Korrespondenten-Handbuch. Tabellen I bis XII. Stand 1. Juli 2018

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1 Gegenseitiges Informationssystem für Soziale Sicherheit MISSOC Korrespondenten-Handbuch Tabellen I bis XII Stand 1. Juli 2018 MISSOC Secretariat

2 Inhalt Tabelle I: Finanzierung... 3 Tabelle II: Krankheit Sachleistungen Tabelle III: Krankheit Geldleistungen Tabelle IV: Mutterschaft/Vaterschaft Tabelle V: Invalidität Tabelle VI: Alter Tabelle VII: Hinterbliebene Tabelle VIII: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Tabelle IX: Familienleistungen Tabelle X: Arbeitslosigkeit Tabelle XI: Mindestsicherung Tabelle XII: Langzeitpflege

3 Tabelle I: Finanzierung Die erste der zwölf Vergleichenden Tabellen befasst sich mit dem Thema der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in den teilnehmenden Ländern. Diese Tabelle hat vier Hauptkapitel: 1. Finanzierungsprinzip 2. Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber 3. Beteiligung des Staates 4. Finanzierungssysteme langfristiger Leistungen Ad 1. Finanzierungsprinzip Das erste Kapitel ist einer sehr kurzen Beschreibung des generellen Prinzips der Finanzierung der folgenden neun Bereiche der sozialen Sicherung gewidmet: Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen Langzeitpflege Invalidität Alter Hinterbliebene Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Arbeitslosigkeit Familienleistungen Ad 2: Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber; Prozentsätze und Bemessungsgrenzen Das zweite Kapitel beschreibt die Details der Finanzbeitragsmodelle. Es behandelt die folgenden Themen: Globalbeiträge Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen Langzeitpflege Invalidität Alter Hinterbliebene Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Arbeitslosigkeit Familienleistungen Sonstige besondere Beiträge und Abgaben 3

4 Ad 3. Beteiligung des Staates Das dritte Kapitel liefert Informationen über die Höhe / das Ausmaß der beitragsunabhängigen Finanzierung durch die Beteiligung des Staates oder anderer öffentlicher Behörden. Es behandelt die folgenden Bereiche: Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen Langzeitpflege Invalidität Alter Hinterbliebene Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Arbeitslosigkeit Familienleistungen Allgemeine beitragsunabhängige Mindestsicherung Ad 4. Finanzierungssystem für langfristige Leistungen Das vierte und letzte Kapitel behandelt die Frage, ob die Systeme für langfristige Leistungen (Pensionen oder Dauerrenten) auf einem Umlageverfahren ( pay as you go ) oder auf einem Kapitaldeckungsverfahren ( funded ) beruhen. Es behandelt die Bereiche: Invalidität Alter Hinterbliebene Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die folgenden Seiten liefern detaillierte Definitionen für jede dieser Kategorien, die durch Beispiele aus der letzten Ausgabe der MISSOC Vergleichenden Tabellen illustriert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen die Bestimmungen oder Bedingungen für Selbstständige sich von denen für Arbeitnehmer unterscheiden - was oft der Fall sein kann -, dies mit der Anmerkung zu versehen ist, dass der Unterschied in einer speziellen MISSOC-Tabelle zum Thema Sozialer Schutz für Selbstständige ausführlich dargelegt wird. 4

5 D-I-01 Finanzierungsprinzip 1. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen D-I Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen D-I Langzeitpflege D-I Invalidität D-I Alter D-I Hinterbliebene Bitte geben Sie eine grundlegende Beschreibung der Hauptprinzipien der Finanzierung des Gesundheitssystems (Sachleistungen). Üblicherweise unterscheiden wir zwischen zwei Prinzipien: Finanzierung mittels Beiträge oder mittels Steuern. Definitionen: Beiträge: bezieht sich auf regelmäßige Zahlungen, die von den versicherten Personen und/oder vom Arbeitgeber entweder als Pauschalbeitrag oder als festgelegter Prozentsatz des Einkommens gezahlt werden. Steuern: alle Arten von Finanzierung durch den Staatshaushalt werden als Steuerfinanzierung verstanden. Wenn das System durch Beiträge finanziert wird, führen Sie bitte auf, ob diese Beiträge durch die Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, nur durch die versicherten Personen oder nur vom Arbeitgeber gezahlt werden. Benutzen Sie den Begriff versicherte Personen, wenn Beiträge unabhängig vom Beschäftigungsstatus einer Person erhoben werden. Wenn es ein öffentliches Gesundheitssystem gibt, das von lokalen oder regionalen Behörden finanziert wird, beschreiben Sie bitte Details. Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Wenn es keinen eigenen Zweig der sozialen Sicherung für die Abdeckung der Risiken für Pflege gibt, geben Sie bitte an: Kein eigenständiges Sicherungssystem. Sollte dieses Risiko jedoch von anderen existierenden Modellen oder Diensten abgedeckt sein, bitte geben Sie dies an. Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Wenn das Risiko durch verschieden Säulen (des Allgemeinen Versicherungssystems zusätzliche Systeme werden in MISSOC nicht behandelt) abgedeckt wird, führen Sie bitte alle dieser Säulen an. Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Wenn das Risiko durch verschieden Säulen (des Allgemeinen Versicherungssystems zusätzliche Systeme werden in MISSOC nicht behandelt) abgedeckt wird, führen Sie bitte alle dieser Säulen an. Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Wenn das Risiko durch verschieden Säulen (des Allgemeinen Versicherungssystems zusätzliche Systeme werden in MISSOC nicht behandelt) abgedeckt wird, führen Sie bitte alle dieser Säulen an. 5

