass Menschen aus anderen Kulturen berichten, sie vergessen die Einnahme der Pille in einem Monat mehrmals, wenn sie psychisch stressige Situationen zu verkraften haben. Sie schildern sich dann selbst als total überfordert und daneben. Schon wieder schwanger, obwohl die Geburt erst ein paar Monate zurück liegt. Schwanger, obwohl sich die Paare erst seit kurzem kennen, und die Beziehung von beiden Seiten als noch nicht tragfähig genug erlebt wird, um die Schwangerschaft fortzusetzen. Angst, eine erneute Risikoschwangerschaft durchhalten zu müssen. 3 Kinder aus 3 verschiedenen Beziehungen; 4.Schwangerschaft mit dem vierten Partner und die Angst, dass die Beziehung auch dieses Mal wieder in die Brüche gehen könnte. Frauen Ü 25 kämpfen heutzutage sehr beim JobCenter, eine Ausbildung finanziert zu bekommen. Teilzeitausbildungsplätze werden so gut wie nicht mehr finanziert. Gelingt einer Frau die Finanzierung ihrer Ausbildung durch das JobCenter, bricht sie die Schwangerschaft ab, um den Ausbildungsplatz nicht zu verlieren. 16

18 4 Aktuelles und Auszüge aus unserem Beratungsangebot 4.1 Erfahrungen im Berichtsjahr: Schwangerschaft und psychische Erkrankung Im Berichtsjahr wurden Mitarbeiterinnen sowohl in der Schwangerschaftskonfliktberatung als auch in der allgemeinen Schwangerenberatung immer wieder mit dem Thema psychische Erkrankung konfrontiert. Schwangerschaft, Geburt und frühe Mutterschaft bergen ein deutlich erhöhtes Risiko, psychisch zu erkranken. In der Schwangerschaftskonfliktberatung zeigte sich, dass Frauen, die an Depressionen litten und seit Jahren medikamentös mit Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel behandelt wurden, eher zum Schwangerschaftsabbruch tendierten, da sie Angst vor Schädigung des Embryos und einer möglichen Behinderung des Kindes durch die Medikamenteneinnahme hatten. Für sie war die Medikamenteneinnahme in doppelter Weise ein großer Risikofaktor: Sie hatten nicht nur Angst vor einer möglichen Schädigung des Ungeborenen, sondern befürchteten, dass sie die Antidepressiva so nicht weiter nehmen könnten und dadurch das Risiko für einen Rückfall in die Depression stark ansteigen würde. Darüber hinaus sahen sie sich durch die psychische Erkrankung zur Fortsetzung der Schwangerschaft häufig nicht in der Lage, da sie schon ohne die Schwangerschaft viel Kraft benötigten, ihre eigene Situation zu bewältigen und ihre Kinder und Familie zu versorgen. Das Alter der Frauen, die mit dieser Problematik in die Beratung kamen, lag zwischen 38 und 45 Jahren. Auch Frauen, die bei der Geburt ihres ersten Kindes an einer postpartalen Depression litten, suchten die Beratungsstelle auf. Sie hatten die Zeit der Schwangerschaft als sehr belastend für sich selbst und ihren Partner sowie für die Bindung zum Kind empfunden. Bei einer weiteren Schwangerschaft befürchteten Sie, erneut diese belastende Zeit durchleben zu müssen. Trotz der Erfahrung, dass sie mit medikamentöser und therapeutischer Hilfe wieder aus der postpartalen Depression herauskommen konnten, fürchteten sie das Risiko und tendierten zu einem Schwangerschaftsabbruch. In der psychosozialen Beratung geht es immer wieder darum, mit den Frauen die Risikofaktoren in der Zeit von Schwangerschaft und Geburt sensibel wahrzunehmen und adäquate Hilfsmöglichkeiten und die Notwendigkeit der Kooperation mit anderen Hilfssystemen aufzuzeigen. Informationen zu Frühen Hilfen und Familien entlastenden Diensten bis hin zur medizinischen Versorgung bei postpartalen Depressionen können hilfreich sein. Die Möglichkeit, wenn nötig in eine Mutter-Kind-Station aufgenommen werden zu können, kann Sicherheit bieten. Für die betroffenen Frauen wirkt es u.u. sehr entlastend, wenn sie von den Beraterinnen hören, dass etwa 10 bis 15 % aller Mütter von einer postpartalen Depression heimgesucht werden und dass es sehr gute Aussichten gibt, die Erkrankung vollständig auszuheilen. Wichtig ist, so früh wie möglich fachliche (medizinische) Hilfe aufzusuchen. Eine schnelle Behandlung verspricht größere Erfolgschancen auf Heilung. 