6 D-I Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten D-I Arbeitslosigkeit D-I Familienleistungen D-I-10 Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber Prozentsätze Bemessungsgrenzen 1. Globalbeiträge D-I-11 und 2. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen D-I Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen D-I-13 Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Wenn das Risiko durch verschieden Säulen (des Allgemeinen Versicherungssystems zusätzliche Systeme werden in MISSOC nicht behandelt) abgedeckt wird, führen Sie bitte alle dieser Säulen an. Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Siehe I-01 Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen. Unterscheiden Sie zwischen Beiträge und Steuern und geben Sie an, von wem die Beiträge bezahlt werden (versicherte Personen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, etc.). Der folgende Abschnitt befasst sich mit den Beiträgen, die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Versicherten im Allgemeinen an die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung gezahlt werden. Die erste Kategorie behandelt die Globalbeiträge, die alle (oder zumindest die große Mehrheit) der Risiken abdeckt. Wenn es einen gemeinsamen Beitrag für nur zwei oder drei Risiken (wie z.b. Krankheit Sachleistungen und Krankheit Geldleistungen oder Alter, Hinterbliebene und Invalidität ) gibt, geben Sie es bitte nicht als Globalbeitrag an. Schreiben Sie in diesem Fall bitte: Keine Globalbeiträge. Wenn es einen Globalbeitrag gibt, geben Sie hier bitte Details an. Erkläre Sie, wie viel jede Kategorie von Personen beitragen soll, z.b. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige, Versicherte, etc. Üblicherweise werden diese Summen als Prozentsätze des Bruttogehalts angegeben. Wenn es eine andere Berechnungsgrundlage gibt, erklären Sie diese bitte. Es ist wichtig, alle existierenden (oberen und unteren) Bemessungsgrenzen der Einkommen aufzuführen. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsmodell abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsmodell abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Wenn es nur einen Beitrag für Krankheit Sachleistungen und Krankheit Geldleistungen gibt, schreiben Sie bitte: Beiträge in den Beitragssätzen unter Krankheit Sachleistungen enthalten. Wenn es einen gesonderten Zweig der sozialen Sicherung für Langzeitpflege gibt, halten Sie bitte die Zahlungen, die von jeder Personenkategorie für die Sozialversicherung nur 6

7 4. Langzeitpflege dieses Risikos gemacht werden, fest. Vergessen Sie nicht die Bemessungsgrenzen. Wenn es kein spezielles System gibt, schreiben Sie bitte: Kein eigenständiges Sicherungssystem. D-I Invalidität D-I Alter D-I Hinterbliebene D-I Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten D-I Arbeitslosigkeit D-I Familienleistungen Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko Invalidität durch dieselben Beiträge wie für Alter abgedeckt ist, verweisen Sie hier bitte auf Alter. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsprogramm abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsprogramm abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch dieselben Beiträge wie für Alter abgedeckt ist, verweisen Sie hier bitte auf Alter. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsprogramm abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsprogramm abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. Geben Sie die von jeder Personenkategorie gezahlten Beiträge an, die nur für die Sozialversicherungsmodelle des entsprechenden Risikos benutzt werden. Vergessen Sie nicht, Bemessungsgrenzen aufzuführen. Wenn der Beitrag bereits im oben erwähnten Globalbeitrag beinhaltet ist, schreiben Sie bitte: Im Globalbeitrag enthalten. Wenn das Risiko durch ein Steuerfinanzierungsprogramm abgedeckt ist, schreiben Sie bitte: Keine Beiträge, steuerfinanziert. 7

8 D-I Sonstige besondere Beiträge und Abgaben Werden Beiträge erhoben, die nicht mit dem Status einer Person als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Versichertem zusammenhängen? Zum Beispiel: Erhebungen auf KFZ-Versicherungsprämien Erhebungen auf Grundstückseigentum oder Glücksspiel Erhebungen auf die Gewinne aus einem speziellen Industriezweig wie z.b. Pharmazeutika. Wenn es keine sonstigen besonderen Beiträge oder Abgaben gibt, schreiben Sie bitte: Keine sonstigen Sonderbeiträge. D-I-21 Beteiligung des Staates 1. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen Der folgende Abschnitt bezieht sich auf Zahlungen an die sozialen Sicherungssysteme von Seiten des Staates. Staat bezieht sich auf alle Ebene der Regierung, zentrale, provinzielle, regionale, lokale, etc. Wenn Sie ein föderales System beschreiben, ist es wichtig, die jeweilige Ebene der Regierung, die die Zahlung tätigt, anzugeben. Einige Beispiele für verschiedene Ansätze: Staat deckt Defizit ab: keine festen Beträge werden den Systemen zugewiesen, aber Defizite zwischen den Einkommen aus anderen Quellen und die Ausgaben für Leistungen werden vom Staat bezahlt. Fester Staatsbeitrag von : dieser feste Beitrag kann ein Prozentsatz von totalen Ausgaben sein oder ein zugewiesener Betrag (bitte geben Sie den jeweiligen Prozentsatz oder Betrag an). Staat leistet Beitrag im Namen von gewissen Personengruppen: der State kann Beiträge zahlen, die von Gruppen wie z.b. Arbeitslosen, behinderten Personen oder den Empfängern gewisser Leistungen erwartet werden. Bitte geben Sie die abgedeckten Gruppen sowie die Summe oder Berechnungsformel des Beitrags an (z.b. kann der Beitrag auf dem Mindestlohn beruhen). Staat zahlt Leistungen an gewisse Personengruppen: der Staat zahlt entweder diese Leistungen anstatt der Sozialversicherung oder rückerstattet dem Sozialversicherungssystem die Leistungen, die von diesen Kategorien gefordert werden, bitte geben Sie die abgedeckten Kategorien an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. D-I Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen D-I Langzeitpflege D-I Invalidität Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Wenn es keinen gesonderten Zweig der Sozialversicherung zur Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gibt, schreiben Sie bitte: Kein eigenständiges Sicherungssystem. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. 8

9 Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. D-I Alter D-I Hinterbliebene D-I Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten D-I Arbeitslosigkeit D-I Familienleistungen D-I Allgemeine beitragsunabhängige Mindestsicherung D-I-31 Finanzierungssysteme langfristiger Leistungen 1. Invalidität Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Siehe I-21 Krankheit und Mutterschaft Sachleistungen : Geben Sie die Art der Beteiligung an. Wenn die Leistungen komplett vom Staat bezahlt werden, geben Sie bitte an: Vom Staat finanziert. Wenn verschiedene Ebenen (Zentralregierung und Kommunen) das System finanzieren, geben Sie bitte Details an. Wenn es keine finanzielle Beteiligung gibt, schreiben Sie bitte: Keine Beteiligung des Staates. Dieser letzte Abschnitt von Tabelle I behandelt die prinzipielle Organisation von Systemen, die über viele Jahre hinweg Leistungen auszahlen. Im Allgemeinen unterscheiden wir zwei Arten: Umlageverfahren (auch Finanzierung durch laufendes Einkommen genannt), im welchem die Beiträge der gegenwärtig aktiven Bevölkerung die Leistungen an die gegenwärtig inaktive Bevölkerung decken. Bitte schreiben Sie: Umlageverfahren. Kapitaldeckungsverfahren: die Beiträge jedes Individuums werden auf einem individuellen Konto gespart und benutzt, um die Rente dieses Individuums zu decken, wenn es zu arbeiten aufhört. Bitte schreiben Sie: Kapitaldeckungsverfahren. 9 Manchmal wird eine Kombination dieser Verfahren angewandt; wenn dies der Fall ist, erklären Sie bitte, wie sie kombiniert sind, z.b. kann eine Rente ein

10 Kapitaldeckungselement sowie ein UmlagD-Element haben. D-I Alter D-I Hinterbliebene D-I Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Siehe I-31 Invalidität. Bitte unterscheiden Sie zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Siehe I-31 Invalidität. Bitte unterscheiden Sie zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Siehe I-31 Invalidität. Bitte unterscheiden Sie zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. 10

11 Tabelle II: Krankheit Sachleistungen Die zweite der zwölf Vergleichenden Tabellen umfasst die Beschreibung der Gesundheitssysteme (Sachleistungen im Krankheitsfall). Bitte seien Sie sich der Tatsache bewusst, dass alle Fragen in Bezug zu Geldleistungen hier nicht erwähnt werden sollten, da es eine eigens dafür gewidmete Tabelle (Tabelle III) gibt. Diese Tabelle hat sechs Hauptkapitel: 1. Geltende Rechtsgrundlage 2. Grundprinzipien 3. Anwendungsbereich 4. Bedingungen 5. Organisation 6. Leistungen Ad 1. Geltende Rechtsgrundlage In diesem Kapitel sollten Sie die grundlegende Gesetzgebung mit Bezug auf diesen Bereich der sozialen Sicherung nennen. Bitte führen Sie sowohl die offizielle Bezeichnung der Gesetzestexte sowie eine Übersetzung in Ihrer Arbeitssprache für MISSOC (Englisch, Französisch oder Deutsch) an. Ad 2. Grundprinzipien Versuchen Sie, die Grundprinzipien Ihres Modells so zu beschreiben, dass der Leser, der mit der Situation Ihres Landes nicht vertraut ist, die zugrunde liegenden Prinzipien oder grundlegende Philosophie versteht. Um ein größtmögliches Maß an Vergleichbarkeit zu erreichen, beachten Sie bitte unsere Definition auf der folgenden Seite. Ad 3. Anwendungsbereich Dieses Kapitel behandelt die folgenden Kategorien: Versicherte Personengruppen Ausnahmen von der Versicherungspflicht Freiwillig Versicherte Anspruchsberechtigte Familienmitglieder Ad 4. Bedingungen Dieses Kapitel behandelt die zwei Hauptbedingungen für eine Anspruchsberechtigung: Mindestversicherungszeit Dauer der Kostenübernahm Ad 5. Organisation Dieses Kapitel bietet Informationen zu folgenden Themen: Ärzte: Zulassung Ärzte: Vergütung 11 Krankenhäuser

12 Ad 6. Leistungen Dieses Kapitel ist in sechs Hauptthemen mit verschiedenen Unterkategorien unterteilt: 1. Ärztliche Behandlung: Wahl des Arztes Zugang zu Fachärzten Honorarvorschuss durch den Patienten Befreiung oder Ermäßigung der Zuzahlung 2. Krankenhauspflege Wahl des Krankenhauses und Zugang zum Krankenhaus Kostenbeteiligung des Patienten Befreiung oder Ermäßigung der Zuzahlung 3. Zahnärztliche Leistungen Behandlung Zahnersatz 4. Arzneimittel 5. Heil- und Hilfsmittel 6. Sonstige Leistungen Die folgenden Seiten liefern detaillierte Definitionen für jede dieser Kategorien, die durch Beispiele aus der letzten Ausgabe der MISSOC Vergleichenden Tabellen illustriert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen die Bestimmungen oder Bedingungen für Selbstständige sich von denen für Arbeitnehmer unterscheiden - was oft der Fall sein kann -, dies mit der Anmerkung zu versehen ist, dass der Unterschied in einer speziellen MISSOC-Tabelle zum Thema Sozialer Schutz für Selbstständige ausführlich dargelegt wird. 12