4.2 Beendigung der Kurvermittlung Alle Mütter, die in Erziehungsverantwortung stehen, haben bei ärztlicher Indikation Anspruch auf eine Mütterkur zur Vorsorge oder Rehabilitation nach den 24 oder 41 SGB V. Solange die Kinder klein sind, kann eine Kurmaßnahme auch als Mutter-Kind- Kur erfolgen. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sowohl von der damaligen Gesundheitsministerin als auch von den Krankenkassen ausdrücklich darauf hingewiesen und zugesichert, wieder mehr Mutter-Kind-Kuren zu genehmigen. Dieses Versprechen galt jedoch nur für einen ganz kurzen Zeitraum. 17

19 Im Jahr 2008 nahm der Arbeitsaufwand pro Fall wieder ungeheuer zu. Die meisten unserer beantragten Kuren wurden von den Krankenkassen abgelehnt mit der immer gleichen Begründung: ambulant vor stationär, obwohl dies gesetzlich explizit nicht für mütterspezifische Maßnahmen gilt. Auch Widersprüche brachten nicht die erwünschen Erfolge, so dass erschöpfte Frauen mit kranken Kindern, die aus unserer Sicht dringend kurbedürftig waren, letztendlich nicht vermittelt werden konnten. Die Nachfrage nach Kurvermittlung ist bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren sehr zurück gegangen, da die Vorteile einer Mutter-Kind-Kur oft dadurch geschmälert werden, dass kleinere Kinder noch nicht an Betreuung gewohnt sind und sich mit der Trennung von der Mutter schwer tun. Zudem werden sie erfahrungsgemäß häufiger krank. Darüber hinaus wurden in unserer Beratungsarbeit andere Arbeitsbereiche wie die Pränatale Diagnostik, Vermittlung früher Hilfen und Online-Beratung ausgebaut. Zugunsten dieser Arbeitsbereiche haben wir die Kurberatung im Herbst 2011 eingestellt. 4.3 Beratung bei Pränataler Diagnostik Seit Anfang 2010 sind die Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes und die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Beraterinnen haben große Hoffnung darauf gesetzt, dass sich jetzt mehr Frauen mit dem Bedarf nach Beratung und Begleitung vor, während und nach den pränatalen Untersuchungen an unsere Beratungsstelle wenden, weil Ärzte jetzt verpflichtet sind, auf die weiterführende Beratung und Begleitung der Schwangerenberatungsstellen auch schon vor den Untersuchungen hinzuweisen bzw. diese zu vermitteln. Die Anzahl der Frauen in der Beratungsstelle mit diesem Anliegen hat sich jedoch leider kaum erhöht. Trotzdem wird von den Mitarbeiterinnen das Beratungsangebot permanent mit voller Kompetenz und Qualität vorgehalten. Sie qualifizierten sich im Berichtsjahr kontinuierlich weiter. Teilnahme der Beratungsstelle für Schwangere der eva an weiterqualifizierenden Maßnahmen Zwei Beraterinnen nahmen am Fortbildungsangebot des KVJS zum Thema Psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik an 4 Modulen teil. Ärztliche ReferentInnen berichteten über Aktuelles aus der Humangenetik, Forschung und Diagnostik, Krankheitsbilder, die zu auffälligen Befunden führen und über die Tragweite und Konsequenzen der Diagnose. Weiter ging es um den Umgang mit Ambivalenz und Trauer und auch um Trauerbegleitung bei Spätabbrüchen sowie um finanzielle Hilfe für Familien mit Kindern mit Behinderung. Die Beraterinnen erhielten eine fundierte Aktualisierung des Themas und eine Erweiterung ihres Wissens für die Beratung vor Ort. am Arbeitskreis PND des Diakonischen Werks Württemberg Ziel des Arbeitskreises ist weiterhin, die Qualifikation der Beraterinnen zu erhalten. Methoden und Inhalte dieses Arbeitskreises sind der kollegiale Austausch, Fallbesprechungen oder die Entwicklung und Erarbeitung gemeinsamer Projekte. Die Kooperation mit ÄrztInnen am jeweiligen Standort der Beratungsstellen und deren Vernetzung vor Ort ist ein dauerhaftes Thema. Neuerungen in Forschung und Diagnostik werden hier ebenfalls vorgestellt und diskutiert, wie z.b. der neue Gentest (Bluttest), der zunächst für Trisomie 21 Anfang 2012 verfügbar sein wird. Solche Weiterentwicklungen der gentechnischen Diagnosemöglichkeiten und ihre mitunter fatalen Auswirkungen (Nutzung zur Selektion) werden in diesem Gremium vorgestellt und erörtert mit Hinblick auf die Nützlichkeit für die Schwangeren und die Konsequenzen für die Beratungspraxis. Insgesamt bewährt sich dieses Gremium als trägerinternes Fortbildungsinstrument, indem auch das eigene Profil der diakonischen Beratungsstellen wirkt. 18

20 am Interdisziplinären Qualitätszirkel PND in Stuttgart Der IQZ besteht nun seit Ende 2009, geht also ins vierte Jahr seiner Existenz. Was TeilnehmerInnen an den regelmäßigen Treffen im Jahr 2011 bewegt hat, war die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Interesse der Schwangeren, bei der auch zum Jahresende hin noch einige Fragen offen blieben und 2012 weiter erörtert werden. Erstmals gab es in diesem Gremium im Jahr 2011 den kollegialen Austausch durch gemeinsame Fallbesprechungen, die für Beraterinnen wie ÄrztInnen gleichermaßen interessant und hilfreich waren. am Regionaltreffen rund um die Informations- und Vernetzungsstelle Stuttgart Die IuV-Stelle hat das Ziel der Erstellung eines regionalen Netzwerks für PND Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung, Koordination von Information und Unterstützung der Kooperationen vor Ort (z.b. IQZ). Wir nehmen regelmäßig an den Treffen teil. Tandem-Beratung bei positivem Befund der Pränataldiagnostik Im Interdisziplinären Qualitätszirkel zu Pränataldiagnostik wurde das Thema Tandem- Beratung bei der Vorlage eines positiven Befundes diskutiert und zu folgendem Ergebnis geführt: Die humangenetischen Ärzte stehen einer Kooperation in Form von Tandem-Beratung offen gegenüber und würden es sehr begrüßen, wenn die Beratungsstellen in eine solche Kooperation verbindlich einsteigen. Unter diesen Vorzeichen haben wir Kontakt aufgenommen zum Institut für Klinische Genetik mit Praxis für Human-Genetik des Klinikums Stuttgart und zum Genetikum (außerklinische Gemeinschaftspraxis von Ärzten mit verschiedenen Schwerpunkten in der Humangenetik), um die Rahmenbedingungen und praktische Ausgestaltung von Tandem-Beratung zu besprechen. Die Kontakte sind in Hospitationen übergegangen. Es ist ein Grundstein für eine weitere gute Zusammenarbeit gelegt. Beide Seiten erleben dieses elementare Zusammenwirken als entlastendes Moment in diesem oft sehr belasteten Prozess der Entscheidungsfindung. Das positive Moment besteht hauptsächlich darin, dass alle Beteiligte (ÄrztIn KlientIn Beraterin) den gleichen Informationsstand haben und somit Handlungsspielräume leichter zu erarbeiten sind. Zum anderen wird die Brücke für ein weiteres psychosoziales Beratungsgespräch erleichtert, da die Schwangerenberaterin der Schwangeren/dem Paar durch ihre Anwesenheit beim Erstgespräch bereits bekannt ist. 4.4 Online Beratung Im Berichtsjahr wurden über die besonders datengesicherte Online-Beratung bzw Anfragen von Ratsuchenden gestellt. Alle Ratsuchenden waren Frauen und im Durchschnitt knapp 30 Jahre alt. Es gab Anfragen von jungen Frauen im Alter von 16, 17 Jahren. Auffallend war, dass neben den klassischen Anliegen bzgl. finanzieller Hilfen für die Babyerstausstattung und sozialrechtlicher Ansprüche für werdende Mütter, es einige Anfragen zu Mutter-Kind-Kuren gab. Deutlich wurde, dass die Krankenkassen eine Kur verweigert hatten, obwohl die Mütter völlig erschöpft und an der Grenze ihrer Kraft angelangt waren. In der Online-Beratung ermutigten wir die Frauen, Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen und sich dafür Unterstützung beim Müttergenesungswerk oder bei den Diakonischen Bezirksstellen vor Ort zu holen. Psychosoziale Beratung war notwendig bei komplexen Problemlagen im Zusammenhang mit ungeplanter Schwangerschaft, anonymer Geburt, Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch, Ambivalenz und Entscheidungsfindung. Auch Schwangerschaft und Drogenproblematik bzw. Substitution sowie ausländerrechtliche Probleme in der Schwangerschaft waren Themen im Berichtsjahr. 19

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