13 D-II-01 Geltende Rechtsgrundlage D-II-02 Grundprinzipien Dieses erste Feld betrifft die wichtigsten Rechtsgrundlagen des allgemeinen Gesundheitssystems (Sachleistungen im Fall von Krankheit). Bitte führen Sie die wichtigsten Gesetze und Richtlinien unter ihrem vollen Namen in Ihrer Arbeitssprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) sowie in der Originalsprache auf. Bitte geben Sie ausreichende Informationen (zum Beispiel Kennzahl und Datum eines Gesetzes) um den Lesern das Finden der Gesetze für weitere Einzelheiten zu erleichtern. Angaben zu Änderungen an den zugrunde liegenden Gesetzen sind nicht erforderlich sollte ein Leser weitere Informationen benötigen, kann er diese den aktuell gültigen Gesetzen entnehmen. Bitte beschreiben Sie die Grundprinzipien des Systems für Geldleistungen im Fall von Krankheit in Ihrem Land. 1. Ist Ihr System ein obligatorisches Sozialversicherungssystem (im Allgemeinen beitragsfinanziert)? ein universelles System? ein SozialhilfD-System? ein Privatversicherungssystem? 2. Welche Personenkreise werden in diesem System erfasst: alle Einwohner alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbständige) nur Arbeitnehmer sonstige Gruppen (bitte angeben) 3. Ist das System ein Sachleistungssystem? (die Hauptkosten der Behandlung werden vom Sozialversicherungssystem bezahlt, obwohl die Patienten eventuell einen geringen Beitrag leisten). ein Erstattungssystem? (der Patient bezahlt die vollen Kosten der Behandlung an den Arzt und erhält dann die volle oder den Hauptteil der Summe vom Sozialversicherungssystem rückerstattet). D-II-03 Anwendungsbereich 1. Versicherte Personengruppen Bitte geben Sie die wichtigsten Gruppen an, die vom Gesundheitssystem oder der Sozialversicherung für Sachleistungen im Fall von Krankheit abgedeckt sind. Wenn Sie ein System betreiben, in dem es eine Anspruchsberechtigung für abhängige Familienmitglieder gibt, beschreiben Sie bitte nur die direkt Berechtigten und führen Sie all diejenigen, die ihren Anspruch von den Berechtigten ableiten, im unten folgenden Feld Anspruchsberechtige Familienmitglieder. D-II Ausnahmen von der Versicherungspflicht 13 Bitte geben Sie an, ob bestimmte Personengruppen, die in die untenstehenden Kategorie Versicherte Personengruppen fallen, von dem System ausgenommen werden können. Dies kann zum Beispiel Personen mit Einkommen ober- oder unterhalb einer gewissen Bemessungsgrenze betreffen (bitte geben Sie diese Bemessungsgrenze) an. Wenn Ihr Land ein Sozialversicherungssystem ohne solche Ausnahmen betreibt, antworten Sie bitte: Keine Ausnahmen. Wenn Ihr Land ein universelles System hat, ist die Kategorie Ausnahmen normalerweise für dieses System nicht anwendbar. Daher antworten Sie: Nicht

14 anwendbar: universelles System für die gesamte Bevölkerung. D-II Freiwillig Versicherte D-II Anspruchsberechtigte Familienmitglieder D-II-07 Bedingungen 1.Mindestversicherungszeit D-II Dauer der Leistungen D-II-09 Organisation 1. Ärzte: Zulassung D-II-10 Vergütung Ist es möglich, dass Personen, die nicht pflichtversichert sind, dem Sozialversicherungssystem freiwillig beitreten können? Bitte geben Sie Informationen darüber, wer freiwillig beitreten kann. Wenn die freiwillig Versicherten verschiedene Beitragsraten zahlen oder verschiedene Leistungen im Vergleich mit Pflichtversicherten empfangen, führen Sie bitte diese Unterschiede auf. Wenn nicht-versicherte Personen dem Versicherungssystem nicht auf freiwilliger Basis beitreten können, schreiben Sie einfach: Keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Wenn Ihr System universell (für die gesamte Bevölkerung) ist, schreiben Sie bitte: Nicht anwendbar: universelles System für die gesamte Bevölkerung. In manchen Versicherungssystemen sind unterhaltsberechtigte Angehörige auf Basis eines abgeleiteten Rechts automatisch mitversichert. Wenn dies in Ihrem Land der Fall ist, geben Sie bitte Informationen über die Gruppen, die durch diese abgeleiteten Ansprüche abgedeckt werden. Bitte vermeiden Sie den allgemeinen Ausdruck Familienmitglieder geben Sie genaue Auskunft über die betroffenen Gruppen, z.b. Gatte/-in und Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Für universelle Systeme, die die gesamte Bevölkerung abdecken, ergibt diese Kategorie keinen Sinn. Schreiben Sie bitte: Nicht anwendbar. Universelles System für die gesamte Bevölkerung: alle Einwohner sind individuell gesichert. Gibt es eine Mindestdauer (an Beschäftigung, Versicherung oder Aufenthalt), die verstrichen sein muss, bevor die Person zu Leistungen im Krankheitsfall berechtigt ist? In diesem Fall halten Sie bitte die genauen erforderlichen Zeiträume fest. Wenn die Antwort negativ ausfällt, geben Sie bitte an: Keine Mindestversicherungszeit. Bitte geben Sie die Höchstdauer an, für die der Versicherte Sachleistungen beziehen kann. Wenn es keine Begrenzung gibt, schreiben Sie bitte Keine besonderen Begrenzungen. Wann dürfen Ärzte Dienste anbieten, die vom obligatorischen Versicherungssystem bezahlt oder subventioniert werden? Was sind die Beschäftigungsbedingungen (wenn es Beschränkungen gibt) für die Zulassung von Ärzten? Arbeitnehmer / Selbstständiger / vertraglich verpflichtet / Sonstiges? Wie werden Ärzte vergütet? Bitte geben Sie an, ob dies eine der untenstehenden Methoden oder eine andere ist. Leistungsvergütung: dem Arzt wird ein fester Betrag für jede Behandlung oder Beratung, die er tätigt, gezahlt; Bezahlt: dem Arzt wird ein festes Gehalt bezahlt, unabhängig von der Menge an Behandlungen, die er tätigt; Kopfgebühr: dem Arzt wird ein fester Betrag für jeden bei ihm registrierten Patienten gezahlt, unabhängig davon, wie oft der Patient den Arzt aufsucht. Bitte geben Sie auch an, wie die Gebühr oder die Höhe der Kopfgebühr aufgestellt wird (z.b. Vertrag zwischen der Kammer der Ärzte und dem Versicherungsfond)? D-II Krankenhäuser Wann dürfen Krankenhäuser einen vom Krankenversicherungssystem bezahlten oder subventionierten Dienst erweisen? Unterscheidet sich die Behandlung in privaten und öffentlichen Krankenhäusern? 14

15 Bitte geben Sie auch an, wie die Finanzierung aussieht. D-II-12 Leistungen 1. Ärztliche Behandlung: Wahl des Arztes D-II-13 Zugang zu Fachärzten D-II-14 Honorarvorschuss durch den Patienten D-II-15 Kostenbeteiligung des Patienten D-II-16 Befreiung oder Ermäßigung der Zuzahlung D-II Krankenhauspflege Wahl des Krankenhauses und Zugang zum Krankenhaus D-II-18 Kostenbeteiligung des Patienten Gibt es freie Wahl des Arztes durch den Patienten? Wenn es keine freie Wahl oder es Beschränkungen in der freien Wahl gibt, geben Sie bitte an, unter welchen Umständen der Patient Zugang zu welchem Arzt hat. Wie gestaltet sich der Zugang von Patienten zu Fachärzten: durch den Allgemeinmediziner oder den Hausarzt, oder haben sie die Möglichkeit eines direkten Zugangs? Diese Kategorie bezieht sich nicht auf die Entlohnung des Arztes (dies wurde oben bereits behandelt), sondern auf die Frage, ob die Kosten der Behandlung direkt vom Krankenversicherungssystem (Sachleistungssystem) bezahlt werden oder ob zunächst der Patient bezahlt und dann von der Krankenversicherung eine Rückerstattung erhält (Rückerstattungssystem). In vielen Ländern übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern verlangt einen Kostenbeitrag vom Patienten. Wenn dies der Fall auch in Ihrem Land ist, beschrieben Sie bitte die Hauptregelungen für Beitragszahlungen (Summe, eventuelle Begrenzungen) für medizinische Behandlung. Bitte führen Sie nicht die Ausnahmen oder Reduzierungen für bestimmte Gruppen auf dies wird in der nächsten Kategorie abgefragt. Führen Sie auch nicht die Kostenbeteiligung für Krankhausaufenthalte auf dafür wird es eine gesonderte Kategorie weiter unten geben. Bitte geben Sie die Gruppen oder Individuen an, die keinen oder einen geringeren Kostenbeitrag für medizinische Behandlung zahlen müssen (z.b. Kinder, Rentner, Leistungsempfänger, Invaliden). Hat der Patient die freie Wahl des Krankenhauses? Im Fall begrenzter Wahl (z.b. unter zugelassenen Krankenhäusern, oder unter den örtlichen Krankenhäusern, etc.) präzisieren Sie bitte die Begrenzungen. Wie haben Patienten Zugang zu Krankenhäusern? Brauchen Sie eine Überweisung / Einweisung vom Hausarzt und/oder Facharzt? Tragen die Patienten zu den Kosten ihrer Krankenhausbehandlung bei? Wenn nicht, schreiben Sie bitte Keine Selbstbeteiligung. Wenn es eine Kostenbeteiligung gibt, geben Sie an: für welchen Dienst (z.b. für die Hotelkosten, für die Behandlung, für die Arzneimittel, etc.); den Betrag, den der Patient bezahlt; Bemessungsgrenzen dieses Betrages. D-II-19 Befreiung oder Ermäßigung der Zuzahlung D-II-20 Bitte geben Sie die Gruppen oder Individuen an, die keinen oder einen geringeren Kostenbeitrag für einen Krankenhausaufenthalt zahlen müssen (z.b. Kinder, Rentner, Leistungsempfänger, Invaliden, etc.). Bitte geben Sie an, wer zahnärztliche Behandlung, die (vollständig oder teilweise) durch die Pflichtversicherung abgedeckt wird, erhält, und ob Patienten sich an den Kosten der 15

16 3. Zahnärztliche Leistungen Behandlung beteiligen müssen. Behandlung D-II-21 Zahnersatz D-II Arzneimittel D-II Heil- und Hilfsmittel D-II Sonstige Leistungen Bitte geben Sie an, wer Zahnersatz von der Krankenversicherung bekommen kann und ob die Patienten sich an der Bezahlung dieser Behandlung beteiligen müssen. Im Fall von Patientenbeteiligung führen Sie bitte die Beträge auf und geben Sie an, ob Personengruppen oder Individuen von der Beteiligung ausgenommen sind oder weniger bezahlen. Wie weit werden die Kosten der Arzneimittel von der Krankenversicherung gezahlt? Welche Beteiligung muss vom Patienten übernommen werden? Wenn Arzneimittel entsprechend der verschiedenen Höhe der Beteiligung klassifiziert werden, geben Sie genauer die Kategorien und die verwendeten Kriterien an. Im Fall von Beteiligung geben Sie bitte die Höhe der Beteiligung an und ob Personengruppen oder Individuen davon ausgenommen sind oder weniger zahlen. Sind diese Produkte von der Krankenversicherung bereitgestellt oder subventioniert? Wenn dies der Fall ist, beteiligen sich die Patienten an den Kosten? Im Fall von Patientenbeteiligung geben Sie bitte die Beträge oder Prozentsätze oder mögliche Bemessungsgrenzen an und ob gewisse Personengruppen oder Individuen von der Beteiligung ausgenommen sind oder weniger bezahlen. Bitte geben Sie alle sonstigen Sachleistungen im Fall von Krankheit an (z.b. Präventivmaßnahmen, Zahlung oder Subventionierung des Transports von und zu der medizinischen Einrichtung, etc.). 16

17 Tabelle III: Krankheit Geldleistungen Die dritte der zwölf Vergleichenden Tabellen behandelt die Geldleistungen im Krankheitsfall. Bitte seien Sie sich der Tatsache bewusst, dass Geldleistungen für Mutterschaftsfälle hier nicht erwähnt werden sollten, da es eine eigens dafür gewidmete Tabelle (Tabelle IV) gibt. Diese Tabelle hat sieben Hauptkapitel: 2. Geltende Rechtsgrundlage 3. Grundprinzipien 4. Anwendungsbereich 5. Bedingungen 6. Karenztage 7. Leistungen 8. Besteuerung und Sozialabgaben Ad 1. Geltende Rechtsgrundlage In diesem Kapitel sollten Sie die grundlegende Gesetzgebung mit Bezug auf diesen Bereich der sozialen Sicherung nennen. Bitte führen Sie sowohl die offizielle Bezeichnung der Gesetzestexte sowie eine Übersetzung in Ihrer Arbeitssprache für MISSOC (Englisch, Französisch oder Deutsch) an. Ad 2. Grundprinzipien Versuchen Sie, die Grundprinzipien Ihres Modells so zu beschreiben, dass der Leser, der mit der Situation Ihres Landes nicht vertraut ist, die zugrunde liegenden Prinzipien oder grundlegende Philosophie versteht. Um ein größtmögliches Maß an Vergleichbarkeit zu erreichen, beachten Sie bitte unsere Definition auf der folgenden Seite. Ad 3. Anwendungsbereich Dieses Kapitel behandelt die folgenden drei Kategorien: Versicherte Personengruppen Obere Einkommensgrenze für Versicherungsschutz Ausnahmen von der Versicherungspflicht Ad 4. Bedingungen Dieses Kapitel behandelt die drei Hauptbedingungen für eine Anspruchsberechtigung: Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Mindestversicherungszeit Sonstige Bestimmungen Ad 5. Karenztage Diese Kategorie betrifft die Frage, an welchem Tag der Krankheit die Leistungsgewährung oder die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einsetzt. Ad 6. Leistungen 17

18 Dieses Kapitel ist in zwei Hauptthemen unterteilt, Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Leistungen der sozialen Sicherheit. Das letztgenannte Thema ist in verschiedene Unterkategorien unterteilt: 1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 2. Leistungen der sozialen Sicherheit Höhe der Leistung Dauer der Leistung Sonderbestimmungen für Arbeitslose Sterbegeld Andere Leistungen Ad 7. Besteuerung und Sozialabgaben Um zu verdeutlichen, ob die aufgeführten Leistungssätze die Brutto- oder Nettoleistungen sind, bieten alle Tabellen mit Bezug auf Geldleistungen Informationen zur Besteuerung der Leistungen und Sozialabgaben von den Leistungen: Besteuerung von Geldleistungen Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung Auf Leistungen anfallende Sozialabgaben Die folgenden Seiten liefern detaillierte Definitionen für jede dieser Kategorien, die durch Beispiele aus der letzten Ausgabe der MISSOC Vergleichenden Tabellen illustriert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen die Bestimmungen oder Bedingungen für Selbstständige sich von denen für Arbeitnehmer unterscheiden - was oft der Fall sein kann -, dies mit der Anmerkung zu versehen ist, dass der Unterschied in einer speziellen MISSOC-Tabelle zum Thema Sozialer Schutz für Selbstständige ausführlich dargelegt wird. 18

19 D-III-01 Geltende Rechts-grundlage D-III-02 Grundprinzipien D-III-03 Anwendungsbereich 1. Versicherte Personengruppen Dieses erste Feld betrifft die wichtigsten Rechtsgrundlagen des allgemeinen Systems für Geldleistungen im Fall von Krankheit. Bitte führen Sie die wichtigsten Gesetze und Richtlinien unter ihrem vollen Namen in Ihrer Arbeitssprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) sowie in der Originalsprache auf. Bitte geben Sie ausreichende Informationen (zum Beispiel Kennzahl und Datum eines Gesetzes) um den Lesern das Finden der Gesetze für weitere Einzelheiten zu erleichtern. Angaben zu Änderungen an den zugrunde liegenden Gesetzen sind nicht erforderlich sollte ein Leser weitere Informationen benötigen, kann er diese den aktuell gültigen Gesetzen entnehmen. Bitte beschrieben Sie die Grundprinzipien des Systems zur Gewährleistung von Geldleistungen im Fall von Krankheit in Ihrem Land. 1. Ist Ihr System o o Ein Pflichtversicherungssystem? Ein steuerfinanziertes System? 2. Welche Personenkreise werden in diesem System erfasst: o o o alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbständige); nur Arbeitnehmer; sonstige Gruppen (bitte angeben). 3. Sind die Leistungen einkommensbezogen oder pauschal? 4. Gibt es in Ihrem System eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? Bitte geben Sie die wichtigsten Gruppen an, die für Geldleistungen im Krankheitsfall durch ein obligatorisches System anspruchsberechtigt sind. Führen Sie hier keine Ausnahmen auf. Bitte versuchen Sie die Aufzählung so kurz wie möglich zu halten: es ist nicht nötig, alle Personenkategorien, die den Arbeitnehmern gleichgestellt sind, aufzuführen. Geben Sie nur an: und Gleichgestellte. Bitte geben Sie an, ob es auch eine Möglichkeit zur Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis gibt. Falls dies nicht der Fall ist, schreiben Sie bitt Keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. D-III Obere Einkommensgrenze Versicherungsschutz für In einigen Ländern deckt die Krankenversicherung nicht Personen ab, die über Einkommen oberhalb einer gewissen Bemessungsgrenze verfügen. Bitte geben Sie an, ob solche Bemessungsgrenzen in Ihrem System existieren. Andernfalls schreiben Sie: Keine obere Einkommensgrenze für Versicherungsschutz. D-III Ausnahmen von der Versicherungspflicht D-III-06 Bedingungen 1. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit 19 Bitte geben Sie an, ob bestimmte Personengruppen, die in die oben stehenden Kategorien als Anspruchsberechtigte fallen, von dem System ausgenommen werden können. Dies kann zum Beispiel Personen betreffen, deren Einkommen unterhalb einer gewissen Bemessungsgrenze liegt (bitte geben Sie diese dann an) oder Personen mit geringfügiger Beschäftigung. Wenn Sie ein Sozialversicherungssystem ohne solche Ausnahmen haben, geben Sie bitte an Keine Ausnahmen. Bitte geben Sie an, ob ein offizieller Nachweis der Arbeitsunfähigkeit benötigt wird und wann ein solches Zertifikat fällig ist. Wenn es verschiedene Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung hinsichtlich des Nachweises gibt, geben Sie bitte die Regelungen an. Wenn ein solcher Nachweis nicht benötigt wird, antworten Sie bitte Kein Nachweis

20 erforderlich. D-III Mindestversicherungszeit D-III Sonstige Bedingungen D-III-09 Karenztage D-III-10 Leistungen 1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber D-III Leistungen der sozialen Sicherung Höhe der Leistung D-III-12 Dauer der Leistung D-III-13 Sonderbestimmunge n für Arbeitslose D-III-14 Sterbegeld Gibt es eine Mindestdauer (an Beschäftigung, Versicherung oder Aufenthalt), die verstrichen sein muss, bevor die Person zu Leistungen im Krankheitsfall berechtigt ist? In diesem Fall halten Sie bitte die genauen erforderlichen Zeiträume fest. Wenn die Antwort negativ ausfällt, geben Sie bitte an: Keine Mindestversicherungszeit. Bitte geben Sie alle sonstigen Bedingungen (abgesehen vom Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und Mindestversicherungszeit) für die Zuweisung von Krankheitsleistungen an (Alter, Familienstatus, Art der Beschäftigung, kein weiterer Leistungsbezug etc.). Wenn es keine solchen Bedingungen gibt, geben Sie bitte an: Keine sonstigen Bedingungen. Bitte geben Sie an, wann die Berechtigung zu Geldleistungen bei Krankheit beginnt und/oder Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber geleistet werden. Wenn diese mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit übereinstimmt, geben Sie bitte an Keine Karenztage. Bitte geben Sie an, ob Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet sind, die Zahlung von Gehalt und Bezügen fortzusetzen und geben Sie genauer den Betrag an, den sie bezahlen, sowie die Dauer der Zahlung. Wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, aber eine Fortzahlung auf Grundlage von Tarifverträgen, sollten Sie dies bitte aufführen. Wenn Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet sind, schreiben Sie Keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Geben Sie die Beträge der Krankheitsleistung oder die Prozentsätze der Berechnungsgrundlage an. Bitte geben Sie Mindest- und/oder Höchstsätze der Leistung und/oder Berechnungsgrundlage an. Bitte verdeutlichen Sie, ob die Leistungen pro Tag, Woche oder Monat berechnet werden. Bitte geben Sie die Höchstdauer für den Bezug der Krankheitsleistung an. Bitte geben Sie an, ob und unter welchen Bedingungen ein Arbeitsloser eine Krankheitsleistung erhält. Wenn es keine besonderen Bestimmungen gibt, geben Sie an: Keine besonderen Bestimmungen. Bitte geben Sie an, ob es in der Krankenversicherung Pauschalzahlungen zur Deckung der Bestattungskosten oder zur Unterstützung von Familien in der schwierigen Zeit der Anpassung an die neue Situation gibt. Bitte geben Sie genauer an: wer Anspruchsberechtigt ist; welche Bedingungen gelten; die Höhe der Leistung. Wenn eine solche Pauschalleistung als Teil einer Rentenversicherung oder Versicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gewährt wird, fügen Sie bitte einen Verweis zu der jeweiligen Kategorie der Tabelle VII oder VIII ein. Wenn es keine solche Leistung gibt, schreiben Sie bitte: Kein Sterbegeld. D-III-15 Andere Leistungen Bitte geben Sie an, ob es andere Leistungen für den Fall vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gibt (z.b. Leistung zur Pflege eines Angehörigen). Bitte geben Sie genauer an: 20

21 die Bedingungen; die Höhe der Leistung; ob die Leistung zusätzlich zu den oben stehenden Grundleistungen oder an ihrer statt gezahlt wird, und die Dauer, für die die Leistung gezahlt wird. Wenn es keine anderen Leistungen gibt, schreiben Sie bitte: Keine anderen Leistungen. D-III-16 Besteuerung Sozialabgaben und 1. Besteuerung von Geldleistungen Bitte geben Sie an, ob die Leistungen der Einkommensbesteuerung unterliegen. Wenn sie besteuerbar sind, schreiben Sie bitte: Leistungen unterliegen der Besteuerung. Wenn nicht: Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung. Wenn es verschiedene Regelungen für verschiedene Leistungen gibt, führen Sie sie bitte einzeln auf. Wenn Sie angegeben haben, dass es eine Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt, vergessen Sie bitte nicht, Informationen darüber zu geben, ob diese Zahlungen besteuert werden. D-III Einkommensgrenze Besteuerung Geldleistungen für von Wenn es spezielle Regelungen zur Besteuerung der Leistungen gibt (Grenzen, Ausnahmen, Ermäßigungen, etc.), beschreiben Sie sie bitte im Detail. Wenn Geldleistungen wie alles andere Einkommen behandelt wird, schreiben Sie bitte: Besteuerung nach allgemeinen Regeln. Keine Einkommensgrenzen für die Besteuerung von Leistungen. Wenn die Geldleistungen gar nicht besteuerbar sind, schreiben Sie bitte: Nicht anwendbar: Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung. D-III Auf Leistungen anfallende Sozialabgaben Bitte geben Sie an, ob Sozialabgaben von den Geldleistungen gezahlt werden müssen (oder abgezogen werden), um die soziale Sicherung zu finanzieren. Wenn es verschiedene Regelungen für die verschiedenen Leistungen gibt, führen Sie sie bitte einzeln auf. Wenn keine Abgaben gezahlt werden müssen, geben Sie an: Keine Sozialabgaben. 21

22 Tabelle IV: Mutterschaft/Vaterschaft Diese Tabelle beschreibt das soziale Sicherungssystem in Bezug auf Mutterschaft/Vaterschaft. Leistungen bei Mutterschaft decken den Zeitraum ab, der direkt mit der Geburt oder Adoption im Zusammenhang steht. Leistungen können als Sachleistungen gewährt werden (z. B. vorgeburtliche medizinische Untersuchungen oder Krankenhausaufenthalte während der Schwangerschaft oder Entbindung) oder als Geldleistungen, um während der Abwesenheit vom Arbeitsplatz entgangenes Einkommen auszugleichen. Mutterschaftsbeihilfe, d. h. Leistungen für Mütter ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld fällt ebenfalls unter Leistungen bei Mutterschaft. Leistungen bei Vaterschaft sollen für Väter einen Zeitraum der Abwesenheit vom Arbeitsplatz direkt nach Geburt oder Adoption eines Kindes abdecken. Eine Zusammenfassung zu unbezahltem Urlaub sollte zur Verfügung gestellt werden, aber da unbezahlter Urlaub nicht als Leistung der sozialen Sicherung gilt, brauchen Korrespondenten keine detaillierten Informationen zu Bedingungen, steuerlichen Regelungen usw. bereitzustellen. Es reicht stattdessen aus zu erwähnen, dass es diesen unbezahlten Urlaub gibt, sowie dessen Dauer zu nennen. Ferner sollte erwähnt werden, ob unbezahlter Urlaub Auswirkungen auf den Erhalt von Leistungen hat, z. B. ob während des unbezahlten Urlaubs Beiträge zur Festlegung des Rentenanspruchs oder der Rentenhöhe gezahlt werden müssen (oder ob Beiträge gutgeschrieben werden). Familienleistungen sind Leistungen, die zumindest teilweise die besonderen Kosten der Kindererziehung decken sollen, sind nicht in dieser Tabelle sondern in Tabelle IX enthalten. Ebenso sind Elterngeld und einmalige Geburts- und Adoptionszulagen nicht in dieser Tabelle sondern in Tabelle IX enthalten, da sie demselben Zweck wie Familienleistungen dienen indem sie die Kosten der Kindererziehung decken. Werden Geburts- und Adoptionszulagen in Gesetzen zu Leistungen bei Mutterschaft/Vaterschaft explizit erwähnt, können Sie hier enthalten sein und Tabelle IX enthält einen Verweis darauf. Sind Leistungssysteme bei Mutterschaft und Vaterschaft Teil eines Systems für Leistungen bei Elternschaft, sollten hier Informationen für die Zeiträume enthalten sein, die speziell für Mütter und Väter reserviert sind und Leistungen bei Mutterschaft/Vaterschaft entsprechen. Sind keine entsprechenden Zeiträume reserviert, sollten hier Informationen über das gesamte System enthalten sein und gegebenenfalls ein Verweis in Tabellen IX aufgenommen werden. Enthalten Gesetze unterschiedliche Zeitregelungen und Leistungen für Mutterschaft, Vaterschaft und/oder Adoption, sollten Informationen jeweils getrennt bereitgestellt werden, zuerst für Mutterschaft, dann für Vaterschaft und/oder Adoption. Es sei darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen die Bestimmungen oder Bedingungen für Selbstständige sich von denen für Arbeitnehmer unterscheiden - was oft der Fall sein kann -, dies mit der Anmerkung zu versehen ist, dass der Unterschied in einer speziellen MISSOC-Tabelle zum Thema Sozialer Schutz für Selbstständige ausführlich dargelegt wird. 22

23 D-IV-01 Geltende Rechts-grundlage D-IV-02 Grundprinzipien D-IV-03 Anwendungsbereich 1. Sachleistungen - Medizinische Versorgung (z.b. vorgeburtliche medizinische Untersuchungen oder Krankenhausaufenthalte während der Schwangerschaft oder Entbindung) Dieses Feld betrifft die wichtigsten Rechtsvorschriften zum Leistungssystem für Mutterschaft und Vaterschaft (Sachleistungen und Geldleistungen). Bitte führen Sie die wichtigsten Gesetze und Richtlinien unter ihrem vollen Namen in Ihrer Arbeitssprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) sowie in der Originalsprache auf. Bitte geben Sie ausreichende Informationen (zum Beispiel Kennzahl und Datum eines Gesetzes) um den Lesern das Finden der Gesetze für weitere Einzelheiten zu erleichtern. Angaben zu Änderungen an den zugrunde liegenden Gesetzen sind nicht erforderlich. Bitte nennen Sie Informationen zu jeder der beschriebenen Leistungen hier und in der restlichen Tabelle. Bitte beschreiben Sie die Grundprinzipien des Systems im Zusammenhang mit Leistungen für Mutterschaft und Vaterschaft in Ihrem Land. Bitte unterscheiden Sie zwischen Systemen für Mutterschaft und Vaterschaft, wenn unterschiedliche Bestimmungen gelten. 1. Ist Ihr System ein gesetzliches Sozialversicherungssystem oder ein steuerfinanziertes System? 2. Sind die Geldleistungen einkommensabhängig oder pauschal? 3. Sind die Urlaubszeiten bezahlt oder unbezahlt? 4. Werden die Urlaubszeiten (bezahlt oder unbezahlt) bei der Festlegung des Anspruchs auf Altersleistungen und in die Berechnung des auszuzahlenden Betrags berücksichtigt? Bitte geben Sie die wichtigsten anspruchsberechtigten Gruppen für Sachleistungen an: Alle Einwohner; Alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbstständige); Nur Arbeitnehmer (bitte geben Sie an, ob es Ausnahmen gibt, z. B. Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen); Sonstige Gruppen, z. B. Arbeitslose (bitte angeben). Bitte geben Sie an, ob eine freiwillige Mitgliedschaft im System möglich ist. D-IV Mutterschafts- /Vaterschaftsurlaub und Leistungen beziehen sich auf den Zeitraum, der unmittelbar mit der Geburt oder Adoption verbunden ist.. Geldleistungen ersetzen das Arbeitseinkommen während der Abwesenheit von der Arbeit. Mutterschaftsbeihilfe Bitte geben Sie die wichtigsten anspruchsberechtigten Gruppen oder die Leistungen an. Wenn für unterschiedliche Leistungen für Mutterschaft und Vaterschaft unterschiedliche Vorschriften gelten, nennen Sie bitte für alle die jeweiligen Informationen: Alle Einwohner; Alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbstständige); Nur Arbeitnehmer (bitte geben Sie an, ob es Ausnahmen gibt, z. B. Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen); Sonstige Gruppen, z. B. Arbeitslose (bitte angeben). Wenn für Adoptiveltern andere Vorschriften gelten, geben Sie diese bitte an. Bitte geben Sie an, ob für andere Familientypen (z. B. gleichgeschlechtliche Paare, eingetragene Lebenspartner, nicht eingetragene Partner, Stiefeltern) gleiche oder unterschiedliche Bestimmungen gelten. 23

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